DFB-Präsident Theo Zwan­zi­ger, 21. Novem­ber 2008:

Zwan­zi­ger: Ich sehe die Äuße­rung des Jour­na­lis­ten als ehr­ver­let­zend an, also mache ich Gebrauch von den rechts­staat­li­chen Mög­lich­kei­ten, die Ange­le­gen­heit zu klä­ren. Wenn Wein­reich nun den Begriff »Dem­agoge« anders wer­tet als ich …

SZ: Wie haben Sie es gewertet?

Zwan­zi­ger: Mit Dem­agoge ist Volks­ver­het­zer ver­bun­den und damit auch eine Nähe zum Nationalsozialismus.

SZ: Aber den Zusam­men­hang kann man wirk­lich nicht her­stel­len, wenn man den Blog-Eintrag liest.

Zwan­zi­ger: Des­halb habe ich auch sofort gesagt, die Sache hat sich erle­digt, als mich unser Vize­prä­si­dent Rai­ner Koch auf eine Inter­net­dar­stel­lung von Herrn Wein­reich auf­merk­sam machte, aus der her­vor­ging, dass er mit dem Begriff »Dem­agoge« nicht das glei­che Ver­ständ­nis wie ich hatte. Und dies hat dann sein Anwalt uns gegen­über noch­mals klar­ge­stellt. Damit war für mich der Vor­gang been­det, des­halb haben wir auch keine Unter­las­sungs­klage erhoben.

DFB-Pressemitteilung, 26. Novem­ber 2008:

DFB-Präsident Dr. Theo Zwan­zi­ger wird gegen den Jour­na­lis­ten Jens Wein­reich, der ihn als »unglaub­li­chen Dem­ago­gen« dif­fa­miert hat, Klage erheben.

Nach­dem Herr Wein­reich am 25. Novem­ber 2008 eine einst­wei­lige Ver­fü­gung gegen eine DFB-Pressemitteilung vom 14. Novem­ber 2008 erwirkt hat, ist aus Sicht des DFB auch der letzte Ver­such geschei­tert, auf eine güt­li­che Bei­le­gung des Ver­fah­rens hin­zu­wir­ken. Somit muss nun­mehr im Haupt­sa­che­ver­fah­ren geklärt wer­den, ob der Jour­na­list im Rah­men der Presse– und Mei­nungs­frei­heit einen berech­tig­ten Grund hatte, Dr. Zwan­zi­ger als »unglaub­li­chen Dem­ago­gen« zu dif­fa­mie­ren oder ob er damit die per­sön­li­che Ehre des DFB-Präsidenten ver­letzt hat.

Viel­leicht kann mir ein Rechts­an­walt erklä­ren, wel­che Chan­cen jemand mit der Klage gegen eine Äuße­rung hat, der vor­her öffent­lich erklärt hat, dass sie nun, da er wisse, wie sie gemeint war, kein Grund mehr zur Klage sei? (Mei­nen eige­nen Anwalt kann ich ja schlecht fragen.)