Unerträglich weniger unerträglich

Spra­che ist verräterisch.

Die besorg­nis­er­re­gen­den Kon­se­quen­zen des von SPD, CDU und CSU im Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Gesetz­ent­wur­fes zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kön­nen andere bes­ser beur­tei­len als ich. Ich kann es ertra­gen, dass Abge­ord­nete für die­ses Gesetz stim­men, wenn sie ehr­lich über­zeugt sind, dass es einen Schutz gegen Ter­ro­ris­ten dar­stellt; dass es die Frei­heit, die es zu schüt­zen vor­gibt, nicht in einer Art Selbst­mord aus Angst vor dem Tod zer­stört; dass es mit dem Grund­recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung ver­ein­bar ist. Wenn jemand das glaubt, soll er für die­ses Gesetz stimmen.

Eine Gruppe von 26 SPD-Abgeordneten1 glaubt das nicht und hat trotz­dem für das Gesetz gestimmt. Und die Erklä­rung, mit der sie sich dafür recht­fer­ti­gen, ist erschüt­ternd und für mich im wah­ren Sinne des Wor­tes uner­träg­lich. Und ihre poli­ti­sche und logi­sche Bank­rott­er­klä­rung ist auch eine sprachliche.

Die von dem Müns­te­ra­ner SPD-Bundestagsabgeordneten Chris­toph Sträs­ser ver­fasste und im Bun­des­tag von ihm und den ande­ren abge­ge­bene »per­sön­li­che Erklä­rung« beginnt mit dem Satz:

Trotz schwer­wie­gen­der poli­ti­scher und ver­fas­sungs­recht­li­cher Beden­ken wer­den wir im Ergeb­nis dem Gesetz­ent­wurf aus fol­gen­den Erwä­gun­gen zustimmen.

Und schon mit dem schein­bar rela­ti­vie­ren­den Ein­schub der sinn­lo­sen Worte »im Ergeb­nis« beginnt der Ver­such, die Tat­sa­chen zu ver­schlei­ern. Aber das ist harm­los im Ver­gleich zu den mit Sprach­müll betrie­be­nen Maschi­nen zur Nebel­pro­duk­tion, die sie dann auffahren:

Grund­sätz­lich stim­men wir mit dem Ansatz der Bun­des­re­gie­rung und der Mehr­heit unse­rer Frak­tion dahin­ge­hend über­ein, dass die ins­be­son­dere durch den inter­na­tio­na­len Ter­ro­ris­mus und des­sen Fol­ge­er­schei­nun­gen ent­stan­dene labile Sicher­heits­lage auch in Deutsch­land neue Ant­wor­ten benötigt.

Was sind, bit­te­schön, die Fol­ge­er­schei­nun­gen des inter­na­tio­na­len Ter­ro­ris­mus und inwie­fern machen sie unsere Welt unsicher?

Dabei sind wir uns auch bewusst, dass ins­be­son­dere durch die rasante Ent­wick­lung der Tele­kom­mu­ni­ka­tion auch in die­sem Bereich Maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung schwers­ter Straf­ta­ten not­wen­dig sind.

Es ist die Tele­fon– und Computer-Technik, die uns gefähr­det? Nicht die Radi­ka­li­tät der Men­schen, die sie ein­set­zen? Wel­che »rasante Ent­wick­lung der Tele­kom­mu­ni­ka­tion« mei­nen die Abge­ord­ne­ten? Die Mög­lich­keit, E-Mails zu schrei­ben? Die Exis­tenz von Han­dys? Oder was?

Auf der ande­ren Seite ist jedoch zu beach­ten, dass – nicht zuletzt beför­dert durch die stän­dige Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts – Frei­heits­rechte wie das Recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung kon­sti­tu­ti­ven Cha­rak­ter für die Exis­tenz unse­res Gemein­we­sens haben und die Beach­tung die­ser Rechte immer wie­der ange­mahnt wurde.

Wenn man das Wort­ge­klin­gel in der Mitte raus­nimmt, steht da: »Es ist zu beach­ten, dass die Beach­tung der Grund­rechte immer wie­der ange­mahnt wurde.« Ja, in der Tat, das ist beacht­lich: Dass es Men­schen gibt, die fin­den, dass das, was »kon­sti­tu­ti­ven Cha­rak­ter für die Exis­tenz unse­res Gemein­we­sens« hat, irgend­wie kon­sti­tu­ti­ven Cha­rak­ter für die Exis­tenz unse­res Gemein­we­sens hat. Da kann man als Volks­ver­tre­ter natür­lich nicht ein­fach drü­ber hin­weg­ge­hen, wenn man dar­über hin­weg­geht. Da muss man schon eine »per­sön­li­che Erklä­rung« abgeben!

In die­sem Abwä­gungs­pro­zess gilt für uns, dass Sicher­heit kei­nen Vor­rang vor Frei­heit genie­ßen darf, will man bei­des gewährleisten.

Das wäre ein ein­drucks­vol­le­rer Satz, wenn er nicht in einem Text stünde, der erklärt, warum die Abge­ord­ne­ten dafür stimm­ten, dass Sicher­heit Vor­rang vor Frei­heit genie­ßen müsse.

In den letz­ten Jah­ren hat es eine zuneh­mende Ten­denz gege­ben, ohne die Effek­ti­vi­tät beste­hen­der Gesetze zu über­prü­fen, mit neuen Geset­zen ver­meint­lich Sicher­heit zu erhö­hen und Frei­heits­rechte ein­zu­schrän­ken. Der vor­lie­gende Gesetz­ent­wurf beför­dert die­sen Para­dig­men­wech­sel und ist des­halb bedenklich.

»Bedenk­lich« also im Sinne von: »wir wer­den ihm zustim­men, aber nicht ohne öffent­lich zu beden­ken zu geben, dass es bedenk­lich wäre, ihm zuzustimmen«.

[Diverse angeb­li­che »hohe Hür­den« bei der Umset­zung der pro­ble­ma­ti­schen Ein­schrän­kun­gen] machen den dar­ge­stell­ten Para­dig­men­wech­sel weni­ger unerträglich.

Das sind doch Volks­ver­tre­ter aus dem Bil­der­buch: »Warum haben Sie für die­ses Gesetz gestimmt?« – »Ich fand es weni­ger uner­träg­lich als das, was die ande­ren woll­ten. Also, auf einer Skala von 0 (schö­nes Glas Rot­wein, Kamin­feuer, nette Musik) bis 10 (Hit­ler, Brust­krebs, Johan­nes B. Ker­ner), stimme ich für alles unter 9 Komma 5.«

Der Gesetz­ent­wurf trägt (…) nach unse­rer Auf­fas­sung nicht den Makel der offen­sicht­li­chen Ver­fas­sungs­wid­rig­keit auf der Stirn (…)

Ent­schul­di­gung, nen­nen Sie mich Klug­schei­ßer, Wort­klau­ber oder Schlim­me­res, aber ich kann nicht ernst­haft mit Men­schen dis­ku­tie­ren, die glau­ben, dass Gesetz­ent­würfe Stirne haben. Und die, anstatt das eigene Gewis­sen zu prü­fen oder sich schlau zu machen, nur eine ober­fläch­li­che Gesichts­kon­trolle auf offen­sicht­li­che Kains­male durch­füh­ren, bevor sie für Gesetze stim­men, die ihrer Mei­nung nach gut und gerne ver­fas­sungs­wid­rig sein könn­ten, denn:

Eine Zustim­mung ist auch des­halb ver­tret­bar, weil davon aus­zu­ge­hen ist, dass in abseh­ba­rer Zeit eine Ent­schei­dung
des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts mög­li­cher­weise ver­fas­sungs­wid­rige Bestand­teile für unwirk­sam erklä­ren wird.

Mit sol­chen Leu­ten will man schon nicht zusam­men­ar­bei­ten (»Och, ich dachte, Du schaust eh noch­mal drü­ber, dann muss ich ja nicht so genau…«), geschweige denn, dass man sich von ihnen die Gesetze machen und die kon­sti­tu­ti­ven Frei­heits­rechte neh­men las­sen möchte.

[via law­blog und überall]

1) Chris­toph Sträs­ser, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Bin­ding, Marco Bülow, Sieg­mund Ehr­mann, Gabriele Fre­chen, Mar­tin Gers­ter, Renate Gra­dis­tanac, Ange­lika Graf, Gabriele Gro­ne­berg, Gabriele Hiller-Ohm, Chris­tel Humme, Josip Jura­to­vic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jür­gen Kuch­arczyk, Katja Mast, Mat­thias Miersch, Rolf Müt­zenich, Andrea Nah­les, Ernst Die­ter Ross­mann, Bernd Schee­len, Ewald Schu­rer, Wolf­gang Spa­nier und Dit­mar Staffelt.

Die CDU in Berlin ist wieder da!

»Die CDU in Ber­lin ist wie­der da, nach fünf schwe­ren Jah­ren, und dar­über freuen wir uns, meine Damen und Herren.

Wir haben fünf schwere Jahre gehabt, wer wollte das bestrei­ten. Und wir haben einen geschlos­se­nen, ent­schlos­se­nen Wahl­kampf geführt, auf Augen­höhe. Wir haben fabel­haft gekämpft, unsere Ver­an­stal­tun­gen waren voll. Ich glaube, wir kön­nen über das, was wir in den letz­ten Wochen erreicht haben, stolz sein.«

CDU-Spitzenkandidat Fried­bert Pflü­ger heute um 18.30 Uhr nach Bekannt­gabe von Hoch­rech­nun­gen, wonach die CDU das desas­tröse Ergeb­nis von 2001 noch ein­mal unterbot.