Es ist kein Spaß, sich mit dem Kar­tell aller gro­ßen Häu­ser anzu­le­gen. Wer will Sprin­ger, Burda, »Süd­deut­sche«, »FAZ«, DuMont und die »WAZ«-Gruppe gegen sich haben? Natür­lich sagen Mathias Döpf­ner, Frank Schirr­ma­cher oder Hubert Burda ihren Redak­teu­ren nicht, was sie schrei­ben sol­len. Das wis­sen die schon von allein.

(Jakob Augs­tein)

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Mor­gen Dem­nächst will das Bun­des­ka­bi­nett über ein Presse-Leistungsschutzrecht ent­schei­den. Wenn man den Ver­la­gen glaubt — wozu kein Anlass besteht — geht es um nichts weni­ger als um Leben und Tod der freien Presse in Deutschland.

Seit gut drei­ein­halb Jah­ren kämp­fen die Ver­lage öffent­lich für ein sol­ches Recht, mit dem die geschäft­li­che Nut­zung ihrer frei zugäng­li­chen Inhalte im Inter­net lizenz­pflich­tig gemacht wer­den soll. Ursprüng­lich sollte schon das Lesen von Online-Medien auf geschäft­li­chen Com­pu­tern Geld kos­ten; inzwi­schen ist nur noch eine Lex Google übrig geblie­ben, die Such­ma­schi­nen dafür zah­len las­sen will, dass sie kurze Anrisse aus Ver­lags­tex­ten zei­gen, um Nut­zer zu deren Sei­ten zu leiten.

Es sieht im Moment nicht so aus, als ob die Geschichte, wie die Ver­lage die Bun­des­re­gie­rung dazu brach­ten, ihre Rechte und poten­ti­ell ihre Ein­nah­men durch ein neues Gesetz deut­lich aus­zu­wei­ten, am Ende aus Ver­lags­sicht eine Erfolgs­ge­schichte sein wird. Sie ist trotz­dem ein Lehr­stück: Dafür, wie die füh­ren­den deut­schen Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­lage ein poli­ti­sches Klima her­stell­ten, in dem ein sol­ches Gesetz not­wen­dig erschien, und wie sie ihre publi­zis­ti­sche Macht dazu benutz­ten, ihre poli­ti­sche Lob­by­ar­beit zu unterstützen.

Unter dem sper­ri­gen Titel »Stra­te­gi­sche Insti­tu­tio­na­li­sie­rung durch Medi­en­or­ga­ni­sa­tio­nen« hat Chris­to­pher Buschow eine Arbeit über den »Fall des Leis­tungs­schutz­rech­tes« ver­öf­fent­licht. Er fragt: Wel­che Stra­te­gien der Ein­fluss­nahme nut­zen Medi­en­or­ga­ni­sa­tio­nen, um beste­hende Wert­schöp­fungs­struk­tu­ren abzu­si­chern und neue zu schaf­fen? Er hat die Bericht­er­stat­tung aus­ge­wer­tet und mit acht Betei­lig­ten, Befür­wor­tern und Geg­nern, gespro­chen, deren Aus­sa­gen anony­mi­siert wurden.

Er beschreibt, wie die Ver­lage ihre »Defi­ni­ti­ons­macht« nutz­ten, den Kampf­be­griff »Qua­li­täts­jour­na­lis­mus« zu plat­zie­ren und »auch unter Rück­griff auf das gesell­schaft­li­che Leit­bild (…) der Pres­se­frei­heit als Tot­schlag­ar­gu­ment recht­fer­tig­ten«. »Das peku­niäre Par­ti­ku­lar­in­ter­esse ›Schutz­be­geh­ren‹ wurde unter dem Titel ›Qua­li­täts­jour­na­lis­mus‹ zum Gemein­wohl stilisiert.«

Es ging den Ver­la­gen nach sei­ner Ana­lyse dabei nicht nur um das kon­krete Gesetz und die damit ver­bun­dene Hoff­nung auf neue Erlös­quel­len. Es ging ihnen auch darum, in der Öffent­lich­keit, in der Poli­tik und letzt­lich im Gesetz eine Bin­dung von jour­na­lis­ti­schen Inhal­ten an Pres­se­ver­lage durch­zu­set­zen. Die Pres­se­frei­heit im Grund­ge­setz wird an die Insti­tu­tion des Pres­se­ver­le­gers gebun­den. Die Logik: Presse ist das, was Pres­se­ver­lage tun.

Ein Ver­bands­ver­tre­ter sagte Buschow:

»Selbst, wenn das Leis­tungs­schutz­recht jetzt nicht Hun­derte Mil­lio­nen den Ver­la­gen bringt und damit nicht diese Geschäftsmodell-Lösung ist, […] der wich­tigste Wert ist, dass es ein poli­ti­scher Bau­stein in die rich­tige kul­tu­relle Dis­kus­si­ons­rich­tung ist.«

Es gibt viele bemer­kens­werte Aspekte an der Dis­kus­sion um das Leis­tungs­schutz­recht. Ich habe im fol­gen­den — weit­ge­hend auf der Grund­lage von Buschows Arbeit — ver­sucht, die Beglei­tung des The­mas in der Ver­lags­presse nach­zu­voll­zie­hen. Buschow for­mu­liert vor­sich­tig, dass »die jour­na­lis­ti­sche Bericht­er­stat­tung (…) in der stra­te­gi­schen Insti­tu­tio­na­li­sie­rung immer wie­der flan­kie­rend wenn nicht plat­ziert, dann zumin­dest gewirkt haben dürfte«.

Keine Sorge: Kon­kret wird es klarer.

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  • März 2009. Auf­takt: Döpfner.

Es ist — sicher nicht zufäl­lig — Springer-Vorstandschef Mathias Döpf­ner, der nach inter­nen Vor­ar­bei­ten in den Ver­le­ger­ver­bän­den und Andeu­tun­gen durch Springer-Außenminister Chris­toph Keese die For­de­rung nach einem Leis­tungs­schutz­recht in die Öffent­lich­keit bringt. Im März 2009 sagt Döpf­ner dem »Spie­gel«:

Döpf­ner: Es kann aber ja wohl nicht sein, dass die einen — die Ver­lage — heute mit viel Geld und Auf­wand Inhalte schaf­fen. Und andere — Online-Anbieter und –Such­ma­schi­nen — bedie­nen sich für lau und ver­mark­ten es. Ein gesetz­lich zu schaf­fen­des Leis­tungs­schutz­recht muss künf­tig dafür sor­gen, dass die Mehr­fach­ver­wer­tung pro­fes­sio­nell erstell­ter Inhalte auch bezahlt wird. Der Copy­preis der Zukunft ist das Copyright.

SPIEGEL: Klingt, als woll­ten Sie sich das Geld nicht vom ein­zel­nen Nut­zer holen, son­dern über eine Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft, wie die Gema in der Musikbranche.

Döpf­ner: Es gibt noch keine kon­kre­ten Vor­stel­lun­gen. Wich­tig ist, dass der Gesetz­ge­ber das Pro­blem erkennt.

In den nächs­ten Tagen wird sicht­bar, dass Döpf­ner für die Ver­lags­lobby spricht. Hel­mut Mark­wort, damals Vor­stands­mit­glied bei Burda, Fried von Bis­marck, damals Ver­lags­lei­ter beim »Spie­gel«, und Hel­mut Hei­nen, Prä­si­dent des Zei­tungs­ver­le­ger­ver­ban­des BDZV, appel­lie­ren öffent­lich an den Gesetzgeber.

  • April/Mai 2009: Ein Verleger-U-Boot.

Am 9. April 2009 ver­öf­fent­licht die »Frank­fur­ter All­ge­meine Zei­tung« auf ihrer Seite »Staat und Recht« ein grö­ße­res Essay, das für ein Leis­tungs­schutz­recht für die Ver­le­ger plädiert:

Schutz­los ausgeliefert

Die Zei­tun­gen ver­lie­ren Leser an das Inter­net. Doch die Ver­lage haben keine Mög­lich­keit, gegen die Ver­let­zung geis­ti­gen Eigen­tums vor­zu­ge­hen. Das muss sich ändern.

Ohne ein Leis­tungs­schutz­recht werde es Presse und Pres­se­viel­falt nicht mehr geben, sug­ge­riert der Autor Jan Hege­mann. Die FAZ gibt seine Funk­tion und Qua­li­fi­ka­tion unter dem Arti­kel wie folgt an:

Pro­fes­sor Dr. Jan Hege­mann ist Rechts­an­walt in Ber­lin. Er lehrt als Hono­rar­pro­fes­sor Urhe­ber– und Medi­en­recht an der Freien Universität.

Was die FAZ nicht erwähnt: Hege­mann ist kein unbe­fan­ge­ner Experte, son­dern bezahl­ter Inter­es­sens­ver­tre­ter von Axel Sprin­ger. Hege­mann hat für den Ver­lag auch ein »Memo­ran­dum« geschrie­ben, das für ein Leis­tungs­sschutz­recht wirbt und von Sprin­ger an Bun­des­tags­ab­ge­ord­nete ver­schickt wurde.

Auf Nach­frage geben sich spä­ter sowohl Hege­mann als auch die FAZ unge­rührt: Ein Hin­weis auf die Inter­es­sen des Autors sei nicht not­wen­dig gewesen.

Wenige Wochen spä­ter stellt die »Welt am Sonn­tag« Jan Hege­mann »Die wich­tigs­ten zehn Fra­gen zum Urhe­ber­recht«. In sei­nen Ant­wor­ten greift er Google an, lobt die »schöp­fe­ri­sche Leis­tung eines Zei­tungs­ver­la­ges« und wie­der­holt seine For­de­rung, die auch die For­de­rung des Ver­la­ges ist, für den er arbei­tet und in dem sein Text erscheint:

Ein eige­nes Leis­tungs­schutz­recht der Ver­le­ger ist gerade wegen der digi­ta­len Ver­viel­fäl­ti­gungs­mög­lich­kei­ten für den Erhalt der Pres­se­land­schaft unabdingbar.

Dass ihr Experte ein bezahl­ter Inter­es­sens­ver­tre­ter ist, ver­schweigt auch die »Welt am Sonn­tag« ihren Lesern. Sie stellt Hege­mann nur als »Anwalt bei der Kanz­lei Hogan & Hart­son in Ber­lin« vor. Chris­toph Keese wird spä­ter sagen, man hätte die Par­tei­lich­keit von Hege­mann nen­nen »können«.

Im Juni 2010 spricht der Deut­sche Rat für Public Rela­ti­ons eine »Mah­nung« gegen Hege­mann aus, weil er die Presse »nicht auf eine bezahlte Tätig­keit als Inter­es­sen­ver­tre­ter hin­ge­wie­sen hat, obwohl es in den Bei­trä­gen um gerade diese Inter­es­sen ging«. Den Springer-Verlag spricht der PR-Rat von allen Vor­wür­fen frei: Er glaubt ihm, dass es keine interne Auf­for­de­rung gege­ben habe, Bei­träge von Hege­mann zu ver­öf­fent­li­chen oder die Man­da­tie­rung zu verbergen.

Weder FAZ noch »Welt am Sonn­tag« infor­mie­ren ihre Leser über diese Sank­tio­nie­rung ihres ver­meint­lich unab­hän­gi­gen Experten.

  • April 2009: Erste publi­zis­ti­sche Eskalation.

Die »Finan­cial Times Deutsch­land« berich­tet u.a. über die For­de­rung nach einem Leis­tungs­schutz­recht für Ver­lage unter der Über­schrift: »Ver­lage lau­fen Sturm gegen Internetpiraten«.

Die »Welt« titelt: »Ablass­han­del in Sachen geis­ti­ger Ent­eig­nung«, greift das »Cowboy-Imperium Google« an und schreibt vom »Raub­rit­ter­tum im Internet«:

So wer­den die Online-Angebote von etli­chen Tages­zei­tun­gen und perio­di­schen Publi­kums­zeit­schrif­ten gleich­falls in einem Maß kopiert und ver­mark­tet, das dem Glau­ben an die Würde der Urhe­ber­schaft Hohn spricht. Der syn­op­ti­sche Nach­rich­ten­dienst »Google News« etwa ver­weist zwar via Link auf den jewei­li­gen Schöp­fer einer Nach­richt. In den Augen weni­ger medi­en­kom­pe­ten­ter Nut­zer indes dürf­ten die spe­zi­fi­schen Quel­len­an­ga­ben zu einem ein­zi­gen, über­mäch­ti­gen Nach­rich­ten­ge­ne­ra­tor namens Google ver­schmel­zen. Dar­un­ter lei­den vor allem Ver­lags­häu­ser, die von ihnen erar­bei­tete jour­na­lis­ti­sche Inhalte dem Inter­net zur kos­ten­lo­sen Nut­zung ein­spei­sen. Eine gesetz­li­che Copyright-Regelung, die den Pro­du­zen­ten von Online-Angeboten Gerech­tig­keit wider­fah­ren ließe, steht auch in die­sem tages­ak­tu­el­len Seg­ment aus. Es geht (…) um die Eta­blie­rung von fai­ren, ange­mes­se­nen Leis­tungs­schutz­rech­ten. Es geht darum, dem Aus­ver­kauf guter Sit­ten im Online-Zeitalter Ein­halt zu gebieten.

  • Mai 2009: Die Poli­tik springt an.

Springer-Außenminister Chris­toph Keese berich­tet, dass »sich breite Zustim­mung bei Ver­le­gern und auch in der Poli­tik« zu einem Leis­tungs­schutz­recht abzeich­net. Der SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann spricht von »Hand­lungs­be­darf«. Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­gitte Zypries (SPD) will das Thema in der nächs­ten Legis­la­tur­pe­riode »auf die Tages­ord­nung« set­zen. Kul­tur­staats­mi­nis­ter Bernd Neu­mann (CDU) for­dert in Inter­views in »Welt am Sonn­tag« und »Spie­gel« ein Leis­tungs­schutz­recht für Presseverlage.

  • Juni 2009: »Ham­bur­ger Erklärung«.

Sechs Groß­ver­lage, dar­un­ter neben Sprin­ger auch der Bauer (»Coupé«) und »Spie­gel«, unter­schrei­ben eine »Ham­bur­ger Erklä­rung«, in der sie öffent­lich dar­über kla­gen, dass angeb­lich »zahl­rei­che Anbie­ter die Arbeit von Auto­ren, Ver­la­gen und Sen­dern ver­wen­den, ohne dafür zu bezah­len«. Sie for­dern — ohne es expli­zit aus­zu­spre­chen — ein Leis­tungs­schutz­recht. Mehr als 100 deut­sche und wei­tere inter­na­tio­nale Ver­lage schlie­ßen sich spä­ter der For­de­rung an.

Die ARD ver­öf­fent­licht eine »Bre­mer Erklä­rung«, in der sie die For­de­rung nach einem Leis­tungs­schutz­recht für Ver­lage aus­drück­lich unterstützt.

Hubert Burda schreibt in der »FAZ« einen Gast­bei­trag »Wir wer­den schlei­chend ent­eig­net«. Unter­zeile:

»Mit den Inhal­ten der Presse im Inter­net ver­die­nen viele, nur nicht die Ver­lage. Das muss sich ändern, das Netz trans­pa­ren­ter wer­den. Der Gesetz­ge­ber ist gefragt.«

Im Sep­tem­ber 2009 gibt Burda dem »Mana­ger Maga­zin« ein Inter­view, das Redak­teur Klaus Boldt als eine Art Selbst­ge­spräch des Ver­le­gers anlegt:

Burda: (…) die Poli­tik hat von sich aus unsere Über­le­gun­gen zu einem Leis­tungs­schutz­recht der Ver­lage auf­ge­grif­fen. (…) Die Pläne wer­den schon jetzt kon­kre­ti­siert und in der nächs­ten Legis­la­tur­pe­riode wei­ter­ver­folgt, vor­aus­ge­setzt, die Bun­des­tags­wahl geht ent­spre­chend aus.

mm: Wer die Arbeit ande­rer nutzt, muss dafür bezah­len. Doch Google speist Ver­lage mit dem Publi­kums­ver­kehr ab, der auf ihre Sei­ten gelenkt wird — wobei man nicht ein­mal prü­fen kann, ob Such­ma­schi­nen über­haupt neu­trale Tref­fer­lis­ten liefern.

Burda: Hier müs­sen sich alle Betei­lig­ten über die Spiel­re­geln für einen fai­ren Wett­be­werb ver­stän­di­gen. Das Leis­tungs­schutz­recht sollte im Sinne einer grö­ße­ren Trans­pa­renz wei­ter gefasst wer­den als bis­her geplant und in einen recht­li­chen Kon­text gebracht wer­den, der jedem Markt­teil­neh­mer einen Fair Share gibt. Die Ham­bur­ger Erklä­rung, die dies for­dert, haben inzwi­schen auch etli­che euro­päi­sche Ver­le­ger unterzeichnet.

  • Sep­tem­ber 2009: Bundestagswahl.

Wenige Tage vor der Bun­des­tags­wahl erneu­ern die Ver­lage ihre For­de­run­gen an die Poli­tik. Auf dem »Zei­tungs­kon­gress 2009″ sagt BDZV-Präsident Heinen:

»Das brau­chen wir und zwar schnell.«

CDU/CSU und FDP for­mu­lie­ren in ihrem Koalitionsvertrag:

Ver­lage sol­len im Online-Bereich nicht schlech­ter gestellt sein als andere Werk­ver­mitt­ler. Wir stre­ben des­halb die Schaf­fung eines Leis­tungs­schutz­rech­tes für Pres­se­ver­lage zur Ver­bes­se­rung des Schut­zes von Pres­se­er­zeug­nis­sen im Inter­net an.

Die Wort­wahl ent­spricht fast wört­lich der einer Ant­wort, die die CDU/CSU vor der Wahl in einer »Horizont«-Umfrage gege­ben hat. Die medi­en­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Grü­nen, Tabea Röß­ner, wird der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin spä­ter vor­wer­fen: »Die Ver­le­ger­lobby hat Ihnen das Leis­tungs­schutz­recht in den Koali­ti­ons­ver­trag diktiert«.

Chris­to­pher Buschow nennt in sei­ner Arbeit als ver­mu­tete trei­bende Kräfte in der Poli­tik: Gün­ter Krings, stell­ver­tre­ten­der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender, Ans­gar Heve­ling, Bernd Neu­mann sowie den Anwalt Ole Jani, der das Jus­tiz­mi­nis­te­rium berät.

Am 28. Juni 2010 lädt das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium Ver­bands­ver­tre­ter zu einer nicht-öffentlichen Anhö­rung zum Leis­tungs­schutz­recht. Zwei Tage zuvor ver­öf­fent­licht die FAZ einen Gast­bei­trag von Gün­ter Krings, der Druck macht. Die Überschrift:

Wie wir die freie Presse erhalten

Am Mon­tag fin­det im Jus­tiz­mi­nis­te­rium eine Anhö­rung zum Schutz der Leis­tung der Ver­lage statt. Dabei geht es nicht um par­ti­ku­lare Inter­es­sen, son­dern um Grund­sätze. Ein ord­nungs­po­li­ti­sches Plädoyer.

Krings kom­bi­niert die von den Ver­le­gern bekannte Behaup­tung, ohne ein Leis­tungs­schutz­recht drohe das Ende der freien Presse, mit einer Über­hö­hung von deren Leistung:

Die Pres­se­ver­lage erbrin­gen dane­ben aber auch eine andere Leis­tung: In Zei­ten der Infor­ma­ti­ons­flut haben sie eine Fil­ter­funk­tion und hel­fen Wich­ti­ges von Unwich­ti­gem zu unter­schei­den. Eine Ver­öf­fent­li­chung in einer bestimm­ten Zei­tung oder Zeit­schrift ist ein Güte­sie­gel, das den Text einer brei­ten Öffent­lich­keit emp­fiehlt und ihn dadurch ver­edelt. Pres­se­ver­lage bür­gen für eine beson­dere Qua­li­tät der von ihnen ver­öf­fent­lich­ten Arti­kel, ähn­lich einer Marke auf einem Produkt.

Man merke sich die­sen Satz: »Pres­se­ver­lage bür­gen für eine beson­dere Qua­li­tät der von ihnen ver­öf­fent­lich­ten Arti­kel, ähn­lich einer Marke auf einem Produkt.«

  • Anfang 2010: Wei­tere publi­zis­ti­sche Eskalation.

In bewähr­ter Form bie­ten das »Mana­ger Maga­zin« und Stich­wort­ge­ber Boldt im Januar 2010 Mathias Döpf­ner eine Bühne:

mm: Google macht glän­zende Wer­be­ge­schäfte, indem sie Sucher­ströme auf die Web­sites von Zei­tun­gen lenkt, diese aber nicht an ihren Ver­mitt­lungs­ein­nah­men beteiligt. (…)

Döpf­ner: Wir wol­len nicht gegen, son­dern unter ande­rem mit Google gemein­sam das Netz erschlie­ßen — sofern Google das Recht auf Fair Share und Fair Search akzeptiert.

mm: Das Recht auf einen fai­ren Anteil an den Wer­be­ein­nah­men und faire Such­er­geb­nisse, bei denen nicht auto­ma­tisch die Google-Produkte selbst oben stehen.

Döpf­ner: Die Ver­mark­tung der Inhalte durch Google muss auch zum Vor­teil der­je­ni­gen gesche­hen, die diese Inhalte pro­du­zie­ren — durch eine Betei­li­gung an den Ein­nah­men und einen gesetz­li­chen Leis­tungs­schutz. Das gilt für die gesamte Web-Economy. Es kann nicht sein, dass die dum­men Old-Economy-Guys für viel Geld wert­volle Inhalte erstel­len und die smar­ten New-Technology-Guys sie ein­fach steh­len und bei ihren Wer­be­kun­den vermarkten.

»Steh­len«, sagt Döpfner.

»Die Welt« berich­tet am 22. Januar 2010 von einer Dis­kus­sion über die Reform des Urhe­ber­rechts bei der Heinrich-Böll-Stiftung, nicht ohne vor­her zu behaupten:

»Google hat eine Markt­macht erreicht, gegen die sich Rocke­fel­ler wie ein harm­lo­ser Kiosk­be­sit­zer aus­neh­men würde«, sagt dazu Mathias Döpf­ner, Vor­stands­chef von Axel Sprin­ger, und for­dert im Ein­klang mit der gesam­ten Bran­che: »Ein eige­nes Leis­tungs­schutz­recht der Ver­le­ger ist gerade wegen der digi­ta­len Ver­viel­fäl­ti­gungs­mög­lich­kei­ten für den Erhalt der Pres­se­land­schaft unabdingbar.«

Im »Ein­klang mit der gesam­ten Bran­che« — und dem Juris­ten Hege­mann, des­sen For­mu­lie­rung nun plötz­lich von Döpf­ner stam­men soll.

  • 2010: Pro­bleme und Widerstand.

Im Mai 2010 ver­öf­fent­licht iRights.info einen Gesetz­ent­wurf für das Leis­tungs­schutz­recht, den die Ver­le­ger mit den Gewerk­schaf­ten erar­bei­tet hat­ten. Bis­lang hat­ten die Ver­lage jede kon­krete Fest­le­gung, wie ihr Gesetz aus­ge­stal­tet wer­den soll, in der Öffent­lich­keit ver­mie­den. Das Leak stört das »Lob­by­klima«. Zuvor hatte sich bereits Sieg­fried Kau­der, der Vor­sit­zende des Rechts­aus­schus­ses, eher skep­tisch über das Leis­tungs­schutz­recht geäu­ßert. Er soll, so sagt es laut Boschow ein Geg­ner des Geset­zes, »grund­sätz­lich erbost« gewe­sen sein, »dass hier offen­sicht­lich Gesetze von Ver­le­gern geschrie­ben werden«.

Im Juni spricht sich der Bun­des­ver­band Infor­ma­ti­ons­wirt­schaft, Tele­kom­mu­ni­ka­tion und neue Medien (Bit­kom) in einer umfang­rei­chen Stel­lung­nahme gegen ein Leis­tungs­schutz­recht aus:

»Der bekannt gewor­dene Ent­wurf dient im Ergeb­nis dem allei­ni­gen Ziel, ein kon­kre­tes Geschäfts­mo­dell vor tech­no­lo­gi­schen oder gesell­schaft­li­chen Ände­run­gen zu schützen.«

(Bitcom-Mitglied Ber­tels­mann trägt die Posi­tion nicht mit.)

Am 23. Sep­tem­ber 2010 ver­öf­fent­li­chen 24 Wirt­schafts­ver­bände unter Feder­füh­rung des Bun­des­ver­ban­des der Indus­trie eine »gemein­same Erklä­rung«, in der ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger »voll­stän­dig abge­lehnt« wird:

Dies könnte die beruf­li­che Nut­zung frei zugäng­li­cher Pres­se­sei­ten
im Inter­net einer all­ge­mei­nen Kos­ten­pflicht unter­wer­fen. Im Ergeb­nis könn­ten die Ver­lage
Abga­ben­er­löse in Mil­li­ar­den­höhe erzie­len — auf Kos­ten selbst­stän­di­ger Berufs­trä­ger, klei­ner und
mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men sowie der deut­schen Wirt­schaft insgesamt.

Eine sol­che Erklä­rung, mit der sich viele, große Wirt­schafts­ver­bände gegen ein Vor­ha­ben der Poli­tik und der Ver­lage aus­spre­chen, ist ein außer­ge­wöhn­li­cher Schritt. Wie berich­ten die Ver­lage, die in die­sem Fall Gegen­par­tei sind, in den nächs­ten Tagen darüber?

Über­wie­gend: Gar nicht.

Berichte fin­den sich ledig­lich in den Wirt­schafts­blät­tern »Finan­cial Times Deutsch­land« (FTD) und »Handelsblatt«.

  • 2010: Wut über den Widerstand.

Das »Han­dels­blatt« macht in einem Kom­men­tar einige Tage spä­ter aber auch deut­lich, was es von den Ein­wän­den der Wirt­schafts­ver­bände hält. Medi­en­re­dak­teur Hans-Peter Sie­ben­haar rückt sie in die Nähe von Raub­rit­tern und Pira­ten und ver­bin­det Pole­mik mit gro­ben Unwahrheiten:

Leis­tungs­schutz­recht. Hin­ter dem Wort­un­ge­tüm ver­birgt sich etwas Posi­ti­ves, näm­lich ein ver­bes­ser­ter Schutz von Inhal­ten im Inter­net. (…) Das digi­tale Raub­rit­ter­tum soll ein Ende haben.

Bis­her kön­nen Arti­kel oder auch Teile davon, die Buch-, Zeit­schrif­ten– und Zei­tungs­ver­lage finan­ziert haben, nach Belie­ben ver­viel­fäl­tigt, bear­bei­tet und zeit­lich unbe­schränkt im Netz genutzt werden. (…)

In einem rechts­freien Raum wie bei der gewerb­li­chen Nut­zung von Online-Inhalten der Ver­lage wird der­zeit eine gesunde Markt­ent­wick­lung ver­hin­dert. Wer will schon gerne Pro­dukte her­stel­len, um sie sich dann von Pira­ten weg­neh­men zu las­sen. Warum gibt es bis heute kei­nen effek­ti­ven Schutz von Online-Inhalten vor digi­ta­ler Pira­te­rie? Sogar das Horn von Afrika wird geschützt, um See­räu­bern das Hand­werk zu legen und inter­na­tio­nale Han­dels­wege zu garantieren.

Die Wel­len der Auf­re­gung über ein mög­li­ches Ende des Raub­rit­ter­tums schla­gen der­zeit hoch in Ber­lin. Lob­by­is­ten streuen gerne, dass bei der Ein­füh­rung eines Leis­tungs­schutz­rechts auf die Wirt­schaft mil­li­ar­den­schwere Zusatz­be­las­tun­gen zukä­men. Einen Nach­weis für die Behaup­tung kön­nen sie nicht erbrin­gen. Das geht auch gar nicht, denn die Aus­ge­stal­tung einer ver­trag­li­chen Lösung ist noch offen.

Was Sie­ben­haar nicht erwähnt: Die Behaup­tung, dass es um Mil­li­ar­den geht, beruht auf der Aus­sage des Springer-Außenministers Keese. Der hatte bei der Anhö­rung im Jus­tiz­mi­nis­te­rium im Juni davon gespro­chen, dass das Geschäft mit den Lizen­zen auf der Grund­lage des Leis­tungs­schutz­rech­tes »ein Mil­li­ar­den­ge­schäft« sein werde.

Trotz­dem behaup­ten die Ver­lags­ver­bände in ihrer Ant­wort auf den BDI, sie hät­ten »nie von Mil­li­ar­den gespro­chen«; das seien »absurde Größenordnungen«.

Das »Han­dels­blatt« zitiert Burda-Vorstandschef Paul-Bernhard Kal­len einige Wochen spä­ter mit den Wor­ten: »Ich weiß nicht, für was der BDI steht, wahr­schein­lich nicht für Intel­li­genz« und Springer-Chef Döpf­ner mit dem Satz: »Wenn der BDI von einer ›Zwangs­ab­gabe‘ spricht und von einer ›GEZ‘, dann ent­spricht das nicht der Wahrheit.«

Drei Wochen spä­ter kommt Döpf­ner im »Han­dels­blatt« erneut zu Wort, dies­mal in einem lan­gen Inter­view, in dem Sie­ben­haar gemein­sam mit Chef­re­dak­teur Gabor Stein­gart anstelle von Fra­gen Sätze for­mu­lie­ren wie: »Vor allem die Internet-Konzerne aus dem Sili­con Val­ley, Google & Co., pre­di­gen noch immer die Umsonst-Kultur des World Wide Web als Errun­gen­schaft der Zivi­li­sa­tion und als demo­kra­ti­schen Fortschritt.«

Han­dels­blatt: Sie kämp­fen für eine Ein­füh­rung des Leis­tungs­schutz­rechts. Der Bun­des­ver­band der Deut­schen Indus­trie ist dage­gen. Kön­nen Sie sich das erklären?

Döpf­ner: Alle Ver­su­che, das Leis­tungs­schutz­recht als Zwangs­ab­gabe zu dis­kre­di­tie­ren, sind wahr­heits­wid­rige Behaup­tun­gen. Wir stre­ben faire Geschäfts­mo­delle an, bei denen jeder Kunde selbst ent­schei­det, ob er die Leis­tung in Anspruch neh­men möchte oder nicht. Geis­ti­ges Eigen­tum ist min­des­tens so wich­tig wie mate­ri­el­les Eigen­tum. Ich bin sicher, dass das auch die Posi­tion des BDI ist, der für Markt­wirt­schaft, Wett­be­werb und Eigen­tum steht. Es kann sich hier nur um Miss­ver­ständ­nisse han­deln, die wir schnellst­mög­lich klären.

Die FAZ lässt im Novem­ber 2010 wie­der ein­mal Hubert Burda zu Wort kom­men:

FAZ: Was wird aus dem von Ihnen rekla­mier­ten Leistungsschutzrecht?

Burda: Das wird kom­men. Wir kön­nen nicht Inhalte her­stel­len, von denen andere am stärks­ten pro­fi­tie­ren. Das sieht auch die Bun­des­re­gie­rung so, und ich wün­sche mir, dass auch der Bun­des­ver­band der Deut­schen Indus­trie das ver­ste­hen wird. Die Ver­le­ger brau­chen das Leis­tungs­schutz­recht. Es ist ein Recht am Inhalt, ähn­lich dem von Patenten.

Die FAZ lässt Burda Vor­würfe des BDI zurück­wei­sen, über die die FAZ nie berich­tet hat.

Der »Focus« setzt am 18. Okto­ber 2010 Maß­stäbe für Berichterstattung:

Grob irre­füh­rend

Die deut­schen Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­le­ger titu­lie­ren die öffent­li­chen Äuße­run­gen von Googles Nord– und Mitteleuropa-Chef Phil­ipp Schind­ler zum Leis­tungs­schutz­recht als »grob irre­füh­rend« »befrem­dend« und »unse­riös«. Die Pres­se­ver­tre­ter ver­lan­gen, dass jour­na­lis­ti­sche Leis­tun­gen im Inter­net wirk­sam geschützt sind und Bei­träge nicht unge­fragt und ent­schä­di­gungs­los ver­wen­det wer­den dürfen.

Dafür zeigt Google-Manager Schind­ler wenig Ver­ständ­nis. Er hält das gel­tende Urhe­ber­recht für aus­rei­chend. Wei­ter­ge­hende Rege­lun­gen wür­den zu einer Mono­po­li­sie­rung der Medi­en­land­schaft führen.

Das ist der voll­stän­dige Artikel.

  • 2011: Zag­haf­tes Con­tra und Pro.

Erst ab Anfang 2011, so die Ana­lyse von Buschow, gelingt es den Wirt­schafts­ver­bän­den, mit Geg­nern des Leis­tungs­schutz­rech­tes in über­re­gio­nal bedeut­sa­men Pres­se­me­dien auf­zu­tau­chen. Am 25. Februar 2011 ver­öf­fent­licht der »Tages­spie­gel« einen Gast­bei­trag von Jus­tus Hau­cap, dem Vor­sit­zen­den der Mono­pol­kom­mis­sion, in dem er argumentiert:

Letz­ten Endes ver­birgt sich hin­ter dem Begriff »Leis­tungs­schutz­recht« nichts ande­res als der Ver­such, eine Sub­ven­tio­nie­rung der deut­schen Zei­tungs­ver­lage auf Kos­ten ande­rer Bran­chen zu errei­chen. Eine sach­li­che Recht­fer­ti­gung dafür gibt es nicht.

Der Wider­spruch folgt wenige Tage spä­ter an sel­ber Stelle. Diet­mar Wolff, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des BDZV, wirft ihm unter ande­rem Unkennt­nis vor und erwi­dert:

Das Leis­tungs­schutz­recht hat also weder etwas mit einer Zwangs­ab­gabe wie für die Gebüh­ren­sen­der noch mit Sub­ven­tio­nen für Ver­lage zu tun. Der Vor­sit­zende der Mono­pol­kom­mis­sion ver­kennt die Situa­tion in erstaun­li­chem Maße und geht von fal­schen Vor­aus­set­zun­gen aus.

Ganz ähn­lich hand­habt es die »Zeit«: Sie gibt Die­ter Schweer, Mit­glied der Haupt­ge­schäfts­füh­rung des BDI, am 10. März die Mög­lich­keit, im Blatt gegen ein Leis­tungs­schutz­recht zu plä­die­ren. Schon eine Woche spä­ter kommt dort dann aber der Haupt­ge­ge­schäfts­füh­rer des VDZ zu Wort — unter der Überschrift:

Ein­fach falsch

Die Agi­ta­tion des BDI gegen ein Leis­tungs­schutz­recht ist eine ord­nungs­po­li­ti­sche Verirrung

Die gute Idee, zu einer Posi­tion auch die Gegen­seite zu Wort kom­men zu las­sen, schei­nen die Redak­tion nur dann zu haben, wenn diese Posi­tion nicht die der Ver­lage ist.

· · ·

Buschows Ana­lyse endet im Früh­som­mer 2011.

Im März 2012 beschließt der Koali­ti­ons­aus­schuss, dass das Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage end­lich kom­men soll. Die FAZ mischt in ihren Bericht dar­über das (vor­schnelle) Urteil:

Damit läuft ein Groß­teil der im Inter­net vor­ge­tra­ge­nen Bra­chi­al­kri­tik an der Idee des Leis­tungs­schutz­rechts ins Leere. Es geht allein um eine Rege­lung des Ver­hält­nis­ses zwi­schen den Inter­net­gi­gan­ten, die bis dato nach Belie­ben über die Ver­tei­lung von Wer­be­ein­nah­men ent­schei­den, und den Verlagen.

Die SZ fügt in ihrem Bericht der zitier­ten Kri­tik der Grü­nen, dass noch unklar sei, wie das Leis­tungs­schutz­recht umge­setzt wer­den soll, den bemer­kens­wer­ten eige­nen Satz hinzu: »Wich­tig wäre, dass es über­haupt umge­setzt wird.«

Am 9. Juli 2012 macht auch VDZ-Hauptgeschäftsführer Ste­phan Scher­zer noch ein­mal Druck. Die »Bild am Sonn­tag« lässt ihn einen Gast­kom­men­tar schrei­ben, der in der For­de­rung gipfelt:

Es ist höchste Zeit, dass die Bun­des­re­gie­rung das Leis­tungs­schutz­recht auf den Weg bringt und der Bun­des­tag das Gesetz verabschiedet.

Am 3. August inter­viewt Armin Maus, der Chef­re­dak­teur der »Braun­schwei­ger Zei­tung« in der »Braun­schwei­ger Zei­tung« den Geschäfts­füh­rer des Braun­schwei­ger Zei­tungs­ver­la­ges, Harald Wahls. Unter der Über­schrift »Google gefähr­det die freie Presse« behaup­tet Wahls wahr­heits­wid­rig und unwidersprochen:

Die wirt­schaft­li­che Aus­beu­tung einer frem­den Leis­tung, durch Google, ist ein Rechtsbruch (…).

(Die Ver­lage for­dern ja gerade des­halb ein neues Recht, weil das Ver­hal­ten von Google nach gel­ten­dem Recht nicht zu bean­stan­den ist.)

Fra­ge­stel­ler und Ant­wort­ge­ber sind sich einig:

Braun­schwei­ger Zei­tung: Die Zei­tun­gen set­zen für Ihr Geschäft auf jour­na­lis­ti­sche Inhalte, Google erzeugt keine Inhalte, ver­dient aber an der Wer­bung in die­sem Umfeld. Klingt ungerecht.

Braun­schwei­ger Zei­tungs­ver­lag: Das ist es auch. Die Aus­wer­tung und Nut­zung die­ser fremd erbrach­ten Leis­tung (Verlag/Autor) für ein eige­nes Geschäfts­mo­dell (Google und Co.) ist ein para­si­tä­res Verhalten. (…)

Braun­schwei­ger Zei­tung: Kön­nen Sie sich erklä­ren, warum der Bun­des­ver­band der Deut­schen Indus­trie gegen das Leis­tungs­schutz­recht ist? Man sollte doch mei­nen, dass er die Bedeu­tung des Schut­zes geis­ti­gen Eigen­tums in deut­schen Unter­neh­men kennt — viele kla­gen ja über Pro­dukt­pi­ra­te­rie und Patentdiebstahl.

Braun­schwei­ger Zei­tungs­ver­lag: Unsere Bran­che war sehr irri­tiert über die Bemer­kun­gen des BDI. (…) Hier scheint der Eigen­nutz vor der gesell­schaft­li­chen Auf­gabe des Ver­ban­des zu über­wie­gen. Sonst wäre ein der­ar­ti­ges Ver­hal­ten nicht zu erklä­ren. Die Argu­mente jeden­falls, die der BDI in die­sem Zusam­men­hang vor­ge­tra­gen hat, sind kaum sub­stan­zi­ell zu untermauern.

Und dann wer­fen wir zum Abschluss noch ein­mal einen Blick auf die Seite »Recht und Steu­ern« in der FAZ. Auf der erscheint am 27. Juni 2012 wie­der ein Essay eines Anwal­tes. Georg Wall­raf lobt den (inzwi­schen über­hol­ten) Refe­ren­ten­ent­wurf für ein Leis­tungs­schutz­recht als »guten Kom­pro­miss«. Die FAZ schreibt über den Autor:

Der Autor ist Bera­ter der Kanz­lei SKW Schwarz Rechtsanwälte.

Was sie nicht dazu­schreibt: Er ist einer der pro­fi­lier­tes­ten Ver­lags­jus­ti­ziare. Er war viele Jahre Chef­jus­ti­ziar der Ver­lags­gruppe Han­dels­blatt, sitzt für den Zeit­schrif­ten­ver­le­ger­ver­band VDZ im Pres­se­rat, ist Vor­sit­zen­der der Arbeits­ge­mein­schaft der Ver­lags­jus­ti­ziare und gehört dem VDZ-Rechtsausschuss an.

Der ver­meint­lich unab­hän­gige Experte, der in der FAZ über das Leis­tungs­schutz­recht für Ver­lage urteilt, ist schon wie­der ein Verlagsvertreter.

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Was für eine Iro­nie: Die Pres­se­ver­le­ger behaup­ten, ohne sie werde es keine zuver­läs­sige Unter­rich­tung der Öffent­lich­keit geben. Doch sie nut­zen die Aus­ein­an­der­set­zung um das Gesetz, das nach ihrer Dar­stel­lung not­wen­dig ist, um das Über­le­ben die­ser freien (Verlags-)Presse sicher­zu­stel­len, nicht dafür, ihre behaup­tete Qua­li­tät unter Beweis zu stel­len, indem sie kor­rekt, fair und aus­ge­wo­gen dar­über berich­ten. Son­dern sie demons­trie­ren, wie wenig Skru­pel sie haben, ihre Macht zu nut­zen, um die Ver­lags­lob­by­is­ten durch Pro­pa­ganda zu unterstützen.

Was für eine Ironie.

[Offen­le­gung: Ich unter­stütze die Initia­tive gegen ein Leis­tungs­schutz­recht.]

Kor­rek­tur, 15.55 Uhr. Das Leis­tungs­schutz­recht steht mor­gen nicht auf der Tages­ord­nung des Bundeskabinetts.