Die „erste Abmahnung für einen Facebook-Share-Button“ – ein Meilenstein der Anwalts-PR

Die Inhaberin einer Fahrschule muss mehrere Hundert Euro zahlen, nur weil sie auf Bild.de einmal auf „Teilen“ geklickt hat. Die Share-Funktion von Facebook übernahm nämlich ein Vorschaubild ohne den Hinweis auf dessen Fotografen. Der mahnte sie ab.

Der Fall sorgt seit gestern für Furore. Das mag vielleicht an der Sache liegen. Ganz sicher liegt es am Geschick der Anwaltskanzlei, die die Frau vertritt, daraus maximale Eigen-PR zu schlagen, und der Unfähigkeit diverser Medien.

Es gibt, wohlgemerkt, kein Urteil in der Sache und keine Klage. Kein Gericht hat sich mit dem konkreten Fall befasst. Dazu wird es auch nicht kommen: Die Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt.*

Alles, was es gibt, ist eine Abmahnung. Und eine sensationell erfolgreiche Presseerklärung der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Die behauptet forsch, es handele sich um die erste Abmahnung dieser Art, und sagt voraus, dass es noch viele weitere geben werde. Es bestehe eine „erhöhte Abmahngefahr“ sowohl für Leser, die den Facebook-„Share“-Button drücken, als auch für Seitenbetreiber und Blogger, die einen solchen Button anbieten. Denn Nutzer, die – wie die Fahrschulfrau – für ein urheberrechtswidriges Verbreiten von Inhalten in sozialen Medien abgemahnt wurden, könnten die wiederum in Regress nehmen.

Mit anderen Worten: Wir alle stehen mal wieder mit einem Bein im Gefängnis, und das einzig Gute in dem ganzen Urheberrechtselend ist, dass es kompetente Anwälte wie Christian Solmecke gibt, die uns vor der „heran rollenden Abmahnwelle“ warnen und nicht zögern, sogar ein „eiliges Video“ zur Warnung zu veröffentlichen.

Bei der „Kölnischen Rundschau“ weiß man, wie man aus so einer Pressemitteilung eines Anwalts über seinen eigenen Fall einen journalistischen Artikel macht: Man kürzt sie ein bisschen und tauscht das Kürzel unter dem Text durch ein eigenes aus – fertig!

Die Online-Ableger von „Express“ und „Hamburger Morgenpost“ machten es anders: Sie gaben Solmecke als Autor der zum Artikel gewordenen Pressemitteilung an und klinkten sogar einen kleinen Werbekasten für ihn mit Foto und Links zur Internetseite seiner Kanzlei ein. Ein bisschen verwirrend für aufmerksame „Express“- und „Mopo“-Leser (falls es solche gibt) könnte allerdings sein, dass Solmecke in seinem Artikel nun sich selbst zitiert und dabei in der dritten Person von sich spricht.

Die Überschrift über den Artikeln dürfte allerdings in den Redaktionen entstanden sein, denn von einer „Klage“ ist ja keine Rede.

Die Fachleute des Branchendienstes „Meedia“ haben Solmeckes Pressemitteilung natürlich nicht einfach wörtlich übernommen, sondern umformuliert. Was insofern keine gute Idee war, als sich dadurch zeigte, dass sie sie nicht verstanden hatten. Die „Meedia“-Meldung begann so:

Die Inhaberin einer Fahrschule soll 1.800 Euro zahlen, nachdem sie einen Bericht der Bild „geshared“ hatte. Der Fotograf des Artikelbildes ging vor Gericht, weil er als Urheber nicht genannt wurde – und bekam Recht.

Weder ging es um 1800 Euro, noch ist der Fotograf vor Gericht gegangen, geschweige denn, dass er dort Recht bekommen hätte. Eine gute Stunde nach der Veröffentlichung korrigierte die Redaktion sich und fügte ihrer Meldung ein „Update“ hinzu, das geschickt den Eindruck erweckt, nicht ihr, sondern der Kanzlei sei ein „Fehler unterlaufen“. (Nachtrag, 15:15 Uhr. Nach Angaben von „Meedia“ stand die falsche Zahl in der ursprünglichen Pressemitteilung.)

Am späten Nachmittag stieg auch der „Stern“ in die Berichterstattung ein, sprach von „1100 Euro Strafe“ für das Teilen des Fotos (was so nicht stimmt) und von einem „Urteil“ (das es nicht gibt). Auch der „Stern“-Text beruht ausschließlich auf der PR-Veröffentlichung des Anwaltes in eigener Sache. Weil es sich hier aber um ein großes Qualitätsmedium handelt, hat der „Stern“-Autor den Zitaten Solmeckes aus der Pressemitteilung die Formulierung hinzugefügt: „erklärt er im Gespräch mit dem stern„.

Alles in allem: Ein großer Erfolg für Christian Solmecke. Also, juristisch vielleicht nicht – beide Seiten haben sich ja verglichen*, und ob die Forderung des abmahnenden Fotografen überhaupt vor einem Gericht Bestand hätte, ist gar nicht geklärt. In den Kommentaren unter dem „Meedia“-Artikel räumt Solmecke ein, dass noch nicht einmal feststehe, „ob das Foto überhaupt jemals mit Zustimmung des Rechteinhabers online gestellt worden ist“, dass also schon die Bild.de-Veröffentlichung urheberrechtswidrig war.

Aber was das Marketing für ihn und seine Kanzlei angeht, bereits jetzt: ein ganz großer Erfolg. Den Journalisten sei Dank.

[Auf Anfragen bei der Kanzlei, der „Kölnischen Rundschau“ und dem „Express“ habe ich bisher keine Antworten bekommen. Mit Dank an Jan Georg Plavec.]

*) Korrektur, 12:10 Uhr. Anders als ich es dargestellt hatte, gibt es noch keinen Vergleich. Ob sich die Parteien außergerichtlich einigen werden, ist noch offen.

 

113 Replies to “Die „erste Abmahnung für einen Facebook-Share-Button“ – ein Meilenstein der Anwalts-PR”

  1. Felix Distelhoff und Meedia. Da gingen schon die Alarmglocken an und ich fragte mich, was am Ende davon übrigbleibt. Also erwartungsgemäß nichts.

  2. Übrig bleibt, dass es eine Abmahnung gab und – das ist der Kern eines Vergleichs – es ist Geld von der teilenden Fahrschulinhaberin an den Urheber des Fotos geflossen.

    Der Rechtsanwalt der abgemahnten Frau hat ihre Chancen vor Gericht offenbar derart niedrig eingeschätzt, dass er seiner Mandantin den Vergleich nicht ausgeredet hat. Er hätte es ja auch einfach mal vor Gericht darauf ankommen lassen können, diesen Abmahnquatsch ein für allemal zu beenden.

    Eben las ich auf Facebook sinngemäß: »Regt Euch mal ab, Niggemeier hat das schon als nicht so schlimm enttarnt.« Doch, das ist nach wie vor ein Aufreger. Hier wird sich schließlich »nur« über die fehlerhafte Berichterstattung deutscher »Qualitätsmedien« echauffiert – in der Sache ist die (teilweise) erfolgreiche Abmahnung aber das eigentliche Problem. Und die bringt gewisse Kanzleien jetzt garantiert auf dumme Ideen.

  3. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, wurde die Besitzerin der Fahrschule abgemahnt, weil sie den Post werblich auf der FB-Seite der Fahrschule gepostet hat. Anders kann ich mir auch nicht erklären, dass das sonst für eine Abmahnung gereicht hätte.

  4. Solmecke geistert schon länger in der Filesharer- und Raubkopiererszene herum und warnt auch dort gerne vor Schreckensszenarien (zuletzt hatte er beim Themenkomplex kinox.to/boerse.bz einen medienwirksamen Auftritt). Da er nach eigenen Angaben zahlreiche Mandanten aus diesem Dunstkreis vertritt, scheint er mit dieser Tour nicht schlecht zu fahren und versucht nun offensichtlich, durch verängstigte Facebook-User zu expandieren.

  5. Sehr geehrter Herr Niggemeier,

    bitte rufen Sie mich doch mal dazu an. Ich konnte Sie gerade nicht erreichen. Auch in Ihrem Text ist einiges verdreht. Das liegt wahrscheinlich daran, dass auch Sie als Quelle nur andere Medien genutzt haben. Es gab zum Beispiel keinerlei Einigung. Es ist auch nicht so, dass die Inhaberin der Fahrschule mehrere Hundert Euro zahlen muss. Korrekt ist, dass 1100 Euro geltend gemacht worden sind (so wie es stern.de schreibt).

    Im Übrigen sei ein kleiner aber feiner Hinweis erlaubt. Es mag zwar sein, dass Sie mein Foto im Rahmen der Berichterstattung in diesem Blog verwenden können (was schon streitig ist). Keinesfalls haben Sie allerdings eine Social Media Lizenz an meinem Foto. Wer also unter diesem Text hier IHREN Teilen Facebook Button drückt, der kann theoretisch – nunmehr von mir als Anwalt – abgemahnt werden und bei Ihnen Regress nehmen. Dies nur als kleines Gedankenspiel, da Sie in Ihrem Text der Meinung sind, die Abmahnung sein nicht relevant…. P.S.: Keine Sorge, ich habe nichts derartiges vor, möchte aber den Sachverhalt plastisch vor Augen führen, da er von einigen Blogbetreibern und Online-Medien nicht korrekt verstanden worden ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Solmecke

  6. „Die Kanzlei ist ein Fehler unterlaufen“ – damit hast du für einen begrenzten Zeitraum die Berechtigung verloren, dich über F… u… online lustig zu machen.

    Dieser Zeitraum ist jetzt vorbei, du darfst wieder

  7. LOL „Social Media Lizenz“ wenn dann sollte man das Konstrukt auch korrekt als „Lizenz nur für positive und unkritische Berichterstattung“ bezeichnen (gibts übrigens nur in der personalisierten Welt einiger Anwälte)

  8. Denke mit einem anonymisierten Artikel wäre der Zugang zur Anwaltskanzlei villeicht etwas schwieriger.
    Ich meine, Sie sehen ja selbst: 2 Posts über mir darf sich der Anwalt dann noch „rechtfertigen“ – Also Eigen-PR betrieben; hier auf der Seite. Irgendwie kommt mir das sehr kontraproduktiv vor.

  9. Spannend. Und interessant, dass der Anwalt sich hier bei den Kommentaren mit eingeklinkt hat. Das könnte eine gute Diskussion werden. Sozusagen mal aus erster Hand. Da bleich ich heute dran;-) Und da das mein erster Kommentar hier ist, obwohl ich die Seite seit Jahren lese, Danke für den Blog Stefan!

  10. Klappern gehört zum Handwerk, das gilt inzwischen eben auch für Anwälte. Wichtig ist doch, dass solche Pressemitteilungen von Redaktionen nicht unreflektiert übernommen werden, sondern dass sich die jeweiligen Medien selbst ein Bild machen und das ist hier anscheinend flächendeckend nicht passiert. Das finde ich ehrlich gesagt das größere Problem als die Anwalts-PR.

    Das noch größere Problem ist aber meiner Ansicht nach, wie es hier in den Kommentaren auch schon erwähnt wurde, die Abmahnmaschinerie selbst. Das soll nicht heißen, dass Abmahnungen grundsätzlich verwerflich sind. Wo berechtigte Forderungen bestehen, können sie ein adäquates Mittel sein, um gerichtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten für den Rechtsverletzer zu vermeiden. Das Mittel wird aber inzwischen häufig missbraucht. Es wird mit der Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung gespielt und Geld verdient mit Sachverhalten, die vor Gericht vielleicht gar keinen Bestand hätten. Es „einfach mal vor Gericht darauf ankommen zu lassen“ ist nämlich tatsächlich gar nicht so einfach, sondern bedeutet angesichts der hierdurch ggf. entstehenden zusätzlichen Kosten in der Regel ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko. Dass viele Leute nicht bereit sind, dieses einzugehen, sondern das kleinere Übel wählen und zahlen, darauf setzen solche Abmahnungen. Das ist, kurz gesagt, Abzocke.

  11. Dass ein im Internet publizierter Artikel aus der „Bild“-Zeitung nach dem Teilen wegen der Bild-Rechte abgemahnt wird, ist absurd. Allenfalls könnte der Urheber der „Bild“-Zeitung eine Abmahnung schicken. Denn wenn diese den Artikel ins Netz stellt und einen Facebook-Button dranhängt oder ihn gar selbst bei FB teilt, hat sie sich automatisch den AGB von FB unterworfen. Diese AGB sehen sinngemäß vor, dass FB im Moment der Nutzung bei allen mit FB verbundenen Inhalten Anteil an sämtlichen Rechten beansprucht, die man zum Betrieb von FB (Teilen, Kommentieren, Liken, Auswerten zum Erstellen von Nutzerprofilen etc.) braucht. Nachgelagert kann sich also jeder FB-Nutzer im Rahmen dieser AGB, die er gar nicht ablehnen kann, dieser Rechte sicher sein – es sei denn, er scannt und teilt Inhalte, die er nicht auf FB verlinkt findet oder die im Internet ohne Facebook-Knopf präsentiert werden (wobei selbst dies grenzwertig wäre, es müsste bei öffentlicher Zugänglichkeit schon ein ausdrückliches Facebook-Verbot ausgesprochen werden). Eine Abmahnung wegen des Teilens per Teilen-Knopf, also quasi innerhalb des FB-Netzwerks, an den Endnutzer von FB zu schicken, ist deshalb meines Erachtens Wegelagerei beim Schwächsten in der Kette. Abzumahnen wäre, formal betrachtet, „Bild“. Das würde aber ein geistig klarer Fotograf seinem Anwalt dringend abraten.

    Die Abmahner bilden eine Industrie, die sehr kreativ ist. Wo ich streiten durfte (manchmal waren vorsichtige Geschäftsführer dagegen), habe ich immer gewonnen. Und in diesem Fall würde ich streiten und ebenfalls gewinnen.

  12. Meine Darstellung oben war auch in einem entscheidenden Fall falsch: Es gab laut Anwalt (noch) keine außergerichtliche Einigung. („Meedia“ hatte das in seiner Korrektur geschrieben.)

  13. Wenn das „Teilen“ eines Artikels bzw. Bildes jetzt auf einmal böse ist (dabei gibt es Facebook und Co. ja auch schon ein paar Jährchen) und eine Urheberrechtsverletzung darstellt:

    Warum kümmert sich niemand mal um die ganzen „Qualitätsmedien“ (Fernsehsender, Online-Magazine, Zeitungen, etc.), die sich oft munter an Bildern + Videos aus dem Netz und diese dann in eigene Beiträge ausbauen?

    Und das in vielen Fällen nicht mal mit einer korrekten Quellenangabe, die für den Rückgriff auf das Zitatrecht (falls dieses überhaupt in allen Fällen greift) nötig wäre?

    Oder gilt im Internet einfach nur die Devise: Der große Verlag, Sender, … darf (mit einer großen Rechtsabteilung im Rücken und einer gewissen Portion Dreistigkeit) alles – und der Nutzer ist im Zweifelsfall der Angeschmierte?

  14. Korrektur eines Schreibfehlers in #20:

    „… die sich oft munter bei Bildern + Videos aus dem Netz bedienen und diese dann in eigene Beiträge einbauen?“

  15. Ist Christian Solmecke nicht jetzt freiwillig eine Person des öffentlichen Interesses geworden?

  16. @Christian Buggisch (#17)
    Danke für den Link, sehr lesenswert! Auch die weiterführenden Links dort sind empfehlenswert.

    @ Christian A. (#20, 21)
    Prinzipiell gilt: die „Großen“ dürfen das auch nicht so einfach. Rechteinhaber können sich dagegen wehren und tun dies teilweise auch.
    in diesem Fall geht es aber ja gerade darum, dass der Urheber „Bild“ eine Nutzung erlaubt hatte, der abgemahnten Frau aber eben nicht. Ob die Fahrschulinhaberin das Bild „mittelbar“ auch nutzen durfte, weil Bild es mit Share-Button veröffentlicht hat, ist eben sehr zweifelhaft.

  17. @22
    Sehen Sie, das ist das Problem mit (manchen) Anwälten.
    Er lässt in seinem Hinweis natürlich völlig offen, wegen welches Rechtsverstoßes er (natürlich rein theoretisch) einen User, der teilt, abmahnen kann, der dann wiederum sogar Stefan Niggemeier in Regress nehmen kann. Da Ihnen in dem Fall das Urheberrecht zu absurd vorkommt, vermuten Sie, dass er möglicherweise einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild meinen könnte. Aber das hat er ebenfalls nicht gesagt.
    Letztlich fehlt es an der Benennung einer konkreten Rechtsgrundlage, die mit dem Teilen seines Fotos verletzt wird. Es ist jedenfalls nicht zulässig, da Stefan Niggemeier in keinem Fall eine „Social Media Lizenz“ an dem Foto hat, das ist de facto die einzige Begründung für einen potentiellen Verstoß gegen irgendwelche nicht näher bezeichneten Vorschriften.

    „Was sind tausend Anwälte, angekettet am Grund des Meeresbodens?
    – Ein guter Anfang!“
    (Tom Hanks in Philadelphia)

  18. Captain Obvious hat eine Nachricht für Herrn Solmecke:

    Ein kommentierender Hinweis auf eine Berichterstattung (aka Facebook-Share) ist…. auch nur eine Berichterstattung. Eine kurze halt, wie ein Querverweis oder ein Inhaltsverzeichnis. Und der Thumbnail eines zulässigen Bildzitats, in dem auch ein Foto vorkommt… bleibt ein zulässiges (Bild)Zitat.

    Mit Verlaub, Herr Solmecke: Niemand wird ihr Foto für werbliche Zwecke für Hautcreme oder Fitness-Studios verwenden. *hust*

    Das man jetzt wieder monatelang Laien erpressen kann und wird (wegen der „ungeklärten“ Lage)… jaja, nur ein Gravenreuth ist ein guter Abmahnanwalt.

  19. „Es erben sich Gesetz und Rechte
    wie eine ew`ge Krankheit fort;
    Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte
    und rücken sacht von Ort zu Ort.
    Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage.“
    (Mephisto in Faust I von JWvG)

  20. Ein Anwalt ist total entzückt,
    weil Mensch den „falschen“ Button drückt.
    Er lauert an der ….ecke
    und macht uns dann zur Schnecke.

  21. Ich zitiere aus der PM, die uns zunächst erreichte: „Der Rechteinhaber verlangt in der Abmahnung insgesamt die Zahlung von 1800 Euro. Keine Bagatelle, wenn man sich vorstellt wie viele Artikel tagtäglich von den Nutzern über die sozialen Netzwerke geteilt werden“

    Der Kanzlei ist in diesem Fall der Fehler unterlaufen, nicht MEEDIA. Das gab die Ansprechpartnerin auf Nachfrage von uns auch am Telefon zu. Wär schön, wenn das geändert würde

  22. (Der Kommentar #33 von Felix Disselhoff von „Meedia“ hing saß seit heute vormittag im Spamfilter. Weil ich unterwegs war, konnte ich ihn erst jetzt befreien. Tut mir leid!)

  23. Nachdem Porno-Urmann das Geschäft niedergelegt hat, müssen sich Solmecke und Co ein anderes Feld suchen, auf dem sie sich als Helfer aufspielen können. Abmahner und eine weite Reihe von Rechtsanwälten, die Abmahnopfern angeblich helfen, sind im Grunde Geschäftspartner.

    Hier übrigens zwei Regensburger Anwälte, die die anwaltliche Gegenwehr (so man sie überhaupt braucht) auf Abmahnungen a la Urmann auf „unter 100 Euro“ beziffern.

    http://www.regensburg-digital.de/wie-die-porno-abmahner-rechnen/10122013/

    Solmecke verlangte laut Spiegel „357 Euro für die Abwehr einer Attacke“ – selbes Geschäftsmodell wie Urmann, nur von der anderen Seite. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-124097514.html

  24. Huch, da habe ich in Kommentar 9 etwas zu schnell gepostet. Die besagte Browser-Erweiterung blockiert zwar zuverlässig die „Gefällt mir“-Schaltfläche von Facebook, aber nicht die fürs „Teilen“, und darum geht es ja hier.

    Bliebe noch die „Fanboy Social Blocking List“ für Adblock Plus oder aber eine Suche auf den Webseiten der einschlägigen Browseranbieter nach entsprechenden Erweiterungen.

    Oder eben doch der eiserne Wille, nicht auf „Teilen“ zu klicken :)

  25. Hallo Herr Niggemeier, wenn Sie „mich“ (Name und E-Mail-Adresse, die auch im persistenten Cookie festgehalten sind) auf die Whitelist setzen, müssten Sie meine Kommentare nicht mehr jeweils freischalten. Wenn das aber aus irgendwelchen Gründen zuviel technischen Aufwand bedeutet, verzichte ich lieber auf weitere Kommentare. Denn als nichtzahlender Gast wäre es unhöflich, vom Gastgeber immer wieder solche Verrichtungen zu erwarten.

  26. „Einer von ihnen ist Christian Solmecke (Kanzleireklame: „Bekannt aus YouTube“, „Bekannt aus Facebook“), ein schillernder Typ, der in Sachen Porno-Abmahnung selbst im Frühstücksfernsehen auftritt, bei Google im großen Stil wirbt und auf seiner Website in Videos etwas eitel die Internetwelt erklärt.“
    (Spiegel 21.12.2013: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-124097514.html )

  27. @Stefan Niggemeier: Wenn Sie den Text – wie Sie unter „36“ sagen, noch einmal nachträglich korrigiert haben, wieso machen Sie das dann heimlich bzw. als Ankündigung in den Kommentaren und nicht als Update des Textes. Ist das nicht genau die journalistische Ungenauigkeit, die Sie in Ihrem Text den Medien vorwerfen? Wollten Sie verschweigen, dass der Text noch ein weiteres Mal korrigiert werden musste, da offenbar zuvor unsauber recherchiert worden ist?

    Ihre Links zu den Besprechungen der Abmahnungen sind gefährlich und populistisch. Das Problem: keiner der Kollegen bespricht den hier abgemahnten Sachverhalt, nämlich die Fragestellung, ob bei der Weiterverbreitung eines Fotos auf Facebook auch der Name des Fotografen genannt werden muss. Ganz im Gegenteil: da wird in großen Lettern ENTWARNUNG gerufen. Erklären Sie diese ENTWARNUNG bitte einmal meiner abgemahnten Fahrschule!

    Und wie kommen Sie eigentlich zu der Annahme, dass das juristisch kein Erfolg für uns wird? Dann scheint die Sache ja doch wieder problematischer zu sein als Sie es verbreiten. Verstehen Sie es nicht falsch, aber dem Thema darf durch solche Blogbeiträge und die Stigmatisierung als „Panikmache“ wirklich nicht die Brisanz genommen werden.

    Und an alle die hier meinen, Stefan Niggemeier könne mein Foto in seinem Blog benutzten und sich auf das Zitatrecht berufen, denen sei gesagt, dass sie das Zitatrecht falsch verstanden haben. Hier wird das Bild nur zur Bebilderung des Blogs und nicht mit einer Belegfunktion benutzt. Es hätte im Rahmen des Zitats völlig ausgereicht, die Überschriften als Screenshots einzufügen. Eines Fotos bedurfte es nicht. Das ist zwar keine Persönlichkeitsrechtsverletzung, da ich in der Vergangenheit tatsächlich schon öfter zu IT-Recht Themen interviewt worden bin, aber immerhin eine Urheberrechtsverletzung, da ich die Nutzungsrechte an dem Bild habe. Insofern begeht auch jeder, der das Bild weiter (ver-)teilt eine Urheberrechtsverletzung. Derzeit stehen wir bei sage und schreibe 402 Urheberrechtsverletzungen (Facebook Shares). Aber alles halb so wild, wie leider hier und in den verlinkten juristischen Blogs entweder bewusst oder unbewusst verbreitet wird….

  28. @Stefan Aigner: Es ist schon interessant, dass ausgerechnet Sie sich darüber beklagen, dass ich mich während der Urmann-Porno-Abmahnwelle in den Medien geäußert habe. Ihr Medium „Regensburg Digital“ war es, dass in der Zeit, als Urmann ca. 40.000 Menschen abgemahnt hat, fast täglich mit der Frage bei mir angerufen hat „Und, gibt es etwas neues?“ Natürlich um Stoff für neue Berichte zu haben. Nicht ich habe Regensburg Digital angerufen, Sie haben mich angerufen. Das ist der entscheidende Unterschied. Und mir vorzuwerfen, dass ich für Anwaltsdienstleistungen Geld verlange, ist eine Farce. Nicht ich verschicke übrigens die Abmahnungen, ich bin den Leuten behilflich, wenn sie abgemahnt worden sind. Die Menschen können sich dann den Anwalt aussuchen oder es alleine versuchen. Das ist freie Marktwirtschaft in Deutschland.

  29. @45, Christian Solmecke: Wenn der Sachverhalt „die Fragestellung (ist), ob bei der Weiterverbreitung eines Fotos auf Facebook auch der Name des Fotografen genannt werden muss“, frage ich mich schon, warum der Titel Ihrer Presseerklärung lautet: „Erster Nutzer für das Teilen eines Artikels über den Facebook Share Button abgemahnt.“ Das ist dann doch recht missverständlich formuliert, oder übersehe ich was?

  30. @Christian Solmecke: Ich habe kein zweites Update hinzugefügt, weil es mit dem ersten Update identisch wäre: Ich habe den Fehler gemacht, zu schreiben, dass die Sache außergerichtlich beigelegt wurde. Diesen Fehler habe ich um 12:10 Uhr korrigiert. Von einer „heimlichen“ Korrektur zu sprechen, wenn die Sätze durchgestrichen dastehen, ist schon ein bisschen merkwürdig.

    („Meedia“, wo ich die Information zu meiner Schande falsch abgeschrieben habe, behauptet aktuell übrigens immer noch, es habe eine außergerichtliche Einigung geben.)

    Und ich habe den Screenshot mit Ihrem Foto nicht „nur zur Bebilderung des Blogs“ eingebaut. Er hat eine konkrete Belegfunktion, genau genommen sogar zwei: Er belegt, wie Sie sich absurderweise in einem Artikel, der beim „Express“ ihren Namen in der Autorenzeile trugen, selbst zitieren. Und er belegt den eingeklinkten Werbekasten, den ich im Text beschreibe.

    Wenn Sie so sicher sind, dass Sie mich (und diverse Facebook-Nutzer) erfolgreich abmahnen könnten, mahnen Sie mich doch bitte einfach ab.

    Übrigens: Wenn Sie anderen „Populismus“ vorwerfen, ist das nicht unlustig.

  31. @RA Solmecke:
    Lediglich eine Anmerkung zu Ihrer folgenden Behauptung:

    „Hier wird das Bild nur zur Bebilderung des Blogs und nicht mit einer Belegfunktion benutzt. „

    Da kann man auch anderer Meinung sein, denn er belegt damit ja die Behauptung im Artikel „… und klinkten sogar einen kleinen Werbekasten für ihn mit Foto und Links zur Internetseite seiner Kanzlei ein.“

  32. @gebimmel: Nun ja, es liegt in der Natur der Sache, dass Überschriften Sachverhalte nur verkürzt darstellen können. Ich sehe den Kern des Problems darin: drückt man den Facebook Share Button, dann wird die Bildunterschrift, die den Namen des Fotografen beinhaltet, nicht mit übertragen. Die Nutzer müssten diesen Namen also theoretisch manuell in ihr Posting übernehmen, denn es gehört zum Urheberpersönlichkeitsrecht, dass der Fotograf ein Recht auf Namensnennung hat. Warum dieses Recht bei Facebook wegfallen soll, erwähnt heute kein einziger juristischer Kommentar, der sich unseres – mittlerweile tatsächlich prominenten – Blogbeitrags angenommen hat.

  33. Herr Solmecke,

    „Hier wird das Bild nur zur Bebilderung des Blogs und nicht mit einer Belegfunktion benutzt.“ stimmt schon, aber sagt Ihnen „Vorschaubilder I“ und „Vorschaubilder II“ etwas?

  34. Es ist eine schwierige Sache mit der Wahrheitsfindung, Und mit einer neutralen Darstellung des Sachverhaltes. Vielleicht muss es ja nicht neutral sein, aber dem Sachverhalt zumindest gerecht.

    Wie sich die Sache mit den Shares entwickeln wird, wird man ja sehen. Solmecke darf doch machen, was er für richtig hält und es publizieren, wie er es für angemessen hält. Was dann die Medien draus machen, darüber hier das Lehrstück von Niggemeier. Es sind doch zwei Dinge – und man muss sie nicht mutwillig vermischen.

  35. Und Ergänzung: die „Nutzung“ von Bildern (Fotos, Grafiken etc.) ist seit vielen Jahren ein Problem, man hat es nicht ordentlich bedacht bei der Erfindung des Internets. :)

  36. „Weil es sich hier aber um ein großes Qualitätsmedium handelt…“

    Das zaubert mir dann doch ein feines Lächeln auf die Lippen.

    Zur Angelegenheit selbst:

    Wo RA wie Hr. Solmecke sich allzu unbefangen ins Alltagsleben einbringen können, erstirbt jegliche natürliche Regung desselbigen unvermeidlich.
    Da bleibt als einzig sicherer Content der Disclaimer, alles andere sollte man lieber bleiben lassen.

    Über feinfühlig unpauschale Witze wie den hier zitierten mit den 10.000 RA braucht sich der Berufsstand dann nicht mehr wundern. (Ist das Zitieren jenes Witzes urheberrechtlich eigentlich risikofrei?)
    Haben die eigentlich keinen Branchenkodex, um solch missbräuchliche Exzesse per Exkommunikation zu unterbinden?

    Und final meine laienhaft-FB-Nichtnutzer-Frage:

    Ist nicht eigentlich FB hier verantwortlich für den Rechtsbruch, weil deren Sharefunktion den Urheber nicht einbindet?

  37. „Erster Nutzer für das Teilen eines Artikels über den Facebook Share Button abgemahnt“ – die Überschrift von „RA Christian Solmecke“ hinkt: der Nutzer wurde nicht wegen des Teilen eines Artikels abgemahnt, sondern wegen der Nicht-Nennung des Fotografen-Namens. Richtig wäre die Überschrift zum Beispiel so: „Erster Nutzer wegen Nicht-Nennung des Urhebers eines Vorschaubildes bei einem Facebook-Post abgemahnt“. Gerade als „RA“ sollte man sich nicht zu solch Ungenauigkeiten hinreissen lassen.

    Was mich hingegen noch etwas mehr wundert: Man kann als Facebook-Seitenbetreiber nicht den „Share“-Button anklicken – oder täusche ich mich gerade??

  38. Herr Solmecke,

    eine Frage nur: haben Sie wirklich den Eindruck, solche „Aktionen“ könnten für ihre Kanzlei werbewirksam sein? Ich bin ja nur juristischer Laie, aber seriös wirken ihre Auftritte beileibe nicht.

  39. Ich würde vorschlagen, die Diskussion ein wenig zu versachlichen. Sicher schiesst der ein oder andere RA mit seinem Online-Marketing etwas über das Ziel hinaus. Das ist so in diesem Segment, und da passieren auch mal Fehler (die natürlich nicht passieren sollten, ganz klar). So ist der hier zitierte Anwalt für sein offensiveres (und erfolgreiches!) Marketing in der Branche bekannt, bewundert, beneidet, verschrien, geächtet, je nach Blick- und Neidwinkel. Es gibt eben solche und solche. Hierzu haben Anwälte generell verschiedene Meinungen, Positionen und Ansätze. Bitte verrennen Sie sich aber nicht in ein Bashing von Personen. (PS: Ich bin keine Anwältin und kein Fan von Solmi, aber ich finde, das hier geht zu weit).

  40. @49
    Gut beobachtet.
    Für alle, die es interessiert:
    Der Anwalt hat nun unter #46 etwas präziser ausgeführt, dass seine Nutzungsrechte am Foto verletzt werden.
    Da wäre zur Einschränkung der Nutzungsrechte zum einen § 50 Urheberrechtsgesetz, wonach die Veröffentlichung und Verbreitung des Fotos im Rahmen der Tagesberichterstattung in einem durch den Zweck gebotenem Umfang zulässig wäre. Durch die Formulierung „durch sonstige Datenträger“
    ist auch das Internet im allgemeinen als Verbreitungsmöglichkeit abgedeckt und von besagter Vorschrift erfasst.
    Die Frage wäre nun, ob die Veröffentlichung des Fotos hier nicht dazu gehört. Zweck der Berichterstattung ist hier die Darstellung, wie Medien ungeprüft Meinungen (wenn auch eines Fachmanns) übernehmen, verbreiten, verfälschen und dem Fachmann kostenlose Werbung angedeihen lassen. Und da sind wir bei den Argumenten vom alten Jakob, denn der benutzte Auszug untermauert, wie die konkret zitierte Berichterstattung direkt zur Internetpräsenz des Anwalts verweist, was ja in seinem Interesse liegt, sonst würde er diese Internetpräsenz gar nicht betreiben.
    Aber auch bezogen auf das Zitatrecht (§51, Satz 1 Nr.2 UrhG) hat der alte Jacob gut argumentiert.
    Die Veröffentlichung des gesamten Auszuges (von dem das Foto eben ein Bestandteil ist) belegt die Aussage des Werbecharakters der Berichterstattung.
    Außerdem: „Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen.“ (Urteil BGH I ZR 69/08 vom 29.04.2010) Hier hat Google Vorschaubilder von Werken einer Künstlerin verbreitet, der BGH geht in seiner Urteilsbegründung auf eine Reihe von §§ des UrhG ein, die zu prüfen sind und weist die Berufung der Klägerin zurück, die schon in den Vorinstanzen nicht Recht bekam.
    Aber die pauschale Behauptung des Anwalts, dass das Foto keinen Belegcharakter im Rahmen des Zitatrechts besitzt, geht natürlich auf diese Blickwinkel nicht ein.
    Die ganze Argumentation zeigt, dass manche Anwälte immer noch ganz gut mit der Methode fahren, dass eine starke Behauptung besser wirkt als ein schwacher Beweis.

  41. Liebe Leute,

    ich möchte noch mal auf die eigentliche Meldung zurück kommen.

    Mir sagt mein Rechtsverständnis folgendes:

    Ein normal/durchschnittlich gebildeter Internet-User (z.B. eine Fahrschule) kann sich darauf verlassen, dass von Website-Betreibern angebotene Share-Button auch legal sind; der Website-Betreiber (z.B. bild.de) also die Rechte hat, diese Inhalte auch weiter verteilen zu lassen.

    Wenn der Website-Betreibe die nötigen Rechte nicht hat, aber trotzdem einen Share-Button anbietet, so begeht ER die Rechtsverletzung, nicht aber der Internet-User, welcher auf den Button geklickt hat.

    Sonst könnte ich mir kein Auto mehr kaufen; denn woher soll ich wissen, ob das Autohaus das Auto nicht vielleicht irgendwo geklaut ist? Oder keine Brötchen mehr; woher sollte ich wissen, ob der Bäcker die Brötchen nicht woanders geklaut hat? Ganz allgemein formuliert heißt das, dass man in der Regel von der Rechtmäßigkeit aller Angebote erst mal ausgehen kann.

    Aber solche Anwälte trauen sich eben nicht an die Großen (z.B. bild.de) ran, sondern versuchen lieber, den rechtlich ungebildeten kleinen Mann (oder eben Frau) abzukassieren :-( Haben ne große Klappe; wenn’s aber hart auf hart kommt, kuschen sie auch bloß. Tolle Helden ;-)

  42. Nachtrag:

    Übrigens schade, dass die Fahrschule sich verglichen hat.

    Ich an ihrer Stelle hätte es definitv auf eine Klage ankommen lassen und hätte mich dann im Prozess köstlich über das Verlieren der Gegenseite amüsiert :-)

    Leider werde ich viel zu selten verklagt :-)

  43. Wir diskutieren darüber, ob eine interessengeleitete Presseinformation eines Anwalts, in nachrichtlich anmutendem Stil verfasst, von den Medien besser als Faksimile in indirekter Rede sich selbst zitierend abgebildet, oder um Fehler angereichert übernommen und als redaktioneller Beitrag ausgewiesen wird. Und darüber, ob die Überschrift dieser Presseinfo in die Irre führt – nicht aber, ob ein Anwaltsbüro unreflektiert als Quelle für ein nach eigenen Angaben (weltweit?) erstes Ereignis seiner Art überhaupt ernsthaft in Frage kommt. Mann in de Tünn!

  44. @Ralf

    Wenn ich das richtig sehe, hat sich die Fahrschule eben nicht verglichen.

    Und wenn wir schon bei juristischen Laienmeinungen sind: Wenn Ihnen Ihr Autohändler ein geklautes Auto verkauft, haben Sie, auch ohne dass Sie wussten, es ist geklaut, keinerlei Rechte an dem oder auf das Auto.

  45. @Linus

    Ja, es heißt wörtlich „außergerichtlich“. Ändert aber nichts an meinem Verhalten: ich hätte nie im Leben gezahlt, sondern es auf einen Prozess ankommen lassen :-)

    Dass ich keine Rechte an dem Auto hätte, weiß ich. Es ging mir darum, dass ich aber trotzdem keinen Rechtsbruch begangen hätte; also nicht hätte beklagt werden können. Wenn die es dann trotzdem versuchen würden: viel Spaß :-)

  46. @Pepito (#37):
    Danke für den Link, :-) Was Sie so alles lesen. Es gibt also eine Kolumne, die überschrieben ist mit „Matussek analysiert.“ „Matussek fabuliert“ fände ich besser. Dialektisch, sophistisch, taktisch, und philosophisch ironisch. Matusseks „Ungeheuer“ ist nun ungeheuer amüsiert. Aber was hat das alles mit Goethe zu tun?

    btw: „Never joke about names“. Im Prinzip ja, jedoch: „Wilde Beuger“. Nomen est omen? Und warum lese ich immer Schmollecke?

  47. @Linus

    Und wenn ich vom Hersteller in berechtigt gutem Glauben einen geklauten Wagen als Jahreswagen verkauft bekomme, dann kann ich wegen der Nutzung des Autos verklagt werden, aber nicht der Händler?

    Das erscheint meiner juristischen Laienmeinung schwachsinnig. Ihr Kommentar scheint mir deshalb wenig Bezug zur Sache zu haben.

  48. Hallo @Linus,

    habe ich so NICHT behauptet, sondern genau das Gegenteil: Der Händler müsste verklagt werden. Aber nicht ich, der in gutem Glauben einen (angeblichen) Jahreswagen gekauft hat :-)

  49. Ich finde es echt erstaunlich, wie viele Vorwürfe Herrn Solmecke hier in den Kommentaren gemacht werden: Angefangen bei „Bullshit-PR“ (von Netzpolitik) zur Pressemitteilung zum Thema einer tatsächlich neuen Problematik bis zu dem vielfachen Vorwurf, mit seiner Anwaltstätigkeit mehr Erfolg zu haben und somit Geld zu verdienen, da er eine Art informative Werbevideos dreht (sinngemäße, überspitzt wiedergegebene Quintessenz diverser Kommentare).

    Wenn ich mir den Ursprungsbeitrag von Herrn Niggemeier durchlese, so finde ich wenig Vorwurf an Herrn Solmecke, der Satz:

    „Ganz sicher liegt es am Geschick der Anwaltskanzlei, die die Frau vertritt, daraus maximale Eigen-PR zu schlagen, und der Unfähigkeit diverser Medien. “

    Ist sicherlich zutreffend (über „maximal“ darf man vielleicht streiten; eine zusammen mit der Presseerklärung gezündete Splitterbombe hätte wohl für mehr Aufmerksamkeit gesorgt), aber hauptsächlich dem vorletzten Absatz lässt sich konkret entnehmen, daß Herr Niggemeier die Abmahnung im Kern wohl für fragwürdig und die Presseerklärung somit für unnötig hält. Kann man tun. Ich finde es – da die Abmahnung hier nunmal ein völlig neues Problem skizziert – allerdings sehr spannend, darüber etwas zu lesen und sei es auch von einer Kanzlei, die damit eventuell Kunden gewinnt.

    Offenlegung: Ich lese allerdings auch ziemlich regelmäßig drei Jura-Blogs und lasse mich durch gute Arbeit auch gerne mal als Mandanten gewinnen. Allerdings war ich nie Mandant von Herrn Solmecke und kenne ihn auch ausschließlich durch eine Handvoll Videos zu der letzten großen Urmann-Abmahn-Welle.

  50. @Raoul: Och, „unnötig“ ist ja nicht wirklich eine Kategorie, wenn es um die Beurteilung von Pressemitteilungen geht. Die kann Herr Solmecke schreiben, wie er will. Mein Hauptproblem sind die Medien, die seine Pressemitteilungen wie Artikel behandeln und seine Behauptungen und seine Aufgeregtheit nicht hinterfragen (bzw. noch Fehler einbauen).

    Und aufgeregt ist Herr Solmecke schon ganz schön. Schauen Sie sich nur das Video an.

  51. @ Stefan Niggemeier: Ja. Ich finde, das das unreflektierte und vor allem falsche Wiedergeben der Ausführungen von Herrn Solmecke durch diverse Medien Ihr eigentlicher Kritikpunkt ist, kommt auch sehr klar rüber. Ebenfalls schade, daß es keines dieser Medien geschafft hat, eigenständig zu recherchieren.

    Inwiefern die Behauptungen von Herrn Solmecke nicht zutreffend sein sollen, weiß ich nicht – da fehlt mir juristisches Fachwissen. Die Argumentation klingt für mich als Laie allerdings schlüssig und wird bei hinterfragbaren bzw. erst noch zu beurteilenden Aussagen („diese Rechte werden (…) von demjenigen erteilt, der so einen Teilen-Knopf auf seiner Website oder auf seinem Blog anbringt“) immerhin durch den von mir oben ausgeklammerten Zusatz „-jedenfalls nach unserer Meinung -“ ziemlich ordentlich in den richtigen Kontext gesetzt (also als reine Rechtsauffassung der Kanzlei).

    Die Aufgeregtheit lässt sich natürlich allein schon durch das „eilig“ am Anfang nicht von der Hand weisen und auch insgesamt ist das Video leicht effekthascherisch, wenngleich es meiner Meinung nach auch nicht wahnsinnig über die Stränge schlägt.

    Insgesamt aber liegt es wohl nicht in der Natur des Anwalts zu sagen „Keine Angst, da kann Ihnen gar nichts passieren“ (was wohl auch sehr dünnes Eis wäre); ich fand den Fall per se einfach interessant, ebenso Ihren Beitrag – nur manchen Kommentaren (speziell denen, die Abmahner und Verteidiger auf eine Stufe stellten) konnte ich mich weniger anschließen.

  52. @68, 70 Raoul: Danke für die unaufgeregte Zusammenfassung. Die quasi unbearbeitete Übernahme der Anwalts-PR, die Stefan Niggemeier kritisiert, beschreibt wohl die Folgen dessen, was Soziologen und Politikwissenschaftler „Medialisierung“ nennen. Beliebige Bereiche des öffentlichen Lebens (hier, die Anwaltskanzlei) passen ihr Verhalten medialer Funktionslogik an. Sie erzeugen also Impulse, die speziell auf die „Reizschemata“ von Medien zugeschnitten sind, weil sie sich davon einen Nutzen (Bekanntheit) versprechen. Übersehen wir bitte nicht, dass diese Entwicklung bis vor Kurzem innerhalb der Kommunikationssphäre insgesamt als Ausdruck der Professionalisierung angesehen wurde. Nur hat sie inzwischen eine Tragweite ereicht, in der das Publikum die Rollen zwischen PR und Medien nicht mehr auseinanderhalten kann. Und sich fragt, welchen Nutzes es selbst von Medienprodukten hat, wenn darin eine schöpferische Leistung über das bloße Verbreiten von PR hinaus nicht zu erkennen ist.

  53. @Ralf & @Linus:
    a) Der Händler wäre wegen Helerei dran.
    b) Sie wären erst mal das Auto los (so sie nichts vom Diebstahl annehmen konnten)
    c) Sie könnten den Händler auf Schadensersatz bzw Vertragserfüllung verklagen (Lieferung eines nicht geklauten Fahrzeuges).
    d) Eventuelle ‚Schäden‘ durch Nutzung am Fahrzeug gegenüber dem Eigentümer müsste ebenfalls der Händler tragen.

  54. Das interessante dabei ist meiner Meinung nach, dass der abmahnende Fotograf – laut seiner eigenen, öffentlichen Facebookseite – selbst bei der Axel Springer S.E. als Sportfotograf angestellt ist.

  55. @RA Christian Solmecke, #45

    Keine Ahnung, wo irgendwo „in großen Lettern ENTWARNUNG gerufen“ worden sein soll, ich kann weder hier, noch auf den verlinkten Beiträgen etwas dergleichen finden. Dass Sie diese Links „gefährlich und populistisch“ finden, ist schon deshalb gelinde gesagt seltsam, weil in der Pressemitteilung auf Ihrer eigenen Seite seit dem gestrigen Update ebenfalls auf den Blog-Beitrag von Dr. Carsten Ulbricht verlinkt wird, der „die Problematik gut und detailliert“ schildere, wenn auch mit der kleinen Einschränkung bezüglich der Urhebernennungsthematik.

    Teile der Anwaltsbranche leben ganz gut von rechtlichen Unsicherheiten und Grenzbereichen, gerade im betriebswirtschaftlichen Bereich (Compliance ist da das Zauberwort). Das ist insgesamt völlig legitim, solange die Grenze, wo das seriöse (und geschäftsförderliche) Hinweisen auf bestehende Risiken in unseriöse Panikmache umschlägt, nicht überschritten wird. Ich persönlich finde die Pressemitteilung da insgesamt noch ausreichend differenziert und nicht übertrieben apokalyptisch. Stefan Niggemeier schreibt hier nur, dass vor einer „heran rollenden Abmahnwelle“ gewarnt werde, was zwar nicht im engeren Sinne falsch zitiert ist, sich aber in dieser verkürzten Wiedergabe doch dramatischer (genauer: dramatisierender) anhört als die Formulierung „Auf Blogbetreiber, Online-Medien und Internetnutzer könnte eine neue Abmahnwelle heran rollen.“ (Wer hier schon Spaß an der Einordnung von Varoufakis‘ Finger hatte, mag sich jetzt vielleicht mit dem Unterschied zwischen Gefahr und potenzieller Gefahr, zwischen Warnung vor einer heranrollenden Welle (Indikativ) und einer Welle, die heranrollen könnte (Konjunktiv), auseinander setzen.)

    Sehr grenzwertig finde ich allerdings diese Passage aus der Pressemitteilung:
    Ansonsten müssen sie mit Regressansprüchen der abgemahnten Nutzer rechnen. Dies haben bereits die Richter am Landgericht Frankfurt in einem Streit zum Facebook Share Button entschieden (Urteil v. 17.07.2014, Az. 2-03 S 2/14). Solange die Teilen Funktion genutzt wird, vergibt der Seitenbetreiber konkludent eine Lizenz an den geteilten Inhalten.

    Diese Darstellung ist grob irreführend. Die Reichweite dieses Urteils ist sehr umstritten und Ihre Deutung sehr zweifelhaft, wie u. a. auch hier dargelegt wird. Diese Art, eine (aus tatsächlichen oder strategischen Gründen eingenommene) eigene Rechtsauffassung im Duktus der Unumstößlichkeit mit Verweis auf irgendeine mehr oder minder passende Rechtsprechung vorzutragen, ist eine Unsitte. Sie dient viel zu oft nur dazu, uninformierten Laien einzuschüchtern („Sie müssen bei Auszug Ihre Wohnung renovieren, vgl. BVerfGE 123,67“). Zu einer seriösen Darstellung rechtlicher Risiken würde auch die Einordnung der rechtlich vorteilhaften Unklarheiten gehören.

    In erster Linie ist dies aber natürlich ein Medienblog. Und die Medien haben sich hier mal wieder nicht mit Ruhm bekleckert, als sie das geschäftsdienliche Klappern eines Rechtsanwalts weitgehend ungeprüft und verfälschend weiterverwertet haben. Darum ging es Stefan Niggemeier hier wohl auch in erster Linie (wie ja auch mittlerweile nochmal klargestellt wurde). Und wie die Medien bestehende Risiken aufgreifen und aufbauschen wurde schon diverse Male beschrieben, u. a. kürzlich in diesem Blog. Das hat mit gefährlicher „Entwarnung“ nichts zu tun.

  56. @Ralf, #60, 61
    Dass das Urheberrecht hier und da mit dem allgemeinen Rechtsverständnis des Laien (der da aber auch in der Regel nicht neutral ist) nicht übereinstimmt, ist ja nichts wirklich Neues. Ein großer Unterschied zu Ihrer Auto-Problematik (auf die ich jetzt nicht noch weiter eingehen möchte) ist, dass es für diese Fälle, in denen es um „greifbare“ Sachen geht, eben ziemlich klare, oder im Laufe der letzten 115 Jahre durch Rechtsprechung klar gewordene Regelungen gibt. U. a. gibt es hier z. B. die sog. Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers einer Sache nach § 1006 BGB. Eine Regel, dass man auf die Legalität aller Angebote im Netz vertrauen dürfte, gibt es eben so nicht. Es gibt da natürlich auch gewisse Indizien für Legalität und Seriosität (Bananenstatten-Domain, Werbebanner für Potenzmittel und Sexchats), aber selbst da: finde Sie wirklich, dass man ohne weiteres auf die Rechtstreue von Springer und Co. vertrauen können sollte, wenn es um Persönlichkeitsrechte und Urheberschutz geht? Oder darauf, dass alles legal ist, was facebook mit einfachen Mitteln ermöglicht?

    Übrigens: was meinen Sie mit „solche Anwälte“? Solmecke vertritt hier z. B. die abgemahnte Seite. Im Übrigen können Anwälte nicht von sich aus jemanden abmahnen, ohne dazu von einem Rechtsinhaber beauftragt worden zu sein (ja, es gibt da auch schwarze Schafe). Und niemand hat behauptet, es ginge hier um „Helden“. Selbst wenn man wollte, könnte man die „Großen“ nicht einfach so für irgendwas abmahnen. Sonst hätten Sie das ja sicher schon gemacht.
    Im Übrigen: schön für Sie, wenn Sie Zeit, Nerven und Geld für solche Rechtsstreitigkeiten übrig haben. Da würde sich bestimmt ein Weg finden lassen, einen Prozess heraufzubeschwören. Oder Sie können ja die Fahrschule oder sonstige Abmahnopfer sponsern. Stefan Niggemeier und Bilblog sind da bestimmt gerne bei der Vermittlung behilflich.

  57. @polyphem (#65)
    Gern geschehen, den Link hatte Ihnen aber auch vorgestern schon Kollege JUB 68 kredenzt, daher hab ich ihn auch.

    Mit Goethe hat das nur zu tun, dass Sie Goethe zitiert haben und Matussek offenkundig auch Goethe-Fan ist. Unter anderem ist er mit einer Goethe-Handpuppe als Spitzenkandidat einer „Deutschen Klassik Partei“ (DKP) im Rahmen von Wahlen aufgetreten. Siehe hier:
    https://www.youtube.com/watch?v=p1_sLNWtHDI&feature=player_detailpage#t=43
    https://www.youtube.com/watch?v=0TVV_EFPebI

    Und Goethe war ja anscheinend auch schon ein Freund der griechischen Mythologie.
    Da haben Sie drei also wohl was gemeinsam.

  58. Die wichtigste Info fehlt noch: Mahnt RA Solmecke den Hausherren nun ab oder nicht? Falls ja, bitte ich um Bekanntgabe einer Bankverbindung – Paypal und Konsorten machen nicht jeden glücklich.

  59. @carom: hat der typ nicht mind. zweimal erklärt, dass er das NICHT vorhat?!

    @niggi: Schade. Das alles dieses Mal.

  60. @Niggemeier:
    Ich fasse mal zusammen: Solmecke hat recht.
    Es ist eine Tatsache, dass eine Mandantin von Solmecke abgemahnt wurde und zwar als Konsequenz aus dem in der Überschrift beschriebenen Sachverhaltes. Über die Randbedingungen wird im Video eingegangen. Über das daraus entstehende Risiko der Nutzung des Share-Buttens wird auch eingegangen. Bis zum ersten Gerichtsurteil handelt es sich um ein tatsächliches Risiko das einem zumindest Nerven, Zeit und wenn es blöd wird auch Kosten einbringt.
    Ich verstehe also nicht warum Sie hier Solmecke-Bashing betreiben. Ihre Blog dient doch auch nur der Selbstvermarktung.

  61. @Uwe
    Die Medien veröffentlichen einen Artikel in dem der Artikelersteller sich selbst als Experte interviewt inklusive Werbung seiner Dienstleistung zum Thema …

    Vielleicht geht es eher darum?

  62. Herr Solmecke sollte vielleicht mal verraten, warum einerseits unter seinem Konterfei der Name des Porträtfotografen fehlt, andererseits er selbst von Verstößen gegen sein Nutzungsrecht spricht. Handelt es sich um ein exklusives, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht?

  63. @83
    Nennen Sie mir bitte mal die Stelle, an der Herr Niggemeier „Solmecke-Bashing“ betreibt?
    Man mag das möglicherweise in einigen Kommentaren lesen, aber bei S.N. direkt sehe ich das Bashing nicht.

  64. @87: Das Wort Bashing hätte ich jetzt auch nicht gewählt, aber wenn Herr Niggemeier schreibt…

    „Mit anderen Worten: Wir alle stehen mal wieder mit einem Bein im Gefängnis, und das einzig Gute in dem ganzen Urheberrechtselend ist, dass es kompetente Anwälte wie Christian Solmecke gibt, die uns vor der „heran rollenden Abmahnwelle“ warnen und nicht zögern, sogar ein „eiliges Video“ zur Warnung zu veröffentlichen.“

    … dann kommt das bei mir als Ironie an, benutzt dennoch „kompetent“ als Attribut für den RA.

  65. @88
    Wie Sie es ja selbst schon darstellen, bestehen zwischen Bashing und Ironie schon ein paar gravierende Unterschiede. Zum anderen gibt es bei der von Ihnen gewählten Textstelle Interpretationsspielraum. Man kann das als Ironie gegen den Anwalt auslegen, es scheint mir im Kontext des gesamten Beitrages eher eine Persiflage darauf zu sein, wie eine Reihe von Medien die Presseerklärung darstellt.
    Aber in der Hauptsache sind wir uns ja wohl einig, dass Bashing ganz anders aussieht.

  66. @Uwe: Inwiefern hat Solmecke Recht? Hat er Recht, dass es sich um die erste Abmahnung handelt? Dass nun eine Flut von Abmahnungen zu erwarten ist? (Wenn überhaupt, fördert er die durch seine PR-Aktion, denn er bringt ja Leute erst auf den Gedanken, andere wegen ähnlicher Vorgehensweisen abzumahnen. Das ist allerdings für ihn, der sich als Experte für das Abweisen solcher Abmahnungen zu profilieren versucht, natürilch nicht das Schlechteste, was passieren kann.)

    Hat er Recht damit, den Eindruck zu erwecken, dass es nun Anlass zu großer Besorgnis und Eile gibt? Die Abmahnung an sich, ohne jede gerichtliche Klärung, hat ja nichts verschärft. Wenn man als Facebook-Share-Button-Klicker (und -Anbieter) gefährlich lebt, wovon Solmecke ja überzeugt zu sein scheint, dann tat man das auch schon vor der Abmahnung. Die Abmahnung an sich ändert überhaupt nichts an der Situation.

    Aber, klar, er kann PR machen, wie er es für richtig hält. Das Problem ist, wie die Journalisten damit umgehen.

  67. Manche Leute wissen einfach, wie man auf sich aufmerksam macht. Dass allerdings die Medien (und auch solche, die man für klüger hält) immer wieder drauf reinfallen und munter mitmachen, schockiert mich jedes Mal wieder. Muss mich wohl damit abfinden…

  68. @83
    Noch etwas zu Ihrer abschließenden Behauptung, der Blog hier diene NUR der Selbstvermarktung. In dem Moment, wo auch nur ein einziger Leser einschätzt, er habe für sich persönlich schon ein Mal irgendeinen Nutzen aus diesem Blog gezogen (für den ja keiner bezahlen muss), dient der Blog nicht NUR der Selbstvermarktung und Ihre abschließende, markige Behauptung ist falsch.

    Achtung, Uwe, der Moment kommt gerade jetzt:
    Ich finde diesen Blog in vielerlei Hinsicht für mich nützlich.

  69. @78 Pepito: Sehr treffend herausgearbeitet, vielen Dank für die Mühe! Der brave Konjunktiv ist leider auch als Feigenblatt für Spekulationen oder Alarmismus beliebt. Wenn Organe der Rechtspflege partikulare Rechtsauffassungen „im Duktus der Unumstößlichkeit“ vortragen, bedarf es wiederum anderer Rechtsanwälte, um aus dem Imperativ, dass „eine Berichterstattung über Dr. Hubert Haderthauer nicht zulässig ist“, wieder einen Konjunktiv zu machen: http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/140718_unterschriebenes_gutachten.pdf

  70. @Nicky: „Und interessant, dass der Anwalt sich hier bei den Kommentaren mit eingeklinkt hat. Das könnte eine gute Diskussion werden. Sozusagen mal aus erster Hand. D“
    Naja. Gravenreuth hat auch überall mitgequakt, eine fünfstellige Zahl Kommentare bei Heise, bis er rausgeworfen wurde, weil er immer erst provoziert und dann denen, die drauf eingestiegen sind, Ärger gemacht hat. Also mitreden alleine qualifiziert nicht.
    Und was soll man zu einer Kanzlei sagen, die aktuell einen Schuldner damit verteidigt, daß der ja 4/5 der geschuldeten Summe schon anderen gezahlt habe und deshalb dem Gläubiger nichts mehr zahlen müsse (so nach dem Motto „ich habe doch schon den Schornsteinfeger bezahlt, da muß ich die Müllabfuhr jetzt aber nicht mehr zahlen!“)?

  71. @97 DL2MCD: Och, für einen Anwalt hielt sich das Gebaren m.E. im Rahmen. Interessant finde ich, dass die anwaltliche Argumentationstaktik offenbar eher für ein Ping-Pong von Schriftsätzen geeignet ist, als für eine öffentliche Echtzeit-Debatte. Was hat indes der mysteriöse andere Fall aus der besagten Kanzlei damit zu tun, den Sie nur andeutungsweise einwenden? Etwa so: Wie soll man einem Finanzminister zuhören, der vor zwei Jahren auf einer wissenschaftlichen Konferenz eine mehrdeutige Geste gemacht hat? Die Debatte hatten wir gerade.

  72. ´@TangoZulu, #96
    Stimmt, wobei genau genommen mehr einem Imperativ ein (anderer) Indikativ entgegengestellt wird. Ist ja auch alles prinzipiell in Ordnung so, solange bestimmte Standards eingehalten werden.

    Am Konjunktiv als Feigenblatt ist sicher was dran, letztlich ist das nicht so entscheidend und der Abschwächungseffekt bei einer Warnung eher klein. Wichtiger ist da eben die Argumentation, auf der sie gründet. Und die ist hier m. E. ziemlich dünn. Deswegen sehe ich das Problem hier weniger in alarmistischen Formulierungen, wie Stefan Niggemeier andeutet, sondern in der sehr gewagten Ableitung eines Risikos aus einer(!) erfolgten Abmahnung und einer äußerst fragwürdigen Deutung eines LG-Urteils.
    Ein Gerichtsurteil ist da ja funktionell nichts anderes als eine rechtswissenschaftliche Studie zu einem Problem. Deren sinnentstellendes Zitieren in der Branche und den Medien ist insofern nur ein Anwendungsfall des dortigen allgemeinen Umgangs mit wissenschaftlichen Studien, mit denen ja auch anderweitig immer wieder angebliche Risiken (falsch) belegt werden. Aber bei Gerichtsurteilen – meistens öffentlich zugänglich, in deutscher Sprache abgefasst, von überschaubarem Umfang, im Netz von Fachleuten analysiert – sollte man ja eigentlich meinen, dass es den Medien zumutbar wäre, solche aufgestellten Behauptungen wenigstens oberflächlich zu hinterfragen. Es geht ja nicht gerade um die Komplexität des Weltklimas oder des Eurosystems.

  73. Es gibt auch einige Rechtsanwälte, die im Netz GUTE „Reklame“ für sich machen, unter anderem sind das Udo Vetter und Markus Kompa.
    Die stellen sich durch ihre (meist) fundierten und auch für Laien lesbare Artikel automatisch in ein gutes Licht; „Reklame“ dürfte man das eigentlich gar nicht mehr nennen.
    Das ist wie bei SEHR guten Künstlern: Die müssen keinen Fanclub anheizen oder Homestories für die Yellow Press machen oder als Marktschreier in Talkshow ihr Produkt bewerben, sondern sie überzeugen durch gute und sinnvolle Arbeit.

  74. @TangoZulu: Der andere Fall zeigt, daß diese Kanzlei wirklich jeden Unsinn zu vertreten gewillt ist. In dem Fall legt der Schuldner ernsthaft Rechnungen dritter vor, um zu argumentieren, daß er die rechnung des Gläubigers für dessen Arbeit nicht zahlen kann/will/braucht.
    Da der Fall nicht abgeschlossen ist, gehe ich hier nicht ins Detail.
    Das Gebahren sei für einen Anwalt noch angemessen? Ich glaube, in dem Punkt haben sich die Maßstäbe „dank“ einiger nicht vorbildhafter Exemplare ziemlich verschoben. Ein guter Anwalt brilliert vor Gericht und noch mehr vermeidet er, daß es überhaupt soweit kommt, aber weniger in den Medien. Pressemeldungen von Kanzleien sind bis vor wenigen Jahren unbekannt gewesen.

  75. @101 DL2MCD: Danke für die Antwort. In einem schwebenden Verfahren würde ich dann aber auch nicht mit Andeutungen agieren, die ich nicht vertiefen kann. Der Einwand „ad hominem“ hatte mich gestört, weil es in dem besprochenen Fall für meinen Geschmack hinreichend Argumente zur Sache selbst gab. Über das öffentliche Gebaren einiger Rechtsanwälte und anderer Dienstleister, vor allem im Eifer der „Litigation-PR“, ließe sich auf gesondertem Schauplatz natürlich trefflich diskutieren. Hier ein Beispiel für originelle Rechtsdeutung von Agenturseite: http://www.pressesprecher.com/nachrichten/middelhoff-allein-zu-hause-8440
    Dem hat dann allerdings auch ein Anwalt widersprochen: http://www.pressesprecher.com/nachrichten/das-middelhoff-urteil-und-litigation-pr-ein-apfel-birnen-vergleich-8458

  76. „Anwalts-PR“ …?
    Wir sollten dem sinnvollen Vorschlag von Max Goldt folgen und solche Erzeugnisse nur noch „Reklame“ nennen. Das ärgert die Erzeuger von solch‘ überflüssigem, lästigem und manchmal auch (unsere Geldbörse) schädigendem Zeugs besonders. REKLAME !

  77. Irgendwie verstehe ich diese Diskussion nicht. Deutschland leistet sich seit Jahren eine urheberrechtliche Abmahnindustrie, die weltweit Ihresgleichen sucht. Und hier wird auf dem Anwalt herumgehackt, der die Abgemahnten verteidigt?
    Anwälte wie Christian Solmecke haben dafür gesorgt, dass Sony, Warner, Universal und ihre Kanzleien ihre Unterlassungserklärungen auf ein vernünftiges und rechtskonformes Maß zurechtstutzen mussten und sich von erwischten „Raubkopierer“ nun nicht mehr die Seele und das erstgeborene Kind übertragen lassen. Soll er sich dafür schämen, oder was?
    Seine Warnung weist nur darauf hin, dass beim Urheberrecht dringender Reformbedarf besteht, besonders was Nutzungen im Internet angeht. Natürlich könnte er solche Reformen deutlicher fordern, als er das tut. Dass er aber durch seine Pressemitteilung selbst zu einer Abmahnwelle beiträgt, halte ich für unwahrscheinlich. Auf die Idee kommen die Abmahn-Kanzleien auch selbst.

  78. @86 „Herr Solmecke sollte vielleicht mal verraten, warum einerseits unter seinem Konterfei der Name des Porträtfotografen fehlt, andererseits er selbst von Verstößen gegen sein Nutzungsrecht spricht.“

    War halt ’n Selfie.

    @ 90 (Stefan Niggemeier):

    In der Tat sehr gute Fragen und Anmerkungen. Würde mich mal interessieren, wie (und ob) andere Strafverteidiger den Fall verbloggt hätten oder skizzieren würden. Die Grundthematik bleibt meiner Meinung nach recht interessant.

  79. […] Schwerpunktthema „Facebook“ <+++> Das EuGH-Verfahren „Europe vs. Facebook“ um den Datenschutz bei Facebook könnte zu einem Grundsatzurteil über Safe Harbour führen. EU-Kommission: „Wer nicht ausspioniert werden will, sollte Facebook verlassen.“ Der Vertreter der EU-Kommission wurde nun intensiv befragt und musste einräumen, dass das Abkommen EU-Daten nicht ausreichend schützt: heise.de/newsticker <+++> Was darf rein, was nicht? Facebook erklärt Regeln für Inhalte: Mutterbrust rein, Pobacken raus! Nachdem Facebook oft für seinen Umgang mit unerwünschten Inhalten kritisiert wurde, erklärt das soziale Netzwerk jetzt ausführlich sein Regelwerk. Wie man einer Gesellschaft die eigenen Moralvorstellungen aufzwingt auf spiegel.de/netzwelt <+++> Wer bedenkenlos einen Beitrag auf Facebook mit Freunden teilt, kann künftig abgemahnt werden. Abmahnfalle „Share-Button“: Facebook-Nutzerin soll 1000 Euro für geteiltes Foto zahlen. Das zeigt ein aktueller Fall um die Inhaberin einer Fahrschule auf t3n.de/news/facebook-abmahnung ergänzt um Die erste Abmahnung für einen „Facebook-Share-Button“ – ein Meilenstein der Anwalts-PR von stefan-niggemeier.de […]

  80. Ich verstehe die Aufregung nicht, das ist doch ein ganz alltäglicher Vorgang. Die Kanzlei wird mit einer Abmahnung zu einer neuen Art vermeintlichen Urheberrechsverstoßes konfrontiert und warnt/ wirbt daher in seinem (Video)blog über eine neue „Abmahnmasche“ bzw. mögliche drohende Abmahnwelle.
    Mag sein dass einige Medien solche Meldungen ungeprüft oder sogar unter Einbau von Fehlern übernehmen, das liegt aber auch sicher daran dass RA Solmecke einen guten Ruf genießt und schon in zahlreichen Print und TV Medien erschienen ist. Dass die meisten Onlinemedien ungeprüft Berichte ab- oder umschreiben ist auch keine wirklich neue Information, sondern Alltag.
    Im Übrigen ist das Geschäftsmodell der Kanzlei WBS durchaus legitim. Jeder Mandant entscheidet doch selbst ob er anwaltliche Hilfe benötigt und bereit ist dafür Geld zu bezahlen. Mir sind solche Kanzleien die sich mit der Materie wirklich befassen aus der Abmahnabwehrperspektive wesentlich lieber als der Anwalt um die Ecke, der sich sofort mit der Gegenseite vergleicht und den Mandanten womöglich nachteilige Unterlassungserklärungen zeichnen lässt. Die Kanzlei WBS dann auf eine Stufe mit den Abmahnern zu stellen wie es in einigen Kommentaren hier angedeutet wird ist nicht gerechtfertigt. Im Übrigen ist Herr Solmecke einer der wenigen Rechtsanwälte die sich wirklich mit der Thematik auskennen und auch in der Lage ist ohne Stottern und Aufregung sehenswerte Videoblogs anzufertigen, egal was in Kommentar 69 behauptet wird.
    Ich arbeite übrigens weder für die Kanzlei WBS und bin auch kein Mandant.

    @RA Solmecke: Warum kommentieren Sie solche Artikel überhaupt? Ich denke wenn derartige Blogger zu ernst genommen werden sendet das falsche Signale. Ein kurzer Anruf mit einem Hinweis auf die Darstellungsfehler oder maximal eine Email dürfte da doch genügen, sonst besteht die Gefahr sich in eine Diskussion zu verwickeln und noch den Eindruck zu erwecken man befände sich in der Defensive.

    @Niggemeier: Sie rudern in den Kommentaren zurück und schreiben, dass es Ihnen vor allem um die teils ungeprüfte Übernahme des WBS Artikels durch diverse Onlinemedien geht. Das ist für mich aus Ihrem Blogartikel aber nicht ersichtlich, Sie kritisieren schon in der Überschrift die „Anwalts-PR“, sodass hier der Hauptkritikpunkt gesetzt wird. Für mich liest sich das wie ein klassischer Neidartikel á la „Dem Christian sein Artikel erscheint sofort in den wichtigen Medien und für meine Artikel interessiert sich keiner.“ Es könnte daran liegen dass der „Christian“ einen anständigen Beruf erlernt hat ;-) Nehmen Sie es mir bitte nicht übel und vor allem den Kommentar bitte nicht zu ernst auf.
    Im Übrigen kommt es überhaupt nicht darauf an ob es hier eine Klage gab oder womöglich noch gibt. Das Instrument der Abmahnung dient schließlich der außergerichtlichen Beilegung der Sache, da spielt es keine Rolle ob das AG Buxtehude die Abmahnung als gerechtfertigt anerkannt oder nicht.

    Und außerdem: In Ihrem Teaser steht immer noch dass die Inhaberin der Fahrschule mehrere hundert Euro zahlen musste. Gab es nun einen Vergleich oder nicht? Das müsste doch noch korrigiert werden?

    Was mich an der ganzen Sache nur wundert ist warum ein Blogger krampfhaft versucht den Lesern Lebenszeit zu stehlen indem er aus dieser alltäglichen Kleinigkeit eine Story konstruiert. Meines Erachtens ist die Thematik „wer teilt was bei Facebook und wird vom erfolglosen Fotografen X vom Anwalt Y abgemahnt“ auch eher unrelevant, nur warum muss es dann noch durch solche Pseudoblogartikel aufgebauscht werden. Sie sind Teil der Maschinerie die Sie selbst vorgeben zu kritisieren, insbesondere da Sie selbst ferhlerhaft berichten.

  81. Herr Niggemeier, haben Ihre investigativen Recherchen bestätigt, dass der abmahnende Fotograf bei Springer angestellt ist wie vom Nutzer Marcus W behauptet?

    Das wäre dann doch in der Tat ein interessantes Bild. Der Fotograf mahnt die Solmecke Mandantin ab, welche dann wiederum Regressforderungen an Bild stellt. Dann ist es aber die Bild die ihre Leute einfach nicht im Griff hat. Das kann ja noch peinlich werden.

  82. Es gibt auch einige Rechtsanwälte, die im Netz GUTE „Reklame“ für sich machen, unter anderem sind das Udo Vetter und Markus Kompa.

    Die stellen sich durch ihre (meist) fundierten und auch für Laien lesbare Artikel automatisch in ein gutes Licht; „Reklame“ dürfte man das eigentlich gar nicht mehr nennen.

    Das ist wie bei SEHR guten Künstlern: Die müssen keinen Fanclub anheizen oder Homestories für die Yellow Press machen oder als Marktschreier in Talkshow ihr Produkt bewerben, sondern sie überzeugen durch gute und sinnvolle Arbeit.

  83. Vorschaubild bei Facebook kann man wegklicken und nur die Vorschau als Titeltext anzeigen lassen. Ja, auf so eine Meldung hat die Welt wieder lange warten müssen. Die Urhebergesetze sollten endlich für Klarheit sorgen, mittlerweile sehen da sogar die Richter nicht mehr durch..

    Grüße

  84. @RA Solmecke

    Tatsächlich könnte ich mich nicht erinnern, Sie auch nur einmal angerufen zu haben. Das lässt sich auch aus meiner Berichterstattung nachvollziehen. Ich habe lediglich aus Presseerklärungen von Ihnen zitiert.

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