Die Euro­päi­sche Rund­f­un­ku­nion EBU, die sich als Vor­kämp­fer für Mei­nungs– und Medi­en­frei­heit aus­gibt, fin­det es »sehr bedau­er­lich«, dass die Behör­den in Aser­baid­schan auch wäh­rend des Euro­vi­sion Song Con­test keine fried­li­chen Pro­teste zuge­las­sen und meh­rere Demons­tra­tio­nen gewalt­sam auf­ge­löst haben. Das sei »ein­deu­tig nicht ver­ein­bar mit dem Recht auf Demons­tra­ti­ons­frei­heit«, sagte mir Annika Nyberg Fran­ken­haeu­ser, die neue Medien-Direktorin der EBU, auf Nachfrage.

Beschwert hat sich die EBU bei der Regie­rung dar­über nicht.

»Wir sind nicht glück­lich über das, was hier pas­siert ist«, sagte Nyberg Fran­ken­haeu­ser in Bezug auf die Zer­schla­gung meh­re­rer fried­li­cher Demons­tra­tio­nen. Die EBU habe das Thema aber gegen­über dem Regime noch nicht ange­spro­chen. Sie konnte auch nicht sagen, wann, in wel­cher Form und bei wel­cher Gele­gen­heit das statt­fin­den könnte. Es sei aber wich­tig, über diese Fra­gen nachzudenken.

Von sich aus hat sich die EBU zu dem Thema nicht erklärt.

Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen wie Human Rights Watch und Amnesty hat­ten die EBU auf­ge­for­dert, klar Stel­lung zu bezie­hen. Nach Ansicht von Amnesty hat die EBU der Regie­rung in Aser­baid­schan einen Frei­fahrt­schein gege­ben, hart gegen Kri­ti­ker vorzugehen.

Euro­news hatte am Mitt­woch berich­tet, die EBU hätte die aser­baid­scha­ni­sche Regie­rung um eine Erklä­rung für Berichte gebe­ten, dass Jour­na­lis­ten ver­haf­tet wur­den. Die ent­spre­chende Mel­dung wurde auch im offi­zi­el­len EBU-Blog ver­linkt. Sie bezieht sich jedoch nicht auf die Ent­wick­lun­gen der ver­gan­ge­nen Tage. Ange­spro­chen hat die EBU das Thema zuletzt bei einem Work­shop mit Regie­rungs­ver­tre­tern und Men­schen­recht­lern in Genf, der von den teil­neh­men­den Bür­ger­rechts­grup­pen als Deba­kel wahr­ge­nom­men wurde.

So wenig die aser­baid­scha­ni­sche Regie­rung sich genö­tigt sah, sich wegen der Auf­merk­sam­keit der Öffent­lich­keit wäh­rend des ESC tole­ran­ter zu geben, so wenig sah sich die EBU genö­tigt, Druck auf das Regime aus­zu­üben. Die Orga­ni­sa­tion will sich auch in Zukunft um das Land und sei­nen Mit­glieds­sen­der Ictimai küm­mern, unter ande­rem mit einem Work­shop spä­ter im Jahr. Aber dann ist ihre Posi­tion natür­lich ungleich schwä­cher als in die­sen Tagen, in denen das Regime in Baku ein Inter­esse daran hat, eine öffent­li­che Kon­tro­verse mit dem Ver­an­stal­ter des ESC zu vermeiden.

Anders als die ARD behaup­tet, hat sich die EBU von der Regie­rung nicht die Zusage geben las­sen, »wäh­rend des ESC Men­schen­rechte wie die Pres­se­frei­heit, Rede­frei­heit, Ver­samm­lungs­frei­heit oder Rei­se­frei­heit zu garan­tie­ren«. Sie hat diese Zusage nur für die Teil­neh­mer des ESC bekom­men. Des­halb ist die EBU nach den Wor­ten von Frau Nyberg Fran­ken­haeu­ser auch trotz der Repres­sio­nen in Baku vor und wäh­rend des ESC der Mei­nung, dass die Regie­rung ihre Garan­tie ein­ge­hal­ten hätte.

Anfang des Monats hatte ich für »Spie­gel Online« mit Ingrid Del­tenre, der Gene­ral­di­rek­to­rin der EBU, gesprochen:

SPIEGEL ONLINE: Die EBU hat sich von der aser­baid­scha­ni­schen Regie­rung Garan­tien geben las­sen, dass sie im Rah­men des Grand Prix die Men­schen­rechts­kon­ven­tion ach­ten wird und die Frei­heit und Sicher­heit aller Betei­lig­ten und Bericht­er­stat­ter gewähr­leis­tet. Ist das nicht zynisch: Wir schaf­fen einen künst­li­chen Mini-Rechtsstaat in einem Land, wo das Recht sonst nicht respek­tiert wird?

Del­tenre: Die Kri­tik könnte ich ver­ste­hen, wenn es so wäre. Aser­baid­schan hat als Mit­glieds­land des Euro­pa­rats die euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­tion unter­schrie­ben, die gilt für das ganze Land.

Die Kri­tik könnte sie ver­ste­hen, wenn es so wäre.