Unter dem Namen »Ver­tei­dige dein Netz« hat Google vor eini­gen Wochen eine große Kam­pa­gne gegen das geplante Leis­tungs­schutz­recht für Zei­tungs– und Zeitschriften-Verlage begon­nen. Vor eini­gen Tagen ver­öf­fent­lichte der Ver­band der Zeit­schrif­ten­ver­le­ger unter dem Titel »Ver­tei­dige deine Presse« eine Ant­wort. Punkt für Punkt wer­den darin die Behaup­tun­gen von Google »dekonstruiert«.

Zum Bei­spiel die Aus­sage: »Das geplante Leis­tungs­schutz­recht wird auch inner­halb der schwarz-gelben Koali­tion in Ber­lin kri­tisch gese­hen.« Das ist zwar zwei­fel­los wahr. Aber der VDZ erwidert:

Letzt­end­lich über­steigt die Zahl der Befür­wor­ter die Zahl der Kri­ti­ker. Sowieso wäre ohne Kri­tik eine poli­ti­sche Debatte nicht mög­lich. Dank der Pro– und Con­tra– Mei­nun­gen im poli­ti­schen Feld wurde letzt­end­lich ein Kon­sens erzielt, der sich im befür­wor­ten­den Votum des Bun­des­tags für das Leis­tungs­schutz­recht aus­spricht. Wer, wenn nicht die Abge­ord­ne­ten, ist reprä­sen­ta­ti­ver dafür?

Moment: Es gibt ein »befür­wor­ten­des Votum des Bun­des­ta­ges« für das geplante Leistungsschutzrecht?

Der VDZ scheint davon über­zeugt, denn er wie­der­holt das spä­ter noch ein­mal in ande­rer, aber ähn­lich pathe­ti­scher Form, näm­lich um der Google-Aussage zu wider­spre­chen, dass das Leis­tungs­schutz­recht »von wei­ten Tei­len der deut­schen Gesell­schaft abge­lehnt« werde:

Wenn Google die ange­führ­ten Bei­spiele für reprä­sen­ta­ti­ver hält, als der vom deut­schen Volk gewählte Bun­des­tag, der sich für das Leis­tungs­schutz­recht in einem Votum aus­ge­spro­chen hat, dann weist der Such­mo­no­po­list hier eine gehö­rige Ver­zer­rung bezüg­lich sei­nes Gesell­schafts­bild aus.

Die Ver­le­ger sug­ge­rie­ren, dass Google unde­mo­kra­tisch han­delt, weil der Kon­zern einen Beschluss des deut­schen Par­la­ments igno­riere, nur: Wel­chen Par­la­ments­be­schluss? Wann hat der vom deut­schen Volk gewählte Bun­des­tag sich in einem Votum für das Leis­tungs­schutz­recht ausgesprochen?

Auf meine ent­spre­chende Frage ant­wor­tet mir der Spre­cher des VDZ:

Der Bun­des­tag hat sich in der ers­ten Lesung mit dem Gesetz­ent­wurf beschäf­tigt und dann in die Aus­schüsse über­wie­sen. Bei der Debatte in der ers­ten Lesung über­wo­gen posi­tive Bewertungen.

Mit ande­ren Wor­ten: Es gibt kein Votum. Der Deut­sche Bun­des­tag hat über das geplante Leis­tungs­schutz­recht noch nicht abge­stimmt. Er hat es nur, wie vor­ge­se­hen in unse­rem Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren, in die Aus­schüsse über­wie­sen. Dabei hat keine Abstim­mung statt­ge­fun­den, schon gar nicht in der Sache.

Und selbst wenn die über­wie­gende Zahl von Bewer­tun­gen in der Aus­spra­che zur ers­ten Lesung schon gleich­be­deu­tend wäre mit einem »Votum« (was sie nicht ist), hätte der VDZ unrecht. Für das Leis­tungs­schutz­recht spra­chen sich drei Red­ner aus (Max Stad­ler, Ans­gar Heve­ling, Tho­mas Sil­ber­horn), dage­gen bzw. für Alter­na­ti­ven fünf (Mar­tin Dör­mann, Petra Sitte, Tabea Röß­ner, Lars Kling­beil, Jimmy Schulz).

Und wir mer­ken uns: Die deut­schen Zeit­schrif­ten­ver­le­ger erfin­den im Kampf für ihr eige­nes Gesetz ein par­la­men­ta­ri­sches Votum, das es nicht gibt, um die angeb­li­chen Unwahr­hei­ten und die Demo­kra­tie­feind­lich­keit von Google anzuprangern.

Nach­trag, 17:50 Uhr. Der VDZ hat seine fal­sche Dar­stel­lung auf Twit­ter mit der For­mu­lie­rung »Wenn der Wunsch Vater des Gedan­kens ist« erklärt und die betref­fen­den Stel­len jetzt so verändert:

Dank der zahl­rei­chen Pro– und Con­tra– Mei­nun­gen im poli­ti­schen Feld wird auf einen Kon­sens hin­ge­ar­bei­tet, der sich hof­fent­lich im befür­wor­ten­den Votum des Bun­des­tags für das Leis­tungs­schutz­recht aus­spricht. (…)

Wenn Google die ange­führ­ten Bei­spiele für reprä­sen­ta­ti­ver hält, als der vom deut­schen Volk gewählte Bun­des­tag, der in der Ent­schei­dung letzt­end­lich das letzte Wort haben wird, dann weist der Such­mo­no­po­list hier eine gehö­rige Ver­zer­rung bezüg­lich sei­nes Gesell­schafts­bild aus.

(Her­vor­he­bun­gen von mir.)

Das ergibt zwar weder sprach­lich, noch als Erwi­de­rung auf Google Sinn, ist aber wenigs­tens nicht mehr kom­plett falsch.