Wolfgang Büchner, seit Jahresbeginn Chef der Nachrichtenagentur dpa, will in den Köpfen seiner Mitarbeiter einen „Check-Reflex“ aktivieren, um seltener auf Falschmeldungen hereinzufallen. „Nachdem die dpa nun zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen auf eine Fälschung hereingefallen ist, müssen wir unsere Arbeitsweise und Sicherheitssysteme noch einmal überprüfen“, schreibt er in einer internen Mitteilung.
Vor zehn Tagen hatte dpa gemeldet, dass sich der Bundesvorsitzende der Republikaner, Rolf Schlierer, von seinem Amt zurückziehe – und sich dabei auf eine gefälschte E-Mail verlassen. Zuvor war dpa bereits auf eine von Aktivisten lancierte Pressemitteilung hereingefallen, die behauptete, die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wolle ihren Stiftungsrat um drei Personen mit aktueller Vertreibungserfahrung erweitern. Und im September berichtete dpa, dass es in einer amerikanischen Kleinstadt Bluewater ein Selbstmordanschlag von Deutschen gegeben habe — in Wahrheit eine Inszenierung von Filmemachern.
Bereits nach dem „Bluewater“-Debakel hatte Büchner intern „sechs Lehren“ daraus für den Umgang mit exklusiven Informationen und zweifelhaften Quellen verfasst. Jetzt sah er sich dazu veranlasst, neue, verschärfte Regeln zu formulieren, denn: „Bei schwerwiegenden Fehlern mit negativen Auswirkungen auf den Ruf der Agentur können wir (…) nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.“ Die Anweisungen würden „zweifellos dazu führen, dass die dpa weniger Meldungen produzieren und in einzelnen Fällen später berichten wird“:
Informationen, die der dpa angeboten werden, SOLLEN immer überprüft werden.
Wenn es sich um sensible oder überraschende Informationen handelt, MÜSSEN sie ausnahmslos überprüft werden.
Büchner beschreibt in seiner internen Mail, dass der Aufwand, eine bei dpa eintreffende Information zu überprüfen, oft überschaubar sei und die Veröffentlichung nicht lange verzögern müsse. Aber er fordert:
Wenn wir ein Thema für meldungswürdig halten, müssen wir in der Regel auch die Zeit für Prüfung/Nachrecherche investieren, womit ja kein schlichtes Verifizieren der Echtheit des Absenders gemeint ist, sondern die Recherche weiterer Informationen, Details, Zitate. Wenn der Preis dafür weniger und dafür bessere Meldungen sind, sollten wir diesen Preis zahlen.
Büchners dramatisches Fazit:
Für den Erhalt unserer Glaubwürdigkeit ist kein Preis zu hoch, wir werden sie mit allen Mitteln schützen.
Wie schon bei seiner ersten Mail im vergangenen September lesen sich Büchners Anweisungen teilweise wie Selbstverständlichkeiten — insbesondere wenn man berücksichtigt, dass das, was dpa meldet, von einer Vielzahl von Medien ungeprüft und teilweise sogar automatisch weiterverbreitet wird. Andererseits macht der Text auch deutlich, wie groß der Druck in der Agentur und auf die Agentur ist, vor allem schnell zu publizieren. Mehrfach betont Büchner, dass kein dpa-Mitarbeiter mit Sanktionen rechnen müsse, wenn eine Berichterstattung dadurch verzögert wurde, dass er „im erforderlichen Umfang prüft und nachrecherchiert“. Auch im internen Protokoll dürfe er dafür nicht kritisiert werden.
Nach Ansicht Büchners gibt es zu dieser Herangehensweise für dpa keine Alternative:
Eine Agentur, die nicht viel mehr leistet, als Pressemitteilungen auszuwählen und umzuschlagen, braucht niemand. Wir wissen alle: Die dpa ist weit davon entfernt, simplen press release journalism zu betreiben. Aber ein Mehrwert (den die Kunden mit einem hohen Premium bezahlen sollen) einer Nachrichtenagentur mit Qualitätsanspruch muss genau darin bestehen, grundsätzlich mehr zu liefern als Informationen, die man auch bei OTS [Originaltextservice, der Pressemitteilungen verbreitet] bekommt. Und mit „mehr“ meine ich nicht nur „netter formuliert“.
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Im Folgenden einige Konsequenzen, die Büchner im Detail formuliert:
1. Journalistische Sorgfalt ist die Grundlage unserer Arbeit (…)
2. Richtigkeit geht IMMER vor Geschwindigkeit (…)
3. Alle Informationen, die der dpa angeboten werden, SOLLEN überprüft werden
Das Anrufen und Nachfragen bei schriftlichen Mitteilungen (Post, Fax, E-Mail) ist die Regel, nicht die Ausnahme.
Natürlich soll dabei nicht einfach die Echtheit der Absender überprüft werden. Beim Anrufen und Nachfragen sollten gute Zitate, weitere Details und zusätzliche Informationen eingeholt werden. So entsteht ein echter Mehrwert für unsere Kunden. Genau mit dieser anstrengenden und aufwändigen Arbeit bleiben wir unverzichtbar und erarbeiten uns den entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, die die dpa verzichtbar machen wollen. (…)
6. Mitteilungen zu Themen auf dieser Check-Liste MÜSSEN IMMER überprüft werden (…)
- alle Mitteilungen, die den geringsten Zweifel an Inhalt und Authentizität aufwerfen
- alle Meldungen, die wir mit „überraschende Wende“ oder ähnlichen Formulierungen aufmachen müssten
- Mitteilungen zu Todesfällen (im Inland nie ohne zuständige, eigene Quelle melden, im Ausland auf seriöse Quelle und deren Formulierung achten (NYT…)!)
- alles rund um Privates /Persönliches: Krankheit, Scheidung/Trennung
- weitreichende Entscheidungen: Rücktritte, Entlassungen, Personalien generell
- börsenkursrelevante Mitteilungen (z.B. Übernahmen, Gewinnwarnungen, Insolvenzanträge)
- alle Meldungen über geschäftliche und personelle Vorgänge in Medienunternehmen (insbesondere bei unseren Medienkunden!)
- kritische Äußerungen von Parteikollegen übereinander (z.B. Wulff fordert die Ablösung Merkels)
- Informationen über spektakuläre Kriminalfälle (z.B. Geiselnahmen, Amokläufe und Prominente als Täter, Opfer oder Mitwisser), sofern sie nicht von offiziellen Stellen wie Polizei und Staatsanwaltschaft oder aus zuverlässigen Augenzeugenberichten stammen
- Staatsanwaltschaft teilt Aufnahme oder Nichtaufnahme von Ermittlungen in brisanten Fällen mit
- Mitteilungen über brisante Gerichtsurteile
- Informationen über Terroranschläge
- (vermeintlich) echte Terror-Drohanrufe
- angeblich bahnbrechende neue Erkenntnisse in Forschung und Wissenschaft, sofern sie nicht aus den renommierten Fachorganen (Science, Nature etc.) stammen
7. Check-Verfahren
Die drei Grundregeln zur Überprüfung von Informationen lauten:
a) Immer den unbequemen Weg gehen!
b) Treffen Sie weniger denn je einsame Entscheidungen, diskutieren Sie mit Kollegen!
c) Je größer und unwahrscheinlicher eine Story ist, desto gründlicher müssen wir sie überprüfen. (…)
Für alle zwingend zu überprüfende Mitteilungen gilt (vor allem wenn uns der Absender nicht bekannt ist):
- Mitteilungen mit ausreichend Zeit und Konzentration lesen
- Plausibilität prüfen: Kann es wirklich sein, dass diese oder jene Behauptung/Aussage/Forderung von der betreffenden Organisation/Person erhoben/getätigt wird – oder liegt die Mitteilung weit neben dem Erwartbaren?
- Gerade für potenziell sensationelle Mitteilungen gilt, was wir schon nach dem Bluewater-Debakel festgestellt haben: Eine Story, die zu gut ist, um wahr zu sein, ist vermutlich genau dies: nicht wahr.
- Namen von unbekannten Sprechern oder handelnden Personen zur ersten Verifikation in der Doku DB, der dpa-Plattform suchen und/oder googeln – wenige Treffer bei Google oder keine Fundstellen in der dpa-Plattform sind ein Alarmsignal!
- Beim leisesten Zweifel an der Echtheit einer Mitteilung gilt darüber hinaus: Nicht die Telefonnummer zurückrufen, die in einer (womöglich gefälschten) E-Mail angegeben ist, nicht nur die Website aufrufen, die dort angegeben wurde. Besser Telefonnummern bei www.telefonbuch.de oder über die Auskunft nachrecherchieren.
- Bei zweifelhafter Quellenlage ist die Berichterstattung – vor allem im Ausland – über einen zusätzlichen „Ring der Überprüfung“ abzusichern. Nicht nur die lokalen Behörden, sondern mindestens eine übergeordnete Stelle muss die Information bestätigen können (z.B. in den USA: die Heimatschutzbehörde oder der jeweilige Bundesstaat). Bei Auslandsthemen sind unbedingt die großen nationalen Medien zu beobachten.
- Absender möglichst über bekannte Ansprechpartner persönlich verifizieren. Wenn es keine bekannten Ansprechpartner gibt: Ansprechpartner über andere – mit dem Thema verknüpfte – übergeordnete Stellen erfragen (Beispiele: Bundespresseamt, Parteien, Verbände, etc.).
Bei der Überprüfung von Webseiten/Internet-Auftritten gilt insbesondere:
- In dubiosen Pressemitteilungen angegebene Internetseiten schon auf ihren Namen hin prüfen (klingt er merkwürdig?)
- Wie ist die angeblich offizielle Webseite aufgebaut? Fallen Ungereimtheiten auf? Gibt es Bestandteile, bei denen man stutzig werden könnte?
- Webseiten immer mit der Netcraft Toolbar checken
- Für einen Gegencheck Webpräsenz eines Absenders googeln und auch die so recherchierten Seiten mit der Netcraft Toolbar checken
- Im Zweifel fachkundige Kollegen zur Überprüfung von Mailadresse und Internetadresse hinzuziehen
10. Transparenz
(…) In Fällen, in denen die dpa eigentlich sofort berichten müsste, wir aber Zweifel an Fakten oder dem Absender einer Information haben, müssen wir versuchen, diese Zweifel umgehend auszuräumen. Falls das nicht gelingt, müssen wir auf die Berichterstattung verzichten, bis bestehende Zweifel ausgeräumt sind. Dabei sollten wir verstärkt auf die Möglichkeit von Achtungsnotizen an die Kunden zurückgreifen. Beispiel: „Der dpa wurde mitgeteilt, dass … Wir konnten diese Information bisher nicht überprüfen. Eine Berichterstattung folgt, sobald …“
11. Medien-Infos
Für (Vorab-)Informationen deutscher Medien (vor allem unserer Medienkunden) gilt, dass die dpa diese Informationen bei entsprechendem Nachrichtenwert aufgreifen kann, auch wenn diese nicht bei der Erstquelle überprüft wurden. Wir unterstellen, dass seriöse Medien an uns übermittelte Fakten selbst hinreichend geprüft haben.
Diese Regel entbindet uns allerdings nicht von der Pflicht, die Authentizität einer Medien-Vorab selbst sowie die Plausibilität und Justiziabilität der darin enthaltenen Informationen noch einmal zu überprüfen.
12. Medien im Ausland
In einigen Fällen ist es notwendig, dass die dpa die Berichterstattung anderer Medien aufgreift, weil ein Thema durch die Veröffentlichung eine so große Dimension bekommen hat, dass wir es nicht ignorieren dürfen. Wenn die halbe Welt über etwas spricht, muss sich auch die dpa um dieses Thema kümmern.
Das gilt auch dann, wenn wir diese Informationen nicht selbst verifizieren können.
Voraussetzung für eine Berichterstattung der dpa ist auch in diesen Fällen, dass die Information plausibel und ihre Verbreitung nicht justiziabel ist.
Besonders wichtig ist es, dass wir in diesen Fällen die notwendige Distanz zur Quelle wahren und gegebenenfalls vorhandene Zweifel artikuliert werden. (…)
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Ich dokumentiere diese Regeln hier auch deshalb so ausführlich, weil sie sehr brauchbar und anschaulich sind und natürlich nicht nur für dpa oder Nachrichtenagenturen insgesamt gelten sollten. Ich glaube, dass solche oder ähnliche Grundsätze für jedes journalistische Qualitätsmedium unverzichtbar ist. Die Zukunft des Journalismus kann nur darin liegen, noch stärker als bisher Mechanismen zu installieren, die ihn durch Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit und Transparenz von der Flut von Schein- und Desinformationen nicht nur im Internet absetzen und unverzichtbar machen.
Frustrierend ist für mich nur Büchners elfter Punkt, durch den all die schönen Sicherheitsmechanismen außer Kraft gesetzt werden, sobald irgendein Medium eine vermeintlich exklusive Meldung vorab an dpa schickt — und sei es die „Bild“-Zeitung, die dies gern spät abends macht, wenn kein Fachredakteur mehr Dienst hat. Die Nachrichtenagentur ist hier in einem gewissen Dilemma, weil die regelmäßig unzuverlässigen Quellen ihre eigenen Kunden und teilweise sogar Gesellschafter sind. Trotzdem wird sie ganz selbstverständlich auch diese sogenannten „Medien-Infos“ vor dem Weiterverbreiten nach den sonst üblichen Kriterien prüfen müssen, wenn sie nicht im Gleichschritt mit den anderen Agenturen auf jede Scheinenthüllung von Leuten wie dem „Bild“-Chefkorrespondenten Einar Koch hereinfallen will.