Zwerge

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung

Als sich die UN-Menschenrechtskommission 2002 mit dem kommerziellen Zwergenweitwurf beschäftigte, ging es formal nicht um die Frage, ob diese Praxis gegen die Menschenwürde verstößt. Im Gegenteil: Es ging darum, ob durch ein Verbot des Zwergenweitwurfs in Frankreich kleine Menschen diskriminiert werden. Geklagt hatte einer kleiner Stuntman, der sich professionell in Bars und Clubs als Wurfgeschoss anbot und sich durch das Gesetz entmündigt sah: Als ob kleine Menschen nicht selbst entscheiden könnten, was sie mit sich machen lassen.

Das würde RTL gefallen. Ist es nicht auch ein Menschenrecht, sich von dem Schlager- und Fäkalienproduzenten Dieter Bohlen vor einem Millionenpublikum demütigen lassen zu dürfen? Es wird ja niemand gezwungen, sich bei „Deutschland sucht den Superstar“ zu bewerben oder den damit verbundenen Vertrag zu unterschreiben, der es den Fernsehleuten erlaubt, ungefähr alles mit den Aufnahmen anzustellen. Und nach all den Jahren könnte man wissen, wie in dieser Show mit Menschen und ihren Schwächen umgegangen wird.

Aber zum Zwergenwerfen gehören zwei: Einer, der sich werfen lässt. Und einer, der werfen will. Das muss man auch erst einmal wollen: Einen verstörten jungen Kandidaten vor der Kamera Liegestütze machen lassen, damit man hinterher Sex-Geräusche darunter legen und sein Schwärmen für Jurorin Nina Eichinger veralbern kann. Auf jedem Missgeschick, jeden körperlichen Makel eines Bewerbers herumreiten und seine Selbstüberschätzung, seine Naivität, seine Erfolgssucht ausnutzen. Einen Dieter Bohlen mit seinem asozialen Verhalten zum bewunderten Vorbild aufbauen.

Die Diskussion um „DSDS“ wird von RTL erfolgreich auf die Frage reduziert, ob man so mit Menschen umgehen darf. Verdrängt wird dadurch die Frage, ob man so mit Menschen umgehen muss. Ob für die Mitarbeiter des Senders und der sich selbst für besonders verantwortungsvoll haltenden Produktionsfirma Grundy nicht auch Grenzen gelten könnten, die durch eigene Verantwortung bestimmt und nicht durch Gesetze vorgegeben sind. Bezeichnenderweise wird die „Es wird ja niemand gezwungen“-Formel nie auf die Fernsehmacher angewandt: Es wird ja niemand gezwungen, jemanden bloßzustellen, nur weil der sich bloßstellen lässt.

Die Uno hat die Beschwerde des kleinen Stuntman übrigens abgelehnt.

Klare Ansage bei dpa: Lieber spät als falsch

Wolfgang Büchner, seit Jahresbeginn Chef der Nachrichtenagentur dpa, will in den Köpfen seiner Mitarbeiter einen „Check-Reflex“ aktivieren, um seltener auf Falschmeldungen hereinzufallen. „Nachdem die dpa nun zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen auf eine Fälschung hereingefallen ist, müssen wir unsere Arbeitsweise und Sicherheitssysteme noch einmal überprüfen“, schreibt er in einer internen Mitteilung.

Vor zehn Tagen hatte dpa gemeldet, dass sich der Bundesvorsitzende der Republikaner, Rolf Schlierer, von seinem Amt zurückziehe – und sich dabei auf eine gefälschte E-Mail verlassen. Zuvor war dpa bereits auf eine von Aktivisten lancierte Pressemitteilung hereingefallen, die behauptete, die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wolle ihren Stiftungsrat um drei Personen mit aktueller Vertreibungserfahrung erweitern. Und im September berichtete dpa, dass es in einer amerikanischen Kleinstadt Bluewater ein Selbstmordanschlag von Deutschen gegeben habe — in Wahrheit eine Inszenierung von Filmemachern.

Bereits nach dem „Bluewater“-Debakel hatte Büchner intern „sechs Lehren“ daraus für den Umgang mit exklusiven Informationen und zweifelhaften Quellen verfasst. Jetzt sah er sich dazu veranlasst, neue, verschärfte Regeln zu formulieren, denn: „Bei schwerwiegenden Fehlern mit negativen Auswirkungen auf den Ruf der Agentur können wir (…) nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.“ Die Anweisungen würden „zweifellos dazu führen, dass die dpa weniger Meldungen produzieren und in einzelnen Fällen später berichten wird“:

Informationen, die der dpa angeboten werden, SOLLEN immer überprüft werden.

Wenn es sich um sensible oder überraschende Informationen handelt, MÜSSEN sie ausnahmslos überprüft werden.

Büchner beschreibt in seiner internen Mail, dass der Aufwand, eine bei dpa eintreffende Information zu überprüfen, oft überschaubar sei und die Veröffentlichung nicht lange verzögern müsse. Aber er fordert:

Wenn wir ein Thema für meldungswürdig halten, müssen wir in der Regel auch die Zeit für Prüfung/Nachrecherche investieren, womit ja kein schlichtes Verifizieren der Echtheit des Absenders gemeint ist, sondern die Recherche weiterer Informationen, Details, Zitate. Wenn der Preis dafür weniger und dafür bessere Meldungen sind, sollten wir diesen Preis zahlen.

Büchners dramatisches Fazit:

Für den Erhalt unserer Glaubwürdigkeit ist kein Preis zu hoch, wir werden sie mit allen Mitteln schützen.

Wie schon bei seiner ersten Mail im vergangenen September lesen sich Büchners Anweisungen teilweise wie Selbstverständlichkeiten — insbesondere wenn man berücksichtigt, dass das, was dpa meldet, von einer Vielzahl von Medien ungeprüft und teilweise sogar automatisch weiterverbreitet wird. Andererseits macht der Text auch deutlich, wie groß der Druck in der Agentur und auf die Agentur ist, vor allem schnell zu publizieren. Mehrfach betont Büchner, dass kein dpa-Mitarbeiter mit Sanktionen rechnen müsse, wenn eine Berichterstattung dadurch verzögert wurde, dass er „im erforderlichen Umfang prüft und nachrecherchiert“. Auch im internen Protokoll dürfe er dafür nicht kritisiert werden.

Nach Ansicht Büchners gibt es zu dieser Herangehensweise für dpa keine Alternative:

Eine Agentur, die nicht viel mehr leistet, als Pressemitteilungen auszuwählen und umzuschlagen, braucht niemand. Wir wissen alle: Die dpa ist weit davon entfernt, simplen press release journalism zu betreiben. Aber ein Mehrwert (den die Kunden mit einem hohen Premium bezahlen sollen) einer Nachrichtenagentur mit Qualitätsanspruch muss genau darin bestehen, grundsätzlich mehr zu liefern als Informationen, die man auch bei OTS [Originaltextservice, der Pressemitteilungen verbreitet] bekommt. Und mit „mehr“ meine ich nicht nur „netter formuliert“.

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Im Folgenden einige Konsequenzen, die Büchner im Detail formuliert:

1. Journalistische Sorgfalt ist die Grundlage unserer Arbeit (…)

2. Richtigkeit geht IMMER vor Geschwindigkeit (…)

3. Alle Informationen, die der dpa angeboten werden, SOLLEN überprüft werden

Das Anrufen und Nachfragen bei schriftlichen Mitteilungen (Post, Fax, E-Mail) ist die Regel, nicht die Ausnahme.

Natürlich soll dabei nicht einfach die Echtheit der Absender überprüft werden. Beim Anrufen und Nachfragen sollten gute Zitate, weitere Details und zusätzliche Informationen eingeholt werden. So entsteht ein echter Mehrwert für unsere Kunden. Genau mit dieser anstrengenden und aufwändigen Arbeit bleiben wir unverzichtbar und erarbeiten uns den entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, die die dpa verzichtbar machen wollen. (…)

6. Mitteilungen zu Themen auf dieser Check-Liste MÜSSEN IMMER überprüft werden (…)

  • alle Mitteilungen, die den geringsten Zweifel an Inhalt und Authentizität aufwerfen
  • alle Meldungen, die wir mit „überraschende Wende“ oder ähnlichen Formulierungen aufmachen müssten
  • Mitteilungen zu Todesfällen (im Inland nie ohne zuständige, eigene Quelle melden, im Ausland auf seriöse Quelle und deren Formulierung achten (NYT…)!)
  • alles rund um Privates /Persönliches: Krankheit, Scheidung/Trennung
  • weitreichende Entscheidungen: Rücktritte, Entlassungen, Personalien generell
  • börsenkursrelevante Mitteilungen (z.B. Übernahmen, Gewinnwarnungen, Insolvenzanträge)
  • alle Meldungen über geschäftliche und personelle Vorgänge in Medienunternehmen (insbesondere bei unseren Medienkunden!)
  • kritische Äußerungen von Parteikollegen übereinander (z.B. Wulff fordert die Ablösung Merkels)
  • Informationen über spektakuläre Kriminalfälle (z.B. Geiselnahmen, Amokläufe und Prominente als Täter, Opfer oder Mitwisser), sofern sie nicht von offiziellen Stellen wie Polizei und Staatsanwaltschaft oder aus zuverlässigen Augenzeugenberichten stammen
  • Staatsanwaltschaft teilt Aufnahme oder Nichtaufnahme von Ermittlungen in brisanten Fällen mit
  • Mitteilungen über brisante Gerichtsurteile
  • Informationen über Terroranschläge
  • (vermeintlich) echte Terror-Drohanrufe
  • angeblich bahnbrechende neue Erkenntnisse in Forschung und Wissenschaft, sofern sie nicht aus den renommierten Fachorganen (Science, Nature etc.) stammen

7. Check-Verfahren

Die drei Grundregeln zur Überprüfung von Informationen lauten:

a) Immer den unbequemen Weg gehen!

b) Treffen Sie weniger denn je einsame Entscheidungen, diskutieren Sie mit Kollegen!

c) Je größer und unwahrscheinlicher eine Story ist, desto gründlicher müssen wir sie überprüfen. (…)

Für alle zwingend zu überprüfende Mitteilungen gilt (vor allem wenn uns der Absender nicht bekannt ist):

  • Mitteilungen mit ausreichend Zeit und Konzentration lesen
  • Plausibilität prüfen: Kann es wirklich sein, dass diese oder jene Behauptung/Aussage/Forderung von der betreffenden Organisation/Person erhoben/getätigt wird – oder liegt die Mitteilung weit neben dem Erwartbaren?
  • Gerade für potenziell sensationelle Mitteilungen gilt, was wir schon nach dem Bluewater-Debakel festgestellt haben: Eine Story, die zu gut ist, um wahr zu sein, ist vermutlich genau dies: nicht wahr.
  • Namen von unbekannten Sprechern oder handelnden Personen zur ersten Verifikation in der Doku DB, der dpa-Plattform suchen und/oder googeln – wenige Treffer bei Google oder keine Fundstellen in der dpa-Plattform sind ein Alarmsignal!
  • Beim leisesten Zweifel an der Echtheit einer Mitteilung gilt darüber hinaus: Nicht die Telefonnummer zurückrufen, die in einer (womöglich gefälschten) E-Mail angegeben ist, nicht nur die Website aufrufen, die dort angegeben wurde. Besser Telefonnummern bei www.telefonbuch.de oder über die Auskunft nachrecherchieren.
  • Bei zweifelhafter Quellenlage ist die Berichterstattung – vor allem im Ausland – über einen zusätzlichen „Ring der Überprüfung“ abzusichern. Nicht nur die lokalen Behörden, sondern mindestens eine übergeordnete Stelle muss die Information bestätigen können (z.B. in den USA: die Heimatschutzbehörde oder der jeweilige Bundesstaat). Bei Auslandsthemen sind unbedingt die großen nationalen Medien zu beobachten.
  • Absender möglichst über bekannte Ansprechpartner persönlich verifizieren. Wenn es keine bekannten Ansprechpartner gibt: Ansprechpartner über andere – mit dem Thema verknüpfte – übergeordnete Stellen erfragen (Beispiele: Bundespresseamt, Parteien, Verbände, etc.).

Bei der Überprüfung von Webseiten/Internet-Auftritten gilt insbesondere:

  • In dubiosen Pressemitteilungen angegebene Internetseiten schon auf ihren Namen hin prüfen (klingt er merkwürdig?)
  • Wie ist die angeblich offizielle Webseite aufgebaut? Fallen Ungereimtheiten auf? Gibt es Bestandteile, bei denen man stutzig werden könnte?
  • Webseiten immer mit der Netcraft Toolbar checken
  • Für einen Gegencheck Webpräsenz eines Absenders googeln und auch die so recherchierten Seiten mit der Netcraft Toolbar checken
  • Im Zweifel fachkundige Kollegen zur Überprüfung von Mailadresse und Internetadresse hinzuziehen

10. Transparenz

(…) In Fällen, in denen die dpa eigentlich sofort berichten müsste, wir aber Zweifel an Fakten oder dem Absender einer Information haben, müssen wir versuchen, diese Zweifel umgehend auszuräumen. Falls das nicht gelingt, müssen wir auf die Berichterstattung verzichten, bis bestehende Zweifel ausgeräumt sind. Dabei sollten wir verstärkt auf die Möglichkeit von Achtungsnotizen an die Kunden zurückgreifen. Beispiel: „Der dpa wurde mitgeteilt, dass … Wir konnten diese Information bisher nicht überprüfen. Eine Berichterstattung folgt, sobald …“

11. Medien-Infos

Für (Vorab-)Informationen deutscher Medien (vor allem unserer Medienkunden) gilt, dass die dpa diese Informationen bei entsprechendem Nachrichtenwert aufgreifen kann, auch wenn diese nicht bei der Erstquelle überprüft wurden. Wir unterstellen, dass seriöse Medien an uns übermittelte Fakten selbst hinreichend geprüft haben.

Diese Regel entbindet uns allerdings nicht von der Pflicht, die Authentizität einer Medien-Vorab selbst sowie die Plausibilität und Justiziabilität der darin enthaltenen Informationen noch einmal zu überprüfen.

12. Medien im Ausland

In einigen Fällen ist es notwendig, dass die dpa die Berichterstattung anderer Medien aufgreift, weil ein Thema durch die Veröffentlichung eine so große Dimension bekommen hat, dass wir es nicht ignorieren dürfen. Wenn die halbe Welt über etwas spricht, muss sich auch die dpa um dieses Thema kümmern.

Das gilt auch dann, wenn wir diese Informationen nicht selbst verifizieren können.

Voraussetzung für eine Berichterstattung der dpa ist auch in diesen Fällen, dass die Information plausibel und ihre Verbreitung nicht justiziabel ist.

Besonders wichtig ist es, dass wir in diesen Fällen die notwendige Distanz zur Quelle wahren und gegebenenfalls vorhandene Zweifel artikuliert werden. (…)

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Ich dokumentiere diese Regeln hier auch deshalb so ausführlich, weil sie sehr brauchbar und anschaulich sind und natürlich nicht nur für dpa oder Nachrichtenagenturen insgesamt gelten sollten. Ich glaube, dass solche oder ähnliche Grundsätze für jedes journalistische Qualitätsmedium unverzichtbar ist. Die Zukunft des Journalismus kann nur darin liegen, noch stärker als bisher Mechanismen zu installieren, die ihn durch Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit und Transparenz von der Flut von Schein- und Desinformationen nicht nur im Internet absetzen und unverzichtbar machen.

Frustrierend ist für mich nur Büchners elfter Punkt, durch den all die schönen Sicherheitsmechanismen außer Kraft gesetzt werden, sobald irgendein Medium eine vermeintlich exklusive Meldung vorab an dpa schickt — und sei es die „Bild“-Zeitung, die dies gern spät abends macht, wenn kein Fachredakteur mehr Dienst hat. Die Nachrichtenagentur ist hier in einem gewissen Dilemma, weil die regelmäßig unzuverlässigen Quellen ihre eigenen Kunden und teilweise sogar Gesellschafter sind. Trotzdem wird sie ganz selbstverständlich auch diese sogenannten „Medien-Infos“ vor dem Weiterverbreiten nach den sonst üblichen Kriterien prüfen müssen, wenn sie nicht im Gleichschritt mit den anderen Agenturen auf jede Scheinenthüllung von Leuten wie dem „Bild“-Chefkorrespondenten Einar Koch hereinfallen will.

„Ich möchte das Reizende akzeptieren“

Es ist schon eine Woche her, dass LaToya Jackson für ihren Bruder Michael den St.-Georgs-Orden des Dresdner Semperopernballs entgegennahm. Ich habe ihre Dankesrede leider verpasst. Genau wie der Synchrondolmetscher des MDR.

Ich möchte das Reizende akzeptieren — aus Dresden. Ich weiß nicht, ob Michael das gewusst hat. Sie wissen: Er gab uns 39! Er gab sein Herz für die Menschen. Leute tanzten bei ihm. Und oftmals blieben sie noch bis zum nächsten Tag. Er freut sich, dass er so viel den Menschen hat geben können. Und seine Charity, von der er so viel gegeben hat. Er hat ein großes Herz, und das hat er den Menschen gegeben. Es zeigt die Güte. Sein Herz war so groß. Er dachte, alles. Meine Mutter, mein Bruder. Auch in anderen, verschiedenen Ländern. Meine Mutter würde schreien, mein Bruder würde schreien. (Unverständlich.) Lasst uns dafür etwas tun! Er würde sagen: Machen wir eine Spende. Und wir sollten den Kindern helfen. Kindern, die Liebe brauchen. Und das schon in einem jungen Alter, sehr jungen Alter. Zu spielen, mit ihnen sich hinsetzen. Und, er würde sagen: Ihr könnt noch jünger werden. Ihr könnt jünger bleiben. Kommt herein! Seid mit mir eine Familie. Das würde er sagen. Ich danke wirklich allen von Ihnen. In seinem Namen. Sein Lächeln. Das ist mit uns hier. Ich danke Ihnen so sehr. Ich. Es ist wunderbar. Danke schön.

Springer bleibt seinen Grundsätzen treu

Ich hatte mir ein bisschen Sorgen gemacht um die Leute in der Springer-Pressestelle. Jahrzehntelang hatten sie sich hinter einer Mauer des Schweigens verschanzt und sich immer, wenn es interessant wurde, nur mit einer der Aussagen zitieren lassen:

  • zu Rechtsfragen geben wir grundsätzlich keine Auskunft.
  • zu Personalfragen geben wir grundsätzlich keine Auskunft.
  • zu Redaktionsinterna geben wir grundsätzlich keine Auskunft.

Wie mag es diesen Menschen und diesem traditionsreichen Teil der Springer-Kultur ergangen sein, da „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann plötzlich in seinem Blog eine angriffslustige Form der Öffentlichkeitsarbeit etabliert hat, die man beim flüchtigen Blick fast mit Transparenz verwechseln könnte?

Ich hätte mir keine Sorgen machen müssen. „Bild“-Sprecher Tobias Fröhlich ist ganz der Alte geblieben.

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Von: Stefan Niggemeier
An: Fröhlich, Tobias
Betreff: Rechtskosten kaidiekmann.de
Gesendet: Dienstag, 19. Januar 2010 16:38

Sehr geehrter Herr Fröhlich,

ich habe eine kurze Frage zu den Rechtskosten, die Herr Diekmann beim Bloggen so produziert (und die er ja in einer Art Uhr auf der Seite mitzählt): Übernimmt Herr Diekmann diese Kosten persönlich? Oder kommt die Axel Springer AG dafür auf?

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Stefan Niggemeier

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Von: Tobias Fröhlich
An: Stefan Niggemeier
Betreff: AW: Rechtskosten kaidiekmann.de
Gesendet: Mittwoch, 20. Januar 2010 18:53

Sehr geehrter Herr Niggemeier,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu laufenden Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich keine Auskunft geben.

Viele Grüße
Tobias Fröhlich
Axel Springer AG
Information und Öffentlichkeitsarbeit

„Gier“ und Genügsamkeit: Schoener ist, wenn man die Musik schon kennt

Es wird, wenn Sie sich heute den neuen Wedel ansehen wollen, ein sehr langer Abend. Aber vielleicht vertreiben Sie sich die Zeit damit, auf die Musik zu achten. Harold Faltermeier („Axel F.“) hat sie komponiert, und Eberhard Schoener steuerte mehrere Lieder bei, die „besondere Highlights in der Dramaturgie des Films setzen“, wie es im Pressetext zum Soundtrack heißt. Tatsächlich hat besonders das von Anouschka Renzi nach gefühlt elf Stunden vorgetragene „Hello Joe“ das Potential, an längst vergessen gelaubte große, alte Fernsehzeiten zu erinnen.

Wenn Sie bitte mal hören möchten:

Ist das nicht beneidenswert? Eberhard Schoener schafft es seit fast dreißig Jahren, dem Fernsehen immer wieder dieselbe Melodie zu verkaufen. Aber im Gegensatz zu Wedel klaut er wenigstens bei sich selbst.

Der Urin-Fleck & Frau Schäferkordts Busen

Da ist also einem Kandidaten bei „Deutschland sucht den Superstar“ ein Missgeschick passiert. Als er vor der Jury stand, hatte er einen Urin-Fleck auf der Hose. Dieter Bohlen zeigte mit dem Finger auf ihn und machte sich lustig, dass er sich „in die Hose gepisst“ hätte. RTL bearbeitete die Szene so nach, dass die peinliche Situation noch peinlicher wirkte und die Bloßstellung des 18-Jährigen maximal war, und verwendete dafür auch Sätze Bohlens, die auf einen ganz anderen Kandidaten gemünzt waren. Das hauseigene Videoportal „Clipfish“ zeigte den Ausschnitt unter dem vollen Namen des Möchtegern-Superstars und der Beschreibung als „Pipi-Kandidat“ (inzwischen geändert).

Der Sender meint nicht, dass er den Kandidaten hätte schützen müssen und die Szene weglassen sollen. „Wir zeigen, was beim Casting passiert. Wenn sich ein Kandidat mit nasser Hose vor die Jury stellt, darf er sich nicht wundern, wenn er darauf angesprochen wird“, zitiert der Branchendienst „Meedia“ RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer. „Wir sind jetzt in der siebten Staffel von DSDS. Wer sich bewirbt, sollte wissen, wie die Sendung abläuft.“

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Vor gut zwei Jahren ist RTL-Geschäftsführerin Anke Schäferkordt ein Missgeschick passiert. Nichts, was auch nur annähernd so peinlich gewesen wäre, aber sie hatte sich als Gastgeberin des Deutschen Fernsehpreises 2007 ein Kleid ausgesucht, das ihrem Dekolleté eine vermutlich eher nicht beabsichtigte Form gab, was auffiel, wenn die Kameras sie wieder einmal im Publikum einfingen. Ich habe mir die Übertragung der Sendung auf RTL angesehen und live darüber gebloggt, und als eine Kommentatorin auf den unglücklich gepressten Busen hinwies, griff ich das auf und band zur Illustration auch einen Screenshot von der Szene ein, nichts Dramatisches, wie gesagt, nur eine etwas unvorteilhafte Situation.

Christian Körner, der Pressesprecher des Senders, war darüber nicht glücklich. Er rief mich an, bat freundlich darum, das Bild zu entfernen, betonte aber, dass es auch juristische Folgen haben könne, wenn ich es nicht täte. Ich erfüllte seinen Wunsch und ersetzte den Screenshot durch einen entsprechenden Hinweis.

Als ich in der vergangenen Woche las, warum RTL es für richtig hält, das Missgeschick eines Kandidaten groß auszustellen, habe ich meine Entscheidung bereut.

Wusste Frau Schäferkordt damals etwa nicht, dass der „Deutsche Fernsehpreis“ im Fernsehen ausgestrahlt wird? Gilt für Frau Schäferkordt nicht: Wenn sich jemand mit einem unglücklich sitzenden Kleid bei einer eigenen öffentlichen Veranstaltung zeigt, darf sie sich nicht wundern, wenn andere Leute das kommentieren? Aus welchem Grund muss man Frau Schäferkordt mit einer sehr viel harmloseren Panne schützen („vor sich selbst“, wie es immer so schön heißt), einen jungen „DSDS“-Kandidaten aber nicht? Wie kann jemand, der eine Sendung wie „DSDS“ verantwortet, einen besonderen Schutz vor öffentlicher Zuschauerstellung für sich in Anspruch nehmen?

Das fragte ich mich. Und die Presseleute von RTL.

Christian Körner antwortete mir, er finde den Zusammenhang „konstruiert“. Ihm sei schleierhaft, warum ich „einzelne Casting-Auftritte einer Sendung mit der Garderobe der Geschäftsführerin der Sendergruppe/des Senders in unmittelbare Verbindung“ bringe. Es sei — auch juristisch — ein Unterschied, ob man zu einem TV-Casting gehe, „das wenig überraschend auch im TV gezeigt wird“, oder „ein Gast von vielen einer Veranstaltung im Publikum, dem vielleicht mal was verrutscht“. Er fügte hinzu: „Auch die Empörung kann ich nur bedingt nachvollziehen, weil Sie — anders als andere — vorzugsweise davon ausgehen, dass die Menschen, die zB zu einem Casting kommen, vor sich selbst und der Welt geschützt werden müssen.“

Nun wies ich darauf hin, dass Frau Schäferkordt keineswegs Gast, sondern Gastgeberin war, und fügte hinzu, dass ich — anders als er mir unterstellte — gar nicht wisse, ob die Menschen vor sich selbst und der Welt geschützt werden müssen. Ich fragte mich nur, warum Frau Schäferkordt nicht selbst aushalten muss, was sie anderen zumutet.

Es kam darauf keine wirkliche Antwort. Nur, dass die Geschäftsführerin ja „in der Regel nicht persönlich die Sendung schneidet“. Und ich doch machen solle, was ich wolle, denn: „Empörung rund um DSDS kommt sicher nicht nur in Ihrer Redaktion oder Ihrem Blog gut an — und der Beifall ist Ihnen sicher.“

Aber meine Frage ist unbeantwortet: Warum stellen die RTL-Leute andere Menschen auf eine Art und Weise bloß, die sie bei sich selbst schon in viel harmloserer Form unerträglich finden?

Programmhinweis (34)

Morgen bin endlich mal wieder zu Gast bei Holgi im „Blue Moon“. Ab 22 Uhr reden wir auf Fritz zwei Stunden lang miteinander und mit allen, die anrufen und durchkommen, über Medien — und wenn’s nach mir geht, vor allem über die schrille Diskussion um Bezahlinhalte im Internet und die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Menschen in Zukunft bereit sein werden, Geld für Journalismus auszugeben.

  • Montag, 11. Januar, 22 Uhr auf Fritz (RBB).

Hier zum Nachhören:

[audio:http://download.fritz.de/bluemoon/BM_100111.MP3]

Jörg Kachelmann: Die Katastrophe mit Daisy

Jörg Kachelmann gehört seit langem zu den schärfsten Kritikern des staatlichen Deutschen Wetterdienstes (DWD). Aus dessen Pannen schlug die von ihm gegründete Firma Meteomedia erhebliches Kapital: zum Beispiel 2002, als der DWD nicht entsprechend vor dem verheerenden Orkan Anna gewarnt hatte, und den Auftrag, für die „Tagesthemen“ das Wetter vorzusagen, an Kachelmann verlor.

Nun hat das Tief „Daisy“ die Medien in einen apokalyptischen Schneechaosrausch versetzt (der WDR änderte am Freitag und Samstag wiederholt sein Programm, doch Daisy ließ sich auch von insgesamt 120 Minuten Sondersendungen nicht überreden, im Sendegebiet eine Katastrophe anzurichten). Kachelmann macht nicht nur den Medien, sondern auch dem DWD Vorwürfe.

Ein Gastbeitrag.

Es hätte viel zu lernen gegeben für die obersten Wetter- und Katastrophenschutzbehörden. Nach Lothar, Anna, Kyrill und wie sie alle hießen, nach der Elbeflut. Nur eines hat sich geändert: Der Deutsche Wetterdienst verschläft nicht mehr die Unwetter, er warnt vor allem, was sich bewegt. Irgendwo mag schon was passieren, dann war man zuerst und wenn nichts passiert, waren es „die Meteorologen“, die da übertrieben haben. Und wenn dann Schneewalze und Blizzard nicht kommen, sondern nur die ordinären Schneeverwehungen, reicht immer noch das Mittelchen von früher: Nichtstun. Keine Straßen sperren, obwohl man stundenlang zusehen kann, wie sie allmählich zuwehen. Einfach zugucken, wie Autos und LKWs in Schneewehen fahren. Das THW und die Feuerwehr werden’s schon richten am Tag danach, und so ist wenigstens ein bisschen Katastrophe da.

1. Der Hype
Der DWD und angeschlossene Kleinfirmen aus der Welt der Parameteorologie machen die Medien und Leute verrückt. Schon viele Tage, bevor es losgeht, wird großes Trommelfeuer veranstaltet, ein ganzes Land vor Blizzards, Schneewalzen gewarnt und zu Hamsterkäufen getrieben. Nur: So viele Tage vor dem Ereignis ist keine Regionalisierung möglich. Es werden zig Millionen Leute verrückt gemacht, die am Ende Warnungen nicht mehr ernst nehmen werden, weil diese Menschen nichts Dramatisches erleben.

2. Der Salto rückwärts
Kurz bevor es losgeht, sagt ein DWD-Mitarbeiter, dass Panik nicht notwendig sei. Damit ist alles abgesichert: Geht die Welt unter, hatte der DWD schon lange recht, passiert nichts, gilt das letzte gesprochene Wort.

3. Die Enttäuschung
Der erste Unwettertag, bei Daisy der Samstag. Alle rechnen mit furchtbaren Dingen, die so nicht deutschlandweit eintreten. Erste Agenturmeldung des Morgens: Daisy nicht so schlimm wie erwartet.

4. Die Stille vor dem Sturm
Wir sollen Hamsterkäufe machen, erfahren wir vor dem Wochenende, aber am Wochenende wird es bemerkenswert ruhig vom Katastrophenschutz, obwohl die Auswirkungen von Daisy noch nicht mal die Küste erreicht haben. Dort lauert zwar keine Schneewalze, aber eine Altschneedecke, die durch stürmischen bis orkanartigen Wind in Bewegung kommt. Es kommt zu Schneeverwehungen an immer denselben Stellen Norddeutschlands. Bei drohenden Hurricanes weiß jedes amerikanische County, welche Straße rechtzeitig gesperrt wird, Deutschland weiß es irgendwie nicht. Ist es der Wunsch nach selbsterfüllender Prophezeiung oder schiere Ignoranz? Straßen werden erst gesperrt, nachdem Autos und LKWs liegenbleiben, nicht vorher. In der „amtlichen Unwetterwarnung“ des DWD heißt es für die am stärksten betroffenen Landkreise: „Verbreitet wird es glatt.“ Nichts, was der Polo nicht packt.

5. Die Erfüllung
Wir haben gelernt, dass wir Hamsterkäufe machen sollen, wir wurden aber nicht gehindert, Autofahrten in die Schneeverwehungen zu machen. Dadurch bleiben in der Nacht viele Autofahrer an Straßenrändern liegen und werden nicht oder nur notdürftig versorgt. Die Autofahrer sind losgefahren, weil sie von 95% der Bevölkerung erfahren haben, dass Daisy nicht so schlimm sei. Zu viel(e) gewarnt ist so schlimm wie nicht gewarnt. Dafür gibt es Bilder eingeschlossener Autofahrer. Der DWD wird zufrieden feststellen, dass er schon immer gesagt hätte, dass es (irgendwo) schlimm würde. Es gibt Bilder von eingeschlossenen Autofahrern und verwehten Autobahnen. Der Weltuntergang, der meteorologisch nicht stattfand, wird durch die Hintertuer teileingeführt, weil man die Strassen einfach offen und Leute in die Schneewehen fahren lässt.

6. Die Tagesordnung
Hoffentlich keine Toten, selber schuld, wer nachts da noch rumfährt. Die hätten ja wissen müssen, dass nur sie gemeint sind, wenn ganz Deutschland sich auf eine Schneewalze, einen Blizzard vorbereiten und Hamsterkäufe machen soll. Die nächsten Scharlatane aus der Parameteorologie teilen uns mit, dass es auch im Februar kalt bleiben wird. Das weiß zwar niemand auf der ganzen Welt, aber gedruckt wird jetzt alles. Die nächste Katastrophe kommt bestimmt. THW und Feuerwehren werdens schon richten. Zum Glück haben wir wenigstens die.

BGH erklärt Markwort die Pressefreiheit

Das Urteil ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit und den kritischen Journalismus und eine Niederlage für die Hamburger Pressekammern und den „Focus“-Chef Helmut Markwort: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Ende vergangenen Jahres, dass Marktwort es hinnehmen muss, dass die „Saarbrücker Zeitung“ vor zwei Jahren ein Interview mit Roger Willemsen veröffentlicht hat, in dem er Markwort eine Reihe von Verfälschungen und Fehlern vorwirft. Jetzt hat er die lesenswerte Urteilsbegründung veröffentlicht.

Willemsen hatte im September 2007 im Interview gesagt:

„Unser Verhältnis zur Welt wird zunehmend ironischer und uneigentlicher. Es ist nicht mehr wichtig, ob der Talkshow-Gast ein Problem hat oder es nur fingiert. Als ich anfing, Talkshows zu machen, war das noch der Sündenfall. Einer wie Tom Kummer, der Interviews fingiert und jetzt seine Autobiografie geschrieben hat, löste eine Erosion im Mediengeschäft aus. Heute wird offen gelogen. (…)

Als Chefaufklärer in Sachen Tom gerierte sich damals Helmut Markwort. Bei meinen Recherchen erwies sich der Bock allerdings als Gärtner. Aus der ‚Focus‘-Liste der hundert besten Ärzte war einer schon lange tot und ein anderer saß im Knast, weil er seine Patienten mit Überdosen von Medikamenten versehen hatte. Das ‚Focus‘-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der ‚Bunten‘ erschienen. Außerdem haben wir ein verfälschtes Mitterand-Interview aufgedeckt.“

Die „Saarbrücker Zeitung“ hatte das Interview unter der Überschrift „Heute wird offen gelogen“ veröffentlicht. Markwort wollte diese Formulierung sowie den Satz „Das ‚Focus‘-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen“ verbieten lassen. Er habe niemals behauptet, persönlich mit Jünger gesprochen zu haben.

Die Klage Markworts hatte für Aufsehen gesorgt, weil sie sich gegen die „Saarbrücker Zeitung“ richtete: Das Blatt habe sich die Aussagen Willemsens zu eigen gemacht. Die Hamburger Pressekammern gaben Markwort in den ersten beiden Instanzen Recht. Viele Kritiker fürchteten damals, dass das Urteil dazu führen könnte, dass Journalisten im Zweifel für jede Aussage eines Interviewpartners haftbar gemacht werden könnten.

Der BGH widersprach Markwort und den berüchtigten Hamburger Kammern nun gleich doppelt: Erstens habe die Zeitung sich Willemsens Aussagen nicht zu eigen gemacht und hafte nicht für sie. Und zweitens sei das, was Willemsen gesagt hat (Überraschung!): die Wahrheit.

Einige Auszüge aus der Begründung des BGH:

Durch die Veröffentlichung des Interviews ist die [„Saarbrücker Zeitung“] ersichtlich als bloße Vermittlerin der Äußerungen aufgetreten. Bereits aus der Form der Darstellung ergibt sich für den Leser, dass es sich um die Wiedergabe eines Interviews handelt. Darauf wird auch in der zweiten Überschrift des Artikels hingewiesen. Die Gliederung in Frage und Antwort unter Voranstellung des Namens und die danach folgende Wiedergabe der Antworten machen dies offenkundig. Der Fragesteller hat auch [Markwort] nicht von sich aus zum Thema des Interviews gemacht. (…) Die [„Saarbrücker Zeitung“] hat mithin die in den Antworten enthaltenen Aussagen nicht als eigene verbreitet. (…)

[Die Presse ist] zwar grundsätzlich in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Daraus folgt indes nicht, dass der Presse solche Sorgfaltspflichten uneingeschränkt abverlangt werden dürfen. Vielmehr sind die Fachgerichte gehalten, auch bei der Bemessung der Sorgfaltspflichten, die der Presse bei Verbreitung einer fremden Äußerung abzuverlangen sind, die Wahrheitspflicht nicht zu überspannen, um den von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG [„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“] geschützten freien Kommunikationsprozess nicht einzuschnüren. (…)

Die Aussage „Heute wird offen gelogen“ (…) bezieht sich nicht auf den Kläger persönlich, sondern auf Beiträge in dem in der Verantwortung des Klägers liegenden Magazins „Focus“. Mit der Äußerung zieht Roger Willemsen ein Resümee aus den von ihm im Interview geschilderten Missständen in der Medienwelt. So kritisiert er, dass einst fingierte Probleme von Talkshowgästen als „Sündenfall“ gegolten, dann aber die erfundenen Interviews des Journalisten Tom Kummer zu einer „Erosion“ geführt hätten. Die Sinndeutung, die Beklagte behaupte, [Markwort] oder alle im Interview erwähnten Personen würden „offen lügen“, liegt danach auch unter Berücksichtigung der Platzierung des Satzes als Überschrift des abgedruckten Artikels fern. (…)

Kern der Äußerung [Willemsens über das Ernst-Jünger-Interview] ist nicht der Vorwurf, es handle sich um ein vom Kläger frei erfundenes persönlich geführtes Interview, sondern, dass ein bereits zwei Jahre zuvor in der Zeitschrift „Bunte“ abgedrucktes Interview erneut als aktuelles eigenes Interview im Nachrichtenmagazin „Focus“ veröffentlicht worden sei. Diese Aussage erweist sich bei der gebotenen Textanalyse als wahr. (…) Roger Willemsen prangert in dem abgedruckten Interview Lügen der Medien an. Er weist darauf hin, dass der Kläger zwar als „Chefaufklärer“ gegen den Journalisten Tom Kummer aufgetreten sei, Beiträge in dem in der Verantwortung des Klägers liegenden Magazin „Focus“ aber ebenfalls Unwahrheiten enthalten hätten und nennt drei Beispiele dafür. Für diese Vorkommnisse war der Kläger als Chefredakteur des Magazins „Focus“ unabhängig von der umfassenden eigenen Kenntnis der Umstände persönlich verantwortlich. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist die Äußerung von Roger Willemsen, „Das ‚Focus‘-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, …“, nicht dahin zu verstehen, dass behauptet wird, der Kläger habe vorgegeben, selbst Ernst Jünger interviewt zu haben. Dadurch dass der Name des Klägers in diesem Zusammenhang fällt, soll vielmehr die Wirkung des übrigen Textes verstärkt werden, indem „Markwort“ als Synonym für das Magazin „Focus“ verwendet wird. (…) Mithin zielt die Äußerung nicht auf die journalistische Einzelleistung, also wer konkret das Jünger-Interview geführt hat, sondern auf die journalistische Gesamtverantwortung, die der Kläger als Chefredakteur für die jeweilige Ausgabe des „Focus“ innehatte. (…)

Auf Seiten der [„Saarbrücker Zeitung“] ist das Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität von Veröffentlichungen in den Medien und der Aufdeckung von unwahrer Berichterstattung zu berücksichtigen. Zum meinungsbildenden Kommunikationsprozess zählt nicht nur die Veröffentlichung der eigenen Meinung, sondern auch die Information über fremde Äußerungen in der aktuellen Auseinandersetzung um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage. Eine solche Information liegt hier vor. Die Äußerungen sind Teil der von Roger Willemsen in seinem Bühnenprogramm geübten allgemeinen Medienkritik. Wollte man Äußerungen der vorliegenden Art unterbinden, wäre jede öffentliche Diskussion über Themen, die die Allgemeinheit interessieren, in einer Weise erschwert, die mit dem Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar wäre.

Ist das ganz erstaunlich?

Ich meine nicht nur, dass der alte „Focus“-Mann, der nächste Woche in Berlin für sein „Lebenswerk“ den Ehrenpreis des „Medium Magazins“ bekommt, es nicht aushält, dass ein prominenter Kritiker immer wieder den Finger in alte Wunden legt (obwohl es längst neue gäbe!), und dass Markwort es in seiner Rachsucht sogar in Kauf nimmt, dass die Pressefreiheit Schaden nimmt.

Ich meine vor allem, dass man in Deutschland bis vor den Bundesgerichtshof ziehen muss, um von Selbstverständlichkeiten zu profitieren wie der, dass bei der rechtlichen Beurteilung einer Äußerung ihr Kontext zu berücksichtigen ist. Und auf Richter zu stoßen, die bei der Abwägung einen Gedanken daran verschwenden, dass es Folgen hat für die Demokratie eines Landes, für die Diskussionskultur, für den Journalismus, wenn jede kritische Meinungsäußerung, jeder Bericht über einen Misstand kaum zu erfüllenden Maßstäben genügen muss.

Wer es sich aber nicht leisten kann, einen teuren Rechtsstreit bis vor den Bundesgerichtshof durchzustehen, muss sich weiter mit den Urteilen der Hamburger Richter abfinden, deren Entscheidungen regelmäßig darauf hindeuten, dass sie die Meinungsfreiheit für eine größere Gefahr halten als ihren Verlust.