Deutschlandfunk-Experte leugnet Ermittlungen wegen Landesverrat gegen netzpolitik.org

Seit gestern Nachmittag ist bekannt, dass die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat und die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen eingeleitet hat. Das entsprechende Schreiben, in dem der Generalbundesanwalt Markus Beckedahl diese Tatsache mitteilt, kann man sich seit gestern Nachmittag ansehen.

Aber der vermeintliche Sicherheitsexperte des vermeintlich seriösen Deutschlandfunks, ein verfassungsschutznaher Mann namens Rolf Clement, erzählt den Hörern noch heute Morgen, dass gar nicht gegen netzpolitik.org ermittelt werde, sondern gegen Unbekannt. Und dass die ganze Aufregung darüber, dass nach Jahrzehnten in Deutschland wieder gegen Journalisten wegen „Landesverrates“ ermittelt wird, schon deswegen unbegründet sei, weil gar nicht gegen Journalisten ermittelt werde und es dem Verfassungsschutz und der Bundesanwaltschaft nur um die Quellen der vertraulichen Dokumente gehe.

Lesen und staunen Sie. Deutschlandfunk, heute früh, 7:38 Uhr, die Sendung „Informationen (sic!) am Morgen“ (Hervorhebungen von mir):

Moderatorin: Es wurden Ermittlungen eingeleitet, genau genommen gegen Verantwortliche des Internetblogs „Netzpolitik“, und zwar wegen des Verdachtes auf Landesverrat. Der Paragraph stellt nicht nur die Weitergabe von Staatsgeheimnissen an eine, so wörtlich, fremde Macht unter Strafe, sondern auch, wenn man diese öffentlich bekannt macht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen, Zitat Ende. Unser Korrespondent für Sicherheitsfragen, Rolf Clement, hatte diese Geschichte schon vor einigen Wochen recherchiert und wir sind jetzt mit ihm verbunden. Herr Clement, was genau ist jetzt der Hintergrund für dieses Strafverfahren?

Clement: Also, es ist zunächst einmal ein Strafverfahren gegen Unbekannt, nicht gegen Journalisten, weil es nämlich um folgenden Sachverhalt geht: Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat festgestellt, dass geheime Unterlagen, die operative Rückschlüsse zulassen, in der Öffentlichkeit aufgetaucht sind. Und da geht es also um Fragen des Haushaltes, und aus dem Haushalt ablesen kann man Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes, wenn man solche Haushalte richtig lesen kann.

Und das kann man nicht, wen man einfach über ein solches Papier berichtet, das kann man aber, wenn man das Papier selber in der Hand hat. Die Zielrichtung dieses Verfahrens – angeregt, wie gesagt, durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz – ist nicht so sehr die Presse an sich, sondern ist derjenige, der uns informiert. Also sozusagen die Stufe vorher. Dass wir, wenn wir solche Informationen haben, diese verbreiten, ist sicherlich etwas, wo die Politiker und die Leute in der Administration sagen: „Das ist euer Job, das müsst ihr machen“, aber die Weitergabe, das ist das Problem, und das ist auch das, was den Präsidenten des Bundesamtes für den Verfassungsschutz sehr ärgert. Und soweit ich weiß, spielt das eine Rolle, dass manchmal oder sehr häufig solche Informationen in dem Moment weitergegeben werden an Medien, in dem sie im Bundestag angekommen sind. Das ist der Eindruck, den viele im Verfassungsschutz und in anderen Gremien haben. Und da vermutet man, dass aus dieser Ecke die Weitergabe erfolgt und das möchte man mal aufgeklärt haben.

Moderatorin: Sie sagen, Ermittlungen gegen unbekannt, zunächst einmal. Weshalb lesen wir jetzt überall, dass Strafanzeige eben gegen genau diese Verantwortlichen dieses Blogs erhoben wurde?

Clement: Also, ich habe die Sache, wie gesagt, recherchiert. Und mir haben alle gesagt, mit denen ich darüber gesprochen habe, die Strafanzeige geht gegen Unbekannt. Weil man nämlich genau herausbekommen will, wo sind denn die Löcher? Und das führt dazu, dass die Generalbundesanwaltschaft anfängt zu ermitteln, zunächst einmal bei dem, der das Papier erstellt hat, also im Verfassungsschutz. Dann, wohin geht ein solcher Haushaltsplan dann. (…) Und diesen ganzen Weg sollten nach dem Wunsch des Verfassungsschutzes und auch nach normalen Ermittlungsmethoden die Ermittler dann durchgehen.

Und die werden, daraus schließe ich nun die jetzige Bekanntgabe oder die jetzige andere Zielrichtung, die werden an die Kollegen von dem Internetdienst herangegangen sein und gesagt haben: „Sacht mal Leute, sagt ihr uns denn woher ihr das habt?“ Denn das wäre natürlich das Einfachste, wenn man es über die bekäme. Und daraufhin haben die [bei Netzpolitik] geschlossen: Mensch, die ermitteln gegen uns. Das ist nicht die erste Zielrichtung, soweit ich das bisher beobachtet habe, aber uns Journalisten steht ja auch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Wir sagen auch nicht, woher wir sowas haben.

Moderatorin: Es geht einerseits um die Quellen; auf der anderen Seite um diejenigen, die sie verbreiten. Was könnte denn Journalisten drohen, die das veröffentlichen?

Clement: Naja gut, wenn man solche Unterlagen veröffentlicht und man zu dem Ergebnis kommt, das ist Geheimnisverrat, dann kann natürlich daraus ein Strafverfahren entstehen. Und dann kann man theoretisch deswegen auch verurteilt werden. Aber wie gesagt, ich glaube nicht, dass die Gefahr konkret besteht in diesem Fall. Wobei es immer noch etwas anderes ist, wissen Sie, wenn wir Informationen bekommen, wo auch mal ein Stempel drauf ist, dass das vielleicht geheim ist, dann erschrecken wir da nicht vor. Sondern dann sagen wir, das berichten wir auch. Ich würde es aber nie machen, dass ich ein ganzes Dokument irgendwo veröffentliche, sondern ich würde über das Dokument berichten. Und das ist immer noch was anderes, als wenn ich das Dokument selber reinstelle. Denn Experten, Fachleute, auch andere Dienste, können daraus Dinge lesen, die für die Operation von Geheimdiensten ganz wichtig sind und in operative Abläufe dann eingreifen.

Der Deutschlandfunk-Experte für Sicherheitsfragen hat also völlig verpasst, was seit gestern Nachmittag passiert ist und dass seine Meldung von vor vier Wochen, wonach sich die Ermittlungen nicht gegen die Medien richten, hinfällig ist. Wenn nun überall zu lesen ist, dass doch gegen Journalisten ermittelt wird, muss das für den Deutschlandfunk-Korrespondenten ein Fehler sein, ein Missverständnis der jungen Blogger-Kollegen, die nicht kapiert haben, dass die Ermittler einfach nur mal freundlich bei ihnen nachhören wollten, ob sie ihre Quelle nicht einfach verraten wollen, spart ja allen viel Arbeit sowas. Und am Ende distanziert er sich noch von den netzpolitik.org-Leuten, weil die Dokumente einfach veröffentlichen, anstatt das zu tun, was erfahrene Kollegen wie er täten, wenn sie sie bekämen: Nur darüber zu berichten. Und dagegen könne ja niemand etwas haben.

Der Deutschlandfunk-Experte Rolf Clement ist schön früher auffällig geworden. Im vergangenen Jahr hat er fälschlicherweise behauptet, es habe „massive“ Verletzungen des „europäischen Luftraums“ durch russische Flugzeuge gegeben. Der DLF-Intendant hat sich dafür später entschuldigt. Clement vertritt auch sonst durchaus extreme Positionen.

Im Mai hat Clement ein Symposium des Verfassungsschutzes moderiert.

Auf Twitter verbrämt der Deutschlandfunk die ausdauernd und systematisch falsche Darstellung Clements als „Versprecher“.

Hereingefallen auf die Falschdarstellung des Deutschlandfunks ist übrigens Kai Diekmann, Chefredakteur der „Bild“-Zeitung. Auf Twitter antwortete er heute früh auf die Frage des Grünen Politikers Malte Spitz, warum sich „Bild“ zurückhalte bei der Berichterstattung über den Fall:

Nachtrag, 16:30 Uhr. Der Deutschlandfunk hat eine Stellungnahme veröffentlicht:

Zur Kritik am Gespräch mit Rolf Clement in den „Informationen am Morgen“

Der Deutschlandfunk hat Kritik und verschiedene Anfragen erhalten zu einem Gespräch, das die Moderatorin der „Informationen am Morgen“ heute mit unserem Sicherheitsexperten Rolf Clement geführt hat. Thema waren die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen zwei Journalisten des Blogs „Netzpolitik.org“ und gegen Unbekannt. Grund der Kritik ist, dass Rolf Clement mehrfach und anders als die Moderatorin lediglich von einer „Strafanzeige gegen Unbekannt“ gesprochen hat.

Diesen Fehler bedauern der Deutschlandfunk und Herr Clement sehr. Rolf Clement ist ein erfahrener und respektierter Kollege mit einer großen sicherheitspolitischen Expertise. Wir werden die Situation intern besprechen und Rückschlüsse für die redaktionelle Arbeit ziehen.

Seit Bekanntwerden der Ermittlungen gegen „Netzpolitik.org“ gestern am späten Nachmittag hat der Deutschlandfunk ausführlich darüber berichtet. Es war ein wichtiges, wenn nicht das wichtigste Thema in unseren Nachrichten, in unserem übrigen Programm und auf unserer Seite deutschlandfunk.de.

In der gesamten Berichterstattung hat der Deutschlandfunk durchgängig auf die Ermittlungen gegen Journalisten verwiesen. Die Nachrichtenmeldung von gestern, 19:00 Uhr, etwa begann mit dem Satz „Zum ersten Mal seit Jahrzehnten ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts auf Landesverrat gegen Journalisten“. Im Internet war dieser Meldung als Bild ein Screenshot von der Seite von Netzpolitik.org beigefügt, mit dem Text, in dem die Kollegen des Blogs über die Ermittlungen gegen sie informieren. Es kann also kein Zweifel daran bestehen, dass der Deutschlandfunk bis auf diese Ausnahme korrekt berichtet hat. Das gilt auch für die heutigen „Informationen am Morgen“ – bis auf dieses eine Kollegengespräch.

Herr Clement berichtet seit Jahren als festangestellter sicherheitspolitischer Korrespondent u.a. über Themen der Inneren Sicherheit. In dieser Funktion pflegt er selbstverständlich professionelle Kontakte sowohl zum Bundesamt für Verfassungsschutz wie zu den Landesämtern für Verfassungsschutz.

Im Mai hat Herr Clement im Rahmen einer Nebentätigkeit mit Genehmigung von Deutschlandradio ein Fachsymposium des Bundesamtes für Verfassungsschutz unter dem Titel „Islamistischer Terrorismus in Europa“ moderiert. Es handelte sich dabei um eine Folgeveranstaltung aus dem Jahr 2014. Deutschlandradio sieht hierin keinerlei Grund zu der Annahme, Herrn Clements journalistische Unabhängigkeit stünde infrage.*

Deutschlandradio hat interne Richtlinien für Aufträge an Journalisten, die sicher stellen, dass einheitliche Standards bei Recherche und Berichterstattung gewahrt bleiben. Deutschlandradio wird diese Richtlinien in Form eines „Journalistischen Selbstverständnisses“ in Kürze veröffentlichen.

Das erklärt meiner Meinung nach nichts.

Nachtrag, 19:20 Uhr. Mehr über Rolf Clement hier.

*) Nachtrag, 1. August. Dieser Absatz fehlte in der Antwort, die mir der Deutschlandfunk geschickt hat, zunächst.

60 Replies to “Deutschlandfunk-Experte leugnet Ermittlungen wegen Landesverrat gegen netzpolitik.org”

  1. Vielleicht list Herr Clement nichts im WWW und schaut kein TV und hört kein Radio, sondern liest nur Zeitung.
    So hat man halt nur die Nachrichten von gestern bzw. vorgestern,

  2. Ich glaube ja, der Clement hat da was durcheinandergebracht.
    Und mir haben alle gesagt, mit denen ich darüber gesprochen habe, die Strafanzeige geht gegen Unbekannt….Wir sagen auch nicht, woher wir sowas haben.
    Was er eigentlich sagen wollte: Wer mir das gesagt hat, ist unbekannt.
    Was ja auch logisch ist, wenn man weiß, wo Herr Clement mit seinem Kopf so drinsteckt, und wie gut man da hört und was man so mitkriegt von der Welt.

  3. Natürlich kann der seit gestern Abend keine Nachrichten mehr mitbekommen haben. Der musste schließlich früh ins Bett, sonst hätte man ihn ja wohl kaum zu so einer frühen Morgenstunde schon im Radio interviewen können.

  4. Ich kenne nicht wenige, die einem Deutschlandfunk-Experten vom DLF absolut vertrauen – aber doch nicht „irgendwelchen Verschwörungstheorien“ im Internet…
    ;-)

  5. Als geneigter Dauer-DLF-Hörer weiß man mittlerweile, daß, wenn der werte Sicherheitsexperte am Mikro ist, wieder ganz verblüffende Erkenntnisse und Tatsachenverdrehungen anstehen, die nur bedingt etwas mit Journalismus zu tun haben. Eher inoffizieller Regierungssprecher. http://tinyurl.com/p9xvo8x

  6. Ein Grundproblem von „Geheimdienstexperten“ der Medien ist, dass sie, um überhaupt berichten zu können, überwiegend auf Quellen angewiesen sind, die Teil des Systems sind, über das die Medien dann berichten. Daraus entstehen sowohl ganz praktisch Abhängigkeiten als auch eine emotionale Nähe.

    Als DLF-Stammhörer ist mir bewusst, dass dort einige sehr schwarz eingefärbte Leute arbeiten (Burkhard Müller-Ullrich und Jürgen Liminski etwa waren auch schon Thema dieses Blogs). Mir ist ein inhaltlich diverser Deutschlandfunk, der umgekehrt auch Peter Kreisler, Walter von Rossum, Katharina Hamberger, Barbara Roth oder Peter Welchering in seinen Reihen hat, hundertmal lieber, als die weichgespülte Soße, die sonst einen Großteil des ARD-Hörfunks ausmacht.

  7. Passt doch alles zusammen. Clement veröffentlich keine Primärquellen und ließt halt auch keine Primärquellen. Er wartet halt solange, bis ihm einer sagt, was er sagen soll und sagt das dann. Könnte ja das Verfahren wegen Landesverrat gefährden, wenn man über das Verfahren wegen Landesverrat ungefiltert berichtet.

  8. Die Erklärung ist wieder mal ganz einfach und einleuchtend:
    Der DLF twittert:
    „Wir haben ja gesagt, entweder hat Herr Clement die Frage akustisch nicht richtig verstanden oder es war ein Versprecher. Im Übrigen berichtet der @dlf seit gestern am spät. Nachm. über das Verfahren.“

    Warum haben Sie diese logische Erklärung oben nicht dokumentiert, Herr Niggemeier?

  9. Glaube kaum, dass Kai Diekmann „auf die Falschdarstellung hereingefallen“ ist. Eher spielen die sich die Bälle zu. Bisschen Verwirrung stiften, und am Ende können die tendenziell Regierungshörigen die ganze Sache dann mit „naja, die Netzleute haben wohl mal wieder irgendwie übertrieben“ weiter ignorieren.

  10. Tja, so ist das halt mit der deutschen Staatspresse. Man braucht sich doch nur mal die Anzahl der Politiker der Regierungsparteien in den Senderräten ansehen, um endgültig zu begreifen, dass dieses ursprüngliche Ideal von der Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender längst hohl dreht. Wem das noch nicht klar war, spätestens nach der Donezk-Stadion-Nummer von Caren Miosga, dem ist einfach nicht zu helfen. Was erwartet man vom DLF, wenn schon die Tagesschau nichts anderes ist als die „Aktuelle Kamera“ von rechts?

    Allein dass der DLF einen „Experten“ beschäftigt mit dieser Vita (Auszeichnung mit dem Karl-Carstens-Preis der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, der Menschen ehrt, „die sicherheitspolitische Zusammenhänge im deutschsprachigen Raum fördern und der Öffentlichkeit einen breiten Ansatz moderner Sicherheitspolitik vermitteln“ – was ein schöner Euphemismus für Rüstungspropaganda ist) und Mitgliedschaften in transatlantischen Swingerclubs wie der DGAP, allein das zeigt doch, wie der Sender politstrategisch funkt.

    Nicht, dass privatwirtschaftliche Medien besser wären… *hust*zeitjoffebittnerklingst*hust*

  11. und das ist auch das, was den Präsidenten des Bundesamtes für den Verfassungsschutz sehr ärgert

    So klingt Hofberichterstattung.

  12. Strafanzeige ist halt nicht Ermittlungsverfahren. Geht irgendwie begrifflich drunter und drüber in dem Interview. Dass die Anzeige (hm, welche eigentlich? Wer hat denn angezeigt?) gegen Unbekannt ging, glaube ich wohl.

  13. Hallo, liebe Mit-VerschwörungstheoretikerInnen in niggis Kommentarspalten!
    Mir wird immer wieder gesagt, dass es zur Pressefreiheit gehört, dass Journalisten erzählen dürfen was sie wollen, wenn der Tag lang ist. Vielleicht ist das ja hier auch so ein Fall – ein Journalist oder ein *hust* Experte erzählt – wie so oft – massiven Bullshit, es ergeht Beschwerde wegen Volksverdummung und am Ende der Debatte steht der Beschwerdeführer in der Kritik. Also, was tun? Ignorieren, auslachen, ausschalten, GEZ (ja, ich weiß, das heißt heute anders) verweigern, demonstrieren, RT mal wieder ein Interview geben…? Vorschläge bitte.

  14. @15

    Ja klar, bornierte Idioten, die Propaganda betreiben, bekämpfen, in dem man bornierten Idioten, die Propaganda betreiben hoffähig macht. Klingt total sinnvoll.

  15. Aber,aber, er hat doch recherchiert! Und das vermutlich verstreut auf Dutzende Disketten in mühevoller monatelanger Kleinarbeit…

  16. @18 Vitus Hoffmann

    Ich habe mir das Schreiben vom Generalbundesanwalt jetzt auch durchgelesen (besser spät als nie):
    https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-07-24_Generalbundesanwalt-Ermittlungsverfahren-Landesverrat.png

    Sie haben Recht. Herr Clement wohl auch. Das Schreiben ist doof geschrieben, aber gegen netzpolitik.org wird wohl tatsächlich „nur“ ermittelt.
    Die Strafanzeige gegen netzpolitik.org existiert mit dem Schreiben aber nicht.

    Wir brauchen jetzt einen Juristen, der diese Feinheiten erklären kann und am Ende haben wir uns wieder unnötig aufgeregt

  17. Wann wurde das Interview denn aufgezeichnet?
    Vllt. hat er gestern einen bei der Staatsanwaltschaft gefragt, der nicht ganz im Thema drin war, und der sagte: „Wir ermitteln gegen unbekannt.“
    Daraus wird dann: „jeder, den ich fragte…“

    Oder da war der Wunsch Vater des Gedankens.

  18. Also, dass dieser „Experte“ vom DLF offenbar eine Strafanzeige nicht von einem Ermittlungsverfahren unterscheiden kann, mag ein weiteres Problem sein. (Er spricht ja am Anfang tatsächlich von einer „Strafanzeige“ gegen Unbekannt.)

    Aber wenn dieser DLF-Experte mehrmals davon spricht, das „Verfahren“ richte sich nicht gegen die Journalisten, dann ist das einfach Quatsch – und dann hat er auch nicht „ein bisschen recht“, sondern schlicht unrecht. Was in der Strafanzeige stand, ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant, denn mit einer Strafanzeige ist ja noch keine Entscheidung über den Beginn eines Ermittlungsverfahrens getroffen. Das eröffnet die Staatsanwaltschaft erst wenn aus ihrer Sicht ein Anfangsverdacht besteht. Und dieser Anfangsverdacht richtet sich aus Sicht der Bundesanwaltschaft offenbar eben auch gegen die „netzpolitik“-Journalisten.

  19. Hat sich die oberste Exekutive – also die Regierung – hierzu schon geäußert. Oder wird das wieder ausgemerkelt?
    Dieser ganze Juristenkram ist für Otto-Normal mal wieder viel zu anstrengend.

  20. #20: Aufgezeichnet wurde das Interview, während es heute morgen live geführt wurde.

    Und auch gestern wurde nicht nur gegen „unbekannt“ ermittelt, sondern namentlich gegen die Herren Meister und Beckedahl, wie dem der Schreiben der Bundesanwaltschaft zu entnehmen ist, das auf den 24. Juli 2015 datiert und seit gestern einsehbar ist.

  21. Und wieder mal wird klar, welchen Qualitätsschub der Journalismus erhielte, wenn mehr Juristen Journalisten würden oder wenn Letztere Erstere zumindest fragen würden.

    In der Sache haben die Betreiber von Netzpolitik.org nicht viel zu befürchten. Schon der Tatbestand von § 94 StGB ist nicht erfüllt, und dann muss die Vorschrift wegen Art. 5 I 2 GG auch noch einschränkend ausgelegt werden.

    Aber wer meint, dass der Generalbundesanwalt noch nicht genug Arbeit hat, kann sich die Dokumente auch auf seinen Blog stellen, so dass wir uns alle geneseitig anzeigen können: https://mosereien.wordpress.com/2015/07/31/landesverrat-ich-bin-dabei/ Das ist dann definitiv nicht „gegen unbekannt“ gerichtet.

  22. Es ist gar nicht so kompliziert (und es hilft auch, einfach mal auf Links zu klicken). Es gab eine Strafanzeige von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Das ist die, über die auch Clement vor 4 Wochen schon berichtet hat, und die ist wohl gegen Unbekannt. Damals ging man davon aus, dass diese Anzeige nur auf die Quelle zielt, aus der die Dokumente stammen, und nicht die Medien, die sie verbreitet haben.

    Und nun hat der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, gegen Unbekannt – sowie die beiden Journalisten von Netzpolitik.org.

  23. Ermittlungen ruhen lassen? Sollte das ein Testballon gewesen sein um zu schauen wie die deutsche Presse auf Einschüchterung reagiert?

    Deutschland braucht einen Schutz für Whistleblower. Auch für Politiker, die „Staatsgeheimnisse“ öffentlich machen um Grundgesetzverstöße abzuwehren.

    „Ein Abgeordneter des deutschen Bundestages, der nach gewissenhafter Prüfung der Sach- und Rechtslage und sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen sich für verpflichtet hält, einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung in einem der Ausschüsse oder im im Bundestag zu rügen, und dadurch ein Staatsgeheimnis öffentlich bekannt zu machen, handelt nicht rechtswidrig, wenn er mit der Rüge beabsichtigt, einen Bruch des Grundgesetzes oder der Verfassung eines Landes abzuwehren.“

    Die USA setzten 1951 diesen ersten und einzigen Whistleblower-Paragraphen im deutschen Recht außer Kraft und drängten auf eine verfassungswidrige Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10 Gesetz).

    https://machtelite.wordpress.com/2015/06/10/historiker-foschepoth-erklart-wie-die-usa-die-geheime-uberwachung-im-deutschen-recht-verankerten/

    Es muss Schluss sein mit der Geheimniskrämerei im Dienste der Staatsräson. Die Vertuschungen im NSA/BND Skandal als auch im NSU/Verfassungsschutz-Komplex sind einer Demokratie nicht würdig.

    https://machtelite.wordpress.com/2015/05/02/die-hilflosesten-nsabnd-apologeten-im-uberblick-jasper-von-altenbockum/

  24. Ich meinte das auch eher im geschwurbelten „Ach stimmt ja, huch die Presse und so, sollte man mal was zu sagen“-Sinne. Herr Range hat sich ja schliesslich bis jetzt nicht durch besonders intelligente und eloquente Stellungnahmen hervorgetan.

  25. Eine Strafanzeige „gegen Unbekannt“ gibt es im Grunde gar nicht, weil es sich bei einer Strafanzeige nur um die Mitteilung eines Sachverhalts handelt die jeder – privat oder (hier) in amtlicher Eigenschaft – vornehmen kann. Es ist dann Sache der StA herauszufinden, ob eine Straftat vorliegt und wer möglicherweise als Täter in Betracht kommt. Untechnisch kann man von einer Strafanzeige gegen Unbekannt sprechen, wenn niemand als konkret in Betracht kommende Person bezeichnet wird. Ein Adressat der Strafverfolgung wird aber erst im Ermittlungsverfahren defin iert.

  26. Wenn man sich das Schreiben der Bundesanwaltschaft wirklich durchliest, so wie es einige hier im Kommentarbereich angeblich getan haben wollen, dann erkennt man ganz klar, dass 1. gegen die beiden Redakteure Meister und Beckedahl strafrechtlich ermittelt wird, und dass 2. der Clement Unrecht hat, wenn er sagt, dass nur gegen Unbekannt ermittelt werden würde. Clement betreibt hier gezielte Desinformation im Sinne der Nachrichtendienste.

    @civichief, Hanno und andere hier:
    Gerade mit dem Schreiben der Bundesanwaltschaft wurde den beiden doch explizit mitgeteilt, dass gegen sie aufgrund einer Strafanzeige ermittelt wird.

  27. Sagt der Deutschlandfunk in seiner Stellungnahme nicht schlichtweg, dass die Redaktion eigentlich alles Richtig gemacht hat und nur Herr Clement nicht richtig informiert war?
    Es hört sich für mich so an, dass er die gestrigen Nachrichten auf eine sonderbare Weise nicht zur Notiz genommen hat. Im Interview beruft er sich ja auch darauf, dass er dazu eben recherchiert habe und meint damit wohl den Stand von vor 4 Wochen. Aber man kann als Deutschlandfunk in der Stellungnahme schlecht schreiben, dass Interviewer und Interviewter aneinander vorbei geredet haben, weil letzterer die neuesten Wendungen nicht mitbekommen hat.

  28. Ja, musste erst googeln, um herauszufinden, dass Ermittlungsverfahren schon zum Strafverfahren gehört.
    hätte natürlich vor dem Schreiben und Posten googlen sollen.
    Alles korrekt berichtet von Niggemeier und DEN MEDIEN

  29. #35: „Aber man kann als Deutschlandfunk in der Stellungnahme schlecht schreiben, dass Interviewer und Interviewter aneinander vorbei geredet haben, weil letzterer die neuesten Wendungen nicht mitbekommen hat.“

    Nunja, das könnte man schon. Wobei „aneinander vorbei geredet“ es nicht wirklich trifft, denn die Interviewerin hat ja 3x (!) nachgefragt, an ihr lag’s also nicht. Man könnte auch schreiben, dass der sendereigene „Sicherheitsexperte“, dieser „erfahrene(r) und respektierte(r) Kollege mit einer großen sicherheitspolitischen Expertise“, den eigenen Sender halt nicht hört.

    Wozu auch, was soll er anfangen mit dem, was der Deutschlandfunk in seiner Stellungnahme „ein wichtiges, wenn nicht das wichtigste Thema in unseren Nachrichten, in unserem übrigen Programm und auf unserer Seite deutschlandfunk.de.“ nennt.

    Denn Clement hat ja viel bessere Quellen, die ihn auf dem Laufenden halten: „selbstverständlich professionelle Kontakte sowohl zum Bundesamt für Verfassungsschutz wie zu den Landesämtern für Verfassungsschutz.“

    Aber ja, Sie haben schon Recht, der Deutschlandfunk sagt in seiner Stellungnahme, dass die Redaktion eigentlich alles richtig gemacht hat und nur Herr Clement nicht richtig informiert war. Der Deutschlandfunk nuschelt dabei allerdings etwas.

  30. … ja, ja, wenn es doch noch das Büro für Agitation und Propaganda beim … der … gäbe oder das …propagandaministerium – da würden solche Sachverhalte sauber abgearbeitet und es käm nicht zu solch propagandistischen Unzulänglichkeiten wie bei unser aller bunten teutschen Regierung und ihren Presseorganen zentraler und dezentraler Natur! ;-(( vG Ralf

  31. @ Hanno, Beitrag 34:
    „Was in der Strafanzeige stand, ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant, denn mit einer Strafanzeige ist ja noch keine Entscheidung über den Beginn eines Ermittlungsverfahrens getroffen. Das eröffnet die Staatsanwaltschaft erst wenn aus ihrer Sicht ein Anfangsverdacht besteht.“

    Das Ermittlungsverfahren hat bereits begonnen. Genau dies wird den beiden Journalisten in dem Schreiben ja mitgeteilt. Darum hatte ich Sie angesprochen. Vielleicht habe ich Sie auch falsch verstanden.

    Und Weiteres zum Thema. Die betreffenden Dokumente waren meines Wissens nach als „Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert – verbessert mich, wenn es anders war. Sicherlich werden wirkliche Staatsgeheimnisse nicht mit der niedrigsten Verschlussklasse versehen.

    Ich glaube nicht, dass sich die erhobenen Vorwürfe wirklich unter die entsprechenden Tatbestände subsumieren lassen. Das sollte auch de Herren Maaßen und Range bewusst sein. Insofern sollen hier wohl kritische Journalisten eingeschüchtert werden.

    Es würde das Vertrauen des Bürgers in eine funktionierende Justiz und das rechtmäßige Handeln der Sicherheits- und Nachrichtendienste stärken resp. wieder herstellen, wenn Range entsprechende Aktivitäten in Bezug auf die permanenten Ausspähungsaktionen der NSA in Deutschland gezeigt hätte.

  32. Clement Fragen an Maaßen nach Bekanntwerden der NSA-Leaks:

    Clement:Herr Maaßen, wenn wir über islamistische Bedrohung reden, über islamistische mögliche Terroristen, die hier in Deutschland sind: Wie stark sind Sie denn da abhängig von Informationen auch von Partnerdiensten?

    Clement: Ist es dazu nötig, in dem jetzt bekannt gewordenen Ausmaß Daten abzuschöpfen und zu erheben?

    Clement: Jetzt mal andersherum gefragt: Die Diskussion, die darüber jetzt läuft, beeinträchtigt die den Informationsfluss?

  33. @41, Nur ein Beobachter: Ja, ich glaube da haben Sie mich tatsächlich falsch verstanden. Ich wollte keinesfalls bestreiten, dass die Strafanzeige Auslöser für das Ermittlungsverfahren war. Und die Angaben in einer Strafanzeige können natürlich theoretisch auch Ansätze bieten, ob (erstmal) nur gegen Unbekannt oder direkt gegen bestimmte Personen ermittelt wird. Trotzdem bleibt es allein die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob sie daraufhin überhaupt Ermittlungen aufnehmen will – und wenn ja – gegen wen sie ermittelt. Und insoweit (!) ist es tatsächlich irrelevant, ob die Strafanzeige sich zuvor gegen „Unbekannt“ oder gegen bestimmte Personen gerichtet hat.

  34. Als ich am Morgen das Interview/Kollegengespräch hörte, kam mir unwillkürlich die Frage nach dem aktuellen Wissensstand der Redaktionsleitung vom Dienst zum Thema in den Sinn.

    Und ja, sobald ich Expertisen des Herrn Clement höre, springt automatisch ne Art „Zweite-Meinung-Reflex“ an.

  35. Vielleicht soltlen nicht mehr Juristen in den Journalismus gehen – der ist dafuer wirklich zu schlecht bezahlt – sondern jeder Buerger in der Schule mal 2 Jahre Recht denkenlernen. Das ist hier schliesslich ein Rechtsstaat, ein paar Grundlagen sind hilfreich. Vertragsrecht und Verwaltungsrecht, jeweils ein Jahr, waere okay. Und dabei lernen, dass Juristen nicht etwas anderes sagen als das, was sie woertlich sagen.

    Also, Herr Range – aeltere Semester wollten sich daran erinnern, dass er ueberraschend Ermittlungsverfahren gegen Hells Angels in Niedersachsen eingestellt hat – hat erklaert, nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivmaßnahmen ruhen zu lassen. Was das heisst? Nicht mehr als das. Wohl keine Festnahme, keine Hausdurchsuchung, keine Telefonueberwachung. Die Redakteure titeln „stoppt“, aber sie muessten schreiben „Range windet sich“. Genau das tut er. Warum die Redakteure nicht die Juristen in ihrer Redaktion (FAZ z.B. Joachim Jahn, Berliner Zeitung z.B. Christian Bommarius, Tagesspiegel zB Jost Mueller-Neuhof) befragten – oder vielleicht taten sie es, aber es scheint nicht so -, bevor sie fast durchatmend titeln, ist offen. Offen ist auch: Wozu benoetigt er ein Ermittlungsverfahren, wenn er die moeglichen Instrumente der StPO nicht einsetzen will?

    Ranges Erklaerung bewirkt auch, dass kein vorbeugender Rechtsschutz gegen solche Exekutivmassnahmen gesucht werden kann (allgemeine Begruendung: Der Verwaltung wird vertraut, dass sie sich an solche Aussagen haelt.). Ein solcher Rechtsschutz waere denkbar und wohl auch angezeigt, denn Reaktionsurchsuchungen sind ja moeglich und passieren gelegentlich schon bei leichteren Vorwuerfen (Cicero). Das E-Verfahren ist damit derzeit auch einer gerichtlichen Stellungnahme in einem solchen vorbeugenden Rechtsschutzverfahren entzogen, denn das Gericht koennte ja etwas dazu sagen, ob es sich um Landesverrat handelt.

    Am Status als Beschuldigter aendert sich nichts. Warum das Rechtsgutachten nicht vor einem Ermittlungsverfahren eingeholt werden kann, wird weder gesagt noch von Journalisten gefragt. Die Dokumente sind inzwischen zugaenglich – wohl jetzt keine Staatsgeheimnisse mehr, weil nicht mehr geheim – und koennen begutachtet werden. Was Justizminister Maas jetzt sagt (er haette Zweifel am Vorliegen fast aller Tatbestandsmerkmale), haette er auch vor einer Woche Herrn Runge sagen koennen. Hat er vielleicht auch

    Herr Range kann allerdings den Verfassungsschutzpraseidenten auch nicht im Regen stehen lassen und dessen Anzeige eher still beerdigen. Vielleicht gibt es am Ende doch eine Anklage, und es wird mehr darueber geschrieben und gesprochen, was Landesverrat ist. Alle Rechtsmeinungen sind bisher weitgehend solche aus Kommentaren zum Gesetestext, und jeder Richter in jeder der teuren drei Instanzen (oder sind es nur zwei…?) kann das anders sehen. Was ich grad nicht recherchiert habe ist, ob Landesverratsverfahren vor den Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte gefuehrt werden, wie Terrorismusverfahren. Das sind – natuerlich – keine Sondergerichte, sondern nur spezialisierte Richter.

    Letztes Wort : Ist mir so dennoch lieber als in den USA, wo es Geheimgerichte und noch mehr Geheimverfahren gibt.

  36. Ein Kommentar unter dem Artikel aus dem Link von Herrn Niggemeier, #28 bringt es doch auf den Punkt:

    der@jurist.de
    Wenn der Generalbundesanwalt sich selbst außer Stande sieht, die Rechtslage eigenständig zu prüfen und dafür ein Gutachten benötigt, dann wird man den Bloggern wohl im Ernstfall einen Erlaubnistatbestandsirrtum zugestehen müssen.

    Der GBA wird sein Gutachten einholen und das Verfahren dann einstellen! Es bestand und besteht also keine Gefahr für die Pressefreiheit, auch wenn das selbstmitleidige Geheul der Branche mir das einreden will!

  37. @47 na dann. Ist ja alles tutti, natürlich nur wenn man die politische Dimension komplett außer acht lässt

  38. Finde es immer wieder interessant, dass zu bestimmten Verfehlungen Pseudo-Stellungnahmen verfasst werden, die dann eben doch keine sind, weil sie nichts aussagen. Aber Stellung genommen werden muss natürlich…

  39. Und er kommt zu dem Ergebnis:
    Nur ein Traum war das Erlebnis.
    Weil, so schließt er messerscharf,
    nicht sein kann, was nicht sein darf.

  40. Wenn man sich die Aussagen des Experten nochmal durchliest und den von Herrn Niggemeier auch selber in den Kommentaren mitgeteilten Grund der Verwirrung (Anzeige gg Unbekannt; Ermittlungsverfahren gg Unbekannt und Blog), dann ist seine Kritik in der Schärfe überzogen. Es ist doch klar was der Experte gemeint hat. Dass er es juristisch nicht präzise darstellte ist ein Fehler. Aber ein „Desaster“ ist es sicher nicht.

  41. Es wäre fair gewesen, in der ursprünglichen Kritik bereits auf den Grund aufmerksam zu machen. In der FAZ schreibt Bannas, dass genau das auch unter dem Behörden nicht ganz geklärt sei.

  42. @Peter Stollewerk: Ähm, nee. Der angebliche Sicherheitskorrespondent des Deutschlandfunk bestreitet auf Nachfrage mehrmals, dass gegen die Netzpolitik-Leute ermittelt wird (was exakt die Nachricht des Tages bzw. des Vortages war). Dass das der Fall ist, war und ist nicht unklar oder umstritten.

    Er hat nicht etwas „juristisch nicht präzise“ dargestellt. Er hat nicht gemerkt, dass am Tag zuvor etwas Neues passiert ist. Etwas, das er Wochen zuvor mehr oder weniger ausgeschlossen hatte.

  43. @Peter Stollewerk: Unklar (bzw zwischen den beiden Behörden umstritten) ist, ob die Anzeige sich gegen Unbekannt richtete. Nicht unklar ist seit Donnerstagnachmittag, dass der Generalstaatsanwalt u.a. gegen zwei konkrete Journalisten ermittelte.

  44. @Stefan (56): Der Generalbundesanwalt ist eben kein „Generalstaatsanwalt“, weil er als politischer Beamte der Exekutive angehört und nicht der Judikative. Genau diesen Unterschied scheint Range aber nach seinen jüngsten Äußerungen selbst nicht verstanden zu haben.

  45. @58, Wolfgang Messer: Das ist so nicht ganz richtig. Auch die (normalen) Staatsanwaltschaften werden gemeinhin der „Exekutive“ zugeordnet. Man muss hier wohl die Begriffe „Judikative/Exekutive“ (im Sinn der klassischen Gewaltenteilung) und den Begriff der „Justiz“ auseinanderhalten. Letzterer meint neben den Gerichten meist auch die Staatsanwaltschaften (als Ermittlungs- und Anklagebehörden). Auch das Grundgesetz meint mit der Judikative (also der rechtsprechenden Gewalt) nur Richter/Gerichte – vgl. Art. 92 GG.

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