Was Medien berichten (dürfen) müssen

Eine erfolgreiche Popsängerin ist verhaftet worden. Ihr wird vorgeworfen, mindestens einen Sexualpartner mit HIV infiziert zu haben.

Müssen die Medien darüber berichten dürfen? Ich weiß es nicht. Aber ich habe eine andere Frage: Müssen die Medien darüber berichten?

Ich bin mir wirklich unsicher, ob die Entscheidung des Berliner Landgerichtes gerecht ist, der „Bild“-Zeitung jede identifizierende Berichterstattung über den Fall zu untersagen. Aber es fällt auf, dass diejenigen, die die einstweilige Verfügung für falsch oder skandalös halten, ihr Urteil weniger mit dem konkreten Fall begründen, als mit der grundsätzlichen Frage. Wenn man über diese Sache nicht berichten dürfe, dann könne man, wie „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann mit dem Argumentationsmuster eines Sechsjährigen sagt, „die Pressefreiheit auch gleich abschaffen.“

Natürlich darf man, wenn man will, in der Entscheidung des Berliner Gerichts eine Grundsatzentscheidung sehen und fragen, ob Gerichte, die so urteilen, nicht auch legitime oder gar notwendige Berichterstattung in anderen Fällen unterbinden. Es ist nur schwer, am konkreten Fall zu begründen, warum die Öffentlichkeit ein verdammtes Recht darauf hat, zu erfahren, dass eine Sängerin verdächtigt wird, vor Jahren ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem Partner gehabt zu haben, obwohl sie gewusst habe, HIV-positiv zu sein.

Das häufigste Argument, das auch „Bild“ heute wieder ins Feld führt, ist das von der „Vorbildfunktion“, die Prominente für junge Menschen hätten, plakativ illustriert mit der Zahl der Poster der Frau, die angeblich in deutschen Kinderzimmern hängen. Woher kommt der absurde Gedanke, dass ausgerechnet Popstars eine Vorbildfunktion haben? Ist ihre Funktion nicht seit Jahrzehnten, durch asoziales und verantwortungsloses Verhalten als schlechtes Beispiel zu dienen, vor dem die Eltern ihre Kinder warnen können? Und ist es nicht genau das, was sie für Jugendliche zu Idolen macht?

Ich verstehe das mit dem Vorbild noch, wenn wir zum Beispiel darüber reden, ob ein Fußballer dafür bestraft werden muss, weil er auf dem Platz tätlich geworden ist. Die jungen Menschen, die diese Sportler anhimmeln, sollen lernen, dass dieses Verhalten nicht akzeptabel ist und negative Folgen hat, selbst für so coole Leute wie Lukas Podolski. (Im Idealfall.)

Wenn es überhaupt eine stille Übereinkunft gibt zwischen der Gesellschaft und den Menschen, die erfolgreich genug sind, um aus ihr herauszuragen, dann doch die, dass die Prominenten sich dann vorbildlich verhalten sollen, wenn sie in dieser Öffentlichkeit sind oder ihr Verhalten diese Öffentlichkeit betrifft. Aber erwarten wir allen Ernstes von einem Menschen, dass er von dem Moment an, in dem er ein bestimmtes Maß an Erfolg hat, sich privat anders, besser verhält? Wenn ja: Warum?

Schadet es der Jugend, ein Idol anzuhimmeln, dessen privater Lebenswandel alles andere als vorbildlich ist — solange dieses Privatleben gar nicht bekannt ist? Und inwiefern hilft es dann, dieses Privatleben öffentlich zu machen? Inwiefern ist den nach Vorbildern suchenden Jugendlichen im konkreten Fall jetzt damit gedient, dass sie wissen, dass ihrem Star gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird?

Geht es da um eine Form von Gerechtigkeit: Dass niemand wegen seiner Karriere und seiner halbfiktiven öffentlichen Figur angehimmelt wird, der das, wenn man seine ganze Persönlichkeit kennt, gar nicht verdient hätte? Oder geht es sogar nur darum, Verfehlungen von Prominenten öffentlich zu machen, damit andere Prominente davon abgeschreckt werden, sich ebenfalls nicht-vorbildlich zu verhalten?

Immer wieder ist zu hören, dass berühmte Menschen davon leben, dass die Öffentlichkeit sich für sie interessiert, und es deshalb auch hinnehmen müssen, dass die Öffentlichkeit auch unangenehme Dinge über sie erfährt. Ich habe diese Argumentation noch nie verstanden. Dadurch, dass ich die Musik von jemandem mag, dadurch, dass ich die Platte von ihm kaufe, und womöglich noch dadurch, dass ich eine Zeitschrift kaufe mit bunten Fotos von ihm, erwerbe ich einen Anspruch darauf, zu erfahren, was er privat treibt? Weil die Prominenten uns brauchen und wir sie überhaupt erst zu Prominenten machen, gehören sie uns mit Haut und Haar?

Für mich klingt das nach Neid. Es klingt danach, dass wir diesen Menschen die Vorteile, die mit ihrem Berühmtsein verbunden sind, verübeln und wollen, dass sie wenigstens auch Nachteile dafür in Kauf nehmen sollen. Was haben, um zwei der extremsten Fälle zu nehmen, Britney Spears und Amy Winehouse uns getan, dass wir sie von widerlichen Fotografen verfolgen lassen, rund um die Uhr, damit sie sie in ihren dunkelsten Momenten ablichten und wir uns daran ergötzen können? Was schulden diese Menschen uns dafür, dass wir sie zu Stars gemacht haben?

Jeder nicht-prominente Mensch, dem das gleiche vorgeworfen wird wie der Sängerin im aktuellen Fall, müsste mit einer Bestrafung durch die Justiz rechnen, aber nicht damit, dass das ganze Land von seinem mutmaßlichen Vergehen und seinem HIV-Status erfährt. Ist das irgendeine Form von ausgleichender Gerechtigkeit dafür, dass jeder nicht-prominente Mensch auch sein privates Glück nicht mit der halben Nation teilen kann, sondern nur mit seinen Freunden oder Bekannten?

Die Pressefreiheit schützt nicht nur die seriöse Zeitung, die zur Willensbildung beiträgt und für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist. Sie schützt auch das Schundblatt, das mit dem privaten Elend von Menschen und versehentlich oder absichtlich entblößten sekundären weiblichen Geschlechtsmerkmalen Auflage macht. Insofern ist ein Angriff auf das Schundblatt auch ein Angriff auf die Pressefreiheit.

Für Joachim Jahn, meinen Blognachbarn bei FAZ.net, scheint die einstweilige Verfügung des Berliner Landgerichts gegen „Bild“ sogar schon „Das Ende der Pressefreiheit“ zu bedeuten. Das kann ich wenigstens theoretisch noch halbwegs nachvollziehen. Erstaunlich finde ich aber, wie unverwandt er zu dem Ergebnis kommt, es sei „schlichtweg absurd“, dass die Richter „das Persönlichkeitsrecht der Sängerin für wichtiger halten als eine Berichterstattung über die Verhaftung und ihren Anlass“.

Solche Abwägungen zwischen zwei Rechtsgütern sind immer merkwürdig fiktiv, aber aus der Sicht des juristischen Laien erscheint mir die Sache hier einfach: Wie groß wäre, einerseits, der Schaden für die Öffentlichkeit, wenn sie nicht erfahren dürfte, wer da verhaftet wurde oder warum genau? Und wie groß, andererseits, der Schaden für die Sängerin, wenn sie — möglicherweise zu unrecht — noch vor einer Anklageerhebung oder gar einer Verurteilung als skrupellose HIV-positive Schlampe dargestellt wird?

Die Öffentlichkeit gewinnt durch die Berichterstattung viel weniger, als die Beschuldigte verliert. Und die Information der Öffentlichkeit ließe sich auch nachträglich herstellen, zum Beispiel, wenn es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen sollte. Der Ruf der Frau hingegen lässt sich nachträglich kaum wieder kitten, wie nicht zuletzt der Fall des Andreas Türck zeigt.

Ich weiß nicht, ob der Kollege von der F.A.Z. gesehen hat, was „Bild“ am Mittwoch zur riesigen Schlagzeile gemacht hat. Am größten stand oben auf Seite eins: „[…]-Star […] HIV-positiv“. Das war die Nachricht. „Bild“ konnte dank einer mitteilungsfreudigen Staatsanwaltschaft der Nation diese Information übermitteln, die ganz sicher zur Intimsphäre eines Menschen gehört und die breite Öffentlichkeit nichts angeht — es sei denn, man wäre der Meinung, dass alle Namen von HIV-positiven Menschen veröffentlicht werden sollten, die im Verdacht stehen, ungeschützten Sex zu haben und ihre Partner über ihre Infektion nicht immer aufzuklären.

Wenn „Bild“ das Recht hatte zu verbreiten, dass die Sängerin HIV-positiv ist, bedeutet das, dass wir alle ein Recht hatten, das zu erfahren. Hatten wir das wirklich?

Die Konzentration auf die juristische Frage verengt die Diskussion ungemein. Es ist verführerisch bequem, sich allein mit dieser Frage zu beschäftigen, weil sie von der Verantwortung für das eigene Handeln ablenkt. Die Kette geht ja ungefähr so: Wenn die Staatsanwaltschaft sagt, um wen es sich bei der Beschuldigten handelt, muss „Bild“ das auch schreiben dürfen. Und wenn „Bild“ das schreibt, müssen seriöse Medien das auch schreiben dürfen. Und wenn es schon überall steht, wäre es doch albern, es im eigenen Blog nicht auch zu wiederholen. Die Entscheidung eines einzigen Staatsanwaltes legitimiert die Berichterstattung der gesamten Medienlandschaft. Das Glied in der Kette mit den geringsten Skrupeln bestimmt, was überall zu lesen ist.

So utopisch das klingen mag: Dass der Staatsanwalt aufregende Details aus dem Intimleben einer Prominenten erzählt, heißt nicht, dass man sie veröffentlichen muss. Und dass ein gewissenloses Boulevardblatt sie veröffentlicht, heißt nicht, dass man sie als „Spiegel Online“, RTL oder F.A.Z. weiter verbreiten muss. Machen wir uns nicht vor, dass irgendjemand dabei zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrecht abgewogen hätte. Die Abwägung findet statt zwischen mehr und weniger Auflage, Quote und Klicks.

Medien können sich doch bei der Entscheidung, was und wie sie berichten, nicht nur von der Frage leiten lassen, was erlaubt ist. Sie müssen sich die Frage stellen, was richtig ist. Und was notwendig ist. Ich weiß nicht, ob es erlaubt war, über den Verdacht gegen eine Sängerin, über ihr Intimleben und ihre HIV-Infektion zu berichten. Aber ich bin überzeugt davon, dass es nicht notwendig war.

334 Replies to “Was Medien berichten (dürfen) müssen”

  1. „Die Abwägung findet statt zwischen mehr und weniger Auflage, Quote und Klicks.“

    Da wird wohl weit weniger „abgewogen“ als man sich allgemein wünschen oder vorstellen mag. Es ist vielmehr ein erklärtes wirtschaftliches Ziel „Auflage, Quote und Klicks“ zu steigern bzw. zu mehren.

  2. Ich fand Ihren Blog schon immer großartig und verdammt, verdammt, verdammt wichtig für die deutsche Medienlandschaft.
    Mit diesem Beitrag haben Sie sich aber nochmals selbst getoppt. Hut ab.

    Stimme meinem Vorredner Heph absolut zu.

  3. Auch wenn ich Ihre Meinung überwiegend teile – über das Privatleben von Prominenten zu schreiben ist Teil der Journaille. Ich kann aus nächster Nähe erzählen wie es war, als Jörg Haider gestorben ist: Zuerst war (lange Zeit!) sozusagen verboten darüber zu schreiben, wie es zu dem Unfall kam – die Fakten waren lange bekannt. Begründung: Es geht niemanden etwas an, ob Haider in einer Schwulenbar war und sich besoffen hat. Er ist tot – mehr hat die Leser nicht zu interessieren. Dabei war es bei ihm als prominente Person wichtig klarzustellen, wie sein Lebenswandel aussah. Ja klar – toter Promi-Politiker mit angeblich mehr Vorbildwirkung gegen lebende Prominente, der Vergleich hinkt. Aber ist es tatsächlich so, dass man nicht das Recht hat, über den Fakt zu schreiben, dass eine prominente Person offenbar wissentlich ungeschützt Sex hatte? Dieser Fall wäre auch unter normalen Umständen vermutlich in der Zeitung gelandet – allerdings natürlich ohne den vollen Namen der Beschuldigten zu nennen. Prominente leben aber nun einmal von den Medien und mit den Medien – und gerade die Popband, der Frau B. angehört, hat davon gut gelebt. Ich will damit nicht gutheißen, wie mit dem Fall umgegangen wird. Aber einer bestimmten Zeitung – auch aus dem Boulevard – einfach das Recht abzusprechen, über prominente Straftäter – auch wenn die Unschuldsvermutung gilt – zu schreiben, das geht zu weit, tut mir leid. Und zur fehlenden Vorbildfunktion von Prominenten: Ich finde es gut zu wissen, dass Britney Spears nicht mehr der Unschuldsengel und Traum kleiner Mädchen ist, dass der Mythos – mit dem sie und ihre Plattenfirma sehr viel Geld gemacht haben – zerstört wurde. Immerhin gibt es ja auch genügend Stars, mit deren Privatleben keine Klatschspalte zu füllen ist – das wird nur gerne übersehen. Eben weil sie nicht präsent sind. Das heißt aber nicht, dass sie nicht existieren…

  4. Ich glaube nicht, dass Herr Diekmann es bestreiten würde, dass seine Argumentation dies zu legitimieren, immer vor dem Hintergrund stattfindet ob es „die Leser interessiert“, demnach für gute Auflage sorgt. Nur das ist das Kriterium, die ganzen Deck- und Diekmäntelchen sind ein großes blablub. BILD ist ein Katalysator beim Auf- und Abstieg. That´s the game.

  5. Wie könnte man solche Berichte grundsätzlich vermeiden? Die einstweilige Verfügung des Gerichts war in diesem Fall zu spät, zu diesem Zeitpunkt stand es schon überall. Eine einmal veröffentlichte Geschichte lässt sich nicht mehr einfangen. Auf Selbstkontrolle der Medien muss man nicht setzen, im Zweifel wird alles gebracht, durch Newsticker im Sekundentakt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei sogenannten „Eilmeldungen“ die Redakteure noch lange abwägen. Und mit der ersten Meldung ist die Geschichte nicht mehr aufzuhalten. Selbst wenn eine Abwägung stattfände: Wo sollte, einfach zu fassen, die Grenze zwischen berechtigtem Bericht und unberechtigtem sein?

  6. @Bernadette: Haider ist aber nochmal ein spezieller Fall, Politiker überhaupt. Natürlich gibt es bei Menschen, die uns regieren und von uns gewählt werden, viel eher einen Anspruch auf Information und Öffentlichkeit.

  7. … Und mal wieder kann ich nur sagen, dass wir vor allem eines brauchen:
    Mehr Verantwortung!

    Egal ob es um mangelhafte Erziehung, Killerspiele, Internetzensur oder eben freie Berichterstattung geht – es fehlt vielen Menschen heute einfach an dem Bewußtsein der Verantwortung.

    Muss man über einen Promi berichten dürfen? ich denke ja. Muss man über den Stuhlgang eines Promi berichten? Ich denke nein… Es gibt Dinge, die gehören ins Privatleben, andere zum öffentlichen. Und da sollte man auch gut unterscheiden.
    Leider gibt es für derartige Fotos/Schlagzeilen noch immer viel zu viel Geld und zu viele Redaktionen, die sowas bereitwillig aufnehmen

  8. Danke, danke, danke für diesen wunderbaren Text, der all meine Ansichten zu diesem speziellen Fall, aber auch allgemein darüber was „Stars“ der Öffentlichkeit/Fans schuldig sind – nämlich nix – so viel besser in Worte fasst, als ich es selbst je könnte.

  9. Ich stimme zu, daß man nicht berichten dürfen muß, und wenn man darf dennoch drauf verzichten sollte.

    Die Haiderfrage aber zeigt mir, daß die Antwort nicht so leicht ist.

    Aber zurück in meine Jugend: Mich hat damals nicht interessiert, was mein Rockidol privat gemacht hat. Mehr noch was Fußballer privat tun, denn der Rocker hatte immerhin ein Image an dem er arbeitete. Wenn Udo Lindenberg privat nach Rom gepilgert wäre, während er sich auf der Bühne über die Kirche lustig macht, das hätte seine Glaubwürdigkeit untergraben, und hätte mich abgestoßen, und daher interessiert.

    Aber was mit seinem Rockerimage nichts zu tun hat das geht auch niemanden was an. Wie oft ist er verheiratet, oder überhaupt.

    Rocker, Fußballer usw. waren aber nur sehr begrenzt Vorbild. Fußballer gar nicht, da sich früh abzeichnete, daß es für eine Karriere bei mir nicht reicht, und vom Rocker hat man sich vielleicht die Klamotten etwas abgeschaut, aber man hat eher sich das Vorbild danach ausgesucht, wie man sein wollte, und nicht umgekehrt.

    Ich weiß nicht welches Image die Sängerin gepflegt hat, aber in einer zeitgenössischen Girlsband wird sie eher eine Rolle spielen als ein Image pflegen, und dann könnte es eigentlich egal sein, welche Prominente vor Gericht steht, und das sie überhaupt prominent ist.

    Andererseits kann man, auch wenn der Pranger abgeschafft ist, die meisten Gerichtsverhandlungen besuchen, und so wird öffentlich, wer sich fehlverhalten hat, und was die Konsequenz war. In großen sozialen Gebilden namens Stadt und Großstadt bekommt man aber i.d.R. nicht mit wenn der Nachbar verurteilt wird, es sei denn er wandert für Jahre in Haft, und taucht dann wieder auf (sog. Auslandsaufenthalt :) ).

    Haider hat als Politiker m.W. oft die Härte des Gesetzes gefordert – da ist es schon interessant, daß er Wasser predigte und Wein trank. Um nicht zu sagen soff. Der Homosexuelle Partner ist, weil er doch oft gegen Minderheiten hetzte, auch interessant. Das gehört schon in die Öffentlichkeit. Da er tot ist wird es ihn auch nicht jucken, und Angehörige haben wohl mindere Schutzrechte als der Betroffene.

    Dann gibt es viele Stasispitzel, die nach zig Jahren erst enttarnt wurden. Das finde ich auch wichtig, wenn gerade im Umfeld öffentlich wird, wer seine Nachbarn, Kollegen und Freunde verpfiffen hat (oder auch nicht verpfiffen hat, weil es nichts zu verpfeifen gab).

    Die Gesellschaft muß auch lernen, daß ein Beschuldigter nicht immer schuldig ist, und das der, der seine Strafe verbüßt hat, wieder integriert werden muß.

    Die Abwägung erfordert m.E. daß man den Einzelfall betrachtet, und somit Verantwortung, Respekt, Geschmack und Vernunft von allen, die an der Entscheidung mitwirken.

    Ich kann die Medien meiden, die meinen Ansprüchen wiederholt nicht gerecht werden.

  10. „Nicht notwendig“ ist mir da aber ehrlich gesagt als Urteil fast noch zu zurückhaltend. Nicht richtig. Unanständig. Überflüssig.

  11. Jeder nicht-prominente Mensch, dem das gleiche vorgeworfen wird wie der Sängerin im aktuellen Fall, müsste mit einer Bestrafung durch die Justiz rechnen, aber nicht damit, dass das ganze Land von seinem mutmaßlichen Vergehen und seinem HIV-Status erfährt.

    Doch, damit muss jeder rechnen. Die BLÖD-Zeitung bezeichnet Menschen, die andere wissentlich mit HIV infiziert haben, z.B. als unheimlichen AIDS-Mann oder AIDS-Playboy. Was sollte dieselbe Zeitung davon abhalten, irgendeine ganz gewöhnliche Frau (bei der noch nicht bewiesen ist, dass sie wissentlich ihre Partner infiziert hat) als „AIDS-Schlampe“ zu bezeichnen?

    Ich vermisse in dem Artikel die Frage: Wie kann man eigentlich so bescheuert sein und mit einem Pop-Sternchen ungeschützten Geschlechtsverkehr haben?

  12. Sorry, aber das ist MÜll- Es zeigt, wie weit Herr Niggemeier inzwischen vom aktuellen Geschehen weg ist. Niggemeier, setzen, sechs

  13. Der Law&Order Mann sieht hier schwere Körperverletzung, Wiederholungsgefahr und eine Pflicht die Öffentlichkeit vor dem Täter zu warnen.
    Der moderne Mensch sieht keine bes. Gefahr für die Bürger, ungenügende Anhaltspunkte für eine Straftat und natürlich eine schwere Schädigung des Täters durch die Staatsanwaltschaft, die unbedingt hätte vermieden werden müssen.
    Law&Order vs. Täterkultur halt.

  14. @Kunar: „Ich vermisse in dem Artikel die Frage: Wie kann man eigentlich so bescheuert sein und mit einem Pop-Sternchen ungeschützten Geschlechtsverkehr haben?“

    Mit solchen Aussagen stigmatisierst du bestimme Personengruppen genauso wie etwaige Boulevardzeitungen, und helfen tut das, wie festgestellt, niemandem.

  15. Zustimmung. Das Private ist privat.

    „Medien […] müssen sich die Frage stellen, was richtig ist.“

    Das abstrakte Wort „Medien“ verschleiert die Verantwortung. Es ist eine überschaubare Zahl von Menschen, die man gemeinhin Journalisten nennt. Der interessantere Punkt: Wer oder was gibt die Antwort?

  16. Dem ist nichts zuzufügen, ausser, dass ein hier gelesenes Statement, wie dämlich man denn sein müsse, um mit einem „Popsternchen“ keinen geschützen GV zu haben,aus einem schon lang vergangegen Jahrhundert stammen muss.
    Aber Vorurteile müssen gehegt und gepeflegt werden…

    Wie auch immer, letztlich geht es natürlich nur um die Quote und um sonst gar nix!!
    Und dass es auch nicht schädlich ist, einen Popstar anzuhimmelen, der gerade KEINE Vorbildfunktion hat, kann ich nur aus eigener Erfahrung berichten.
    IN EINEM GEWISSEN ALTER IST ES SCHON FAST ZWINGEND,EINEN MENSCHEN ZU BEWUNDERN,DER EBEN AUSSERHALB SEINER EIGEN,VERMEINTLICH SO SPIESSIGEN WELT AGIERT!

    Der Fall zeigt einmal mehr wieder auf, was oft wirklich hinter der vermeintlich so prickelnden „Glitzerwelt“ steckt: Ein Sumpf, aus dem sich zu befreien es vielen schier unmöglich ist.

    WER ist hier Opfer, WER Täter?

    Darüber kann man schön juristisch in eine Scheinwelt sich zurückziehen, darüber debattieren und die Augen vor der Realität verschliessen.
    Nehme man vielleicht doch diese tragischen Vorkomnisse, denn das sind sie, und diskutiert man mal in den Medien darüber, WARUM seit 2003 die HIV-Infektionen wieder ansteigen in Deutschland und sich eine grosse Unbekümmertheit und oft auch geradezu erschreckende Unwissenheit über das Thema gerade bei jungen Menschen auftut.

  17. Heute, da es eine Vielfalt, ja Masse von Kommunikationsmitteln gibt, ist die Frage, wer welches Interesse hat und was zu beachten ist, nicht leicht zu beantworten. Falls das des Öfteren „Fehlentscheidungen“ (aus welcher Perspektive auch immer) zur Folge hat, könnte man aber ja möglicherweise oder sollte man gar realistischerweise auch davon ausgehen, dass es gleichzeitig ebenso eine (selbst)reinigende Kraft der Masse gibt. (Denken wir an Hölderlins „Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch!“) Was bisher in bestimmten Bereichen des Lebens das Prinzip und die Entscheidung (beide im wahren Wortsinn) eines Individuums zu benötigen schien, könnte dauerhaft und bewusst und eben universell ersetzt sein durch die Synthese/ den Kompromiss des „Kollektivs“. Kann vielleicht die Gesellschaft unter dem Druck oder mit Hilfe (wie man es eben sehen möchte) der (flüchtigen) Technologien die geistig-/kulturelle „Revolution“ schaffen, den Wert oder gar die Möglichkeit von individuellen (Vor-)Urteilen sowohl a priori als auch a posteriori schwinden zu sehen, ohne die Hoffnung zu verlieren? Möglicherweise konditioniert sich der Mensch evolutionär zu einer flexibleren (flüchtigeren) Geistes- und Kommunikationshaltung, die im Kleinen wie im Großen durch veränderte Aktions- und Reaktionsintervalle gekennzeichnet wäre.

  18. Der Straftatbestand, um den es hier ging ist kein geringer. Es wird von vorsätzlicher Körperverletzung ausgegangen und es wird wohl nicht ausgeschlossen, dass die Gefahr bis zuletzt für andere Menschen weiter bestand. Denselben auf die Sängerin bezogenen Vorwurf findet sich im Internet schon seit 3 Jahren. Insofern könnte man meinen, eine Darlegung über die Medien sei gerechtfertigt.

    Aber es wird bei allen Medien ja nur Gegenstand des Klatsch-und-Tratsch-Ressorts. Für meine Begriffe ist bspw. STERN-TV sehr gut mit dem Thema umgegangen, aber das war wohl ein medialer Ausreißer. Dort wurde zum Beispiel stark thematisiert, dass wohl kaum eine eindeutige Infizierung nachgewiesen werden kann. Ein Umstand, der für die Klatschpresse (zumindest und gerade durch Auslassung) ja bereits feststeht.

    Für verantwortungslos halte ich es aber, die Mutter einer jungen Tochter neben der medialen Öffentlichkeitsmachung zusätzlich in Haft zu halten. Von Gefahr kann wohl keine Rede mehr sein. Man straft einzig und allein die Tochter. Aber an Kinder denkt ja eh niemand.

  19. Medien dürfen berichten – keine Frage – aber sie müssen nicht. Wenn sie machen dann so wie es Egon Erwin Kisch einmal formulierte.

    Ein Journalist habe “unbefangen Zeuge zu sein und unbefangene Zeugenschaft zu liefern”.

    Davon sind die Medien bis auf wenige Ausnahmen weit davon entfernt. Die Rechtfertigung Diekmann´s es auch deshalb tun zu müssen weil die Sängerin eine Vorbild Funktion inne wohnt ist schlicht und einfach Augenwischerei. Herrn Diekmann geht es weder um Moral noch um irgendwelche Werte. Nur ein Promineter Name bringt Aufmerksamkeit. Würde man Otto Normalverbraucher gleiches vorwerfen, die Medien hätten sich nicht in diesem Ausmaß entblödet wie in dem Fall der Sängerin. Die einzigsten Werte die Herrn Diekmann interessieren sind Zahlen – Quote – Umsatz und das Bewußtsein das Medien ein Instrument der Macht sind.

    Jede Berichterstattung trägt zur Meinungsbildung bei – jeder Artikel schafft ein bestimmtes Klima in der Gesellschaft. Dieser Tatsache ist sich der Verantwortliche Redakteur bewußt – diese Tatsache ist sich jeder Journalist der für die Bildzeitung oder eines ähnlichen Boulvard Blättchens schreibt bewußt.

    Die Art und Weise wie gerade die Bild Zeitung über dieses Thema berichtet bringt eines klar zum Ausdruck. Es geht vordergründig nicht um die Person – die ist ihm schlicht weg egal – es geht ihm um HIV Positive Menschen. Wie er sie sieht und wie man am besten mit ihnen verfährt.

    Da fragt z.b. ein Redakteur aus der Video Redaktion der Bild Zeitung mit einer seriös wirkenden Stimme:

    Wußten ihre Kolleginnen von ihrer HIV Krankheit? Wußten Sie das sie trotz HIV ungeschützen Sex hatte?

    Was ist mit dieser Frage beabsichtigt? Was impliziert diese Frage? Welche Forderungen könnten mit einer solchen Fragen verbunden werden? Meldepflicht für alle HIV Positiven? Wo hätte man uns gerne – In einem Internierungslager? Lebenslanges Sexverbot aller HIV Positiven? Oder sollen wir einen roten Sticker sichtbar auf der Kleidung aufgenäht tragen: “HIV+”? Wenn ihr Kenntnis von einem HIV Positiven habt – benutzt das Bürgertelefon und informiert das Gesundheitsamt?

    Die Bild – die Springer Presse zeigt eines: Eine Entstigmatisierung von HIV – von HIV Positiven ist gesellschaftlich nicht gewünscht. Der Tenor dieser Berichterstattung wirkt den Bemühungen der Deutschen Aids Hilfe Berlin sowie aller örtlichen und regionalen Aids Hilfen in Deutschland HIV Positive zu entstigmatisieren und entkriminalisieren entgegen.

  20. @17: ?
    @18: da können wir ja alle menschen mit ansteckenden krankheiten endlich in schutzhaft nehmen, sie sind sicher bereit, so als „Law&Order Mann“
    @16, 19: ich erweitere die frage dahingehend: wieviel leute braucht es mindestens für ungeschützten geschlechtsverkehr?

    und es ist wirklich schrecklich, das alles zu lesen. es tut mir unendlich leid um die menschen hinter der berichterstattung, die ich zum teil kenne und deren wut ich teile.
    die rolle der staatsanwaltschaft müsste etwas mehr in den vordergrund rücken. diese überschnappende radiostimme hätte bestimmt auch gerne über intimrasuren gesprochen.

    „Die hessische Justiz will offenbar ein Exempel statuieren. Die Justiz ist und darf aber keine Akteurin der HIV-Prävention in Deutschland sein.“ (deutsche aidshilfe)

  21. @26/link
    den unterschied zwischen anspruch und realität im leben von menschen, die macht über andere menschen haben oder eben bei personen der popkultur, den sehe ich auch sehr deutlich.

    mit leuten, die das wort „gutmensch“ verwenden um anderer leute positionen lächerlich zu machen, sollte man normalerweise gar nicht reden. aber es ist spät und irgendjemand muss doch.

    was sie aber offenbar nicht vermeiden konnten war die namentliche nennung zum zwecke alberner alliteration.
    manchmal muss man sich schon wundern, richtig.

  22. Ein schöner Aufsatz, der genau das trifft, was mich auch an der Winnenden-Berichterstattung gestört hat: Muss ich einen Sarg von einem Hänger aus fotografieren, weil mir der daneben stehende Polizist und die um mich herum „arbeitenden“ Agenturfotografen suggerieren, daß ich das darf?

    „Die Entscheidung eines einzigen Staatsanwaltes legitimiert die Berichterstattung der gesamten Medienlandschaft. Das Glied in der Kette mit den geringsten Skrupeln bestimmt, was überall zu lesen ist.“ Besonders bitter, daß es in diesem Zusammenhang ausgerechnet der Staatsanwalt ist, der die Information weitergab.

    Abgewogen wird da fürchte ich nichts mehr. Vielmehr gibt es einen Art Pavlovschen Reflex, den uns die ganzen überbilderten Boulevardmagazine — on paper und on screen — antrainiert zu haben scheinen: alles ist news, alles muss raus, die entsprechende moralische Einordnung kann man dann immer noch justieren: die hat nämlich das geringste Verfallsdatum. Sollte sich in vier Wochen herausstellen, daß die Sängerin unschuldig ist, drücke ich den Mitleidsknopf, richte meine Empörung auf die Justiz, und bringe ein paar Fotos der Tochter…

  23. Stefan: Du beschreibst einen anderen Fall.

    Hier ist ein Popstar direkt vor einem Auftritt verhaftet worden. Hier ist eine Mutter nicht nur von einer übereifrigen Staatsanwaltschaft, sondern auch vom Gericht in Untersuchungshaft gesteckt worden. Beide Schritte sind überhaupt nicht nachzuvollziehen wenn der Fall so einfach und unspektakulär ist, wie Du ihn hier schilderst.

  24. PS: „Wie groß wäre, einerseits, der Schaden für die Öffentlichkeit, wenn sie nicht erfahren dürfte, wer da verhaftet wurde oder warum genau?“

    Gegenfrage: Hätten die Medien bei der Durchsuchung im Hause Zumwinkel nicht auch besser geschwiegen? Das Ergebnis war doch eh nur eine absurde Neid-Debatte, eine Existenz wurde zerstört. Und das weil er vor Jahren einen Fehler gemacht hat.

  25. Nun ja, die Dame war (ist?) in einer Band, die No Angels heißt. Was soll man da schon erwarten? Vorbild my ass…
    Ernsthaft: ich habe die FOTO mit der Schlagzeile nur im vorbeigehen gesehen und dachte nur: hat ja nicht lange gedauert, bis die nächste Sau durchs mediale Kuhdorf getrieben wird. Schulterzucken, Kippen kaufen, raus aus dem laden.
    Nicht, dass ich sowas begrüße, beileibe nicht, aber an mediale Amokläufe dieser oder ähnlicher Natur hat man sich doch gewöhnt, auch an den Domino-Effekt und auch daran, dass niemand der Schreiberlinge sich einen Dreck darum schert, was bzw wer da grade wieder an- und hingerichtet wird. Die Diskussion, die sicherlich zurecht angestoßen wird, ist allerdings müßig, nämlich bis zur nächsten armen Sau. Insofern kann ich #17 verstehen: es geht nurmehr um mögliche (wenn überhaupt noch) Schadensbegrenzung. Dass der ölige Herr D. seine Blagenlogik rausplärrt und andere selbige begrüßen-wundert das wen?
    Oh, ja: und der Herr, der meinte, eine leidlich prominente Sängerin ohne Schutz begatten zu müssen, hat im meinen Augen bekommen, was er verdient hat. No Angel, wie gesagt.

  26. Mal was anderes: Die Festnahme erfolgte vor einem Konzert. Wenn die StA dabei genauso diskret vorgegangen ist wie bei der Öffentlichkeitsarbeit, dann ist es völlig wurst, ob die Medien berichten, im Netz hätte es ohnehin Kreise gezogen und die Fans hätten sich vermutlich beklagt, wieso in den Medien nichts steht zum abgesagten Konzert.

    „…ist leider krank, Konzert muss abgesagt werden…“ zieht ja wohl nicht, das kann man ja vorher kommunizieren.

    Es wäre ohne StA nur zwei, drei Tage länger gegangen, bis es ohnehin Thema gewesen wäre, oder zumindest wilde Spekulationen gegeben hätte.

    Deshalb wäre vieeel mehr Kritik am Herrn Staatsanwalt angebracht, mindestens so viel wie an den Medien.

  27. Manfred: Man muss sich nicht der Argumentation von Herrn Dieckmann anschließen, um die EV absurd zu finden. Ich würde grundsätzlich empfehlen selbst zu denken als auch nur den Versuch zu unternehmen den Äußerungen von Herrn Dieckmann Realität oder Vernunft zu extrahieren.

  28. Solange es im Ermessen von Menschen wie … Solange im Ermessen von „Diekmännern“ steht, wer eine Person öffentlichen Interessen ist, und zwar in jeder Lebens- und Todeslage, solange brauchen wir uns keine Sorge um die Abschaffung der Pressefreiheit zu machen. Sie existiert nämlich nicht.

    Während Regierende und öffentliche Angestellte, die Mist bauen oder zumindest erklärungsbedürftig handeln, damit durchkommen, kritische Fragen und Interviews einfach abzulehnen, dürfen harmlose Irre am Pranger unter dem Jubel der nichtlesenden Leserschaft verrecken. Das ist die Freiheit der Presse? Freiheit wovon, Freiheit wofür?

    Natürlich interessieren sich BILD-Rezipienten nur für den Scheidenausfluss irgendwelcher Prominenter. Und natürlich besteht die Pressefreiheit darin, dem Druck der Leser nachzugeben, nicht dem Druck des Anstandes. Der Leser [und ich verwende den Ausdruck in einer sehr weit gefassten Definition] möchte Unangenehmes nur sehen, wenn es andere betrifft. Er möchte affirmativ bedient werden – Brot und Spiele.

    Das mit dem Brot wird gerade wieder wahlkampfgetösig versprochen und für die Spiele [an sich selbst ganz offenbar] ist halt die BILD da. Von der niemand etwas Besseres erwartet. Aber von Spiegel, FAZ taz und FR eigentlich auch nicht.

    Die zuständige Staatsanwaltschaft sollte allerdings ganz schnell einmal erklären, weshalb sie zu einer Reihe von Mitteln griff, die im Augenblick eher unverhältnismäßig erscheinen. Sonst könnte der kleine Mann am Computer auf die Idee kommen, hier ginge es nur um lautes Getöse zur Beförderung der Beförderung …

  29. […] 5. Holm Friebe war nicht dabei (Bildblog, Lukas Heinser) Das Bildblog beobachtet mittlerweile ganz Medien-Deutschland – gerade trifft es die FAZ: In einem Artikel steht etwas, dass irgendwie schon stimmen könnte, eine gute Geschichte, saubere Verdichtung. Nur im Detail leider doch nicht wahr, ein beschriebenes Treffen von Kathrin Passig und Holm Friebe fand in dem genannten Stadtteil nicht statt. Skandal, ist ja auch sonst gerade nichts los … […]

  30. Das Recht eines Prominenten endet meinem Empfinden zufolge zumindest dann, sobald er die Medien zu Homestories einlädt und damit das Privatleben den Augen der Öffentlichkeit anbietet. Zumindest so konsequent muss man dann schon sein, wenn man zwischen privatem und öffentlichem Leben unterschieden haben möchte.

  31. Stefan, das Diskussionsmuster, das du hier verwendest, hört man in solchen Fällen häufiger. „Was soll diese konkrete Geschichte der Öffentlichkeit schon beibringen?“, wird da gefragt, und das hört sich auf den ersten Blick logisch an. Ganz so einfach ist es (zum Glück) aber nicht.

    – Natürlich kann die Öffentlichkeit aus einer solchen Geschichte lernen. Sie kann z.B. lernen, das AIDS eine Krankheit ist, die tatsächlich existiert, und das es auch eine reale Ansteckungsgefahr gibt. Sie kann auch daraus lernen, dass das Glitzer-Image von Stars, die (gerade in diesem Fall!) für Teenager Vorbilder sind, nicht immer stimmt. Sie kann lernen, dass die absichtliche AIDS-Infektion in Deutschland hoch bestraft wird – aber nicht so hoch, wie man das eigentlich erwarten würde (nämlich als Totschlag). Und sie kann lernen, dass man trotz einer Infektion mit dieser unheilbaren, tödlichen Krankheit jahrelang weiterleben kann.
    Natürlich, das ist nicht die unmittelbare Aussage dieser Geschichte. Aber so funktioniert der Prozess, in dem sich die Öffentlichkeit austauscht, auch nicht.

    – Zu der Frage, ob Boulevardmedien und Boulevardthemen genauso von der Pressefreiheit geschützt sein sollen wie „seriöse“ Medien, gibt es einige Auseinandersetzung im juristischen Bereich. Jedenfalls gilt aber eins: Es wäre unrealistisch, zu erwarten, dass sich der Großteil der deutschen Bevölkerung über seriöse Presse unterrichtet. Wenn man nun will, dass sich auch die Normalbürger über solche Themen austauschen, dann muss man auch die Boulevardisierung der Presse in Kauf nehmen. Und dazu gehört nun mal, dass Fragen von öffentlichem Interesse nur am Beispiel von Prominenten erörtert werden (wo sie vielleicht von nicht so hohem öffentlichen Interesse sind).

    – Einen Punkt, den man nicht unterschlagen sollte: Wenn man die Grenzen der Pressefreiheit so eng anlegt, wie du das hier andeutest, dann hat das auch unerwünschte Nebeneffekte. Nicht jeder Journalist, bzw. Chefredakteur kann so genau abwägen wie ein Gericht – zumal häufig nicht bekannt ist, ob überhaupt ein Gericht später mit der Sache befasst wird, und welches. Das führt dann aber in Zeitungen, die keinen so kampfeslustigen Chefredakteur und keine so große Rechtsabteilung haben wie die Bild, dazu, dass Geschichten nicht gedruckt werden, obwohl sie eigentlich legal wären.

    Ich bin aber deiner Meinung wenn du sagst, dass das ewige Gejammere über „das Ende der Pressefreiheit“ übertrieben wirkt. Man muss nicht in jedem Fall die Superlative auspacken. Der Fall Nadja B. ist vor allem ein Fall mit vielen Graustufen, wo es viel zu recherchieren und abzuwägen gilt. Sensationsgeschrei dient der ganzen Sache nicht wirklich.

  32. Das Thema hatte sicherlich auf allen Portalen die meisten Klicks – warum sollen die Medien nicht schreiben, was die Leute lesen wollen? Das Problem ist doch vielmehr, dass das Interesse der Öffentlichkeit an den „Mißgeschicken“ (sorry, mir fällt kein anderes Wort ein) der A- bis D-Promis so hoch ist – Und mit jeder Berichterstattung weiter steigt. Hier hat sich ja inzwischen eine riesige Gossip- und Trash-Industrie abseits von Bild entwickelt. Und je mehr darüber berichtet wird, desto mehr interessiert’s die Leser. Das sieht nach einer Endlosspirale aus, die noch nicht bei „Ich heirate Guilia Siegel“ aufhört – befürchte ich.

  33. Der Kommentar ist wie immer hervorragend. Allerdings sind die Medien in diesem Fall nicht das Hauptproblem. Sie haben nur darüber berichtet, was die Staatsanwaltschaft ihnen erzählt hat. Das finde ich legitim. Für mich ist das eher ein Justizskandal (nicht im Diekmannschen Sinne).

    Die Medien kann man in diesem Fall nur über die Art der Berichterstattung kritisieren und da gibt es einige Entgleisungen.

  34. @Simon: ist es für diese fruchtbare öffentliche Diskussion zum Beispiel über die Gefahren von Aids notwendig, den Namen der Frau zu nennen? Und ist es nötig, diese Diskussion jetzt zu führen, oder reichte es nicht auch dann, wenn es tatsächlich zu einer Anklage oder einer Verurteilung kommt? Müssen wir, pathetisch gefragt, in Kauf nehmen, gelegentlich auch das Leben Unschuldiger zu opfern, um diese Diskussion öffentlich führen zu können?

    Ich weiß auch nicht, ob es richtig ist, dass man die Boulevardisierung der Presse in Kauf nehmen muss, wenn sich auch Normalbürger über wichtige Themen austauschen sollen — kommt darauf an, wer „man“ ist. Als Staat, als Gesetzgeber, als Verfassungsvater, der den Artikel 5 ins Grundgesetz schreibt, muss man das in Kauf nehmen. Aber sollen wir alle das in Kauf nehmen? Die Boulevardisierung führt ja im konkreten Fall meiner Meinung nach nicht nur dazu, dass viele Leute über ein wichtiges Thema reden (was gut wäre), sondern dass HIV-Positive stigmatisiert werden und der Eindruck entsteht, man müsse als „Normaler“ keinen Safer Sex betreiben (was schlecht ist).

    Und ich lege die Grenzen der Pressefreiheit ja gar nicht eng aus. Ich bin mir unsicher, ob das Berliner Landgericht mit seinem einstweiligen Verbot Recht hat. Aber müssen wir Journalisten die Grenzen der Pressefreiheit in jedem Fall, in diesem Fall ausreizen?

  35. Simple Antwort: die Presse durfte, musste aber nicht. Dass man sich in den Redaktion aus offensichtlichen Gründen für die Quote und gegen den Schutz der Privatsphäre entschieden hat, ist bedauerlich, war aber wohl unvermeidlich.

    Die Boulevardpresse ist, wie sie ist. Man kann das zu Recht kritisieren, ändern wird es nichts.
    Enttäuschend ist da eher das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die der Vorverurteilung durch Presse und Öffentlichkeit ohne besonderen Anlass Tür und Tor geöffnet hat.

    Von der Presse kann ich nur erhoffen, dass sie die Rechte des Individuums respektiert. Von den Behörden darf ich es erwarten.

  36. @auchwassagen: Da ist wieder der Kurzschluss, es sei für die Presse „legitim“, etwas zu tun, wenn die Justiz in bestimmter Weise handelt. Solche Legitimität entbindet mich doch als Journalist niciht von meiner Verantwortung, selbst zu entscheiden, was richtig ist und was falsch!

  37. Wunderbarer, sehr genauer und sehr notwendiger Text!

    Vor allem den Zwiespalt zwischen Sollen und Dürfen im Journalismus einmal festzumachen, auch und gerade unter dem Vorzeichen der eigenen Unentschiedenheit, ist eine Leistung.

    Vielen Dank dafür.

  38. Exzellenter Artikel, teile die Meinung sowohl zu diesem aktuellen Fall als auch den sehr interessanten Querverweis auf den damaligen Fall Türck.

    Nur ist der Satz vielleicht etwas unglücklich formuliert, Andreas Türck ist also eine Frau?! :)

    „Der Ruf der Frau hingegen lässt sich nachträglich kaum wieder kitten, wie nicht zuletzt der Fall des Andreas Türck zeigt“

  39. Man beachte übrigens die illustre Runde von Chefredakteuren, die fanden, das Lügen- und Tittenblatt „Bild“ sei der richtige Ort, um für die Pressefreiheit zu demonstrieren: http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/leute/2009/04/16/no-angel-star-nadja-benaissa/reaktionen/der-chefredakteure.html

    Besonders schön ist „WAZ“-Abwickler Ulrich Reitz:

    Viele Promis wollen mit uns nach oben. Wenn sie ihren Engel-Status verlieren, wollen sie nichts mehr von uns wissen. Pressefreiheit heißt aber: Wir sind immer da!”

    Das heißt Pressefreiheit? Dass Zeitungen Prominente „nach oben“ mitnehmen und sie dann auch nach unten begleiten dürfen? Dafür gibt es diesen Artikel 5 im Grundgesetz?

    „Wir sind immer da!“ Bäh.

  40. @Stefan, #45: Niemand muss – persönlich – die Boulevardisierung der Presse in Kauf nehmen. Wir haben die Wahl, solche Medien zu konsumieren, oder eben nicht, und so den „Markt“ in diesem Bereich zu regulieren. So wie das die Fernsehnation bei DSDS oder Big Brother auch kann / könnte.

    Ich schau kein Trash-TV, ich kauf die BILD nicht. Das ist mein Beitrag.

    @#47: natürlich nicht. Aber in Zweifelsfall, wenn die Quote/die Verkaufszahlen auf der Kippe stehen, reicht es halt, bloss das zu tun, was legal ist.

    Die für mich dabei entscheidende Frage ist: wollen die Menschen diese Art der Berichterstattung wirklich, oder hat der Boulevard uns über die Jahre bloss entsprechend konditioniert ?

  41. Sie sind sehr naiv, Herr Niggemeier. Schade das Sie zudem mit Unterstellungen dem Leser gegenüber arbeiten.

  42. So ein Unsinn habe ichs elten gelesen. Natürlich haben Postars auch eine Vorbildfunktion – genau wie die genannten Fußballer. Und natürlich muss man darüber berichten.

  43. Dieser Rekurs auf eine ‚Vorbildfunktion‘ ist großer Blubb und dient der Selbstentlastung – es ist ein kurrente Medienlüge, die bei ein wenig Nachdenken wie ein Omelette in sich zusammenfällt: Meine kiffenden, saufenden und vögelnden Vorbilder hießen bspw. Hendrix, Morrisson oder Iggy Pop. Diese Bühnenwelt zeichnet sich doch gerade durch die Produktion von Anti-Vorbildern aus, es ist gewissermaßen ihre genuine Aufgabe – wie sonst sollte Devianz, ein Ausbruch aus dem Sonntagsschul-Vorbildwesen der Eltern, der Vorgesetzten und der heuchlerischen Bild-Zeitung, möglich sein? (Ich will übrigens die Dame keineswegs mit den hier genannten Größen qualitativ gleichsetzen).

  44. #54 Ja, aber über eben jene Eskapden von Hendrix, Morrisson oder Iggy Pop wurde ja auch berichtet – zu Recht! Sie, und auch andere Stars, sind eben Personen, die durch ihren Beruf in der Öffentlichkeit stehen.

  45. Großartig, Stefan.

    Bei manchen Kommentatoren hat man den Eindruck, dass Sie von einer gottgegebenen Pflicht ausgehen, dass Medien jede Pressemitteilung eines Gerichtes in einer monströs übertriebenen, vorverurteilenden Titelblatt-Schlagzeile mit kompromitierendem Foto und vollständiger Namensnennung veröffentlichen müssen.

    Mich wundert nicht, dass Schertz gegen die Bild vorgegangen ist – sie ist auch hier wieder die Würzel allen Übels – aber (noch) nicht gegen Staatsanwalt Ger Neuber.

  46. junge, Herr Jarchow, da sind Sie wohl in einem Klischee der 60er stecken geblieben, was ? Nicht alle Popstars sind wie Hendrix, Morrison, oder Iggy Pop. Und nicht alle elterlichen Erziehungsmethoden laufen nach dem Vorbild der Sonntagsschule ab.

    Wer gute Vorbilder sucht, kann sie finden, auch unter den Popstars. Und genau so ist es möglich seine Kinder mit Hilfe moderner Erziehungsmethoden zu aufgeklärten, kritisch denkenden Menschen zu erziehen, die erkennen können, was gute Vorbilder sind, und wozu sie gut sein können.

    Und nein, Gegenspieler, man MUSS nicht darüber berichten. Man hat die Wahl.

  47. Einer der besten – wenn nicht der beste – Text hier in deinem Blog. Und das will viel heißen.

  48. Zwei Fragen dazu:

    1. Ist es wirklich eine Privatsache der Sängerin, wenn sie einer schwerwiegenden Straftat verdächtig ist und ein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft?

    2. Sollte die Abwägung der Medien auch zugunsten der Privatsphäre der Sängerin ausfallen, wenn die Sängerin angeklagt werden sollte und eine öffentliche Hauptverhandlung geführt würde?

    Kurz meine Meinung dazu: Es ist eine Unart, daß Staatsanwaltschaften (zumindest gefühlt) in der jüngeren Vergangenheit aktiv an die Öffentlichkeit, um über die Tatsache zu informieren, daß sie Ermittlungen gegen einen Prominenten führen. In jedem Fall aber werden dabei viel zu viel Informationen preisgegeben. So auch hier.

    Wenn allerdings eine öfentliche Hauptverhandlung geführt wird, ist es geradezu die Pflicht der Medien, darüber auch zu berichten. Medien sind nicht der Filter, der darüber entscheidet, was die Öffentlichkeit interessieren sollte und was nicht.

    Alles in allem ist dies für mich nur ein Streit darüber, ab wann die Presse berichten sollte/dürfte. Daß spätestens mit dem Beginn der Hauptverhandlung berichtet werden muss, steht für mich außer Frage. Trefflich streiten kann man dann aber sicher darüber, wie berichtet wird.

  49. #58 Na klar MUSS man darüber berichten – ist doch ne Hammer-Geschichte! Ein spitzen Boulevard-Thema!

  50. Danke für den Beitrag, Stefan.
    Ich stimme dir zu, nicht zu letzt, weil es mich einfach nicht interessiert, wer mit wem Sex gehabt hat.

    Dennoch kann ich schon nachvollziehen, dass ein „öffentliches Interesse“ an dem Fall vorhanden. Immerhin geht es hier um eine moralische Frage nämlich:
    Darf jemand, der HIV positiv ist, mit jemanden schlafen, ohne ihn über seine HIV Infektion zu informieren?
    Was ist, wenn es nicht nur ein One-Night-Stand war, sondern es zu häufigeren Kontakten kam, man also quasi von einer Beziehung sprechen kann?
    Was ist, wenn man nicht nur – ziemlich naiv möchte man meinen – darauf verzichtet hat, sich zu schützen, sondern auf Nachfragen bewusst belogen wurde?

    Die Grundlage für eine moralische (nicht strafrechtliche) Diskussion hierzu beruht letztendlich auch auf die eigenen Ängste, sich mit HIV zu infizieren und sie ist in diesem Fall nicht abstrakt, sondern in diesem Fall ganz konkret.

    Der aktelle Fall eines Pop-Stars (nicht als Wortspiel gedacht) eignet sich besonders gut als Impuls für diese Diskussion, nicht weil die Sängerin ein Vorbildfunktion hat, sondern weil sie durch ihre Berühmtheit den Menschen vertraut ist, d.h. näher ist, als ein anonymer Name oder eine unbestimmte Person in einem dieser modernen Mythen („Welcome to the Aids-Community“). Mehr persönliche Betroffenheit erreicht dieses Thema wohl nur, wenn soetwas einem selbst oder einem nahestehendem Verwandten oder Freund passiert.

    Soweit zum „öffentlichen Interesse“. Eine zweite (ebenfalls moralische) Frage besteht darin, ob es gerechtfertigt ist, den Ruf und das soziale Leben einer einzelnen Person für dieses öffentliche Interesse zu opfern.

    Ich finde nicht.

  51. Es mag sein, dass der einzelne Journalist in der Lage sein koennte, sein Gewissen zu entdecken. Nur: Grosse Zeitungen werden nicht von einzelnen Journalisten gemacht, sondern von Redaktionen bzw. Verlagen (fuer unterschiedliche Bedeutungen von „machen“). Und fuer solche Gruppen/Unternehmen gilt genau das, was auch fuer Unternehmen wie Shell, Montsano, Lidl, und wie sie alle heissen gilt: Wenn sie duerfen, *werden* sie auch. (Genauer gesagt, sogar: Wenn die Strafe geringer ist als der Profit, werden sie). Moral gibt es nur fuer natuerliche Personen, nicht fuer juristische. Insofern ist eine Diskussion ueber das Gewissen von Journalisten tatsaechlich muessig.

    Und auf die Einsicht der Kunden zu hoffen, die ja immerhin noch mit den Fuessen abstimmen koennten (was bei Shell und Lidl ja leidlich funktioniert hat): Dafuer ergoetzen sich Menschen zu sehr am Leid anderer. Siehe die Gladiatorenkaempfe vor 2000 Jahren. Siehe die oeffentlichen Hexenverbrennungen und Hinrichtungen im mittelalterlichen Europa, und im heutigen nahen und fernen Osten und, mit Einschraenkungen, in den USA. Siehe die Stierkaempfe in Spanien.
    Nein, einen Markt fuer Snuff, ob Ruf oder Leben, wird es immer geben.

    Nur ist die Forderung nach einem Verbot wohl auch falsch, insbesondere bei einer Regierung, die Zensur so aufgeschlossen gegenuebersteht wie unsere Momentane.

    Ich fuerchte, wir muessen akzeptieren, dass alle, die den Weg in die Prominenz waehlen, damit ihrem vorgeplanten Rufmord bereits zugestimmt haben. Als moderne Gladiatoren. Es fehlt nur noch das „Morituri te salutant“ anstelle des „Guten Abend, verehrtes Publikum“ …

  52. @ 57: Selbst die glattgebügelten Anzugständer und Office-Wesen der Pop-Szenerie danach – stellvertretend nenne ich mal Devo oder Roxy Music – die nahmen bloß Kokain statt Kiff, das ist auch schon alles. Die Drogen wechseln, nicht das Milieu. Eine sonntagsschulkompatible Pop-Größe – das ist ein Widerspruch in sich. Oder aber es ist Phil Collins …

  53. Stefan: Wenn beide Schritte nicht nachvollziehbar sind – also die Justiz hier möglicherweise ein willkürliches Exempel statuieren will – ist das nicht noch mehr Grund zu berichten?

  54. In der Tat ist was dran an dem was rw schrub: „Alles in allem ist dies für mich nur ein Streit darüber, ab wann die Presse berichten sollte/dürfte.“ Kam mir so vor als wollte Stefan das auch sagen.

    Ich bin jedenfalls deiner Meinung, lieber Stefan – weiß aber nicht ob das bloß daran liegt, dass ich mich nicht im Ansatz für diesen Promi-Kram interessiere. Wahrscheinlich nicht nur, denn ein gewisses Maß Ekel und Genervtheit kommt bei jeder dieser Schauergeschichten jedesmal mit hoch.

    Vielleicht liegt da auch die Lösung. Ekeln und abschalten.

  55. So ernst und wichtig das Thema, so kindisch doch meine Freude darüber, dass die Popularität der Sängerin „mit der Zahl der Poster“ „plakativ illustriert“ wird. Womit sonst könnte man so schön plakativ illustrieren wie mit Postern? Okay, wieder zurück zur Ernsthaftigkeit…

  56. „Jeder nicht-prominente Mensch, dem das gleiche vorgeworfen wird wie der Sängerin im aktuellen Fall, müsste mit einer Bestrafung durch die Justiz rechnen, aber nicht damit, dass das ganze Land von seinem mutmaßlichen Vergehen und seinem HIV-Status erfährt.“

    Doch, sicher muß er. Je weiter das Netz in die Gesellschaft hineinwächst, desto mehr wird jeder von uns sowohl Subjekt und Objekt medialen Handelns. Globales Dorf eben. Und welchen Status hat eine Person in einem Dorf, die bei unmoralischem Verhalten erwischt wird?

    Diese Entwicklung gefällt natürlich all denen überhaupt nicht, die die sozialen Strukturen und Sanktionsmechansimen der dörflichen Kultur für überwunden hielten.

  57. @Silent Bob # 61

    Immerhin geht es hier um eine moralische Frage nämlich:
    Darf jemand, der HIV positiv ist, mit jemanden schlafen, ohne ihn über seine HIV Infektion zu informieren?

    Diese Diskussion findet seit Jahren statt.

    . . .auf dem Bundespositiventreffen in Stuttgart im Januar 2009 war es Thema,
    http://www.hivcommunity.net/index.php?id=home_pobe2009

    . . .auf HIV Im Dialog 2008 in Berlin war es u.a. Thema
    http://www.hiv-im-dialog.de/

    . . . auf der Ethik Konferenz in Frankfurt war es Thema
    http://www.ethikkonferenz.de/

    . . .in der Paulskirche in Frankfurt anläßlich des Weltaidstages war es u.a Thema
    http://www.frankfurt-aidshilfe.de/geschaeftsstelle/mitteilungen/wat-2006/paulskirche

    . . . usw usw

    Hier sind wir genau im Bullseye der Diskussion. Es ist Thema . . nur wenn die Medien die Blätter rauschen lassen dann werden die Ohren gespitzt und – das der Medienwind nur aus einer Richtung bläst sind die Reaktionen absehbar.

    Die Informationen sind und waren immer zugänglich – . . . . .somit stellt sich die die Frage: Welche Haltung nimmt die Gesellschaft gegenüber HIV Positiven ein? . . . .

    Hat sie wirklich ein Interesse daren dem vorherrschenden Stigma, der Aus und Abgrenzung, der Diskriminierung und der kriminalisierung entgegen zu wirken? . . .

    oder gehen wir ihnen am Arsch vorbei . . . ?

    Nun das was zur Zeit geschieht spricht für sich . . . .

  58. Hat es eigentlich jemals einen (erfolgreichen) Prozess gegen eine Frau wg. ungeschuetzten Verkehrs trotz HIV-Infektion gegeben? Ich stelle mir die Beweisfuehrung in einem solchen Prozess sehr interessant vor … Wie will er beweisen, dass es ueberhaupt zu ungeschuetztem Verkehr gekommen ist, insbes. mit ihrer Zustimmung oder zumindest Billigung? Also, wenn ihr Anwalt auch nur ein bisschen was drauf hat, wird da am Ende Aussage gegen Aussage stehen, sofern keine Dritten anwesend waren. Allenfalls koennte die Anklage versuchen, Zeugen dafuer zu finden, dass sie ohnehin meist ungeschuetzt unterwegs war.

    Und im Uebrigen bin ich der Ansicht (und das gehoert wieder zum Thema): Wer sich auf ungeschuetzten Verkehr einlaesst, muss wissen, was er tut. Es gibt ja nicht nur HIV, sondern auch HEP, Syphilis, etc etc, und so gut wie alle kann man dem Partner nicht ansehen, oder erst, wenn es zu spaet ist. Selbst wenn ein ungeschuetzter sexueller Kontakt mit einem Infizierten nur in einem winzigen Bruchteil aller Faelle auch zu einer Infektion fuehrt (das „sie hat Sex um Leute zu infizieren“ ist eine der uebelsten Mythen, die im Augenblick rumschwirren — das *geht* so gar nicht), so geht man ebenso ein dummes Risiko ein, wie wenn man sich unangeschnallt auf den Beifahrersitz setzt, oder an der Bahnstrecke ueber die Schienen klettert. Meistens gehts gut, ab und zu aber auch nicht — und dann war’s das. Und in keinem Fall wird der „Taeter“ so hart bestraft wie bei HIV.

  59. Ein richtig guter Artikel, mit sehr vielen sehr guten Gedanken. Ich sehe die Sache aber etwas anders: Die Rechtsgüterabwegung ist nicht so einfach wie du sie darstellst Stefan. Noch mal zum Beispiel Zumwinkel: Wessen Schaden ist größer? Der der Öffentlichkeit, wenn sie nicht namentlich erfährt, welcher DAX-Vorstand privat Steuern hinterzogen hat oder der Schaden des ehemaligen Postchefs, der jetzt für immer als gieriger Raffke gilt? Also nur noch anonymisiert über diesen Fall berichten? Oder inwieweit unterscheidet sich das Interesse am Privatleben eines erfolgreichen Popstars und einem Manager?

  60. @Anderer Gregor

    Hat es eigentlich jemals einen (erfolgreichen) Prozess gegen eine Frau wg. ungeschuetzten Verkehrs trotz HIV-Infektion gegeben?

    ja hat es

    Soweit eine Person, die HIV positiv ist, eine Viruslast von Null hat, ist sie nach medizinischen Gesichtspunkten und menschlichem Ermessen nicht ansteckend. Diese Person kann sonach tatsächlich den HI-Virus nicht übertragen. Ein von dieser Person ausgeübter ungeschützter Geschlechtsverkehr ist daher grundsätzlich – in objektiver Hinsicht – nur als untauglicher Versuch zu werten.
    Wenn die Gefahr sich objektiv nicht verwirklichen kann, da beispielsweise eine Viruslast nicht besteht, kann aus der Tatsache, dass der Täter ungeschützt Geschlechtsverkehr ausübt und um seine HIV-Infektion weiß, nicht von bedingtem Vorsatz hinsichtlich einer Ansteckung ausgegangen werden. Vielmehr kann in solchen Fällen ein Täter sogar begründet davon ausgehen bzw. hoffen, es werde nicht „schon nichts“, sondern „sicher nichts“ passieren. Dies lässt einen Vorsatz entfallen.

    * AG Nürtingen, Urt. v. 10.03.2008 – 13 LS 26 (HG) Js 97756/07

    Grundlage war dafür

    http://www.infekt.ch/index.php?artID=1427

    sogar in der schweiz die eine wesentlich rigidere rechtssprechung haben

    http://alivenkickn.wordpress.com/2009/02/25/ungeschutzter-sex-hiv-positiver-mann-freigesprochen/

  61. Also nix gegen deine Allsätze, aber so trivial ist der Fall hier ja nicht gelagert. Eine Person des öffentlichen Lebens hat sich hier, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, auf äußerst krasse Weise strafbar gemacht. Die Notwendigkeit der Berichterstattung sehe ich da schon gegeben. Fehl am Platze hingegen ist der moralische Impetus einiger Blätter. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.

  62. ich kann diesen worten und auch denen der kommentatoren nichts mehr hinzufügen. ein absolut bemerkenswerter artikel.

    vielen dank dafür.

  63. Sensationeller Beitrag! Ich habe mittlerweile keine Hüte mehr zum Ziehen, aber der hier rechtfertigt eine entsprechende Investition für abzulegende Kopfbedeckung.

  64. Zu den Vergleichen zu Politikern und anderen Prominenten, zu der Frage des Berichten dürfens, oder sollens:

    Eine weitere Frage kann meiner Meinung dach die vorstehenden stark entschärfen: In welcher Form und welchem Umfang kann darüber berichet werden?

    Ich hätte es (vor einer Anklage immer noch zu früh, aber doch viel eher) in Ordnung gefunden, wenn die Staatsanwaltschaft eine Pressemitteilung veröffentlicht, mit dem Inhalt, dass diese Sängerin verhaftet wurde, wegen dem Verdacht auf schwere Körperverletzung.
    So könnte man m.E. darüber berichten, so wurde beispielsweise auch über Herrn Zumwinkel berichtet.
    Der Skandal wäre nicht halb so groß gewesen, einige Medien hätten berichtet, einige nicht und die Sache wäre bald wieder untergegangen, alles andere bliebe zwischen den Betroffenen.

    Damit wäre dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit genüge getan und das Persönlichkeitsrecht nicht in dem Maße verletzt, wie es jetzt der Fall ist.

    Es muss ja nicht immer schwarz, oder weiß, ganz oder gar nicht sein.

  65. Herr Niggemeier,

    Ich schaue hier täglich vorbei, melde mich aber nur ganz selten zu Wort. Vielen Dank für ihr Blog im Allgemeinen und diesen Text im Speziellen! Sie haben genau die Fragen gestellt und ausformuliert, die mich schon seit mehreren Tagen beschäftigen.

  66. Ich denke, dass es das gute Recht eines jeden Mediums, ist darüber zu berichten, was nach nach Ansicht der Redaktion im öffentlichen Interesse ist.

    Alles andere ist Zensur !!!

    Wir leben in einem Land das glücklicherweise die Pressefreiheit gesetzlich garantiert, auch wenn das viele in den den Kommentaren nicht wahr haben wollen. Wer, wenn nicht die Redaktionen soll entscheiden was geschrieben und berichtet wird. Nur weil es für irgendeine Person unangenehm wird „darf“ man nicht berichten? Wo ist denn da die Grenze zu ziehen?

    Die Medien sind nicht nur willfähige Helfer Platten zu verkaufen und am roten Teppisch zu stehen. Es tut mir persöhnlich Leid für die Sängerin und ich wünsche ihr alles gute, aber wer spricht von den Opfern, deren leben sie jetzt auf dem Gewissen hat.

    Darüberhinaus hat die Berichterstattung einen positiven Nebeneffekt. Viele Leute werden mit dem HIV auf erschreckende Weise neu konfrontiert. Durch plakative Berichterstattung werden dadurch vielleicht auch Menschenleben gerettet, weil viele neu sensibilisiert werden.

  67. Nach all dem Lob meiner Vorgänger mag ich kaum noch etwas zufügen, aber ich kann nicht anders: Mal abgesehen davon, Stefan, dass ich die meisten deiner Artikel eh großartig finde – dieser hier ragt kilometerweit heraus.
    Tausend Dank dafür.

  68. Der Fall Zumwinkel paßt zum Vergleich m.E. nicht. Die Staatsanwaltschaft hat dort vielleicht befürchtet von irgendwem zurückgepfiffen zu werden, wenn die Katze noch nicht aus dem Sack und es dafür zu spät ist.

    Die Bild als armes Opfer der Staatsanwaltschaft darzustellen ist übertrieben – selbst wenn man alle guten und mäßigen Gründe für eine Berichterstattung zusammennimmt bleibt ein breites Spektrum an Möglichkeiten _wie_ man über den Fall berichtet. Man verrät durch eine geschickte Wahl der Position im Spektrum wie zivilisiert man selbst ist.

  69. @Stefan – schon klar, dass der Vergleich Haider – Frau B. hinkt. ABER: was wäre, wenn statt einer Popsängerin eine Politikerin unter Verdacht gewesen wäre? Eine Vorbildfunktion erfüllen Erwachsene ja hauptsächlich für Kinder und Jugendliche, seien wir mal ehrlich (wer von uns Erwachsenen orientiert sich denn tatsächlich an anderen Erwachsenen, will so sein wie sie und eifert ihnen nach?). Und Kinder und Jugendliche interessieren sich mit Sicherheit mehr für Popsängerinnen als für Politikerinnen. Also ist es nicht eigentlich schlimmer in Bezug auf die Vorbildfunktion, wenn eine Popsängerin jemanden mit HIV ansteckt als wenn eine Politikerin das tut? Und dennoch hätte es dieselben Konsequenzen, es würde medial genauso darüber berichtet – wahrscheinlich sogar noch deutlich ungustiöser. Ich wage jedoch die Prognose, dass Popsängerinnen mehr Einfluss auf junge Leute haben als Politikerinnen – der Aufschrei wäre bei der Berichterstattung derselben Straftat einer Politikerin vermutlich aber nicht so groß. Schließlich sollen Politiker ja Werte vermitteln und stehen für Integrität. Aber wie viele Erwachsene kaufen das den Politikern denn wirklich ab? Trotzdem: Wie viele Politiker mussten (ich erinnere mich da z.B. an zahlreiche Skandale in den USA in den letzten Jahren) abtreten, weil sie trotz Ehefrau mit einer Prostituierten oder homosexuellen Liebhabern erwischt wurden? Auch wenn die No Angels nicht hauptsächlich mit ihren vorbildlichen Werten ihr Geld verdient haben – sie sind z.B. am Life Ball gegen HIV und AIDS aufgetreten und haben mit der Krankheit Promotion für sich gemacht – „nie ohne Kondom!“ … Wer sich so präsentiert, der sollte auch danach leben. Und darf sich nicht wundern, wenn eine gegenteilige Handlung in die Schlagzeilen gerät. Den Umgang mit dem Thema finde ich natürlich trotzdem beschämend. Der Staatsanwalt hätte sich nicht dazu hinreißen lassen dürfen, so viele Fakten rauszugeben. Wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, hätten Berichte darüber vollkommen ausgereicht.

  70. @ 69 Es stimmt zwar das die Infizierten besser ein Kondom benutzt hätten. Aber es entlastet die Dame in keiner Weise.

    Im übrigen könnte man sich sogar anstecken wenn man ein Kondom benutzt (auch wenn das Risiko natürlich geringer ist)

    Lehnen sie eigentlich bei einem ONS Oralsex ab egal jetzt ob aktiv oder passiv? Auch eine Möglichkeit sich mit diversen Krankheitserregern zu infizieren.

    Ach ja und es gab schon mehrere Prozesse die erfolgreich verliefen. Aber bei den mir bekannten Fällen waren es Männer die Frauen angesteckt haben.

  71. Strafverfolgung ist kein Bestandteil der Privatsphäre.
    Ich stimme zwar vorbehaltlos zu, dass die Berichterstattung teils widerwärtig ist, allerdings kann ich die EV dennoch nicht nachvollziehen.
    Es ist auch Aufgabe der Medien, über Prozesse und mutmaßliche Straftaten zu berichten. Dass spektakuläre Prozesse im Zusammenhang mit Prominenten auf besonderes Interesse stoßen, ist nicht a priori Schuld der Medien. Es ist mitunter schmutzig, es ist oft purer Boulevard, aber deshalb noch nicht zwangsläufig ein „Missbrauch“ der Pressefreiheit.
    Was mich hier in diesem Fall massiv stört, ist die vorschnelle Pressemitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Das ist verwerflich und in meinen Augen unseriös.
    Aber auch wenn Herr Niggemeiers Essay schlüssig klingt, fallen mutmaßliche Straftaten und deren Verfolgung nicht in den Bereich des Privatlebens.
    Allerdings sollten sich Staatsanwaltschaft und Medien mehr ihrer Verantwortung bewusst sein, dass derartige Kampagnen gegen Verdächtige (vor allem noch vor Anklageerhebung) Leben zerstören.

    Deshalb wünsche ich mir mehr „Mut“ zu Konjunktiven und Hinweisen auf den vorbehaltlichen Status eines solchen Ermittlungsverfahrens.

  72. @Bernadette: Na, das ist nun wirklich eine bizarre Argumentation. Wer als Popstar etwas Gutes tut und sich zum Beispiel für die Aids-Hilfe einsetzt, muss es sich gefallen lassen, dass man es öffentlich macht, wenn er selbst kein Kondom benutzt? Das heißt, man sollte sich zweimal überlegen, sich für eine gute Sache einzusetzen, weil dieses Engagement zum Bumerang werden könnte?

  73. @Dennis (#74):

    Die Notwendigkeit der Berichterstattung sehe ich da schon gegeben.

    Warum ist das notwendig? Kein rhetorische Frage: Warum? Wem entsteht welcher Nachteil, wenn darüber nicht berichtet wird?

  74. Was doch erstaunlich ist, ist die emotionale Kopplung an einen Fall, in dem das Persönlichkeitsrecht angetastet wird, während es gleichzeitig in tausend anderen, verschwiegenen Fällen eindeutig verletzt wurde und zweitens die Tendenz ein Symptom zur Krankheit zu machen: Das skrupellose Berichten über alles, was Quote bringt, hat ihre Ursache ja primär im Quoten/Auflagen/Klick-Druck eines Systems konkurrierender Anbieter. Solange dieser Kampf besteht, wird alles zum möglichen Kollateralschaden:

    Natürlich ist die Meldung irrelevant. Aber genau dieser Stilisierung der Irrelevanz zu etwas Bedeutendem, verdankt das ganze Business seine Existenz. Der schließt kurz, der das eine ohne das andere Abschaffen möchte.

  75. Für die dürftige Schlussfolgerung: Man könnte, wenn man dürfte, man muss aber nicht! ist da aber relativ viel unentschiedenes Geschwurbel davor. Vor allem da das entscheidene Problem ist: Laut Berliner Landgericht darf man nicht.
    Nach meiner Erfahrung ordnen immer mehr Prominente und Politiker ihr Fehlverhalten (Steuerhinterziehung, Kriminalität) der Privatsphäre zu und finden immer mehr Richter, die ihnen das auch noch durchgehen lassen. Die Folge: Der Journalist verstößt gegen geltendes Recht, wenn er darüber berichtet.
    Es könnte so einfach sein: Gibt es einen „dringenden Tatverdacht“, darf über ein Ermittlungsverfahren berichtet werden. Dann natürlich auch mit Angabe der Gründe. Oder wollen wir das Warum und Wer aus unserem journalistischen W-Kanon streichen? Nicht-Berichten kann natürlich jeder weiterhin nach Gusto, das war noch nie verboten. Auch Herrn Prantl und Herrn Leyendecker nicht.

  76. Geniale Einlassung meiner Vorrednerin. Ich wollte nur kurz darauf verweisen, daß eine Verhaftung ohnehin nur bei „dringendem Tatverdacht“ gerechtfertigt ist. Das bedeutet wiederum, daß man über jede solche berichten darf. Ohne darüber urteilen zu wollen, weise ich nur darauf hin, daß die eingeführte „neue“ Kategorie keine neue ist.

  77. @89: Negiert man mit der Fragestellung „Wem entsteht welcher Nachteil, wenn darüber nicht berichtet wird?“ nicht die Existenzberechtigung des Boulevards insgesamt?

    Im übrigen hat die Berichterstattung ja sicher den positiven Effekt, daß HIV und AIDS wieder stärker in das Bewusstsein vieler etwas zu sorgloser Menschen gelangt ist. Herr Wagner von der BILD wird zum Beispiel die nächsten zwei Wochen vermutlich zum Kondom greifen, wenn er in der Paris Bar ein junges Popsternchen mit einem geilen Arsch klarmacht.

  78. @Stefan nun ja – was wäre denn mit deinem Blog wenn rauskommen würde, dass du in Wahrheit all die Jahre BILD-CvD bist? Das wäre ja wohl auch verlogen und nicht korrekt und deine Leser würden sich zu Recht aufregen. Also ja – wer sich für eine Sache einsetzt, soll auch dahinterstehen und sich selbst daran halten. Vl ist das ein zu hoher moralischer Anspruch an Prominente oder die Gesellschaft im Allgemeinen, aber es ist meine Meinung.

  79. Ein wahnsinnig guter Artikel, vielen Dank, dass Du für diese schwierige Situation so gute Worte gefunden hast.

  80. Schöne Worte, vieles Richtige und doch: es ist einiges reichlich wohlfeil an dieser Medienkritik.

    Natürlich haben Prominente den Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre – auch und wenn sie gerade mit der partiellen und wohl koordinierten Selbstverletzung dieses Privatismus in „guten Zeiten“ nicht unwesentlich zu ihrem „Kultstatus“ beigetragen haben. Amy Winehouse wäre nicht derart berühmt, wenn ihre aussermusikalischen Exzesse nicht eine gewisse Relevanz bekommen hätten; es gibt genügend Sängerinnen mit ähnlicher Ausrichtung und teilweise besserer Ausführung, die nicht im entferntesten diese Zuwendung bekommen, wie Winehouse.

    Ich habe nie verstanden, wie sich Prominente über das beklagen, was sie selber mit erzeugt haben. Längst verkauft sich ein Buch, ein Album, ein Kunstwerk nicht mehr ausschliesslich aufgrund der künstlerischen und/oder ästhetischen Leistung. Zu unübersichtlich sind die Szenen geworden; der umworbene Käufer will mehrheitlich das „Drumherum“, den Rummel (und sei es – wie beim amerikanischen Schriftsteller Pynchon oder dem deutschen Süskind – indem diese sich dezidiert medial verweigern, was in dieser Konsequenz auch schon eine Inszenierung darstellt); er/sie will auch (nicht nur, aber auch) ein Stück vom privaten Menschen. Ein Idol ist für die Masse dann ein Idol, wenn es auch ausserhalb seines eigentlichen Wirkungskreises Faszination entwickelt. Die Verwechslung zwischen künstlerischem Akt und Privatleben ist längst vollzogen (auch und vor allem bei den Medien, die fast alles autobiografisch ausdeuten); eine Trennung ist praktisch unmöglich geworden (was zu bedauern ist). Dass dabei ganz schnell Kratzer am Lack und auch am teilweise sorgsam zurechtgestylten Image auftauchen, ist logisch und oft genug kühl einkalkuliert.

    Aufstieg und Fall von Idolen ist immer Projektions- und Emanzipationsprozesse von Gesellschaften bzw. gesellschaftlichen Gruppen. Zunächst identifiziert sich eine gewisse Gruppe mit einem Idol – dann entspricht es vielleicht nicht mehr der Zeit und wird dekonstruiert. Dieser Fall geht dann ab und an mit einer Skandalisierung parallel, wobei es zum Ruin kommen kann (bspw. Michael Jackson) oder zu meist nur noch kurzfristigen Zwischenhochs (ich denke, um im deutschen Kulturkreis zu bleiben, an Harald Juhnke). Medien spielen in beiden Fällen die entscheidende Rolle; Selbstvermarktungen nehmen zwar zu, sind aber letztlich auch Prozesse, die medialen Gesetzen gehorchen.

    Oft genug verdingen sich Medien zu Sprachrohren einer Kulturvermarktung, die zum Himmel schreit. Das Wort „Schleichwerbung“ mutet geradezu lächerlich dagegen an. Aber die Münze hat zwei Seiten – daher stürzen sich mediale Missgeburten wie „Bild“ mit Wonne auf die Dekonstruktion von Idolen, die sie selber mit aufgebaut haben (theoretisch kann dieses Spiel endlos weitergehen; Jahre später kann wie ganze Geschichte mit umgekehrten Zeichen reanimiert werden). Diese Verlockungen sind groß; sie zu leugnen oder gar eine Art Selbstverpflichtung zu fordern, ist ziemlich naiv. (Ich gebe zu, man darf naiv sein.)

    Die rhetorische Frage Inwiefern ist den nach Vorbildern suchenden Jugendlichen im konkreten Fall jetzt damit gedient, dass sie wissen, dass ihrem Star gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird? ist allerdings nicht nur naiv sondern paternalistisch. Als müsse man die Jugendlichen, die in derartigen Musikgruppen Vorbilder entdecken, vor der „harten Wahrheit“ beschützen, indem man mit schwarzen Augenbalken, notdürftigen Abkürzungen oder besser gleich umfänglicher Verleugnung agiert.

    Natürlich müssen Journalisten nicht alles berichten. In der Politik galt dies lange als ungeschriebenes Gesetz. Inzwischen werden Horst Seehofers außereheliche Affäre und Christian Wulffs Scheidung zum Ereignis, obwohl dies primär mit ihrer Politik nichts zu tun hat. In den USA müssen sich angehende Minister quälenden Verhören über ihre finanziellen und auch privaten Verhältnisse unterziehen; im Falle des Scheiterns gibt es allseits Kommentare und Erklärungen. Die zugegebenermassen unsinnige Formel der 68er, dass auch das Private politisch ist, zeigt längst überall Wirkung. In der Yellowpress war das immer schon der Fall; die Sensation, dass die F.A.Z. jetzt mitmischen will, hält sich bei mir in Grenzen.

    Die seriösen Journalisten müssen hinnehmen, dass unter ihren Kollegen liebgewordene Standards nicht mehr gelten. Wagner und Konsorten sind als Kollateralschäden der Pressefreiheit hinzunehmen, gerade auch wenn sie sich (absurderweise) auf sie berufen.

    Dass ein Prominenter seine „gute Prominenz“ mit Hilfe der Presse hochpusht und seine Tiefen unter dem Rubrum der „Persönlichkeitsrechte“ geschützt haben möchte, finde ich ein bisschen heuchlerisch (losgelöst vom Fall dieser Sängerin, der wohl bei einigen den speziellen Beschützerinstinkt weckt und analog zu Vergewaltigungsopfern den Täter dadurch entlasten möchte, in dem einem potentiellen Opfer eine Mitschuld zugesprochen wird). Und bei all dem ist das Problem, warum eine Schweineberichterstattung à la „Bild“ überhaupt stattfindet, noch nicht einmal angesprochen worden: Weil es eine gewisse Klientel tatsächlich interessiert. Auch vor dieser Tatsache sollte man nicht die Augen verschliessen.

    Über die Folgen eines journalistischen Imperativs, bei Verdachts einer Straftat dürfe man über das juristisches „schwebendes“ Verfahren nicht berichten, müsste man separat nachdenken. Ich halte dies in einer pluralistischen Gesellschaft für undurchführbar. Auch hier dürften die gelegentlichen Exzesse eines schlechten Journalismus nicht grundsätzlich solche Berichterstattungen verhindern.

  81. Okieh (#79) schrieb: „Darüberhinaus hat die Berichterstattung einen positiven Nebeneffekt. Viele Leute werden mit dem HIV auf erschreckende Weise neu konfrontiert. Durch plakative Berichterstattung werden dadurch vielleicht auch Menschenleben gerettet, weil viele neu sensibilisiert werden.“

    Sensibilisiert? Bei dieser Art von Berichterstattung geht es doch weder darum, eine Diskussion anzustoßen — die es, wie ein weiterer Kommentator sagte, ja schon längst gibt — noch darum, irgendjemanden zu retten. Es geht noch nicht einmal um Information. Es geht um Stigmatisierung, um Skandal, um Entrüstung. Und das ist widerlich. (Interessant übrigens, daß auf vielen No-Angels Seiten Fans ihre Unterstüttzung anmelden, die scheinen mit der mangelnden Vorbildfunktion kein Problem zu haben.)

  82. Die Presse hat nach meinen Verständnis das Recht, über ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen eine prominente Person zu berichten. Das gilt umso mehr, wenn sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungsrichters der Verdacht derart verdichtet hat, dass eine U-Haft angeordnet wurde. Dabei muss aber immer deutlich gemacht werden, dass es um einen TatVERDACHT geht; eine Vorverurteilung darf es nicht geben.

    Problematisch ist an diesem Fall, dass dieses Ermittlungsverfahren zugleich das Sexualleben der prominenten Person betrifft. Berichte darüber sind nach meinem Dafürhalten grds. nicht vom Informations“anspruch“ der Öffentlichkeit gedeckt (siehe etwa auch den Fall von Max Mosley). Eine Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren ohne solche Aspekte, die (jedenfalls auch) diese Intimsphäre betreffen, erscheint mir aber äußerst schwierig und vielleicht sogar wenig sinnvoll: Der Vorwurf gründet sich auf das Sexualleben.
    Das macht diesen Fall so schwierig in der Beurteilung und Abwägung.

    Ein absolutes Verbot der Berichterstattung über ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen eine prominente Person halte ich jedenfalls für falsch.

  83. @rw: Ich weiß nicht, ob man damit die Existenzberechtigung des Boulevards insgesamt negiert. Aber was ist denn „Boulevard“? Welches Medium hat denn — außer der „Süddeutschen Zeitung“ — nicht oder besonders zurückhaltend über die Sache berichtet? Wir reden hier nicht von einer spziellen Frage des Boulevards.

  84. Aha, ich lerne, grundrechtlich geschützte Individualrechte gelten weniger als ebenso geschützte Korporatrechte. Auch interessant, dass die Pressefreiheit sich auf die Unabhängigkeit der Presse von partei- und regierungspolitischem Einfluss bezieht – was hier wohl kaum gegeben sein dürfte.

    War ich armes Würstchen doch immer der Ansicht, die Individualrechte stünden höher; so ist die Meinungsfreiheit, bsplw., nicht betroffen von Einschränkungen der Pressefreiheit. Und wer glaubt, diese sei ein absolutes Recht, der irrt. Es ist z.B. klar verboten hetzterische Artikel zu veröffentlichen, ebenso beleidigende oder zerstörerische.

    Ist schon richtig, die für das gesellschaftliche Wohl vollkommen unerhebliche Strafsache Nadja B. muss mit aller Härte durch die Medien vorweg abgeurteilt werden. Schließlich kommt sonst irgendein Richter auf die Idee, dass hier gar keine Verurteilung in Frage kommt, möglicherweise weil nichts war, oder weil nichts beweisbar ist.

    Selbst Politiker werden ja heute nicht mehr an ihren politischen Taten gemessen, sondern vor allem an ihrem Privatleben. Das allerdings nur dan von öffentlichem Interesse wäre, wenn es denn den öffentlichen Predigten des Politikers widerspräche.

    Wenn ein Politiker gegen x wettert und Gesetze gegen x fordert, selbst allerdings x praktiziert, ist das zurecht eine Nachricht und einer Untersuchung würdig. Wenn irgendein Popsatellit y tut, ist das keine Meldung. Egal wie viele wanker das hart macht.

  85. @Gregor Keuschnig:

    Die rhetorische Frage Inwiefern ist den nach Vorbildern suchenden Jugendlichen im konkreten Fall jetzt damit gedient, dass sie wissen, dass ihrem Star gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird? ist allerdings nicht nur naiv sondern paternalistisch.

    Ich bin da gar nicht paternalistisch. Das Argument, dass Popstars eine „Vorbildfunktion“ für die Jugend hätten, ist nicht nicht meins, sondern eine Behauptung der „Bild“- und „Bunte“-Chefredakteure dieser Welt. Wenn man das Veröffentlichen solcher Fälle mit der Vorbildfunktion der Betroffenen für Jugendliche begründet, bedeutet das doch umgekehrt, dass man so die Jugend schützt. Vor falschen Idolen oder Vorbildern. Meine Frage lautet: Wie?

  86. @ Gregor Keuschnig #96:

    Ich verstehe Ihre Ausführungen nicht so ganz. Was bedeutet zum Beispiel „Natürlich haben Prominente den Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre – …“ verdient? verspielt? verkauft?

    Das was Sie schreiben mag grundsätzlich allgemeingültig sein, passt aber nicht auf den speziellen Fall.

    Der Tatvorwurf ist hahnebüchend, der Vorfall Jahre her, die Ermittlungen haben letztes Jahr begonnen und plötzlich muss Sie vor einem Auftritt verhalftet und wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft gesteckt werden, begleitet von der ungeheuerlichen Presseerklärung von Ger Neuber und der medialen Aufbereitung durch Bild und folgende.

    Selbst wenn am Ende ein Freispruch herauskommen sollte – den die Bild dann wieder perfide in Frage stellen werden wird – die Beschuldigte, ihre Familie und ihre Bandkolleginnen bleiben für immer beschädigt.

  87. @ SvenR
    Ich gebe Ihnen Recht: Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft ist skandalös.
    Wie kommen Sie aber darauf, dass der Tatvorwurf hahnebüchen sei?
    Haben Sie Einblick in die Ermittlungsakten?

  88. @Stefan #100

    Anders ausgedrückt – dier Journalist der den Artikel in der Süddeutschen geschrieben ist sich des Wertes und des Inhalts „Persönlichkeitsrecht“ noch etwas wert bzw bewußt.

    Auf das Wie kommt es an
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/723/465315/text/5/

    Ein Journalist habe “unbefangen Zeuge zu sein und unbefangene Zeugenschaft zu liefern”. Kisch

    Diese Haltung umzusetzen ist also möglich.

    Warum es die meisten Journalisten nicht beherzigen . . ich kann da nur Vermutungen anstellen. geltungssüchtig dürfte da eines davon sein . . .

    oder um es mal umgangssprachlich zu formulieren. je kräftiger auf die kacke gehauen wird umso größer die aufmerksamkeit umso höher die auflage . . .

    jeder möge sich doch mal für einen moment in folgendes scenario reinversetzen.

    stell dir vor wie es wäre – wenn JEDER – also ALLE Einwohner in der Stadt – Dorf wo man lebt wüßte das man 1. HIV + ist und 2. in UHaft gewesen wärst weil man seine Infektion verschwiegen hat und ohne Kondom gevögelt hat.
    Bäcker, Metzger, Nachbar, Lebensmittelhändler . . . . . etc

    wie würd es . . ein solcher Spießrutenlauf anfühlen . . Auf die heutige Zeit übertragen bedeutet der “Spießrutenlauf” das eine Person durch andere Menschen aus einem einheitlichen Grund starke Gegnerschaft bis hin zu Schikanen erfährt.

    und nun das gleiche Scenario . . nur das man HIV gegen 10 Mio Steuerhinterziehung austauscht . . .Schuterklopfen, ein verstehendes Augenzwinkern, ein süffisantes Grinsen bgleitet von einem anerkennenden Nicken, . . . . .

  89. Mir ist das Denkschema zu simpel. Da gibt es also den öffentlichen Star und das Private dahinter. Die Person in der Öfentlichkeit wird zur Kunstfigur. Diese Kunstfigur darf dann auf keinen Fall mit privaten Informationen demoliert werden.

    Da fragt man sich dann, warum mussten denn die Medien damals über den Schwindel von Farian mit Milli Vanilli berichten?
    Die Kunstband mit den beiden Kunstfiguren hat doch funktioniert. Alle waren glücklich. Die Entlarvung hat letztlich sogar ein Menschenleben gefordert.

    Hätte demnach ja nicht sein müssen, oder?

    Anders

  90. Die Wertung, die viele Menschen dem Gesehenen geben hängt unweigerlich mit der Güte eines Prominenten zusammen. Harald Juhnke, zweifelsfrei ein Mann mit gelebter Vergangenheit, dem Alkohol durchaus nicht abgeneigt – und doch verzeihen ihm das seine Fans, werten sein Können, seine Qualität. Was ist mit Martin Semmelrogge? Intensive Knastkarriere und doch scheint die Masse ihn zu mögen, zu sagen: „Hey, okay, der Mann hat Scheiße gebaut aber steht dazu!”.

    Sicher ist eine Nadja nun kein Engel mehr, öffentlich gebrandmarkt als wandelnde HIV-Nymphomanin. Aber bei allen Fragen die Sie, Herr Niggemeier, in Ihrem Artikel stellen, scheint die Antwort doch klarer als man sich bei allen Gedanken darüber denken mag: Quote, Quote und noch mal Quote. Koste es, was es wolle: Die einen das Leben, den anderen ihren Ruf und die Zukunft.

  91. @Anders

    Ja . . das sehe ich genauso. es hätte nicht sein MÜSSEN . . . .

    Man kann auch sachlich berichten – sachlich dem öffentlichen Interesse genüge tun.

  92. Übrigens, Herr Niggemeier, was mir dazu noch einfällt:

    Welches Recht haben Sie sich genommen, über die Vorgänge um den Fall herum zu berichten? Ist Ihr Artikel nun moralisch korrekt weil sie die Moral andere Medien in Frage stellen? Ist Ihnen nicht wohl bekannt, dass auch ihr Artikel (wie sie der Menge der Kommentare in Relation zum Zeitraum entnehmen können) durch das Thema selbst Quote bringt? Spielt es dann dabei noch eine Rolle, ob Ihnen die Quote nun finanziell was bringt oder nicht? Obgleich: Sie haben im Artikel so wunderschön aufs Bildblog verlinkt – somit eine Wertsteigerung durch mehr Besucherzahlen, oder?

    Herr Niggemeier: Ich finde es insgesamt spannend, wenn ein Journalist darüber berichtet, ob andere Journalisten hätten berichten sollen oder nicht. Denn auch Ihr Bericht, Herr Niggemeier, trägt dazu bei, dass nach und nach wirklich jeder im Lande darüber informiert wird, dass hier irgendeine Sängerin irgendeiner Gruppe irgendeinen Mann (mindestens irgendEINEN) bewusst mit HIV infiziert haben soll.

    Doppelmoral, ick hör Dir trappsen? Oder sehe ich das alles womöglich nur in einem ganz falschen, Ihnen nicht so zuträglichen Zusammenhang?

  93. Hallo Herr Keuschnig,
    inwiefern können Forderungen eigentlich „naiv“ sein? Ich meine, dass das gar nicht möglich ist: Nur wenn ich davon ausgehe, dass eine Situation nicht so ist, wie ich sie mir wünsche, muss ich etwas fordern. Das schließt Naivität doch aus (außer natürlich ich irre mich in der Einschätzung der Ausgangssituation). War es z.B. naiv, dass Frauen vor hundert Jahren forderten, gleiche Bildungschancen zu haben wie Männer? Nein, naiv wäre es höchstens gewesen, zu erwarten, dass sie sie schon hätten oder in allernächster Zeit bekommen würden. Ich habe dieses Beispiel gewählt, weil es zeigt, dass es durchaus nicht naiv ist, Dinge zu fordern, so utopisch sie auch aktuell erscheinen mögen. Sich schulterzuckend hinzusetzen mit einem „man kann ja eh nix dagegen machen“ finde ich dagegen furchtbar.
    Dass Stefan Niggemeier immer wieder bereit ist, seine Empörung zu formulieren, über Dinge, die er mutmaßlich auch nicht ändern kann, macht für mich seine Beiträge so lesenswert.

  94. @79: „aber wer spricht von den Opfern, deren leben sie jetzt auf dem Gewissen hat.“
    — und damit nennen Sie genau das Problem: Sie gehen zu diesem Zeitpunkt schon davon aus, dass die Sängerin „Leben von Leuten auf dem Gewissen hat“. Das nennt man Vorverurteilung und genau DAS ist, was Bild und Co fördern – entweder direkt oder durch Suggestion. Das ist das Schlimme. Mein Vorwurf an Sie: Sie sind drauf reingefallen.

    Jan Peter

  95. @108

    Ist es dann auch gerechtfertigt, wenn eine Kunstfigur wie Atze Schröder alle mit kostenpflichtigen Abmahnungen verfolgt, die sich erdreisten seinen richtigen Namen zu nennen?

    Und ist es dann schon oder noch erlaubt darüber zu berichten, dass er dies tut? Oder ist das schon zu privat und könnte die Kunstfigur Atze Schröder beschädigen?

    Und letztlich, muss das jemand wissen? Müssen wir überhaupt noch irgendwas wissen?

    Anders

  96. Das ist ja lächerlich, wie Sie es mittlerweile mit der Redefreiheit halten, Herr Niggemeier. Hier noch einmal eine vom allerletzten polemischen Ausdruck bereinigte Version:

    Sorry, aber bei aller lobenswerten Nachdenklichkeit: ein viel zu langatmiger Beitrag.

    Mal zur Klarstellung: Wer als wissentlich HIV-Infizierter mit jemandem Sex hatte und ihn im Hinblick auf die eigene Gesundheit angelogen hat, der ist [x] bzw. [x]. Ein Glück, dass da das hiesige Strafrecht greift.

    Und wer als [x] wegen einer schweren Straftat in U-Haft gerät, der muss in der Tat damit leben, dass der Boulevard eine Schlagzeile draus macht. Get over it.

  97. Spannend wäre ja (ganz im Ernst, ist nicht polemisch gemeint) ab und zu wirklich eine Rubrik:
    „Wäre ich, Stefan Niggemeier …Nachrichtenredakteur…/ ..Fernsehreporter…o.ä.., dann würde ich in diesem Fall folgendermaßen vorgehen…“

    [Bitte keine Grundsatzdiskussion. Natürlich darf man kritisieren, ohne es besser zu machen.. Interessant wäre es manchmal trotzdem, finde ich.]

  98. @ 117 birkenpollen

    speziell für sie . .

    Soweit eine Person, die HIV positiv ist, eine Viruslast von Null hat, ist sie nach medizinischen Gesichtspunkten und menschlichem Ermessen nicht ansteckend. Diese Person kann sonach tatsächlich den HI-Virus nicht übertragen. Ein von dieser Person ausgeübter ungeschützter Geschlechtsverkehr ist daher grundsätzlich – in objektiver Hinsicht – nur als untauglicher Versuch zu werten.
    Wenn die Gefahr sich objektiv nicht verwirklichen kann, da beispielsweise eine Viruslast nicht besteht, kann aus der Tatsache, dass der Täter ungeschützt Geschlechtsverkehr ausübt und um seine HIV-Infektion weiß, nicht von bedingtem Vorsatz hinsichtlich einer Ansteckung ausgegangen werden. Vielmehr kann in solchen Fällen ein Täter sogar begründet davon ausgehen bzw. hoffen, es werde nicht „schon nichts“, sondern „sicher nichts“ passieren. Dies lässt einen Vorsatz entfallen.

    * AG Nürtingen, Urt. v. 10.03.2008 – 13 LS 26 (HG) Js 97756/07

    Grundlage dafür war und ist

    http://www.infekt.ch/index.php?artID=1427

    die DAH nimmt diese position dazu ein

    http://www.aidshilfe.de/index.php?id=15513&sessionLanguage=de&sessionCountry=DE

    sehen sie genau darin liegt das problem. hiv ist einfacher und komplexer geworden. das bedingt das man sich in der tat auskennen bzw informieren sollte bevor man sich äußert . . . .

  99. allerdings sind in diesem fall das verhalten der staatsanwaltschaft einer- und der medien andererseits zwei verschiedene baustellen, die besser getrennt werden sollten — angesichts der von der staatsanwaltschaft geschaffenen fakten kann ich eine berichterstattung durch die medien grundsätzlich nicht verwerflich finden. die dame hatte unbestritten eine gewisse prominenz, stand über einige jahre in der öffentlichkeit – vor diesem hintergrund kann ein gewisses interesse der öffentlichkeit an ihrer person wohl durchaus bejaht werden. und eine verhaftung unter dem vorwurf eines durchaus schweren verbrechens ist da schon eine nachricht. insofern ist die frage nach dem ob der berichterstattung in meinen augen keine frage der moral oder verantwortung, sondern einfach der relevanz für die eigene „leserzielgruppe“. wie gesagt – diese relevanz zu bejahen finde ich an und für sich noch nicht verwerflich — denn was sollte die alternative sein? nur noch gute nachrichten über promis bringen? nicht wirklich eine ernst zu nehmende option, wie ich finde. wo sich die verlangte verantwortung aber in der tat und in jedem fall zeigen müsste, ist das wie der berichterstattung. gerade in einem solchen fall, der so eng mit dem intimleben einer person verknüpft ist, wo man eigentlich eine besondere sorgfalt erwarten sollte. und hier haben die meisten medien in der tat eklatant und auf ekelerregende weise versagt. haben die medien also nichts aus dem „fall“ türck gelernt? vielleicht doch – aber offenbar nicht das richtige. man ist geneigt, den glauben an das gute in den medien zu verlieren – trotzdem oder gerade deshalb: vielen dank, stefan, für diesen wichtigen artikel!

    bei dem punkt, dass man nicht immer alles tun sollte, was man tun darf, musste ich übrigens an heribert prantl denken — der hatte (wenn ich mich recht erinnere) im zusammenhang mit der zunehmenden einschränkung der grundrechte im zuge der terrorbekäpfung mal das gleichnis mit den leitplanken gebracht, welche die vom grundgesetz abgesteckte straße begrenzen – und dass man auf dauer besser fährt, wenn man nicht permanent versucht, sich diesen leitplanken so weit wie möglich anzunähern, sondern ganz bewusst ein bisschen abstand hält…

  100. @ Dennis: Nichts von dem, was ich gesagt habe, ist unverträglich mit der auch mir längst bekannten Tatsache, dass HIV-Infizierte ungeschützten GV haben können, ohne ihren Partner anzustecken. Im übrigen ist es schon erstaunlich, mit was für einer Selbstsicherheit Sie hier wohlwollende Annahmen über die Viruslast im Blut der Sängerin vorauszusetzen scheinen.

  101. „Wenn man das Veröffentlichen solcher Fälle mit der Vorbildfunktion der Betroffenen für Jugendliche begründet, bedeutet das doch umgekehrt, dass man so die Jugend schützt. Vor falschen Idolen oder Vorbildern. Meine Frage lautet: Wie?“

    In diesem Fall nutzt die Vorbildfunktion (=Bekanntheit) dazu ein Thema zur U-Bahn/Pausenhof/Arbeitsplatzdiskussion zu machen, über das man sonnst nur vorurteilsbeladen hinter vorgehaltener Hand redet. („HIV ist ein Problem von Randgruppen“)

    Dadurch das eine annerkannte Sängerin damit infiziert ist, wird das Problem vieleicht anschaulicher und kommt an die Menschen „näher ran“.

    Das kann keine auch noch so witzig gemachte Aufklärungskampagne leisten.

  102. @psil: Man schützt die Jugend vor HIV, indem man eine bekannte Popsängerin medial vorverurteilt? Schlimm ist, dass das wahrscheinlich sogar so ist…

    Aber Stefans Frage, auf die Sie sich beziehen, fragt nicht nach einem Schutz vor HIV sondern vor falschen Idolen. Die Presse reklamiert dies als das sinnstiftende Element ihrer Berichterstattung über den Fall. Die Sängerin muss ein schlechtes Vorbild sein und darüber darf, nein muss man die Jugend informieren. Bevor ein Verfahren stattgefunden hat, ein Urteil gefällt wurde.

  103. @ Peter Sansibar #104:

    Nur den normalen Gerichtsflurfunk, der aber erstens weder ergibig noch konsistent ist.

    Was ich mit hahnebüchend meine ist, dass angeblich eine attraktive, junge, bekannte, erfolgreiche Frau auf dem gipfel ihres erfolges vor drei bis fünf Jahren Männer zum ungeschützen Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll, um diese vorsätzlich mit dem HI-Virus anzustecken. Die bringe das dann letztes Jahr zur Anzeige, daran muss man dann ein Jahr herumermitteln, um dann pressewirksam diese junge Frau genau vor einem Auftritt zu verhaften und wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft wegzusperren. Dann schreibt man noch eine ungeheuerliche Presseerklärung, die die Wiederholungsgefahr ad absurdum führt und berichtet genüsslich, dass ja noch nicht einmal eine Haftbeschwerde noch ein Haftprüfungsantrag vorliegen sollen.

    Das finden Sie nicht hahnebüchend?

  104. Es ist mir jetzt etwas zu anstrengend zu überprüfen ob es jemand schon erwähnt hat, aber unsere Promis können noch froh sein, dass sie nicht in den USA leben.

    In den USA wird jede Verhaftung veröffentlich, was überhaupt nichts mit promiment oder nicht prominent zu tun hat.

    Schon krass wie sich die Sicht auf sowas von Land zu Land unterscheiden kann.

    Siehe z.B. hier:
    http://usaerklaert.wordpress.com/2008/06/11/police-blotters-offentliche-polizeiprotokolle/

  105. @ SvenR (# 127)
    Nicht alles, was man verdrehen kann, ist eine Tatsache.
    Niemand wirft Frau B. vor, Ihre Partner zum Verkehr gezwungen zu haben (das wäre i.Ü. eine Vergewaltigung). Das ist für eine Strafbarkeit wg. gefährlicher Körperverletzung und erst recht für einen entsprechenden Tatverdacht auch gar nicht notwendig.
    Sie haben offenbar ein zu enges Verständnis von „Vorsatz“. Der liegt nicht nur dann vor, wenn der Täter unbedingt die Verletzung des Opfers erreichen möchte, dieses Ziel also mit allen Mitteln erstrebt. Es genügt, wenn er die Verletzung „billigend in Kauf nimmt und sich damit abfindet“ („Und wenn schon?“) und eben nicht darauf vertraut, dass „schon alles gut gehen werde“. (vielleicht mögen Sie einen Blick in diesen Wikipedia-Eintrag werfen: http://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz).
    Ich bin mir sicher, dass die Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter genügend Anhaltspunkte gefunden haben, die für einen entsprechenden Vorsatz bei Frau B. sprechen und damit einen Tatverdacht begründen.
    Ob das aber tatsächlich der Fall war, der Tatverdacht sich also zur Gewissheit (nach menschlichem Ermessen) verdichtet, wird ein Gericht zu klären haben.
    Hahnebüchen ist das nicht.

    Ich stimme Ihnen aber zu in Ihrer Kritik an der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft (bis auf den Teil über die angeblich „genüssliche“ Mitteilung über den noch nicht eingelegten Prüfungsantrag; insofern haben Sie sich offenbar von Udo Vetter manipulieren lassen).

    Über die Frage „Wiederholungsgefahr ja oder nein?“ lässt sich ohne Aktenkenntnis nur spekulieren.

  106. @ birkenpollen

    wo bitte schön habe ich eine wohlwollende Annahme über die Viruslast im Blut der Sängerin vorauszgesezt?

    der fall den ich per paste von der webside des lsvd.de hier rein kopiert habe bezog sich auf einen fall aus dem jahr 2008 vom ag nürtingen. die grundlage des urteils war das ekaf papier.

    und nun stellen wir uns folgende frage: mhhhhhhhhhhhhh was wollte dennis58 damit zum ausdruck bringen?

    Na. . . Na . . . Na. . . .

    RICHTIG

    Es ist durchaus möglich von seiner HIV Infektion zu wissen – dies nicht dem PartnerIn mitzuteilen und dennoch mit ihr/ ohne kondom zu vögeln.

    Warum ist dies möglich? Warum macht man sich dann nicht strafbar?

    bei einer funktionieren HIV therapie unter den bedingungen des EKAF Papieres – vl unter der nachweisgrenze, frei von std´d – ist sex genauso safe wie wenn man safer sex (mit kondom) praktiziert.

    als HIV infizierter habe ich mich an die safer sex regeln zu halten. und die heißt schlicht und einfach „Nur mit Kondom ficken“.

    ich muß nicht den PartnerIn informieren

    das ist die sachlage

    Ob dies auch auf die Sängering zutrifft . . mit keinem Wort habe ich dies gesagt geschweige denn angenommen. es KÖNNTE so sein . . . wir wissen es nicht . . auszuschließen ist es nicht. wissen werden wir es erst, da die sängering ihre mitarbeit bei der auflkärung des vorwurfes verweigert nach der zwangsblutuntersuchung den das landgericht vornehmen lassen will.

    Na war doch nicht so schwer . . .oder?

  107. obwohl ich mich eigentlich mittlerweile daran gewöhnt haben müsste, bin ich erschrocken, wie viele kommentatoren hier doch wirklich der festen überzeugung sind, wer öffentlichkeitsarbeit für ein positives image / verkaufszahlen / erfolg benutze, müsse auch damit leben, wenn die öffentlichkeit einen denunziert, hinrichtet und / oder ruiniert.
    frei nach dem motto: wer einen zu kurzen rock trägt um blicke auf sich zu ziehen, muss auch damit rechnen vergewaltigt zu werden?

    so sehr ich mich bemühe, ich versteh die logik nicht. wer sich öffentlich macht, hat jedes recht auf empathie verloren?
    wie halten sie, die dieser meinung sind, das in ihrem privaten umfeld? wer ihnen etwas von sich preis gibt, erteilt ihnen automatisch die legitimation, ihm in die fresse zu schlagen, wenn sie vermuten! er habe einen fehler begangen?

    nein, es war nicht richtig. es ist nie richtig, einen menschen (öffentlich) hinzurichten und vorzuverurteilen.

    amen ;)

  108. Mich stört eines an dem Beitrag. Der Aufsatz gibt sich sehr nachdenklich und differenziert, also ob Stefan seine Position diesmal ganz besonders abwägt, gleichzeitig wird der zentrale Punkt gerade mal so am Rande erwähnt: nämlich die Schwere des Tatvorwurfs. Diese Art der Kommentierung finde ich, mit Verlaub, schon ziemlich scheinheilig.

    Anders als es im zweiten Satz heißt, wird der Sängerin nämlich nicht vorgeworfen, mindestens einen Sexualpartner mit HIV infiziert zu haben. Das haben in den letzten 25 Jahren weltweit Tausende Menschen mit ihren Partnern gemacht, unbeabsichtigerweise. Der kleine Unterschied: Die Sängerin hat es wissentlich gemacht. Zumindest sieht es das Gericht so, sonst hätte es keine Haft angeordnet.

    Wer seinen Partner in vollem Wissen um die eigene Erkrankung mit dem HIV-Virus ansteckt, der gefährdet dessen Gesundheit schwerst, womöglich dessen Leben. Genauso gut könnte er ihm Gift ins Essen mischen oder ihn plötzlich mit dem Messer attackieren (bitte diesen Vergleich nicht als Aufhänger für juristische Spitzfindigkeiten nutzen – danke).

    Ein beiden Fällen würde sich kein Medienjournalist über eine Berichterstattung aufregen. Niemand würde den Staatsanwalt kritisieren, der die Haftgründe an die Öffentichkeit trägt.

    Wieso sollte es also in unserem Fall anders sein? Weil die vorgeworfene Tat in den Intimbereich der Sängerin fällt – und damit besonders boulevardträchtig ist? Das geht doch wohl kaum aufs Konto derjenigen, die die Berichterstattung vornehmen (auch wenn dem Boulevard dieser Umstand natürlich extrem gelegen kommt) .

    Wohlgemerkt: Ich bin kein Boulevardfan und möchte schon gar keine Lanze für die Bild brechen. Aber gelegentich kommt mir die hier vorgetragene Empörung schon sehr wohlfeil vor.

  109. Das ist der erste Beitrag auf Deinem Blog seit langem, der mich wirklich ärgert. Natürlich gehört die Story um die No-Angels-Frau in die Zeitung! Wer im Promi-Zirkus mitmischt, muss als erwachsener Mensch auch damit rechnen, dass negative Schlagzeilen dabei rauskommen.

    Und ich finde die derzeitige Story hochinteressant und sogar wichtig! Endlich geht es mal wieder um Aids, und dass Hiv und Safer Sex jeden was angeht. Bei der Story geht es eben nicht nur um Boulevard, sondern auch um elementare Fragen wie Verantwortung, Leben und Tod.

  110. Ich weiß nicht, ob es schon jemand geschrieben hat, konnte die ganzen Kommentare nicht durchlesen: Ein Aspekt wird bei der Diskussion immer vergessen: Nicht nur die Prominenten profitieren von der Berichterstattung, auch die Berichterstatter profitieren von den Promis, denn sie sind „Content“. Angenommen, die Medien würden auch nur einen Monat auf Promi-Berichte oder angehende-Promi-Berichte verzichten, würde das bedeuten, dass eine Menge dessen wegfallen würde, was Menschen gerne lesen. Die Blätter wären in gewisser Weise öde. Keine Kulturtipps mehr, keine bunten Interviews, all das gebe es nicht. Was tun diejenigen also, die über sich und ihre Gaben berichten lassen, auch wenn sie erst auf dem Weg nach oben sind? Einen großen Gefallen. Und damit ist das Tauschgeschäft bereits abgeschlossen.

  111. Was für ein Schwachsinn.

    Wenn man bei der Boulevardpresse anfängt sich zu fragen „muss das sein“, kann die einzig sinnige Antwort nur leiten: „Nein“. Nein auf ALLES.
    All der Promiwirbel ist für sich genommen sinnfrei und hat niemanden interessieren. Da jetzt eine Unterscheidung zwischen solchen und solchen Meldungen zu machen ist reine Heuchelei.

    Würde dieser Meinungsartikel die gesamte Boulevardlandschaft einschließen würde ich zustimmen, so wird hier versucht, eine, und ich komme nicht umhin genau diese Wortwahl zu nutzen, bösartige Schlampe zu verteidigen, die mehrere Männer mit einer der schlimmsten Krankheiten der Welt infiziert hat. Im Sinne der typischen Boulevardpresse soll man sie dafür bitte öffentlich zugrunde richten.

    Besser wäre natürlich, all diese Scheissberichte über Promis und Co. komplett abzuschalten.

  112. @MFauli: „die mehrere Männer mit einer der schlimmsten Krankheiten der Welt infiziert hat. “
    atens) geht es um einen btens) sind sie ein weiteres wunderbaren beispiel warum es sehr wohl wichtig ist, die frage zu stellen ob es wichtig ist, denn sie haben bereits geurteilt und als „ist“ angenommen, was vermutet wird.

  113. @Donald
    Es geht nicht einfach nur um eine negative Schlagzeile. Da steht nicht einfach, dass sie ein miserables Konzert abgeliefert hat oder dass bei der und der Gelegenheit ihre Frisur schlecht gesessen hat. Worum es hier geht ist die Vorverurteilung einer Person, die, wie alle anderen auch, ein Recht auf die Unschuldsvermutung hat. Und darum, dass diese Person aller Voraussicht nach gesellschaftlich und beruflich erledigt ist, ganz egal, wie das Ermittlungsverfahren und ein möglicher Prozess ausgehen sollten.
    Und ich stimme nicht zu, dass dieser FAll dazu führt, dass AIDS/HIV als Thema, das jeden angeht, aufs Tapet kommt. Vielmehr ist es gerade die Art und Weise der Berichterstattung, die für mehr Stigmatisierung der HIV-Infizierten sorgt, anstatt aufzuklären über Gefahren und Ansteckungsgefahr. Dazu musst Du Dir nur mal die Kommentare in einschlägigen Foren zum Thema ansehen: Das geht von „für immer Wegsperren“ über „alle Infizierten zentral erfassen“ bis hin zu „Zwangsweise tätowieren im Intimbereich“. Mit anderen Worten: Es geht eben gerade nicht darum, dass man Kondome verwenden sollte, um vor einer Ansteckung sicher zu sein, sondern darum, wie man dieses asoziale AIDS-Pack davon abhalten kann, unbescholtene, brave Bürger in böswilliger Absicht zu infizieren. Widerlich!

  114. @MFauli: Was für ein Schwachsinn ( ihre Worte ).

    „Nein“ auf alles, was die Boulevardpresse schreibt, würde bedeuten, dass alle Modeschöpfer, Schmuckdesigner, Oscarpreisträger ( Liste beliebig erweitern ) ihre Werbefläche verlören – die sie dringend brauchen. Eine ganze Industrie und viele Menschen leben von Boulevard. Von dem harmlosen, nicht menschenverachtenden Boulevard.

    Ihrem letzten Satz könnte ich mich anschließen, die „Scheißberichte“ müssen nicht sein; allerdings kommt man bei Ihnen nicht umhin, den Satz so zu interpretieren, als ob alle Berichte über Prominente Scheißberichte seien.

    Zitat:
    „Da jetzt eine Unterscheidung zwischen solchen und solchen Meldungen zu machen ist reine Heuchelei.“

    Jemanden öffentlich vorzuverurteilen unterscheidet sich erheblich von Berichten über Karl Lagerfelds neueste Kollektion, bei der bildgewaltig alle möglichen Stars und Sternchen schaulaufen. Eines von beiden ist eine Sauerei.
    Wenn man ihren Kommentar liest, bekommt man allerdings den Eindruck, dass Sie nicht sagen könnten, welches von beidem die Sauerei ist.
    Immerhin haben Sie die „bösartige Schlampe“ auch schon verurteilt – und heißen nach ihrem persönlichen Gusto ( schuldig! ) die mediale Hinrichtung nicht nur gut, sondern begrüßen diese sogar.
    Das ist ekelerregend. Wiederwärtig. Irgendwie boulevardesk.

  115. Es gibt einen guten Gradmesser:

    Sich vorstellen, man selbst wird aufgrund einer Leistung berühmt und rückt in den Focus der Medien.

  116. @ 141: Naja, daran sieht man, dass die Prägung funktioniert. Womit bewiesen wäre, dass sie stattfindet.

  117. @Inga #140

    sie haben es auf den punkt gebracht. nicht nur das diese art der berichterstattung dazu beiträgt das stigmatisierung von hiv positiven zunimmt – diese art der berichterstattung wirft die bemühungen um prävention und aufklärung der DAH, der regionalen – örtlichen Aidshilfen und menschen die in der prävention und aufklärung tätig sind um jahre zurück.

    dennis58

  118. @dennis58 #144 das sehe ich genau anders – und nicht nur ich: Gerade halte ich einen Brief an unsere Redaktion in Händen, in der sich die Münchner „Immunambulanz und Bayerns ältester psychosozialen Beratungsstelle für HIV“ am Uni-Klinikum für die Berichterstattung über den Fall Nadja in der „Abendzeitung“ bedankt. Und wir haben natürlich erwähnt, dass sie HIV-positiv ist, halten uns aber jetzt an dieses Schwachsinns-Verbot. Diese Art der Berichterstattung wirft die Bemühungen um Prävention und Aufklärung um Jahre zurück.

  119. Eine öffentlich zusammengecastete Band wie die „No Angels“ hat selbstverständlich eine systemstabilisierende, also Vorbildfunktion. Genau wie Spitzensportler erzählen sie die Geschichte vom gesellschaftlichen Aufstieg durch Leistung und Disziplin. Und deswegen ist die hier zur Debatte stehende junge Frau tatsächlich mit Lukas Podolski vergleichbar.

    Heute ist eher die Elterngeneration die unangepasste, deren Kinder sich gerade durch marktförmiges Verhalten abgrenzen können. Sorry, Herr Niggemeier und auch Herr Jarchow von #54, Jimi Hendrix und Iggy Pop sind heute Kulturgeschichte und kein Pop mehr.

  120. @faulersack:

    Ginge es nach mir bekämen all die von ihnen genannten Sparten keine „Werbefläche“. Da werden Killerspiele als Ursache allen Bösen verurteilt, aber die Wertevergewaltigung unserer Gesellschaft, die durch z.b. Mode-Firlefanz vonstatten geht interessiert niemanden. Solche „Vorbilder“ sind dann Auslöser dafür, dass sich 14-Jährige Mädchen wie sexhungrige Schlampen „aufstylen“.

    Ich kann also nach wie vor nicht den Unterschied sehen, den nun die Berichterstattung über diese NoAngels-Sängerin macht. Vorverurteilungen finden in der Boulevardpresse immer wieder statt, das ist nichts Neues.

    Wie gesagt, meinetwegen sollte es weder die eine noch die andere Berichterstattung geben, aber im Kontext des Boulevard-Usus sehe ich hier kein Problem.

  121. @MFauli: Im Kontext des Boulevard-Usus gibt es auch kein Problem. Das ist das schlimme.

    Sie betreiben hier doch gerade selbst Wertevergewaltigung: Vorverurteilung, das Wort Schlampe wie einen Dauerlutscher im Mund führen… und dabei übersehen, dass bei Mädchen, die sich mit 14 „wie sexhungrige Schlampen“ aufstylen, das Problem mit Sicherheit nicht Chanel ( wo die Röcke übrigens gar nicht so kurz sind, aber woher sollen Sie das auch wissen ), sondern das Elternhaus ist. Eltern die sowas zulassen, die sind viel schlimmer als jedes Schmierblatt.

    Auf den Hauptvorwurf von mir, dass Sie mit extrem unflätiger Wortwahl einem Urteil vorgegriffen und dabei einen Mesnchen, der Ihnen persönlich hoffentlich nichts getan hat, denunziert und beleidigt haben ( und das bei Ihrer klaren Wertvorstellung ), haben Sie überhaupt nicht reagiert.

  122. Ich frage interessehalber zurück: Inwieweit ist mein erster Kommentar stigmatisierend oder aus dem letzten Jahrhundert?

    Musiker kommen leichter an Drogen und viele verschiedene Partner, wenn sie wollen. Beides sind gute Möglichkeiten, das Risiko einer unangenehmen Krankheit zu erhöhen. Wer das nicht bedenkt, wenn er mit einem Musiker etwas – ohne Schutz – anfängt, ist m.E. selbst Schuld an der größeren Gefahr für die eigene Gesundheit.

  123. @127:

    Folgende Äußerungen stehen unter dem Vorbehalt, daß die Vorwürfe im tatsächlichen Sinn zutreffen.,

    1. Niemand wirft der jungen Dame vor, daß sie die Männer gezwungen habe. Die offensichtliche Mitschuld der Männer lässt juristisch die Schuld der Sängerin nicht entfallen, wirkt sich aber strafmildernd aus.

    2. Niemand wirft der Dame vor, die habe mit den Männern Geschlechtsverkehr gehabt, „um diese anzustecken“ – eine Formulierung, die juristisch eine Absicht unterstellt. Man geht wohl eher davon aus, daß die Sängerin eine Ansteckung billigend in Kauf genommen hat und somit bedingt vorsätzlich handelte, was aber auch strafbegründend ist.

    3. Sind sie ernsthaft der Meinung, die Polizei hätte bei der Verhaftung den Auftritt abwarten sollen? Wenn die junge Dame am daruffolgenden Tag einen Auftritt gehabt hätte, hätte man den auch abwarten sollen? Soll die Polizei Tatverdächtige, die einer Arbeit nachgehen grundsätzlich nach der Arbeit und nie vor der Arbeit verhaften? Warum hat die Polizei bei Zumwinkel nicht gewartet, bis er von der Arbeit nach Hause kam? Wenn die Polizei den Aufenthaltsort eines zu Verhaftenden kennt, fährt sie dahin und verhaftet – das ist ziemlich einfach.

    4. Auch nach der breiten Berichterstattung dürfte sich die Anzahl derer, die wissen, daß eine Sängerin einer ehemals sehr bekannten Band HIV positiv ist, unter 80% bewegen. Den Namen kennen nicht einmal mehr 50%. Der Anteil derer, die die Sängerin in einer Bar oder sonstwo erkennen, dürfte sich weiterhin unter 10% bewegen. Können Sie da wirklich die Wiederholungsgefahr ausschließen.

    5. Wieso meinen Sie, daß die StA „genüsslich“ davon berichtete, daß ihr kein Haftprüfungsantrag vorliege? Nur weil Herr Vetter das in seinem Blog schreibt? Oder was genau finden Sie an der Formulierung, die ja die Antwort auf ein Presseanfrage war, „genüsslich“?

    6. Es heißt „hanebüchen“ – leitet sich m.W. von der Hainbuche ab, die wohl eher minderwertiges Holz liefern soll.

  124. @faulersack: Meine Wortwahl ist nicht „unflätig“, sondern direkt, so bin ich. Allerdings dachte ich bisher, dass es Tatsache sei, dass die Angeklagte 3 Männern den HI-Virus angehängt hätte. Ist dem nicht so? Dann entschuldige ich mich für meine Wertung.

    Am „Journalismus“ ändert das dennoch nichts, der verhält sich hier nicht anders als sonst.

  125. @MFauli: Ich würde normalerweise Ihren Kommentar unter #138 löschen. Ich lasse ihn stehen, weil er sehr anschaulich zeigt, welche ekelhaften Reflexe die Berichterstattung über diesen Fall auslöst.

    Und der Kommentar #151 war der letzte von Ihnen hier.

  126. @Stefan Niggemeier (45): Stimmt, aus dieser Perspektive sieht die Sache anders aus. Ich würde sagen: Auch als Normalmensch oder als verantwortlicher Journalist muss man eine gewisse Boulevardisierung in Kauf nehmen. Dazu gehört auch, dass dabei die Persönlichkeitsrechte einzelner Menschen unter die Räder geraten können.
    Ich denke aber andererseits, dass das keine Ausrede dafür sein kann, solche Persönlichkeitsrechtsverletzungen absichtlich durchzuführen oder auch nur in Kauf zu nehmen, wenn das nicht unbedingt notwendig ist. Als Journalist ist man mMn nicht nur an das einfache Recht gebunden, sondern auch an den viel engeren Maßstab dessen, was moralisch in Ordnung ist. Es ist insofern korrekt, Verstöße anzuprangern.

    Im konkreten Fall weiß ich aber nicht so Recht. Die Geschichte verliert fast jeden Spin, wenn man die handelnde Person herauslässt. Sie ist dann uninteressant für den Leser und verliert auch einige ihrer Aussagen. Z.B. dass gerade die Person, die für so viele Teenager ein Vorbild war, so etwas gemacht haben soll, wird dann nicht mehr deutlich. Dürfte man nicht erzählen, wer es nun eigentlich gewesen wäre, wären viele interessante Artikel nicht erschienen (dieser hier z.B.), viele interessante Diskussionen hätten nicht stattgefunden.

  127. Vor allem stellt sich mit die Frage, was für eine absurde Logik das ist, dass man berichten dürfe „wegen der Vorbildfunktion“ von Popstars, denn, nehmen wir einmal für einen Augenblick nur an, es gäbe sie wirklich, würde sie dann nicht genau durch die Berichterstattung zerstört und würde dann das Argument nicht etwa so lauten: „Ja, wir müssen berichten, denn die Frau ist doch ein Vorbild, und, ja, wir müssen den Leuten doch erzählen, dass in Wahrheit kein Vorbild, sondern ein schlechtes Vorbild ist. Und dann wird sie wirklich ein schlechtes Vorbild, wenn alle Leute das wissen und unser Auftrag der schlechte Vorbilder-Erschaffung ist getan“?

  128. dies ist der erste kommentar, den ich überhaupt unter einen internet-artikel setze und das nicht ohne grund.

    der aktuelle blogeintrag hat mir mal wieder verdeutlicht, wie wichtig ihre reflexionen für die medienbranche sind. sie u.a. sind das gewissen dieses berufsstandes.

    bitte weiter so!

  129. @ Peter Sansibar #132:

    „Tatsache“ ist ein großes Wort. Ich spekuliere aufgrund der mir bekannten Faktenlage genauso wie alle anderen – nur dass ich grundsätzlich von der Unschuldsvermutung ausgehe, und alles was nicht bewiesen ist, nicht anerkenne.

    Seien Sie versichert das es nicht der Wikipedia bedarf, um mir „Vorsatz“ im juristischen Sinne zu erläutern.

    Die Staatsanwaltschaft kann offenbar noch nicht einmal beweisen, dass die Beschuldigte heute mit dem HI-Virus infiziert ist. Somit lässt sich keine Aussage über eine Viruslast zu einem Zeitpunkt von vor fünf bis drei Jahren machen. Nach so einer langen Zeit kann nicht mehr mit signifikanter Wahrscheinlichkeit die Verwandschaft der beiden Virenstämmen in den Wirten nachgewiesen werden. Die Ansteckungsreihenfolge schon gleich gar nicht. Es gibt keine öffentliche Aussage der Beschuldigten, ob es überhaupt zum geschützen oder ungeschützen Geschlechtsverker mit dem Angeklagten gekommen ist, ob ihr bekannt war, das sie damals HIV-infiziert gewesen ist, und ob sie das mitgeteilt hat oder nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau einen Man beim ungeschützten Geschlechtsverkehr ansteckt ist kleiner als 1:1000. Von vorübergehenden Bewusstseinsstörungen (soll ja hin und wieder beim Sex vorkommen, Drogen und Alkohol wirken da unterstützend) will ich nicht fabulieren.

    Aber für Sie steht der Vorsatz – und zwar nur der Vorsatz – fest?

    Ich kenne Ger Neuber, ich kenne die Pressemitteilung, um niemanden zu kompromittieren sage ich nochmals „Gerichtsflurfunk“ – ich brauche nicht Udo Vetter um guten Gewissens „genüsslich” schreiben zu können.

    Die Wiederholungsgefahr setzt im Übrigen den Vorsatz voraus, den ich – wie Sie ja wissen – bestreite.

    @ rw #150:

    1. Ich übertreibe genauso schamlos wie alle anderen. Man nennt das Zynismus.

    2. Siehe meine Ausführungen an Peter Sansibar.

    3. Natürlich. Sonst hätte ich das nicht geschrieben.

    „Wenn die Polizei den Aufenthaltsort eines zu Verhaftenden kennt, fährt sie dahin und verhaftet – das ist ziemlich einfach. „

    Falls Sie das wirklich glauben, dann haben Sie nicht den Hauch eines Schimmers einer Ahnung, wie das wirklich vor sich geht.Bei Zumwinkel war es zwar in meinen Augen richtig ihn morgens in seinem Haus „abzufangen“, dass da aber Kamerateams dabei sein müssen hatte ich so im Gesetz noch nicht gelesen.

    4. Wiederholungsgefahr, Vorsatz und die Pressemitteilung gehören unmittelbar zusammen. Im übrigen muss ich die Wiederholungsgefahr nicht ausschließen, die Staatsanwaltschaft und das Gericht muss sie für wahrscheinlich halten.

    5. Siehe meine Ausführungen an Peter Sansibar.

    6. Da haben Sie zwar wahrscheinlich recht, das ist mir aber scheißegal.

  130. @ Stefan Niggemeier

    Daumen hoch!

    @ B.Schuss

    „Die für mich dabei entscheidende Frage ist: wollen die Menschen diese Art der Berichterstattung wirklich, oder hat der Boulevard uns über die Jahre bloss entsprechend konditioniert ?“ (Zitat # 51)

    Interessante Fragestellung. Ich denke, es ist eine Symbiose.

    @ Dennis, # 69

    Super, dem stimme ich zu.

    @ Okieh

    „[…] Opfern, deren leben sie jetzt auf dem Gewissen hat.“ (Zitat # 79)

    Das ist eine Mutmaßung und gleicht einer Vorverurteilung.

    „Durch plakative Berichterstattung werden dadurch vielleicht auch Menschenleben gerettet, weil viele neu sensibilisiert werden.“

    Man könnte auch sagen, durch reißerische, panikfördernde Berichterstattung werden die Menschen unangemessen verängstigt und Betroffene zum Schreckgespenst stilisiert, als seien sie der personifizierte Tod.

    @ rw

    „Im übrigen hat die Berichterstattung ja sicher den positiven Effekt, daß HIV und AIDS wieder stärker in das Bewusstsein vieler etwas zu sorgloser Menschen gelangt ist.“ (Zitat # 93)

    Aber der Modus operandi der Berichterstattung läßt zu wünschen übrig. HIV wird theatralisch und abschreckend inszeniert. Skandalgeifernde Dramatisierung an Stelle informativer Aufklärung. Und die wenigen, die sich an dieser versuchen, scheitern bei der (ach-so-komplizierten…) Differenzierung fachlich korrekter Termini. Medizinisch unkorrekt ist enttäuschender Weise bei der SZ die Rede von „AIDS-Erregern“ und „AIDS-Viren“
    http://www.sueddeutsche.de/wissen/730/465322/text/

    @ psil

    „[…] über das man sonnst nur vorurteilsbeladen hinter vorgehaltener Hand redet. (”HIV ist ein Problem von Randgruppen”) Dadurch das eine annerkannte Sängerin damit infiziert ist, […]“ (Zitat # 125)

    Besagter Sängerin wird eine Drogenkarriere und Prostitution nachgesagt… auch hier findet ein klatschartiger, vorurteilsbeladener Austausch statt. Im Sinne des Schubladendenkens wird auf das Klischee Drogen und Prostitution reduziert.

    @ Kunar (# 149)

    Es lebe das stereotyped thinking!

  131. Hm, ich finde es ja prima wenn jemand sich so ausführlich Gedanken macht über die Rolle der Presse, aber ich vermisse in den Ausführungen eine Reflexion eines der wichtigsten Kernpunkte, nämlich wie definiert sich denn „notwendig“, „Gewinn der Oeffentlichkeit“, „berechtigtes Informationsinteresse“ oder wie auch immer man es im jeweiligen Falle nennen will? Wieso ist denn hier „der Gewinn der Oeffentlichkeit“ kleiner als der Schaden der Person und wie bemisst sich das?
    Interessant finde ich dabei auch immer die Kontrollfrage, will heissen, wenn man hier nicht berichten „muss“, wo muss man denn dann berichten? Ist jemanden mit HIV zu infizieren und deswegen angezeigt zu werden privater als z.B. ein schwerer Verkehrsunfall in Brandenburg oder Inzest in Amstetten? Inwieweit muss man überhaupt über Unfälle und/oder damit verbundene Opferzahlen berichten und wieso?
    Und btw, auch die Kette von Verantwortungslosigkeit ist in der Realität IMO gar nicht so grundsätzlich falsch. Etwas was offiziell veröfentlicht wurde kann man nicht einfach durch Verschweigen ungeschehen machen. Wenn der Geist erstmal aus der Flasche ist bekommt man ihn eben nicht durch pure Willenskraft wieder hinein. Das ist natürlich auch ne zweischneidige Argumentation weil man natuerlich potentiell auch weitere Schaden anrichten kann, z.B. wenn man von Bild unzulässige Realnamennennungen nachplappert oder ähnliches. Aber wenn man güter gegeneinander abwägt ist das eben immer zweischneidig per definition.
    Richtiger fände ich da beispielsweise so eine Story wie hier nicht einfach nachzutratschen sondern in einem Artikel z.B. auch die Fragwürdigkeit des Vorgehens der Staatsanwaltschaft ernsthaft zu diskutieren.
    Im erwähnten Falle Türck erinnere mich vage bei SPON Artikel über den Prozess gelesen zu haben der sehr kritisch die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen beleuchtet hat. Im Gegensatz zum Gossengescmiere bei Bild und Co. impliziert dass dann eben nicht zwangsweise eine Vorverurteilung des Angeklagten.

  132. „Wenn der Geist erstmal aus der Flasche ist bekommt man ihn eben nicht durch pure Willenskraft wieder hinein.“ (Zitat Daniel, # 158)

    Aber man kann objektiv über die Sachlage argumentieren, sinieren, nachdenken, um daraus vielleicht die Quintessenz zu ziehen, bei der nächsten Flasche eventuell den Verschluss nicht zu öffnen. Und „„Die ich rief, die Geister, / Werd’ ich nun nicht los.“, wird wohl kaum seitens der Presse beklagt werden.

  133. Gerichtsberichterstattung ist Stalking. Der Gerichtberichterstatter begeht eine Straftat, wenn er sich im Gerichtssaal befindet und der Anwalt Dr. xxx erscheint..

    Rolf Schälike ist Stalker gegenüber dem Anwalt der hier diskutierten Sängerin. Das hat AG-Richterin Frau Dr. Monje am 16,03.09 als Richterin am LG ZK 53 beschlossen.

    Begründet wird das mit der Berichterstatung, einer Weihnachtskarte und der Bitte um Stellunnahme zu einer Übersicht aller dem „Stalker“ bekannten Verfahren des Anwalts von herrn Niggemeier.

    Die Widersüpruchsvetrjandlung findet a, 28.04.09 um 12:00, Raum !/137 im Amtsgerucht Berlin-CahrlottenbutrgAmtsgerichtsplatz 1, 14067 Berlin statt.

    Der Richter der hier diskutierten Verfügugn schreibt in diesem Zusamnmenhang an Rolf Schälike am 26.03.09:

    Ich … weise Sie vorsorglich darauf in, dass Ihr Zusammentreffen mit Herrn Dr. xxx im Sitzungssaal aufgrund der gegen Sie ergangenen einstweiligen Verfügung vom 16.03.2009 des Landgerichts Berlin 53 T 30/09-216 C 1001/09 AG Charlottenburg – eine Straftat nach § 4 GewSchG darstellen kann, soweit kein Fall der Wahrnehmung berechtigter Interessen vorliegt.

    In Ihrem eigenen Interesse rege ich daher an, ein Zusammentreffen mit Rechtsanwalt Dr. xxx .. zu vermeiden, solange die einstweilige Verfügung vom 16.03.09 Bestand hat.

  134. Was – Stalking?

    Ein Überlegungsfitzelchen zur Vorbildfrage, oder: folgt aus der Teilnahme an einer Aids-Gala eine Pflicht zur besonderen Vorsicht im privaten Umgang mit Aids.

    Im großen und ganzen ist eine Aidsgala keine strittige Sache, zu der man groß eine abweichende Position haben könnte, außer man ist katholischer Papst. Man nimmt nicht eine umstrittene Position ein, wie wenn man vielleicht für amnesty international eintritt. Man nutzt die eigene Popularität um der Veranstaltung zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen, aber eine Rückwirkung auf das eigene Verhalten wird nicht erwartet, wiewohl es natürlich selbstverständlich ist, daß man gegenüber niemanden eine Ansteckung in Kauf nimmt – dafür muß man aber nicht Vorstandsvorsitzender des nationalen Aidsbeirats sein.

    Möchte eigentlich jmd. den Namen des Staatsanwalts nennen? Wie hieß er noch gleich?

  135. […] Angesichts der zahlreichen, größtenteils populistischen und reißerischen, Artikel zum Fall der vorläufig festgenommenen Sängerin […]

  136. […] “Medien können sich doch bei der Entscheidung, was und wie sie berichten, nicht nur von der Frage leiten lassen, was erlaubt ist. Sie müssen sich die Frage stellen, was richtig ist. Und was notwendig ist. Ich weiß nicht, ob es erlaubt war, über den Verdacht gegen eine Sängerin, über ihr Intimleben und ihre HIV-Infektion zu berichten. Aber ich bin überzeugt davon, dass es nicht notwendig war.” Stefan Niggemeier […]

  137. zu 164 […] “Medien können sich doch bei der Entscheidung, was und wie sie berichten, nicht nur von der Frage leiten lassen, was erlaubt ist. Sie müssen sich die Frage stellen, was richtig ist. … Aber ich bin überzeugt davon, dass es nicht notwendig war.” Stefan Niggemeier […]

    Es ist richtig, dass die Medien sich nicht allein die Frage stellen dürfen, was ist erlaubt und was ist verboten.

    Hier geht es jedoch um eine Gerichtsentscheidung. Richter dürften nur danach richten, was ist erlaubt und was ist verboten.

    Richten Richter nach ihren ethischen, moralischen und gesellschaftlichen Vorstellungen bzw. persönlichen Gegebenheiten, dann dürfen diese die öffentliche Diskussion über deren Entscheidungen mit Veröffentlichng der Dokumente nicht scheuen und nicht verbieten.

    Der gleichen Richter verbot jedoch die Veröffentlichung der Stalker-EV. Beantragt wurde dies von dem hier diskutierte Anwalt der Sängerin.

    Auseinandersetzungen mit dieser konkreten Rechtsprechung darf nur in der beschränkten Öffentlichkeit der zuständigen Gerichte unter Hinzuziehung lediglich der konkret beteiligte Anwälte erfolgen.

    Das ist Geheimjustiz. Das steckt tatsächlich hinter der scheinbar enzigen Frage, was durfte über die Sängerin berichtet werden.

  138. Ich kann diese naive Betroffenheit im Fall Nadja B. überhauptnicht verstehen.
    Wer im Showgeschäft Karriere machen will, weiß doch worauf er sich einläßt.
    Nämlich darauf, dass die Medien künftig über jedes Detail des Privatlebens berichten werden. Über Wohl- genauso wie über Fehlverhalten.
    Es wird eben genauso über die Märchenhochzeit berichtet, wie ein paar Jahre später über den Rosenkrieg.
    Das ist einer der Nachteile in dieser Branche, wenn man das nicht möchte sollte man sich einen anderen Job suchen.
    Wer nicht gelegentlich eins auf die Nase bekommen will, der soll eben auch nicht Boxer werden oder wie die Amerikaner sagen „If you can’t stand the heat, get out of the kitchen.“
    Ein Anprangern der bösen Medien, die über so etwas berichten wirkt doch etwas lächerlich. Die Medien berichten nur über das was die Leute lesen wollen.
    In der Marktwirtschaft bestimmt immer noch die Nachfrage das Angebot.

  139. @Vauxi (166) : Ihre Einstellung finde ich zutiefst unsympathisch. Zum einen, setzen sie eine Prämisse die schon falsch ist. Es ist nicht immer gleich das, „was die Leute lesen wollen“. Vielmehr wird eine Sache, die eigentlich niemand wissen will, zunächst interessant oder spektakulär aufgemacht. Das betreibt die Bild zum Beispiel seit etlichen Jahren und es hat den Journalismus nachhaltig in Richtung Boulevard geprägt. Auch ihre Unterstellung von naiver Betroffenheit kann ich nur verurteilen. Es geht hier nicht vordergründig um den Schaden der Sängerin. Weder Herr Niggemeier noch die Kommentare haben das Behauptet, sondern es geht vordergründig darum, wer ihn verursacht und wie er verursacht wird. Die Medien benehmen sich, jedenfalls vom ethischen Standpunkt aus, hier deutlich daneben. Das Problem mit der Pressefreiheit ist, dass die Leute aus der Bekanntheit von Menschen automatisch schließen, dass deren Privatssphäre nun förmlich aufgehoben wurde. Als hätte die mit den CDs der Sängerin auch deren Rechte gekauft.

    Was das Juristische betrifft. Ich studiere die Rechtswissenschaft, bin daher also nur zu etwas 90 % Laie. Die Sängerin hat sicherlich nach dem Gericht einen Anspruch auf Unterlassung der Berichterstattung gem. §823 Abs. 1 iVm 1004 Abs. 1 analog BGB. Als sonstiges Recht gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art 1 Abs 1 iVm Art 2 Abs.1. Den Schutzbereich dieses Grundrechts teilt das Bundesverfassungsgericht in drei Sphären ein. Die Sozialsphäre, die Privatshäre und die Intimsphäre. Die Schutzwürdigkeit ist in dieser Reihenfolge aufsteigend. Eine Verletzung der Intimsphäre ist faktisch nicht zu rechtfertigen. Meiner Ansicht nach gehören Krankheiten eines Menschen, jedenfalls die sexuellen, durchaus zur Intimsphäre und daher ist das Urteil mE richtig.

    So, jetzt brauch ich praktisch keinen eigenen Blogeintrag mehr schreiben, naja, ich wollte ja eh hierhin verlinken.

  140. Juristisch stellt sich das Ding so dar, dass zurzeit per einstweilige Verfügung die Berichterstattung untersagt ist, da zu prüfen ist, ob gegen die Persönlichkeitsrechte der Dame verstossen wird, wenn berichtet wird. Die Dame ist keine Person der Zeitgeschichte, so der Vortrag des Anwalts der Dame.

    Wenn der damit durchkommt wird bald gar nicht mehr berichtet werden, wollen Sie das Herr Niggemeier?

  141. Mir fällt da was auf … ich hatte die Sache erstmal überhaupt nicht verfolgt, weil ich meine, daß es wichtigere Themen gibt. Aber nun erfahre ich, daß die StA die Verhaftung hier offenbar öffentlichkeitswirksam inszenierte — direkt vor einem Konzert, und der Verdacht wurde auch gleich Publik.

    Erinnert an … na?

    Genau. Jörg Tauss.

    Ist das jetzt die neueste Masche der Staatsanwaltschaften, Ermittlungen gegen Prominente mediengerecht darzustellen?

    Fragt sich
    Frosch

  142. Der Artikel spricht *ähm* schreibt auch mir aus der Seele! Ich habe mich schon oft über die Berichte geärgert, wo intimste Details von prominenten Personen ausgeschlachtet worden sind. Die Aussage, dass dies der Preis für den Bekanntheitsgrad und das damit verbundene verdiente Geld ist, teile ich keinesfalls! Menschen werden verfolgt und belagert von den Medien und wehe es wird ein Skandal gefunden, dann stürzen sich die Berichterstatter wie hungrige Wölfe darauf. Vor allem wie dann darüber berichtet wird, gerade in so manchen Zeitungen, finde ich unverantwortlich!

  143. Es wäre schon besser, wenn die Stars und VIPs der Szene entscheiden könnten was berichtet werden darf und was nicht.
    Kann ja nicht sein, dass eine mögliche schwere Straftat berichtet wird so lange noch die Unschuldsvermutung gilt und dass sich die Rechtspflege auch noch öffentlich äussert, unfassbar!

  144. Ach ja, was mir noch einfällt: Chris de Burgh hat sich auch mal gewaltig über ziemlichen Stuß geärgert, der in (vor allem, aber nicht nur) britischen Boulevard-Blättern über ihn verbreitet worden war. Hörtip: Chris de Burgh — This Weight On Me (Album: This Way Up). Sollten vielleicht noch ein paar mehr machen. :-)
    Gruß, Frosch

  145. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist das keine Privatsache mehr, schon gar nicht, wenn sie das öffentlich verkündet.

  146. #173: Und warum verkündet die Staatsanwaltschaft das entgegen der Unschuldsvermutung, obwohl ihr klar sein müßte, daß die Boulevard-Blätter auf solchen Schund nur warten?

    Ich bin keine Juristin, aber Ermittlungen müssen m.W. nicht unbedingt öffentlich sein. Bei der evtl. folgenden Strafverhandlung sieht das wieder anders aus. Aber soweit war man ja in diesem Fall noch gar nicht. (Bei Tauss auch nicht, übrigens.)

  147. Die hier merhfach angeführte Argumentation von wegen Intimsphäre ist in Bezug auf Sexleben, schwere Krankheit a priori ja richtig. Aber beides ist hier fuer den Straftatsvorwurf essentiell wichtig und von daher nicht einfach auslassbar.
    Als Vergleichsbeispiel möchte ich mal den Fall der Kladden-Erpressung heranziehen. Auch dort wurde dre volle Name immer genannt und auch ihr Sexleben mit dem Erpresser wurde thematisiert. War das auch falsch? Wieso ist das wichtiger, relevanter, interessanter als der aktuelle Fall N.?
    Ich glaube der Hauptunterschied ist das dort nicht kübelweise Hass und Spott über die Betroffene ausgekippt wurde und auch keine strittige Frage zur Sexualethik dait zusammenhing.
    Aber das die Gossenspresse hier wieder die Drechschleuder anschmeisst hat doch an sich nichts mit der Grundsatzfrage zu tun ob man im vorliegenden Falle berichten darf/soll, oder?

  148. Schwer zu verstehen was Hr. Niggemeier mit seinem Plädoyer hier bewirken will und auf was er plädiert.

    Sollte es Richtung „HIV-Infektion bewusst weiter geben darf nicht strafbar sein und darüber reden sollte man auch nicht.“ gehen, wie leider ganz merkwürdigerweise argumentiert, zynischerweise mit dem Argument verbunden, dass die Menschen „dann“ keine HIV-Tests mehr machen würden, wenn doch berichtet wird, also sollte es in diese Richtung gehen, dann wars ein Beitrag den einige, darunter auch ich, als Täterkultur betrachten würden.

    Ansonsten, klar, die Dame sitzt ein aus Gründen der Gefahrenabwehr (Stichwort: Wiederholungsgefahr), die Tatvorwürfe sind schwerwiegend und eine Nichtberichterstattung und damit verbunden gar eine Freisetzung der möglichen Täterin würde das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat vermutlich erschüttern.

  149. Früher war Homosexualität geheim, sogar verboten. Heute gibt es viele Prominente und Nichtprominente, welche dazu öffentlich stehen.

    Was ist schlimm an HIV und daran, dass bekannt ist, dass man daran erkrankt ist? Wahrscheinlich lediglich unsere Sehnsucht nach dem Mittelalter. dem wir noch nicht entkommen sind, und in das wir zurückstreben. Es zieht uns an, wie der Sumpf den in ihn hinein geratenen.

    Alles andere ist eine Rechtsfrage. Die Rechtsprechung ist weit entfernt vom realen Leben. Im Presserecht / Äußerungsrecht nimmt die Zensur zu.

    Das Persönlichkeitsrecht entartet zu einer Quelle für lukrative Geschäftsfelder.

  150. Hängt auch mit dem Glauben daran zusammen, dass Täter immer auch („irhgendwie“) Opfer sind. So darf Michael Stich, den ich (ansonsten ;–) sehr schätze, zu diesem Fall wie folgt zitiert werden:
    „Ob Sie ein Täter ist, wird sich erst noch rausstellen. Ein Opfer ist Nadja in jedem Fall.“

  151. Ich vermute ja, dass es sich um den konkreten Fall nicht um den Promi und den Fehler, der er/sie beganngen hat geht, sondern um die Krankheit AIDS. Wäre es ein Tripper oder irgendeine andere Infektion, wäre dies kaum erwähnt worden, ja auch nicht von der BILD.

    Ich empfehle:
    Brigitte Weingart: Ansteckende Wörter. Repräsentationen von AIDS, FfM.: Suhrkamp 2002.

  152. Viel seltsamer als die Frage ob es erlaubt ist über diesen Fall zu berichten, finde ich die Frage ob es notwendig ist darüber zu berichten.
    Natürlich ist es nicht unbedingt notwendig.
    Aber welche Meldungen sind schon unbedingt notwendig?

    Mein Leben wäre nicht dramatisch anders verlaufen, wenn ich nichts über den Fall gelesen hätte, das gleich ließe sich aber auch über Herrn Niggemeiers Medienschelte sagen, oder über Obamas neuen Hund, oder über das Erdbeben in Italien etc. etc.
    Alles das muss ich nicht unbedingt wissen, ich würde keinen Schaden nehmen wenn nicht darüber berichtet würde.
    Aber soll die Presse wirklich nur überlebenswichtige Mwldungen verbreiten?
    M.E. hat jemand der sich bei jeder Nachricht fragt ob diese denn notwendig sei, seinen Beruf als Journalist gründlich verfehlt.

  153. @vauxi
    Natürlich soll die Presse nicht nur überlebenswichtige Meldungen bringen (Schon irgendwie lustig, so eine Frage ausgerechnet in einem Blog zu stellen, der sich zur Freude seiner Leser regelmäßig mit Schaf- und Flauschkontent befasst…). Im Artikel wird nur die Frage aufgeworfen, wem es schadet, nicht zu berichten im Vergleich zur Frage, wem es schadet, _wenn_ berichtet wird. Mit einem Bericht über Obamas Hund wird jedenfall niemand vorverurteilt und (möglicherweise zu Unrecht!) gesellschaftlich demontiert.

  154. Wenn die Boulervardjournalisten und -manager nicht in „Bild“ schreiben dürfen, dann verteilen sich die Typen in anderen gefährlicheren Institutionen.

    Die Leser, welche den Bild-Mist verschlingen, befriedigen ihre Bedürfnisse, welche gegenwärtug von der „Bild“ befriedigt werden, durch Verbrechen.

    Die „Bild“ spielt eine ausgleichende Rolle. Die Zensur der Bild reinigt nicht nur das Medienfeld, sondern diese Zensur vertreibt die Akteure in schlimmere Gefilde.

  155. Mir scheint die Analyse in die Richtung zu gehen, dass Medien, die über die Sache berichten, bspw. die böse BILD, mehr oder weniger deutlich herabgesetzt werden.
    Bspw. sei der BILD-Diekmann auf Sechsjährigenniveau, wenn er die Pressefreiheit einfordert, da er der Argumentation, dass hier keine Person der Zeitgeschichte involviert ist, nicht teilen kann.
    Eigentlich wäre von Niggemeier, alle Aversionen zur BILD berücksichtigend, dennoch eher ein Eintreten für die Pressefreiheit zu erwarten gewesen, wie ich finde.
    Denn das Urteil des Gerichts, auch wenn es nur eine einstweilige Verführung ist, ist aus (meiner) liberalen Sicht ganz einfach skandalös. Ich verstehe beim besten Willen nicht warum das Gericht jetzt meint prüfen zu müssen, ob die No Angels-Sängerin eine Person der Zeitgeschichte ist oder nicht. Dass sie es ist ist offensichtlich und das Gericht wird auch irgendwann dementsprechend entscheiden.

    Der letzte Absatz – „Medien können sich doch bei der Entscheidung, was und wie sie berichten, nicht nur von der Frage leiten lassen, was erlaubt ist. Sie müssen sich die Frage stellen, was richtig ist. Und was notwendig ist.“ – liest sich für mich durchaus als Bereitschaft die Pressefreiheit zurückfahren zu wollen, es wird, wie auch schon bemerkt wurde, mit Kategorien gearbeitet, die die Presse so eigentlich nicht kennt.

    Also, entscheiden Sie mal weiterhin schön für sich, was i.p. Berichterstattung „erlaubt“, „richtig“ und „notwendig“ ist, Herr Niggemeier.

  156. @vauxi: Wenn man nicht notwendige Dinge schreibt, sollte einen aber die Frage anleiten, ob der Bericht positive/keine/negative Auswirkungen hat. Und wenn die Auswirkungen multipel sind, sollte man eine Abwägung treffen. Und wenn man dabei feststellt, dass der nicht notwendige Artikel mehr schadet als nutzt, sollte man ihn nicht verfassen und schon gar nicht veröffentlichen.

    Beinahe alle Artikel, Berichte, Sendungen sind nicht notwendig im eigentlichen Sinne, also dass sie eine Not abwenden. Aber sehr viele davon entfachen Diskussionen, Denkarten werden veränderten und das alles fließt in den Diskurs ein, der unsere Gesellschaft und Kultur prägt und weiterentwickelt. Sie haben eine Existenzberechtigung.

    Nicht die Notwendigkeit ist das Maß, an dem man festmacht, ob ein Artikel in die Zeitung oder ins Netz gehört oder nicht. Die absehbaren Folgen sind es.

  157. @Heinz: „Erlaubt“ ist die einzige objektiv messbare Größe, was „notwendig“ und „richtig“ ist, ist natürlich eine Entscheidung, die jeder Einzelne für sich fällt.

    Ich verstehe nicht, wie Sie in Stefan Niggemeiers Forderung, Medien sollten nicht alles, was erlaubt ist auch unbedingt tun, die Bereitschaft zur Einschränkung der Pressefreiheit hineininterpretieren.

    Die Medien sollen weiterhin dürfen – schön wäre es aber, wenn die Verantwortlichen diesen Rahmen in manchen Fällen nicht immer bis an die Grenze strapazieren und dabei gegen die Regeln des Anstands verstoßen. Das kann man fordern, ohne tatsächliche Beschränkungen zu wollen.

    Sie sagen: „[…] es wird, wie auch schon bemerkt wurde, mit Kategorien gearbeitet, die die Presse so eigentlich nicht kennt.“

    Ja. Das ist das Problem.

  158. „Nicht die Notwendigkeit ist das Maß, an dem man festmacht, ob ein Artikel in die Zeitung oder ins Netz gehört oder nicht. Die absehbaren Folgen sind es.“

    Und sind die Folgen negativ, dann „gehört“ der Artikel nicht in die Medien?
    Und wer stellt die absehbaren negativen Folgen ggf. fest?
    Der Presserat?
    Die Rechtspflege?

    Ich sach nur: öh, öh, es wird gerade massiv am Recht der freien Meinungsäusserung und am Presserecht gesägt, wie Rolf oben schon anmerkte (u.a. vom OLG Hamburg, Buske, gerne aber auch auf EU-Ebene).

  159. @fauli:
    „Ich verstehe nicht, wie Sie in Stefan Niggemeiers Forderung, Medien sollten nicht alles, was erlaubt ist auch unbedingt tun, die Bereitschaft zur Einschränkung der Pressefreiheit hineininterpretieren.“

    Weil es einen direkten Kontext zur Einschränkung der Pressefreiheit gibt: ein Gerichtsurteil.
    An diesem hangelte sich SN ja auch durch seinen Vortrag.

  160. Aber Stefan Niggemeier sagt nicht, dass das Urteil richtig war. Ich halte es für falsch. Aber was kann SN dafür, wenn in Berlin ein Gericht ein Urteil fällt, das mit dem Fall zu tun hat, den er betrachtet? Er schreibt zwar über das Urteil in diesem Blogbeitrag, aber er stellt keinen Kontext mit seinen Forderungen her. Den konstruieren Sie. Die essentiellen Bestandteile SNs Aufsatzes sind nicht von dem Urteil abhängig.

    Lesen Sie doch bitte meinen ganzen Kommentar: Ich erläutere doch, welche Kategorien subjektiv sind – ob ein Artikel in die Zeitung gehört, entscheidet jeder einzelne. Wenn es nach mir ginge, würden die Rezipienten nach dem Motto entscheiden: Was du nicht willst, das man dir tut…

    Anständig handeln heißt, nicht alles, was erlaubt ist, auch zu tun. Und ich formuliere nochmal, was ich in meinem letzten Kommentar schon ausgedrückt habe: Die Medien sollen weiterhin so etwas dürfen. Aber sie sollen sich anständig verhalten und es bleiben lassen. Was anständig ist, kann jeder einzelne für sich definieren. Aber jede einzelne Person kann auch anprangern, was sie für unanständig hält, in einem Blog z.B.

    Nicht die Pressefreiheit ist unanständig. Wie damit umgegangen wird, finde ich nicht gut.

  161. Nach Volks-Bank, VolksLaufschuh, Volks-Wurst, Volks-Disse nun auch Volks-Empfinden. Offenbar kann selbst hier kein Konsens erzielt werden, ein gemeinsames Empfinden würde ich daher verneinen.

    Diese Einstellung der BLÖD, wenn man jemanden nicht weiter hochjubeln kann, ihn dann bei nächtsschlechter Gelegenheit zu verunglimpfen, zeigt letztlich, wie abgehoben man im ASV ist. Hätte dort jemand ein Gespür, wie „der einfache Mann auf der Strasse“ tickt, hätten sie Kampagnen gefahren

    gegen die Bahnprivatisierung.

    für (wenigstens eine Diskussion über) ein bedingungsloses Grundeinkommen.

    gegen die Abwrackprämie. Kopfschüttelnd

  162. Den Fall Kladden finde ich zurecht erwähnt. Wieso gehört das in die Presse? Damit einsame Frauen vor Heiratsschwindlern gewarnt werden?

    Die Schaulust dient doch fast nur der Unterhaltung. Es gibt vielleicht keine gleichartige Diskussion, weil man Frau Kladden zutraut eine kleine Schar Anwälte selbständig zu dirigieren.

    Sicher haben es beide Frauen mit Schadenfreude zu tun, aber es auch sehr unterschiedliche Weisen Opfer zu sein, und Täterin ist Frau Kladden eigentlich gar nicht.

    Hat sie versucht den Fall diskret behandeln zu lassen? Ich finde es nicht falsch über die Privatsphäre der Opfer neu nachzudenken – Privatsphäre ist ja ein Recht, daß erst nach und nach entdeckt und erfunden wird – das ist ja keine gottgegebene oder nicht gegebene Tatsache, und weil es früher wenig davon gab muß das heute auch so sein.

  163. @fauli:
    „Nicht die Pressefreiheit ist unanständig. Wie damit umgegangen wird, finde ich nicht gut.“

    Halten wir einfach fest, dass SN das Umgehen damit auch nicht gut findet und einer Einschränkung der Pressefreiheit, vgl. auch die einstweilige Verfügung gegen BILD, jedenfalls nicht entschlossen gegenüber tritt.

    Ich rate dringend jedem ab persönliche Kategorien bzgl. der Pressefreiheit zu entwickeln, wie bspw. „richtig“ oder „notwendig“.

    SN bewegt sich hier in die falsche Richtung und auch Du, lieber fauli, könntest Deine Meinung, die hier idT nur ein „Find ich gut/Find ich nicht so gut“ sein kann, zurückhalten, da sie letztlich nichts zur Sache tut.

    Ich fand es auch nicht so toll wie Tauss bearbeitet worden ist, bei der Dame jetzt find ichs OK, aber, so what?
    Stilfragen sind sekundär, wenn die Rechtspflege fälschlicherweise Berichterstattung unterbindet.

  164. […] Von Mein Parteibuch-Blog. Mit der Einstellung zur Zensur ist das in Deutschland schon lustig. Das halbe Internet regt sich in Deutschland über den Uschi-Filter auf. Lustig sind die Maßstäbe, mit denen gemessen wird. Stefan Niggemeier, Macher vom Bildblog und preise-schubsen-gekrönter Medienblogger, schrieb wenige Stunden vorher über die Zensur in Deutschland: […]

  165. @193:
    Finde den FAS-Artikel insgesamt gar nicht mal schlecht. Leider unterlaufem den Kollegen Minkmar dort die gleichen 2 Kern“fehler“ die ich bei Herrn Niggemeyer sehe:

    1. Wird so getan als drehe sich alles nur darum dass diese Frau HIV-positiv sei. Dem ist aber nicht so. Es existieren eine Anzeige und eine Verhaftung die damit in direktem Zusammenhang stehen und ich habe noch von keinem den Hauch eines Arguments gehört wieso man darüber nicht berichten sollte oder wie man da den Zusammenhang mit AIDS weglassen kann/soll?
    Sind Verbrechen bzw. der Verdacht eines solchen automatisch nicht berichtenswert sobald Sex/AIDS?/Intimitäten drin vorkommen?

    2. Erliegt auch Minkmar der Versuchung seine Privatmeinung zum Thema AIDS im letzten Absatz kundzutun, was er übrigens vorher im Artikel zurecht kritisiert.
    Mein Hauptproblem damit ist dass es bei mir den Eindruck erweckt dass weil er die Gesetzeslage bzw.deren Auslegung in Darmstadt für falsch hält er das Thema am liebsten totschweigen will damit sich diese „falschen“ Ansichten nicht verbreitet. Dass ist dann aber keine Prinzipfrage von Pressefreiheit oder Informationswert etc.
    Davon ab scheint er inhaltlich wohl auch nur halbinformiert über das Thema, denn er redet vo der Gefahr eines „Graumarkt“ für AIDS-Tests deren „Ergbenisse nirgends gespeichert“ werden. Aber kann man nicht an jedem Gesundheitsamt und Dutzenden anderen Stellen seit ewig anonyme Tests machen lassen? Diese Form von Vertraulichkeit ist doch seit ewig ein essentieller Kernpunkt der Prävention um Leuten die Angst vor Tests zu nehmen?

  166. Der Minkmar-Artikel hat selbst etwas Denunziatorisches, was soll das Foto des Staatsanwalts?
    Oder der Absatz „Entfesselter Wahnsinn“ in dem der von der Staatsanwaltschaft geäusserte und durch Zeugenaussagen belegte Tatverdacht lächerlich gemacht wird.
    Der eine oder andere wird sich vielleicht fragen:
    Würde sowas auch dann rausgehauen werden, wenn der Täter ein Mann wäre?
    Hätte so einen Text nicht in der FAZ erwartet.

  167. @ Heinz #176 & 177:

    Was Sie merkwürdig finden, finde ich konsequent. Stellen Sie sich vor, man müsse über das Verbot der Steuerhinterziehung Bescheid wissen, damit man wegen Steuerhinterziehung belangt werden kann. Ich weiß selbts, dass der Vergleich hinkt. Für Sie sollte er aber reichen.

    @ Heinz #179:

    Es geht Stich nicht grundsätzlich um alle Täter, sondern nur um eine einzige Angeklagte. Ich weiß, dass Sie sich nicht vorstellen können, dass sie unschuldig im Sinne der Anklage sein könnte. Versuchen Sie es einmal und lesen Sie dann Stichs Aussage noch mal. Und ja, ne, is‘ klar, Andreas Türck ist auch kein Opfer.

    @ Heinz #184:

    Wenn ich forderte, dass Deutsche Urlaub in Deutschland machen sollen, sei es aus ökologischen Gründen oder weil mir Hotels in Bayern gehören, würde ich dann auch die Reisefreiheit beschränken?

    @ Heinz #192:

    Die Pressefreiheit wäre eingeschränkt, wenn über den Fall nicht berichtet werden dürfte. Es darf berichtet werden. Das Gericht hat lediglich der Bild verboten, weiter zu berichten. Dazu ist es nur gekommen, weil berichtet wurde, wie berichtet wurde. Und da die Bild sich besonders frei fühlt, schert sie sich eine Kehricht darum.

  168. @Hein:
    Verstehe ich Sie richtig: Sie raten dringend davon ab, dass Journalisten sich, bevor sie über etwas berichten, die Frage stellen, ob eine Berichterstattung aus ihrer ganz persönlichen Sicht moralisch vertretbar ist? Sie warnen also vor dem kategorischen Imperativ? Das ist ja mal ne interessante Einstellung, die man so weiß Gott nicht oft zu lesen bekommt.

  169. @ Heinz #197:

    Es wird ja immer schlimmer mit Ihnen. Die Bild darf also mit Foto und Namensnennung über die Beklagte berichten – das ist dann Pressefreiheit – bei Minkmar ist des Denunziation. Aha.

    Und ja, wenn es einen (männlichen) Täter gebe, würde es anders aussehen. Weil es momentan nur eine Tatverdächtige (ich schreibe lieber Beklagte, aber der Unterschied ist marginal) gibt.

  170. @SvenR:
    „Tatverdächtige“ oder „mutmassliche Täterin“ wären richtig, klar.
    Ich finde es grundsätzlich gut, wenn über mutmassliche Täter (bspw. auch Ackermann, Zumwinkel, Sauerland-Gruppe) berichtet wird. Gerne auch polemisch, wie bspw. Minkmar u.a. es gelegentlich tun. Beste Grüße!

  171. @192 Heinz:Wie erkläre ich es eigentlich, damit Sie mich beim dritten mal verstehen und nicht jedesmal die ständig selbe und konsequent falsche Interpretation meiner Worte wiederholen?

    Nicht der Pressefreiheit trete ich, oder irgendwer sonst hier mit Kategorien gegenüber. Pressefreiheit als absolutes Gut ist frei von Kategorien.
    Dass ich und andere Kommentatoren das Gut der Pressefreiheit kategorisieren, IST FALSCH.
    Wir finden die Berichterstattung anstößig. Es geht um die geschriebenen Artikel, die mit Kategorien wie „notwendig“, „richtig“ und „falsch“ bewertet werden.

    Und das Kernproblem ist nicht die EV gegen BILD. Das Kernproblem ist erstens, wie die ermittelnde Staatsanwaltschaft hier vorgegangen ist und zweitens, was in den Medien daraus dann gemacht wurde.

    Genau das selbe, wie ich in meinen letzten Kommentaren schon formuliert habe, können Sie auch in SvenRs vorletztem Kommentar, im letzten Absatz nachlesen. Er hat anders formuliert, vielleicht verstehen Sie ihn ja besser als mich, vielleicht kann ich mich einfach nicht verständlich machen…

    OT: Bitte hören Sie auf, mich „fauli“ zu nennen. Fast exakt so hieß ein anderer Kommentator, der etwas weiter oben was geschrieben hat. Mit dem möchte ich nichts zu tun haben.

  172. Das Kernproblem ist (für mich ;–) die Einschränkung der Pressefreiheit, an der sich der Blogeintrag hier aufhängt und diesem ist hier leider beim besten Willen kein Widerspruch zu entnehmen, sondern eher Zustimmung.
    Es ist aber nicht einzig die BILD, die getroffen wird.
    Sonst ginge es ja noch, lieber fauler Sack, BG!

  173. @ Heinz #205:

    Wo – um Himmels willen – ist die Pressefreiheit eingeschränkt worden? Und wer – außer der Bild – ist von einer EV gegen die Bild „getroffen“?

    Sie schwafeln.

  174. @205 Heinz: Dass der Blogeintrag sich an einer Einschränkung der Pressefreiheit aufhängt, müssten Sie mir schon belegen. Das ist nämlich verkehrt – und wird nicht dadurch richtig, dass Sie es einfach behaupten. Man hätte den Blogeintrag auch ohne das Urteil aus Berlin schreiben können, einzig ein willkommener Einstieg, den man benutzen kann ( nicht muss ) um die essentiellen Punkte anzusprechen, hätte gefehlt.
    Oder ganz einfach formuliert: Die Fragen nach notwendig, gedurft und gemusst sind unabhängig von dem Urteil aus Berlin.

    Das einzige, was ich als eventuell kritikwürdig nachvollziehen kann, wenn ich es aus Ihrer Perspektive betrachte, ist, dass Stefan Niggemeier die EV nicht als grundsätzlich falsch verurteilt hat.
    Das Gegenteil hat er allerdings auch nicht getan.

  175. @207: Da ist nichts unverständlich, aber was soll ihr Anwalt auch sonst sagen? Die EV gilt erstmal nur für BILD, nur weil Hr. Schertz sagt, dass jetzt auch alle anderen nicht mehr dürfen, heißt das nicht, dass jetzt alle anderen nicht mehr dürfen.

    Soweit ich informiert bin, müsste im Extremfall gegen jede Zeitung eine eigene EV erwirkt werden. Allerdings darf man mich hier eines besseren belehren.

  176. Die FAS enthält heute nicht nur den bereits erwähnten Artikel von Nils Minkmar, in dem er den Namen des Staatsanwaltes nennt, den der Sängerin aber abkürzt, sondern im Ressort „Gesellschaft“ einen Beitrag von Christoph Gunkel, in dem der volle Name der Sängerin ausgeschrieben wird.
    Das nenne ich intramedialen Pluralismus.

  177. @fauler Sack:
    Die einstweilige Verfügung zieht sich durch den Blogeintrag, von mir aus darf dieser Aspekt, also der je nach Sichtweise mutige oder vielleicht auch bösartige Kampf des „niveauinfantilen“ Diekmanns, als Randaspekt betrachtet werden, warum nicht? Es herrscht ja Meinungsfreiheit.
    Die EV richtet sich erst einmal gegen die BILD, wird diese Bestand haben, woran allerdings niemand zu glauben scheint, dann sind alle anderen Medien dran, dann wirds ganz merkwürdig.
    So, mir langts jetzt langsam, natürlich darf man darauf plädieren diesen Sachverhalt nicht in den Medien breitzutreten, auch das geht. Man sollte den Angriff auf die Pressefreiheit und die moralische Bewertung bzw. Verurteilung der Berichterstattung bestmöglich trennen, ich denke das wäre ein Konsens, lieber fauler Sack.

  178. @ Heinz #211:

    Es gibt keinen Angriff auf die Pressefreiheit. Wenn ich schreibe, dass ich den Eindruck gewonnen habe, dass Sie entweder nicht verstehen wollen, oder können, so ist das durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn ich schreiben würde, dass jemand vollkommen dumm sei oder Steuern hinterziehe oder einen Diebstahl begangen habe und das noch nicht rechtskräftig festgestellt worden wäre, ist das durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Und ganz ähnlich ist das mit der Pressefreiheit.

  179. Stefan, danke für diese Meinung. Ich bin nicht immer Deiner Meinung, selbst hier sehe ich verschiedene Aspekte, aber Deine Meinung ist sehr wichtig.

    Wo mir die Medien auch aufgestoßen sind – und auch da BILD vornedran – war die Berichterstattung über Kurt Demmler. Der war wohl schuldig, das ist nicht mehr zu bestreiten, doch auf jemand, der am Boden liegt, noch gnadenlos nachzutreten, das ist unakzeptabel.

    http://bombenlegenleichtgemacht.wordpress.com/2009/02/04/nachruf-auf-kurt-demmler-der-mann-der-die-kinder-zu-sehr-liebte/

    Und was Jörg Haider betrifft: Ok, ich bin froh, daß der nicht mehr ist. Aber solche Hetzartikel

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28943/1.html

    die scheinheilig auch noch so tun, als ginge es nur darum, was „aufzuklären“, sind inakzeptabel.

    (Und nein, das war nicht verboten, sondern das wurde sofort gesagt, als ob es einen Unterschied macht, ob der sich unter Männern oder Frauen besoffen hat)

    @15: „Wie kann man eigentlich so bescheuert sein und mit einem Pop-Sternchen ungeschützten Geschlechtsverkehr haben?“

    Ja, das stimmt natürlich, aber ob Mike Jaggers Groupies immer einen Gummi dabei hatten?

    @Dennis58: Ist denn erweisen, dass die Dame keine „viruslast“ hatte? Ist doch eher unahrscheinlich.

  180. Hallo Herr Niggemeier,

    auch ich finde, dies ist ein grandioser Artikel – der beste, den ich bisher zu dem Thema gelesen habe. Gleichwohl bringt er die Problematik nur am Rande auf dem Punkt: Wenn sich alle Menschen immer verantwortungsbewusst und „anständig“ verhalten würden, gäbe es kein Problem. Insofern ist die Frage „was darf die Presse?“ ja eben nicht unerheblich.

    Natürlich wollen die Schundblätter dieses Landes (und nicht nur die) allen voran Auflage machen. Sie werden halt nicht von Idealisten geführt, sondern von BWLern, die (meist) einzig auf die Rendite schauen. Das ist, vorerst, noch so gewollt und entspricht dem gesellschaftlichen Konsens, dass Marktwirtschaft immer und in allen Bereichen das gelbe vom Ei sei.

    Die Frage ist also, warum das Persönlichkeitsrecht von Prominenten überhaupt Vogelfrei sein sollte. Muss ich wissen, ob Gerhard Schröder in den Puff geht? Muss ich wissen, ob Mick Jagger sich die Nase zukokst? Nein, dass muss ich nicht.

    Ich wäre da ganz pragmatisch – wenn ein Priester Enthaltsamkeit predigt, aber insgeheim privat in den Puff geht, dann hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran, dies zu erfahren. Wenn Gerhard Schröder „Gürtel engerschnallen“-Parolen absondert, aber Brioni-Anzüge trägt, dann hat die Öffentlichkeit auch ein Interesse daran, dies zu erfahren. Der Grund ist aber einzig und allein der Kontext – womit begebe ich mich an die Öffentlichkeit und wie spiegelt sich meine öffentliche Selbstdarstellung im Privatleben wider?

    Um auf Ihr Beispiel zurück zu kommen – wenn Britney Spears nicht singen könnte und immer nur playback auftritt, dann hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran. Ebenso, wenn Sie abgetrieben hätte, da sie sich mehrfach öffentlich gegen Abtreibung ausgesprochen hat.

    Es gehört aber nicht in die Öffentlichkeit, dass sie ohne Höschen in einen Lamborghini einsteigt – who the f*** cares?

    Insofern – ich wäre für ein solideres Persönlichkeitsrecht und würde die Pressefreiheit an dieser Stelle ohne Sorge beschneiden. Und nein, ich bin nicht Prominent – aber sollte ich es mal werden, ich würde, glaube ich, häufig handgreiflich werden. Oder meine Bodyguards. Geld für Anwälte hätte ich dann ja – und Paparazzi verprügeln ist zudem bestimmt gut fürs Image.

  181. > Insofern – ich wäre für ein solideres Persönlichkeitsrecht und würde die Pressefreiheit an dieser Stelle ohne Sorge beschneiden.

    Yup, Botschaft angekommen.

  182. Danke Herr Niggemeier, für diese wunderbar verfassten Gedanken.
    Hätte bis zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, was man der „Die Pressefreiheit ist tot!“-Polemik an hilfreichem Gedankengut hätte entgegensetzen können.
    Ebenso bei der „Person des öffentlichen Lebens“-Problematik.

    Sehr schön!
    Und leider sehr traurig…

  183. Die Diskussion um Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht ist ja nicht verkehrt, entbehrt aber in dem konkreten Fall weitgehend jeder Grundlage. Die Presse bezog sich auf Informationen der Staatsanwaltschaft und konnte und mußte deshalb auch nicht anders handeln, wohl aber der verantwortliche Staatsanwalt, der hier höchst sensible medizinische Informationen an die Öffentlichkeit gebracht hat. Das ist unentschuldbar und strafwürdig und es wäre interessant zu erfahren, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde – aber das ist ja für die Quote nicht spannend.

    Trotzdem interessant – oder symptomatisch – ist, daß sofort Reaktionen bezüglich der Gefährdung der Pressefreiheit auftauchten, ein ähnliches „Killerargument“, wie die berühmte „Medienschelte“.

    Ich meine, daß Pressefreiheit nicht so leichtfertig gefährdet gesehen werden darf. Pressefreiheit hat etwas mit Demokratieverständnis zu tun, und nichts, aber auch garnichts mit den Persönlichkeitsrechten eines vermeindich Prominenten. Und Haider war eben nicht nur Prominent, sondern hatte eine öffentliche Funktion, ein fundamentaler Unterschied zu den im Blogg genannten Vorbildern.

    Das Problem ist, daß wir inzwischen in einem Medienstaat leben, der sich sein Medienvolk und damit damit seine Regierung selbst schafft. Die Macht der Bild-Zeitung und – für die pseudo-Intellektuellen – der Anne Wills wird unerträglich. Früher war die Objektivität der Tagesschau ein Postulat – heute ist die sogenannt Anmoderation in der Tagesschau schon Kommentar.

    Ich begrüße den Aufruf zum Bewußtsein für Verantwortung und lehne jegliche EinschrÄnkung der Pressefreiheit ab. Aber wo sind die Verantwortlichen, die noch Verantwortung ausüben?

  184. @Michael:
    Ging ja nur um mehrfache schwere Körperveltzung und Wiederholungsgefahr und die Tatverdächtige war sicherlich auch keine Person der Zeitgeschichte, die Information der Öffentlichkeit durch die Staatsanwaltschaft muss so zu sagen zwingend mit einem Disziplinarverfahren bearbeitet werden ggf. auch die Strafbarkeit des Handelns festgestellt werden.
    Und es geht selbstverständlich in diesem Fall auch überhaupt nicht um die Pressefreiheit.
    LOL

  185. Heinz #220:

    Mehrfache schwere Körperverletzung? Sie verstehen nur, was Sie vorher eh‘ schon wusten.

  186. @Heinz 220: Nein. Es geht um EINE gefährliche Körperverletzung ( keine MEHRFACHE schwere ), die überdies noch gar nicht rechtskräftig festgestellt wurde. Wie auch noch nicht festgestellt wurde, ob der HI Virus wirklich von ihr stammt.

    Sind Sie eigentlich von den ganzen Schundberichten, die Sie unter dem Deckmäntelchen der Pressefreiheit verteidigen, mittlerweile konditioniert, oder erklärt sich der Unsinn in #220 noch anders? Jeder kann ja mal einen schlechten Tag haben…

    Es geht auch nicht um die Pressefreiheit an sich, sondern was Menschen daraus machen. Freiheit ist ein Gut, mit dem man verantwortungsvoll umgehen sollte, denn es ist kostbar. Finden Sie die Berichtertattung nach wie vor so verantwortungsvoll, wie es einem kostbaren Gut wie der Pressefreiheit angemessen wäre?

  187. @fauli:
    Wichtig ist eben die Diskussion über die Notwendigkeit der Pressefreiheit von derjenigen zu trennen, die sich mit dem Niveau der Berichterstattung, beispielsweise derjenigen der BILD, beschäftigt.
    Dass das nicht hier geschieht und anscheinend von Hr. Niggemeier auch nicht angestrebt ist, ist schade. Einige Leserreaktionen zeigen dann ja auch wie es verstanden wird. Wobei ich natürlich immer noch nicht weiss wie es Hr. Niggemeier nun gemeint hat. Er lässt die Antwort offen, sein gutes Recht übrigens.
    Und, lieber fauli, ob es nun wie nach meiner Kenntnis drei belastende Zeugenaussagen gibt oder nur eine, es besteht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wiederholungsgefahr. Gefahrenabwehr hat nichts mit der Unschuldsvermutung zu tun, die selbstverständlich auch für die No Angels-Sängerin zu gelten hat.
    Und selbstverständlich liegt ein verantwortungsvoller Umgang mit der Pressefreiheit vor, wenn die BILD, die dpa und andere Agenturen, sogar die FAZ, die ich mit Hr.Niggemeier in Verbindung bringe, eigentlich alle Medien über diesen Fall berichten.
    Ist ja eine Person der Zeitgeschichte, das zweifelt ja auch niemand an, das Berliner Gericht prüft ja auch nur ein wenig, darum die Einstweilige.
    Beste Grüße!

  188. @Heinz: Zitat:
    „Wichtig ist eben die Diskussion über die Notwendigkeit der Pressefreiheit von derjenigen zu trennen, die sich mit dem Niveau der Berichterstattung, beispielsweise derjenigen der BILD, beschäftigt.
    Dass das nicht hier geschieht und anscheinend von Hr. Niggemeier auch nicht angestrebt ist, ist schade. Einige Leserreaktionen zeigen dann ja auch wie es verstanden wird. Wobei ich natürlich immer noch nicht weiss wie es Hr. Niggemeier nun gemeint hat. Er lässt die Antwort offen, sein gutes Recht übrigens.“

    Doch, genau diese Trennung gibt es hier und sie wird auch von den meisten verstanden. Sie sind da eine bemerkenswerte Ausnahme.

    Worin diese Trennung besteht, habe ich Ihnen drei Kommentare lang in absolut unmissverständlicher Form erklärt – dass Sie es offensichtlich trotzdem nicht verstehen, kann ich nicht mehr nachvollziehen.

    EINE DISKUSSION ÜBER DIE NOTWENDIGKEIT DER PRESSEFREIHEIT EXISTIERT HIER NICHT!

    Es geht ausschließlich um verantwortlichen Umgang mit der Pressefreiheit, alle von Stefan Niggemeier angeführten Kategorien beziehen sich auf die Art dieses Umgangs, NICHT AUF DIE PRESSEFREIHEIT SELBST.

    Zitat:
    „Und, lieber fauli, ob es nun wie nach meiner Kenntnis drei belastende Zeugenaussagen gibt oder nur eine, […]“

    Es gibt drei belastende Zeugenaussagen. Aber nur eine mutmaßliche gefährliche Körperverletzung, nicht drei schwere. Die anderen beiden Männer sind nicht infiziert, soweit man weiß.

    Dass sie den Umgang mit der Pressefreiheit, den z.B. BILD hier betreibt, tatsächlich als verantwortungsvoll betrachten, finde ich gruselig.

    In Teilen Amerikas darf ich Leute erschießen, die sich unerlaubt auf meinem Grund und Boden befinden, wenn ich sie darauf hinweise, dass sie hier nicht erwünscht sind und ich eine Waffe habe, die ich auch zu benutzen gedenke. Man darf das tun. Aber ist das ein verantwortungsvoller Umgang mit der Waffe?

  189. Lass mal gut sein, lieber fauler Sack, ich bin meine Kritik an Hr.Niggemeiers Vortrag schon recht gut losgeworden und neue Aspekte eröffnen sich mir eigentlich nicht.
    Nächstes Mal einfach die Kritik an der doofen BILD oder gerne auch an anderen Fehlleistungen anderer Medien einfach nicht an einer einstweiligen Verfügung festmachen, die ganz vermutlich rechtlich fehlerhaft ist, und dann gibbet auch keine Problem mit dem Heinz.
    Ich unterschiede ziemlich streng zwischen dem Formalen bzw. Rechtlichen und der Moral, letztere hält mich vom Lesen der BILD und des BILDBlogs ab, aber ersteres bedrängte mich auf eine saubere Trennung zu bestehen. Bleiben Sie, lieber fauler Sack, also einfach ganz locker wenn ich den Umgang der Medien in diesem Fall als „verantwortungsbewusst“ betrachte, gemeint ist nicht dass ich die Berichterstattung gut finde oder bes. zur Kenntnis nehme (ausser eben möglichst wenig um hierr überhaupt beitragen zu können).
    Divide et impera!

  190. @ Srefan #222:

    Das schwere wollte ich kursivieren, scheint mir nicht gelungen zu sein. Und nein, es lohnt nicht, aber wenn immer der Klügere nachgibt…

  191. @223: Ganz genau genommen geht es um eine vollendete gefährliche Körperverletzung und zwei versuchte gefährliche Körperverletzungen – wenn die Medienberichte richtig sind und die Vorwürfe tatsächlich zutreffen sollten.

  192. Ich möchte noch einmal auf den Aspekt zurückkommen, dass Promis, die Homestories erlauben, damit auch akzeptieren müssen, dass über alle anderen Aspekte ihres Privatlebens berichtet wird. Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen, sonst dürfte auch jeder Gast, den man mal zum Abendessen eingeladen hat, jederzeit auch nachts um drei klingeln und verlangen, sich mit Fernsehsessel und Chips neben dem Ehebett zu platzieren. Nur weil man der breiten Masse bekannt ist, verliert man doch nicht gleich jeglichen Anspruch, Teile seines Lebens privat zu halten.
    Dass die Medien, u.a. Bild, im vorliegenden Fall die Steilvorlage der Staatsanwaltschaft gerne genutzt haben, um einen Reißer auf die Titelseite zu heben, liegt sicherlich in der Logik des Marktes. Umso dankbarer bin ich Stefan und der Vielzahl der Kommentatoren auf dieser Seite, dass sie sich damit nicht zufrieden geben, sondern ihre Kritik an diesem Mechanismus äußern. Wir können nicht damit rechnen, dass Diekmann et al. nun morgen vor die Bundespressekonferenz treten und nach einem allgemeinen „Mea Culpa“ versprechen, künftig brav, anständig und moralisch zu arbeiten. Aber ohne einen Regulativ in Form von juristischen Überprüfungen, Presserat und kritischen Kommentaren wie diesen würde eben nur noch die Neugier der Konsumenten zu einer ständigen weiteren Aufheizung führen. Alleine auf die Vernunft und die Verantwortung der Journaille (pardon) zu bauen, scheint mir an dieser Stelle nicht angebracht.
    (Im übrigen frage ich mich schon lange, warum sich kein Mitbewerber der Bild findet, der der Redaktion per Unterlassungserklärung und hohen Konventionalstrafen beibringt, dass Verstöße gegen z.B. Urheber- und Presserecht auch nicht zur eigenen Auflagensteigerung erlaubt sind, aber das gehört wohl eher zu dem Artikel über die Winnenden-Berichterstattung)

  193. -Sorry für den Doppelpost. Hab das zuerst unter den falschen Eintrag abgeschickt.-

    Apropos Doppelmoral:

    Da werden also intime Details aus der Privatsphäre einer Frau, die eine gewisse Prominenz hat und vermutlich an einer schweren Krankheit leidet, in die Öffentlichkeit getragen. Details, von denen man meinen könnte, dass sie niemanden etwas angehen.

    Vor nicht allzu langer Zeit war so ein Artikel Herrn Niggemeier noch eine Empfehlung wert. Aber wahrscheinlich war das ja ganz etwas Anderes – nur was?

  194. @Nashwin: Du bist also der Meinung, besagter Link auf den Petra Schürmann-Artikel sei eine Empfehlung für guten Journalismus gewesen?
    Dann lies dir noch mal die Machart des Artikels und die Kommentare hier im Blog dazu durch ;-)

  195. @Nashwin 232: Der Unterschied ist, das im aktuellen Fall die gesamte Boulevardlandschaft kollektiv einen Menschen vorverurteilt und damit sein Leben wahrscheinlich – unabhängig davon, ob jetzt die Schuld festgestellt wird – zerstört hat. Außerdem wird im aktuellen Fall auf der Metaebene ein Zerrbild von HIV-Infizierten erstellt, eine ganze Gruppe innerhalb unserer Gesellschaft muss mit den Kollateralschäden dieser Berichterstattung fertig werden.

    In dem anderen Fall handelt es sich nicht um eine Empfehlung. Die Artikel wurden zur Diskussion gestellt, weil eine Einordnung in die sonst so eindeutigen Kategorien sehr schwierig schien ( im Gegensatz zum aktuellen Fall ).
    Hier ging es schlimmstenfalls um Voyeurismus und um einen(!) Artikel, der sehr einfach als Appell an das Mitgefühl verstanden werden kann ( ob man dies in Verbindung mit dem voyeuristischen Element nun bewegend oder abstoßend findet, ist subjektiv ).
    Aber definitiv fand keine Vorverurteilung statt, kein Leben wurde zerstört und sehr viel weniger Menschen nahmen die Berichterstattung überhaupt zur Kenntnis – sie fand nicht in allen Zeitungen, Internetportalen und Fernsehsendungen statt, die sich für gewöhnlich damit beschäftigen.

    Also: Es ist was anderes.

  196. Man hat ein wenig den Eindruck, dass die Rechtspflege die Tatverdächtige an den Pranger gestellt hat, damit die Wiederholungsgefahr sinkt und die Dame nun – mangels Wiederholungsgefahr – auf freien Fuss gesetzt und z.H. auf ihren Prozess warten kann.

    Was sich das Berliner Gericht hier gedacht hat die Berichterstattung (stellvertretend: der BILD) einstweilig zu unterbinden werde ich vermutlich nie verstehen.

    Was die Verteidigung der Dame macht ist aber recht klar, es soll mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung der Streitwert erhöht werden, wenn es später um Schadensersatzforderungen der Dame gegen die BILD und andere Medien gehen wird.

    Diese Schadensersatzforderungen sind natürlich spekulativ, d.h. es wird hoffentlich nicht zu Zahlungen kommen, da sich Rechtspflege wie Presse juristisch korrekt verhalten haben, aber die Verteidigung wäre ja blöd den Streitwert nicht bestmöglich zu erhöhen.

    Wir dürfen gespannt sein, dass Presserecht ist zurzeit ein wenig in Bewegung – die EU lässt grüssen, neue Schichten, neue Regelungen – und „Promis“ dürfen auf Erweiterung ihrer Persönlichkeitsrechte hoffen.

    Weiter oben klang ja schon an, dass der Promi einen gewissen Steuerungsbedarf hat, was seine Homestories betrifft. Hier wird er von den Schertzen dieser Welt bestmöglich unterstützt. Es geht ja immer auch um Kohle und „Sein und Schein“.

  197. @onlime/ fauler sack: 232 f.

    Ach, das war also keine Empfehlung? Stefan Niggemeier wollte den Artikel nur zur Diskussion stellen?

    Dann habe ich wohl etwas missverstanden, als Niggemeier schrieb:“Ich fand den Artikel wirklich außergewöhnlich und bewegend.“

    Ich schrieb ihm damals:“Kann man das Schicksal einer Privatperson nur ein bisschen kommerziell ausschlachten? Erklären Sie mir doch, wo der Unterschied zwischen den vielen erbärmlichen BILD-Geschichten und dieser ist? Im intellektuell ansprechenderen Stil?“

    Antworten habe ich darauf natürlich keine bekommen.

  198. ach nashwin … lies doch kommentar 233 noch einmal ganz in ruhe durch. hier sonst noch jemand aufgrund deiner kommentare ernsthaften schaden.

  199. Naja, die eine Homestory ist halt „bewegend“ und gu-ut, die andere „zerstört Leben“ (BTW, tun sie das wirklich oder sind die Promis da vielleicht dem Spruch „Bad publicity is still publicity.“ folgend wesentlich lockerer aufgestellt als Privatmensch X, auch wegen dem Monetären?), auf diesem Niveau kann man in der Tat nur zu einem „Find ich gut/Find ich nicht so gut,“ kommen, da hat Nashwin schon recht.
    Und diemal findets der Stefan Niggemeier nicht so gut. Andere übrigens auch nicht, die Medien sind ja voll von diesem Dreck und wirklich jeder, der im Moment irgendetwas dazu sagen kann, haut es anscheinend raus.

  200. heinz: liest du auch, was du schreibst?

    […] sind die Promis da vielleicht dem Spruch „Bad publicity is still publicity.” folgend wesentlich lockerer aufgestellt als Privatmensch X […]?

    keine ahnung, kannst ja mal einen promi fragen, vielleicht die dame, um die es hier geht, wenn du sie mal triffst.

  201. @237

    Lesen Sie eigentlich, was Sie da schreiben? Wo bitte ist denn dieser Fall eine Homestory, nach dem Motto „Nadja B. zeigt uns ihren Virus“. Und was hat sie monetär davon, wenn Sie generell „etwas lockerer aufgestellt ist“?

    Der „Fall“ Andreas Türck wurde hier schon in paar mal angeführt. Der hatte monetär nicht besonders viel davon, dass die halbe Welt sich über sein Sexualleben das Maul zeriss.

    Nochmal für Doofe: Selbst wenn Frau B. schuldig sein sollte, heißt das noch lange nicht, dass man in ihrem Privatleben rumwühlen darf. Was das mit Politik, der Presse als vierter Gewalt und sonstigen hehren Idealen, mit denen Sie um sich werfen zu tun hat, lässt sich mit bestem Willen nicht erkennen.

  202. @Heinz 237: Sie behaupten also ernsthaft, dass objektiv kein Unterschied zwischen dem von Nashwin angeführten Fall und dem aktuellen besteht? Bzw., dass man den jetzigen Fall auch als „Homestory“ betrachten könnte? Um mal Pipsers frei zu zitieren: Es gibt Leute, die ekeln sich nicht mal vor ihrem eigenen Ersprochenen.

    @Nashwin: Wo der Unterschied besteht, mag SN Ihnen nicht gesagt haben; ich allerdings tue es in #233. Wenn Sie dagegen inhaltlich was einzuwenden haben, tun Sie das.

  203. „Frau B.“ ist als Person der Zeitegschichte, als Promi und Homestoryliefermaschine nicht, wie etwa Privatleute es sind, vor Berichterstattung geschützt, wenn diese mal negativ auszufallen droht.
    Ansonsten könnten Promis pos. Nachrichten lancieren und negative unter Androhung oder Durchsetzung von Schadensansprüchen unerbinden.
    Wird die Verständigkeit dieser rechtlichen Regelung langsam begriffen, lieber Linus?
    Ganz prosaisch: Ja, man darf rumwühlen.
    Promis und die „böse Presse“ leben zusammen in einer Symbiose.

  204. @243:
    Klar besteht da ein moralischer Unterschied. Aber eben kein juristischer. Es besteht juristisch ein Recht der Medien zu berichten.
    Wo ist denn da eigentlich das Problem für Sie?

  205. Manchmal frage ich mich, ob Heinz Till ist …

    Ganz prosaisch: Ja, man darf rumwühlen.

    Du verwechselst „prosaisch“ mit „umgangsprachlich“, „unwissend“, „dreist“, „geradezu dumm“ usw.

  206. @243: Das Problem ist, dass ich das weiß und ihnen seit dem ersten, von mir an Sie gerichteten Kommentar auch verdeutliche, dass ich das weiß. Aber Sie ignorieren das konsequent, um nicht auf die Ebene wechseln zu müssen, auf der meine Argumente greifen.
    Entweder sind sie dazu nicht bereit oder verstehen es tatsächlich nicht.

    Ich habe kein Problem mit dem Recht der Medien, zu berichten. Ich habe ein Problem mit den Berichten.

  207. @Heinz
    Gut, dass Du definierst, wer eine Person der Zeitgeschichte ist und was der dann an Konsequenzen zu tragen hat. Rein rechtlich, natürlich…
    @faulersack
    Ich habe kein Problem mit dem Recht der Medien, zu berichten. Ich habe ein Problem mit den Berichten.

    Well said. (Täusche ich mich, oder war das genau die Kernaussage von Niggemeiers ursprünglichem Eintrag?!)

  208. Alberto, was machst Du denn hier? Du hattest mir doch versprochen, Dich rauszuhalten. Das ist nicht gut für Dich. Stefan hat in #222 doch schon festgestellt, dass es nichts bringt. Ich jedenfalls spreche Till Heinz nicht mehr an.

  209. @ Stefan: Verdammt. Meine Karriere als IP-Mentalist! Dahin! Wie erklär‘ ich’s Mutter? Wie Vater?
    @ SvenR: Ja, aber dann hatte ich Mittagspause … Tut mir leid, ehrlich!

  210. Kommt hier eigentlich niemand auf die Idee, dass die Medienkonsumenten vielleicht eine klitzekleine Spur mitverantwortlich für die Berichterstattung der Medien sind?
    Hier wird immer nur auf die ach so bösen Medien eingedroschen, die ja angeblich vielfach nur Schund unters Volk bringen.
    Mich erinnert das irgendwie an die Märchen vom bösen Drogendealer, der arme unschuldige Menschen vergiftet.
    Das ist einfach nur lächerlich, der Drogenkonsument will sich an der Droge berauschen, so wie sich der Medienkonsument an den Schundstories berauschen will. Daher wird beides angeboten.
    Die Nachfrage bestimmt das Angebot, nicht umgekehrt.

  211. @vauxi: Böse Drogendealer, die arme, unschuldige Menschen vergiften, sind ein Märchen? Wenn jemand erstmal abhängig ist, ist von einer authentischen Nachfrage nicht mehr zu sprechen. Deshalb ist das Verkaufen von Drogen im Gegensatz zum Schreiben von Schundartikeln auch verboten.

    Natürlich ist der Konsument mit schuld. Aber: Wie wird er denn zum aufgeklärteren Konsumenten, wenn das, was aufklären soll, gleichzeitig das ist, was er kaufen soll?

    Soll BILD morgen titeln: Kauf mich, ich bin scheiße?

  212. @ faulersack 252: Au ja, bitte! (D.h.: Müsste es nicht sogar „Kauf mich nicht, ich bin schxxx“ heißen?)

  213. @faulersack,
    Naja das Verkaufen von Drogen ist auch nur bei den Drogen verboten, auf die der Staat keine Steuern erhebt.
    Aber über den Unsinn von Prohibitionsmaßnahmen sollten wir vielleicht an anderer Stelle diskutieren.
    Zurück zu den Medien:
    Es herrscht komischerweise bei vielen das Bild vom völlig unmündigen Medienkonsumenten vor, der gegen seinen Willen von skrupelosen Journalisten mit Schund überschüttet wird.
    In Wirklichkeit weiß der Medienkonsument recht genau was er will, nämlich vielfach genau diesen Schund lesen.
    Deshalb wird diser Schund eben auch verbreitet.

  214. @251,254: Das ist ja richtig, dass erschreckend viele Leute Bild, RTL Punkt zwölf und wie auch immer die entsprechenden Medien noch alles heißen, konsumieren. Das entbindet aber doch die Journalisten nicht von ihrer Verantwortung, vorher darüber nachzudenken und zu entscheiden, dass nicht jeder Müll, der Leser und Zuschauer findet, auch publiziert werden muss. Und darum ist der zynische Vergleich mit dem Drogendealer gar nicht so weit hergeholt. Und obendrein wird noch jeder Einwand zurückgewiesen, weil dies die Handels- pardon Pressefreiheit bedrohe. (Was natürlich für Penislängen nicht gelten soll, in Einzelfällen).

  215. @254: Man müsste den ganzen Medienkonsumenten erstmal klarmachen, dass Sie kein Recht haben alles zu wissen, was sie gerne wissen möchten. Eben weil die Medien über alles berichten dürfen, hat sich bei vielen Konsumenten das Gefühl etabliert, es sei richtig, am Privatleben von XY teilzunehmen, seinen Voyeurismus an XZ zu stillen und mit dem grausamen Schicksal von YZ mitzuleiden. Wie vielen geht beim Lesen von solchem Schund eigentlich das Gefühl ab, dass das, was man liest, einen eigentlich gar nichts angeht? Bzw. wie viele finden es geil, Dinge zu erfahren, die sie nichts angehen?

    Aber mal ehrlich: Hätte man nicht den aktuellen Fall breitgetreten, man hätte was anderes, unverfänglicheres schreiben können. Die Art von Berichterstattern, die ich meine, haut doch auch im dicksten Sommerloch noch Schlagzeilen raus. Als ob es hier keinen Ersatz gegeben hätte. Manche Berichte müssen einfach nicht sein.

  216. was mich an diesem Fall (neben all dem was im artikel des herrn Niggemeier angesprochen wird) mit am meisten stört ist das verhalten des Spiegels: in der printausgabe nutzt dieser den fall um auf das seltsame verhalten des StA zu bemängeln (…wir berichten nur um aufzuzeigen was da falschgelaufen ist…). Online hingegen wird vom ersten moment an und bis heute unkritisch und auf bildniveau berichtet. wiederlich!
    @stefan: kannst du mir eine seriöse informationsquelle im internet empfehlen? spon wurde soeben aus meiner linkliste entfernt und ich brauche einen ersatz.

  217. wobei das Argument, die Berichterstattung in dieser Sache habe die Wahrnehmung von HIV/AIDS in der Öffentlichkeit erhöht, mittlerweile nicht mehr von der Hand zu weisen ist.
    Im ARD/ZDF Morgenmagazin war heute z.B. der Sprecher der Berliner AIDS-Hilfe zu Gast, der sich ausführlich nicht nur über den aktuellen Fall, sondern auch über die generelle Problematik äussern durfte.
    Das macht die Art der Berichterstattung, besonders durch den Boulevard, nicht fairer, ausgewogener, oder anständiger, aber der postive Nebeneffekt, dass dieses Thema jetzt mal wieder etwas mehr in die Öffentlichkeit rückt, ist offensichtlich.

    Wobei man natürlich auch argumentieren könnte, dass dieser Effekt auch eingetreten wäre, wenn die Medien etwas zurückhaltender berichtet hätten….^^

  218. Mag ja sein, dass HIV durch diese Sache ins Gespräch gekommen ist, aber dieses Handeln der Staatsanwaltschaft und die Berichterstattung darüber rückt die Thematik ins falsche Licht. Es wird beinahe die Tatsache, überhaupt HIV zu haben, kriminalisiert und es ist gut und notwendig, wenn man dem entgegentritt.

    Mir ist auch nicht klar, warum die Staatsanwaltschaft bei einem Vorwurf der Fahrlässigen KV von Wiederholungsgefahr ausgeht. Noch besser ist die Aussage, die Wiederholungsgefahr sei gebannt, wenn die Sängerin die Auflagen des Gerichts einhält. Welche Auflagen wurden verhängt? Striktes Sexverbot? Täglich Abstrichkontrolle? Und wie bannt man die Wiederholungsgefahr bei einer Fahrlässigkeitstat?

    Aber genug dazu. Im Artikel hier wird jedenfalls deutlich, dass Herr Niggemeier eben gerade keine Aussage zur juristischen Lage treffen wollte und ich kann das dennoch so unterschreiben. Die Öffentlichkeit hat kein Recht und in Wahrheit auch kein Interesse an der Berichterstattung, sie hat, wenn überhaupt, ein Interesse daran, andere leiden zu sehen. Das ist die Wurzel des Boulevardjournalismus. Es ist ungefähr so, als gibt man einem Kind Süßigkeiten, es wird immer mehr verlangen als gut für es ist. Als Elternteil trägt man die Verantwortung dafür, dass es nicht zu viel kriegt. Die Medien haben die Verantwortung für ihre Inhalte und sie haben diese viel zu lange nicht wahrgenommen.

    @Stefan Niggemeier: Wenn sie diese Diskussion bewirken wollten, ist das ein ziemlich beeindruckendes Ergebnis.

  219. bei raab wurde frau b. gerade als „nutte“ bezeichnet, die drei männer pro woche habe…

    wann sind sie denn dort mal wieder zu gast, um ein neues buch vorzustellen, herr niggemeier?

    denn herr raab ist doch inzwischen nicht mehr menschenverachtend und widerlich, oder?

  220. „(Die Medien) müssen sich die Frage stellen, was richtig ist. Und was notwendig ist.“

    @Stefan Niggemeier: Wenn Sie meinen, dass Medien sich diese Fragen stellen sollen — geben Sie doch fuer sich die Antwort und halten sich dann ein halbes Jahr daran. Was ist also notwendig? Berichterstattung ueber angebliche Terroristenbedrohungen durch Flughaefen, wo Medien nicht mehr Belege recherchieren koennen als Behoerdenmitarbeiter, die von der Behauptung dieser Bedrohung leben? Diskussionen ueber Stasi-Mitarbeit? Rubriken wie „Kurz berichtet“? Die neueste Theaterpremiere in Wien?

    Sagen Sie halt mal, was Sie als notwendig erachten, und schon leert sich der Arbeitstag ;-)

  221. Wir sollten nicht vergessen, dass nicht Stefan Raab die Sängerin als Nutte bezeichnet hat, sondern eine ältere Frau, deren Aussage ersichtlich nicht ernst genommen werden kann.

  222. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  223. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  224. […] Jens Scholz über Zensur Abgelegt unter: Allgemein Interessantes NICHT-WITZIG Politik Verschiedenes Zeitgeschehen Zensur Veröffentlicht am 25. April 2009 um 20:29 Uhr Warum es um Zensur geht Da reiben sich gerade so viele die Hände, daß man eigendlich ein beständiges Rauschen hören müsste. Die Idee, das Thema Kinderpornografie als Popanz vorzuschicken, um das nun geplante Internet-Zensursystem einzuführen war aber auch wirklich eine richtig gute. Hat das ja zuvor mit den Themen Terrorismus und Internet-Kriminalität nicht wirklich hingehauen, kann man hier spitzenmäßig mit dem Holzhammer wedeln und Kritiker einfachst diffamieren, indem man die eigentliche Kritik ignoriert und ihnen vorwirft, sie wollten die Verbreitung von Kinderpornografie schützen. Wie schnell schon der Vorwurf zum beruflichen und gesellschaftlichen Tod führen kann, zeigte man nur wenige Wochen zuvor ja schonmal anschaulich am Exempel Tauss (der übrigens natürlich nicht im Netz “erwischt” wurde, sondern über Handykontakte und DVDs per Post). Aber ich schweife schon wieder – wie es durch die Wahl dieses Themas ja auch gewünscht ist – ab. Denn das Problem, das die Kritiker haben, ist ja natürlich nicht, daß man den Zugang zu Kinderpornografie sperren will, sondern das Sperrinstrumentarium, das man dazu baut. Schaut man sich das an, merkt man schnell: Es geht nicht um Kinderpornos und wie man dagegen vorgeht. Ging es nie. Es geht um die Installation eines generellen technischen Systems und die generelle Art und Weise, wie es betrieben wird: Es geht darum, daß eine waschechte, diesen Namen zu Recht tragende, Zensur ermöglicht wird. Auch wenn die zunächst gesperrten Websites tatsächlich nur Kinderpornografie beinhalten (was die Liste eigentlich extrem kurz halten müsste) wäre sowohl die Technik, die Verwaltung und sogar die Psychologie installiert, um sofort eine effektive Zensur betreiben zu können. Technik Die Provider sollen ihre Nameserver so umbauen, daß Webseiten, die das BKA aussucht und ihnen nennt, nicht erreichbar sind und dem Nutzer bei Aufruf stattdessen eine Sperrseite angezeigt wird. Gleichzeitig soll das BKA jederzeit abrufen könne, welche Nutzer auf Webseiten aus dieser Liste zugreifen wollten und stattdessen auf die Sperrseite geleitet wurden. Ein normaler Internetnutzer, der seinen Nameserver nicht auf einen freien DNS-Server umstellt, sieht bestimmte Seiten nicht und erhält die Mitteilung, er wolle sich gerade Kinderpornografie ansehen. Ob das stimmt, weiß er nicht und nachprüfen darf er das auch nicht, da ja schon die Suche nach Kinderpornografie strafbar ist. Der Nutzer muss sich in diesem Moment weiterhin im Klaren sein, daß er gerade etwas getan hat, was das BKA als illegal ansieht und als Grund ansehen kann, gegen ihn vorzugehen. Die allein schon technisch verursachten Risiken für jeden Internetnutzer sind immens, noch dazu, weil man damit auch noch eine perfide Beweisumkehr eingebaut hat: Sie müssen künftig ihre Unschuld beweisen, z.B. daß sie “versehentlich” die gesperrte Seite angesteuert haben. Viel Spaß beim Versuch, Richtern TinyUrls, iFrames, Rootkitangriffe, Hidden Scripting und so weiter zu erklären, wenn Sie überhaupt wissen, was das ist. Die Lösung zunächst: Den Nameserver umstellen, um sich dieser Gefahr vollständig zu entziehen. Geht schnell und kann jeder. Die Technik ist allerdings interessanterweise das kleinste Problem in dieser ganzen Geschichte. Es gibt Staaten, die in ihren Zensurbemühungen schon wesentlich weiter sind. Die Menschen dort können dennoch sowohl anonym als auch unzensiert das Internet benutzen. Das Internet ist von Nerds gebaut worden. Ein Staat kann da so viel fordern wie er will, er wird das Netz auf technischer Ebene never ever kontrollieren können.Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  225. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  226. […] 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  227. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  228. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein.Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  229. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  230. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  231. […] Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  232. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  233. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  234. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  235. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  236. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  237. […] 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein.Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  238. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  239. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  240. […] Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  241. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  242. […] Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  243. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  244. […] 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  245. […] Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  246. […] 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein.Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  247. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  248. […] Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auchjede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  249. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  250. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  251. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  252. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  253. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  254. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  255. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  256. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auchjede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  257. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  258. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  259. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  260. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  261. […] Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  262. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  263. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  264. […] 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  265. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  266. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  267. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  268. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auchjede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  269. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  270. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  271. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  272. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auchjede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  273. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  274. […] 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. Es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein.Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem ^sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  275. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  276. […] Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

  277. […] Verwaltung Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen: 1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei. 2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert. 3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden. 4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein. Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.). […]

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