Rechtsfreie-Zonen-Dialektik

(…) Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben. (…) Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums muss verboten bleiben. (…)

(Resolution mehrerer deutscher Großverlage, darunter Axel Springer und
Gruner+Jahr, 8. Juni 2009.)

· · ·

Beim Amoklauf am 11. März haben Petra und Uwe Schill ihre Tochter Chantal verloren. Immer noch erleben sie, wie Medien und Bilderhändler über das Bild ihrer Tochter verfügen, das ein Schulfotograf im Jahr 2008 aufgenommen hatte. Der „Stern“ hatte sich das Foto beschafft. Später tauchte es in „Emma“ auf, und die Agentur „ddp“ bietet es immer noch zahlenden Kunden zum Abdruck an. (…)

Der „Stern“ hat schon viel Verstecktes ans Licht der Öffentlichkeit gebracht, aber auf welchen Kanälen er Privatfotos von Mordopfern bezieht, das hält er geheim. Ein „Stern“-Fotoredakteur verweist auf seinen Chef. Der Chef verweist auf „die Chefredaktion“, ohne eine Telefondurchwahl herauszurücken. „Die Chefredaktion“ meldet sich am Telefon und erklärt, dass Anfragen nur schriftlich beantwortet werden. „Zu Quellen, die der Stern bei seinen Recherchen benutzt, sagen wir aus grundsätzlichen Schutzgründen nichts“, schreibt dann Katharina Niu im Auftrag der Chefredaktion.

Der „Stern“ ist unter Fotografen bekannt dafür, dass er immer den Bildnachweis abdruckt, den Fotografen und die Agentur nennt. Nur diesmal will die Chefredaktion denjenigen schützen, der die Bilder besorgt hat. Wovor eigentlich? Schämt sich jemand? Ist etwas illegal an diesen Bildern? (…)

Den Handel mit Bildern von Jugendlichen, die ermordet wurden, hält niemand auf.

(„Winnender Zeitung“, 30. Mai 2009.)

83 Replies to “Rechtsfreie-Zonen-Dialektik”

  1. Leider, sehr leider und in diese Fall trauriger Weise wahr: Papier ist geduldig und manchmal nichts und gar nichts wert. Traurig.

  2. Die meisten Delikte sind nur dann so richtig schlimm, wenn sie von anderen begangen werden. Man selbst hat ja gute Ausreden wichtige Gründe.

  3. Widerlich, widerlich, widerlich. Und Springer immer vorn dabei. Was für ein kranker Verein.

  4. Die Frage ist, wie lange wollen wir uns das noch bieten lassen ? Macht doch endlich mal richtig mobil gegen diese Presse, organisiert Demos geht auf die Strasse, ganz so wie mit dem Thema – jetzt hätte ich beinahe auch schon KIPO geschrieben – Zensur. Nicht-staatlich hervorgerufene Wut quasi. Immerhin haben die ja reale Häuser vor denen man demonstrieren kann. Wie wiederlich mit dem geklautengekauften Bildern auch noch Kasse zu machen – Das macht mich sowas von wütend!
    – ach das gab’s ja alles schon mal – war aber vor meiner Zeit.

  5. Vielleicht wurde das Foto vom Schulfotografen verkauft. Dann wäre es in der Tat zumindest keine Urheberrechtsverletzung.

  6. „Auf die Straße gehen“ gibt es doch schon. Nicht an den Kiosk gehen und die Magazine einfach nicht kaufen. Nichts verursacht denen mehr Schmerzen. Ansonsten kann man nichts machen. Presserat ist ein Papiertiger. Die Höhe des Schadenersatz oder ähnlichen liegt bestimmt immer unter den Einnahmen aus den verkauften Auflagen. Also: Einfach nicht kaufen.

  7. Mich würde mal interessieren wo genau die ungenehmigte Nutzung der geistigen Inhalte stattfindet. Sind damit tatsächlich etwas zu lang geratene Zitate in Blogs und Infoportalen gemeint?
    Vielleicht hat ja mal jemand ein konkretes Beispiel.
    Unter webnews.de wurden meines Wissens bis vor kurzem noch die kompletten Artikel angezeigt. Anscheinend werden sie jetzt nur noch verlinkt.

  8. @Martin: vielleicht geht es hier nur um thematische Vorbereitung der Zensur-Sperren auch für Content-Diebe. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass es Seiten gibt, die durch Content-Diebstahl messbare Verluste bei den Online-Ablegern der Zeitungen produziert, aber die Möglichkeiten offen zu halten, Kritiker die großzügig zitieren um es dann auseinanderzunehmen Deutschlandweit sperren zu lassen sehe ich schon als potentiellen Grund um deswegen jetzt schonmal im Vorfeld so ne große Welle zu machen.

    Oder geht es hier tatsächlich um Google News?

  9. Der Witz bei der Resolution der Verlage ist ja eigentlich, dass viele bloggende Menschen oder andere Informationssammler im Internet gar nicht so einen Zulauf hätten, gäbe es so großartigen Qualitätsjournalismus noch. Es gibt ihn sicherlich teilweise, ein Großteil der Nachrichten besteht aber ja nur noch aus Effekthascherei – oder ganz direkt aus Meinungsbildung und nicht als darstellung von Informationen zum Bilden einer eigenen Meinung.

    K.P.

  10. Ich will nur hoffen, daß sich die Dialektik nicht in die falsche Richtung auflöst. Wer sein Bild in einem öffentlichen Netzwerk zur Verfügung stellt erklärt sich damit mit seiner Verbreitung einverstanden und sollte keinerlei rechtliche Handhabe gegen eine Weiterverbreitung haben.

  11. @twex: Sie sind ja lustig. Und wer seine Artikel im Internet veröffentlicht, erklärt sich auch mit ihrer Verbreitung einverstanden? Das können Sie gerne mal ausprobieren.

  12. Gab es nicht mal Anfragen an den Stern, warum sie die Bilder veröffentlicht haben? Mit Quelle: StudiVZ? Und dann hat doch jemand vom Stern gesagt, dass das völlig ok wäre, weil es ja ein Person des Öffentlichen Lebens wäre? Das ist genau die Doppelmoral, die exakt in den Etagen der Verlage herrscht. Haben die vorher die Eltern gefragt, ob sie ein Bild der Tochter veröffentlichen dürfen und ganz schlimm damit Geld machen dürfen? Haben Sie? Nein. Mit Sicherheit nicht.

  13. Um exakt zu sein, geht es den Verlagen bei Ihrer Resolution lediglich um „geistiges Eigentum“, also Urheberrecht. Das liegt in dem oben geschilderten Fall aus Winnenden beim Schulfotografen, und ob der die Bilder nicht doch selbst an „Bild“ & Co. verkauft hat, ist nicht geklärt (die Passagen aus der „Winnender Zeitung“, die sich mit dieser Fragestellung beschäftigen, wurden oben leider nicht zitiert). Rein rechtlich müssen Resolution und Veröffentlichung/Weiterverkauf der Bilder also keinen Widerspruch darstellen.
    Was natürlich nichts daran ändert, dass der Abdruck solcher Bilder das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten und ihrer Angehörigen mit Füßen tritt.

  14. In diesem Blog war doch vor kurzem noch ein Beispiel, wie massiv (ich glaube es war welt.de) die online-Ableger der Printmedien selbst den google-newsfeed integrieren, so dass der Artikel nicht mehr über die originäre Quelle gefunden wurde, sondern über die online-Ableger die ihn lediglich google-news integriert hatten.
    Google-News ist doch im Grunde ein Segen für die online-Portale. Ich würde nie auf die Idee kommen stern.de oder zeit.de aufzurufen, aber wenn ich über google-news gezielt suche, lande ich auch ab und an dort. Wobei ja google-news genau diese „wer ist erster“-Hysterie befeuert, die hier ja auch recht oft kritisiert wird.

  15. Kurzer Nachtrag: Ich werfe einfach mal in die Runde, dass 50% der Backlinks die spon erhält von Blogs kommen. Gerade durch intensive Diskussionen der Inhalte werden jene auch für google relevant.

  16. Ich finde es absurd, wie selbst noch diese Sache der Familie Schill von Ihnen derart instrumentalisiert wird, Stefan.

  17. Mh, hat jemand eine Ahnung, ob die Betroffenen da rechtlich gegen Vorgehen könnten? Ich habe keine Ahnung wie es sich in diesem Fall mit dem Recht auf Privatsphäre (oder wie auch immer der Ausdruck dafür ist, daß ich eigentlich NICHT einfach auf der Straße rumlaufen und wahllos Leute photographieren darf, ohne ihr Einverständnis zu erfragen) gegen etwaige journalistische Rechte verhält?

  18. @treets: Die Familie kämpft dafür, dass das Foto ihrer Tochter nicht länger durch die Medien geistert und versucht herauszufinden, wo es überhaupt herkommt. Inwiefern instrumentalisiere ich das?

  19. 22: Stefan, Ihr Kampf gegen die etablierten Journalismus-Windmühlen ist bekannt und von Ihnen selbst hinlänglich dokumentiert. Deswegen auch mochten Sie nicht nur allein den Mißbrauch des Opfer-Fotos dokumentieren (zumal dieses Foto tatsächlich auch massiv im web kursiert). Sie meinten es IRGENDWIE in einen Zusammenhang zu einem angeblichen – und maßgeblich von Ihnen gepushten – Konflikts „etablierte Medien vs. elektronische“ stellen zu müssen.

    Dazu mußten Sie nur den Mißbrauch des Fotos heraus picken (zu Recht), das Ganze mit einer allgemeinen Formulierung (Intro) zu verknüpfen. Natürlich ist die Verwendung des Fotos eine Schweinerei. Aber unabhängig davon ist die Verletzung des Urheberrechts, der im Internet manche Blüte treibt, auch eine Sauerei.

    Beides nun aber aus dem Zusammenhang heraus zu verbinden, dient halt in erster Linie Ihrem eigenen Ziel (Torpedierung etablierter Medien). Ohne das Einleitungs-Zitat aus der Resolution wäre das alles vermutlich für Sie kaum erwähnenswert gewesen. Diese Art „Garnierung“ mußte wohl sein. Der Zweck heiligt die Mittel, nicht wahr?

    Vielleicht ahnen Sie jetzt, warum – aus meiner Sicht – der Ausdruck „absurd“ recht milde gewählt war.

  20. Ach du großer Gott. Auf den Artikel aus der „Winnender Zeitung“ bin ich Zusammenhang mit dieser BILDblog-Geschichte gestoßen: http://www.bildblog.de/8544/die-gewalt-fest-spiele-von-winnenden/

    Ich „pushe“ einen Konflikt „etablierte Medien vs. elektronische“? Ich schreibe für Zeitungen und publiziere viel Online. Mein Ziel ist die „Torpedierung etablierter Medien“? Ich lebe zu einem nicht unwesentlichen Teil von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

  21. @25: Zitat SN:
    „Ununterbrochen verplempern Zeitungen in diesen Tagen Platz damit, den Bloggern und Amateurjournalisten zu erzählen, wie unfähig, dumm, unqualifiziert, unzuverlässig sie sind — und wie unverzichtbar ihre eigene journalistische Arbeit.“

    (Bei der FAZ ist ihr Anteil im elektronischen Bereich (faz.net) größer als im gedruckten Heft.)

    Dieses „Iiiiiich? Ich doch nicht“ von Ihnen ist doch jetzt amüsant. Aber egal wie: ihre Gefolgsleute sind ja auf ihrer Seite. Nur auf Dauer dürfte das selbst Ihnen nicht mehr genügen, oder?

    Bekanntes (und immer noch gültiges) Zitat von Hans Leyendecker:

    „Niggemeier hat eine Gemeinde und das ist verführerisch. Er schreibt etwas und alle brüllen und sagen: „Denen hast Du‘s gezeigt!“ Da sind dann oft hunderte Kommentare drunter, die begeistert sind. Na gut.“

    Meine Güte, schon wieder so spät? ;-)

  22. @26 (treets):

    hübsch. sie rücken herrn niggemeier mal eben so in die nähe dessen, was er selbst kritisiert. zur not in dem sie disparates aneinander reihen, egal wie, ist hinlänglich bekannt.

    ist ja auch cool, dann steht er ja genau da, wo er selbst hinhaut.

    ich glaube, sie wollen in ihren andeutungen ein seltsames schweigeargument verstecken: erst durch kritiker wie niggemeier werde das kritisierte verhalten so richtig schlimm.

    die eigentlichen schuldigen seien dann nicht die, die unter täglicher lebensgefahr penibel recherchierten und im schweiße ihres angesichts berichte knittelten, bei denen ihnen ganz selten ein mal ein verzeihlicher fehler unterlaufen könnte.

    böse sind stattdessen die, die darüber reden, wie schlimm es ist, opfer einer arroganten, selbstvergessenen presse zu werden. die so tut, als schrieben da nicht menschen, sondern eine pflicht, eine anteilnahme, ein zeit- und finanzdruck, ein moloch, in dessen weg man halt nicht kommen darf.

    also wenn keiner „aua“ schreit, dann ist es schneller wieder gut, hm? wenn ich die augen zu mache, sehen sie mich nicht mehr?

    es schüttelt mich, wenn ich so was lese.

    .~.

  23. Ich sehe hier keine Gemeinde. Es brüllen auch nicht alle. Weder brüllen, noch alle.

    Mal stimmt man mehr zu, mal weniger, mal gar nicht. Welche Phantasie bedient denn dieses „alle brüllen“?
    —-
    Wenn die Fotografierten sich selbst fotografiert haben, dann gehen die Verwerungsrechte an den Fotos an die Erben über, oder? Während das Recht am eigenen Bild nicht vererbt werden kann?

  24. Strikte Kauf- und Surfverweigerung. Mir gefällt die Sorglosigkeit in Bezug auf Urheberrechte im Netz auch nicht, aber jeder Euro, der diesen Kerlen entgeht, ist ein kleiner Grund zu feiern.

  25. @28 (stefan w.):

    persönlichkeitsschutzrechte gibt’s aber bisweilen auch nach dem tod. inwieweit das für fotos zutrifft, weiß ich auf die schnelle nicht.

    .~.

  26. Was für Pharisäer!

    Ich finde es sehr verständlich, dass die Familie Schill nichts dagegen unternommen hat. Trotzdem ist es bedauerlich.

    Weißt Du, ob Gisela Mayer rechtliche Schritte eingeleitet hat? Sie ist immerhin stark genug, auf einem Podium neben Nikolaus Fest zu sitzen. Meines Erachtens ist es dafür noch lange nicht zu spät.

  27. (…) Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben. (…) Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums muss verboten bleiben. (…)
    In diesem Kontext möchte ich gerne ein ein berühmtes Kurzgedicht (© F. W. Bernstein) aktualisieren:
    Die größten Kritiker der Elche, sind in Wahrheit selber welche.

  28. Bei mir zeigt der link zum Artikel der WZ ledigich eine leere Seite. Bin ich zu doof, oder wurde der Artikel entfernt?

  29. @Paanx

    Ich weiß nicht, ob Sie Firefox als Browser benutzen. Wenn ja: Manchmal mag Firefox (einzelne) pdf-Dateien nicht. Warum auch immer.

    Ich würde empfehlen es dann einmal mit Opera oder dem Internet Explorer versuchen. Manchmal hilft auch ein Neustart von Firefox.

  30. seltsam. Ich hätte angenommen, ein Schulfotograf hätte überhaupt keine Verwertungs- oder Urheberrechte an solchen Schulfotos, über den Zweck der Fotos hinaus.
    Schliesslich werden solche Fotos ja normalerweise für „interne“ Zwecke gemacht, und sind nicht zur allgemeinen Veröffentlichung bestimmt.
    Der Gedanke, dass Schulfotografen diese Bilder über Agenturen anbieten ( dürfen ), ist nicht unbedingt angenehm. Sind schliesslich nicht deren Kinder.

    Wenn ich das Geld hätte, ich würde liebend gerne einen Anwalt bezahlen, der solche Dinge verfolgt. Die Konzerne hätten es verdient, zumindest hier und da mal die Härte des Gesetzes zu spüren. Man möge mir den „David-gegen-Goliath-Reflex“ verzeihen..^^

  31. @ 31 dot tilde dot

    Das Urheberrecht erlischt grundsätzlich erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (bei mehreren Urhebern 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers) und ist sogar vererbbar.

    @ 37 B.Schuss

    Ein (echter/professioneller) Photograph hat immer ALLE Rechte an dem gemachten Photo. Man kann ihm diese Rechte zwar „abkaufen“ aber in erster Linie hat er alle (Urheber)Rechte an dem von ihm gemachten Bild.

    Jetzt kann man natürlich darüber streiten inwieweit ein Photograph der in einem solchen Fall die Bilder verkauft moralisch handelt oder nicht. Den meisten wird heutzutage der Geldbeutel allerdings näher sein als jede Moral.

  32. Schulfotografen dürfen wirklich die Bilder, die sie im Auftrage von Eltern und Lehrern machen, an alle möglichen Personen und Institutionen verkaufen? Das ist ein Skandal. Die Eltern müssten darüber rechtsbelehrt werden. Aber vielleicht wissen es die Lehrer nicht einmal.

  33. @Morgenstund: auch, wenn diese Fotos zu einem bestimmten Zweck gemacht wurden, und dieser Zweck eine allgemeine Veröffentlichung explizit aus schließt ?

    Und wie ist das mit dem Recht am eigenen Bild ? Gilt das hier nicht ? Nur weil ein Schulfotograf z.B. mal vor Jahren Fotos bei meiner Abiturfeier gemacht hat, darf er diese doch nicht so einfach heute an Agenturen verkaufen, oder ? Schließlich wurde er ja bereits für seine Arbeit bezahlt.
    Klingt vielleicht paranoid, aber ich finde den Gedanken, dass andere Leute Fotos von mir besitzen, über deren Veröffentlichung ich nicht entscheiden kann, erschreckend.

  34. @Morgenstund

    Das stimmt schon, dass der Photograph alle Urheberrechte an von ihm gemachten Bildern hält, nur: In diesem Falle würde ich doch mal schätzen, dass sich der Vertrag zwischen Objekt und Photograph auf den ursprünglichen Zweck (Schulbilder) beschränkt und nicht ohne weiteres auf kommerzielle Zwecke ausdehnen läßt. Aber ich mag mich täuschen…

  35. @38 (morgenstund):

    das ist völlig richtig. laienhaft gesprochen teilt es sich übrigens in urheberpersönlichkeitsrechte und verwertungsrechte. zwischen diesen hätte der franchisenehmer im besagten artikel unterscheiden müssen, seine aussage führt da total am thema vorbei, denn er hat sicher verwertungsrechte vom fotografen übertragen bekommen. wenn ein fotograf eine auftragsarbeit macht, ist die verwertung in der regel in einem vertrag geregelt. sein urheberrecht bleibt davon unberührt. sind verwertungsrechte einmal übertragen, kann er für eine verwerfliche verwendung durch den neuen rechtsinhaber meines erachtens schlecht verantwortlich gemacht werden.

    die urheberpersönlichkeitsrechte sind bei uns in deutschland wie von ihnen korrekt erwähnt vererbbar – dies ist übrigens ihre einzige mögliche übertragung.

    bei einer fotografie gilt übrigens nicht die einschränkung, dass eine gewisse schöpfungshöhe erreicht sein muss, um für ein bild urheberrechtlichen schutz zu genießen (gab’s da nicht mal so ein kochbuch im internet?). ihre einschätzung zur professionalität des fotografen halte ich für irrig.

    mein beispiel bezog sich auf persönlichkeitsrechte der fotografierten. da diese nicht beiwerk auf einem foto im öffentlichen raum sind, haben sie rechte an der abbildung ihrer person. sind sie relative oder absolute personen der zeitgeschichte, können diese rechte eingeschränkt sein.

    ich wollte darauf hinweisen, dass es seltene fälle gibt, in denen auch post mortem persönlichkeitsrechte geschützt werden. die erwähnte entscheidung legt nahe, dass diese nicht wie urheberpersönlichkeitsrechte 70 jahre nach ableben des rechtsinhabers vererbt werden.

    wir sollten so etwas mal mit einem experten über bier und büchern in ruhe bekakeln. interessantes thema – gerade heutzutage, wo die welt sich so schnell dreht.

    .~.

  36. @50 B. Schuss

    Der Photograph (ich spreche hier jetzt von einem professionellen Photographen mit entsprechender Ausbildung und Zulassung) hat immer alle Rechte am Bild. Man kann natürlich mit einem Vertrag entsprechende Verwertungsausschlüsse vereinbaren. Die Erfahrung zeigt aber, daß dies im Allgemeinen nicht gemacht wird. Vor allem bei Schulphotos bekommen weder die Eltern noch die Schüler AGB vorgelegt (falls dieses überhaupt vorhanden sind).

    Insoweit gilt einfach: Wenn nichts anderes vereinbart wurde hat der Photograph die Rechte an dem von ihm gemachten Bild und kann diese auch verwerten.

    Der Photograph, der Ihre Abiturbilder gemacht hat dürfte diese -wenn nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde- diese also heute noch verwerten.

    Das Ganze ist zugegeben etwas kompliziert und würde sicherlich den Rahmen dieses Forum sprengen dies ausführlich zu erklären.

    Leider ist es aber -vor allem bei Schulphotos bzw. auch Vereinsphotos- so, daß sich die wenigsten Menschen eben bevor sie die Photos machen lassen darüber informieren. Es wäre wünschenswert.
    Gibt es einen Vertrag, so trifft sicherlich die Ausführung von Linus (41) zu. Nur wie gesagt, in den meisten Fällen gibt es eben keinen.

    Ich durfte -zur Schulzeit meiner Kinder- sogar hier im Rems-Murr-Kreis (ich lebe wirklich dort, wenn auch ein gutes Stück von Winnenden entfernt, was nicht weniger betroffen macht) erleben, daß ein Schulphotograph der gebeten wurde seine AGB offen zu legen, schlicht abgelehnt hat das betreffende Kind anschließend zu photographieren – die Eltern hatten der Verwertung/AGB wohl nicht zugestimmt.
    Leider läuft die Sache im Normalfall einfach so ab, daß der Lehrer irgendwann einen Termin für den Schulphotographen mitteilt, die Schüler bittet in „ordentlicher“ Kleidung zu erscheinen und der gute Mann/die gute Frau dann der Reihe nach die Klassen abphotographiert. Anschließend bekommen die Kinder nette Zettelchen in die Hand gedrückt und ca. 1 Woche später kommt dann die Mappe, aus denen man sich die Bilder aussuchen und käuflich erwerben kann. Wenn man Glück hat bekommt man mit der Lieferung der Mappe oder bei der Lieferung der Bilder dann so etwas wie AGB (auf der Rückseite der Rechnung/Quittung) zu sehen, die vor allem dazu dienen den Eltern zu vermitteln ob und unter welchen Bedingungen sie Bilder nachbestellen können.

    Wie gesagt könnte man sicherlich die Verwertungsmöglichkeit für den Photographen einschränken, allerdings wären hier dann erst einmal im Vorfeld die Schulen (Schuldirektoren, Elternbeirat) und auch die Eltern gefragt.

  37. @43 dot tilde dot

    Nun, ich finde die Unterscheidung professionell / privat schon wichtig. Es gibt zwar keine Zulassungsbeschränkung mehr für Photographen, allerdings, wer gewerblich das Handwerk der Photographie ausüben will (und z.B. Hochzeits-, Schul-, oder Porträtphotos machen will) muß bei der Handwerkskammer eingetragen sein.

    Zwar habe ich, wenn ich als Privatperson ein Bild mache auch die Urheberrechte und könnte es natürlich im Zweifel verkaufen. Ein „privater Photograph“ kommt jedoch ganz selten auf die Idee ein Photo eben „gewerblich“ zu nutzen.

    Diese Unterscheidung kann aber -vor allem, wenn man gerichtlich vorgehen will- sehr wichtig sein.

    Natürlich ist aber eben dies ein weiteres Problem. Bekanntlich haben die lieben, werten Journalisten der Regenbogenpresse ja auch die Nachbarschaft, Freundeskreis etc. abgeklappert und entsprechende Summen für Bilder geboten. Da die Schwaben jedoch als sehr eigen und mißtrauisch gelten hatten sie soweit mir bekannt wurde da nicht so viel Erfolg. Wesentlich erfolgreicher waren sie da bei Kwick und Twitter. Kwick (eine im Rems-Murr-Kreis ansässige Internetplattform) hat auch die Nicks der Schüler noch wochenlang (stilvoll mit einem Kreuz markiert) offen gehalten inklusive entsprechender Diskussionforen und der Möglichkeit Beileidsbekundungen in Gästebüchern zu hinterlassen. Die Bilder wurden natürlich nicht gesperrt, so wenig wie das Profil. Allerdings wurde das Profil des Täters unverzüglich gesperrt. Die Foren/Gästebücher waren interessant zu lesen (es war genauer gesagt wirklich grausam was manche da von sich gegeben haben).

    Gut…ich bin auch für ein Bier in geselliger Runde…das führt hier zu weit.

  38. echt ein Hammer. Das bedeutet doch im schlimmsten Fall, dass tausende, wenn nicht zehn- oder hunderttausende Bilder von Schulkindern in der Hand von irgendwelchen Fotografen sind, die diese Bilder problemlos an Nachrichtenagenturen, Werbeagenturen, etc. zur weiteren Verwertung verkaufen können. Ich nehme ja nicht an, dass das häufig passiert, aber gerade in Fällen, die öffentliches Interesse auf sich ziehen ( also leider meistens Sachen wie Kindesentführung, Missbrauch, Amokläufe, etc ) könnte sich der Fotograf schon mal in Versuchung geführt fühlen…

    Ich denke, da besteht Handlungsbedarf von Seiten der Schulen, aber auch der Eltern. Eine Weiterverwertung solcher Fotos sollte immer ausgeschlossen werden.

  39. @47 sehr spannende links, danke!

    Also, wenn ich den law blog hier richtig verstehe, dann kann der Schulphotograph nicht „einfach so“ die gemachten Bilder weiterverwenden und zweckentfremden. Der Umfang der Einwilligung in die Verwendung der Photos richtet sich nach dem verfolgten Zweck, sollten die Verwendungen nicht konkret benannt oder ausgeschlossen worden sein.

    Es sei denn natürlich, Eltern oder andere hätten blind irgendeinen Wisch unterschrieben. Aber auch da gilt, dass die AGBs mindestens mal zugänglich gemacht werden müssen…

  40. Ohne da jetzt groß nachrecherchiert zu haben, würde ich sagen, dass der Fotograf zwar das Urheber- und Verwetrungsrecht an den Fotos besitzt. Wegen § 22 KunstUrhG führt dies aber noch lange nicht dazu, dass er oder irgendein Dritter (Zeitungen, Fernsehen etc.) dieses Foto auch „öffentlich zur Schau stellen“ darf. Eine entsprechende Einwilligung dürfte in dem Vertrag über die Schulfotos auch nicht zu sehen sein.

    Bleibt Bild & co also nur der Weg über § 23, d.h.Zeitgeschichte.

  41. @Smeik

    Der Handelnde bleibt aber der Photograph, nicht „Bild & Co“, oder?

    Ausserdem: § 23 schränkt das aber auch gleichzeitig wieder ein: „Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.“

  42. Ich denke, der Schulfotograf darf die Bilder schon verkaufen bzw. die Urheberrechte. Jedoch bleibt ja das Recht am eigenen Bild davon unberührt, d.h. derjenige, der diese Bilder besitzt, darf sie noch lange nicht veröffentlichen.
    Um konkret auf das Problem von Opferbildern nach einem Amoklauf zu kommen: Es heißt im bereits in #49 genannten Kunsturheberrechtsgesetz §22: „Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.“ Das ist doch ziemlich klar formuliert, oder? D.h. man müsste gegen das Gebaren, das einige Presseorgane hier an den Tag legen, eigentlich gut vorgehen können. Oder hab ich immer noch was nicht verstanden?

  43. @46 B. Schuss

    Natürlich könnten das sicherlich tausende Photographen tun. Allerdings, wenn man es sich genau überlegt: Warum müssen den die Journalisten häufig auf Bildchen in den entsprechenden Communities zurückgreifen?

    Es gibt wohl doch noch eine Menge Photographen, die so etwas wie „Ehre“ kennen…oder..Moral…oder wie auch immer man das nennen will.

    Ausnahmen gibt es immer und überall. Leider.

    Allerdings sollten vor allem Eltern darauf achten, daß ihre Kinder nichts oder zumindest nicht zuviel an Photos von sich veröffentlichen. Leider -sehen sie sich mal auf entsprechenden Communities um- veröffentlichen diese selbst oft genug als „stolze“ Eltern die Bilder ihrer Sprößlinge und machen sie auch frei zugänglich. Darüber, was mit den Photos so alles gemacht werden kann oder wer sich daran „bedient“ machen sich ganz allgemein die wenigsten Menschen Gedanken. Diese kommen immer erst hinterher.

    Ich habe vor kurzem auch das Abiturphoto meiner Klasse im www entdeckt. Es wurde nicht vom Photographen veröffentlicht, das muß ich zugeben. Es war eine Mitschülerin, die dazu natürlich im Prinzip nicht das Recht hat, da sie ja das (Urheber)Recht am Photo gar nicht besitzt.

    Vielleicht ist insofern die Welt (oder nur der Mensch?) doch noch nicht reif für das www oder die heutigen Medien.

    @47 dot tilde dot
    Die Links sind wirklich super. Vor allem der Erste.

    @48 Linus
    Das Problem ist ja eben, daß -wenn man überhaupt AGB zu sehen bekommt- dies erst hinterher der Fall ist. Es wird somit eben kein „Zweck“ vereinbart.
    Wie schon gesagt: Hast Du einen „Vertrag/AGB/Vereinbarung“ so ist dieser natürlich wirksam. Nur, Du mußt ihn eben „haben“.

    @49 smeik
    Im Prinzip ja…aber:
    Es bleibt immer die Frage: Ist ein Vertrag zustande gekommen und was wurde in diesem vereinbart?

    Die (meine) Erfahrung zeigt jedoch, daß zumindest bei Schul-/Kindergartenphotos die Eltern nichts zu sehen bekommen bzw. erst mit der Lieferung der Bilder.
    Ich meine mich jedoch erinnern zu können, in den AGB die „öffentliche zur Schau Stellung z.B. zu Werbezwecken“ zumindest in einem Fall gelesen zu haben.

    Wobei erfahrungsgemäß, wie auch Herr Niggemaier schon oft erwähnt hat, die Regenbogenpresse immer auf §23 „ausweicht“ und damit durchkommt.

  44. Smeik hat mit seinem Verweis auf § 22 KunstUrhG schon Recht. Bei Schulfotos ist davon auszugehen, dass die Einwilligung zur Verbreitung nur für den Jahresbericht / das Jahrbuch der Lehranstalt erteilt wurde und nicht für eine Veröffentlichung zehn, zwanzig Jahre später. Wenn also jemand Ihr Abi-Bild drucken oder ins Netz stellen möchte, lieber B. Schuss, dann können Sie ihn anzeigen (Strafmaß: max. 1 Jahr Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe, § 33 Abs. 1 KunstUrhG).

    Was die Angehörigen der Opfer des Amoklaufs von Winnenden betrifft, so denke ich, dass sich mit § 23 Abs. 2 KunstUrhG schon recht gut gegen eine angebliche zeitgeschichtliche Relevanz der Fotos argumentieren ließe.

  45. Mein Name ist Uwe Schill, meine Tochter Chantal wurde am 11.03.09 beim Amoklauf in Winnenden ermordet. Eigentlich wollte ich das ganze Thema mit den Bildern vergessen bzw. nicht mehr erwähnen, weil es mich immer wieder aufwühlt und von der Trauer um meine Tochter ablenkt. Ich kann und möchte auch keine Energie (die ich eh nicht habe) für so etwas vergeuden. Aber leider lässt mich dieses Thema der geklauten Bilder nicht los und ich werde immer wieder damit konfrontiert. Wenn sich jemand bereit erklären würde, diese Angelegenheit auf dem Rechtsweg zu klären, wäre ich gerne bereit die nötigen Informationen zu liefern und meinen Namen dafür herzugeben. Ich bin jedoch nicht bereit, auch noch ein finanzielles Risiko durch solch eine Klage einzugehen. Wenn wir als Familie Schill einen finanziellen Schaden in dieser Angelegenheit davon trügen würde dies den derzeitigen Nutznießern des Bilderhandels und der Auflagensteigerung ihrer Blätter weiteren Auftrieb geben und uns einen weiteren Nackenschlag versetzen.

  46. @55 (uwe schill):

    sehr geehrter herr schill,

    auf die gefahr hin, dass sich jetzt ein pubertierender scherzbold vor seinem computer über meine leichtgläubigkeit amüsiert, gehe ich direkt, ehrlich und ohne jeden zweifel an ihrer person auf ihren kommentar ein.

    zunächst möchte ich ihnen sagen, dass ich ihre entscheidung mutig und richtig finde, offensiv mit dem thema umgehen zu wollen.

    vielleicht hilft es weiter, wenn sie sich einmal persönlich an den hausherrn wenden. seine emailadresse finden sie im impressum. ich könnte mir vorstellen, dass herr niggemeier ihnen bei der suche nach einem in mediensachen kompetenten rechtsanwalt helfen kann. seiner arbeit im bildblog könnten sie entnehmen, dass er sich als berichterstatter in der materie recht gut auskennt. sprechen sie doch mal mit ihm und verschaffen sie sich selbst einen eindruck, ob er ihnen zu hilfreichen kontakten verhelfen kann.

    ich wünsche ihnen von herzen gute freunde, die es aushalten, ihnen in dieser schweren zeit zu zu hören und mit ihnen zu schweigen. dass sie die kraft haben, schwere worte auszusprechen, zeigt sich an ihrer obigen äußerung. möge sie ihnen wachsen.

    .~.

  47. Sie haben es hier mit keinem pubertierenden scherzbold vor seinem computer zu tun. Danke für Ihren Beitrag.

  48. Die Medien geben den Mediennutzern nur das, was sie verlangen. Keine Zeitung druckt etwas, das sich nicht verkauft.

    Im Printbereich ist es die Auflage, im Netz sind es die Klicks, die über Erfolg oder Mißerffolg entscheiden.

    Die Medien halten den Voyeuristen nur das Schlüsselloch frei. Niemand zwingt jemanden dazu, in die Knie zu gehen und hindurchzuschauen.

  49. @55 Ich habe dunkel in Erinnerung, daß Günter Wallraff eine Stiftung gegründet hat, die Prozesse gegen Medienunternehmen finanziert.

  50. Kleiner Tipp in Sachen Kita- und Schulfotografie: Schon allein der technische Vorgang des Fotografierens von Kindern ist explicit zustimmungspflichtig, was logischerweise durch die Eltern erfolgen sollte. In der Praxis sieht das natürlich immer anders aus: Irgendwann hängt irgendwo in Kita oder Schule ein Zettel, wann der Fotograf kommt. Dass eigentlich im Voraus durch die Eltern die Genehmigung zum Fotografieren erteilt werden muss, weiß der (Amateur) Schul- oder Kitafotograf mangels Ausbildung natürlich nicht, die meisten Eltern übrigens auch nicht – also wird munter drauflos fotografiert.
    Bei meinen beiden Kindern handhabe ich die Situation daher ganz locker: Gefallen mir die Bilder, kaufe ich sie. Gefallen sie mir nicht, fordere ich die Foto-Genehmigung ein (die es natürlich nicht gibt) und lasse sämtliches Material vernichten – nötigenfalls auch gern mal per Gerichtsurteil, eine kleine Schadenersatzforderung inklusive. Dieser Vorgang führt natürlich dazu, dass der „Fotograf“ sich beim nächsten Mal weigert – was bei den zum (nicht unheblichen Teil) überaus schlecht gemachten Fotos nicht einmal weh tut.

  51. @59 Aha, und Kinderhuren gibt es auch nur, weil sie irgendwer an die Straße stellt, der damit Geld machen will. Vorbeifahren und sich an ihnen vergehen muß ja keiner.

  52. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn sich die an diesem (und ähnlichen) Fällen Interessierten zusammentäten, um diesen Prozess exemplarisch zu unterstützen. Hier lesen viele, im LAWBLOG ebenfalls, und die Notwendigkeit einer juristischen Entscheidung einschließlich Signalwirkung werden wohl viele sehen.

    Allerdings muss ich gestehen, über die finanziellen Anforderungen überhaupt nicht im Bilde zu sein.

  53. @ 62
    Darf ich da so leise Zweifel anmelden? Meines Wissens nach gibt es sogar höchstrichterliche Rechtsprechung, die explizit sagt, dass es kein Recht darauf gibt, nicht fotografiert zu werden. Das Persönlichkeitsrecht greift erst bei der Veröffentlichung ein. Würde mich mal interessieren, mit welcher Argumentation sie die Gerichte von Ihrer Sicht überzeugt haben.

  54. Glaubt denn jemand ernsthaft, etwas wird sich daran noch ändern? Habe gerade den neuen „Stern“ aus dem Briefkasten gefischt. Aufmacher: Todesflug AF 447. Inhalt: 25 Bilder der verstorbenen Deutschen, dazu 3 leere Bildkästen, und dies vermutlich auch nur, weil die Redaktion die Bilder dazu nicht im Internet hat finden können …

  55. :-)

    Weil da die Woche über jede Menge liegt – einfach, um einen möglichst breit gefächerten Überblick zu haben. Deshalb auch der „Stern“. Aber zugegeben, ich habe schon mehr als einmal über eine Kündigung nachgedacht. Aber wie das so ist mit alten Gewohnheiten …

  56. @65: Ganz einfach: Wenn es um Kinder geht – und Sie (also in diesem Falle ich) glaubhaft mit dem Wohl des Kindes, dem besonders geschützten Sozialraum einer Kita/Schule sowie dem ausschließlich wirtschaftlichen Interesse der Agentur argumentieren – dann verschließt sich kein Richter der Auffassung, dass sämtliches Material in diesem Falle illegal hergestellt worden ist und somit umgehend zu vernichten sei. Schließlich haben Sie als Eltern keinen Einfluss mehr darauf, was mit dem Bildmaterial eines Tages geschehen könnte. Sicherlich war das Geschlecht der Richterin in diesem Fall auch hilfreich, das ist aber reiner Spekulatius.

  57. @SN: wer sagt denn dass es sein brifkasten war? ;-)

    Ich habe mir über die verwertungsrechte bei fotos auch mal gedanken gemacht, nachdem ein kindergartenbild von mir (und der ganzen übrigen gruppe) bei rtl exclusiv auftauchte. Es ging um die Kindergärtnerin die suizid begangen hatte. seitdem habe ich bewerbungsfotos etc. immer mit den verwertungsrechten erstanden – was natürlich deutlich teurer ist.

  58. @71

    Ist das „Jetzt“ ein Bildzeitungs-Jetzt? Also im Sinne von: Eigentlich schon seit 1983 unten durch?

  59. Kleiner Reality-Check: Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass das Bild gekauft, nicht geklaut ist, und aus einem öffentlichen Aushang stammt, dort jedoch so wenig heimlich abfotografiert wurde, wie man es irgendwo im Netz gemopst hätte.

    Wer es druckt, sollte dennoch zweimal drüber nachdenken, was seine Motive sind – aber hier hat m.W. trotz Beschwerden nicht einmal der Presserat Bedenken (kann das gerade wegen langsamer Mobil-Verbindung nicht im Web recherchieren) – die hatte er sehr intensiv bei den geklauten Community-Fotos.

  60. @Morgenstund (74):
    Ist das jetzt wirklich schon so lange her? Das hätte ich jetzt aber nicht gedacht.

  61. In den 1970er Jahren entstand aus den Techniken der Papierbilderstellung von Dias die „Bild vom Bild“-Farbreproduktion.
    Es wurde damals in Fotolabors peinlich darauf geachtet, ob das zu kopierende Bild evtl. mit Urheberrechten eines Fotografen behaftet war, was üblicherweise durch einen Stempel auf der Rückseite des Fotos kenntlich gemacht war….

    So war das in der guten alten Zeit. Im digitalen Zeitalter, wo fast jeder Heim-PC mit Scanner und Farbdrucker ausgestatet ist, mag mensch darüber schmunzeln. – Und die meisten Fotogroßlabors existieren auch nicht mehr, weil Film-zu-Papier-Technik nicht mehr nachgefragt wird.

  62. Na ja, Schtonk gibt’s ja zwischenzeitlich auch schon für 5 € im Krabbelkorb und selbst Kujau, der ja ein absolutes Original war, wenn man ihn erlebt hat, ist schon ein paar Jährchen nicht mehr.

    An solchen Dingen merkt man richtig wie man alt wird. :D

  63. Morgenstund (74), danke für den Hinweis. Daran habe ich nicht mehr gedacht. Das hätte mich aber nie davon abgehalten, den Stern zu kaufen.

    Mal allgemein zum Stern-Bashing: Der Stern bringt immer wieder hervorragende Berichte, beispielsweise von Arno Luik zum Thema „Bahnprivatisierung“ oder auch das hier: http://exportabel.wordpress.com/2007/12/28/ein-wenig-kluegere-nazis/

    Und sehr gute Bilder. Ich gebe zu, dass ich mit dem Stern in meinem Elternhaus sozialisiert wurde. Warum da jetzt solche unangenehmen Leute an den Hebeln der Macht sitzen, weiß ich nicht.

  64. @79 Thorsten
    Na ja, im Elternhaus wurde auch Stern gelesen, allerdings nach 1983 eigentlich nicht mehr. Wenn er mir jetzt mal beim Friseur oder in einer Arztpraxis übern Weg läuft bin ich auch mit schöner Regelmäßigkeit nur enttäuscht.
    Viele Bilder, wenig Text, erinnert mich irgendwie ein bißchen an Gala oder solchen *hust* Mist. Wenn ich ehrlich bin, wenn ich Bilder gucken will, geh ich ins Kino.

    Der Spiegel ist leider auch nicht mehr das, was er vor 20/30 Jahren mal war. Wobei man zwischenzeitlich ja zumindest wieder ab und an ein wirklich schönes Essay findet.

    Über Ihre Frage: „Was soll man eigentlich noch Lesen“ hab ich lange nachgedacht, eingefallen ist mir nichts, weil Alles irgendwie schwächelt. Insofern kann man Alles oder Nichts lesen. Wenn man Alles liest halt nur maximal die Hälfte glauben. Für echten Nonsens (der auch als solcher klassifiziert wird) würde ich aber das hier empfehlen:

    http://german-bash.org/

    @77 Polyphem
    Es stimmt, es gibt keine (guten) Großlabore mehr, dabei gibt es immer noch Menschen, die auch heute noch Großformat photographieren und vom Papier nicht lassen können/wollen. Als Alternative kann man -und da hat man dann fast noch mehr „Spiel“Möglichkeiten als am PC- einfach selbst entwickeln.

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