Dass die Gema böse ist, weiß jedes Kind. Und wenn nicht, erfährt es in die­sen Tagen davon, wenn ihm seine Zei­tung lesen­den Eltern die Geschichte erzäh­len, wie diese fie­sen Büro­kra­ten aus Mün­chen jetzt auch noch dem gemein­sa­men Sin­gen von Kin­der­lie­dern den Gar­aus machen wol­len. Die Kin­der­gär­ten sol­len dafür zah­len, dass sie Noten­blät­ter kopieren.

Das Land ist erschüt­tert. Aber nicht über­rascht. Die Gema halt.

Die Geschichte ist nicht neu. Das sonst sehens­werte BR-Magazin »Quer« hatte schon Mitte Okto­ber unter dem Titel »Gema kas­siert bei Kin­der­gär­ten« auf die Trä­nen­drü­sen gedrückt. Pas­send zu den Mar­tins­um­zü­gen im Novem­ber drehte das Thema erneut eine kleine Runde durch die Medien. »Gema will bei Kitas abkas­sie­ren«, titelte der »Ber­li­ner Kurier« und sprach vom »Behörden-Irrsinn«. Und nun, in der kusche­li­gen, nach­rich­ten­ar­men Weih­nachts­zeit, ist die Stim­mung genau rich­tig, um den Volks­zorn noch ein­mal rich­tig anzu­hei­zen. Die gro­ßen Bou­le­vard­me­dien wie »Bild« und »Spie­gel Online« sind in das Thema ein­ge­stie­gen. »Bürokratie-Irrsinn in deut­schen Kitas«, schreit »Bild«: »Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft GEMA for­dert eine Kinderlieder-Gebühr!«

Das ist natür­lich Unsinn. Zunächst ein­mal steckt hin­ter den For­de­run­gen nicht die Gema, son­dern die VG Musi­ke­di­tion. Sie ver­tritt Kom­po­nis­ten, Tex­ter und Ver­lage und nimmt deren Rechte in Bezug auf die Ver­viel­fäl­ti­gung ihrer Werke vor allem in Form von Noten wahr. Die VG Musi­ke­di­tion hat nur das Inkasso an die ungleich grö­ßere Gema abge­ge­ben. Von einer »Gema-Gebühr« zu schrei­ben, wie es auch halb­se­riöse Mee­di­en­dienste tun, ist falsch.

Die Gema hat im Auf­trag der VG Musi­ke­di­tion meh­rere zehn­tau­send Kin­der­gär­ten ange­schrie­ben und auf die Geset­zes­lage hin­ge­wie­sen: Das Kopie­ren von Noten ist in Deutsch­land streng ver­bo­ten. Es gibt dafür nur wenige Aus­nah­men, und es gibt — anders als beim Ver­viel­fäl­ti­gen von Ton­trä­gern — auch kein Recht auf eine Privatkopie.

Viele Kin­der­gär­ten haben die Post der Gema als Mah­nung emp­fun­den. Von der Gema war sie dage­gen als Ange­bot gemeint, eine recht­lich zwei­fel­los unzu­läs­sige Pra­xis zu lega­li­sie­ren: Für 56 Euro jähr­lich kön­nen die Kin­der­gär­ten eine Lizenz erwer­ben, die es ihnen erlaubt, bis zu 500 Kopien anzu­fer­ti­gen. Die Gema meint, das sei ein Fort­schritt, weil bis­lang nur der Kauf einer ent­spre­chen­den Zahl von Noten­bü­chern eine legale Lösung gewe­sen sei.

Das Thema betrifft nur vor­schu­li­sche Ein­rich­tun­gen und zum Bei­spiel keine all­ge­mein­bil­den­den Schu­len, weil die über die Bun­des­län­der einen Pau­schal­ver­trag mit der VG Musi­ke­di­tion abge­schlos­sen haben, durch den das Kopie­ren von Noten — in einem engen Rah­men — ver­gü­tet wird. Ver­hand­lun­gen über einen ähn­li­chen Ver­trag auch für die Kin­der­gär­ten sol­len geführt wer­den, sind aber wegen der Viel­zahl unter­schied­li­cher Trä­ger schwierig.

Man kann das Vor­ge­hen der Gema oder der VG Musi­ke­di­tion unsen­si­bel oder unge­schickt fin­den. Aber schuld an den For­de­run­gen sind nicht sie, son­dern ein 25 Jahre altes Gesetz. Viel­leicht könnte das jemand den Poli­ti­kern sagen, die sich gerade drän­geln, noch einen Platz zum Fah­ne­schwen­ken auf dem Kinderlieder-Rettungszug zu ergattern.

Sibylle Lau­rischk (FDP), die Vor­sit­zende des Fami­li­en­aus­schus­ses im Bun­des­tag, lässt sich von »Bild« mit dem Satz zitie­ren: »Sin­gen in Kitas gehört zur Grund­bil­dung!« — als wollte die Gema den Kin­dern das Sin­gen ver­bie­ten. Das Fami­li­en­mi­nis­te­rium soll laut »Bild« gefor­dert haben, die Pro­bleme mit der Gema so schnell wie mög­lich zu klä­ren. Die Pro­bleme mit der Gema? Und der saar­län­di­sche SPD-Vorsitzende Heiko Maas brachte seine Exis­tenz in Erin­ne­rung mit der For­mu­lie­rung, es han­dele sich um »Abzo­cke im Kin­der­gar­ten«. Gerade das gemein­same Sin­gen im Kin­der­gar­ten sei ein Aus­druck unbe­schwer­ter Kind­heit, sagte er ohne offen­kun­di­gen Zusam­men­hang. Jahr­zen­te­lang habe dies pro­blem­los funktioniert.

Noch ein­mal: Viel­leicht könnte jemand die­sen Poli­ti­kern sagen, dass das deut­sche Urhe­ber­recht das Kopie­ren von Noten ver­bie­tet, auch in Schu­len und Vor­schu­len. Und viel­leicht könn­ten es Jour­na­lis­ten sein, die diese Auf­gabe übernehmen?

Natür­lich nicht. Denn sie sind damit beschäf­tigt, der ahnungs– und atem­lo­sen Erschüt­te­rung der Kita-Mitarbeiter Aus­druck zu ver­lei­hen. Offen­bar bedeu­ten 56 Euro Mehr­kos­ten jähr­lich für die meis­ten von ihnen den siche­ren Ruin. Über­haupt ist es erstaun­lich, wie viele Kin­der im Vor­schul­al­ter anschei­nend schon lesen kön­nen. »Wir müs­sen mit den Kin­dern jetzt (…) mehr pro­ben als frü­her«, zitie­ren die »Elms­hor­ner Nach­rich­ten« die Lei­te­rin der Tages­stätte Krück­au­park. »Diese Zeit fehlt für andere Dinge.« Auch an der Hi-Ha-Hermann-Kita heißt es, neben Erzie­hern und Eltern müss­ten auch die Kin­der wegen des Kopier­ver­bo­tes mehr aus­wen­dig ler­nen als frü­her. Ste­fan Raab kann keine Noten lesen, aber die ver­sam­mel­ten Drei– bis Sechs­jäh­ri­gen Elms­horns haben die Lie­der bis­lang vom Blatt gesungen?

Das »Ham­bur­ger Abend­blatt« schließ­lich lässt die Vor­sit­zende des Ver­eins Dago Kin­der­lobby mit der ori­gi­nel­len Ein­schät­zung zu Wort kom­men: »Alles, was Kin­der nicht ver­ste­hen, ist auch sozial nicht ver­träg­lich.« Offen­bar ist keine Mei­nung zu bekloppt.

Die Posi­tion der meis­ten deut­schen Medien lässt sich schon aus Über­schrif­ten wie »Süßer die Kas­sen nie klin­geln« und dem regel­mä­ßig benutz­ten Wort »abkas­sie­ren« leicht erraten.

Bei Stern.de hat man gar nicht ver­stan­den, worum es geht, und schreibt: »Als hät­ten deut­sche Kin­der­gär­ten nicht schon genug Sor­gen. Die Gema for­dert Gebüh­ren fürs öffent­li­che Sin­gen.« (Es geht, um es noch ein­mal zu sagen, ums Kopie­ren von Notenblättern.)

Das »Ham­bur­ger Abend­blatt« sieht in einer Glosse gleich das Ende des Gesangs gekommen:

Die Gema schal­tet die Kin­der stumm. Stille Nacht — end­lich ein­mal wirk­lich. Gema sei Dank.

Die »Frank­fur­ter All­ge­meine Zei­tung« macht sich mit bei­ßen­der Iro­nie über das Vor­ge­hen der Gema lus­tig (der eigent­lich ent­schei­dende Name »VG Musi­ke­di­tion« fällt auch hier nicht):

Kin­der kön­nen ja gar nicht früh genug ler­nen, dass es im Leben nun ein­mal nichts umsonst gibt, nicht ein­mal Kin­der­lie­der. (…) Natür­lich müsste regel­mä­ßig über­prüft wer­den, ob all diese Lis­ten kor­rekt geführt wer­den. Außer­dem ist unbe­dingt sicher­zu­stel­len, dass die in den Kin­der­gär­ten erstell­ten Kopien von Lied­tex­ten ihrer­seits kopier­ge­schützt sind, sonst sin­gen sich die klei­nen Ver­bre­cher am Ende noch zu Hause vom raub­ko­pier­ten Blatt was ins Fäust­chen, weil sie glau­ben, das käme sie billiger.

Die­ser Spott ist eine erstaun­li­che Posi­tion für eine Zei­tung, die — wie die meis­ten ande­ren — bis­lang mit gro­ßem Ernst und gro­ßer Ein­sei­tig­keit dem radi­ka­len Schutz ihres eige­nen soge­nann­ten geis­ti­gen Eigen­tums das Wort gere­det hat.

Noten­ver­lage sol­len es also — anders als Zei­tungs­ver­lage — hin­neh­men müs­sen, dass ihre teuer her­ge­stell­ten Werke unein­ge­schränkt und ohne jede Ent­loh­nung ver­viel­fäl­tigt werden?

Es lohnt sich, einen Blick in die Kampf­schrif­ten der VG Musi­ke­di­tion zu wer­fen. Unter der Über­schrift »Täter im Frack« schreibt der Rechts­an­walt Tho­mas Tietze für die Verwertungsgesellschaft:

Man muss sich (…) vor Augen hal­ten, dass das uner­laubte Kopie­ren nichts ande­res ist als Dieb­stahl. Immer­hin hat der Urhe­ber eine Arbeits­leis­tung erbracht und damit so genann­tes geis­ti­ges Eigen­tum geschaf­fen. Die­ses geis­tige Eigen­tum kann genauso wie das mate­ri­elle Eigen­tum — ein Auto bei­spiels­weise — gestoh­len, der Urhe­ber und die sons­ti­gen Rechts­in­ha­ber (Ver­lage) so um ihren gesetz­lich zuge­si­cher­ten Lohn gebracht wer­den. Und die­ser Lohn ist die not­wen­dige Grund­lage für wei­tere Arbeit, also die Kom­po­si­tio­nen und deren Publi­ka­tion. Der gesamte Kreis­lauf des Musik­le­bens wird gestört (…). Mit dem ille­ga­len Kopie­ren wird dem gesam­ten Musik­le­ben nach­hal­tig geschadet.

Die VG Musi­ke­di­tion fügt dem Text ein gro­ßes Stopp-Schild hinzu und erklärt:

Noten-Piraterie ist kein Kava­liers­de­likt, son­dern eine Straftat.

Die Argu­men­ta­tion mit dem »geis­ti­gem Eigen­tum«, um das Urhe­ber und Ver­lage gebracht wer­den, so dass sie nicht mehr in Lage sind, neue Inhalte her­zu­stel­len — das ist die Argu­men­ta­tion der Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­lage in ihrem Kampf für ein eige­nes Leis­tungs­schutz­recht. Es gibt aller­dings einen gra­vie­ren­den Unter­schied: das Kopier­ver­bot für Noten besteht bereits; Gema und VG Musi­ke­di­tion nut­zen es nur aus. Die Ver­lage wol­len ein neues Gesetz, das bis­her zuläs­sige, kos­ten­lose Nut­zungs­for­men ihrer Inhalte dras­tisch einschränkt.

Das ist der zweite Grund, wes­halb Jour­na­lis­ten nicht auf die Heu­che­lei der Poli­ti­ker auf­merk­sam machen kön­nen: Sie sind selbst zu sehr mit Heu­cheln beschäftigt.

Wenn es um die eige­nen Pro­dukte geht, ist der schärfste Schutz gerade gut genug. Wenn es um die Werke ande­rer geht, han­delt es sich bei sol­chem Schutz plötz­lich um »Behörden-Irrsinn«, »Bürokratie-Wahnsinn« und eine Bedro­hung deut­schen Kul­tur­gu­tes. Jour­na­lis­mus kann nur dann ent­ste­hen, wenn die Werke nicht kos­ten­los ver­brei­tet wer­den, eine Gesangs­kul­tur aber nur dann, wenn die Werke kos­ten­los ver­brei­tet werden?

Nach den Maß­stä­ben der Ver­le­ger for­dern die Jour­na­lis­ten, die sich über Gema und VG Musi­ke­di­tion empö­ren, nichts weni­ger als die Eta­blie­rung einer Gra­tis­kul­tur und die Vor­schu­len als rechts­freien Raum.

(Die »Rhein-Zeitung« immer­hin hat eine kon­se­quente, in sich stim­mige Hal­tung und kom­men­tiert: »Das Urhe­ber­recht gilt natür­lich auch im Kindergarten«.)

Natür­lich ist es nicht abwe­gig, dass Kom­po­nis­ten, Tex­ter und Ver­lage für ihre Arbeit eine Ver­gü­tung erwar­ten. Das gel­tende Recht ist aller­dings extrem: Schon wer zum Bei­spiel in einer Musik­schule eine Seite aus einem Noten­buch kopiert, um sie nicht wäh­rend des Spie­les umblät­tern zu müs­sen, braucht dafür recht­lich gese­hen eine kos­ten­pflich­tige Lizenz von der VG Musikedition.

Eigent­lich ist die Geset­zes­lage bei Musik­no­ten ein gutes abschre­cken­des Bei­spiel, wohin ein Recht, das sich radi­kal ein­sei­tig nur an den Inter­es­sen der Urhe­ber ori­en­tiert und kei­nen Aus­gleich mit denen der All­ge­mein­heit sucht, füh­ren kann. Und sowas wol­len wir für die Inhalte der Zei­tungs– und Zei­tungs­ver­lage auch?