{"id":20597,"date":"2015-03-03T14:36:57","date_gmt":"2015-03-03T13:36:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stefan-niggemeier.de\/blog\/?p=20597"},"modified":"2015-03-03T20:03:21","modified_gmt":"2015-03-03T19:03:21","slug":"christoph-keese-erklaert-warum-das-leistungsschutzrecht-vielleicht-auch-ueberschriften-umfasst","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.stefan-niggemeier.de\/blog\/20597\/christoph-keese-erklaert-warum-das-leistungsschutzrecht-vielleicht-auch-ueberschriften-umfasst\/","title":{"rendered":"Christoph Keese erkl\u00e4rt, warum das Leistungsschutzrecht vielleicht auch \u00dcberschriften umfasst"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.stefan-niggemeier.de\/blog\/wp-content\/vdzbroschuere.jpeg\" alt=\"\" \/><br \/>\n<small>Abbildung: Werbe-Brosch\u00fcre der Verlegerverb\u00e4nde VDZ und BDZV<\/small><\/p>\n<p>Das Leistungsschutzrecht f\u00fcr Presseverleger besch\u00e4ftigt wieder einmal den Deutschen Bundestag. Morgen ber\u00e4t der Rechtsausschuss \u00fcber einen <a href=\"http:\/\/blog.wawzyniak.de\/wp-content\/uploads\/2014\/11\/GE-Auffhebung-Leistungsschutzrecht-Linke-Gr%C3%BCne-.pdf\">Gesetzesentwurf von der Linken und den Gr\u00fcnen<\/a>, der die Aufhebung des Gesetzes vorsieht. Die <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2015\/02\/erneute-anhoerung-im-rechtsausschuss-zum-leistungsschutzrecht.html\">bereits vorliegenden Stellungnahmen von Sachverst\u00e4ndigen<\/a> kommen zu vernichtenden Urteilen \u00fcber das Leistungsschutzrecht. Trotzdem werden Union und SPD wohl gegen seine Abschaffung stimmen. (Nachtrag, 20 Uhr: Von den nun <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse18\/a06\/anhoerungen\/stellungnahmen\/360986\">insgesamt sechs Stellungnahmen<\/a> fallen zwei weniger kritisch bzw. abwartend\/positiv aus.)<\/p>\n<p>Die Anh\u00f6rung morgen ist vielleicht kein schlechter Zeitpunkt, um ein Gespr\u00e4ch zu ver\u00f6ffentlichen, das ich bereits im vergangenen November mit Christoph Keese, Executive Vice President bei Axel Springer und der wohl wichtigste K\u00e4mpfer f\u00fcr das Leistungsschutzrecht f\u00fcr Presseverlage, gef\u00fchrt habe. Er hatte am 9. November 2014 <a href=\"http:\/\/www.presseschauder.de\/ist-das-leistungsschutzrecht-gescheitert-und-werfen-die-verlage-die-flinte-ins-korn-nein-ganz-im-gegenteil\/\">in einem langen Blogeintrag<\/a> behauptet, das Gesetz sei nicht gescheitert, &#8222;ganz im Gegenteil&#8220;. Er warf mir einen &#8222;desinformativen Medienjournalismus&#8220; vor und \u00fcberraschte unter anderem mit der Aussage, wom\u00f6glich falle auch die Anzeige von \u00dcberschriften durch Suchmaschinen schon unter das Leistungsschutzrecht (und bed\u00fcrfe also einer Genehmigung durch die Verlage). Zuvor hatten Politik und Verlage immer behauptet, \u00dcberschriften blieben selbstverst\u00e4ndlich frei. <\/p>\n<p>Auf meine Bitte, mir diesen Widerspruch zu erkl\u00e4ren, lud mich Keese damals zu einem Treffen im Journalistenclub des Verlages ein. Am 11. November vormittags erkl\u00e4rte er mir unter anderem, warum \u00dcberschriften wom\u00f6glich doch unter das Leistungsschutzrecht fallen &#8211; und warum das kein Widerspruch ist zu dem, was die Verlage die ganze Zeit beteuert hatten. Ich dokumentiere diesen Teil des Gespr\u00e4chs im Folgenden nur marginal gek\u00fcrzt und gegl\u00e4ttet.<\/p>\n<p>Keese begann mit einer genauen Analyse des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/87f.html\">Gesetzestextes<\/a>:<\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Artikel 87f, Absatz 1, Satz 1. <em>&#8222;Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschlie\u00dfliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen&#8220;,<\/em> sprich: im Internet zu verbreiten, <em>&#8222;es sei denn, es handelt sich&#8220;<\/em> &#8211; und das ist die Formulierung, die mehr oder weniger einen Tag vor der Verabschiedung im Bundestag auf Anregung der FDP-Fraktion noch hineingekommen ist, <em>&#8222;es sei denn, es handelt sich um einzelne W\u00f6rter oder kleinste Textausschnitte.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Jetzt ist nat\u00fcrlich die Frage: Was sind &#8222;Kleinste Textausschnitte&#8220;? Ich bin kein Jurist, aber die Juristen, die sich mit dem Thema befassen, sagen, das ist wahrscheinlich der einzige Superlativ in einem deutschen Gesetz. Kommt nat\u00fcrlich sofort die Frage: Was ist ein kleiner Textausschnitt? Und wenn klar w\u00e4re, was ein kleiner Textausschnitt ist, stellt sich sofort die Frage, was w\u00e4re denn noch kleiner als klein, also der kleinste Textausschnitt. Das ist die Gesetzesformulierung. <\/p>\n<p>Die Richter haben auszulegen, was das jetzt bedeutet. Wie die das auslegen werden, wei\u00df keiner. (&#8230;) Ein Richter wird sich nach dem Willen des Gesetzgebers erkundigen, und dieser Wille des Gesetzgebers manifestiert sich vor allen Dingen in der <a href=\"http:\/\/www.presseschauder.de\/bundestag-beschliest-leistungsschutzrecht-mit-50-stimmen-vorsprung\/\">amtlichen Begr\u00fcndung, die dem Gesetz angef\u00fcgt ist<\/a>. Und dem, was die verabschiedenden Koalitionsparteien in ihren Reden im Bundestag gesagt haben.<\/p>\n<p>Der einschl\u00e4gige Text in der amtlichen Begr\u00fcndung lautet: <em>&#8222;Die Empfehlung soll sicherstellen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen k\u00f6nnen, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber zu versto\u00dfen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Blick auf das Leistungsschutzrecht f\u00fcr Tontr\u00e4gerhersteller (Urteil &#8218;Metall auf Metall&#8216; vom 20.11.2008, Az. I ZR 112\/06) soll hier gerade keine Anwendung finden. Einzelne W\u00f6rter oder kleinste Textausschnitte&#8220;<\/em>  &#8211; und jetzt kommt&#8217;s:  <em>&#8222;wie Schlagzeilen&#8220;<\/em>, also \u00dcberschriften, wobei \u00dcberschrift und Schlagzeile schon gar nicht mehr unbedingt das gleiche ist, und jetzt kommt ein Einschub, <em>&#8222;zum Beispiel &#8218;Bayern schl\u00e4gt Schalke&#8216;, fallen nicht unter das Schutzgut des Leistungsschutzrechtes.&#8220;<\/em> Das steht hier. Das steht hier als Beispiel. Und da steht: &#8222;Bayern schl\u00e4gt Schalke.&#8220; Da steht nicht: &#8222;Bayern schl\u00e4gt Schalke nach spannendem Elfmeter-Schie\u00dfen.&#8220; Oder &#8222;mit Flanke&#8220;.<\/p>\n<p><em>&#8222;Die freie, knappe aber zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts ist gew\u00e4hrleistet.&#8220;<\/em> Dieser Satz steht im Anschluss an diesen &#8222;Bayern schl\u00e4gt Schalke&#8220;-Satz. Jetzt kann man das sicherlich so auslegen, dass man sagt: Frei, knapp und zweckdienlich ist &#8222;Bayern schl\u00e4gt Schalke&#8220;. Aber &#8222;in spannendem Elfmeterschie\u00dfen&#8220; ist dann schon nicht mehr knapp, sondern schon l\u00e4nger als knapp.<\/p>\n<p><b>Niggemeier: Der interessante Punkt ist aber doch, dass Sie, also Sie selbst, das anders interpretiert haben. Sie haben <a href=\"http:\/\/www.presseschauder.de\/bundestag-beschliest-leistungsschutzrecht-mit-50-stimmen-vorsprung\/\">am 1. M\u00e4rz 2013<\/a>, nach der Verabschiedung, die Rede von G\u00fcnther Krings [dem stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag] dokumentiert. Haben das ausdr\u00fccklich gekennzeichnet als: Das ist der &#8222;Wille des Gesetzgebers&#8220;, und haben das selbst zusammengefasst mit den Worten: &#8222;\u00dcberschriften sollen aus guten Gr\u00fcnden frei bleiben&#8220;. <\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Damit rekurriere ich auf diese Formulierung, dieses Beispiel, was \u00dcberschriften hier sind. Der spricht von Schlagzeilen. Schlagzeilen, zum Beispiel &#8222;Bayern schl\u00e4gt Schalke&#8220;.<\/p>\n<p><b>Das hei\u00dft, sie meinen mit &#8222;\u00dcberschriften&#8220; gar nicht &#8222;\u00dcberschriften&#8220;, sondern Sie meinen&#8230;<\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> &#8230; im Sinne des Gesetzes.<\/p>\n<p><b>Das haben Sie nicht gesagt. Ich kann ihnen auch noch viel Beispiele bringen. <a href=\"http:\/\/www.presseschauder.de\/interview-promedia-2\/\">Im Februar vorher haben Sie schon gesagt<\/a>: &#8222;Sicherlich h\u00e4tte auch niemand etwas dagegen, wenn \u00dcberschriften frei blieben. Das war noch vor der Formulierung des Gesetzes, im Februar 2013. Mein Eindruck ist, vorsichtig formuliert: Sie haben Ihre Interpretation jetzt ge\u00e4ndert. <\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Nee. Ich versuche zu unterscheiden zwischen unserer Parteienposition und einer neutralen Position, die ich auch immer der \u00dcbung wegen einnehmen kann. Was ich in meinem neuen Blogbeitrag gesagt habe, ist: Dass das strittig ist.<\/p>\n<p><b>Aber bislang war es nicht strittig. Wer hat es bislang so interpretiert wie Sie jetzt?<\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Aber ich frage Sie umgekehrt: Was ist eine \u00dcberschrift?<\/p>\n<p><b>Die \u00dcberschrift ist das, was der Verlag zur \u00dcberschrift macht. Der Verlag sagt: Dies ist unsere \u00dcberschrift. Google entscheidet das ja nicht selbst, sondern \u00fcbernimmt das, was der Verlag entsprechend per HTML als \u00dcberschrift des Artikels definiert.<\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Ja und nein: Google liest \u00dcberschriften nur bis zu ungef\u00e4hr 60 Anschl\u00e4gen aus. Deswegen hat sich das zum Industriestandard entwickelt. <\/p>\n<p><b>Aber die Entscheidung, was ist eine \u00dcberschrift, trifft ja der Verlag. <\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Ja. Aber nur mal angenommen, die Verlage w\u00fcrden sich, nur als Gedankenspiel, daf\u00fcr entschieden haben, dass \u00dcberschriften 3000 Zeichen lang sind. Dann kann ja nicht die technische Definition des Feldes \u00dcberschrift ma\u00dfgeblich sein f\u00fcr den Richter bei der Auslegung, was eine \u00dcberschrift ist.<\/p>\n<p><b>Naja, es ist ja nicht nur eine technische Definition, sondern die Entscheidung des Verlegers, zu sagen: Wir wollen, dass die \u00dcberschrift aus welchen Gr\u00fcnden auch immer so lang ist. <\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Ich m\u00f6chte meinen neuen Blog-Beitrag nicht so verstanden wissen, dass ich jetzt der einen Interpretation das Wort rede. Ich m\u00f6chte eigentlich nur klarmachen, wie das prozessuale Vorgehen ist. Und klarmachen, dass keine der beiden Seiten wei\u00df, wie am Ende ein Richter eine &#8222;\u00dcberschrift&#8220; definiert. Das kann sorum und sorum ausgehen. Was uns nur im Verfahren mit dem Kartellamt verwundert hat: Das Kartellamt hat Google ziemlich deutlich indiziert, dass es unter der Nutzungsschwelle des Leistungsschutzrechtes wegtauchen kann, wenn es sich auf die \u00dcberschrift kapriziert [also nur die \u00dcberschrift anzeigt]. Und ist davon ausgegangen, dass es klipp und klar w\u00e4re, was eine \u00dcberschrift ist. Aber das ist nicht ausgeurteilt.<\/p>\n<p><b>Aber das Interessante ist doch, dass genau Sie &#8211; sowohl Sie pers\u00f6nlich als auch die Verb\u00e4nde &#8211; genau diesen Eindruck im Vorfeld ganz massiv erweckt haben. Die Formulierung <a href=\"http:\/\/www.presseschauder.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/Brosch%C3%BCre-Leistungsschutzrecht.pdf\">in der Informationsbrosch\u00fcre<\/a> von [den Verlegerverb\u00e4nden] VDZ und BDZV hei\u00dft: &#8222;Es ist wichtig, die Position der Verlage im Detail zu verstehen: (&#8230;) \u00dcberschriften k\u00f6nnen frei verwendet werden.&#8220;<\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> \u00dcberschriften im Sinne des Gesetzes. <\/p>\n<p><b>Es gab das Gesetz aber noch gar nicht. Und da steht auch nicht &#8222;im Sinne des Gesetzes&#8220;.<\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Stimmt, die Brosch\u00fcre war vorher, <a href=\"http:\/\/www.presseschauder.de\/17-fragen-und-antworten-die-neue-infobroschure-der-verlegerverbande-zum-leistungsschutzrecht\/\">am 26. Januar habe ich den Text der Brosch\u00fcre gebloggt<\/a>. Das hei\u00dft, das war sechs Wochen vor der Verabschiedung [des Gesetzes]. Da allerdings kannten wir die Formulierung mit den &#8222;kleinsten Teilen&#8220; noch nicht. Mit anderen Worten: Zu dem Zeitpunkt wussten wir noch nicht, wie die Formulierung des Textes sein w\u00fcrde. Gemeint habe ich dann nach Verabschiedung des Textes aber immer: das, was im Gesetz steht, und das wei\u00df ich auch nicht, wie das ausgelegt wird.<\/p>\n<p><b>Im ganzen Vorfeld war das aber \u00fcberhaupt nicht strittig. Gerade um die Besorgnis in der Fach\u00f6ffentlichkeit zu beruhigen, haben die Verleger gesagt: Wir wollen gar nicht \u00dcberschriften da einbeziehen. Das hei\u00dft, wenn das Gericht sich den Kontext, den Willen des Gesetzgebers anguckt, unter anderem auch die Aussagen von Herrn Krings, findet man \u00fcberall Beispiele daf\u00fcr, dass die Verlage und auch die Politik gesagt haben: Nein, \u00dcberschriften meinen wir damit nicht. Und jetzt kommen Sie damit an und sagen: Hm, das ist eigentlich unerkl\u00e4rlich, dass das Kartellamt pl\u00f6tzlich so tut, als sei das schon klar, dass \u00dcberschriften frei sind. Also, Sie selber haben mit f\u00fcr den Eindruck gesorgt, dass das klar ist. <\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Gut, aber das war, wie gesagt, in der politischen Diskussion vor der Verabschiedung des Gesetzes. Ich \u00fcberlege vielleicht, ob ich das Wort korrigieren sollte in meinem Blogeintrag und das Wort &#8222;strittig&#8220; ersetzen sollte und sagen: Es ist nicht &#8222;ausgeurteilt&#8220;. Das Kartellamt ist in der Ausleuchtung des rechtlichen Raumes davon ausgegangen, dass es klar wie Klo\u00dfbr\u00fche w\u00e4re. <\/p>\n<p><b>Was ich leicht zu erkl\u00e4ren finde. <\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Warum?<\/p>\n<p><b>Weil, wie gesagt, in der ganzen Diskussion und Dokumentation der Absicht der Politik und der Verlage, das klar schien. <\/b><\/p>\n<p><b>Keese:<\/b> Ja. Aber die vorausgegangene Diskussion spielt in der Auslegung des Gesetzes dann eine weniger gro\u00dfe Rolle als der Gesetzestext und die amtliche Begr\u00fcndung, die beigef\u00fcgt ist. Deswegen: Dieses Verfahren braucht einfach Raum und Ruhe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abbildung: Werbe-Brosch\u00fcre der Verlegerverb\u00e4nde VDZ und BDZV Das Leistungsschutzrecht f\u00fcr Presseverleger besch\u00e4ftigt wieder einmal den Deutschen Bundestag. Morgen ber\u00e4t der Rechtsausschuss \u00fcber einen Gesetzesentwurf von der Linken und den Gr\u00fcnen, der die Aufhebung des Gesetzes vorsieht. Die bereits vorliegenden Stellungnahmen von Sachverst\u00e4ndigen kommen zu vernichtenden Urteilen \u00fcber das Leistungsschutzrecht. 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