Die Generalsekretärin der ARD, Verena Wiedemann, hat sich in der Debatte über die verstörenden Äußerungen der WDR-Intendantin und neuen ARD-Vorsitzenden Monika Piel zu Wort gemeldet. Piel hatte kostenlose journalistische Online-Angebote von Verlagen als »Holzweg« bezeichnet und angekündigt, sich »vehement« dafür einzusetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Anwendungen auf mobilen Geräten kostenpflichtig werden, wenn es auch die Anwendungen der Verlage sind.

Wiedemann geht in ihrem Kommentar hier im Blog kaum direkt auf Piel ein, setzt aber markant andere Akzente. Die Präsenz auf mobilen Endgeräten sei für die ARD »keine Frage ihres Beliebens, sondern eine Frage ihres Programmauftrags und damit ihrer Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber den Gebührenzahlern. Für das Privileg, von den Marktkräften ebenso journalistisch unabhängig zu sein wie von staatlicher Kontrolle, ist die ARD im Gegenzug verpflichtet, qualitätsvolle und vielfältige Inhalte anzubieten und den optimalen Zugang zu ihnen für alle Bürger sicherzustellen.«

Innerhalb der Grenzen, die der Rundfunkstaatsvertrag ARD und ZDF im Internet setze, müssten die gebührenfinanzierten Inhalte »ohne zusätzliches Entgelt für jedermann, der sich für den einen oder anderen Empfangsweg entscheidet, frei zugänglich« sein, das gelte auch für Computer oder Smartphones. Die von Piel ins Spiel gebrachte Möglichkeit, dass »eines Tages alle Inhalte der Verleger im Internet kostenpflichtig sein könnten«, sei »theoretischer Natur«, formuliert sie diplomatisch und dennoch als deutliche Abgrenzung zur WDR-Intendantin.

Wiedemann versucht, den vielfältigen Protest gegen Piels durchschaubaren Anbiederungsversuch an die Verleger umzulenken auf einen gemeinsamen Kampf für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und gegen die Lobby der Zeitungs– und Zeitschriftenverleger: »Es wird wichtig bleiben, öffentlich wieder und wieder deutlich zu machen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist. Denn er gehört uns allen.«

Inzwischen rudert auch Piel zurück. Ein ARD-Sprecher sagte, sie »wäre falsch verstanden worden, wenn ihre Äußerungen als generelle Absage an kostenlose Apps interpretiert worden wären«. Angebote, die vorhandene, bereits über die Rundfunkgebühren bezahlte Internet-Inhalte lediglich »optimieren« wie die »Tagesschau«-App, müssten nach Meinung von Frau Piel selbstverständlich auch weiterhin kostenfrei bleiben.

Verena Wiedemanns Kommentar im Wortlaut:

Die ARD hat seit jeher die unverzichtbare Rolle der Presse für unsere Demokratie und für die Zukunft der Qualitätsmedien in Deutschland betont. Und so macht auch die neue ARD-Vorsitzende, Frau Piel, deutlich, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Printmedien in der Aufgabe ergänzen, den Bürgern glaubwürdige und umfassende Informationen und das ganze Meinungsspektrum unserer Gesellschaft zu vermitteln. Dort, wo dies sinnvoll und möglich erschien, haben wir bereits seit Jahrzehnten auf vielfältige Kooperationen mit den Verlagen gesetzt: Etwa bei der Berichterstattung über kulturelle Ereignisse oder bei Buchprojekten und in neuerer Zeit auch im Internet, wenn die ARD ausgesuchte audiovisuelle Inhalte für die Webseiten lokaler und regionaler Zeitungen zur Verfügung stellt. All dies stärkt unsere Medienlandschaft insgesamt und trägt zu einem optimalen flächendeckenden Informationsangebot für alle Bürger bei.

Wie aber verhält es sich nun mit den Apps? Mit ihnen optimiert die ARD ihre Internet-Angebote für die Welt der mobilen elektronischen Endgeräte, so wie dies alle anderen Medien auch tun, die künftig noch publizistisch relevant sein wollen. Nur ist die Präsens auf mobilen Endgeräten im Falle der ARD keine Frage ihres Beliebens, sondern eine Frage ihres Programmauftrags und damit ihrer Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber den Gebührenzahlern. Für das Privileg, von den Marktkräften ebenso journalistisch unabhängig zu sein wie von staatlicher Kontrolle, ist die ARD im Gegenzug verpflichtet, qualitätsvolle und vielfältige Inhalte anzubieten und den optimalen Zugang zu ihnen für alle Bürger sicherzustellen. In der analogen Welt war dieser Zugang noch übersichtlich: Für die Verbreitung gab es neben der Terrestrik nur noch Satellit und Kabel. Längst aber haben sich die publizistisch relevanten elektronischen Verbreitungswege vervielfacht. Zugang für alle zu gewährleisten ist heute komplexer und aufwendiger als jemals zuvor.

Der Gesetzgeber hat — übrigens mit ausdrücklicher Zustimmung der Europäischen Kommission — aus dieser Entwicklung die einzige zukunftsfähige Konsequenz gezogen: Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag gilt grundsätzlich für alle elektronischen Verbreitungswege und Plattformen. Es kommt also zunächst nicht darauf an, ob der gebührenfinanzierte Inhalt im Radio zu hören oder am Fernseh-, Computer– oder Smartphone-Bildschirm zu sehen ist: Er ist ohne zusätzliches Entgelt für jedermann, der sich für den einen oder anderen Empfangsweg entscheidet, frei zugänglich.

Aber ebenso gilt: Der deutsche Gesetzgeber hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet — weit mehr als in Hörfunk und Fernsehen — auch massive Grenzen gesetzt. Die Verbotsliste der Inhalte, die die ARD gar nicht oder zeitlich nur sehr eng begrenzt ins Internet stellen darf, ist lang. Und ein wesentliches Motiv für diese Zugangsschranken der Bürger zu den von ihnen finanzierten Inhalten waren die Proteste der publizistischen Konkurrenten, allen voran der Verleger, aber auch des kommerziellen Rundfunks. Sie machten geltend, ihre Geschäftsmodelle im Internet könnten durch die öffentlich-rechtlichen frei zugänglichen Inhalte Schaden nehmen.

Diese Befürchtungen haben sich allerdings als unbegründet erwiesen. Seit dem Sommer 2009 gilt ein Rundfunkstaatsvertrag, der ARD, ZDF und DLR verpflichtet, jedes neue oder wesentlich veränderte Internet-Angebot einem sog. Dreistufentest zu unterziehen. Das heißt, wir dürfen den Nutzern nur Angebote machen, die die Aufsichtsgremien zuvor genehmigt haben. Im Rahmen dieser Prüfung müssen die Rundfunkgremien auch die potenziellen Auswirkungen des geplanten Angebots auf den Wettbewerb mit in Betracht ziehen. Bei den zahlreichen Dreistufentests zum Bestand unserer Telemedien in 2009/2010 hat sich jedoch herausgestellt, dass von unseren Angeboten keine oder allenfalls nur sehr geringe Marktauswirkungen ausgehen. Dennoch dürfte die ARD mit ihren Angeboten auf mobilen Endgeräten überhaupt nicht vertreten sein, wenn es allein nach den Forderungen der Verbände der Zeitungs– und der Zeitschriftenverleger gehen würde.

Es ist deshalb ermutigend zu lesen, mit welcher Leidenschaft sich inzwischen viele Stimmen erheben, die ein frei zugängliches vielfältiges ARD-Angebot auf allen publizistisch relevanten Plattformen für notwendig erachten und dies auch öffentlich einfordern. Und natürlich haben diejenigen Recht, die darauf verweisen, dass die Hypothese, wonach eines Tages alle Inhalte der Verleger im Internet kostenpflichtig sein könnten, theoretischer Natur ist. Ist es nicht allen voran der Axel Springer Verlag selbst, der seit vielen Jahren sogar in seinem klassischen Geschäftsfeld der gedruckten Presse noch verbliebene unabhängige Lokalzeitungen mit »kostenlosen« Anzeigenblättern bedrängt? Und der längst im werbefinanzierten Internet enorme Umsatzsteigerungen und Gewinne realisiert?

Ich würde mir sehr wünschen, dass sich alle, die sich in Ihrem Blog zu unserem Thema zu Wort melden und auch sonst alle, die das Telemedienangebot der ARD mit Interesse verfolgen, beim nächsten Dreistufentest auch gegenüber unseren Aufsichtsgremien äußern. Denn die Rundfunkräte haben die Aufgabe, das Gemeinwohl insgesamt abzuwägen. Schon bei den Dreistufentests zu unseren bestehenden Telemedien haben sich zahlreiche Organisationen und Internet-Nutzer zu Wort gemeldet und freien Zugang zu »ihren« Inhalten gefordert. Es wird wichtig bleiben, öffentlich wieder und wieder deutlich zu machen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist. Denn er gehört uns allen. Und die Fans von Tagesschau– und Sportschau-App können beruhigt sein: Diese Apps haben den Dreistufentest mit Erfolg bestanden. Und das heißt, dass die ARD diese Angebote nicht nur machen darf, sondern auch machen muss.

Dr. Verena Wiedemann
ARD-Generalsekretärin