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„Nordkurier”: Ein Sieg für freie Journalisten

Freie Journalisten müssen bei fast allen Zeitungen inzwischen Klauseln unterschreiben, mit denen sie die Nutzungsrechte an ihrer Arbeit weitgehend abtreten. Aber so sehr es sich die Verlage vermutlich wünschen würden: alle Rechte können sie ihren Mitarbeitern nicht nehmen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann nach deutschem Gesetz nicht verkauft oder übertragen werden — es verbleibt beim Urheber.

Der „Nordkurier” hat sich für seine neuen Rahmenbedingungen, die die freien Mitarbeiter vor einigen Monaten unterschreiben mussten, deshalb eine besondere originelle Formulierung ausgedacht:

„Der freie Mitarbeiter wird seine Urheberpersönlichkeitsrechte nicht in einer Weise geltend machen, die einen Konflikt mit den der Gesellschaft überlassenen Befugnissen und den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft herbeiführen kann.”

Das Urheberpersönlichkeitsrecht verbleibt also beim Journalisten — der verpflichtet sich aber, davon keinen Gebrauch zu machen. So verzweifelt sind sie schon, die deutschen Verleger (hinter dem „Nordkurier” stecken die „Kieler Nachrichten”, die „Schwäbische Zeitung” und die „Augsburger Allgemeine”).

Das Landgericht Rostock hat heute auf Antrag des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) eine einstweilige Verfügung gegen die Verlagsgesellschaft des „Nordkurier” erlassen und diesen Punkt sowie zahlreiche weitere für unwirksam und unzulässig erklärt. Dazu gehört auch die Vereinbarung, dass „das Eigentum an Manuskripten, Illustrationen und Bildern, einschließlich der Negative mit Ablieferung an die Gesellschaft über[geht]„. Die Kammer erklärte, dass die Klauseln „mit wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen, insbesondere des Urhebergesetzes nicht im Einklang stünden und eine unangenehme Benachteiligung der freien Mitarbeiter nach sich zögen”.

Nach Angaben des DJV hat das Gericht alle von ihm monierten Absätze des Vertrages für unwirksam erklärt.

Untersagt wurde auch ein Passus, mit dem die Mitarbeiter dem Unternehmen ein „ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Leistungen (Text, Fotos oder Illustrationen) und den damit zusammenhängenden Urheber- und Leistungsschutzrechten für alle Nutzungsarten” einräumen.

— 31. Juli 2009, 17:55 — 24 Kommentare

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Kommentare:

  1. Bei den „Kieler Nachrichten” seh ichs ja ein, aber warum gehören die „Schwäbische Zeitung” und die „Augsburger Allgemeine” zum „Nordkurier”?

    onlime — 31. Juli 2009, 18:01  #
  2. „unangenehm” oder „unangemessen”?

    — Hobelbruder — 31. Juli 2009, 18:25  #
  3. „unangenehm”.

    Stefan Niggemeier — 31. Juli 2009, 18:30  #
  4. Oha, als gäbs auch angenehme Benachteiligungen ^^

    — Hobelbruder — 31. Juli 2009, 18:33  #
  5. Zitat: „ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Leistungen (Text, Fotos oder Illustrationen) und den damit zusammenhängenden Urheber- und Leistungsschutzrechten für alle Nutzungsarten” einräumt — eine Formulierung, die sich so oder ähnlich in vielen Verträgen findet”

    Soweit ich das kenne, beschränkt sich diese Formulierung gewöhnlich auf die Nutzungsrechte. Da man das Urheberrecht nicht abtreten kann, kann dieser Satz nur unzulässig sein.
    Umfassende Nutzungsrechte („räumlich, zeitlich unbegrenzt und exklusiv”) abzutreten, dürfte aber weiterhin legal sein.

    — Patrick — 31. Juli 2009, 19:18  #
  6. @Patrick: Oh ja, das stimmt. Ich korrigier’s gleich.

    Stefan Niggemeier — 31. Juli 2009, 19:23  #
  7. Faszinierend! Der DJV hat doch tatsächlich eine einstweilige Verfügung gegen einen Kleinverlag erwirkt. Sind die jetzt aufgewacht, weil immer mehr Feste ins Fach der Freien wechseln müssen? Dass der Passus im letzten Absatz rechts- und sittenwidrig ist, wissen wir doch schon seit ca. 2002. „Unterschreiben Sie trotzdem, wenn Sie die Aufträge brauchen”, hatte damals der DJV-Freien-Beauftragte empfohlen. Wir können nur klagen, wenn einer von Ihnen sich dazu bereit erklärt, hieß es da. Doch wer klagt, fliegt raus. Und jetzt geht es auch so? Was für ein erstaunlicher Wandel. Faszinierend – und auch, irgendwie, überraschend. Wann klagt der DJV gegen FAZ, Süddeutsche, Holtzbrinck, G+J, Springer usw.?

    — Freimut — 31. Juli 2009, 19:27  #
  8. Ich mag ja solche Entscheidungen, die freiwillig geschlossene Vereinbarungen für unwirksam erklären, generell nicht so als Sieg sehen. Obwohl ich anerkenne, dass „freiwillig” ein sehr dehnbarer Begriff ist.

    Muriel — 31. Juli 2009, 19:33  #
  9. @1 umgekehrt.

    JMK — 31. Juli 2009, 20:10  #
  10. [...] Perversität derjenigen, die immer jammern dass ihm Internet Ihre Rechte zu kurz kommen schreibt Niggemeier in seinem Blog. Raffgieriges Pack, [...]

    Ihre Rechte schützen – die Rechte der Anderen bekämpfen | Reizzentrum — 31. Juli 2009, 20:11  #
  11. Freie könnten auch einfach sagen: Mit uns nicht! Dann wären die Redaktionen, die von den Freien leben, echt ins verlegerische Hinterchen gekniffen. Aber dann müsste alle Freien an einem Strang ziehen. Und das ist utopisch, denn es gibt immer ein paar Leute, die auch die jämmerlichsten Bedingungen akzeptieren – und sich dabei nicht einmal jämmerlich vorkommen. Vielleicht, weil sie Journalisten nur zum Spaß sind.

    pyrrhussieg — 31. Juli 2009, 20:24  #
  12. „… einräumen„, oder? „Unangenehm” als juristischer Begriff ist jedenfalls toll.

    — Sebastian — 31. Juli 2009, 21:50  #
  13. @2 u. @3: Da hat sich beim Landgericht Rostock wohl jemand in der Eile vertippt, es muss natürlich „unangemessen” heißen.
    @5: An der Formulierung der Nordkurier-AGBs erkennt man übrigens, dass die da keinen Einser-Juristen rangelassen haben. Ich habe noch nie derart dämlich formulierte AGBs gelesen.

    Wolfgang Michal — 31. Juli 2009, 22:54  #
  14. [...] Ambiente einer Vetragsurkunde ihre Wirkung nicht verfehlen. Stefan Niggemeier hat ein bisher unbekanntes und einmaliges Stück dieser juristischer Poesie gefunden. Ein unhaltbarer Zustand bedarf juristischer Kunstfertigkeit: Jeder Autor, auch ein freier [...]

    SZenso » Blog Archive » Sklavenmarkt (5): Die Knechte des Qualitätsjournalismus — 1. August 2009, 0:55  #
  15. „mit wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen, insbesondere des Urhebergesetzes nicht im Einklang stünden und eine unangenehme Benachteiligung der freien Mitarbeiter nach sich zögen”

    nach sich ziehen – direkte und indirekte Rede vermischt

    unangenehme – ich denke unangemessene

    — Knutknut — 1. August 2009, 7:52  #
  16. Warum sind die Verlage so überaus scharf darauf unbegrenzte Rechte zu bekommen? Reicht es denn nicht, den Artikel abzudrucken und online zu stellen (bzw das zu dürfen)?
    Glauben die ernsthaft, es würde sich evtl. 2013 jemand die Lokalausgaben als Microfilm kaufen und sichern sich dafür schonmal die Rechte? Ich versteh es nicht.

    — Johann — 1. August 2009, 12:10  #
  17. @16: Weil sie’s können.

    Sebastian S. — 1. August 2009, 12:27  #
  18. Warum wird denn eigentlich so krampfhaft versucht, alle Recht des Autors auszuschliessen – warum reichen keine exklusiven Nutzungsrechte? Hat sich da irgendwas im Vergleich zu frueheren Zeiten geaendert?

    R.

    — Nick Random — 1. August 2009, 12:43  #
  19. Nick: Vielleicht gibt es in ein paar Jahren eine profitable Telefon-Hotline „Geile 18jährige lesen Dir die Zeitungsnachrichten von Deinem Geburtstag vor”. Und da wollen sie schon mal vorbereitet sein.

    — Mark — 1. August 2009, 14:39  #
  20. :D (hipper, lachender Smiley, der sich auf Kommentar 19 bezieht…)

    — Jan Peter — 1. August 2009, 21:54  #
  21. @ freimut gegen den NDR und den Rest der Öffentlich-Rechtlichen ;)

    — nike — 2. August 2009, 11:41  #
  22. @13/Wolfgang Michal: Was der Nordkurier wollte, das haetten auch drei Einser-Juristen kaum hinbekommen. Sehen Sie es einfach als Versuchsballon, wie beim Benzinpreis. Einer legt die Messlatte hoeher, und alle anderen „Konkurrenten” fiebern mit, ob sie gerissen oder nur beschaedigt wird.

    — nocheinjurist — 2. August 2009, 13:06  #
  23. Hat das Gericht wirklich von „unangenehmer” Benachteiligung gesprochen? Der Standard-Rechtsbegriff für solche Fälle ist eigentlich „unangemessen”.

    — tacke — 2. August 2009, 14:27  #
  24. [...] http://www.stefan-niggemeier.d.....rnalisten/ [...]

    swordfish23 (swordfish23) 's status on Monday, 03-Aug-09 15:57:29 UTC - Identi.ca — 3. August 2009, 17:57  #

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