Theo Zwanziger als Schießdudenfigur (2)

Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, Theo Zwanziger, der nach eigenen Angaben kein Prozesshansel ist, scheint seine Drohung nun wahrzumachen und den Journalisten Jens Weinreich zu verklagen, weil der seine Kritik an einem öffentlichen Auftritt Zwanzigers mit der Formulierung verbunden hatte, er sei ein „unglaublicher Demagoge“.

Nachdem der DFB-Chef vergeblich versucht hatte, beim Landgericht und Kammergericht in Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Weinreich zu erreichen, will er nun in Koblenz klagen. Zwanziger selbst war von 1980 bis 1985 Verwaltungsrichter am Oberverwaltungsgericht Koblenz und später ebendort Regierungspräsident.

Weinreichs Anwalt Ulrich Amelung schreibt deshalb Zwanzigers Anwalt:

Sollte Ihr Mandant allerdings Koblenz gewählt haben, weil er dort lange Jahre selbst als Richter und Regierungspräsident tätig war und dort womöglich noch persönliche Kontakte zu Richterkollegen unterhält, wäre dies aus meiner Sicht ein höchst befremdlicher Vorgang, der im Hinblick auf die Position Ihres Mandanten von erheblichem öffentlichen Informationsinteresse sein dürfte.

Ich möchte dringend davor warnen, die Möglichkeit, die in diesem Satz enthalten ist, als Tatsachenbehauptung zu wiederholen.

Mehr im Blog von Jens Weinreich.

49 Replies to “Theo Zwanziger als Schießdudenfigur (2)”

  1. Ach Stefan, Du schon wieder. Der Zwanziger kennt halt die Räumlichkeiten in Koblenz sehr gut und kann so immer ganz schnell während der Verhandlung auf die Toilette rennen. Alles ganz normal: Kein Grund für Verschwörungstheorien.

  2. Was erhofft sich Herr 20er denn? Dass noch mehr über die Geschichte publiziert wird und noch mehr Leute zumindest heimlich denken, Weinreich hat recht? Wenn er das Ding fallen hätte lassen, wäre schon längst wieder Ruhe. Jens Weinreich wird 20er auch ohne Unterlassungsklage wahrscheinlich kaum ein zweites Mal als Demagogen bezeichnen.

  3. Warum sollte man jemanden der sich demagogisch äußert nicht auch ein zweites Mal als Demagogen bezeichnen (dürfen)?

  4. Streisand-Effekt, ick hör Dir trappsen. Der letzte Halbsatz des Anwalts von Weinreich klingt zwar nach einer eher nicht subtilen Drohung, ist aber trotzdem sehr schön.

  5. Hey, nicht über Koblenz lästern. Für mich als Kind im Zonenrandgebiet Rheinland-Pfalz war das eine Großstadt.

  6. Müssten die Richter in Koblenz nicht gleich sagen, dass die den Fall nicht verhandeln möchten, wg. der Mgl. persönlicher Befangenheit? Vielleicht äußern die sich ja sogar demnächst noch dahingehend. Würde mich nicht unbedingt wundern.

  7. Warum sollte der Herr in Koblenz klagen? Ich meine Hamburg wäre die bessere Wahl. Da ist die Rechtssprechung ´manchmal´ ungewöhnlich (Heise Urteil…) . Das passt doch besser zu dem 20er.

    Aber natürlich darf und will ich keine qualifizierte Rechtsberatung geben.

  8. @14 knorke: Nicht unbedingt, wie auch im Blog von Weinreich schon geschrieben wurde. Eventuell hat sich TZ damit selbst ins Knie geschossen. Vielleicht werden die Leute in Koblenz auch etwas genauer hinschauen und genauer argumentieren, eben weil sie sonst als befangen gelten würden.
    Aber wie auch Falk (15) geschrieben hat: zu schade für TZ, dass nicht in Hamburg geklagt wird. Wie war das sinngemäß: Wenn schon nur eine Deutung eines Begriffes abwertend sein könnte, kann man es nach den Wünschen des Geklagten auslegen und somit eine Beleidigung festhalten.

    @Stefan: Glückwunsch zu der Erwähnung im Anwaltschreiben :)

  9. Es wird meiner Meinung nach höchste Zeit das Zivilrecht zu modernisieren. Bei Streitigkeiten zwischen zwei in Deutschland wohnenden Menschen, sollte ein Gericht aus der Nähe der Beiden zuständig sein. Eine Streiterei zwischen einem Münchner und einem Stuttgarter beispielsweise beim Hamburger Landgericht austragen zu lassen, nur weil das Internet auch in Hamburg zugänglich ist, ist doch absurd.

  10. @14
    Die Sache ist zwar auch in meinen Augen sehr sonderbar, zumal 20er die einstweiligen verfügungen in Berlin beantragt hat.
    Aber eine Befangenheit im juristischen Sinn? Nicht wirklich…
    Jedenfalls wird sich jedes Gericht in deutschland hüten, ein Verfahren wegen einer 23 Jahre (!) zurückliegenden Tätigkeit des Klägers, zudem noch an einem anderen Gericht (Zivilgericht – Verwaltungsgericht) abzuweisen.

  11. Wie hieß es doch so schön zwei Beiträge vor diesem:
    Promo erlaubt alles.
    War auf Bushido gemünzt. Passt aber auch auf Zwanziger und Weinreich, meine ich.

  12. Ich find das alles komisch. Vielleicht sollten solche Dinge gleich bei Barbara Salesch oder noch besser bei Switch verhandelt werden.

  13. Egal wie sie heißen, Mayerbacher, Aschenbach, Zwanziger etc. mit Geld anderer lässt es sich eben schneller mal prozessieren und Menschen die sich öffentlich profilieren, haben natürlich auch gleichzeitig eine zartbesaitetere Haut, schneller mal sich in ihrer (Schein)Ehre verletzt zu fühlen als der Hartgesottene Fritz-Normalbürger mit schmalen Geldbeutel.

    Meine Mutter habe ich im Krankenhaus verloren (verschwiegener Ärztepfusch), meinen Vater (keine Beziehung) ein Jahr davor und ich war in Buchenwald, doch ich werde 100%ig niemanden Verklagen, egal wie man mich bezeichnen würde.

    Wenn ich mich wie ein Schwein benehme dann nennt mich Schwein, wenn ich mich wie ein Arschloch benehme dann nennt mich Arschloch und wenn ich mich verbal wie ein Demagoge verhalte, dann nennt mich auch so. wenn man das nicht mehr darf, ist die Kommunikation echt am Arsch.

    Nur weil man einen etwas öffentlichkeitsnahen Job macht, ist man nicht mehr Mensch als alle anderen 6,7 Milliarden. Manche Menschen halten sich eben für Krösus, können aber auch nicht mehr als kacken, egal ob man Lobbyist für mächtige Geldgeber oder irgendwelchen Randgruppen ist.

  14. Pass nur auf, Stefan. Als nächstes hast du eine Klage von Zwanziger am Hals, weil du zu einem Mordanschlag auf ihn aufgerufen hast. Glaubst du nicht? Steht doch klar im Duden: Auf Schießbudenfiguren wird für gewöhnlich mit Schusswaffen gezielt. Und das macht (z.B. auf dem Jahrmarkt) dem Schützen auch noch Freude! Du weckst fahrlässig perverse Gewaltphantasien von Menschen, die Zwanziger potenziell feindlich gesinnt sind. Die versuchte Verschleierung durch Substitution von „Buden“ durch „Duden“ macht die Sache nur noch umso verfolgenswerter…

  15. @24: Ebend, die implizite Aufforderung „vielleicht triffst ja du den“ muß ganz klar gerichtlich geahndet werden!

  16. klagt herr 20er eigentlich gegen das „unglaublicher“ oder gegen den „demagogen“?
    an herrn weinreichs stelle würde ich den schwanz einziehen und sofort das gegenteil behaupten: herr zwanziger ist ein „völlig glaubhafter volks-langweiler“!

  17. Mit Schießdudenfiguren kenne ich mich aus, weiterhin zähle ich den werten Herrn Nullinger zu den wertvolleren Exemplaren Mensch, über die ich in meinem blog schreibe – KAMPF DEM BILDUNGSTIEF! Bei dem Herrn ist es zwar schon zu spät, aber man sollte nie aufgeben.. auch aus einem Langweiler könnte noch ein durchschnittlich intelligenter Bürger ohne Alkoholprobleme werden.

    So long, so dumm.. Zynik

  18. @17
    Zitat: „Es wird meiner Meinung nach höchste Zeit das Zivilrecht zu modernisieren. Bei Streitigkeiten zwischen zwei in Deutschland wohnenden Menschen, sollte ein Gericht aus der Nähe der Beiden zuständig sein.“

    So ist es doch auch. Das will evtl. halt gerade nur keiner wahrhaben, weil sich alle an der geschickten Anwaltsformulierung erfreuen. Aber ist es nicht eher so , dass Koblenz das “zuständige” Landgericht von Herrn Zwanziger ist? Meines Wissens wohnt der Mann ja nicht in der DFB-Zentrale (Otto-Fleck-Schneise) in Frankfurt, sondern er arbeitet nur da. Soweit ich weiß, lebt er in Altendiez und meines Wissens gehört Altendiez zum Landgerichtsbezirk Koblenz.
    So absurd Zwanzigers Vorwurf in der Sache ist, wenn ich mich beleidigt fühlen würde, würde ich doch auch eher “zuhause” klagen, als beim vermeintlichen Beleidiger. Und da ja nicht der DFB klagt (sondern nur bezahlt), ist Koblenz doch naherliegender als Frankfurt.
    Und nur weil Zwanziger vor 20 Jahren am Verwaltungsgericht (= öffentliches Recht) tätig war, wird doch kein Richter am Landgericht (= Zivilrecht) vor Ehrfurcht vom Stuhl fallen.
    Mit solchen Diskussions-Nebenschauplätzen vernebelt man nur den grotesken Kern der Sache, nämlich den Inhalt der Klage.

  19. Amelung kann ja Befangenheitsanträge stellen, ich weiss nur nicht ob man gleich an ganzen Gericht aufgrund Befangenheit ablehnen kann….

  20. Klar kann man das.. Herr Baader machte das einst vor. ;-) Inwieweit das allerdings von Erfolg gekrönt sein wird, ist die andere Frage.. an Landgerichten rsp. Strafkammern ist es gang und gäbe, dass Richter, Schöffen oder die komplette Kammer abgelehnt werden – die verhandeln dann meist trotzdem, aber zumindest der „gute Wille“ war da. Ob sich Herr Nullinger allerdings in die Ypsilanti-Falle (frei nach dem Spiegel anlässlich der ffn-Misere) begeben mag, anstatt den Niggemeier an sich vorbeirauschen zu lassen.. weiss nur Meister Zweifingerbreit selber.

    Wollen wir ihn fragen gehen? :D

    Cheers,

    Zynik

  21. also das könnte noch sehr unterhaltsam werden nachdem herr zwanziger jetzt auch anwaltlich bestreiten läßt das er vor 200 zuhörern einem journalisten demagogisches fragen vorwirft und jetzt dem blogger oliver fritsch anwaltlich nahelegen läßt dies nicht als so geschehen darzustellen

  22. Mir, als unbeteiligter Dritter, kommt da sofort der Gedanke in den Kopf geschossen, warum unsere Gerichte sich mit dem persönlichen Problemen einer Einzelperson wie Zwanziger beschäftigen müssen.
    Es gibt doch wichtigeres zu tun und die bisherigen beiden Ablehnungen der anderen beiden Gerichte sollten doch Grund genug sein, in der Angelegenheit der Verschwendung unserer Steuergelder einen Riegel vor zu schieben.

    Werden die Kosten für diesen Schwachsinn wenigstens dem verursacher zwanziger auferlegt? Wahrscheinlich nicht und da wird mir, als einer der weniogen steuerzahlenden Arbeitnehmer, mal ganz anders. Echt zum kot*en so etwas.

  23. Nachtrag zu 38: Eigentlich bleibt da nur eine logische Schlußfolgerung: Boykott des DFB, Premiere-Abo kündigen, …
    Also schön weiter verbreiten was da abläuft, dann wird künftig vielleicht mal nachgedacht bevor wertvolle Ressourcen verschwendet werden.

  24. Es ist eigentlich ganz normal, dass man versucht, einen Gerichtsstand möglichst nah am eigenen Wohnsitz zu bekommen, um möglichst wenig fahren zu müssen. Zudem hat der Gegner oft keine Lust in irgendwelche gottverlassenen Ecken der Republik (nein, damit ist nicht Koblenz gemeint) zu fahren. Dies umso mehr, als Herr Zwanziger in Berlin schon zwei mal verloren hat. Da macht es ja keinen Sinn, nochmal in Berlin zu klagen.
    Allerdings sehe ich hier keinen Gerichtsstand, der einschlägig wäre. Insofern wäre das LG Koblenz unzuständig und würde die Klage an das zuständige Gericht (Berlin wenn Herr Weinrich dort wohnt) verweisen.

  25. Theo Sechziger sollte seine Drohung wahr machen und endlich zurücktreten. Junge, neue Gesichter braucht der DFB.

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