Ich wüsste gerne, ob irgendwo in dem Springer-Lobbyisten Chris­toph Keese noch Reste von dem frü­he­ren Jour­na­lis­ten Chris­toph Keese ste­cken. Und ob der gele­gent­lich leise wimmert.

Ges­tern zum Bei­spiel, als Keese auf der Ver­an­stal­tung »Wer ver­dient mit wel­chem Recht?« in Ham­burg eine beson­ders ori­gi­nelle (und mir neue) Begrün­dung nannte, warum ein Leis­tungs­schutz­recht für Ver­le­ger auch im Inter­esse der Urhe­ber sei: Weil die Ver­le­ger, wenn sie erst ein­mal ein eige­nes Recht hät­ten, auf­hö­ren könn­ten, den Auto­ren ihre Rechte wegzunehmen.

Man muss dazu wis­sen, dass die deut­schen Ver­lage seit Jah­ren ver­su­chen, die Pres­se­land­schaft zu einem urhe­ber­rechts­freien Raum für Jour­na­lis­ten zu machen. Die Auto­ren sol­len mög­lichst sämt­li­che Rechte an ihren Tex­ten an die Ver­lage abtre­ten, und zwar gerne kos­ten­los, rück­wir­kend und für alle Zeit. Die Ver­lage über­schrei­ten dabei mit einer Regel­mä­ßig­keit und Kon­se­quenz das Gesetz, dass man fast von kri­mi­nel­ler Ener­gie spre­chen möchte, wären die ehr­wür­di­gen und demo­kra­tie­tra­gen­den Ver­lage nicht über jeden sol­chen Ver­dacht erhaben.

Erst in die­ser Woche unter­sagte das Ham­bur­ger Land­ge­richt einst­wei­lig eine ent­spre­chende Ver­ein­ba­rung, die der Ver­lag der »Zeit« sei­nen Mit­ar­bei­tern dik­tie­ren wollte. Zuvor hat­ten sich schon der Bauer-Verlag, die Axel Sprin­ger AG und der Ver­lag des »Nord­ku­rier« mit Ver­su­chen, die Jour­na­lis­ten in ähn­li­cher Form zu ent­eig­nen, vor Gericht blu­tige Nasen geholt.

Aber Chris­toph Keese sagt, eigent­lich woll­ten die Ver­lage gar nicht die gan­zen Rechte der Jour­na­lis­ten. Im Gegen­teil: Eigent­lich seien sie gegen Total-Buy-Out–Ver­träge. Wenn sie gesetz­lich ein eige­nes Recht hät­ten, eben das Leis­tungs­schutz­recht, könn­ten sie sofort damit auf­hö­ren, den Jour­na­lis­ten ihre Urhe­ber­rechte wegzunehmen.

Das ist ange­sichts der Rechts­ver­let­zun­gen, die die Ver­lage bei ihren Ver­su­chen, sich auf Kos­ten der Jour­na­lis­ten zu berei­chern, offen­kun­dig began­gen haben (die Urteile sind noch nicht rechts­kräf­tig), natür­lich eine beson­ders per­fide Aus­sage. Und ande­rer­seits ist sie nicht ganz falsch. Durch ein Leis­tungs­schutz­recht würde die recht­li­che Posi­tion der Ver­lage näm­lich nicht nur gegen­über ver­meint­li­chen Böse­wich­ten wie Google oder der mythi­schen Masse von Content-Dieben gestärkt, son­dern auch gegen­über den Auto­ren. Die könn­ten einen Arti­kel dann nicht mehr ein­fach so zweit­ver­wer­ten, weil das mit dem Leis­tungs­schutz­recht des ers­ten Abneh­mers kol­li­die­ren würde.

Keese, Außen­mi­nis­ter bei Sprin­ger und die trei­bende Kraft auch hin­ter der trau­ri­gen »Ham­bur­ger Erklä­rung« aus dem ver­gan­ge­nen Jahr, ist von außer­or­dent­li­cher Geschmei­dig­keit, wenn er auf dem Podium für die Sache der Ver­lage wirbt. Er redet mich als Mit­dis­ku­tant ebenso wie irgend­wel­che Fra­ge­stel­ler aus dem Publi­kum mit »mein Lie­ber« an und hat extra das Urhe­ber­rechts­ge­setz als dickes, 411-seitiges Buch mit­ge­bracht — mut­maß­lich um sei­nen Argu­men­ten Gewicht zu geben.

Nur kon­kret mag er nicht wer­den, zum Bei­spiel, was die kon­krete Frage der Snip­pets angeht, der Text­aus­schnitte, die Such­ma­schi­nen wie Google in ihren Tref­fer­lis­ten anzei­gen. Das Zitat­recht, beteu­ert Keese, solle vom gewünsch­ten neuen Leis­tungs­schutz­recht unbe­rührt blei­ben; man werde also auch in Zukunft kurze Text­stel­len aus den Ver­lags­ver­öf­fent­li­chun­gen ohne Geneh­mi­gung und kos­ten­los über­neh­men dür­fen, um sie zu bewer­ten, ein­zu­ord­nen, in einen Kon­text zu stel­len: Der »Per­len­tau­cher« etwa könne wei­ter­ma­chen wie bisher.

Und was ist mit Google? Keese sieht einen Unter­schied zwi­schen den Tex­ten, die in der Web-Suche von Google ange­zeigt wer­den und einen quasi zufäl­li­gen Aus­schnitt rund um das gesuchte Wort anzei­gen, und den Text­an­fän­gen, die in der News-Suche von Google auf­tau­chen. Das erste hält er für unpro­ble­ma­ti­scher als das zweite, weil in den so zitier­ten Vor­spän­nen nach Anga­ben von Keese oft viel redak­tio­nelle Arbeit ste­cke, von der Google pro­fi­tiere. Ob das bedeu­tet, dass Google bei einem Presse-Leistungsschutzrecht für die Aus­schnitte und Ver­lin­kun­gen in der News-Suche (mit der sie den Zei­tungs­sei­ten im Netz viele Leser ver­schaf­fen) eine Geneh­mi­gung brau­chen und zah­len müs­sen, konnte ich Kee­ses Aus­füh­run­gen nicht entnehmen.

Man kann es nicht oft genug sagen: Die Pro­bleme, unter denen Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten gerade lei­den, haben nichts mit dem Feh­len eines Leis­tungs­schutz­rech­tes der Ver­lage zu tun. Auch Google ist nicht Schuld daran. Die Ver­lage lei­den im Print unter rück­läu­fi­gen Leser­zah­len und vor allem ein­bre­chen­den Wer­be­ein­nah­men. Und sie lei­den online dar­un­ter, dass die Wer­be­er­löse so viel nied­ri­ger sind. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es plötz­lich sehr viel mehr Wer­be­flä­chen und –mög­lich­kei­ten gibt, und dass es für die Indus­trie oft viel attrak­ti­ver ist, ziel­ge­rich­tet auf den Ergeb­nis­sei­ten bestimm­ter (Google-)Suchen zu wer­ben, als neben irgend­ei­nem noch so gut geschrie­be­nen oder viel geklick­ten Arti­kel, der von Leu­ten gele­sen wird, deren Inter­es­sen man nicht kennt.

Die For­de­rung nach einem Leis­tungs­schutz­recht ist nur der leicht durch­schau­bare Ver­such, sich sub­ven­tio­nie­ren zu las­sen. Des­halb tun sich Leute wie Keese auch so schwer, die juris­ti­schen Details und Not­wen­dig­kei­ten eines sol­chen Geset­zes zu erör­tern. Ihnen ist völ­lig egal, was in die­sem Gesetz steht, solange es nur sein Ziel erreicht: Das Über­le­ben der Ver­lage zu sichern. Denn die Ver­lage sind — nach Ansicht der Ver­lage — die ein­zi­gen Garan­ten dafür, dass die Bevöl­ke­rung gut infor­miert wird. So lange es ihnen gut geht (wohl­ge­merkt: den Ver­la­gen; das Wohl­er­ge­hen der Jour­na­lis­ten ist optio­nal), ist das Funk­tio­nie­ren der Demo­kra­tie gesichert.

Nun ist es nicht so, dass es der Axel Sprin­ger AG schlecht ginge. Der Google-Vertreter auf dem Podium, der Jurist Arnd Hal­ler, zitierte genuss­voll aus einer Pres­se­mit­tei­lung des Ver­la­ges, in der ihr Vor­stands­vor­sit­zen­den Mathias Döpf­ner sagt:

»Axel Sprin­ger hat einen neuen Rekord für das Ergeb­nis eines ers­ten Quar­tals erreicht und die Pro­gnose für das Gesamt­jahr ange­ho­ben — das beweist: Die Trans­for­ma­tion in die digi­tale Welt bie­tet für ein Inhalte-Unternehmen viel mehr Chan­cen als Risi­ken, und die sehr hohen Gewinn­mar­gen der Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten zei­gen: Der Abge­sang auf das Print-Geschäft ist falsch.«

Keese erklärte, dass es nicht der Jour­na­lis­mus sei, mit dem man das Geld im Netz ver­diene, son­dern Fir­men wie idealo.de oder Zanox. Und andere, vor allem regio­nale Ver­lage seien nicht so schlau gewe­sen, sich recht­zei­tig an sol­chen Unter­neh­men zu betei­li­gen, um den Jour­na­lis­mus quer­fi­nan­zie­ren zu kön­nen. Sprin­ger kämpft hier also offen­bar, wie der Rechts­an­walt und Urhe­ber­rechts­ex­perte Till Kreut­zer süf­fi­sant fest­stellte, gar nicht für sich selbst, son­dern ganz unei­gen­nüt­zig für das Wohl­er­ge­hen sei­ner klei­ne­ren, erfolg­lo­se­ren Mitbewerber.

Und wer soll dafür zah­len, dass die Ver­lage über­le­ben kön­nen? Nicht nur Google, son­dern vor allem die All­ge­mein­heit. Die Ver­le­ger wün­schen sich ein Leis­tungs­schutz­recht, das den gewerb­li­chen Abruf von kos­ten­los im Inte­net ver­füg­ba­ren Zei­tungs­ar­ti­keln ver­gü­tungs­pflich­tig macht. Anschei­nend bestel­len gerade Fir­men­kun­den in grö­ße­rer Zahl Zei­tungs– und Zeitschriften-Abonnements ab, weil die Inhalte ja kos­ten­los im Netz ver­füg­bar sind.

Was für eine geniale Idee: Die Zei­tungs­ver­le­ger stel­len ihre Pro­dukte frei­wil­lig kos­ten­los ins Netz, weil sie nicht glau­ben, dass die Leser bereit sind, dafür Geld zu zah­len, kas­sie­ren sie aber über den Umweg eines Leis­tungs­schutz­rech­tes dann trotz­dem dafür ab.

Bei einer frü­he­ren Ver­an­stal­tung nannte Keese das Bei­spiel eines Bank-Mitarbeiters, der sich auf frei zugäng­li­chen Online-Seiten von Zei­tun­gen auf einen Kun­den vor­be­rei­tet. Dafür müsste er in Zukunft eine Ver­gü­tung an eine Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft zah­len, die die Ein­nah­men dann an die Ver­lage (und zu einem noch mit den Gewerk­schaf­ten zu ver­han­deln­den Teil an die Urhe­ber) aus­schüt­tet. Aber nicht nur Bank-Mitarbeiter nut­zen Inhalte von Online-Medien gewerb­lich; fast jeder Berufs­tä­tige tut es, auch freie Jour­na­lis­ten müss­ten natür­lich zah­len. De facto würde mit dem Leis­tungs­schutz­recht eine Presse– oder Verlags-Subventions-Gebühr auf die zig Mil­lio­nen Dienst-Computer in Deutsch­land eingeführt.

Hab ich gerade schon wie­der »Sub­ven­tion« geschrie­ben? Nein, »Sub­ven­tion« ist das ganz fal­sche Wort, sagt Springer-Lobbyist Chris­toph Keese; Sub­ven­tio­nen wol­len die Ver­lage nicht, Sub­ven­tio­nen sind Geld vom Staat. Aber hier kommt das Geld ja von den Bür­gern. Der Staat soll nur die Rechts­grund­lage dafür schaffen.