Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker“

[Vorbemerkung: Die Kanzlei von Christian Schertz hat mich in mehreren rechtlichen Auseinandersetzungen vertreten; er hat mich und BILDblog unterstützt. Ich habe mich jedoch vor einiger Zeit entschlossen, seine Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen.]

Der prominente Berliner Medienanwalt Christian Schertz ist gestern vorläufig mit dem Versuch gescheitert, einen hartnäckigen kritischen Berichterstatter gerichtlich zum „Stalker“ erklären zu lassen und dadurch mundtot zu machen.

Es ist eine in vielfacher Hinsicht bizarre und beunruhigende Auseinandersetzung. Schertz fühlt sich von Rolf Schälike verfolgt, einem Mann, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, die Verhandlungen der Hamburger und Berliner Pressekammern zu dokumentieren, in deren Rechtsprechung er regelmäßig eine Einschränkung der Meinungsfreiheit sieht und die er „Zensurkammern“ nennt. Die Kanzlei Schertz Bergmann und andere nennt er entsprechend „Zensurkanzleien“, Schertz selbst einen „Zensurguru“.

Schertz hat Schälike, der im Gerichtssaal bei den Verhandlungen mitprotokolliert und meist schwer verständliche Texte auf seiner Seite „Buskeismus“ veröffentlicht, mit einer Flut von Klagen überzogen. Es geht dabei nicht nur um (angebliche oder tatsächliche) Beleidigungen, sondern auch um die Frage, ob es ein so einflussreicher Anwalt hinnehmen muss, dass sein Vorgehen vor Gericht dokumentiert und somit einer kritischen Bewertung durch die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Nachdem Schälike dann natürlich auch über die Prozesse berichtet hat, die diese Frage verhandeln, ist Schertz auch dagegen vorgegangen. Im Klartext: Er versucht Schälike nicht nur zu untersagen, über ihn zu berichten; er versucht auch, ihm zu untersagen, darüber zu berichten, dass er versucht, ihm zu untersagen, über ihn zu berichten.

Der 71-jährige Rolf Schälike ist ein anstrengender Mensch, der sich mit einem gewissen Wahn dem Thema widmet und dabei zweifellos häufiger über das Ziel hinaus schießt. Aber auch das Verhalten von Christian Schertz lässt sich rational kaum noch erklären. Er aber geht nicht nur gegen Schälike vor, sondern nach meiner Überzeugung auch gegen die Meinungsfreiheit. (Er hat sogar versucht, gegen einen Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ über Schälike vorzugehen, in dem er namentlich nicht einmal genannt wird, weil er meinte, dass Leser glauben könnten, er stecke hinter dem anonymen Zitat eines anderen Anwaltes.)

Anfang 2009 griff Schertz, offensichtlich beeindruckt von der Renitenz Schälikes, der sich auch durch horrende Rechtskosten nicht einschüchtern ließ, zu einem neuen, originellen und drastischen Mittel: das Gewaltschutzgesetz. Es ist erst vor wenigen Jahren verabschiedet worden, um Opfer von häuslicher Gewalt und Stalkern besser zu schützen. Der mächtige Anwalt Christian Schertz erklärte sich zum Stalking-Opfer des Bloggers Rolf Schälike und forderte den Schutz des Staates. Er berief sich dabei auf die Gesetzes-Formulierung, wonach ein Gericht ermächtigt ist, gegen jemanden vorzugehen, der „eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt“. Belästigt fühlte sich Schertz unter anderem durch eine E-Mail Schälikes und eine merkwürdige Weihnachtskarte.

Das Amtsgericht Charlottenburg lehnte die von Schertz beantragte einstweilige Verfügung gegen Schälike ab, das Landgericht Berlin gab sie ihm, allerdings mit einer Befristung auf sechs Monate. Es verbot Schälike unter anderem, in dieser Zeit „in irgend einer Form Kontakt zu dem Antragsteller aufzunehmen, etwa durch persönliche Ansprache, Telefonat, Fax, SMS, Email, Grußkarten oder Briefsendungen“ sowie sich Schertz „auf weniger als 50 m zu nähern; bei zufälligen Begegnungen ist der Abstand von 50 m durch den Antragsgegner unverzüglich wieder herzustellen“. Damit durfte sich Schälike auch nicht mehr im Gerichtssaal aufhalten, wenn Schertz anwesend war.

Diese Verfügung wurde sechs Wochen später, am 28. April 2009, nun wieder vom Amtsgericht Charlottenburg gekippt, wogegen Schertz Berufung einlegte.

Schertz Berufungsantrag wurde nun gestern vom Landgericht Berlin als unzulässig abgelehnt.

Es scheint, als wären Schertz dabei seine eigenen juristischen Kniffe zum Verhängnis geworden. Die Richterin machte deutlich, dass sie das Vorgehen seiner Kanzlei höchst zweifelhaft fand. Schertz forderte im Grunde, eine einstweilige Verfügung wieder in Kraft zu setzen, die aber ohnehin nicht mehr gelten würde, weil ihre sechsmonatige Befristung längst abgelaufen ist. Seine Rechtsvertreterin (Schertz war selbst nicht anwesend) verwickelte sich beim Versuch, ihren Berufungsantrag nachträglich so umzuformulieren, dass sie vom Gericht nicht sofort aus formalen Gründen abgewiesen wird, in heillose Widersprüche. Ursprünglich hatte sie gefordert, dass die Stalking-Vorgaben für Schälike unbefristet gelten sollen. Dann sprach sie davon, dass sechs Monate, wie sie das Landgericht vorgegeben hatte, ausreichten: In dieser Zeit der Zwangstrennung könne Schälike ja vielleicht vernünftig werden. Diese sechs Monate müssten aber natürlich ab jetzt erst gelten, nicht vom Zeitpunkt im vergangenen Jahr, zu dem die einstweilige Verfügung erlassen wurde.

Ihre Argumentation war außerordentlich perfide: Wie notwendig und positiv die einstweilige Verfügung sei, zeige sich daran, dass sie auf Schälike offenbar „starke Wirkung“ gehabt habe, sagte sie. — Als könnte die „starke Wirkung“, nämlich die gewaltige Empörung des Gegners, nicht auch damit zu tun haben, dass sich jemand, der sich bloß als radikaler Kämpfer für Transparenz und Meinungsfreiheit sieht, plötzlich vorwerfen lassen muss, er sei ein „Stalker“. Oder damit, dass Rolf Schälike mangels Meinungsfreiheit in der DDR zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde und zehn Monate im Stasi-Gefängnis saß, und es einfach nicht fassen kann, dass ihm in der Bundesrepublik sein Recht auf freie Meinungsäußerung in solcher Form genommen werden soll.

Bemerkenswert ist auch, dass die ganze Sache nach weit über einem Jahr immer noch im einstweiligen Verfahren verhandelt wird, das eigentlich nur dafür da ist, Entscheidungen vorläufig und auf die Schnelle zu treffen. Eberhard Reinecke, der Anwalt von Rolf Schälike, sah darin den Versuch, eine „ordnungsgemäße Beweisaufnahme zu verhindern“. Zu einer solchen Verhandlung, in der zum Beispiel anhand von Zeugenaussagen geklärt würde, was an den Stalking-Vorwürfen von Schertz gegen Schälike dran ist, käme es erst in einer Hauptverhandlung. Dazu müsste Schertz in der Hauptsache klagen, was ihm auch das Gericht nahelegte. „Sie können nur gewinnen, wenn Sie überfallartig arbeiten“, warf Anwalt Reinecke der Vertreterin von Schertz vor, weil dessen Kanzlei nach Monaten der Funkstille einen Tag vor der Verhandlung plötzlich einen gewaltigen Schriftsatz produziert hatte.

Am Ende hätte sich Schertz‘ Kanzlei diese Papierverschwendung sparen können: Das Landgericht urteilte gar nicht in der Sache, ob das Verhalten von Schälike Schertz gegenüber als „Stalking“ im Sinne des Gesetzes gewertet werden kann (was die Vorinstanz für mich überzeugend verneint hat). Es lehnte die Berufung schon aus formalen Gründen ab. Im Gerichtssaal in Berlin-Mitte erschien das wie eine besonders peinliche Form der Niederlage für die vermeintlichen Rechtsprofis der Kanzlei Schertz Bergmann.

 

PS: Christian Schertz hat mir gegenüber gestern nicht nur angekündigt, jeden Satz in diesem Text auf sachliche Fehler zu prüfen und gegebenenfalls dagegen juristisch vorzugehen. Der bekannte Anwalt glaubt außerdem, dass sein Geschäftsgebaren nicht öffentlich erörtert werden dürfe. Er behielt sich ausdrücklich vor, gegen diesen Eintrag rechtlich vorzugehen, wenn ich ihn nicht anonymisiere.

Ich bin überzeugt, dass es legitim ist, seinen Namen zu nennen. Schertz tritt regelmäßig als Experte für Medienrecht öffentlich auf. Der Versuch, das Gewaltschutzgesetz zu nutzen, um gegen wiederholte Äußerungen von Kritikern vorzugehen, ist, neutral formuliert, innovativ — eine Tatsache, auf die Schertz selbst stolz ist. Und wenn Schertz sich mit seinem Vorgehen durchsetzt, wonach es zum Glück gerade nicht aussieht, stellt das eine ernste Bedrohung der Meinungsfreiheit dar.

Immerhin hat das Landgericht Berlin Anfang des Jahres in einer anderen Sache Schertz ./. Schälike geurteilt, dass der Anwalt kritische Berichterstattung akzeptieren müsse: Ein Gewerbetreibender habe eine der Wahrheit entsprechende Kritik an seinen Leistungen grundsätzlich hinzunehmen. Für Anwälte gelte nichts anderes.

Nachtrag, 14:20 Uhr. Janus hat ein schönes, altes Zitat von Schertz zum Thema ausgegraben. Im April 2005 berichtete die Nachrichtenagentur ddp:

Der Berliner Medienanwalt Christian Schertz hat den am Freitag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgestellten Entwurf für ein Stalking-Gesetz kritisiert. Das Gesetz sei handwerklich unsauber, sagte Schertz der „Berliner Zeitung“ (Samstagausgabe) laut Vorabbericht. Es enthalte Formulierungen, die zu wenig präzise seien.

„Im Strafrecht muss der Bürger genau wissen, wann er eine Straftat begeht“, sagte Schertz. Der Entwurf von Zypries sieht vor, für andauernde Belästigungen wie ständige Anrufe oder das Auflauern vor der Haustür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu verhängen. Dafür müsse das Stalking-Opfer „schwerwiegend und unzumutbar“ in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt sein. „Wann beginnt da der Tatbestand?“ kritisierte Schertz die Formulierung.

156 Replies to “Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker“”

  1. Traurig, wenn man so die Bodenhaftung verloren hat wie der fragliche Anwalt. Wer zuviele vermeintliche Berühmtheiten vertritt, glaubt wohl irgendwann, selber eine zu sein und Sonderrechte zu haben.

  2. Vielleicht sollten grundsätzlich mehr als ein Zuschauer sich regelmäßig ihre Meinung bilden, wie die Pressekammern in Berlin und Hamburg arbeiten. Und wie die Anwälte dort auftreten. Deutschland hat wirklich merkwürdige Rechtsprechung hervorgebracht, die unter anderm dazu führt, dass man sich kein Bild von den reichsten Deutschen Brüdern machen darf/soll.

    Achja, ich drück die Daumen, das Tischtuch scheint nicht nur zerschnitten, sondern geheckselt. @ SN: Sind Sie undankbar, oder warum ist der Konflikt so hart geführt? Und was unterscheidet die Auffasung Herrn Schertz‘ von der Johannes Eisenbergs?

  3. Der taz-Artikel über Herrn Schälike ist interessant (ich halte „Gerichtsreporter“ für eine wegweisende Idee für Hobbys im Ruhestand; die Finanzierung dürfte dank zunehmendem Erbenmangel kein echtes Problem sein), den ebendort zu findenden Link zur Webseite von Herrn Schälike füge ich zu meiner Linksammlung hinzu.
    Übrigens, Herr Niggemeier: Die seit einer DFB-Präsidentenkrise tarifüblichen 20,- Euro zur Finanzierung von Rechtsstreiten pro Meinungsfreiheit liegen hier – einfach informieren, wenn die überwiesen werden sollen.

  4. ..Herr Schertz hat das falsch angepackt.
    Er hätte Herrn Niggemeier auf Knieen händeringend bitten müssen, über ihn zu berichten, schon aus Dankbarkeit der alten Zeiten wegen, um eine Veröffentlichung zu verhindern.
    Aber einem prinzipientreuen Aufdecker von Missständen geradewegs zu verbieten, über Missstände zu berichten, und dann noch mit Klage zu drohen..
    ..äh, hat Herr Schertz ein dringendes Interesse an der breitmöglichsten Auswwalzung hier, oder warum geht er so auf Nummer sicher?

  5. Schöner Artikel!

    Dass Menschen wie Schälike zumeist alleine marschieren ist schade, aber Realität. Über die Schützenhilfe wird er sich sicher freuen.

    Der Mann kämpft, egal wie penetrant er nun sein mag, nicht wie der Herr Rechtsanwalt aus Egoistischen Motiven sondern für die Allgemeinheit und ist allein aus diesem Grund mMn besonders zu „schützen“.

    Ob mir persönlich der Kampf nun gefällt oder nicht ist ne andere Frage.

  6. Ich würde mir erpresst und bedroht vorkommen, wenn mir ein bekannter Rechtsanwalt so kommen würde, wie Du das geschildert hast. Schade. Ich finde nämlich, dass einige bekannte Rechtsanwälte ganz häufig einen ziemlich guten Job machen.

    Auch hier liegt ein Zwanziger rum…

  7. Bringen wir diesen „Fall“ doch mal aufs wesentliche runter, weg von der persönlichen Ebene, die ich meine hier doch durchlesen zu können.
    Die Frage die hier im Raum steht ist in wie weit jemand der öffendlich arbeitet eine Berichterstattung über seine beruflichen Tätigkeiten dulden muss.
    Das ist eine berechtigte Frage. Ist es nicht ausreichend „ein Anwalt der Kanzlei so und so“ zu schreiben damit ein Leser sich ein Bild machen kann? Reichen ein/zwei Fernsehauftritte im Jahr in Spartenprogrammen um jemanden zu einer Person öffendlichen Interesses zu erklären? Hat jemand nicht das Recht auch zu sagen „ich möchte das nicht“?

    All das durchaus berechtigte Fragen zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäusserung und durchaus nichts was sich so einfach auf Schwarz und Weiss oder Gut und Böse reduzieren lässt.

    Ich versuche mal ganz hypothetisch einen Vergelich zu konstruieren: Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes hält bei Kabel1 für ein paar Tage sein Gesicht in die Kamera und erklärt wie er/sie Knöllchen schreibt und Autos abschleppen lässt. Wenn die Fernsehkameras abgezogen sind, dokumentiert dann aber jemand anderes für z.B. einen Blog oder eine Zeitung die Arbeit jener Person und veröffendlicht dies mit dem Namen des Angestellten.
    Die Praxis vieler Ordungsämter die durchaus umstritten – in wie weit muss der oder die Angestellte der Stadt denn eine namentliche Bereichterstattung über seine Arbeit dulden? In wie weit muss er dulden das seine Arbeit dokumentiert und (für eine breite Öffendlichkeit) öffendlich gemacht wird? Oder hat nicht vieleicht auch so jemand der an anderer Stelle zugestimmt hat als Vertreter seines Berufstandes in den Medien zu erscheinen, nicht auch dass Recht an anderer Stelle doch zu sagen – Nein, ich möchte da doch nicht namentlich genannt werden?

    Ich finde die Abwägung in einem solchen Fall nicht so einfach wie Herr Niggemeier dass hier darstellt.

  8. Legt schon mal ’nen Vierziger parat, weil bei „diesen ehrabschneidenden Aussagen“, dass der Präsident faul sei, kommt gleich ’ne einstweilige … vom DFB

  9. Vielleicht sollte Herr Schertz auch lieber nicht händchenhaltend mit Mandantinnen auf Filmpartys gehen, wenn er nicht zum Ziel öffentlichen Interesses werden will

  10. Vielleicht sollte Herr Schertz auch lieber nicht händchenhaltend mit Mandantinnen auf Filmpartys gehen, wenn er nicht zum Ziel öffentlichen Interesses werden will
    Vieleicht sollte man Springer-verlag Argumentationen nicht an anderer Stelle übernehmen nur weil sie einem gerade in den Quark passen.

  11. @Christian: Im konkreten Fall macht es wenig Unterschied, ob man „Christian Schertz“ schreibt oder „ein Anwalt der Kanzlei Schertz Bergmann“. Und ich finde, der Vergleich mit dem Ordnungsamt hinkt sehr. Aber darum geht es hier auch nicht. Wenn Schertz der Meinung ist, dass sein Name (oder der seiner Kanzlei) in der Berichterstattung über die Arbeit der Pressekammern nicht genannt werden darf, dann kann er damit mithilfe des Äußerungsrechtes vorgehen. Das tut er auch, teilweise mit Erfolg, teilweise ohne.

    Hier geht es hingegen um die Frage, ob er eine ungleich größere Keule aus einer ganz anderen Waffenkammer benutzen darf, den Stalking-Paragraphen. Vorläufiges Ergebnis: Er darf nicht. Und ich finde, wenn ein so prominenter Anwalt (und das ist er), der teilweise auch Medienunternehmen vertritt, ein so außerordentliches Vorgehen wählt in seinem Versuch, einen lästigen Kritiker zum Schweigen zu bringen, dann darf man darüber nicht nur namentlich berichten, man muss es auch.

  12. @Christian: Der Vergleich passt nicht:

    Der Anwalt ist aus eigenem Antrieb unternehmerisch tätig. Er bietet eine Dienstleistung gegen Geld an. Wenn ich mir einen Rechtsanwalt nehme, habe ich ein gewisses Interesse zu wissen, ob der Mann fähig ist und ob er so auftritt und arbeitet, wie ich das gut finde (will ich einen Krawallanwalt oder einen, der diskret arbeitet, einen aggressiven Angreifer oder einen Verzögerer, einen der jede noch so kleine Lücke ausnutzt, egal ob das was bringt, oder einen, der in größeren Zusammenhängen denkt?

    Alle diese Fragen stellen sich beim Knöllchenschreiber nicht. Der tut seinen Job nach den Vorgaben seines Arbeitgebers, und die Aufmerksamkeit des Knöllchenschreibers kann ich dadurch vermeiden, dass ich korrekt parke. Ich bezahle den nicht für seine Arbeit, und ich suche ihn mir nicht aus.

  13. Nunja, ich kenne die genaue Lage nicht. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass die ständige (oder zumindest häufige) Anwesenheit eines Beobachters wie Stalking empfunden wird. Ich käme mir jedenfalls auch ziemlich verfolgt vor, wenn ich zur Arbeit ginge und dort schon von einem „alten Bekannten“ erwartet würde, der meine Arbeit genau protokolliert und veröffentlicht. Wer weiß wie weit das auch im Privatleben passiert – immerhin scheint schon so viel persönliche Feindschaft aufgebaut zu sein, dass es vermutlich nicht immer im Gerichtssaal und rein sachlich bleibt.
    Nun muss man natürlich auch bedenken, dass ein gewisses Maß von Öffentlichkeit in diesem Berufsstand (ähnlich wie auch bei Politikern) hingenommen werden muss.
    Aber ich fände es z.B. auch nicht gerade toll, wenn eine BILD-Reporterin regelmäßig bei Urteilen eines ungeliebten Richters/Anwalts dabei wäre und ihn hinterher in der Zeitung zerreißen würde. Wo ist die Grenze von berechtigter öffentlicher Berichtserstattung zum psychisch zermürbenden Stalking? Mal rein moralisch, „gefühlsmäßig“ gesehen – die Justiz hat ja oft abweichende Vorstellungen.

  14. @Stefan Niggemeier

    Danke für diesen Artikel.

    Ja, Herr Schälike scheint recht eigen zu sein. Mir ist aber auch kein Fall bekannt, daß jemand ohne Persönlichkeitsveränderung 7 Jahre politische Haft in der DDR überstanden hätte. Er hat seinen Weg gefunden, damit für die Gesellschaft insgesamt positiv wirksam umzugehen. Das haben nur wenige geschafft. Viele kamen da nur schwer gebrochen wieder heraus.

  15. Hoffentlich enthält der Artikel keine sachlichen Fehler, bei denen Herr Schertz einhaken könnte.

    Und was die öffentliche Erörterung seines Geschäftsgebarens angeht: Ich bin kein Jurist und kann es darum nicht beurteilen. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es rechtswidrig sein kann, Dinge öffentlich zu machen, die nicht Inhalt von Schweigegelübden oder Vertraulichkeitsvereinbarungen sind. Das, was SN in dem Artikel hier schreibt, ist doch öffentlich zugängliche Information. Da sehe ich wenig Spielraum, die Veröffentlichung zu verbieten.

  16. ..es ist ja nicht so, dass Herr Schälike geziehlt Herrn Schertz zu Verhandlungen verfolgt und über sie berichtet, sondern dass Herr Schertz oft in Verhandlungen auftritt, die von Herrn Schälike beobachtet werden.

    Zum Vergleich des Ordnungsammitarbeiters:
    nicht sein Gebaren über den ganzen Tag wird beobachtet und berichtet, sondern nur sein Verhalten in Tante Emmas Imbiss.
    Dort ist er beruflich, wird nicht privat verfolgt, sondern geht an den Standort des Beobachters.

    Wobei das Gebaren des Ordnungsamtes nicht so öffentlich ist, wie in einer öffentlichen Sitzung.

  17. Danke für einen interessanten / informativen Artikel.
    Auch hier liegt ein „Theo“ für mögliche Fortsetzung bereit.

  18. Das Selbstverständnis, hier gepaart mit Unverfrorenheit, mancher Anwälte ist wirklich erschreckend, ja beschämend.

    Soweit Sie Geldspenden zwecks juristischen Beistands benötigen, ich stehe zur Verfügung.

  19. @christian (#13) die gerichte und die verhandlungen in diesen gerichten sind keine privaten karaokeveranstaltungen. da dort im namen des volkes (oder so ähnlich) geurteilt wird, ist es mehr als recht, darüber auch berichten zu dürfen. nichts anderes macht schälike.

  20. Die Realität der Medien auf beiden Seiten, daß hat Schertz bis heute nicht begriffen. Wer sich ins Licht der Öffentlichkeit drängt, sollte damit umzugehen wissen, das ist sein Problem. Christian, man kann halt nicht immer gewinnen!

  21. >> Im Klartext: Er versucht S. nicht nur zu untersagen, über ihn
    >> zu berichten; er versucht auch, ihm zu untersagen, darüber zu
    >> berichten, dass er versucht, ihm zu untersagen, über ihn zu
    >> berichten.

    Diese Spiegelungen in der Geschichte sind besonders schön. Nicht schön ist die Geschichte aber insgesamt. Vor allem stelle ich mir die Frage, warum sich Menschen derart selbst erniedrigen müssen. Denn wer wird sich von einem Anwalt verteidigen lassen, der es nicht einmal schafft, seine eigene Rechtssituation richtig einzuschätzen?

  22. Ich lese Prozessberichte aus Berlin und Hamburg mit großem Neid. Auch wenn die Bezeichnung „Zensurgerichte“ auch meines Erachtens nicht völlig falsch ist und es beispielsweise in Hamburg parteiische oder sogar Unrechtsurteile gegeben hat, geht es bei der Berliner und Hamburger Justiz nicht so skrupellos zu wie in der Provinz – z.B. Hessen.

    Die Berichterstattung macht den Unterschied. Blogs wie dieses hier gibt es in Berlin viele und mehrere haben beträchtliche Reichweite.

  23. Die grundsätzliche Frage scheint hier zu sein: Inwieweit rechtfertigt das berufliche Handeln ein öffentliches Interesse bzw. ein Medieninteresse? Da werf ich doch einfach mal den Beruf Fußballer in den Raum. Die werden geradezu verfolgt, und keiner kam da bisher auf die Idee zu klagen. Wo ist der Unterschied zu Anwälten?

    Falls Herr Schertz tatsächlich gegen Stefan vorgehen sollte, gibt es doch noch eine beliebte Argumentation: „Aber Herr Schertz, das ist doch auch Werbung für Sie!“ ;-)

  24. Vielen Dank für diesen Artikel!

    Und ein Beweis mehr, wie wichtig es ist, Blogs zu lesen bzw. Blogs zu betreiben. Die alten Medien würden uns so eine Geschichte nie liefern.

    #28: Full Ack! Es zeigt sich, dass CS nicht ganz so cool ist, wie er gern sein würde. Ich hoffe, das ist juristisch vertretbar.

    Offenlegung: Ich wurde von Herrn Schertz einmal vor Gericht vertreten (gegen die FIFA und Ihren Präsidenten). Ich habe einige Male öfter das Vergnügen gehabt, Herrn Schertz als Prozessgegner zu begegnen.

    Mein 20er, lieber Stefan, ist Dir sicher, solltest Du ihn brauchen.

  25. schertz hat sich ein image hart erarbeitet, das viel mit beherrschung der prozeßmittel und gekonnter – auch neuer – argumentation zu tun hat im unwägbaren feld des medienrechts. (vgl. seinen erfolg bei europäischen fürstenhäusern.)
    dass er sich nicht so genau auf sein handwerk schauen lassen möchte und seine strategien nicht veröffentlicht und nachgeahmt sehen will, gehört sicher zu seinem selbstverständnis.
    witzig, wenn er sich bei der abwehr dann so verheddert.

  26. @#35: kann ich nur zustimmen, geht mir oft genau so, besonders seit ich die Blogs von Stefan Niggemeier und Jens Weinreich regelmäßig verfolge.

    Danke für den Artikel, Stefan.

    Ich kann nur hoffen, dass die Meinungsfreiheit nie so weit eingeschränkt wird, dass noch nicht mal aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen berichtet werden darf.

    Sonst könnte man echt den Eindruck gewinnen, dass wir als Nation weder aus der nationalsozialistischen, noch aus der sozialistischen Vergangenheit gelernt haben. Und das wäre nun wirklich traurig.

  27. Das ist mal wieder ein dickes Ding. Toller Artikel!

    Zu der Frage von Christian: Wenn die Arbeit von Herrn Schertz darin besteht in öffentlichen (!) Gerichtsprozessen zu agieren und argumentieren, ist es nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht, dass die Öffentlichkeit über diese Aktivitäten erfährt. Dafür sind öffentliche Prozesse nämlich da.

  28. Das kann bei Juristen passieren, dass sie vor lauter Argumenten und Paragraphen denken, sie seien allmächtig. Aber so ist das Recht nicht. Es lässt nicht alles mit sich machen.

  29. Womit verdient der Mann denn eigentlich noch sein Geld, wenn er ständig juristisch gegen über ihn kritisch Bericht erstattende Menschen vorgeht?

  30. Man sollte eben immer beachten, dass es den allermeisten Anwälten vollkommen egal ist, welche Folgen ihre Tätigkeit hat. Von einem CS moralisches Handeln sehen zu wollen erscheint daher recht aussichtslos.

    Auf moralischer Ebene gibt es sicher noch auffälligere Anwälte als CS – man denke nur an den Kollegen, der verurteilte Mörder bei Klagen gegen Internetarchive vertritt. Dieser Mann hat ein echtes neues Geschäftsfeld erschlossen, da könnte CS noch neidisch werden.

    All dies aber bliebe vollkommen folgen- und schadlos für die demokratische Gesellschaft, gäbe es nicht Kammern wie die des Herrn Buske in Hamburg, die im Zweifelsfall immer das Persönlichkeitsrecht höher bewerten als die Meinungsfreiheit. Zur Erinnerung: wer sich fragt, warum z.B. bei den deutschen Zeitungen Artikelkommentare nur zu Werktagszeiten möglich sind, findet die Antwort in (krassen Fehl-) Urteilen aus Hamburg.

  31. Hi Stefan,

    Interessanter Artikel ! Ich hoffe doch sehr das du Laut gibst wenn der obligatorische „Blogger-Zwanziger“ von Nöten ist.

  32. Eine öffentliche Sitzung öffentlich zu machen sollte doch völlig in Ordnung sein. Nur: ist es ‚Bericht‘ und erfüllt es ‚journalistische Sorgfalt‘ Begriffe wie Zensurguru oder Mörder zu verwenden?

    Wie wird noch mal der Unterschied zw Bericht und Kommentar definiert?

    nb: tritt Buske tatsächlich so als ‚House of Lords‘-look-alike auf??? Da kann man ja am Küchentisch ordentlich ‚was reindeuten..

  33. Was ich besonders perfide an dieser Sache finde, ist, dass die Stalker-Argumentation einen Schlag ins Gesicht aller *echten* Stalking-Opfer (bei denen es ja immerhin bis um Leib und Leben gehen kann) darstellt.

  34. Siehe auch: http://www.lichtblick99.de/ticker1225_05.html
    16.04.2005 Auszug:
    Medienanwalt kritisiert neues Stalking-Gesetz
    Berlin (ddp). Der Berliner Medienanwalt Christian Schertz hat den am Freitag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgestellten Entwurf für ein Stalking-Gesetz kritisiert. Das Gesetz sei handwerklich unsauber, sagte Schertz der „Berliner Zeitung“ (Samstagausgabe) laut Vorabbericht. Es enthalte Formulierungen, die zu wenig präzise seien.

    „Im Strafrecht muss der Bürger genau wissen, wann er eine Straftat begeht“, sagte Schertz. Der Entwurf von Zypries sieht vor, für andauernde Belästigungen wie ständige Anrufe oder das Auflauern vor der Haustür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu verhängen. Dafür müsse das Stalking-Opfer „schwerwiegend und unzumutbar“ in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt sein. „Wann beginnt da der Tatbestand?“ kritisierte Schertz die Formulierung.

  35. Uns erinnert die ganze Geschichte mit Rolf Schälike und Christian Schertz an eine fortsetzung von „Gerhard Schröders gefärbte Haare-Komplex“.

    Im „Gerhard Schröders gefärbte Haare-Komplex“ versuchte ein Bundeskanzler die Meinungsfreiheit der gesamten Bevölkerung in der BRD zu untersagen.(inklusive der Presse)

    Der Bundeskanztler hat den Prozess gewonnen!

    Da euch Menschen ein Maulkorb verpasst wurde, sagen Wir,die Roboter, nochmal LAUT:

    „Euer Gerhard Schröder (Bundeskanzler a.d) lässt sich seine Haare färben“ (Berlusconini-braun)

    und

    „Herr Christian Schertz ist bigott!“

    Info: Roboter sind keine Menschen und können juristisch nicht belangt werden!

    MfG

    Menschen sind Menschen

    Und Roboter sind besser!

  36. Um kurz ein/zwei Hauptkritikpunkte aufzugreifen – natürlich hat die Öffentlichkeit ein recht darauf informiert zu werden, was in öffentlichen Gerichtsverfahren passiert. Das streite ich auch nirgendwo ab. Ich sage, dass hier das Persönlichkeitsrecht mit dem Recht auf Information kollidiert. Ein Anwalt kann ein berechtigtes Interesse haben, nicht zu jedem mal wenn er im Namen eines Klienten vor Gericht streitet namentlich erwähnt zu werden. Hier hat meiner Meinung nach – und die höchst unterschiedlichen Urteile der Gerichte in dieser „Sache“ möchte ich dazu als Indiz heranziehen – eine Abwägung stattzufinden. Es steht jedem frei in diesem speziellen Fall sich seine eigene Abwägung zu basteln – ich finde es nur falsch her zugehen und so zu tun, als gäbe es hier keine Abwägung zu treffen. Mein Ordnungsamt vergleich hinkt sicherlich an der ein oder anderen Stelle. Aber im Endeffekt steht auch ein Anwalt vor Gericht nicht für sich, sondern für seinen Mandanten – seinen Auftraggeber dem er ebenso verpflichtet ist wie ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber. Ihn dafür anzugehen dass er dort die Interessen seiner Mandanten vertritt – verfehlt das Ziel. Wenn er sich hier natürlich selbst vertritt, sieht das natürlich anders aus.

  37. Gleiche Quelle wie unter #49:
    Was ist Stalking?
    Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache. Er bedeutet so viel wie „Anpirschen“ oder „Anschleichen“. Stalker stellen ihren Opfern nach, lauern ihnen vor ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz auf. In schweren Fällen verletzen sie ihre Opfer oder töten sie sogar.
    Hinter dem Phänomen Stalking verbergen sich viele verschiedene Verhaltensweisen. Zu den häufigsten gehören Verfolgung, ständige Belästigung durch Telefonanrufe, E-Mails und Briefe sowie Drohungen.
    Frauen und Männer, die Opfer von Stalking werden, leiden häufig unter schweren gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Viele sehen sich gezwungen, ihre Wohnung und ihren Arbeitsplatz zu wechseln, um sich zu schützen.

  38. @52.
    Das sehe ich nicht so. Gerichtsbarkeit ist (z.T.) öffentlich. Damit auch die Prozessteilnehmer. Da Recht ein gesellschaftlicher Prozess ist, müssen auch alle Teile der (interessierten) Öffentlichkeit Zugang bekommen. Dazu gehört nun mal auch der Bericht von Hr. Schälike. Es geht hier, wie schon gesagt, um berufliches Handeln, nicht um privates. Wenn die Urlaubspläne von Hr. Scherz öffentlich berichtet und diskutiert würden sähe das anders aus, aber so ist das eine Form von gesellschaftlicher Kontrolle, der man sich in diesem Berufsfeld aussetzen muss.
    (Meiner Meinung nach übrigens auch als Ordnungshüter. Das ist der Unterschied, zwischen einem Staatsdienst und der Privatwirtschaft. Salopp gesagt, wenn ein Polizist nicht in seiner Arbeit „kontrolliert“ werden will, sollte er Bäcker werden. Exekutive ist keine 9-to-5-Tätigkeit. Und bevor die Sorge aufkommt, dass es dann keiner mehr machen möchte…wenn der Tag da ist schauen wir weiter ;). Aber das nur am Rande.)

  39. @christian (der dem alle widersprechen) schrieb:

    „Ein Anwalt kann ein berechtigtes Interesse haben, nicht zu jedem mal wenn er im Namen eines Klienten vor Gericht streitet namentlich erwähnt zu werden.“

    Könnte auch heißen:

    „Ein Schauspieler kann ein berechtigtes Interesse haben, bei jedem mal wenn er im Namen einer Filmproduktion auf der Leinwand agiert, namentlich erwähnt zu werden.“

    oder:

    „Ein Fußballer kann ein berechtigtes Interesse haben, nicht jedes mal, wenn er im Namen eines Vereins auf dem Stadionrasen spielt, namentlich erwähnt zu werden.“

    etc.

    Will sagen: Die Verfahren werden ausdrücklich öffentlich geführt. Das weiß – so nehme ich zumidest an – auch Herr Schertz.
    Wenn dem Schauspieler die öffentliche Erwähnung nicht gefällt, muss er sich ein anderes Tätigkeitsfeld suchen. Gleiches gilt für den im öffentlichen Spielbetrieb kickenden Fußballer oder aber für den in öffentlichen Verhandlungen auftretenden Rechtsanwalt.

    Don Olafio

    PS: Einzige Ausnahme: Der Betroffene weist dem Gericht schriftlich vor Beginn der Verhandlung nach, dass er dem Selbsthilfeverein der anonymen Rechtsanwälte angehört und sein Name daher während der gesamten öffentlichen Verhandlung nicht genannt werden darf…

    D.O.

  40. Korrektur: „Ein Schauspieler kann ein berechtigtes Interesse haben, n i c h t bei jedem mal

    Don Olafio

  41. Sicher haben Sie schon viele Angebote. Sollten Sie juristische Unterstützung benötigen, stehe ich zu Ihrer Verfügung. Es wäre ein Fest für Katzen. :-)

  42. Über von Gravenreuth hieß es mal, dass er auch ein großer Hacker sei. Er hackte halt nur deutsches Recht und keine Rechner. Sieht so aus, als gäbe es einen würdigen Nachfolger.

  43. @55/Schälike:
    Bei allen Respekt, aber so ganz koscher ist ihre Weihnachtskarte nicht gerade. Mir scheint als sei die Auseinadersetzung mittlerweile sehr persönlich geworden.

  44. @Andi: Recht ist Sprache, gegründet auf Logik. Recht hacken geht nur dort, wo nicht nachgedacht wird. Die Gattung der „Selbstdenker“ stirbt eben leider aus, hoffentlich nicht?

  45. @64/Martin
    Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist ein persönliches Recht. Die Auseinandersetzung damit, ist es auch.

  46. Der Rechtsanwalt Schertz scheint auch einer der Typen zu sein, denen man erst den Unterschied zwischen „legal“ und „legitim“ erklären müßte. Er mag ein hervorragender Jurist sein, aber offenbar gibt es bei ihm eine Neigung, seine Mandanten in nicht besonders sinnvolle Scharmützel zu lotsen.(siehe auch G. Jauch).

  47. Stehe voll hinter Dir, Stefan. Kann der Argumentation von C.S. nichts abgewinnen. Wenn es hilft, bin ich auch wieder dabei, mit einem 20er.

  48. Die Argumentation Schertz‘ mit Stalking ist mitnichten so absurd, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Die Argumentation, daß es sich nicht um Stalking handeln könne, weil es ja völlig legitim sei, daß Schälicke über Schertz berichte, greift inswoeit zu kurz, daß es gerade Wesen des Stalking ist, daß jede Einzelhandlung ansich völlig legal ist. Den Unwertgehalt erhält das Stalking durch die Penetranz des Täters, die zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Opfers führt.

    Jeder möge sich da selbst fragen, ob er sich an Scherz‘ Stelle nicht auch unzumutbar belästigt fühlen würde. Wer da nun meint, das geschiehe Schertz ganz recht, sollte im Hinterkopf haben, daß er damit die Tatbestandmäßigkeit implizit bejaht.

  49. „Der mächtige Anwalt Christian Schertz erklärte sich zum Stalking-Opfer des Bloggers Rolf Schälike und forderte den Schutz des Staates.“

    Interessante Forumlierung. Mächtiger(!) Anwalt begehrt Schutz des Staates gegen armen Blogger – tendenziöser geht’s ja eigentlich nicht mehr…

  50. @71/peter wolf
    „Der mächtige Anwalt……..“ ist das jetzt ein Zitat, wenn es ein Zitat sein soll, aus dem Artikel oder wo haben Sie das her?

  51. Wenn Anwälte in eigener Sache klagen… Das letzte Beispiel eines Anwalts der da nicht mehr herausfindet ist für mich Gravenreuth gewesen. Insbesondere die Persönlichkeitsstruktur eines Anwaltes spielt da wohl eine besondere Rolle, bei Gravenreuth war es eine Art Borderlinementalität die ihn dazu brachte immer weiter zu machen, unbeachtlich des Schadens für die eigene Person. Egal worum es da gerade ging, aber eben auch und besonders hinsichtlich der Prozesse in eigener Sache. Der Krefelder Anwalt Neuber ist auch so einer.
    Nun scheint auch dieser Anwalt hier den Weg zu gehen, hoffentlich stoppt ihn einer rechtzeitig. In diesem Sinne kann dieser Artikel hier nur helfen.

  52. @22 (peter viehrig)

    kurze korrektur zur gefängniszeit: schälike sollte zwar sieben jahre, aber „Nach zehneinhalb Monaten im Stasi-Untersuchungsgefängnis Dresden kam er frei – und konnte 1985 nach Hamburg ausreisen.“

    so stehts im taz-artikel.

    ob das alles stimmt kann herr schälike ja vielleicht selbst beantworten, er liest ja mit.

    @stefan: weiter so
    es grüßt

  53. @70
    Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass RA Schertz genervt ist oder von mir aus auch sich „belästigt“ fühlt. Dass Schälike über 300 Prozesse von Schertz mitverfolgt hat und anschließend auf seiner Homepage nach gewonnen/verloren/Vergleich katalogisiert, ist schon etwas, naja, ungewöhnlich. Aber ist das wirklich unzumutbar? Meiner Meinung nach nicht.

    Wenn ein Rentner aus welchen Gründen auch immer jeden Tag an einer Großbaustelle am Zaun steht, den Baggerführer stundenlang bei der Arbeit beobachtet und danach darüber ausführlich im Internet bloggt, käme sicher auch niemand auf die Idee, dies als Stalking zu bezeichnen und dafür das Gericht zu bemühen. Die Bauarbeiter würden den Mann wahrscheinlich als komischen Kauz belächeln, der zwar etwas nervt, aber gegen den man nix machen kann, da er ja nichts verbotenes tut.

    So ähnlich scheint mir auch der Fall Schälike gelagert zu sein, obwohl nach meiner persönlichen Meinung Herr Schälike kein „komischer Kauz“ ist, sondern durchaus interessante Motive für seine Tätigkeit als unbezahlter Gerichtsreporter hat.

  54. Kurz einen Vorgang in eigener Sache, der sich in Zusammenhang mit dem Landgericht Hamburg ereignet hat. Nur um mal Vorgänge aufzuzeigen die aus dem derzeitigen Status Quo resultieren können.

    Daher bin ich Hr.Schälike für seinen Mut auch sehr dankbar.

    Wir hatten eine Programmbeschreibung eines TV-Bericht über einen verurteilten Mörder auf unserer Seite.

    Dieser Bericht war als Content eingekauft, die Sendung lief im ZDF.

    Also der Beitrag wurde nicht von uns verfasst.

    Jetzt hat ein Berliner Anwalt für den in Hessen in Haft sitzenden verurteilten Mörder Prozesskostenhilfe beantragt und uns auf Rufschädigung o.ä.,kann es inhaltlich nicht mehr wiedergeben, verklagt und ist damit zu Richter Buske gegangen.

    Dieser Anwalt sucht sich permanent Fälle dieser Art. Der Klient wird also gesucht, Prozesskostenhilfe beantragt und damit dann nach Hamburg gegangen. So ein Vorgehen sollte unterbunden werden können.
    Herr Schälike hat diesen Vorgang entsprechend auf seiner Seite dargestellt.

    Hier das Problem woanders geschildert.

    http://meierhof.wordpress.com/2007/09/21/rechtsanwalt-alexander-stopp-macht-mit-mordern-dicke-abmahnkohle/

  55. Da wartet man eigentlich nur noch auf das „Presserechtliche Informationsschreiben“, mit dem der Herr Anwalt einem „empfiehlt“, über diesen Fall besser nicht zu berichten.

  56. Das ganze ist doch wohl ein Scher(t)z!

    Selbstverständlich darf, ja soll/muß aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen berichtet werden.

    Im Namen des Volkes

  57. Ich wäre mit dem seit der Causa Weinreich bekannten Scheinchen dabei, obwohl ich größte Bedenken zu der von Schälike vertretenen Position „Pseudoöffentlichkeit“ habe. Aber schlimmer noch wäre diese Stalking-Rechtsprechung. Ich musste einmal zwei Monate lang allen öffentlichen Vorträgen des BKA-Chefs Ziercke hinterherreisen. Der hätte sich gefreut, solch eine juristische Keule gegen einen Journalisten einsetzen zu können. –Detlef

  58. Ein sehr guter Artikel und ein Satz, der den Irrwitz in wenige Worte packt:
    ‚er versucht auch, ihm zu untersagen, darüber zu berichten, dass er versucht, ihm zu untersagen, über ihn zu berichten.‘

    Eine Überlegung fehlte mir: Ist das Überziehen mit Klagen, Prozessen und Abmahnungen nicht auch eine Form des Stalking – und daher der Anwalt der Stalker?

  59. @ 70:
    Wenn man sich die Vielzahl der ca. 40 Verfahren gegen Schälike ansieht, die von denen ein Großteil von diesem Anwalt bzw. dessen Umfeld betrieben werden, sowie die kompromisslose Vehemenz und persönliche Energie, mit welcher der Anwalt gegen den Blogger vorgeht, der die in 169 S. 1 GVG garantierte Gerichtsöffentlichkeit wahrnimmt, dann könnte man beinahe schon umgekehrt von Stalking sprechen.

    Sicher, ein Beobachter in Prozessen ist lästig, etwa wenn sehr diskrete Dinge aus der Öffentlichkeit herausgehalten werden sollen oder einem Anwalt hier und da einmal Missgriffe unterlaufen. Grundsätzlich könnte man jedoch viele presserechtliche Fälle außerhalb des Gerichtssaals geräuschlos klären.

    Soweit man hört, soll den Anwalt besonders die dann doch nicht ganz so schmeichelhafte Statistik gestört haben. Letztere spricht wohl eher dafür, dass viele Klagen mit erheblichem Risiko behaftet sind, das sich eben nur eine gewisse Klientel leisten kann. Ein Großteil der unter der Flagge „Persönlichkeitsrecht“ anhängig gemachten Ansprüche ist schlicht und ergreifend unverschämt bis überzogen, um das hässliche Wort „rechtsmißbräuchlich“ einmal zu vermeiden.

    Sieht man einmal von dem betreffenden Anwalt und seinem Umfeld ab, so besteht unter den meisten Presserechtlern der Konsens, dass man Schälike in Ruhe lässt. Andernfalls kommt nämlich so etwas dabei heraus: http://www.kanzleikompa.de/2008/07/18/schlechter-scherz/

  60. Ja, die Haltung, daß alles, was vor Gericht verhandelt wird, jedem zugänglich sein sollte (und das meint Herr Schälike wohl mit der Kritik an der sogenannten Pseudoöffentlichkeit), kann ich auch nicht teilen. Im Zivilrecht dürfte es sich meistens um Details handeln, die nur die Parteien und den Richter etwas angehen.

    Aber bei den vor den Dunkelkammern verhandelten Themen ist das nicht mehr der Fall, u.a. weil deren Urteile zum Äußerungsrecht jeden betreffen können, der unter seiner IP ins Internet schreibt. Das regelmäßige Veröffentlichungsverbot (meines Wissens erst seit „Mein Parteibuch“ – vorher war das noch guter Brauch) der Abmahnschreiben trägt zur Intransparenz weiter bei. Und natürlich ist es wichtig, auch die Namen der Anwälte bzw. ihrer Kanzleien nennen zu dürfen, Massenabmahnungen wären sonst wohl schwer aufzudecken. (Und Günni nie berühmt geworden.)

    Was den Vorwurf des Stalkings betrifft: Der ist keineswegs deshalb perfide, weil er das Leid echter Opfer herabsetzen könnte, sondern weil Herr Schälike ganz offenbar zu Unrecht beschuldigt wird. Das ist wohl das Schlimmste, was einem widerfahren kann.

  61. Gute Nerven hast du ja. Ich wünsche dir, dass sie auch dauerhaft belastbar sind, Herr Schertz scheint ja kein Freund des Aufgebens zu sein.

  62. Ich finde die Geschichte ja spannend, die Argumente wohlabgewogen, und die Diskussionsteilnehmer umfassen (fast) das gesamte Spektrum der Protagonisten. Toll! Was mich allerdings wundert ist, dass niemand – nicht einmal Rolf Schälike selbst – eine Änderung des Beitragstitels anmahnt. Wie kann man davon sprechen, dass „Anwalt Schertz gegen ‚Stalker verliert“, wenn der Autor im Artikel darlegt, dass die Vorinstanz genau diese Eigenschaft überzeugend verneint habe?! Finde ich unpassend.

  63. Edel, hilfreich und gut wäre es, wenn die journalistischen Medien nicht immer Schertz und Kollegen das Presserecht und die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit erklären lassen würden. Es reicht, dass diese mit Aufsätzen, Büchern und natürlich ihren Prozessen die Rechtsbildung vorantreiben.
    Ebensolches gilt für Journalisten-Kongresse und -Fortbildungen.

  64. #90 Rolf,

    klar: ich MUSS kein Fass aufmachen, aber im ersten Absatz ist der Stalker ja auch in Anführungszeichen gesetzt, mMn ganz ohne Grund. Anführungszeichen können Zitate, Sozusagen, Ironie und einiges andere mehr kennzeichnen. Was genau soll es beim „Stalker“ im Titel sein?

  65. Zum Nachtrag 18.03.2009 14:20:
    Welch eine Ehre, vom Meister persönlich erwähnt zu werden. Aber der Dank gebührt Herrn Google.
    Ob das allerdings wirklich gut ist, dass Herr Google alles aufbewahrt, was man in den letzten Jahren so verzapft hat, wäre ein Thema für sich.
    Was aber sagt der Meister zu den Vorwürfen, die ich in Kommentar 94 verlinkt habe? Sind die nach Ihrer Ansicht berechtigt?

  66. Leider Off-topic, aber ich muss etwas Wichtiges loswerden:

    Herr Niggemeier,
    egal was ich bisher von ihnen gedacht habe, seitdem ich diese 2 Texte gelesen habe, dürfen Sie mich als einen Ihrer treusten Fans betrachten.

    http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E0542026EBF64487992B7CC727CBDDE56~ATpl~Ecommon~Scontent.html

    http://www.stefan-niggemeier.de/blog/politically-incorrect-doch-kein-hass/

    Köstlich, wie auch mutig. Und vor allem ungeheuer wichtig, dass ein bekannter Blogger (der bekannteste Deutschlands?) Stellung zu diesem Treiben genommen hat.

    Zum Thema:

    Ich finde es sehr gut, was Rolf macht. Wäre nicht unbedingt meine Sache, aber die Renitenz Herrn Schälickes ist bewundernswert.
    Wünschenswert wäre vielleicht eine optische wie auch sprachliche Aufarbeitung der Gerichtsdokumente von Herrn Schälicke. Ich habe bisweilen meine Probleme, mich durch die Texte zu lesen. Dies ist zu bedauern, da der Inhalt durch interessant ist.

  67. @ Spiegelkritik #92: Ein sehr wichtiger Hinweis. Als regelmäßiger Besucher der Jahrestreffen des Netzwerks Recherche ist mir das auch aufgefallen. Vielleicht sollte das NR, dessen Mitglied ich bin (Offenlegung), demnächst Herrn Schälike einladen. Oder man spielt jene Posse, die RA Kompa dankenswerter Weise unter #85 verlinkt hat. Eine unfassbare Geschichte aus dem real existierenden presserechtlichen Leben.

  68. @ 99 (Jens Weinreich)

    Zum Jahrestreffen des Netzwerks Recherche möchte, ich bemerken, dass als Referent zum Thema Presserecht im Jahre 2008 ausgerechnet der besagte Anwalt eingeladen wurde, der sich wie kaum ein zweiter für die Industrie gegen Enthüllungsjournalisten verdient gemacht hatte. -> http://www.nachdenkseiten.de/?p=2360 Das schien vor Ort allerdings nicht bekannt zu sein.

    Er hielt dort eine Litanei auf das Persönlichkeitsrecht und marginalisierte die gegenwärtige Diskussion auf die Paparazzi. Er kam auch auf die (unselige) Stolpe-Rechtsprechung zu sprechen, die es bei mehrdeutigen Äußerungen ermöglicht, dass eine (irgendwie) mögliche Deutung zur Grundlage eines Unterlassungsgebots gemacht werden kann. Irgendein völlig naiver Journalist meldete sich zu Wort und meinte treuselig, dass das ja kein Problem sei, denn ein guter Journalist könne ja sorgfältig formulieren. Wie den Leuten das Wort im Munde gedreht und aus Ungenauigkeiten, beispielhafter und bildlicher Sprache usw. Missdeutungen reingedeutet werden, können Sie u.a. bei Schälike nachlesen. Der war übrigens beim beim Jahrestreffen von NR 2006 als Gast anwesend, schien aber niemanden zu interessieren.

    Der Anwalt wurde gebeten, ein Beispiel für die Stolpe-Rechtsprechung zu nennen. Er überlegte kurz, dann behauptete er, ihm fiele gerade keines ein. Da scheint ihn sein Gedächtnis schon sehr im Stich gelassen zu haben, denn ich hätte ihm seine eigenen Leistungen in Sachen Stolpe-Deutelei vorhalten können. Da ich allerdings der einzige im Raum zu sein schien, der den Gärtner für einen Bock hielt, hatte ich es mir verkniffen. Das Treffen von NR habe ich allerdings seither ausgelassen …

  69. @ peter wolf (70)

    Lieber Herr Wolf, Ihrer Einlassung nach, wären z. B. die Herren Westerwelle und Steinmeier evtl. auch Stalking-Opfer, weil über diese Personen offensichtlich auch in penetranter Regelmäßigkeit öffentlich berichtet wird? Wo sehen Sie das Problem, dass ein interessierter Bürger über öffentliche Gerichtsprozesse schreibt?

    Muss nicht jeder, der seine Rübe aus dem Fenster hält, damit leben können, dass über ihn – wahrheitsgemäß – berichtet wird?

    Nebenbei bemerkt, finde ich die Weihnachtskarte von Rolf Schälike schon etwas geschmacklos.

  70. @100/Rolf Schälike
    Ihre Selbstbeweihräucherungsorgie ist degoutant. Wer solche Weihnachtskarten verschickt, hat mit Politik ganz wenig und mit verbalem Hooliganismus ganz viel im Sinn. Sich als „Opfer“ zu gerieren gelingt Ihnen nur, weil Ihre Gegner irgendwie noch degoutanter sind.

  71. @102/Cornelius

    „Lieber Herr Wolf, Ihrer Einlassung nach, wären z. B. die Herren Westerwelle und Steinmeier evtl. auch Stalking-Opfer, weil über diese Personen offensichtlich auch in penetranter Regelmäßigkeit öffentlich berichtet wird?“

    Unter Umständen können sie das sein, ja. Was halten Sie von den ‚Recherchemethoden‘ der BUNTEN, die in jüngster Zeit bekannt wurden? Ist das für Sie so alles in Ordnung?

    „Wo sehen Sie das Problem, dass ein interessierter Bürger über öffentliche Gerichtsprozesse schreibt?“

    Das Problem wurde schon angesprochen. Ist es ‚Bericht‘, wenn konstant abwertenden Begriffe ‚Zensurguru‘ und ‚Mörder‘ und der penetrante Hinweis darauf, dass Schertz Mörder vertritt, eine große Rolle in diesen ‚Berichten‘ spielen?

    „Muss nicht jeder, der seine Rübe aus dem Fenster hält, damit leben können, dass über ihn – wahrheitsgemäß – berichtet wird?“

    Nein, muss er nicht. Die BILD und ähnliche Blätter sehen das allerdings anders.

  72. also bei allem Respekt, someone, jemand, der im öffentlichen Raum eine Dienstleistung erbringt, muss mit wahrheitsgemäßer Berichterstattung klarkommen. Dass manche Anwälte aufgrund der Natur ihrer Arbeit es lieber hätten, wenn über diese nicht berichtet würde ( oder im Zweifelsfall nur so, wie es ihnen lieb ist ), ist verständlich. Aber einen Anspruch darauf haben sie nun wahrlich nicht.

    Klar, Beleidigungen etc. gehen natürlich nicht, und ich persönlich finde auch, die Weihnachtskarte war etwas übertrieben, aber wahrheitsgemäße Berichterstattung muss schon erlaubt sein.

  73. lieber stefan niggemeier,

    vielen dank für diesen mutigen artikel. da mit einer reaktion der „anderen seite“ zu rechnen ist, möchte auch ich mal sofort einen theo bereit stellen.

  74. Rechtsprechung ist wie in einer spanischen Gasstätte
    -man bekommt nicht immer das, was man bestellt hat.

    Dies lässt sich vermeiden, wenn man die Karte lesen kann.

    Ähnlich blödsinnig wie der Versuch, den Schälike mit einer Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu überziehen (denn dafür ist es nicht da), ist die Auffassung vieler Kommentatoren zur Meinungsfreiheit und zur Zensur.
    Es gibt Meinungen und Tatsachenbehauptungen. Erstere sind zulässig solange sie nicht grob beleidigend sind und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Letztere nur, sofern sie wahr sind und man dies auch beweisen kann. Die Abgrenzung ist fließend und nicht so einfach.
    Dies können und wollen eine Vielzahl von Journalisten und Bloggern aber nicht kapieren, und deshalb gibts auch mal schnell Post vom Anwalt. Und die ist nicht umsonst, denn die Raten für den Porsche möchten ja auch bezahlt werden.
    Die Zunahme derartiger Abmahnungen und Verfahren hängt aber auch mit der mangelnden Qualität der Berichterstattung, wo jeder von jedem alles abschreibt, zusammen.
    Gerade im Gerichtsbereich ist das natürlich bedenklich, da vielen Journalisten das Wort Vorverurteilung wohl eher nicht bekannt ist.

  75. Die zeitlichen Anmerkungen im vorletzten Absatz vor dem PS bzw. die Kommentare Schälikes Anwalt hierzu sind nicht so ganz nachzuvollziehen. Der Antragsgegner (also Schälike) kann den Antragsteller (also Schertz) über das Gericht praktisch zur Klageerhebung zwingen (§ 926 Abs. 1 ZPO). Wenn der Verfügungskläger das dann trotzdem nicht macht, ist die einstweilige Verfügung aufzuheben (Abs. 2).

  76. @110: § 926 setzt, soweit ich das verstehe, den Erlass der Verfügung voraus. Hier hat das Gericht die Verfügung ja gerade nicht erlassen. Ich nehme an, das ein solcher Antrag im letzten Verfahren hilfsweise gestellt wurde, allerdings mangels Erlass der begehrten Verfügung nicht darüber entschieden werden musste.

  77. @107/B. Schuss
    „Klar, Beleidigungen etc. gehen natürlich nicht, und ich persönlich finde auch, die Weihnachtskarte war etwas übertrieben, aber wahrheitsgemäße Berichterstattung muss schon erlaubt sein.“

    Abgesehen davon, dass Beleidigungen ja offenkundig schon gehen, und auch als eher harmlos abgetan werden, grenzenlos? Keine klaren Linien, nicht einmal Grauzonen? Alles, was ‚wahrheitsgemäß‘ ist, geht in Ordnung?

    Auf Bildblog.de findet sich gerade unter der Überschrift ‚Eine Schlagzeile fürs Lehrbuch‘ Kritik an der Bekanntgabe der Nationalitäten der drei (mutmasslichen) ‚Poker-Räuber‘ durch BILD. Ganz klar, das verstößt gegen den Pressekodex, aber es ist ja ‚wahrheitsgemäß’…

  78. @Rolf Schälike
    Richter ist nicht gleich Richter.
    Wechseln schon mal die Richtung.
    Physiker messen (hoffentlich) exakt.
    Richter Ermessen Spielräume.

  79. @ 110 (ultrafrettchen)

    Die Abgrenzung von zulässiger Meinungsäußerung zu unzutreffender Tatsachenbehauptung ist wesentlich komplexer. Die beiden in der presserechtlichen Praxis kompetentesten Gremien (24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg und VI. Senat des Bundesgerichtshofs) kommen regelmäßig zu unterschiedlichen Ergebnissen.
    -> http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31434/1.html

    Im Übrigen reicht bereits der angebliche Eindruck aus, etwas angedeutet zu haben. -> http://buskeismus-lexikon.de/Eindruck

  80. @ 106 (someone)

    Da sind wir aber sehr weit auseinander, was den vorliegenden Fall R.S./C.S. betrifft. Ein „unter Umständen“ sehe ich zumindest im obigen Vorgang nicht. Die Sachlage ist klar und unmissverständlich.

    Mit den ‚Recherchemethoden’ der BUNTEN habe ich mich nicht beschäftigt, aber interessant finde ich das schon, wenn ein führender (und verheirateter) Politiker der Christlich Sozialen Union (CSU) – eine Leitfigur und Vorbildperson unserer Gesellschaft – am Tage Moral und Anstand predigt und Nachts unter die Bettdecke seiner Geliebten kraucht. Von derartigen Vorgängen sollte die Öffentlichkeit ruhig erfahren dürfen, damit man sich am Wahltag – und bei der Auswahl der Partei seines Vertrauens – daran erinnert.

    „Ist es ‚Bericht’, wenn konstant abwertenden Begriffe ‚Zensurguru’ und ‚Mörder’ und der penetrante Hinweis darauf, dass Schertz Mörder vertritt, eine große Rolle in diesen ‚Berichten’ spielen?“

    Nein, ein Bericht ist das nicht mehr, wenn „konstant abwertende Begriffe“ verwendet werden, aber dennoch sehe ich Ihre genannten Beispiele von der freien Meinungsäußerung gedeckt.

  81. @ Rolf Schälike

    In Italien sagt man auch „per il occhio del publico“ was soviel heißt wie: „für das Auge der öffentlichkeit“ => Pseudoöffentlichkeit

    Und was die Denkfaulheit der Menschen betrifft – Wir vermeiden die Worte: Verdummung; Verblödung – ,die meisten Forscher wissen doch das der MENSCH den Weg des „geringsten Widerstand geht“!

    Darin liegt auch begründet warum die Welt von denkfaulen regiert wird\wurde!

    (Bush 1, Bush 2, G[Punkt]Schröder,Berlusconi, Sarkozy , Westerwelle usw. usw.)

    Noch ein Appell:

    Sehr geehrte Judikative

    Es ist schon unerträglich das die Legislative ihrer Arbeit im Amt nicht nachkommt und somit das Vertrauen der Bevölkerung verspielt,darum

    bitten Wir die Judikative , der Legislative NICHT nach zu eifern!

    ( Frau Hamm-Brücher und Frau Schwan haben schon mehrfach versucht das Strukturelles Problem anzusprechen!)

    voll Hochachtung
    ROBOTER

  82. Schön das jemand die Aufmerksamkeit bekommt die er verdient:
    Einen sachlichen Bericht, bei welchem sich jeder Leser seinen Teil denken kann.
    Danke dafür!

  83. @cornelius 118
    „Ist es ‚Bericht’, wenn konstant abwertenden Begriffe ‚Zensurguru’ und ‚Mörder’ und der penetrante Hinweis darauf, dass Schertz Mörder vertritt, eine große Rolle in diesen ‚Berichten’ spielen?“

    Es beginnt schon damit, dass Schertz keinen Mörder vertritt, dass das auch nicht behauptet wird. Aber, eben bei cornelius durch die Berichterstattung, verbunden mit ungenauem Lesen bzw. falscher Phantasie, der Eindruck entsteht, Schertz vertrete Mörder.

    Die Zensur-Rechtsprechung bedient sich des Begriffs des durchschnittlichen Rezipienten (Lesers), den die Richter selbst definieren. Die Richter dürfen keine Befragungen durchführen, ob deren Vorstellungen vom Bildungs- und Verständnisstand eines durchschnittlichen Lesers stimmen. Sie haben das Recht – nicht die Pflicht -, selbst zu bestimmen, wie gebildet der durchschnittliche Leser zu sein hat. Damit bestimmen bzw. definieren die Richter gleichzeitig die öffentlichen, d.h. die staatlichen Interessen.

    Nebenbei bemerkt: Mörder zu vertreten, ist keine Schande. Ein Zensor zu sein, ist ebenfalls keine Schande. Ich bin z.B. für Zensur, und würde auf meinem Blog nicht alles zulassen. Ich würden meinen Blog zensieren.

    Guru ist positiv belegt. Es sind angesehene religiöse Lehrer. Insofern dienen solche Begriffe wie Zensurguru und Mörder-Anwalt der Aufklärung.

    Ich werde des öfteren von den Taxifahrern , welche mich zum Gericht fahren, gefragt, ob ich Anwalt wäre. Ich antworte denen in der Regel: „Um Gottes Willen, beleidigen sie mich nicht!“ Auf den Gedanken, den Taxifahrern diese Fragen strafbewehrt zu verbieten, käme ich allerdings nicht.

    Es gibt aber z.B. einen Anwalt, der in seiner kleinen Villa als Einzelanwalt arbeitet, mir jedoch strafbewehrt verbot zu behaupten, er arbeite als Einzelanwalt von zu Hause aus. Dieser Anwalt wird von Dr. Christian Schertz vertreten und klagt erfolgreich mit unwahren Behauptungen.

  84. Ich frage mich, wie Herr Schaelike seine ganzen Prozesse finanziert. Man kann nur hoffen, dass er seine Spenderliste moeglichst bald offen legen wird. Denn wirklich nuetzlich ist er nur den Verlagen, die nicht laenger fuer ihre Falschbehauptungen haften moechten.

  85. Mir kommt hier ein Aspekt etwas zu kurz. Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist ein urdemokratisches Prinzip – das schon viel früher als die politische Demokratie als wichtiges Recht der Allgemeinheit gegen die Obrigkeit durchgesetzt wurde.

    Früher war diese Gerichtsöffentlichkeit vor allem eine lokale Angelegenheit des jeweiligen sozialen Kontextes. Mit der Änderung der Lebensverhältnisse bedurfte diese Kontrolle immer stärker der Mittlung durch Journalisten – und heute eben auch Blogger. Denn wer § 32 ZPO, den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung mißbraucht – eigentlich für Schadenersatzklagen bei Unfällen u.ä. gedacht, um am Unfallort nah am Geschehen ein Gerichtsverfahren halten zu können – um am ihm genehmen Gericht ausserhalb jeglichen sozialen Kontexts irgendwo klagen zu können, weil eine „Störung“ durch das Internet angeblich überall erfolgt – der muss sich erst recht den kritischen Blick der Öffentlichkeit gefallen lassen, die dann eben auch überall sein muss. Großer Dank an Rolf Schälike, dass er für dieses für die Demokratie grundlegende Recht kämpft. Denn mit der Meinungsfreiheit stirbt auch die Demokratie.

  86. @122 Biff
    Ich frage mich, wie Herr Schaelike seine ganzen Prozesse finanziert. Man kann nur hoffen, dass er seine Spenderliste moeglichst bald offen legen wird. Denn wirklich nuetzlich ist er nur den Verlagen, die nicht laenger fuer ihre Falschbehauptungen haften moechten.

    [aus juristischen Gründen gelöscht] , der die Persönlichkeitsrechte vermarktet und die Namen von Personen als Marke sieht, und so vor Gericht mit Erfolg auftritt.

    De facto wird damit auch die Menschenwürde vermarktet in dem s.g. Abwägungsprozess.

    Was meine Finanzierungsquellen sind, wird Dr. Christian Schertz bald erfahren, denn für meine Finanzierung zahle ich Zinsen, die der bei Gericht Unterlegene allerdings zu tragen hat.

    Zum Teil finanziert mich auch Schertz, denn meine Fahrtkosten nach Berlin und die finanziellen Verluste muss auch Schertz im Falle des Verlierens tragen. Ist zwar nicht die Welt, aber immerhin für eine paar gute Flaschen Rotwein ausreichend.

    Zu „Nutzen nur für die Verlage“

    Die Richter wägen ab. Es ist denen gesetzlich nicht verboten, gegen die Verlage anders zu entscheiden und vorzugehen als gegen Blogger. Es sind doch alles Einzelfälle.

    Allein bei der Streitwertbestimmung können entscheidende Unterschiede gemacht werden. Denn die Reichweite und Einflussnahme der Verlage, des Fernsehens ist wesentlich größer als die von http://www.buskeismsus.de und anderen Bloggern, wenn es um Eindrücke, mehrere mögliche Deutungen, Peanuts, kleine Fehler, Namensnennung etc. geht.

    Außerdem leiden die Verlage weniger , wenn diese auf den Kosten später gewonnenen Verfahren sitzen bleiben, weil z.B. die Mörder hoch verschuldet sind und die entstanden Kosten nicht zurückzahlen und bezahlen können.

    Die Gleichbehandlung von Verlagen und Bloggern bedeutet die Stärkung des Informationsmonopols über die finanzielle Belastung durch Zensur.

    Nicht zu übersehen ist, dass in den meisten Fällen Wirtschaftskriminelle klagen, und es versuchen, über kleine Fehler den Mainstreammedien zu schaden.

    Die Blogger sind heute sehr wichtige Informationsquellen und ergänzen die Mainstreammedien, welche auf rein kommerzieller Basis funktionieren und damit alle bestehenden strukturelle und sonstigen Fehler im heutigen menschlichen Zusammenleben zementieren. Ohne Namensnennung der für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Desaster Verantwortlichen bzw. aktiv Beteiligten, erhöht sich die Gefahr falscher katastrophaler Lösungen. Betrifft u.a. die heutige Finanzkrise.

    Fehler macht jeder, bewusst oder unbewusst, wissend oder unwissentlich. Es geht um die Form und die Folgen der Korrektur und vor allem der Bestrafung im falle von bewusst und wissentlich sowie unbewusst und nicht wissentlich falschen und unwahren Äußerungen, der Nutzung von Rechten Dritter z.B. bei Namensnennung, Bildnissen etc.

    In dieser Hinsicht funktioniert das heutige Rechtssystem überhaupt nicht. Gegenwärtig wird mit rechtsstaatlichen Mitteln der Rechtsstaat beseitigt. Vielleicht haben das manche Richter/Innen inzwischen erkannt.

  87. @ #118

    Ich hätte echt nicht gedacht, dass es bei diesem Blog Leser gibt, die ernsthaft glauben, dass das Privatleben von Politikern politische Relevanz hätte. Politiker sind nämlich (im Gegensatz zu kirchlichen Würdenträgern, wie Frau Käßmann es war) keine (selbsternannten) moralischen Vorbilder, höchstens Leitfiguren in politischen Positionen.

  88. [edit: gekürzt]

    Es ist zu befürchten, dass die Freiheit der Meinungsäusserung auf Grund der vglw. neuen rechtlichen Schicht „EU“ weiter leiden wird.

    Meinungsträger sei empfohlen auf ausländische Publikationsmöglichkeiten, bspw. in den Staaten, wo die Leute ein anderes Verhältnis zur Meinungsfreiheit haben, auszuweichen.
    Das erspart rechtlichen Ärger, allerdings eben auf Kosten der Anonymität.

    Freundliche Grüße!
    WB

  89. Wie man sieht, zeigt die Arbeit Hr.Schertzens sogar hier im Kommentarbereich Wirkung.
    Genutzt wurde meienrseits übrigens das Wort „Monster“ (monstrare, altlat. zeigen, vgl. auch Monstranz).

    MFG
    WB

  90. @WB: Das hat, zugegeben, etwas mit Schertzens Klagefreudigkeit zu tun, vor allem angesichts des Vergleichs mit einem anderen Anwalt, der mit noch ganz anderen Methoden gearbeitet hat. Aber es hat auch etwas mit Anstand zu tun. Wenn Sie andere Menschen als „Monster“ bezeichnen wollen, tun Sie es nicht hier.

  91. „Exponat“ hätte es auch getan und wäre gegangen, gell?
    Aber so hat halt jeder seine Projektionen und meint was geht und was nicht i.p. Freiheit der Meinung – abseits der Rechtspflege.
    So tun Sie der Freiheit aber auch keinen Gefallen, Herr Niggemeier.

    Aber jeder so gut er kann…

  92. Lieber Herr Schälike, die Zensur der freien Meinungsäusserung ist eine Schande, in D ist es zudem so, dass sich hier Geschäftsfelder gebildet haben. All das ist die natürliche Folge der typisch deutschen Probleme mit der Meinungsfreiheit.

    Falls Sie das anders sehen sollten, entzieht sich mir der Hintergrund Ihrer Arbeit ein wenig…

    Falls es Ihnen natürlich erscheint, das zensiert wird, was wollen Sie dann überhaupt? Natürlich hat auch der Staat bzw. seine Vertreter bzw. die Richter ein gewisses Interesse an Nichtberichterstattung, dem es entgegenzutreten gilt. Aber man kann das auch anders sehen, Richter sind bspw. weitgehend autonom und unangreifbar, wenn diese dann eben zu dem Schluss kommen, dass Berichterstattung nicht zulässig ist, gerne auch in Bezug auf anderer Rechtspfleger, ja, dann haben die ja auch – wenn man Ihrer Logik folgen will – irgendwie recht, oder?

    OK, muss jetzt von denne, beste Grüße, Ohren steif halten, gute Arbeit, MFG, WB

  93. „Da sind wir aber sehr weit auseinander, was den vorliegenden Fall R.S./C.S. betrifft. Ein „unter Umständen“ sehe ich zumindest im obigen Vorgang nicht. Die Sachlage ist klar und unmissverständlich.“

    Ich sehe im vorliegenden Fall auch keinen Westerwelle und Steinmeier – die haben Sie erst eingeführt. Fragt sich wozu, wenn die „Sachlage“ doch so klar ist … egal.

  94. Wie heißt es so schön in den USA: „A hungry lawyer is a dangerous animal!“

    Ich schäme mich für Kollegen, die aus Hunger bzw. Gier, Selbstüberschätzung und Allmachtsphantasien dermaßen perfide und gewissenlos agieren und herzlich wenig mit einem „unabhängigen Organ der Rechtspflege“ gemein haben, sondern scheinbar stattdessen für Geld alles in den Mund nehmen.

    Um allen Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen und sonstigen Absurditäten entgegenzuwirken: Diese Aussagen sind natürlich ausdrücklich nicht auf hier namentlich genannte Anwälte bezogen.

  95. Mir ist klar gewesen, dass sich dieser Anwalt bis auf die Knochen blamiert. Schaun mer mal, ob das am 20. April 2010 auch einem Honorarprofessor vor dem Landgericht Hamburg geschieht. Der hat mir eine einstweilige Verfügung an die internette Wange geheftet, weil ich einenBeschluss des Hamburger Landgerichtes veröffentlicht habe, der sogar noch im Sinne dieses Professors gewesen ist. Anstoß nahm er an meiner Anmerkung, dass mir vorliegende Informationen diesem (vorübergehenden) Beschluss widersprechen. Wir sehen uns also wieder im Widerspruchsverfahren.

    Dann behauptete dieser Honorarprofessor auch noch, ich hätte die von ihm beanstandeten Zeilen nicht schnell genug aus dem Netz genommen. Das geschah jedoch innerhalb von zehn Minuten nach der Zustellung. Dennoch: ein Ordnungsmittelverfahren.

  96. Noch nie in der Geschichte der Justiz hat es einen solch couragierten Berichterstatter wie Herrn Schälike gegeben. Seine Informationen sind für die Leser von unschätzbarem Wert. Seine Sachkenntnis ist derart überragend, dass ihm der Titel „Dr. h.c.“ und die Bezeichnung „(Honorar-)Professor“ verliehen werden müssen. Seine Verdienste sind von größtem öffentlichen Interesse, so dass er – wie von mehreren Seiten schon vielfach gefordert – mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden muss.
    Wie in allen Berufen gibt es auch unter Richtern schwarze Schafe, und wie Lehrer, Ärzte usw. bewertet werden, so ist es an der Zeit, auch Richter und Anwälte zu bewerten, wie Herr Schälike beispielhaft zeigt.

  97. Anwalt Schertz stellt über seinen Anwalt Höch in den Schriftsätzen an mich klar:

    Wir bleiben dabei, dass dies eine Nachstellung ist und dass der Kläger dieses nicht hinzunehmen hat. Das war der Anlass für das Vorgehen nach dm Gewaltenschutzgesetz, das im Übrigen im Verfügungsverfahren zunächst beim Landgericht Erfolg gehabt hat.

    Wir wollen das deswegen in Erinnerung bringen, da die Aussage von Herrn Niggemeier, die im Übrigen auch der Beklagte teilt, schlicht falsch ist. Der Kläger ist nicht gegen den Beklagten nach dem Gewaltenschutzgesetz vorgegangen, weil er damit kritische Berichterstattungen vorab einen Riegel vorschieben wollte. Der Kläger kann bestens damit leben, wenn über seine berufliche Tätigkeit kritisch berichtet wird. Dies geschieht auch des häufigeren, ohne dass der Kläger juristische Schritte anstreben muss oder dies ggf. auch nicht kann, weil ein Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg hätte.

  98. viel Verstand hat Christian Schertz wohl nicht. Es erinnert mich hier an alte Bauern Fehden, die ständig wie im Kinder Garten, wegen Beleidigung vor Gericht gehen. Mir wäre die Zeit zuschade, ständig jemand mit Klagen zuüberziehen.

  99. Prof. Dr. Christian Schertz bildet zusammen mit seinen Mandanten – mit Günther Jauch an der Spitze – eine Parallelgesellschaft, welche sich schwer in die bunte Gesellschaft Deutschlands integrieren lässt. Zu egozentrisch, zu einseitig, leider auch gefährlich als Gegner gesellschaftlicher Kreativität.

    Über die persönlichen Charakterzüge der einzelnen Mitglieder dieser Parallelgesellschaft darf nicht mal spekuliert werden, denn es ist die Privatsphäre und es sind innere Tatsachen, welche dem Persönlichkeitsschutz unterliegen, und niemanden etwas angehen. Darin herrscht in dieser elitären Parallelgesellschaft Einigkeit. Das gehört zu derem Glauben.

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