»Mis­di­rec­tion« nen­nen Zau­be­rer die Kunst, die Auf­merk­sam­keit des Beob­ach­ters weg­zu­len­ken von dem, was er nicht sehen soll. Wer sie beherrscht, kann selbst das Offen­sicht­li­che unsicht­bar machen.

Es war ein gro­ßer Trick, den die Regie­rungs­ko­ali­tion in der ver­gan­ge­nen Woche im Dienste der Ver­le­ger vor­ge­führt hat. Sie ließ es so aus­se­hen, als hätte sie ihren umstrit­te­nen Gesetz­ent­wurf für ein Leis­tungs­schutz­recht in letz­ter Minute an zen­tra­ler Stelle ent­schärft. Als seien Snip­pets — die kur­zen Anrisse, die Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren von Arti­keln anzei­gen — davon gar nicht mehr betrof­fen, weil plötz­lich »ein­zelne Wör­ter und kleinste Text­aus­schnitte« erlaubt wurden.

Die Magie bestand darin, dass ihre Leute nicht ein­mal die Unwahr­heit sagen muss­ten, weil das Publi­kum ihnen ohne­hin nicht glau­ben würde. Dass Koali­ti­ons­po­li­ti­ker wie Gün­ter Krings (CDU) beteu­er­ten, die Ände­run­gen am Geset­zes­text seien nur mar­gi­na­ler Natur und an des­sen inhalt­li­chem Kern habe sich gar nichts geän­dert, wurde als bloße Schutz­be­haup­tung gese­hen: um das Gesicht zu wah­ren. Und um zu ver­hin­dern, dass der Ent­wurf wegen der Ände­run­gen noch eine wei­tere, ver­zö­gernde Schleife durch die Aus­schüsse dre­hen muss.

Wie bei einem guten Zau­be­rer starrte das Publi­kum auf fal­sche Hand und ver­passte so den eigent­li­chen Trick.

Tat­säch­lich ent­sprach das, was Krings und Co. sag­ten, unwahr­schein­li­cher­weise der Wahr­heit. Die Ände­rung, die wie eine Kehrt­wende wirkte, sollte den Kern des Geset­zes intakt las­sen. Es soll den Ver­la­gen, wie zuvor, die Mög­lich­keit geben, gegen Google und jeden klei­nen Aggre­ga­tor vor­zu­ge­hen, der nichts wei­ter tut, als ein­ein­halb Sätze eines Such­er­geb­nis­ses als Vor­schau anzuzeigen.

Ich glaube: Das Ablen­kungs­ma­nö­ver war nicht die Beteue­rung, das Gesetz habe sich nicht ver­än­dert. Das Ablen­kungs­ma­nö­ver war der Ein­druck, man habe das Gesetz fun­da­men­tal geändert.

Es erscheint mir im Nach­hin­ein ver­blüf­fend, wie schnell und ein­mü­tig sich in der ver­gan­ge­nen Woche die Inter­pre­ta­tion ver­brei­tete, der Gesetz­ge­ber wolle mit der neuen For­mu­lie­rung Snip­pets nicht mehr lizenz­pflich­tig machen. Es gab zwar Wort­mel­dun­gen von Poli­ti­kern, die die­sen Ein­druck schür­ten, und auch die Begrün­dung des neuen Geset­zes­tex­tes konnte man in die­ser Rich­tung lesen: Plötz­lich waren kleinste Text­teile, die zuvor aus­drück­lich mit­be­trof­fen sein soll­ten, aus­drück­lich aus­ge­nom­men, und der Ver­weis auf die Recht­mä­ßig­keit der Google-Bildersuche konnte eben­falls als Absicht gedeu­tet wer­den, Vor­schauen wie sie die Snip­pets dar­stel­len, geneh­mi­gungs­frei zuzulassen.

Aber der Geset­zes­text selbst spricht eine andere Spra­che. Nicht von klei­nen, son­dern von »kleins­ten« Text­aus­schnit­ten ist da die Rede, die erlaubt seien — ein Super­la­tiv, der sich so inter­pre­tie­ren lässt, dass nur das Aller­nö­tigste über­haupt ange­zeigt wer­den darf.

In der Debatte im Bun­des­tag war es natür­lich kei­nes­wegs so, wie Ver­lags­an­füh­rer Chris­toph Keese behaup­tet, dass die Äuße­run­gen der Koali­ti­ons­ver­tre­ter unmiss­ver­ständ­lich klar­mach­ten, dass han­dels­üb­li­che Snip­pets unter das neue Gesetz fal­len und geneh­mi­gungs­pflich­tig wer­den sol­len. Aber tat­säch­lich fällt auf, dass die Bei­spiele, die sie nann­ten, dar­auf abzie­len, dass mit »kleins­ten« Text­tei­len nur ein­zelne Wör­ter gemeint sind, anhand derer der Suchende erkennt, ob die gefun­de­nen Arti­kel über­haupt grob dem Wunsch-Thema entsprechen.

Inso­fern ist die Inter­pre­ta­tion der Zei­tungs­ver­le­ger, dass die gegen­wär­tige Art der Such­er­geb­nisse bei Google nach dem neuen Gesetz nicht mehr frei zuläs­sig wären, nicht abwe­gig. Ich kann nicht beur­tei­len, ob sie am Ende eines lan­gen Rechts­we­ges in einem höchst­rich­ter­li­chen Urteil Bestand hätte. Aber ich bin mir sicher, dass sie in die­ser Form von den VolksVer­lags­ver­tre­tern im Bun­des­tag beab­sich­tigt ist.

Und wenn die Gerichte am Ende diese Inter­pre­ta­tion nicht tei­len und kurze Snip­pets für zuläs­sig erklä­ren, wird es ein Anlass sein für die Ver­le­ger, vom Gesetz­ge­ber Ände­run­gen an die­sem Gesetz zu for­dern, damit die­ses Ziel doch erreicht wird.

Der Gedanke, dass mit der Ver­ab­schie­dung die­ses Geset­zes der End­punkt einer unse­li­gen Dis­kus­sion erreicht wäre, ist abwe­gig. Es geht gerade erst los.

Und ich würde mich sehr wun­dern, wenn in die­sen Tagen Lan­des­re­gie­run­gen wie die in Ham­burg, von denen eine Mehr­heit im Bun­des­rat gegen das Gesetz mit immer­hin ver­zö­gern­der Wir­kung abhängt, nicht von Ver­le­ger­lob­by­is­ten deut­lich dar­auf auf­merk­sam gemacht wer­den wür­den, welch unan­ge­nehme publi­zis­ti­sche Wir­kun­gen so ein Han­deln gegen die Ver­le­ger­in­ter­es­sen haben könnte.