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Wie es klingt, wenn ein Politiker einen ARD-Intendanten um etwas „bittet“

Der niedersächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel sagt, er habe den NDR-Intendanten Lutz Marmor „gebeten“, einen Ausgleich für die Dokumentation zu schaffen, die das NDR-Fernsehen über seinen SPD-Gegenkandidaten gezeigt hat. (Der NDR-Programmdirektor Frank Beckmann ließ die Sendung daraufhin, wie berichtet, aus der Mediathek und von Videoplattformen entfernen.) Mit einer „Bitte“ ist das Fax, das Grindel an Marmor schickte, aber unzureichend beschrieben. Er „erwarte“ einen schnellstmöglichen Ausgleich, schrieb Grindel und stellte fest: „Dass ich Anspruch auf einen solchen Ausgleich habe, kann zwischen uns nicht strittig sein.“

Grindel protestierte nicht nur gegen die mangelnde „Ausgewogenheit“ kurz vor der Wahl, sondern kritisierte den Film auch inhaltlich. Dass die Reportage inhaltliche Mängel habe, könne er „als langjähriger ZDF-Fernsehjournalist nun wirklich beurteilen“. Unverständlich scheint ihm auch zu sein, wie man auf die Idee kommen könnte, Klingbeil zu porträtieren, wenn er, Grindel, doch ein viel besserer Abgeordneter ist.

Das Schreiben vom 2. September im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Marmor,

als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Rotenburg I/Heidekreis habe ich mit großer Empörung den Beitrag im Rahmen Ihrer Reportagereihe „7 Tage“ gesehen, in dem der über die Landesliste in den Deutschen Bundestag gerückte Abgeordnete Lars Klingbeil porträtiert wurde, der sich in meinem Wahlkreis um das Direktmandat bemüht. Eine solche Reportage drei Wochen vor einer Bundestagswahl ist ein massiver Eingriff in die Chancengleichheit von Wahlkreiskandidaten und stellt einen Verstoß gegen fundamentale Grundsätze einer ausgewogenen Berichterstattung dar. Es ist nicht ersichtlich, weshalb sich dieses Reportageformat nicht auch mit zwei Abgeordneten und deren parlamentarischen Alltag hätte beschäftigen können, zumal der halbstündige Beitrag selbst in keiner Weise geeignet ist, die tatsächliche Arbeit eines Bundestagsabgeordneten widerzuspiegeln. Diese Reportage zeichnet ein Zerrbild des Abgeordnetenalltags, ergeht sich in Belanglosigkeiten und hat erhebliche handwerkliche Mängel, was ich als langjähriger ZDF-Fernsehjournalist nun wirklich beurteilen kann.

Der Höhepunkt eines Abgeordnetenlebens ist nicht die Vier-Minuten-Rede zu später Stunde, bei der das ganze Büro — die wahren Autoren des Redetextes — mit Herzklopfen vor dem Bildschirm des Parlamentsfernsehers sitzen. Der wahre Alltag eines Bundestagsabgeordneten wird geprägt von der Arbeit an den Gesetzen und dem Einsatz für Projekte aus dem Wahlkreis. Es gibt auch Abgeordnete, die ihre Reden und Pressemitteilungen selbst schreiben. Ich gehöre dazu. Die Darstellung der Arbeit zweier Abgeordneter hätte sich auch deswegen aufgedrängt, weil es Ihnen doch wohl sehr nachvollziehbar sein muss, dass sich der Alltag der Arbeit eines Abgeordneten einer Regierungsfraktion fundamental von der eines Abgeordneten der Opposition unterscheidet.

Aus dem Film wird nicht ersichtlich, weshalb die Auswahl der Autoren, wen man begleitet, gerade auf den Abgeordneten Klingbeil fiel. Ich will nur hoffen, dass dafür nicht sehr persönliche Motive und Verbindungen eine Rolle gespielt haben.

Insgesamt bleibt es aber dabei, dass das NDR Fernsehen mich mit diesem Beitrag in meinem [sic] Rechten grob pflichtwidrig verletzt und auf den Ausgang der Wahl in meinem Wahlkreis in erheblichem Umfang Einfluss genommen hat.

Ich erwarte deshalb von Ihnen, dass das NDR Fernsehen sehr zeitnah in geeigneter Weise für einen Ausgleich sorgt, der die Chancengleichheit in meinem Wahlkreis zumindest ansatzweise wiederherstellt. Dass ich Anspruch auf einen solchen Ausgleich habe, kann zwischen uns nicht strittig sein. Ich überlasse es Ihrer journalistischen Entscheidung, in welcher Weise Sie die Sache zumindest einigermaßen wieder in Ordnung bringen. Dazu bitte ich noch heute um Ihre Rücksprache.

Mit freundlichen Grüßen

(Vor- bzw. Nach-Geschichte hier.)

NDR löscht nach Protest von CDU-Politiker Dokumentation über SPD-Politiker

Der NDR hat eine Dokumentation über den Alltag eines SPD-Bundestagsabgeordneten von seinen Internetseiten und YouTube entfernt, weil sich dessen CDU-Konkurrent darüber beschwert hat.

Eine Woche lang hatten Tobias Lickes und Felix Meschede den niedersächsischen SPD-Abgeordneten Lars Klingbeil für die junge Dokumentarfilmreihe „7 Tage“ begleitet. Sie zeigen, was im Politbetrieb passiert, wenn die Kameras sonst nicht dabei sind: die unglamouröse und unspektakuläre Arbeit der Mitarbeiter in einem Abgeordnetenbüro.

„7 Tage … im Bundestag“ lief am 1. September um 15 Uhr im NDR-Fernsehen; die Sendung hatte 200.000 Zuschauer.

Nach der Ausstrahlung beschwerte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel beim NDR in offenbar heftiger Form über den Film. Grindel und Klingbeil treten als Direktkandidaten im Wahlkreis Rotenburg I / Heidekreis gegeneinander an.

Frank Beckmann, Programmdirektor NDR-Fernsehen, ließ den Film daraufhin vorerst bis zur Bundestagswahl vom Netz nehmen — „um jeglichen Anschein einer Parteinahme zugunsten eines der beiden Abgeordneten zu vermeiden“, wie der NDR mir auf Anfrage mitteilte.

„Aus Gründen der Fairness“ bat der Sender Grindel, im Gegenzug von seiner Internetseite die Links zu NDR-Sendungen zu entfernen, in denen er porträtiert wird. Offenbar geht es neben einem „Zapp“-Beitrag um ein Portrait von NDR 1 Niedersachsen. Dies sei inzwischen geschehen, meint der NDR (hat das aber anscheinend nicht gründlich überprüft).

Anscheinend war es für den NDR auch ein Problem, dass Klingbeil im Internet auf den Film über ihn und seine Arbeit hingewiesen hatte.

Und wir lernen: Es ist zwar problemlos möglich, ohne Rückgrat Programmdirektor beim NDR zu werden, erschwert aber gelegentlich dann doch die praktische Arbeit. Die Dokumentation spielt eigentlich bewusst nicht im Wahlkampf und wirbt eher für die Demokratie an sich als für den konkreten Kandidaten. Natürlich kann man solche Filme kurz vor einer Wahl aus dem Fernsehen verbannen. Aber wenn man sich dafür entschieden hat, sie auszustrahlen, ist die Beschwerde eines anderen Politikers ein miserabler Grund, nachträglich umzufallen.

Nachtrag, 11. September. Die „Böhme-Zeitung“ berichtet, dass Grindel in seinem Protestschreiben an den NDR gefordert hatte, dass er „sehr zeitnah“ auch so eine Sendung bekommt. „Mein Begehr war es, einen adäquaten Beitrag im NDR-Fernsehen zu bekommen“, zitiert das Blatt den CDU-Politiker. Der NDR habe das jedoch unter anderem mit Hinweis auf die niedrige Zuschauerzahl der Sendung abgelehnt: Bei 200.000 Zuschauern sei von keiner maßgeblichen Beeinflussung durch die Sendung auszugehen.

Grindel stufe den Vorgang als schwerwiegend ein, schreibt die „Böhme-Zeitung“ weiter. Das NDR-Fernsehen habe ihn mit diesem Beitrag in seinen Rechten grob pflichtwidrig verletzt und auf den Ausgang der Wahl in seinem Wahlkreis in erheblichem Umfang Einfluss genommen.

Die „Walsroder Zeitung“ zitiert Grindel, der früher als Journalist beim ZDF gearbeitet hat, mit den Worten: „Wenn dieser Beitrag mitten in der Wahlperiode gelaufen wäre, hätte ich nichts gesagt. Aber so kurz vor den Wahlen muss man ja wohl von einem öffentlich-rechtlichen Sender wie dem NDR politische Ausgewogenheit erwarten können.“

Unerträglich weniger unerträglich

Sprache ist verräterisch.

Die besorgniserregenden Konsequenzen des von SPD, CDU und CSU im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung können andere besser beurteilen als ich. Ich kann es ertragen, dass Abgeordnete für dieses Gesetz stimmen, wenn sie ehrlich überzeugt sind, dass es einen Schutz gegen Terroristen darstellt; dass es die Freiheit, die es zu schützen vorgibt, nicht in einer Art Selbstmord aus Angst vor dem Tod zerstört; dass es mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist. Wenn jemand das glaubt, soll er für dieses Gesetz stimmen.

Eine Gruppe von 26 SPD-Abgeordneten1 glaubt das nicht und hat trotzdem für das Gesetz gestimmt. Und die Erklärung, mit der sie sich dafür rechtfertigen, ist erschütternd und für mich im wahren Sinne des Wortes unerträglich. Und ihre politische und logische Bankrotterklärung ist auch eine sprachliche.

Die von dem Münsteraner SPD-Bundestagsabgeordneten Christoph Strässer verfasste und im Bundestag von ihm und den anderen abgegebene „persönliche Erklärung“ beginnt mit dem Satz:

Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen.

Und schon mit dem scheinbar relativierenden Einschub der sinnlosen Worte „im Ergebnis“ beginnt der Versuch, die Tatsachen zu verschleiern. Aber das ist harmlos im Vergleich zu den mit Sprachmüll betriebenen Maschinen zur Nebelproduktion, die sie dann auffahren:

Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt.

Was sind, bitteschön, die Folgeerscheinungen des internationalen Terrorismus und inwiefern machen sie unsere Welt unsicher?

Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.

Es ist die Telefon- und Computer-Technik, die uns gefährdet? Nicht die Radikalität der Menschen, die sie einsetzen? Welche „rasante Entwicklung der Telekommunikation“ meinen die Abgeordneten? Die Möglichkeit, E-Mails zu schreiben? Die Existenz von Handys? Oder was?

Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde.

Wenn man das Wortgeklingel in der Mitte rausnimmt, steht da: „Es ist zu beachten, dass die Beachtung der Grundrechte immer wieder angemahnt wurde.“ Ja, in der Tat, das ist beachtlich: Dass es Menschen gibt, die finden, dass das, was „konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens“ hat, irgendwie konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens hat. Da kann man als Volksvertreter natürlich nicht einfach drüber hinweggehen, wenn man darüber hinweggeht. Da muss man schon eine „persönliche Erklärung“ abgeben!

In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten.

Das wäre ein eindrucksvollerer Satz, wenn er nicht in einem Text stünde, der erklärt, warum die Abgeordneten dafür stimmten, dass Sicherheit Vorrang vor Freiheit genießen müsse.

In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich.

„Bedenklich“ also im Sinne von: „wir werden ihm zustimmen, aber nicht ohne öffentlich zu bedenken zu geben, dass es bedenklich wäre, ihm zuzustimmen“.

[Diverse angebliche „hohe Hürden“ bei der Umsetzung der problematischen Einschränkungen] machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich.

Das sind doch Volksvertreter aus dem Bilderbuch: „Warum haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?“ – „Ich fand es weniger unerträglich als das, was die anderen wollten. Also, auf einer Skala von 0 (schönes Glas Rotwein, Kaminfeuer, nette Musik) bis 10 (Hitler, Brustkrebs, Johannes B. Kerner), stimme ich für alles unter 9 Komma 5.“

Der Gesetzentwurf trägt (…) nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn (…)

Entschuldigung, nennen Sie mich Klugscheißer, Wortklauber oder Schlimmeres, aber ich kann nicht ernsthaft mit Menschen diskutieren, die glauben, dass Gesetzentwürfe Stirne haben. Und die, anstatt das eigene Gewissen zu prüfen oder sich schlau zu machen, nur eine oberflächliche Gesichtskontrolle auf offensichtliche Kainsmale durchführen, bevor sie für Gesetze stimmen, die ihrer Meinung nach gut und gerne verfassungswidrig sein könnten, denn:

Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.

Mit solchen Leuten will man schon nicht zusammenarbeiten („Och, ich dachte, Du schaust eh nochmal drüber, dann muss ich ja nicht so genau…“), geschweige denn, dass man sich von ihnen die Gesetze machen und die konstitutiven Freiheitsrechte nehmen lassen möchte.

[via lawblog und überall]

1) Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt.

Die CDU in Berlin ist wieder da!

„Die CDU in Berlin ist wieder da, nach fünf schweren Jahren, und darüber freuen wir uns, meine Damen und Herren.

Wir haben fünf schwere Jahre gehabt, wer wollte das bestreiten. Und wir haben einen geschlossenen, entschlossenen Wahlkampf geführt, auf Augenhöhe. Wir haben fabelhaft gekämpft, unsere Veranstaltungen waren voll. Ich glaube, wir können über das, was wir in den letzten Wochen erreicht haben, stolz sein.“

CDU-Spitzenkandidat Friedbert Pflüger heute um 18.30 Uhr nach Bekanntgabe von Hochrechnungen, wonach die CDU das desaströse Ergebnis von 2001 noch einmal unterbot.