Wenn der Abmahner zweimal klingelt

Claudia Pechstein vermutet, dass Jens Weinreich gedopt war, als er über sie schrieb, dass vieles dafür spricht, dass sie gedopt hat, aber das hier wird kein Text über Leute, die Dinge sportlich nehmen. Im Gegenteil.

Jens Weinreich (die Älteren werden sich noch an seine Auseinandersetzung mit DFB-Präsident Theo Zwanziger erinnern) ist einer von den Kollegen, nach denen auf irgendwelchen Podien über Qualität im Journalismus dauernd gerufen wird. Er ist einer der wenigen investigativen Sportjournalisten, kritisch und unabhängig, er recherchiert statt abzuschreiben, er verbeißt sich in Themen, auch wenn sie gerade keine Konjunktur haben. In seinem Blog zapft er das Wissen seiner Leser an und veröffentlicht Original-Dokumente, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann. Und wenn er etwas nicht weiß, schreibt er das ebenso auf, wie wenn er etwas falsch gemacht hat.

Er ist, mit anderen Worten, eine unfassbare journalistische Nervensäge, und es gibt sicher eine erhebliche Zahl von Leuten, die nur darauf warten, dass sie ihm an den Karren fahren können.

Am vergangenen Donnerstag berichtete er über die Blutdoping-Fernsehshow der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein und machte einen Fehler. Er schrieb zum Beispiel in der Online-Ausgabe der „Frankfurter Rundschau“:

Inhaltliche Schwer- und Reizpunkte setzten die beiden von der Verteidigung beauftragten und bezahlten Gutachter: Holger Kiesewetter aus Berlin und Rolf Kruse vom Referenz-Institut für Bio-Analytik in Bonn.

Weinreich selbst hatte in der Pressekonferenz nach der Bezahlung gefragt, aber die Antwort teilweise falsch verstanden. Kiesewetter bekam Geld für sein Gutachten, Kruse nicht.

Nun hätte es vermutlich ausgereicht, Weinreich eine kurze Mail mit der Bitte um Korrektur zu schreiben, und alles spricht dafür, dass er dieser Bitte auch dann sofort nachgekommen wäre. Aber Weinreich erhielt keine Bitte um Korrektur, sondern noch am selben Abend per Fax eine Abmahnung von Simon Bergmann, dem Anwalt von Claudia Pechstein. Er wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

So eine richtige Abmahnung hat gegenüber einer bloßen Aufforderung zur Richtigstellung einen schönen Nebeneffekt: Sie kostet den Abgemahnten Geld, sogar dann, wenn er der Forderung sofort nachkommt. Im konkreten Fall sind es Abmahngebühren in Höhe von 775,64 Euro inklusive Mehrwertsteuer für die Arbeitszeit des Anwalts.

Das kann man natürlich machen. Womöglich ist es im besten Interesse von Claudia Pechstein, wenn ihr Anwalt gleich mit großer Wucht gegen falsche Darstellungen ihrer Verteidigungsstrategie vorgeht, vielleicht war das auch ein Anliegen von Frau Pechstein selbst, die „Weinrich“ für den „naivsten Sportjournalisten“ hält, von dem sie „bislang je etwas lesen durfte“. Und natürlich muss ein Journalist für seine Fehler geradestehen — auch wenn er in diesem Fall einen unverhältnismäßig hohen Preis für ein offenkundiges Missverständnis zahlt.

So weit, so alltäglich.

Am nächsten Tag bekam Jens Weinreich eine weitere Abmahnung. Er sollte sich noch einmal verpflichten, den bereits einmal abgemahnten Satz nicht mehr zu wiederholen. Diesmal trat Simon Bergmann allerdings nicht als Anwalt, sondern als Klient auf. Absender des Schreibens war sein Sozius Christian Schertz.

Das ist ein lustiger Trick. Man behauptet, dass die falsche Aussage über Rolf Kruse und die „Verteidigung“ von Pechstein nicht nur die Rechte von Pechstein verletze, sondern auch die ihres Anwalts. Und verdoppelt so die Zahl der Abmahnungen. Und die Höhe der geforderten Abmahngebühren: auf schlappe 1551,28 Euro.

Hier ist Simon Bergmann nicht mehr für Claudia Pechstein im Einsatz. Hier handeln er und Christian Schertz quasi auf eigene Rechnung. Und womöglich hatten sie davon noch eine offen. Denn Weinreich und Schertz kennen sich persönlich — von der Auseinandersetzung zwischen dem Journalisten und Theo Zwanziger. Schertz vertrat dabei den DFB und seinen Präsidenten und musste eine Reihe peinlicher juristischer Niederlagen hinnehmen.

Die Frage, ob Schertz im Recht ist und Bergmann einen Anspruch gegenüber Jens Weinreich jenseits der (längst erfolgten) Korrektur des Fehlers hat, überlasse ich gerne Juristen. Aber was die Motivation des Vorgehens angeht, spekuliere ich gerne: Es könnte ein persönlicher Akt der Revanche sein. Oder der Versuch, einen kritischen, lästigen Journalisten einzuschüchtern. Es geht nicht um Gerechtigkeit (und um die Wahrheit schon gar nicht); es geht um Schadensmaximierung. Wer es wagt, kritisch über Pechstein und ihre Fernsehshow zu berichten, wer sich traut, kritisch über Simon Bergmann und seine PR- und Verteidigungsstrategie zu berichten, wer hartnäckig nervt, soll gewarnt sein: Schon ein blöder Fehler kann richtig teuer werden.

Christian Schertz hat uns bei BILDblog und mich bei den juristischen Auseinandersetzungen um dieses Blog sehr unterstützt. Aber ich habe mich (auch weil es schon früher Anlass für Zweifel gab) entschieden, mich in Zukunft nicht mehr von der Kanzlei Schertz-Bergmann vertreten zu lassen.

132 Replies to “Wenn der Abmahner zweimal klingelt”

  1. Willkommen bei Adobe GoLive 5!

    Aber gut, wenn man nicht mal nach der Person googlet, über die man etwas im Internet verfasst…

  2. Christian Schertz hat uns bei BILDblog und mich bei den juristischen Auseinandersetzungen um dieses Blog sehr unterstützt. Aber ich habe mich (auch weil es schon früher Anlass für Zweifel gab) entschieden, mich in Zukunft nicht mehr von der Kanzlei Schertz-Bergmann vertreten zu lassen.

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  3. Wie sieht ein Land aus, das keinen Niggemeier und keinen Weinreich hat? Wie sieht ein Land aus, in dem alle aus Angst vor Anwälten den Schnalbel halten? Wie sieht ein Land aus, in dem die Macht des Geldes und des Stärkeren dominiert? Ist das wirklich das Land, in dem wir uns wünschen zu leben?
    Ihnen und Ihrem kompromisslosen Journalismus gilt meine Hochachtung. Ich hätte nicht gedacht, dass es in einem Rechtsstaat (Rechtsanwaltsstaat?) nötig sein würde, solch pathetische Zeilen zu schreiben.

  4. Gut erklärt. Während ich die erste Abmahnung, auch wenn sie – was man nur mutmaßen kann – ein vor den Karren fahren darstellt, für akzeptabel halte, so ist die zweite doch eine fiese Aktion zu der man nur „Pfui“ sagen kann. Ich fürchte, damit wurde der Klientin Pechstein mehr geschadet als geholfen. Hätte man es bei einer Abmahnung belassen, dann wäre es business as usual, so wird offenbahr, dass hier hart und nicht unbedingt fair zur Sache gegangen wird. Hat Frau Pechstein das nötig?

  5. Ich habe im Zweifelsfall auch noch einen Zwanziger übrig, und wenn es dieses Mal nur für einen schlechten Scher(t)z ist…

    Mein Lob an die Journalisten, die ihre Aufgabe noch wahrnehmen!

  6. Und die Frankfurter Rundschau? Die Verwertungsrechte wurden doch an sie abgetreten. Sind die aus dem Schneider, bzw tragen die keine Verantwortung?

  7. Ich habe diese Story schon vorher auf jensweinreich.de verfolgt. Als unbeteiligter und unbedarfter Aussenstehender kann man da eigentlich nur noch den Kopf schütteln über das Vorgehen der Kanzlei. Erfreut bin ich, dass Du Dich nun deswegen von dieser Kanzlei distanzierst. Vielleicht finden sich ja noch Nachahmer.
    Und ich hatte seinerzeit schon für Jens einen Zwanziger gegen Zwanziger gespendet. Sollte es hart auf hart kommen, ist hier sicherlich noch mal einer übrig.

  8. Sozusagen ein neuer Präzendenzfall, um im Pechstein-Vokabular zu bleiben. Der hier dokumentiert, dass man als Journalist in Deutschland nun auch schon zusehen muss, dass die eigenen Anwälte zur Berufsauffassung (und der von Anstand) passen.
    Bin nicht sicher, ob man das im Wettbewerb zwischen zwei Branchen, die beständig ihren Ruf ruinieren, präzedenzfallmäßig als 1:0 für den Journalismus werten kann – denn diesen Wettbewerb dürfte es im Heiligen Rechtstaatlichen Reich deutscher Nation gar nicht geben. (Falls @9 recht hat, gibt es ihn auch nicht.)

    Tue das in diesem Fall trotzdem gern: Chapeau!

  9. Falls Du nicht schon einen neuen Anwalt für die garantiert eintretenden weiteren Rechtsprobleme hast, kann ich Dir Ben Irle von Kalckreuth Rechtsanwälte (http://www.kalckreuth.de) empfehlen. Sie haben schon mehrere Medien- und Presserechtliche Probleme für mich bearbeitet. Billig ist’s allerdings nicht.

    Ich finde es ziemlich erschreckend, das zu einem ganz normalen Blog ein Anwalt quasi immer nötig ist. Was früher mit einer Mail oder einem Telefonat (oder oft garnicht, weil nicht relevant) geklärt wurde, gibt heute immer eine Kostennote. Da hilft auch keine normale Rechtsschutzversicherung, die zahlt nämlich nicht.

  10. Lieber Namensvetter,

    da hier ja schon im Herbst über Deine Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schertz-Bergmann diskutiert wurde, bin ich Dir dankbar für Deine öffentliche Positionierung angesichts des zweiten dubiosen Gebarens der Kanzlei gegenüber Jens Weinreich (nach dem Zwanziger-Fall)!

    Ich finde es sehr honorig, dass Du auf eine Zusammenarbeit verzichtest, die Dir bzw. Euch sehr geholfen hat, um klar zu machen, dass Du die Praktiken der Kanzlei nicht länger unterstützen willst!

    Ich hoffe, Du hast im Zweifel eine mindestens genauso gute Kanzlei, falls die Herren demnächst auch eine Keule gegen Dich schwingen!

  11. Tja, dann sollte man vielleicht mal mit seinen Bundestagsabgeordneten sprechen und auf eine Einschränkung von Unterlassungsansprüchen in Bereichen der Meinungs- und Pressefreiheit hinwirken. Beispielweise könnte man das Anwaltshonorar bei der ersten Abmahnung auf 50 Euro deckeln. Oder man schriebt in der ersten Stufe eine kostenlose Gegendarstellung anstelle einer Abmahnung vor. Denn ich sehe in Abmahnungen eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit. Abmahnen ist für den wirtschaftlich stärkeren sowas von einfach und risikolos, dass man auch eine Wahrheit wegmahnen kann. Weil die andere Seite aus Angst vor den Kosten lieber nachgibt als auf der Wahrheit zu beharren.

    Oder es muss deutlich leichter werden bei einer missbräuchlichen oder unrechtmäßigen Abmahnung sein Geld (man braucht ja auch einen Anwalt) plus sowas wie Schmerzensgeld von der Gegenseite wieder zu bekommen. Ist leider ein dickes Brett. Und wir bräuchten eine gemeinsame Stoßrichtung.

  12. […] Stefan Niggemeier erinnert daran, dass es ja noch eine zweite Abmahnung von einem der Anwälte gab. Er sieht darin den Versuch möglichst viel zu schädigen: es geht um Schadensmaximierung. Wer es wagt, kritisch über Pechstein und ihre Fernsehshow zu berichten, wer sich traut, kritisch über Simon Bergmann und seine PR- und Verteidigungsstrategie zu berichten, wer hartnäckig nervt, soll gewarnt sein: Schon ein blöder Fehler kann richtig teuer werden. Verfasst von Marc Eingeordnet unter Job, Medien, Politisches ·Schlagworte: Abmahnung, Artikel 5, Claudia Pechstein, Grundgesetz, Jens Weinreich, Rechtsschutzversicherung, Unterlassungsanspruch 4 Kommentare » […]

  13. Whow, drei Dinge gelernt durch diesen kurzen Artikel:

    1. Schertz geht gar nicht als Anwalt
    2. Die Pechstein hat gedopt (ich war vorher noch nicht sicher, was ich glauben soll)
    3. Ich bin froh, damals für Weinreich bei der Zwanziger Affäre gespendet zu haben.

    Jens sollte die Kohle von damals, die übrig ist, nehmen und davon das hier bezahlen.

  14. Das Internet scheint tatsächlich ein „rechtsfreier Raum“ zu sein …
    zumindest für Anwälte.

  15. Das ist ja wohl ein Schertz, oder?
    (Entschuldigung, ist mir so heraus gerutscht.)

  16. Danke, Stefan, dass Du diese Konsequenz gezogen hast.

    Schertz geht systematisch auch und gerade in eigener Sache gegen Journalisten und Blogger vor [EDIT: auf Wunsch der Kanzlei Schertz-Bergmann gelöscht].

    Und wie das ist, wenn man juristisch zum Schweigen verurteilt ist, ist ja auch Dir bekannt.

    http://www.buskeismus.de

    (Du darfst Teile des Kommentars löschen, wenn das nötig ist, um nicht abgemahnt zu werden)

  17. Ich sage jetzt mal aus Schutzgründen nicht, für welches Medium ich arbeite, aber wir wurden auch vor kurzem von zwei Anwälten ausgepresst. Es ging da um eine Unterlassungserklärun und um Schadenersatz. Das perfide war, dass es um eine Geschichte ging, in der ein Opfer der Bild-Zeitung verteidigt wurde und uns just dieses Bild-Opfer und sein Anwalt danach verklagt haben. Die Begründung: Wir hätten die Bild-Geschichte noch einmal weiterverbreitet. Auch uns wurde keine Chance zur gütlichen Einigung ohne gerichtliche Mittel gegeben. Die wollten eben nochmal ein paar Tausend Euro rausholen. [EDIT: auf Wunsch der Kanzlei Schertz-Bergmann gelöscht.] Ich find diese ganze Medienanwaltsszene, in der offenbar jeder mit jedem befreundet ist, höchst seltsam. In einem Moment sind sie die großen Rächer der entrecheten und im nächsten Moment arbeiten sie wie Raubritter.

  18. Wäre interessant zu wissen, was Claudia Pechstein selbst zu diesem Umstand zu sagen hätte. Ihre Medienoffensive im Kielwasser der Dopingverdachtsaffäre war weitgehend eine, die auf öffentliche Sympathie und Glaubwürdigkeitserlangung angelegt war. Inzwischen wirkt ihr Umgang mit Kritikern dagegen nur noch unsouverän und unsympathisch, und erweckt eine defensive Unglaubwürdigkeit. Wäre sie klug beraten, müsste sie eigentlich von solcherlei Aktionen seitens ihres Umfeldes öffentlich zurückrudern und eher die Wogen glätten anstatt die Negativwirkung ständig noch zu forcieren.

  19. Oh man, schon wieder hacken sie auf Weinreich rum. Wie beim letzten Mal auch bin ich auch wieder bereit dem Mann Finanziell zu helfen, auch wenn es nur bescheidene Hilfe ist.
    Gegen soetwas muss man sich wehren!

  20. @palosalto
    da ich auch lange gerätselt habe: Kommentar #1 bezieht sich auf den Link hinter dem 3. Wort dieses Blogeintrages („vermutet“), der auf Frau Pechsteins Webseite führt. Dort geht sie auf Weinreich und seinen Artikel ein. Die Homepageüberschrift (über der Menü-Bar) lautet „Willkommen bei Adobe Live“.

  21. Weinreich erlegt sich mit Sprüchen wie „verdammt blond“ in dem BZ-Artikel keinerlei Zurückhaltung mehr auf. Muß er sich wirklich wundern, daß das Pechstein genauso hält?

  22. Zu @26 und für alle Nichtberliner zur Erklärung: Die „Berliner Zeitung“ ist nicht die schmuddlige Berliner Springergazette B.Z.“

  23. @Michael/20:

    > Ich find diese ganze Medienanwaltsszene (…) höchst seltsam.

    Geht mir auch so. Spielen sich, das ist jedenfalls mein Eindruck, vorne rum auf als die Schützer der Persönlichkeitsrechte von armen Promis, verhalten sich aber in Wirklichkeit wie Gravenreuth zu besten Zeiten. Weiß längst jeder, der irgendwo arbeitet, wo es ein Redaktionsfax gibt :-)

    @Stefan Niggemeier:

    Gute Entscheidung!

  24. Durch den letzte Absatz wurde es kompliziert:
    Ein Blogger und Journalist wird geärgert vom Anwalt eines anderen Bloggers und Journalisten (allerdings nicht in dessen Auftrag). Jener andere Blogger und Journalist, der eingentlich auf des Erstgenannten Seite ist beendet konsequenterweise die Zusammenarbeit mit dem Anwalt der den Blogger und Journalisten ärgert, auf dessen Seite der andere Blogger und Journalist steht.
    Und irgendwie hat auch Claudia Pechstein was damit zu tun.

  25. 26: Es ist aber doch wohl ein Unterschied, ob ich mich negativ über jemanden äußere und dabei aber sehr wohl bereit bin, von mir gemachte, falsche Aussagen zu korrigieren, oder ob jemand dann gleich die Abmahnkeule auspackt – und dann auch gleich noch doppelt, was nun wirklich absurd ist.

  26. @22: Es geht darum, dass der – in Zeile eins dieses Blogartikels verlinkte „Beitrag“ von Claudia P. – nicht nur inhaltliche Schwächen hat, sondern auch von mangelnder Kompetenz im Umgang mit Content-Management-Software (Adobe GoLive) zeugt: Der Seitentitel lautet peinlicherweise: „Willkommen bei Adobe GoLive 5“.

    Hinweis: Adobe heißt nicht etwa „Anti DOping BEkundung“ :-)

  27. Dürfte nach dieser Logik jedes Mitglied von Pechsteins „Verteidigung“ abmahnen?
    Also auch der Manager, der Trainer, die Mutter, der Hund und der Nachbar?

  28. Wieso erhält der Autor eine Abmahnung?
    Die Redaktion ist doch für entsprechende presserechtliche Haftung verantwortlich.
    Oder stand der Text auch auf dem privaten Blog?

  29. Ja, ja, wie heißt es so schön: „Nur getretene Hunde bellen“…
    Daher gilt jetzt für mich in meiner Meinung über Fr. Pechstein: „Wer mit Hunden ins Bett geht, steht mit Flöhen wieder auf“. Mal gespannt, wie sie weiter versuchen wird, sich zu retten. Nach der Nummer glaub ich ihr nix mehr.

  30. Ich gehe davon, dass auch Journalisten damit leben werden müssen, immer öfter öffentlich auf die Finger zu bekommen. Ob nun durch Dritte wie Herr Niggemeier oder direkt von den Objekten der Berichterstattung wie durch Frau Pechsteins öffentlicher Replik auf ihrer Homepage.

    Wer über Karrieren richtet, Einschätzungen über Strafverhandlungen abgibt, über vermeintliche Abzockfirmen berichtet etc. der wird sich zunehmend auch dem Gegenwind der Beschuldigten stellen müssen.

    Und das ist gut so. Öffentlichkeit im Web ist nicht nur dann „demokratisch“ und „fair“, wenn man Fehler bei „den anderen“ findet, sondern auch wenn sich die vordergründig „Guten“ mal dicke Fehler leisten oder den Bogen überspannen, ihre Geschichten nicht wasserdicht sind usw…

    Insofern finde ich die Replik Pechsteins zwar nicht sympathisch, aber legitim. Journalisten sind nicht nur die stillen Beobachter, sie können auch Teil einer Geschichte werden. Verwunderlich, wie sehr alte Hasen erschrecken, wenn sie plötzlich mal ihren eigenen Namen öffentlich mit ein paar Anschuldigungen lesen. Dabei geht die Web-Kultur doch immer mehr zum öffentlichen Pranger, wir machen gerade alle dabei mit.

    Und bei aller Liebe: In der PK eine Antwort zu einer eigenen Frage nicht vollständig mitverfolgen, den Mitschnitt nicht mehr abhören und dann einen sachlich entstellenden Fehler einbauen ist schon hart. Vor allem, wenn dieser maßgeblich zur Bewertung durch den Leser beiträgt („Gekaufte“ Experten oder unabhängige Experten?).

  31. inhaltlich stimmt das natürlich, Patrick, aber warum dann nicht einfach eine kurze mail, einen Anruf, mit der Bitte um Korrektur ?
    Dazu wäre Herr Weinreich sicher gerne bereit gewesen.

    Gleich die doppelte juristische Keule raus zu holen, sieht mir eher nach einem Versuch aus, hier mögliche Kritiker mundtot zu machen, bzw. ihnen durch die Abmahnkosten finanziellen Schaden zu zufügen. Was nach meiner Ansicht eher dumm ist, denn man will die Presse doch eigentlich auf seiner Seite haben, oder ?
    Gerade jemanden wie Herrn Weinreich, der ja im Bereich Doping nun wirklich zu den bekannteren Journalisten gehört.

    Eine übertriebene Reaktion, wie ich finde, und vor allem taktisch unklug.

  32. @Patrick
    Könnte es sein, Sie bringen ein bisschen viel durcheinander?
    Weinreich hat, wie auf seinem Block nachzulesen ist, diesen Fehler noch am selben Abend in den online-Ausgaben der Blätter korrigieren lassen. Er hat ihn bedauert und die Peinlichkeit auf seiner Homepage detailliert ausgebreitet – und mitgeteilt, dass und warum er Abmahnung Nr. 1 akzeptiert hat.
    Über Pechsteins Urteil bezüglich seiner Arbeit hat er sich nicht mokiert.

    Thema hier ist die zweite Abmahnung, die tatsächlich nichts anderem mehr dient als versuchter, schöne Formulierung des Hausherrn, Schadensmaximierung der Kanzlei Schertz-Bergmann zu Lasten von Weinreich.

  33. Es sei einmal dahingestellt, ob Frau P. nun gedopt hat/wurde oder nicht – die Reaktion ist zumindest aus PR-Sicht nicht wirklich vorteilhaft. Mag die erste Abmahnung, eine, wenn vielleicht auch überzogene, so doch korrekte Reaktion gewesen sein, so deutet spätestens die in meinen Augen durchaus angreifbare zweite Abmahnung schwer darauf hin, dass man eben nicht in erster Linie um eine faire Berichterstattung bemüht ist, sondern die Gelegenheit nutzen möchte, mittels eines Exempels an einem Quertreiber mögliche weitere „Querulanten“ zu warnen. So etwas endet allerdings gern damit, dass der Effekt bös auf das Image zurückschlägt.

  34. Ich hege auch sehr wenig Sympathien für derartige Abmahnungen (halte sie aber für legitim, wenn auch bitte nicht so wie hier).
    Allerdings ist das ja kein neues Phänomen.
    Laien erfahren davon erst in den letzten Jahren regelmäßig, dabei gab es das schon immer.
    In Redaktionen flattern solche Aufforderungen für Unterlassungserklärungen öfters herein, die landen bei der Rechtsabteilung und es ist Ruhe.
    Aufsehen und Sorge um die Pressefreiheit gibt es erst, seit sich Privatiers abmahnen lassen, weil sie sich öffentlich angreifbar gemacht haben.

  35. @onno:
    Nein, ich bezog mich vor allem auf dem Umstand, dass Frau Pechstein öffentlich über Herrn Weinreich hergezogen hat. Diesen Aspekt habe ich vertieft.

    Über die „unkonventionelle“ Doppelabmahnung hab ich mich nicht geäußert.

  36. @35 Patrick

    Lieber Patrick,

    es geht hier um die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die angewendet werden, um einen Fehler, der unbestritten ist, zu beheben. Jens Weinreich hat klargestellt, dass er einen Fehler gemacht hat. Die Anwälte reagieren m.E. jedoch überzogen und das gleich in zweifacher Weise. Eine Aufforderung zur Richtigstellung oder eine Gegendarstellung hätten es getan, die Unterlassungserklärung gleich auszupacken und mit einer saftigen Kostennote zu verschicken, ist eine andere Art der Auseinandersetzung. Die zweite Unterlassungserklärung ist dann m.E. nur noch frech und dient m.E. nur dem Zwecke der Einschüchterung. Claudia Pechsteins Reaktion ist unsouverän und in ihrer Wortwahl fragwürdig. Ich möchte auf folgendes Zitat aus Frau Pechsteins Internetseite hinweisen:

    […] Oder sind Sie vielleicht doch von einer Motivation angetrieben, die ein Journalist außen vor lassen sollte, wenn er seine Worte formuliert. Oder waren Sie einfach nur ein wenig übermotiviert? Man liest ja heute häufig und überall, dass in den verschiedensten Berufsgruppen auf stimulierende und leistungsfördernde Substanzen zurückgegriffen wird, um sich dem Stress gewachsen zu fühlen. Kann man Journalisten davon eigentlich ausklammern?
    Deshalb meine Frage: Wer kontrolliert eigentlich die Reporter? […] (Pechstein, Claudia. 2009. „Wer kontrolliert eigentlich die Reporter?“. Abgerufen am: 13.08.09. URL: http://www.claudia-pechstein.de/doping/do04.htm)

    Diese Äußerung, finde ich – bar jeder juristischen Sachkenntnis – ist eine implizite Unterstellung und dadruch Herabwürdigung des Kollegen Weinreich und seiner Arbeit.

    Gegenwind für falsche und unrichtige Berichterstattung hat es immer gegeben und muss es auch weiterhin geben. Das Presserecht bietet eine reiche Auswahlmöglichkeit an Sanktionsmöglichkeiten. Und es geht Jens Weinreich m.E. nicht um die Anprangerung der Sportlerin Claudia Pechstein, sondern die Darstellung der zu dem Verdachtsfall gehörenden Fakten und Umstände. Wer das in der oben geschilderten Art unterbinden möchte, macht sich m.E. an der Meinungs- und Pressefreiheit zu schaffen.

  37. @michael fengler:
    Sie und auch andere Kommentatoren weisen immer auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel hin, die Pechstein und ihre Anwälte nicht angewandt haben. Allerdings sollten Sie vielleicht auch die Lage von Pechstein berücksichtigen. Für sie geht es um ihre sportliche Existenz und da sollte jeder Journalist äußerst penibel mit dem sein, was er an Fakten und Schlußfolgerungen publiziert. Das hat Weinreich nicht getan, im Gegenteil mit billigen Bemerkungen (z.B. das von mir bereits zitierte „verdammt blond“) noch dazu üble Meinungsmache betrieben. Wie Weinreich hier noch ernsthaft Fairness einfordern kann, will sich mir nicht erschließen.

  38. @Patrick

    Zumal Herr Weinreich, wenn ich das richtig mitbekommen, zwar relativ deutlich gesagt hat, was er von dem Fall Pechstein hält, er aber so mit der einzige ist, der nicht blind irgendetwas nachplappert, was beide Seiten so äußern. Damit steht er, bei aller persönlichen Distanz, mit seiner Art der Berichterstattung letzendlich sogar mehr auf Pechsteins Seite, als das die unkritischen Sturmgeschütze Bild, Sportstudio oder sonstige tun.

    Und das ist das aus der Sicht von Pechstein kontraproduktive an den Unterlassungsaufforderungen. Von dieser persönlichen Vendetta mal ganz abgesehen.

  39. @35
    „Eine Aufforderung zur Richtigstellung oder eine Gegendarstellung hätten es getan“

    Ja und nein. Dies hätte man an die Redaktionen senden müssen (was wohl z.T. auch geschehen ist). Andererseits landen solche Aufforderungen bei Verlagen oft noch schneller im Korb als Abmahnungen, sofern man eine Gegendarstellung nicht juristisch durchsetzt. Aus Sicht von Frau Pechstein keine befriedigende Lösung.
    Nun geht man den Autor selbst an. Leider wissen wir nicht, was die Unterlassungserklärung genau enthält, welche Aussagen oder Formulierungen er unterlassen soll. Ich finde diese Doppelabmahnung eklig. Den beanstandeten Text von Herrn Weinreich allerdings auch.

    Verurteilend, ein wenig zynisch und dabei völlig vage und frei von (für den Leser nachvollziehbaren) Belegen – ganz schlechte Mischung für meinen Geschmack. Wenn er Belege hat und der Untersuchungsbericht der Darstellung Pechsteins klar widerspricht, dann muss er das auf den Tisch packen. Stattdessen bleibt vor allem hängen, dass Pechstein sinngemäß „blond lächelnd lügt“. Wenn sich dann auch noch ein sachlicher Fehler einschleicht, sind Tür und Tor offen für Widerstand durch den Betroffenen. Frau Pechstein fährt sprachlich ebenfalls schwere Geschütze auf, keine Frage.

    Aber um die Abmahnungen ging es mir weniger, sondern eher um die publizistische Waffengleichheit. Der Journalist kann heute selbst Objekt einer öffentlichen Gegenkampagne werden. Prominente, Unternehmen Sportler haben heute ebenso wie die Medienöffentlichkeit mehr Macht als früher. Statt auf eine winzig kleine Gegendarstellung auf Seite 107 unten zu warten können sie jetzt ihre eigene Gegenöffentlichkeit aufbauen. Weinreich passiert dies ja nicht zum ersten Mal. Ich finde diese generelle Entwicklung interessant. Nicht unbedingt zum Jubeln, aber interessant.

    Man wird sich also in Zukunft besser absichern müssen, „wasserdichter“ schreiben müssen. Und ja, das finde ich gar nicht so schlecht.

  40. Zugegeben, die zweite Abmahnung ist schräg. Nicht weniger schräg ist aber der ganze Fall. Erwartet Herr Weinrich tatsächlich von der Beschuldigten, dass sie ihre Unschuld beweisst?
    Gelten solche Grundsätze, wie die Unschuldsvermutung nicht mehr und erwartet man tatsächlich von einem Bschuldigten etwas nachzuweisen, was dieser gar nicht nachweisen kann?

    Absurd!
    Anders

  41. @Spritkopf
    Die Bemerkung ist sicher nicht glücklich, der Artikel insgesamt bietet aber eine Einordnung von Pechsteins PR-Strategie die journalistisch wesentlich wertvoller ist, als ein reines „er sagt, sie sagt“. Ich würde den Artikel durchaus noch als fair bezeichnen, schließlich findet das Ereignis nicht im luftleeren Raum statt und wir bzw. die Leute, die sich damit beschäftigen, haben mittlerweile durchaus vernünftige Anhaltspunkte dafür, was rücksichtslose, vollständige Aufklärung in eigener Sache ist und was Effekthascherei, Emotionalisierung und der Versuch mit möglichst viel Staub das eigentliche Problem zu verdecken.

    Möglicherweise handelt es bei der Bemerkung auch um eine Anspielung, die schwer zu verstehen ist: Pechstein gab 2002 zu, sich die Haare der öffentlichen Wirkung wegen gefärbt zu haben und dass auch die Perücke bei der Ehrenrunde 2002 Idee ihres Managements war.
    „Das war eine Idee meiner Friseuse. Die meinte, ich könne so nicht länger rumlaufen, ich würde ja aussehen wie die Friesinger“
    http://www.welt.de/print-welt/article373220/Haare_braun_gefaerbt_blond_ist_ja_die_andere.html
    „Die Perücke ist eine Idee von meinem Management.“
    http://www.derwesten.de/nachrichten/sport/2009/7/6/news-124707413/detail.html)

  42. @Anders
    Grundsätzlich könnte man durchaus von allen Befürwortern des sauberen Sports erwarten, dass sie beispielsweise ihre Untersuchungsergebnisse (eigenen und externe) veröffentlichen, sich offensiv für mehr Kontrollen einsetzen und so weiter. So wie es in Politik und Verwaltung üblich geworden ist, durch mehr Transparenz Vertrauen zu schaffen könnte man das durchaus auch vom Spitzensport erwarten.

    Bei Claudia Pechstein geht es konkret darum, dass sie ursprünglich eine Krankheit für die Werte verantwortlich gemacht hat, jetzt aber offenbar nicht mehr davon spricht und auch auch keinen entsprechenden Beleg erbracht hat. Juristisch muss sie das nicht und sie muss auch von sich aus keine Indizien liefern, die sie entlasten. Allerdings kann sie dann vermutlich maximal einen formalen Freispruch erreichen, an dessen Ende weiterhin im Raum steht, dass bei ihr auffällige Werte gemessen wurden, die sie nicht vollständig erklären kann. (Und das sie anfangs gelogen hat.) Der bleibende Schatten wäre letztlich ihr Pech, aber genauso hinzunehmen wie die Tatsache, dass sie damit vom Dopingvorwurf freigesprochen würde.
    Nur kann, ja muss, ein Journalist durchaus darauf hinweisen dürfen, dass Claudia Pechsteines derzeitige Charme- und PR-Offensive im auffälligen Missverhältnis zu einem Mangel an Offenheit und entlastenden Indizien steht. Wenn Sie versucht, einen formalen Freispruch durch PR in einen erstklassigen umzuwandeln sollte auch darüber berichtet werden.

  43. @Patrick (35): „Man wird sich also in Zukunft besser absichern müssen, „wasserdichter” schreiben müssen. Und ja, das finde ich gar nicht so schlecht.“

    Dir ist klar, was das in letzter Konsequenz bedeutet? Das Ende der Presse- und Meinungsfreiheit, feige Journalisten, stromlinienförmige Artikel, anzeigenabhängige- und lobbyhörige Verlegerpresse plus Hofberichterstattung.

    Und der Satz „Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ wird wieder wahr. Wo wir Dummerchen doch glaubten, dass Meinungsmonopole zum Wohle aller durch das Internet gebrochen wurden.

    Freie Journalisten werden ihre Artikel vorsichtshalber den Leuten zum autorisieren vorlegen, über die sie schreiben, weil sie sonst abgemahnt werden können. Stefan wird nicht mehr über 9live schreiben, weil es einfach zu teuer wird. Was nützt der Aufschrei der Internetgemeinde, wenn man nach der xten – wenn auch haltlosen – Abmahnung finanziell in die Knie geht. Schreiben wird nur noch der, der in einem Verlag mit guter Rechtsabteilung arbeitet. Und denen wirft man dann vor sich zum Pudel des Verlegers zu machen. Wie man es macht, macht man es verkehrt.

    Und Typen wie Du laufen vorneweg und kritisieren laut sowie mit Lamento die hasenfüßig gewordenen Journalisten, stromlinienförmige Artikel, anzeigenabhängige- und lobbyhörige Verlegerpresse und Hofberichterstattung.

  44. Von der Kanzlei Schertz Bergmann bzw. vom Anwalt Dr.Christian Schertz habe ich inzwischen über 20 einstweilige Verfügungen erhalten, davon ein halbes Dutzend, welche mir verbieten auf gewonnene Urteile zu verlinken, sagar die Verlinkung meiner Urteile in fremde Datenbanken, z.B. auf telemedicus.

    In der allerneusten Verfügung 27 O 697/09 v. 28. Juli 2009 wird mir verboten, identifizierend und/oder unter Nennung des Namens der Antragstellerin zu berichten und/oder berichten zu lassen wie auf der Seite buskeismus-lexikon.de geschehen.

    Inzwischen habe ich den Namen des Klägers aus dem Bericht selbstverständlich entfernt.

    Es wird behauptet und das Gericht ist dem gefolgt: Es geht die Öffentlichkeit nichts an, wer geklagt hat, zumals der Gegenstand der beschriebenen Verhandlung – angeblich beabsichtigte Veröffentlichung der xls-Liste mit über 300 Verfahren- eine rechtswidrige Handlung des Antragsgegners war.

    Ich darf über die Verfahren mit Dr. Christian Schertz und seiner Kanzlei nicht berichten, es gibt angeblich kein öffentliches Interesse an der untersagten Liste als auch an der Berichterstattung über die anderen zivilrechtlichen Prozesse. So auch über das Bemühen des Anwalts, mich als Cyber-Stalker zu verurteilen.

  45. @Patrick

    Sagt ihnen der (juristische) Begriff Verhältnismäßigkeit irgendetwas? Und bitte flüchten Sie jetzt auch wieder in allgemeine Floskeln…

    „Verurteilend, ein wenig zynisch und dabei völlig vage und frei von (für den Leser nachvollziehbaren) Belegen – ganz schlechte Mischung für meinen Geschmack. Wenn er Belege hat und der Untersuchungsbericht der Darstellung Pechsteins klar widerspricht, dann muss er das auf den Tisch packen.“

    Klare Verdrehung der Tatsachen. Es ist alles dokumentiert von der ISU, dem offizellen Verband. Aufgrund dieser Dokumentation der Tatsachen wurde Frau P. gesperrt. Sie muss Beweise liefern und nicht irgendwer anders.

    Ihren von mir zitierten ersten Satz könnte ich auch einfach unter ihren Kommentar stellen. Klingt kindisch, ist aber so.

  46. @Anders (50):

    Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt für Beschuldigte während eines Verfahrens. Claudia Pechstein ist aber keine Beschuldigte mehr, sie ist vom Weltverbandes verurteilt worden.
    Wie lange soll denn Ihrer Meinung nach die Unschuldsvermutung gelten? Bis zum letztinstanzlichen Urteil?

  47. Sorry, aber das versteh ich nicht: Wenn was Falsches in der Zeitung steht (und die Online-Ausgabe der FR ist ja wohl eine solche), dann hat man das Recht auf eine Gegendarstellung. Aber eine Abmahnung? Man stelle sich das mal bei der Bildzeitung vor, das ginge ja in die Millionen, ach, was sag ich…

  48. @Patrick: Nochmal, „wasserdichter“ schreiben geht nicht, wenn Dir einer an den Karren fahren will.

    Schau bei Jens Weinreich nach, als TZ vom DFB mit ihm in den Clinch ging. Irgendwann war es so weit: („mein Eindruck: Die Gegenseite versucht alles, um die drei juristischen Handlungsstränge auszuweiten, die Sache in die Länge zu ziehen und das finanzielle Risiko für mich zu erhöhen, nebst nervlicher Belastung.“ JW schloss damals drei Jahre Verfahrensdauer und 70.000 Euro Kosten nicht aus.)

    Ich kann über bewiesene Tatsachen – das wäre „wasserdicht“ wie Du es wohl meinst – schreiben, wer meint mich abzumahnen, kann das mal eben tun. Und dann ist es an mir mich zu wehren. Also Anwalt nehmen, Zeit verbraten und dann die Tatsache, dass die Erde eine Kugel ist, vor Gericht durchfechten. Natürlich gewinne ich, nur muss ich erstmal in Vorlage treten. Ist nämlich Zivilrecht.

    Danach kann ich dann wieder vor Gericht, denn ich muss möglicherweise noch eine Entscheidung erzwingen, dass mir – wegen der unberechtigten Abmahnung – Aufwendungen zu erstatten sind. Das einzige was einen schützt ist, dass die Gegenseite kein Geld für solche Spielchen hat.

    Aber gerade das ist reichlich vorhanden bei bei denen, denen wir Journalisten doch bitteschön unerschrocken und selbstverständlich laufend auf die Finger klopfen sollen.

  49. #60: Die Erde ist keine Kugel.

    Aus Wikipedia:

    Eine theoretische ideale Erdkugel (Globus) ist als Rechenfläche für die Wissenschaften nur bedingt geeignet, weil die Erde durch ihre Rotation an den Polen um etwa 0,3 Prozent abgeflacht ist. Diese Abplattung wäre zwar mit freiem Auge aus dem Weltall kaum zu bemerken, macht aber de facto über 21 km aus.

    Nimmt man den üblichen „mittleren Erdradius“ von 6370 km, betragen die regionalen Abweichungen von diesem immerhin noch zwischen -14 km und +8 km. Mit einem Kugelradius von 6368 km würden sich diese Abweichungen zwar auf −11/+10 km verringern, doch ergäben sich viel zu kleine Werte für Oberfläche und Volumen der Erde. Die mit unserem Planeten volumengleiche Kugel hätte einen Radius von 6371,0 km. Der Radius einer flächengleichen Kugel weicht um wenige Meter ab.

    Daher sind kugelförmige Modelle für die Erde nur dann brauchbar, wenn keine Genauigkeit besser als 10 km erforderlich ist. Selbst für die Landkarten in einem einfachen Schulatlas braucht man ein etwa 10-mal besseres Modell, und erst recht für Ortsangaben mit geographischen oder Gauß-Krüger-Koordinaten.

    So ist vielfach unbekannt, dass sich geozentrische und geographische Breiten um bis zu 0,19° oder 22 Kilometer unterscheiden. Fachgebiete wie Erdmessung, Geophysik und Satellitengeodäsie müssen sich täglich mit dieser Tatsache auseinandersetzen.
    _______________

    Wen die Richter den klagenden Anwälten folgen und meinen, es wäre zu verbieten, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, die Erde sei ein Kugel, dann würde auch Patrick sechstellige Euro-Beträge an die Anwälte los.

    Eine Rechtssicherheit gibt es im Äußerungsrecht nicht.

  50. @marc, @Fred Fredson:

    Schön, dass ich jetzt zum Feind der Pressefreiheit hochstilisiert werde :).

    Vielleicht muss es einfach noch mal deutlicher schreiben: Ich finde es zum kotzen, wenn Unternehmen/Personen Journalisten über juristische Spitzfindigkeiten, bzw. simple Anwaltskosten „plattmachen“ wollen.
    Das war aber nicht mein Punkt. Mir ging es (auf allgemeiner Metaebene) um das allgemeine Phänomen, dass Journalisten heute auch mit öffentlicher Gegenrede wie der auch Frau Pechsteins Webseite rechnen müssen. Auf die Diskussion ist keiner eingegangen…

    Aber wenn es schon mal um den Journalismus geht:
    Das Bildblog ist voll von Fällen, wo dies nicht der Fall war. Da schreien alle Medienblogger und ihre Kommentatoren (zu Recht) auf, wenn Verdächtige zu Täter erklärt werden usw.

    Ich glaube, dass Herr Weinreich ausreichend Belege und Hinweise für seine Aussagen hat. Aber er nennt sie nicht und macht stattdessen einen relativ unpräzisen Abriss (ab der zweiten Hälfte), ohne konkrete Beispiele zu nennen. Dazu macht er einen Fehler. Die Folgen sind unschön, aber man muss in solch heiklen Fällen (wenn man beispielsweise unabhängige Wissenschaftler zu bezahlten Zeugen erklärt) ultrasorgfältig sein. Da herrscht hier ansonsten Konsens.

    Die Abmahnmasche ist Mist.

    Was aber auch zur Ausgewogenheit gehört: Nach meinem Kenntnisstand stehen in einigen Punkten Aussage gegen Aussage – auch wenn Frau Pechsteins Glaubwürdigkeit und Argumentation als fraglich gelten kann. Eine Entscheidung einer Verbandskommission ist aber kein Gerichtsurteil und es ging explizit um stichhaltige Indizien. Deshalb sollte man „Fakten“ und „Lügen“ hier vielleicht nicht so leichtfertig verwenden. Zudem hat Frau Pechstein auch nach den Regeln des Verbands das Recht auf Einspruch und ihre eigene Darstellung. Schönwettermachen in der Öffentlichkeit wird ihr vor der Kommission eh nicht helfen.

    Es ist kräftig übertrieben, wenn behauptet wird, dass die Folge von gewissenhafter Schreibe nur Verlautbarungsjournalismus sein könne.

  51. Upps, da hab ich einen halben Absatz gelöscht:

    „as Bildblog ist voll von Fällen, wo dies nicht der Fall war. Da schreien alle Medienblogger und ihre Kommentatoren (zu Recht) auf, wenn Verdächtige zu Täter erklärt werden usw.“

    Soll heißen:
    Gerade bei laufenden Gerichtsverfahren, auf dem Spiel stehenden Existenzen… muss man ultrasorgfältig sein. Das Bildblog ist voll von Fällen, wo dies nicht der Fall war. Da schreien alle Medienblogger und ihre Kommentatoren (zu Recht) auf, wenn Verdächtige zu Täter erklärt werden usw.

  52. Unsere – noch – Bundesjustizministerin Zypries hatte vor mehr als drei Jahren im Juni 2006 großmundig angekündigt, dass künftig Abmahner „gedeckelt“ werden sollen. Zyprires ging damals in einem Interview mit der TV-Ausgabe des CT-Magazins davon aus, dass die “realistischen Gegenstandswerte” für Abmahnungen bei 50 Euro liegen dürften. Ich habe diesbezüglich mehrfach bei der Pressestelle des Bundesjustizministeriums nachgefragt, entweder keine – oder ausweichende Antworten erhalten. Es deutet alles darauf hin, dass die Anwaltslobby in Berlin – im eigenen Interesse – gute Arbeit leistet. Mir hat bislang kein Jurist vermitteln können, warum unser Rechtssystem überhaupt die Möglichkeit für die so genannten „anwaltlichen Abmahnungen“ zulässt. Ich sehe darin nichts anderes, als ein Selbstbedienungssytem für Anwälte. (Wir) Journalisten sollten dieses System viel häufiger und noch genauer unter die Lupe nehmen und anprangern.

  53. @64:

    Die Deckelung der Abmahngebühren gilt seit dem 01. September 2008 und bezieht sich nur auf Urheberrechtsverletzungen.

  54. @58 Joern

    Das sehen Sie ganz richtig. Maßgeblich ist das Urteil der letzten Instanz und gerade bei diesem Fall geht es um reine Behauptungen, die sich auf Meßwerte stützen. Ein echter Dopingnachweiss gab es nie.

    Anders

  55. @52 (Nagler)

    Herr Weinreich weisst ja nicht auf irgendwas hin, sondern sagt klipp und klar, dass Frau Pechstein schuldig ist.

    Anders

  56. Journalisten sind nicht allein – Leser sind dabei: Steinreich für Weinreich! (Das erste Wort ist in meinem Fall gelogen, aber für den Rest steh# ich ein.)

    Worauf ich hinaus will: Der Zwanni geht jederzeit wieder, und das gilt für jeden guten Journalismus, im Turnus oder zur Gelegenheit, Holz oder online. Ich zahl für guten Journalismus gerne, ob per Abo oder per Gerichtskostenunterstützung.

    Gute(!) Journalisten erledigen einen Job, den ich nicht in jedem Fall selber machen kann/möchte: Die Welt erkunden und beschreiben, incl. Berichten vom Schmutz, aus dem Krieg, über den Sport. Für gute Leistung zahle ich gerne, gerne auch als Unterstützer von Weinreich, Bildblog & Co. (Sch… auf Micropayment-Heuler, es geht auch per Überweisung).

  57. @Anders: Hm? Reden wir noch von dem Text, der mit den Sätzen beginnt: „Ist Claudia Pechstein eine Blutdoperin? Es wäre unredlich, darauf nur mit Ja oder Nein zu antworten. Der Sachverhalt ist komplex und wird in den kommenden Monaten noch komplizierter.“?

  58. Das mit der Unschuldsvermutung ist in diesem Fall nicht so einfach: Der Eislaufweltverband ISU hat Pechstein auf Grund von Indizien verurteilt- ein Novum. Der Sportgerichtshof CAS kann die zweijährige Sperre nun aufheben, ist aber möglicherweise trotzdem nicht die letzte Instanz. In einem Fall wurde auch schon ein CAS-Urteil von einem Zivilgericht (Schweizer Bundesgericht) kassiert.

    Wann also endet die Unschuldsvermutung? Streng juristisch doch eigentlich erst bei einem letztinstanzlichen Urteil eines ordentlichen Gerichts (und dazu zählen Eislaufverbände und der CAS nicht); möglicherweise erst nach Jahren.

    Ganz persönlich glaube ich aber eher einem Leistungssportler, der behauptet hat: „Wer vorne läuft (oder fährt), hat gedopt“.

  59. In der Pressemappe der Kanzlei Schertz Bergmann v. 27.03.09 heißt es:

    In den laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Herrn Dr. Theo Zwanziger und dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) und Herrn Jens Weinreich haben sich die Parteien gütlich geeinigt. Damit wird ein Schlussstrich unter diese Angelegenheiten gezogen.

    Sind die jetzt diskutierten Streitigkeiten neue Angelegenheiten oder diese.

    Die Erklärung der Kanzlei Schertz Bergmann erzeugt zumindest den Eindruck, dass auch seitens der DFB-Kanzlei ein Schlussstrich hinter die Auseinadersetzungen mit Herrn Weinreich in dieser unsäglichen Form und mit einem solchen kleinlichen Inhalt gezogen worden ist, denn die Anwälte dieser Kanzlei sind die treibende Kraft bei der Zuspitzung von Auseinandersetzungen. Der Eindruck, dass diese Kanzlei Weinreich in Ruhe lässt, ist falsch und damit ist diese Erkärung vom 27.03.09 bei den Zensurkammern angreifbar.

    Klingt absurd. So wird aber immer wieder gegen Veröffentlichungen entschieden. Ein falscher Eindruck kann zu hohen Anwaltskosten führen.

    Auch Weinreich kann presserechtlich angegriffen werden, wenn er die neue Angelegenheit mit der alten verbindet. Damit hat er keinen Schlussstrich gezogen und gegen die gemeinsame Vereinbarung verstoßen.

    Für die Anwälte ein dankbares Feld, Kostennoten schreiben zu dürfen. Die Presserechtsprechung verkommt zum Theater.

  60. Das Ganze stinkt zum Himmel und es ist wirklich erfreulich, dass Stefan Niggemeier nun durchaus einiges dafür riskiert, hier Stellung zu beziehen. Denn eins ist sicher: Nun wird er auch von Schertz als gegner verfolgt werden, nach dem Statement, so wie es schon einigen geht, die darüber aber dank Schertz nicht reden dürfen.

    Das ist nämlich das Infame: Man wird nicht nur verknackt, sondern auch noch dazu verdonnert, darüber zu schweigen.

    Infolgedessen gibt es bereits etliche, oft von Anwälten (nicht nur Schertz, es sind mindestens Dutzende, vermutlich Hunderte) erwirkte, teils richtig perverse einstweilige Verfügungen und Urteile, von denen niemand je erfahren wird – denn wenn jemand von ihnen erfährt, dann weiß der klagende Anwalt, dass sein opfer geredet hat und dann ist selbiges geliefert.

    @Patrick: Du hast wohl keine Ahnung vom presserecht. Immer schon konnte sich jemand gegen falsche Darstellungen wehren. Man nennt dies „Gegendarstellung“.

    Nun ist es natürlich wenig hilfreich, erst auf Seite 1 groß in Rot zu schreiben „Kanzler Schröder ist schwul“ und einen Tag später ganz klein „oops, das war ein anderer mit Namen Schröder“. Sowas würde dann aber auch noch andere Rechtsfolgen mit sich bringen.

    Worum es hier geht, ist aber, daß jemand privat abgemahnt und um ein Vielfaches des Beitrags erleichtert wird, den er überhaupt für den Artikel bekommt. So ein Schreiber bekommt vielleicht 20, 30, 50 Euro für einen Text, muss deshalb pro Woche mehr als ein Dutzend schreiben, hat kaum Zeit für Recherche, verdient dann trotzdem miserabel (kann man ja ausrechnen). Und wird dann auf etwas verklagt, was für ihn die Einnahmen (Einnahmen wohlgemerkt, nicht Gewinn) mehrerer Monate oder eines Jahres darstellt! Nur weil so ein Anwalt den Rachen nicht voll genug bekommt bzw. seinen Gegner gezielt vernichten will.

    Das ist auch mit „Zwanzigern“ nicht mehr zu kitten und der Anwalt kichert dann ja nur hämisch über die „Gutmenschen“, die auf diese Art ihn mit Spenden finanzieren. Gravenreuth hat sich immer über all die „Netzindianer“ lustig gemacht, die versucht haben, jene vor dem finanziellen Aus zu bewahren, auf die er oder ein anderer Anwalt losgegangen waren.

    Das ist alles nicht neu, nur wird es systematisch totgeschwiegen. Auch Stefan Niggemeier hat solche „Schweigeurteile“ schon kassiert, ein Bekannter war selbst bei so einem dabei, wo erst der Richter extra „ein Exempel statuieren musste“ und Stefan wegen seiner Preise und Auszeichnungen anging (als ob man von denen prozesse zahlen könnte) und später der Anwalt der Gegenseite die anwesenden, von Stefan eingeladenen Journalisten (obwohl wirklich alle bis heute schwiegen!), sodass zumindest einer davon seinen Job verlor, weil er seinem Blatt zu „heiss“ geworden war, wenn er nicht mal auf Termin gehen kann, ohne dass Anwaltsfaxe eintrudeln.

    Man möge mir verzeihen, dass ich nicht mehr sage, aber Stefan müsste sonst löschen, um nicht wieder verknackt zu werden, es hat keinen Zweck.

    Es gibt in diesem Land eine Zensur, und sie findet auf dem Rechtswege statt.

    Buskeismus.de hatte ich ja schon genannt, ebenso verfolgt wurde auch ein Redakteur des Heise-Verlags. Er wurde teils privat von einem bekannten Abmahnanwalt schikaniert, nur weil er bei Heise war und dieser Anwalt Heise nicht leiden konnte, weil sie zwar über ihn zunächst noch berichteten (das wollte er nur zu gerne), aber nicht lobend, sondern kritisch – und ihn dann irgendwann totschwiegen, weil er ihnen auf die Nerven ging, der Anwalt sich dennoch weiter laufend einbildete, in Artikeln sei von ihm die Rede, was gar nicht der Fall war. Dennoch kostete das immer wieder Geld zur Abwehr, auch den Verlag (der wurde natürlich mit abgemahnt, also einmal der Redakteur privat, einmal der Verlag, um möglichst viel Kohle zu scheffeln), weshalb der den Redakteur irgendwann rauswarf. Da kamen auch verleumdende Briefe an den Vorgesetzten dazu, ich hab das Material mal gesehen, ich würde das als Stalking bezeichnen, nur gabs den Straftatbestand damals leider noch nicht und der Redakteur konnte nichts dagegen tun, außer dann doch wieder über seine Quälgeister zu berichten, damit die endlich aufhören, was dann im großen Knall endete. (Er ist heute nicht mehr Journalist, soweit ich weiß, sondern Hartz IV).

    Das ist alles nach meinem Empfinden kriminell, aber die Gerichte sehen das anders: Bei den Richtern hat ein klagender Anwalt immer recht, weil er „einer von ihnen“ ist, da muss schon sehr viel passieren, dass mal jemand – wie bei Gravenreuth geschehen – sagt „es reicht, Kollege!“.

  61. @Schtonk!: Hilfreich wäre es gewesen, wenn Sie in Ihrem Kommentar deutlich gemacht hätten, wo Sie nur spekulieren und Ihre Meinung äußern und wo Sie Fakten referieren; wo es um den konkreten Fall geht und was Meinungsäußerungen zu einer ganz allgemeinen Praxis sind. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass sich der sechste Absatz („Worum es hier geht…“) nicht auf den konkreten Fall bezieht — was ja schon deshalb logisch ist, weil Jens Weinreich nicht „so ein Schreiber“ ist, der 20 Euro für seinen Text bekommt.

  62. Stefan: Es ist zum großen Teil eine allgemeine Meinungsäußerung. Sich zu konkreten Fällen zu äußern, gefährdet meist die Betroffenen – derjenige, der bei Heise war, bat mich vor einiger Zeit ausdrücklich, seinen Namen nicht mehr zu nenen, es hat ihm nur geschadet, dass ich ihm früher intensiver zur Seite gesprungen bin. Deshalb anonymisiere ich bzw. rede etwas „wischi waschi“ – was aber nicht heißt, dass ich hier nur spekuliere oder gar verschwörungstheoretisiere. Sie wissen das ja auch: Wer konkret wird, wer Namen nennt, bringt sich und andere in Gefahr. Das ist genau die sauteure Lektion, die Herrn Schälike aktuell erteilt wird – von wem, muss ich an dieser Stelle wohl nicht sagen.

    Und nein, natürlich rede ich nicht über das konkrete Honorar von Herrn Weinreich, das kenne ich auch gar nicht, aber ich kenne zumindest keinen Schreiber, der Abmahnungen privat aus seinen Honoraren zahlen kann, wenn ihm kein Verlag beisteht. Ich denke, das können auch Sie nicht, obwohl Sie sicher zu den besser bezahlten Autoren gehören. Und von daher wird auch Herr Weinreich nicht die Malaise aus seinen Einnahmen zahlen können. (Beim Blog entfallen solche ohnehin). Was genau der beabsichtigte Effekt ist: Mundtot machen auf dem finanziellen Weg.

    (Übrigens hängen meine Kommentare in der Moderationsschleife – habe wohl zuviel geschrieben…)

  63. […] Wenn der Abmahner zweimal klingelt « Stefan Niggemeier Claudia Pechstein vermutet, dass Jens Weinreich gedopt war, als er über sie schrieb, dass vieles dafür spricht, dass sie gedopt hat, aber das hier wird kein Text über Leute, die Dinge sportlich nehmen. Im Gegenteil. 14. August 2009 | abgelegt unter Meckerecke, Was geht ab?  […]

  64. Ich kannte diesen blog nicht – und man kann ja nicht alles verfolgen. Aber:

    Sehr gut. Sowohl die Darstellung der Geschichte als auch das beharrliche Bohren dicker Bretter seitens Jens‘ Weinreich. Und es bleibt die Hoffnung, dass everybodies darling vor dem CAS nicht ungeschoren davon kommt!

    Kleine Fussnote, zum zugrundeliegenden Thema: Erwann Methéour „Secret défonce“ (kann man auch mit limitierten Französischkenntnissen gut lesen). Danach schminkt man sich jede noch so kleine Illusion ab.

  65. @69 Stefan

    Ja, über den reden wir, der geht nämlich wie folgt weiter: „Die vorläufige Antwort kann nur lauten: Nach allen bisher verfügbaren Informationen ist die Wahrscheinlichkeit äußerst groß, dass Blutdoping betrieben wurde. Denn belastbare Argumente bringt derzeit allein der Eislauf-Weltverband (ISU) vor, nicht aber die Gegenseite, die bislang nur lamentiert.“

    Hier bezieht er ganz klar Stellung und fordert zudem auch noch, die Beschuldigte, der man NIE Doping nachgewiesen hat, solle doch bitte auch noch ihre Unschuld beweisen.

    Das ein Unschuldsbeweis für einen Vorwurf, der sich auf umstrittene Meßwerte stützt und sonst nichts vorzuweisen hat, fast unmöglich zu führen ist, dürfte auf der Hand liegen. Deswegen kann die Seite von Frau Pechstein nur drauf hinweisen, was ihrer Meinung nach ungereimt ist.

    Das kann man als Lamentieren abtun, aber nur dann, wenn man schon ein festes Urteil vor Augen hat und das lautet schuldig bei Verdacht.

    Anders

  66. @81/Anders: Du schreibst es ja selber: Weinreich behauptet gerade nicht, dass Pechstein gedopt hat. Er schreibt viel mehr, dass die Faktenlage dafür spricht, dass sie es getan hat. Das sind zwei völlig unterschiedliche Aussagen.

    Im Übrigen: Lies Dich einfach mal bei Weinreich durchs Blog und nimm ggf. einige andere Artikel zur Hand. Wenn ein Mitglied aus dem erweiterten Stab von Pechstein Laborpersonal auf die Herausgabe belastender Blutproben/Daten/Aufzeichnungen bedrängt, augenscheinlich Geld bietet und dann mit der Polizei abgeführt wird, dann ist doch irgendwas… öhm… faul?

    Darüber hinaus geht es auch nicht darum, dass Pechstein ihre Unschuld beweisen soll. Sie soll vielmehr darlegen, warum ihre Blutproben regelmäßig gewissen Grenzwerte deutlich überschreiten. Dieses zu erläutern hatte sie für ihre Pressekonferenz auch angekündigt. Erfüllt hat sie dies dann aber nicht.

  67. @83 palosalto

    Interessanter Versuch einer semantischen Haarspalterei. Herr Weinreich hält also Frau Pechstein für eine Doperin, will sich aber nicht zu 100% drauf festlegen. Ganz nach Politikermanier.

    Witzig finde ich auch, wie man behaupten kann, Frau Pechstein solle nur erklären, warum ihre Blutwerte regelmäßig gewisse Grenzwerte überschreitet und gleichzeitig so tut, als wäre mit dem erfolgreichen Nachweis nicht gleich auch die Anklage vom Tisch.

    Mal davon abgesehen, dass niemand in der Lage ist die Biochemie seines Körpers zu erklären.

    Im Übrigen: Auch die ISU bietet mehr als nur einen Angriffspunkt in ihrer ach so lückenlosen Indizienkette.

    Anders

  68. @84(und sie dürfen sich gerne konzentrieren): nein, das auch nicht. weinreich schreibt (verkürzt), dass die faktenlage gegen sie spricht. ob er persönlich der meinung ist, dass sie gedopt hat, weiß ich nicht.

    ihr einwand zur biochemie ist natürlich käse. ihnen fallen bestimmt auch einige pharmaunternehmen ein, die mit dem wissen um unsere körper ganz gutes geld verdienen.

  69. @Anders:

    Niemand ist in der Lage, die Biochemie seines Körpers zu erklären?

    Sowas lächerliches habe ich ja noch nie gehört. Geht’s noch ignoranter? Die ganzen Biochemiker und Biologen in den Universitäten sitzen Ihrer Ansicht nach anscheinend den ganzen Tag da und beobachten Kaninchen bei der Kopulation oder was?

    Wie wär’s denn wenn Sie zum trollen irgendwo anders hingehen und Ihre Esotherischen Ansätze dort verbreiten?

  70. @anders
    ohje… vielleicht solltest du dich doch erstmal bezüglich der grundlagen kundig machen. und einen empörungsgang zurückschalten.
    so solltest du beispielsweise zur kenntnis nehmen, dass die sportgerichtsbarkeit einfach nach anderen regeln funktioniert als die zivile — und gerade die von dir postulierte unschuldsvermutung hat da eben keinen vergleichbaren stand, stattdessen gilt das prinzip der „strict liability“, es ist also nach einem positiven test tatsächlich am athleten, seine unschuld zu beweisen. nun gibt es im falle pechsteins natürlich gerade keinen positiven test, aber auch in diesem fall gelten schon rein formal einfach ganz andere maßstäbe als in einem strafprozess. wenn du dazu ggf. ein statement der nada-justiziarin zur kenntnis nehmen möchtest:

    Für solche Konsequenzen [gemeint ist eine 2-jährige sperre auf indizienbasis], so besagen die Regeln der Internationalen Anti-Doping-Agentur WADA, muss die Beweiskraft der Indizien bei über 50 Prozent liegen, der Dopingverstoß muss aber nicht zweifelsfrei feststehen.

    und fakt ist: im falle pechsteins ist der verantwortliche weltverband in einem 5-monatigem marathonverfahren zu dem ergebnis gelangt, dass sie wahrscheinlich gedopt hat. wenn man dies als ausgangspunkt nimmt, ist es nun aber sehr wohl an pechstein, die vorliegenden indizien derart zu entkräften, dass sich die gemessenen werte zumindest ebenso gut ohne doping erklären lassen. und natürlich kann sie zu diesem zweck auch auf „ungereimtheiten“ hinweisen. wenn sie sich aber beispielsweise auf ihrer pk hinstellt und verkündet, so und so viele der proben stammten – skandal! skandal! – definitiv gar nicht von ihr, was zumindest in dieser bestimmtheit nicht den tatsachen entspricht, ist es schlicht die aufgabe eines guten journalisten, darauf hinzuweisen und es entsprechend einzuordnen — und da bleibt am ende eben der eindruck, dass vor allem nebelkerzen gezündet wurden…

    was die isu angeht — natürlich besteht die möglichkeit, dass da nur stümper am werk sind, die einfach mal aufs blaue einen dopingfall vom zaun brechen wollten. und in der tat unbestritten ist, dass sie einiges wird dokumentieren können müssen, um mit ihrem urteil vor dem cas bestand zu haben. nur sollte man das momentane schweigen nicht als beweis ansehen, dass sie das nicht können wird.

  71. Wenn der Abmahner zweimal klingelt, dann ist es doch egal, ob Pechstein gedopt hat oder nicht. Egal ist es auch, ob Weinreich neutral geschrieben oder Pechstein vorverurteilt hat.

    Unbestritten ist, dass Weinreich über die Honorierung eines Gutachters nicht so berichtet hat, wie es der Anwalt Simon Bergmann gesagt hat.

    Die Wahrheit, hat Pechstein gedopt oder nicht, hat Weinreich objektiv berichtet oder voreingenommen, werden die Gerichte nicht klären können. Die Gerichte sind die falschesten Stellen zum Herausarbeiten der materiellen Wahrheit. Die Gerichte treffen Entscheidung und damit besitzen wir alle lediglich die juristische Wahrheit und das Machtwort des Staates.

    Das Thema ist doch, ob es notwendig ist auf dem Weg zum Erhalt der juristischen Wahrheit von einem Journalisten wegen Peanuts mehr als 1.500,00 Euro zu verlangen, diesen durch die Aufforderung zur Unterwerfung (strafbewehrte Unterlassungserklärung) zu demütigen, zu entwürdigen, und dem Nerven- und Kostenrisisko weiterer Prozesse auszusetzen.

    Ein Mail oder ein Telefonanruf hätten genügt.

    Es geht darum , wessen Moralvorstellungen und ethischen Grundsätze sowie die Vorstellungen zivilisierter Kommunikation in diesen Auseindersetzungen obsiegen werden.

  72. Webbär #93: Wobei das Problem nicht der jeweilige Rechtsbeistand ist, sondern die Rechtslage ist.

    Rechtslage ist ein Begriff, wie Glück, Gerechtigkeit, arm und reich. Niemand kann verbindlich erklären, wie die Rechtslage ist. Zum finanziellen Risiko und zur Demütigung von Jens Weinreich können allerdings Aussagen getroffen werden.

    Eine Rechtssicherheit im Äußerungsrecht gibt es nicht. Das haben in den letzten Wochen die beiden Richter, Herr Andreas Buske – Vorsitzender Richter der Zensurkammer Hamburg – und Herr Michael Mauck – Vorsitzender Richter der Zensurkammer Berlin – klar und eindeutig erklärt.

  73. Aber lieber Herr Niggemeier,

    Sie vergleichen doch Gleiches mit Gleichem. Werfen die Begleichung einer „offenen Rechnung“ auf emotionaler Basis vor und kommen zu dem Entschluss, Ihre Rechnung aus Solidarität mit dem Kollegen Weinreich mit der Beendigung zukünftiger Inanspruchnahme der genannten Kanzlei zu begleichen. Liest sich wie „Trotzreaktion auf eine Trotzreaktion“.

    Natürlich lässt sich IHRE Reaktion nur moralisch wertvoller verkaufen und zu einem herrlichen Artikel für einen tollen Kollegen ausschlachten. Ein Anwalt hackt dem anderen kein Auge aus, ein Journalist dem anderen auch ungern, oder? Der Unterschied bei Ihrer Reaktion: Sie können keine Rechnung für entstandene Gebühren erstellen um so im „Vorbeigehen“ ein paar hundert Euro mitzunehmen. Für mich stellt sich das hier wie ein großer Sandkasten dar in dem Sie als Randfigur sitzen und auch mal mit dem Förmchen schmeissen möchten.

  74. Mir angesichts dessen, was ich den ganzen Tag so mache, mit dem Spruch zu kommen, dass ein Journalist dem anderen anscheinend kein Auge aushacke, hat aber schon eine gewisse… Ironie.

  75. Nein, der andere Anwalt in dem anderen Verfahren hat allein damit zu tun, dass Thorsten Feldmann ausgewiesener Experte u.a. für das Datenschutz-Thema ist.

    (Kommt da eigentlich noch was von Ihrem Anwalt, Herr Magenta?)

  76. @Rolf Schälike:
    Es geht hier nicht um die Rechtssicherheit, sondern um die Rechtslage [1], die aus Menschen Geier macht.
    Wenn die Situation rechtlich profitabel erscheint, dann wird nach der üblichen Kosten-Nutzenprgnose eben gerne mal abgemahnt.
    Sicherlich ist man dann im Einzelfall vor Gericht in „Gottes Hand“, d.h. man nimmt sein Erwartung zwar mit, aber die Richter entscheiden natürlich uneinheitlich.
    Vor Hr.Buske sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt, er scheint ja fast der Vorreiter, wie es heute so schön heisst, einer neuen Rechtssprechung zu sein.

    [1] Hier liegen oft Versagen des Justizministeriums bzw. der Politik allgemein vor – wenn man sich dort extern beraten lässt, muss das nicht falsch sein, auch wenn die SPD das gerade suggeriert :)

  77. @ Sunny Peran
    Ihr Kommentar liest ich, als wenn Se sich nichts sehnlicher wünschten, als wenigstens ein Förmchen zu haben, mit dem man werfen könnte.
    Schon der erste Satz klingt wie die Aufforderung, doch demnächst bitte Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Als nächstes forden Sie, jemanden, dessen Methoden man mißbilligt, trotzdem weiterhin mit der eigenen Interessenwahrung zu beauftragen. Der anschließende Satz wurde mit „Ironie/Idiotie“ bereits trefflich kommentiert. Danach unterstellen Sie, Stefan hätte mit diesem Schritt nichts lieber gemacht, als damit auch jemandem finanziell zu schaden – ging nur leider nicht. Dabei hat er bereits erklärt, noch nie jemanden abgemahnt zu haben (und es hätte bestimmt Gelegenheit gegeben). Und das Ende gipfelt im „Randfigur des Sandkastens“-Vergleich. Wie eingangs erwähnt: Dann stehen Sie aber auf der anderen Strassenseite des Spielplatzes, stemmen die Arme in die Hüften und stampfen mit den Beinchen, weil Sie auch gerne so ein Förmchen hätten..

  78. Zu Rechtslage nutze ich den Kommentar #11 der Redaktion aus Mein Parteibuch in einer etwas an den Begriff Rechtslage angepassten Variante.

    Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Eine Rechtlage gibt es nur in einem Rechtsstaat. Deutschland ist jedoch kein Rechtsstaat, sondern eine total korrupte Bananenrepublik, wo Richter in freier Beweiswürdigung und Rechtsauslegung entscheiden wie sie wollen und dabei, egal wie sie entscheiden, solange sie ihren politischen Herren nicht an den Karren fahren, von den nächsten Instanzen mit reichlich Corpsgeist gedeckt werden.

    Technisch wird das so abgewickelt: Eine Unterlassungserklärung, genauer eine Unterwerfungserklärung, wird als begründet angesehen, wenn Jens jemand in seinen Rechten aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verletzt haben sollte. Was genau eine Verletzung von Artikel 2 ist, entscheiden Richter in freiem richterlichen Ermessen in jedem Einzelfall neu. Hinzu kommt, dass im Äußerungsrecht das Prinzip des gesetzlichen Richters grundsätzlich missachtet wird. Der Kläger kann sich aussuchen, wo er klagt – oder, wenn er keinen ihm gewogenen Richter kennt – einfach alle Gerichte mit EVs durchtesten, solange, bis er einen passenden Richter gefunden hat.

    Es gibt keine Rechtssicherheit in Deutschland. Es gibt nicht mal Gesetze zum Äußerungsrecht in Deutschland. In Deutschland herrscht in Gerichten die blanke Willkür der politischen Justiz.

  79. @Rolf:
    Verlasse bitte einmal den deutschen Rechtsstaat und geh in eine richtige Bananenrepublik, dort ziehen Sie Dir die Ohren richtig lang und Du lernst D wieder zu schätzen.
    Depressionen können oft durch eine neue Wetterlage erfolgreich behandelt werden.
    Bzgl. des Abmahnwesens hast Du natürlich recht, hier ist eine gewisse Inkompetenz der Gesetzesgeber, eine Willkür oder gar eine bestimmte pers. Note („Buskeismus“) bei der Richterschaft festzustellen und natürlich hat man es in D mit der Freiheit der Meinungsäusserung nicht so. Zu viele Politiker und Bürger sind der Meinung, dass diese stark zu regulieren ist, die Konsequenzen siehst Du. Die RAs melden sich dann bspw. wegen der so genannten Informationellen Selbstbestimmung, wegen behaupteter Rechte oder wegen Verhetzung oder eben einfach mal so, aus Erwartungshoffnungen und Serienbriefen heraus.

  80. Der Kläger kann sich aussuchen, wo er klagt…

    Oft in Hamburg natürlich, da sitzt einer mit einer fast pol. zu nennenden Rechtsaufasssung…

  81. #103 Webbär: Verlasse bitte einmal den deutschen Rechtsstaat und geh in eine richtige Bananenrepublik, dort ziehen Sie Dir die Ohren richtig lang und Du lernst D wieder zu schätzen.

    Meine Tochter lebt und arbeitet in Uganda. Die Eltern ihres Mannes leben schon seit aller Ewigkeit in Südafrika. Sind aus England seinerzeit abgehauen. Über die Gründ möchte ich lieber schweigen. Meine Eltern konnte 1933 nicht mehr nach Deutschland zurückkehren. Meine Schweser ist 1927 in Berlin geboren. Sie und meine Eltern standen auf der Liste der „Verbrecher“, die die Wehrmacht sofort zu inhaftieren hatte. Meine Schwester wollte keine Deutsche sein und hat darüber ein Buch geschrieben. Kannst Du kaufen und lesen. Sie lebt jetzt in Moskau. Zwei ihrer Söhne leben in Russland. Ein Sohn ist mit einer Deutschen verheiratet und lebt in Kirgistan. Sie alle möchten nicht nach Deutschland, obwohl Karla-Maria Schälike vor kurzem das Bundesverdienstkreuz von Host Köhler erhielt.

    Es stimmt schon, dass ich mich hier in Deutschland sicherer fühle als in Russland aus dem gleichen Grund, aus dem die Wahrscheinlichkeit als deutscher Kommunist 1933-1945 in Deutschland umzukommen geringer war als in der Sowjetunion. Ungeachtet dessen, war der deutsche Faschismus eine Menschen verachtende Diktatur, eine viel schlimmere als in irgendeiner Bananenrepublik.

  82. Herr Niggemeier,

    angesichts der Tatsache das man lesen kann/darf/muss/soll was Sie den ganzen Tag machen: War Ihre Antwort so vorhersehbar wie das Amen nach dem Gebete folgt.

    zu 101:

    Tätschel, tätschel, hier hattu auch Förmchen….

  83. Eine halbwegs sachliche Antwort auf die Kritik wollen Sie nicht abgeben? Jetzt bin ich aber überrascht!

  84. P.S.: Getreu dem Motto „Kein Küßchen auf Kommando“ würde ich Sie bitten, auch virtuell auf Körperkontaktsanbahnung zu verzichten.

  85. @86 Sebastian

    „Niemand ist in der Lage, die Biochemie seines Körpers zu erklären?

    Sowas lächerliches habe ich ja noch nie gehört. Geht’s noch ignoranter?“

    Ignorant ist nur, was Sie hier betreiben. Halten Sie Frau Pechstein jetzt auch noch für einen Biochemikerin?

    Und selbst wenn sie es wäre, was glauben Sie, welchen Aufwand man treiben muss, um nachzuweisen, dass man andere Werte als der Durchschnitt hat, die eben nicht auf Doping beruhen.

    Machen Sie sich eines bitte klar. Die Tester und Ankläger haben das Blut der Beschuldigten und können ihr konkret GAR NICHTS nachweisen, außer, dass ein Wert außerhalt willkürlich festgelegter Grenzen liegt. Nun wird behauptet, das könne nur am Doping liegen, ob wohl selbst die Gutachter der Anklage sagen, dass diese Schlußfolgerung NICHT ziehbar ist.

    Was hat man die Leuet vor Jahren an der Nase herum geführt, als man ihnen erzählte, dass zu viel Salz im Essen Bluthochdruck verursacht. Heute weiss man, dass dies völliger Unsinn ist.

    Anders

  86. @89 ca-fi

    Es ist widersinnig erst Regeln für ÜBERFÜHRTE Dopingsünder anzuführen und dann Frau Pechstein einfach mal als überführte Dopingsünderin zu erklären, obwohl man weiß, dass sie das genau nicht ist.

    Das hat nichts mit Aufgeregtheit zu tun, sondern gesundem Menschenverstand.

    Tatsache ist auch, dass Frau Pechstein NIEMALS in der Lage sein wird die Blutwerte zu erklären. Wie soll denn Frau Pechstein diesen Nachweis denn Ihrer Meinung nach führen?

    Deswegen ist das ganze Verfahren unsinnig.

    Und was die Unschuldsvermutung angeht, mal ein klares Statement:

    „Auch für Innenminister Wolfgang Schäuble gilt im Dopingfall Claudia Pechstein die Unschuldsvermutung.

    „Der Deutsche Olympische Sportbund hat richtig reagiert, als er betont hat, das Prinzip der Unschuldsvermutung müsse auch für Pechstein gelten“, sagte Schäuble der Welt und der „Berliner Morgenpost“.“

    Anders

  87. @111/anders: und deswegen darf man ja auch getrost schreiben dürfen, dass die faktenlage gegen cp spricht. nur, wenn der indirekte beweis gegen cp angeführt wird, sollte sie einfach mehr tun, als nebelkerzen zu werfen und auf die unschuldsvermutung zu verweisen, insbesondere deswegen, weil eben dieser verwes keinen so recht überzeugt. das merken sie ja selber.

  88. @Anders:

    Ich komme mir bei Ihren Zeilen vor als ob ich über Dieter Baumann’s Zahnpasta diskutieren müsste. Übrigens vielen Dank für die Zitate des bundesdeutschen Rollifahrers. Der soll sich lieber darum bemühen, den großen Lauschangriff durchzuziehen und Killerspiele sowie Paintball zu verbieten.

    Wollen Sie nicht lieber woanders hingehen und über die Mondlandung diskutieren? Sie sind immer noch dabei, über CPs Physiologie zu Reden, während der Verband und die dazu gehörigen Biologen schon längst festgestellt haben, dass solcherlei Werte, gemessen an der Restbevölkerung, nur auftreten können, wenn man Tumore nicht geahnten Ausmaßes im Körper hat.

    Ihr derzeitiger Lösungsansatz ist, dass CP irgendeine Art Mutant ist, und die Werte so halt auftreten, da könne sie ja nichts dafür. Sie sollten Strafverteidiger von Haschisch-Konsumenten werden. Suchen Sie mal im Lawblog nach „handelsüblichen Mengen“. Auf Indizienbasis wird in Deutschland am laufenden Meter verurteilt. Ihre persönliche Weltfremde macht mich ehrlich gesagt sprachlos.

  89. @89/anders: Tatsache ist auch, dass Frau Pechstein NIEMALS in der Lage sein wird die Blutwerte zu erklären. Wie soll denn Frau Pechstein diesen Nachweis denn Ihrer Meinung nach führen?

    Deswegen ist das ganze Verfahren unsinnig.

    Und von dem, wer eine andere Meinung hat, oder wem man eine andere Meinung unterjubeln kann, darf man nach Peanuts suchen und 1.500,00 Euro für einen Fehler verlangen?

    Nebenbei bemerkt, es kann durchaus sein. dass Jens Weinreich, das ganze Verfahren ebenfalls als unsinnig sieht. Dann kann er den Poster anders ebenfalls verklagen, weil Jens eine „innere Tatsache“ zugewiesen wird, welche nicht beweisen werden kann.

  90. @anders
    heiliger bimbam! der sportminister persönlich!
    aber wenn er hier schon einmal im zeugenstand ist… er hat nämlich sogar noch mehr zum thema gesagt:

    Andererseits gelten die sportlichen Regeln, nach denen Frau Pechstein gesperrt ist. […] Ich glaube generell kaum noch jemandem.

    und auch:

    Sie muss jetzt die Indizien und den derzeitigen Anschein widerlegen. Ich nehme an, sie tut alles, um ihre Unschuld zu beweisen. Das muss sie auch.

    aber das nur am rande. dass von pechstein kein positive probe vorliegt, weiß ich auch (und hatte ich auch geschrieben) — nur liegt die handhabung von indizienfällen eben durchaus auf der strict liability linie. das ist halt einfach mal so — ob man das nun gut/gerecht findet oder nicht (die offenbar vorgenommene gleichsetzung von „des dopings überführt“ und „positiver test“ erscheint mir doch recht fragwürdig — das überführen äußert sich doch ganz einfach im aussprechen einer doping-sperre durch den verband. unabhängig von der nachweismethode.).
    dass Sie ganz nebenbei jeglichen biologischen grenzwert als rein willkürlich abtun, wirft im übrigen ein recht schönes licht auf die keule mit der Sie auf den anti-doping-kampf einzuschlagen gedenken. Sie tun ja gerade so als ob die 2.4% einem brennendem dornbusch entnommen wurden.

    und natürlich hat frau pechstein möglichkeiten, die isu-indizien zu erschüttern:

    kann sie die korrektheit einzelner werte in frage stellen
    kann sie die vergleichbarkeit verschiedener werte (und damit generell den ansatz der verwendung von blutprofilen für den dopingnachweis) in frage stellen
    kann sie den konkreten grenzwert von 2.4% in frage stellen

    (und eh Sie wieder spitzfindig werden: wenn ich hier „sie“ schreibe, meine ich nicht unbedingt frau pechstein persönlich, sondern auch die von ihr beauftragten experten)
    es ist also keinesfalls — wie von Ihnen behauptet — von vornherein ein ding der unmöglichkeit, die indizien zu entkräften. ob sie dann am ende die besseren argumente hat als die isu, werden dann die cas-richter abzuwägen haben. unsinnig kann ich daran jetzt nichts finden.

  91. (oha… die vorschau hat noch unterstützung von numerierten listen vorgegaukelt — vor den drei „kann“s muss man sich also ein 1., 2., 3. vorstellen)

  92. @112 Welche Faktenlage denn? Das man einen Blutwert nimmt und daraus etwas konstruiert, was unter Experten auch noch höchst umstritten ist?

    Anders

  93. @113 Sebastian

    Bei Dieter Baum handelt es sich um eine nachgewiesener Maßen überführten Dopingsünder. Er hatte nachweislich Nandralon im Urin.

    Wissen Sie, wie ich mir gerade vorkommen. Wie im Mittelalter, da wird die heilige Inquisition wiederbelebt, die mit solchen Fakten arbeitet, was schwimmt noch außer kalter Ente.

    Ihre Behauptung, was Biologen angeblich nachgewiesen haben, ist völliger Unsinn. Zumal sich Biologen mit sowas i.d.R. nichtmal beschäftigen werden.
    Vielleicht schauen Sie mal in die Medzin und suchen da nach Hämatologie.

    Zudem habe ich nicht Frau Pechsteins Blutwerte erklärt, sondern die einfache Frage gestellt, wie jemand, der auf natürliche Weise einen Wert hat, der aus dem Rahmen fällt, nachweisen soll, dass es bei ihm einfach so ist.
    Dieser Nachweis ist für den Einzelnen nicht erbringbar und deswegen sind die Forderungen, er solle es doch bitte tun, völliger Schwachsinn.

    Anders

  94. @89 Schälike

    Es mag ja sein, dass Sie ihr anliegen gerade zu kurz kommen sehen. In der Sache liegen Sie aber falsch, wenn Sie glauben, ich würde die Abmahnung an Herrn Weinreich gut heißen, nur weil ich seine Meinung nicht teile.

    Um es klar zu sagen, ich halte die erste Abmahnung für eine Sauerei, die das Recht aktuell noch zu lässt. Die zweite Abmahnung ist meiner Meinung nach klar rechtswidrig.

    Es kann nicht sein, dass die Presse- und die Meinungsfreiheit durch solche Rechtsmittel eingeschränkt werden.

    Anders

  95. @115

    Wenn sie schon so fleissig zitieren, dann auch vollständig, wenn es der Kontext erfordert:

    „Ich weiß nicht, ob mein Rat ihr etwas nützen würde: Sie muss jetzt die Indizien und den derzeitigen Anschein widerlegen. Ich nehme an, sie tut alles, um ihre Unschuld zu beweisen. Das muss sie auch.“

    Hier bringt Herr Schäuble seine reine Meinung zum Ausdruck und es kein Beleg für irgendeine erforderliche Notwendigkeit.

    Warum haben Sie Herrn Schäuble denn nicht damit zitiert: „Schäuble: Genau, das Wort kannte ich vor dieser Debatte auch noch nicht. Nun, diese Beweismethode steht zur Prüfung. Der Umstand, dass die Internationale Eislauf-Union Frau Pechstein nahegelegt haben soll, ihre Karriere zu beenden, und für diesen Fall das Verfahren beenden wollte, zeigt auch einen Rest Unsicherheit. Nun aber hat der Verband Frau Pechstein gesperrt.“

    Sie können sich ja gerne wortreich über Indizien und Indizienprozesse auslassen, sollten davor aber erst mal verstanden haben, was zulässige Indizien sind.

    Ich tue auch nicht so, als sei der Retikulozytenwert von 2,4% einem Dornenbusch entnommen, ich weise nur darauf hin, wie man denn Beweisen soll, das bei einem persönlich dieser Wert eben normal ist. Übrigens liegt der medizinische Normbreich für diesen Wert im Bereich von 0,8 -4,1%.

    Alle anderen Möglichkeiten die Sie genannt haben, wie man den Vorwurf der ISU angreifen kann, hat Frau Pechstein ergriffen.
    Nur den direkten Beweis ihrer Unschuld kann sie gar nicht erbringen.

    Nachdem Sie mit dem brennenden Dornenbusch schon in biblische Spären abgetaucht sind, möchte ihr göttliches Argument gerne nochmal hervorheben: „das ist halt einfach mal so“

    Anders

  96. @ anders.

    Was haben alle Ihre Argumente mit dem Unterwerfungsanliegen von Pechstein und Bergmann / Schertz gegenüber Jens Weinreich zu tun?

    Die Durchsetzung einer Unterwerfung führt überhaupt nicht zur Klärung, hat Pechstein gedopt oder nicht, war das Verhalten von Pechstein, welches zu den Blutwerten führte, rechtens oder nicht.

    Weshalb versucht Frau Pechstein einen Artikel von Jens Weinchreich zu unterbinden, indem sie sich auf einen kleinen Fehler konzentriert. Was ist Verwerfliches dabei, wenn ein Gutachter bezahlt wird? Ist eine kostenloser Gutachter glaubwürdiger?

    Die Methode von Frau Pechstein und deren Anwälten ist nicht überzeugend.

    Die Sachargumente von Frau Pechstein und deren Erfolg hängen überhaupt nicht davon ab, was Jens Weinreich schreibt.

  97. @119 anders:

    Mein Kommentar @121 war vor Ihrem @119 geschrieben. Ihr Kommentar war noch nicht im Netz.

    Danke für ihre klare Position, die ich teile. Jetzt lese ich Ihre Posts mit weniger voreingenommenen Augen.

    Als Sportler weiß ich, dass man mit Fehlentscheidungen der Schiedsrichter und der Sportfunktionäre samt ihrer Organe leben muss.

    Deshalb habe ich nie versucht, Spitzensportler zu werden und habe versucht, auch alle anderen, wo ich es nur konnte, davon abgehalten. Die Stasi hat versucht meine privaten Kontakt zu Leistungs- und Spitzensportlern zu unterbinden.

    Die Unabhängigkeit und Freiheit hat ihren Preis, man kann unter keinen Umständen Weltmeister werden.

  98. @121/122

    Herr Schälike, die ganze Diskussion ist dadurch enstanden, weil ich mir erlaubt habe, die Forderung von Herr Weinreich, Frau Pechstein habe ihre Unschuld zu beweisen, für genaus absurd empfunden habe, wie die Abmahnungen von Herrn Schertz.

    Solche Diskussionen entstehen in solchen Foren oft, weil genug Kommentatoren nach der Maßgabe handeln, wer nicht (uneingeschränkt) für uns ist, ist gegen uns.

    Letztlich ist von meiner Seite aus alles gesagt und eine gute Gelegenheit gekommen, die ganze Diskussion an dieser Stelle zu beenden.

    Anders

  99. Die zweite Abmahnung muss nicht bezahlt werden da ein Anwalt für eine Abmahnung in eigener Sache nicht einen anderen oder sich als Anwalt einsetzen kann, da er diese aus seiner Erfahrung heraus selber schreiben kann und so keine Gebühren dafür anfallen können.
    Habe damit selber schon mal einem Anwalt zur Zurückziehung einer Klage bekommen, nachdem ich ihn „angeblich“ bespammt hatte.

    Siehe BGH Urteil VI ZR 188/05:
    „Bei typischen, unschwer zu erkennenden und zu verfolgenden Rechtsver-letzungen habe der Betroffene seine eigene Sachkunde einzusetzen. Dies gelte auch bei Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts. Für den klagenden Rechtsanwalt – der vor dem Berufungsgericht schon mehrfach als Partei oder Prozessbevollmächtigter in ähnlichen Fällen aufgetreten sei – sei es nicht erforderlich gewesen, hiermit einen anderen Anwalt zu beauftragen. Es bestehe deshalb auch bei einem Selbstauftrag kein Gebührenanspruch.“

    oder I ZR 2/03:
    „Ein Erstattungsanspruch der Gebühren aus der Selbstbeauftragung der Kläger bestehe nicht, da die Beauftragung eines Rechtsanwalts für die von den Klägern vorgenommene Abmahnung nicht erforderlich gewesen sei. Zwar werde bei einem Wettbewerbsverstoß die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts und damit die Erstattungsfähigkeit der dadurch veranlaßten Kosten regelmäßig bejaht. Dies gelte aber nicht, wenn der Abmahnende aufgrund eigener Erfahrung zu einer derartigen Abmahnung selbst imstande sei.“

  100. Zu Angee #124: Das stimmt so in der Praxis nicht.

    Ich habe ein halbes Hundert Abmahnungen von Anwälten in ihrer eigener Sache. Die erfahrenen Medienanwälte beauftragen andere Anwälte. Schertz z.B. Höch oder Anwälte seiner eigenen Kanzlei. Höch beauftragt Anwälte der Kanzlei Schertz. Rechtsdanwalt Jipp beauftragt Anwälte der Kanzlei Schertz. Die außergerichtlichen Abmahnkosten wurden bis jetzt von den Gerichten anerkannt.

    Es gibt die bekannte Sache Steinhöfel gegen Bartels 324 S 2/08. Bartels gab eine Unterlassungserklärung ab. Es ging nur noch um die Anwaltskosten. Das AG hat Steinhöfel verlieren lassen. Steinhöfel ging in Berufung und hat bei Buske gewonnen.

    Die Entscheidungen I ZR 2/03 und VI ZR 188/05 sind nicht des Papiers wert, auf denen sie gedruckt sind.

  101. ich finde, es reicht langsam, es muss diesem abmahngeschäft endlich eine ende gesetzt werden.
    immerhin verdient der staat hier kräftig mit, nämlich an den gerichtskosten.
    im übrigen ist dieses gebaren auch nur in deutschland möglich.

    deshalb: KLARMACHEN ZUM ÄNDERN!

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