Der Ber­li­ner Medi­en­an­walt Chris­tian Schertz kämpft wei­ter für und gegen sei­nen ver­meint­lich guten Ruf. Beim Land­ge­richt Frank­furt hat er bean­tragt, die »Frank­fur­ter All­ge­meine Zei­tung« zur Zah­lung eines »emp­find­li­ches Zwangs­gel­des« zu ver­ur­tei­len, weil sie die von ihm gericht­lich durch­ge­setzte Gegen­dar­stel­lung nicht wie vor­ge­schrie­ben abge­druckt habe.

Schertz‹ Anwäl­tin bemän­gelt unter ande­rem, dass die Über­schrift nicht gefet­tet und der Text über zwei Spal­ten ver­teilt gewe­sen sei, die Gegen­dar­stel­lung nicht am Beginn einer neuen Spalte begon­nen und anstelle von Absät­zen ledig­lich »Zah­len­um­brü­che« [sic] ent­hal­ten habe. Außer­dem habe die FAZ die Gegen­dar­stel­lung durch die län­gere Anmer­kung der Redak­tion ent­wer­tet. Dass das von der Redak­tion so beab­sich­tigt gewe­sen sei und auch vom Leser so ver­stan­den werde, könne man auch an mei­ner Kom­men­tie­rung hier im Blog erkennen.

Schertz stößt sich auch daran, dass die FAZ die Ein­schät­zung des Land­ge­rich­tes wie­der­ge­ge­ben habe, mit sei­nem Vor­ge­hen »ver­kenne der Anwalt ›Sinn und Zweck des Rechts­mit­tels der Beru­fung‹«. Das sei ers­tens falsch, denn im Urteil sei nicht von dem »Anwalt«, son­dern dem »Klä­ger« die Rede. (Der Klä­ger ist der Anwalt.) Zwei­tens diene die­ser Teil der redak­tio­nel­len Anmer­kung nur dazu, ihn, Schertz, vorzuführen:

»ihn ins Lächer­li­che zu zie­hen, d.h. als einen Anwalt dar­zu­stel­len, der die Grund­re­geln der Beru­fung verkenne.«

Ich kann nicht beur­tei­len, wie groß Schertz‹ Chan­cen sind, die FAZ zu einem »emp­find­li­chen Zwangs­geld« oder zu einem erneu­ten Abdruck der Gegen­dar­stel­lung zu ver­ur­tei­len. Aber mei­ner Mei­nung nach müsste ihn, zu sei­nem eige­nen Bes­ten, jemand mal sachte bei­seite neh­men und ihm erklä­ren, dass der Kern des Pro­blems mit der Lächer­lich­keit viel­leicht nicht die Ver­öf­fent­li­chun­gen über sein Han­deln sind, son­dern sein Handeln.

Ursprung des gan­zen Ver­fah­rens ist der vor­läu­fig geschei­terte Ver­such von Schertz, einen läs­ti­gen Kri­ti­ker dadurch mund­tot zu machen, dass er ihn gericht­lich zum Stal­ker erklä­ren und so u.a. aus dem Gerichts­saal ver­bannt lässt.

Die Vor­ge­schichte:

(Hin­weis: Ich bin freier Mit­ar­bei­ter der FAZ. Dies hier ist meine per­sön­li­che Meinung.)