DFB-Präsident Theo Zwanziger will nun doch nicht mehr wie ursprünglich versprochen zurücktreten, falls ihm ein Gericht abschließend bestätigt, dass er sich unter bestimmten Bedingungen »unglaublicher Demagoge« nennen lassen muss. Das berichtet die »Frankfurter Allgemeine Zeitung«:

In der Präsidiumssitzung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am vergangenen Freitag seien die Voraussetzungen geschaffen worden, [sagte Zwanziger,] um sich im Internet künftig »besser gegen ungerechtfertigte Angriffe wehren zu können. Das ist der Schutz, den ich erwarte und der in erster Linie durch aktive und verbesserte Internet-Kommunikation gewährleistet werden muss und kann. Wenn dies geschieht, dann hat das Amt des DFB-Präsidenten weiter die Faszination, die es immer für mich hatte.«

Im Kampf, den Theo Zwanziger gegen den unbequemen freien Journalisten Jens Weinreich führt, hat der DFB unterdessen eine weitere Niederlage erlitten: Das Landgericht Berlin lehnte seinen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ab, die Weinreich gegen eine mit Halb– und Unwahrheiten gespickte Pressemitteilung des DFB erwirkt hatte.

[via Jens Weinreich]

Nachtrag, 31. Januar. Jens Weinreich hat in seinem Blog die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichtes veröffentlicht. Über die Pressemitteilung, mit der der DFB Weinreich diffamierte, heißt es darin, der DFB schildere »den Hergang und die Entwicklung der Unstimmigkeiten bewusst einseitig und verfälschend unter Verschweigen essentieller Umstände«. Die Presseerklärung sei »bewusst unvollständig«. Der Leser müsse die Aussagen in einer Weise verstehen, die »nicht der Wahrheit entspricht«.

Das Gericht urteilt also, dass der DFB in der Presseerklärung, für die DFB-Kommunikationsdirektor Harald Stenger verantwortlich zeigt und die von DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach stolz an Hunderte prominente Empfänger verschickt wurde, bewusst gelogen hat. Das ist aber bestimmt bei einem so ehrenwerten Verein wie dem DFB kein Rücktritts– oder Entlassungsgrund.