Schlagwort: Hamburger Erklärung

Ein Rechtsanspruch auf Profit?

„Wir können doch redlich feststellen, dass die Zeitungen im Internet vor allem mit dem Textangebot qualitativ hochwertig und vielfältig aufgestellt sind. Für eine negative Veränderung dieser Situation gibt es keine Anzeichen. Das Gegenteil dennoch zu behaupten oder als zukünftig möglich hinzustellen ist schlichtweg unredlich.“

Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, 18.10.2008 in „Promedia“

„Das Internet ist für den Journalismus eine große Chance. Aber nur, wenn die wirtschaftliche Basis auch in den digitalen Vertriebskanälen gesichert bleibt. Das ist derzeit nicht der Fall.“

„Hamburger Erklärung“ deutscher Presseverlage, 08.06.2009

Irgendetwas muss passiert sein zwischen diesen beiden Zitaten. Zwischen dem Sommer 2008, als den Verlegern und Privaten Rundfunkanbietern nichts wichtiger war als zu betonen, dass sie es ganz wunderbar hinbekommen, in diesem Internet genau die hochwertigen Inhalte zu produzieren, die so eine Demokratie braucht, und schon die Behauptung eines möglichen zukünftigen Marktversagens als eine Art Blasphemie zu tadeln. Und der Gegenwart, in der die Verlage nicht müde werden zu betonen, dass sie unter den gegenwärtigen Umständen eigentlich wirklich nicht in der Lage sind, genau die hochwertigen Inhalte zu produzieren, die so eine Demokratie braucht.

Sicher, zwischendurch ist eine Weltwirtschaftskrise passiert und eine dramatische Werbekrise, aber das ist es nicht.

Im vergangenen Sommer ging es darum, ARD und ZDF im Internet klein zu halten. Zur Debatte stand ein neuer Rundfunkstaatsvertrag und dabei vor allem die Frage, welche Rolle dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet zugestanden wird. Nun gibt es viele bessere und schlechtere, theoretische und praktische Argumente gegen solche gebührenfinanzierte Internetangebote, aber eines, das von den Lobbyisten der privaten Medien besonders gern benutzt wurde, weil es so anschaulich ist, lautete: Es gibt im Internet (anders als im Fernsehen) überhaupt keine Notwendigkeit, gebührenfinanzierten Journalismus zuzulassen, weil der privatwirtschaftlich finanzierte Journalismus hier doch nichts zu wünschen übrig lässt.

Tatsächlich haben sich die Verleger mit vielen ihrer Forderungen durchgesetzt — und teils groteske und dem Wesen des Mediums widersprechende Einschränkungen im Angebot der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz erreicht, was das Geldverdienen langfristig ein bisschen einfacher machen sollte.

Um nun weitere Forderungen vor allem an die Politik zu stellen, war eine klitzekleine Änderung in der Strategie nötig. Plötzlich war es den Verlagen nicht mehr ein Leichtes, für publizistische Qualität und Vielfalt im Netz zu sorgen, sondern angesichts einer Welt voller Räuber, Wegelagerer und Gebenichtse quasi unmöglich. So wird nun begründet, weshalb zum Beispiel neue Rechte und Vergünstigungen für die Verlage hermüssen.

Das gipfelt in der, sagen wir: Anregung, die Hubert Burda, Präsident der Zeitschriftenlobby VDZ, im aktuellen „Manager Magazin“ aufgreift, die Presse von der Mehrwertsteuer zu befreien. Schon jetzt gilt für Zeitungen und Zeitschriften wie für Lebensmittel und viele Kulturgüter der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent — nach der Logik, dass es sich um Dinge handelt, die lebensnotwendig oder gesellschaftlich förderungswürdig sind. Da bin ich sehr gespannt, wie die Verleger das begründen wollen, dass „privatwirtschaftlich verfasste Zeitungen und Zeitschriften“ in einer Demokratie nicht nur unverzichtbar sind, wie sie schon im vergangenen Jahr in ihrer „Münchner Erklärung“ verkündet haben, sondern sogar noch lebenswichtiger als das tägliche Brot, das ihnen gegenüber dann ja steuerlich benachteiligt würde.

Um es deutlich zu sagen: Ich habe ein großes Interesse daran, dass für die Presseverlage Rahmenbedingungen herrschen, die es ihnen ermöglichen, guten Journalismus zu machen. Das ist gut für mich und gut für uns alle (von mir aus auch in umgekehrter Reihenfolge). Aber die Art, wie die Verleger die Monstranz der Unersetzbarkeit und Gemeinnützigkeit vor sich hertragen und mit wechselnden selbstgebauten Popanzen ein Recht auf Profit unter allen Bedingungen einfordern, ist abstoßend.

Hamburger Bankrott-Erklärung

Die deutschen Verleger haben einen überraschenden Durchbruch im Kampf ums Überleben erzielt. Ihre Forderung, im Internet besser behandelt zu werden, ist offenbar auf europäischer Ebene erfüllt worden. In einem „internationalen Abkommen“ wurde festgelegt, „geistiges Eigentum“ künftig besser zu schützen. Das berichtet bereits seit vorvergangenem Donnerstag das große deutsche Online-Portal Bild.de:

Das ist… öhm, wie sag ich’s? Unsinn.

Es hat eine fast beruhigende Konsequenz, dass die Deppen von Bild.de es nicht einmal bei einer Pressemitteilung ihres eigenen Verlages und einem Thema, das der Axel Springer AG augenblicklich am Herzen liegt wie kein zweites, schaffen, korrekt zu berichten. Sie haben das Unterschreiben einer Forderung mit einem „Abkommen“ verwechselt und die Übergabe dieser Forderung mit ihrer Erfüllung — Gott, das ist aber auch schwer auseinander zu halten.

Helmut Heinen, der Präsident des Zeitungsverlegerverbandes BDZV, und sein Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff werden also wohl noch eine Weile Zeit haben, ihre Leistungen im Synchronsprechen zu perfektionieren. (Heinen: „Wir werden es nicht länger hinnehmen, dass aufwändig produzierte Qualitätsinhalte der Verlage von Dritten kommerziell genutzt werden, ohne dass dafür auch nur ein Cent an die Verlage zurückfließt.“ Wolff: „Wir können nicht länger hinnehmen, dass unsere teuer produzierten Qualitätsinhalte von Dritten be­denkenlos kommerziell genutzt werden, ohne dass dafür auch nur ein Cent an die Verlage gezahlt wird.“)

Es ist davon auszugehen, dass die Verleger mit „Qualitätsinhalten“ auch das meinen, was die Produktion bei Bild.de täglich so ausstößt. Weniger klar ist, wer eigentlich die Leute sind, die ihnen diese Inhalte so „kommerziell“ oder gar „bedenkenlos kommerziell“ wegnehmen.

Die Firma Google, die sich — wohl nicht zu unrecht — angesprochen gefühlt hat, hat schon lapidar darauf hingewiesen, dass kein Autor oder Verleger es hinnehmen muss, dass seine Inhalte mithilfe von Suchmaschinen für die Öffentlichkeit auffindbar gemacht werden. Ein einfacher Befehl verwehrt Google den Zugriff und damit die kommerzielle Vermarktung dieser Suchergebnisse durch Google (reduziert allerdings auch die Zahl der Leser dramatisch).

Die bloße Möglichkeit der Verweigerung ist natürlich angesichts der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens und seiner beunruhigenden Intransparenz keine befriedigende Antwort. Aber sie zeigt, dass die Behauptung eines unzulässigen, ungewollten Zugriffs auf Verlagsinhalte abwegig ist. Die Verlage stören sich nicht am Zugriff, im Gegenteil, sie sind abhängig davon. Sie sind nur nicht mehr zufrieden damit, dass sie von Google nur Leser bekommen. Sie wollen auch Geld.


Foto: Axel Springer

Die „Hamburger Erklärung“ (Foto: internationale Version), auf die sich die eingangs erwähnte Falschmeldung von Bild.de bezieht, ist am 8. Juni 2009 von den sechs Hamburger Verlagen Bauer („Coupé“), Springer („Bild“), Ganske („Für Sie“), Gruner+Jahr („Stern“), „Spiegel“ und „Zeit“ unterschrieben worden. Seitdem gibt es eine Art Wettlauf, möglichst viele weitere Unterzeichner zu versammeln. In der Erklärung heißt es:

Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern, ohne dafür zu bezahlen.

Ich habe bis heute nicht verstanden, wer sich hinter diesen „zahlreichen Anbietern“ verbirgt. Aber die vielen Unterzeichner können mir das ja bestimmt erklären. Und bei der Gelegenheit gleich mit, wen sie meinen, wenn sie schreiben:

„Wir widersprechen all jenen, die behaupten, dass Informationsfreiheit erst hergestellt sei, wenn alles kostenlos zu haben ist.“

Also mal bei ein paar Unternehmen nachgefragt:

  • Beim „Spiegel“ sind leider gerade alle Leute, die mir meine Fragen offiziell beantworten könnten, im Urlaub.
  • Bei der Nachrichtenagentur dpa betont man, die Erklärung nicht unterzeichnet zu haben, sondern sie nur zu „unterstützen“, weshalb man man auch nicht für jede Formulierung einstehen könne. Auch konkrete Beispiele für die „zahlreichen Anbieter“, die die Arbeit anderer im Internet verwenden, möchte Sprecher Justus Demmer nicht nennen. „Aber dass es das gibt, ist unstrittig.“ Ist es?
  • Die Sprecherin des „Zeit“-Verlages ist erst im Urlaub. Ihre Vertretung empfiehlt, falls die Zeit drängt, sich mit den Fragen „an einen der Hauptinitiatoren der ‚Hamburger Erklärung‘, beispielsweise Axel Springer AG, zu wenden“. Als die Sprecherin selbst wieder zurück ist, bittet sie, sich mit den Fragen „direkt an die Verbände“ zu wenden, die Auskunft geben, „also EPC bzw. WAN-IFRA oder VDZ“.
  • Der Verlag Axel Springer bedankt sich bei mir für das „Interesse an Axel Springer“, möchte aber die Fragen nicht beantworten: Man solle sich mit ihnen „direkt an die Verbände: VDZ/BDZV für Deutschland oder EPC/WAN-IFRA auf internationaler Ebene“ wenden.
  • Die Verlagsgruppe Handelsblatt möchte zwar ebenfalls keine Beispiele für die angeblich „zahlreichen Anbieter“ nennen. Sprecher Georg Wallraf erklärt aber:

    Wie beispielsweise dpa mit einer speziellen Software Attributor durchforsten auch wir — derzeit noch anhand von Suchworten — systematisch das Internet, um die Nutzung unserer Artikel zu verfolgen. Dabei stellen wir einerseits häufig Verstöße gegen das Urheberrecht fest, die heute schon aufgrund der Rechtslage verfolgt werden können. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Vielzahl von Adaptionen unserer Inhalte, die wir nicht mit urheberrechtlichen Mitteln bekämpfen können. Es handelt sich dabei z.B. um solche Seiten, die z.B. durch eine Inhaltsbeschreibung unserer Artikel und unter Ausnutzung unseres Logos unsere Stellung als Verlagshaus nutzen, um die Informationen auf ihren Seiten aufzuwerten und dem Leser entsprechende Orientierung zu vermitteln. Konkrete Beispielsfälle will ich hierzu nicht nennen, weil sie nicht Thema einer größeren öffentlichen Auseinanderseztung sein sollen.

    Auf die Frage, wer denn behaupte, dass „alles kostenlos zu haben“ sein muss, verweist er „auf eine auch im Rahmen des Urheberrechtes geführten Diskussion, die eine noch deutlichere Entsprechung auf europäischer Ebene hat“ und nennt als einziges Beispiel den Heise-Artikel über den Vortrag des Münsteraner Urheberrechts-Experten Thomas Hoeren mit der Überschrift: „Informationsfreiheit hat Priorität vor dem Urheberrecht“.

    Der Artikel ist siebeneinhalb Jahre alt. Er stammt vom 29. Januar 2002. Ich bezweifle auch, dass man der Position von Professor Hoeren gerecht wird, wenn man ihm die Forderung unterstellt, alles müsse kostenlos sein. Gegenüber der „Welt“ hat er erst vor wenigen Tagen unter bestimmten Voraussetzungen für ein Leistungsschutzrecht für Buch-Verleger plädiert — genau das, was die Presseverlage auch fordern.

  • Der Burda-Verlag tut sich schwer, meine Fragen spontan zu beantworten, bietet aber nach eineinhalb Tagen Bedenkzeit folgende Zitate:

    In der Erklärung heißt es: „Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern, ohne dafür zu bezahlen.“ Können Sie mir Beispiele für solche Anbieter nennen?

    Zum Beispiel die zahlreichen Angebote, die Online-Inhalte aggregieren — allen voran selbstverständlich Google.

    In der Erklärung heißt es: „Wir widersprechen all jenen, die behaupten, dass Informationsfreiheit erst hergestellt sei, wenn alles kostenlos zu haben ist.“ Können Sie mir sagen, wer solche Forderungen vertritt?

    Die Debatte um die kostenlose und freie Nutzung aller Online-Inhalte — auch jener, die derzeit bereits ausreichenden Schutz genießen — zieht ja mittlerweile weite Kreise bis hin zu politischen Initiativen (weitreichende Forderungen in diesem Sinne z.B. http://www.piratenpartei.de/navigation/politik/unsere-ziele.)

    Gut, das mit der Piratenpartei habe ich kommen sehen. Dazu ließe sich jetzt inhaltlich einiges sagen, was die wirklich fordert. Aber man darf vermutlich nicht vergessen, dass die „Hamburger Erklärung“ am Tag nach der Europawahl verabschiedet wurde, bei der die Piraten erdrutschartige 0,9 Prozent der Stimmen erzielten.

  • Gruner+Jahr hat mir eigentlich eine Antwort versprochen (am Montagnachmittag habe ich zum ersten Mal angefragt), das scheint aber noch zu dauern.

    Nachtrag, 23. Juli: Anstelle einer Antwort schreibt mir Gruner+Jahr:

    Zu Frage 1:
    Damit sind alle Anbieter gemeint, die ohne ausdrückliche Zustimmung von Verlagen Inhalte redaktioneller Websites kopieren und auf ihren eigenen Seiten veröffentlichen. Nicht gemeint ist die Verlinkung auf redaktionelle Websites.

    Zu Frage 2:
    Dies spricht vor allem diejenigen an, die einen universellen Zugang, den auch wir befürworten und praktizieren, mit zwingend kostenlosem Zugang verwechseln.

  • Und der Zeitschriftenverlegerverband VDZ hat sich bislang nicht zurückgemeldet, aber ich weiß nicht: Irgendwie habe ich das Gefühl, es lohnt sich nicht, darauf zu warten.

Die Presseverleger haben sich offenkundig zum Ziel gesetzt, mit der „Hamburger Erklärung“ den Erfolg des „Heidelberger Appells“ nachzuahmen — einem Pamphlet, das Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben, und als Diskussionsgrundlage völlig untauglich ist, aber inzwischen von Hans und Franck unterschrieben wurde. Unter der Hand lassen manche keinen Zweifel daran, was für ein grauenhaftes Dokument diese „Hamburger Erklärung“ ist, die offenbar aus dem Bereich des Axel-Springer-Außenministers Christoph Keese stammt (und deren englische Übersetzung, die der EU-Kommission übergeben wurde, bizarrerweise nicht einmal mit dem Original übereinstimmt).

Es ist ein Dokument der Hilflosigkeit, ein ziellos-hysterisches „So tu doch einer was“, bei dem es auf Inhalte nicht ankommt, solange nur möglichst viele mitschreien. Kein Wunder, dass die einzelnen Verlage nicht wissen, was sie genau da unterschrieben haben, oder keine Lust haben, sich dazu öffentlich zu äußern. Es eint sie das Gefühl, dass irgendwer jetzt aber echt mal irgendwas tun muss — und es hilft sogar, die Forderungen nicht zu konkret zu formulieren, sonst fällt noch jemandem auf, wie radikal sie sind.

Burda deutet es wenigstens an: Es geht nicht nur um Google, sondern um Aggregatoren allgemein. In Wahrheit stört die Verleger zum Beispiel schon ein Angebot wie Turi2, das die Nachrichten des Tages (mehr oder weniger gut) zusammenfasst. Mit etwas Pech reicht den Lesern schon der eine Satz, der bei Turi steht, und sie schenken dem Medium, das ihn (womöglich aufwändig) recherchiert hat, nicht einmal mehr einen Klick, der sich in einen (mickrigen) Werbeerlös umwandeln lässt.

Das ist ein Problem, aber um es mit Google zu sagen: „Einige Vorschläge der Nachrichten-Verleger haben die besten Absichten, aber würden die Art, wie das Netz funktioniert, grundlegend verändern — zum Schlechten.“

Ja, da gibt viel zu diskutieren und zu bedenken, und manche Mechanismen des Web, die es erleichtern, Zugang zu Nachrichten und hochwertigen Inhalten zu bekommen, erschweren gleichzeitig die Produktion dieser Nachrichten und hochwertigen Inhalte. Und die Antwort der Verlage auf diese Herausforderung ist es, eine „Hamburger Erklärung“ zu unterschreiben, deren wirre Behauptungen man auf Nachfrage nicht einmal belegen kann oder mag? Wirklich?

 

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