Lügen fürs Leistungsschutzrecht (3)

Unter dem Namen „Verteidige dein Netz“ hat Google vor einigen Wochen eine große Kampagne gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage begonnen. Vor einigen Tagen veröffentlichte der Verband der Zeitschriftenverleger unter dem Titel „Verteidige deine Presse“ eine Antwort. Punkt für Punkt werden darin die Behauptungen von Google „dekonstruiert“.

Zum Beispiel die Aussage: „Das geplante Leistungsschutzrecht wird auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition in Berlin kritisch gesehen.“ Das ist zwar zweifellos wahr. Aber der VDZ erwidert:

Letztendlich übersteigt die Zahl der Befürworter die Zahl der Kritiker. Sowieso wäre ohne Kritik eine politische Debatte nicht möglich. Dank der Pro- und Contra- Meinungen im politischen Feld wurde letztendlich ein Konsens erzielt, der sich im befürwortenden Votum des Bundestags für das Leistungsschutzrecht ausspricht. Wer, wenn nicht die Abgeordneten, ist repräsentativer dafür?

Moment: Es gibt ein „befürwortendes Votum des Bundestages“ für das geplante Leistungsschutzrecht?

Der VDZ scheint davon überzeugt, denn er wiederholt das später noch einmal in anderer, aber ähnlich pathetischer Form, nämlich um der Google-Aussage zu widersprechen, dass das Leistungsschutzrecht „von weiten Teilen der deutschen Gesellschaft abgelehnt“ werde:

Wenn Google die angeführten Beispiele für repräsentativer hält, als der vom deutschen Volk gewählte Bundestag, der sich für das Leistungsschutzrecht in einem Votum ausgesprochen hat, dann weist der Suchmonopolist hier eine gehörige Verzerrung bezüglich seines Gesellschaftsbild aus.

Die Verleger suggerieren, dass Google undemokratisch handelt, weil der Konzern einen Beschluss des deutschen Parlaments ignoriere, nur: Welchen Parlamentsbeschluss? Wann hat der vom deutschen Volk gewählte Bundestag sich in einem Votum für das Leistungsschutzrecht ausgesprochen?

Auf meine entsprechende Frage antwortet mir der Sprecher des VDZ:

Der Bundestag hat sich in der ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und dann in die Ausschüsse überwiesen. Bei der Debatte in der ersten Lesung überwogen positive Bewertungen.

Mit anderen Worten: Es gibt kein Votum. Der Deutsche Bundestag hat über das geplante Leistungsschutzrecht noch nicht abgestimmt. Er hat es nur, wie vorgesehen in unserem Gesetzgebungsverfahren, in die Ausschüsse überwiesen. Dabei hat keine Abstimmung stattgefunden, schon gar nicht in der Sache.

Und selbst wenn die überwiegende Zahl von Bewertungen in der Aussprache zur ersten Lesung schon gleichbedeutend wäre mit einem „Votum“ (was sie nicht ist), hätte der VDZ unrecht. Für das Leistungsschutzrecht sprachen sich drei Redner aus (Max Stadler, Ansgar Heveling, Thomas Silberhorn), dagegen bzw. für Alternativen fünf (Martin Dörmann, Petra Sitte, Tabea Rößner, Lars Klingbeil, Jimmy Schulz).

Und wir merken uns: Die deutschen Zeitschriftenverleger erfinden im Kampf für ihr eigenes Gesetz ein parlamentarisches Votum, das es nicht gibt, um die angeblichen Unwahrheiten und die Demokratiefeindlichkeit von Google anzuprangern.

Nachtrag, 17:50 Uhr. Der VDZ hat seine falsche Darstellung auf Twitter mit der Formulierung „Wenn der Wunsch Vater des Gedankens ist“ erklärt und die betreffenden Stellen jetzt so verändert:

Dank der zahlreichen Pro- und Contra- Meinungen im politischen Feld wird auf einen Konsens hingearbeitet, der sich hoffentlich im befürwortenden Votum des Bundestags für das Leistungsschutzrecht ausspricht. (…)

Wenn Google die angeführten Beispiele für repräsentativer hält, als der vom deutschen Volk gewählte Bundestag, der in der Entscheidung letztendlich das letzte Wort haben wird, dann weist der Suchmonopolist hier eine gehörige Verzerrung bezüglich seines Gesellschaftsbild aus.

(Hervorhebungen von mir.)

Das ergibt zwar weder sprachlich, noch als Erwiderung auf Google Sinn, ist aber wenigstens nicht mehr komplett falsch.

62 Replies to “Lügen fürs Leistungsschutzrecht (3)”

  1. Warum ist das absichtliche Lügen und das Streuen falscher Informationen zum Selbstzweck für Medien und Medienschaffende eigentlich nicht strafbar?

  2. Aktuell dazu passend und absolut lesenswert ist die Stellungnahme Thomas Stadlers als Sachverständiger für den Rechtsausschuß des Bundestages:

    internet-law.de/wp-content/uploads/2013/01/leistungsschutzrecht_rechtsausschuss.pdf

    Ich nehme aber an, das wird weder an den Lügen für das Leistungsschutzrecht noch dessen Umsetzung verhindern. Folglich wird es erst vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt werden müssen, was zumindest kurz- bis mittelfristige Kollateralschäden befüchten lassen muß.

  3. Das mit der „gehörigen Verzerrung des Gesellschaftsbildes“ geht ja nun direkt an den VDZ zurück. Weil der Bundestag formal die Repräsentation der Bevölkerung ist, repräsentieren die Meinungen der Abgeordneten in einer konkreten Frage zwingend die Meinungen der Bevölkerung? So ein Quatsch, das ist noch nicht mal in der Demokratietheorie so, in der Praxis schon gar nicht. Selbstverständlich können „weite Teile der Bevölkerung“ (was noch nicht mal Mehrheit heißen muss) dagegen sein, wenn der Bundestag dafür ist wäre.

  4. Zitate den VDZ.-Statement

    Verlage haben eigene Rechtesprachen entwickelt, die diese Informationen enthalten, jedoch werden diese von den Internet-Konzernen abgelehnt.

    Haben sie? Tatsächlich? Ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Gibt es da eine technische Spezifikation? Irgendwas bei der W3C? Irgendwas?

    Die Realität ist jedoch, dass Nachrichtüberblicke, Volltexte oder Komplettkopien von den Aggregatoren …

    Zulässige Sachen wir Links und Snippets wieder schön mit schon jetzt nicht zulässigen Sachen wie Volltextkopien durcheinander gemischt. Wenn es doch hauptsächlich um Google geht, wo gibt es dann bei Google die Volltextkopien?

    Es ist echt zum aus der Haut fahren

    Sorry, wenn das für die Folgen 4 und 5 gedacht war.

  5. Versteh auch gar nicht, wieso man sich so darauf kapriziert. Wer sich das das PDF-Protokoll der 1. Lesung durchliest, verliert die (vom VDZ durch sein Autoritätsargument bemüht evozierte) Ehrfurcht vor dieser Institution ganz schnell, wenn er sieht, wie sich eine Bande Kleinkinder gegenseitig mit Zurufen von den Hinterbänken verhöhnt (von den auf Lügen und Missverständnissen basierenden Pro-LSR-Meinungen ganz zu schweigen).

  6. […] Stefan Niggemeier über die LSR-Kampagne “Verteidige deine Presse” des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ): Und wir merken uns: Die deutschen Zeitschriftenverleger erfinden im Kampf für ihr eigenes Gesetz ein parlamentarisches Votum, das es nicht gibt, um die angeblichen Unwahrheiten und die Demokratiefeindlichkeit von Google anzuprangern. […]

  7. Hehe, schön auf den Punkt gebracht.
    Was mir bei der ganzen Sache irgendwie unklar bis unheimlich ist, ist die Macht, mit der Google versucht, die Verlage zum Einknicken zu bringen. Google bräuchte doch einfach nur die Verlagsseiten rauszuwerfen. So what? Man kann sie ja immer noch direkt ansteuern. Oder ob Google ganz grundsätzlich um seine „News“ bangt?
    Es ist in der Tat Googles Streben, möglichst viele User möglichst lange auf den eigenen Seiten zu halten. Diese Tendenz lässt sich an vielen kleinen Features und Neuerungen der vergangenen Monate aufzeigen. Das ist durchaus für alle Content-Anbieter eine Gefahr, die man bei aller Blödheit rund um das LSR nicht vergessen sollte. Ich ahne bereits, dass Google bald eine Bildersuche ausrollt, die nicht mehr zu den Bilder-Quellseiten weiterleitet…

  8. Folgendes ist auch der Hammer:
    „Google bietet die journalistischen Inhalte nicht nur auf Google News an, sondern auch auf anderen Plattformen in dessen Konglomerat, auf denen mit Verlinkungen und hohen Nutzerzahlen sehr wohl Geld verdient wird – wie auf Google Plus. Zudem verdient Google über AdSense letztendlich indirekt, wenn die Nutzer auf die Artikel klicken, die auf Seiten führen, auf denen AdSense verwendet wird.“

    Soll das heißen, Google soll für Links blechen, die User auf G+ veröffentlichen? Was ist mit Facebook etc.?

    Und das mit Adsense ist ja voll der Hammer, hier wird kritisiert, dass Google Geld damit verdient, wenn ein Link auf eine Zeitung geht, die Anzeigen von Google schaltet um damit selbst Geld zu verdienen, was aber natürlich nur funktioniert, wenn jemand auf die Seite kommt. Völlig kirre…

  9. „Wenn Google die angeführten Beispiele für repräsentativer hält, als der vom deutschen Volk gewählte Bundestag, der sich für das Leistungsschutzrecht in einem Votum ausgesprochen hat, dann weist der Suchmonopolist hier eine gehörige Verzerrung bezüglich seines Gesellschaftsbild aus.“

    Bin ich verkehrt oder sagt der Absatz nur etwas darüber aus, für wie repräsentativ der Bundestag die Beispiele hält? Und nicht etwa etwas darüber, wie repräsentativ der Bundestag ist. Sonst müsste man doch schreiben“ …als den vom…“ .

  10. Google bräuchte doch einfach nur die Verlagsseiten rauszuwerfen. So what?

    Die Verlage vermischen doch jetzt bereits bewusst Google News (Anmeldung nötig, keine Werbung), normale Suche, Snippets und Volltextkopien, um Google als bösartig und vor allem als Monopolist darzustellen. Schmeißt Google die Verlage raus, wird die Kampagne über den ach so bösen Monopolisten erst mal richtig durchstarten und man bittet dann einfach um das nächste Gesetz oder einen bailout. Wieso auch nicht?

    Die weltfremden und unlogischen Begründungen zur Notwendigkeit des LSR haben schließlich auch nichts verhindert.

  11. Zunächst erst einmal sollten der Sprecher des VDZ und der Schreiber der vom Autor des Artikels „dekonstruierten“ Textpassagen ihre Deutschlehrer als Korrektoren engagieren. Oder die Deutschlehrer können’s auch nicht. Auch dann gäbe es Möglichkeiten…
    Zum Inhalt: so geht (plumpe) Lobby-Arbeit. Es gibt in diesem Zusammenhang aber auch subtilere und größer angelegte Angriffe. Die sind so subtil, dass sie sich unbewusst über gesellschaftlich vermeintlich im Konsens stehende Meme verbreiten. Hier gilt es wachsam zu bleiben!

  12. Na ja, das sich in der ersten Lesung drei Redner für, und fünf Redner gegen das LSR ausgesprochen haben ist nicht besonders aussagekräftig, denn die Mehrheitsverhältnisse sind im Bundestag bekanntermaßen andere.

    Vielleicht hat der VDZ einfach nur die dritte Lesung und Schlussabstimung vorweggenommen, denn es steht zu befürchten, dass, zumal in einem Bundestagswahljahr, das Gesetz mit der schwarz-gelben Mehrheit beschlossen wird!

  13. @Mißfeldt

    Google bräuchte doch einfach nur die Verlagsseiten rauszuwerfen. So what?

    Sie halten in Ihrem Blog eine Suchfunktion vor. Daß es sich dabei um eine Suchmaschine handelt, wird Ihnen bei Bedarf das Landgericht Hamburg (Buskes Nachfolger sowie beim OLG auch er höchstselbst) gerne, wenn auch kostenpflichtig, erklären und herleiten.

    Wenn diese Suchfunktion auch nur einen einzigen entsprechenden Link auf ein presseähnliches Angebot auswirft, sind auch Sie unmittelbar betroffen und lizenzpflichtig, sofern eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem „Zitat“ fehlen sollte. Das sind mitunter durchaus hohe Ansprüche, die dann angelegt werden können, damit etwas doch noch vom Zitatrecht gedeckt ist.

    Die Wirkung des LSR wäre gravierender und folgenreicher, als es noch immer den meisten bewußt ist.

    Und was geschieht, wenn Google einfach an die Großverlage zahlt, aber Ihr Blog wegen Presseähnlichkeit bei gleichzeitig für Google zu geringer Relevanz auslistet, statt an Sie auch zu zahlen? Meinen Sie, Google ist erpicht darauf, mit jedem Pups, der sich per Abmahnung für presseähnlich erklärt, Verträge zu schließen bzw. jahrelange Rechtsstreite vor diversen Zensurkammern Deutschlands zu führen? Wollen Sie einer neu zu gründenden Verwertungsgesellschaft beitreten müssen?

    Nein, mit einer einfachen Auslistung der Verlage aus dem Suchindex bei Google wäre das Problem keineswegs alsbald erschlagen. Leider.

  14. Ob „weite Teile der Gesellschaft“oder der Bundestag: Das eine ist so wenig ein Argument wie das andere, da nehmen sich beide Seiten nichts. Weder sollte man gegen ein LSR sein, weil „weite Teile“ das so sehen, noch dafür, weil es die Haltung des Bundestags ist (so sie es denn wäre). Bei Empfehlungen zum Fernsehprogramm etwa möchte ich mich auch nicht an „weiten Teilen“ der Gesellschaft orientieren.

  15. Hallo Peter,
    hat mich einige Mühe gekostet, erst mal zu verstehen, dass Du mich siezt :-)
    Danke für den Hinweis, dass wäre in der Tat eine ganz andere Wendung. Allerdings halte ich es für irrsinnig, zu glauben, mein Blog wäre, nur weil er eine Suchfunktion hat, eine Suchmaschine. Wenn irgendein dussliger Richter das anders einschätzt (ich würde sicherlich kein Geld ausgeben, um mir das bestätigen zu lassen ;-) ), dann muss das eben mal ein anderer klarstellen. Es gibt fundamentale Unterschiede zwischen einer „internen Suchfunktion“ und einer Suchmaschine. Wenn die Argumentation stimmen würde, dann könnte ich ja ohne Probleme Bilder von überall einbinden – Suchmaschinen dürfen das ja, zumindest Thumbnails. Aber das nur am Rande.

    Das Gute ist ja, dass Google nie an die Verlage zahlen würde, denn das hätte eine weltweite Signalwirkung in einer Größenordnung, die sogar für Google und den Aktienkurs relevant wäre. Bei dem unsäglichen Gema-Konflikt sieht man ja, dass Google solche Dinge locker aussitzt, selbst wenn es Millionen von Usern behindert.
    Interessant ist aber, dass das Problem viel weiter geht: Ob LSR, Gema, Urheberrecht oder was auch immer: die Politik, wenn nicht sogar die Gesellschaft, hat längst keine Ahnung geschweigen denn Kontrolle mehr. Konsequenterweise kann eine neue „Internetordnung“oder wie immer man diese Regeln nennen mag, nur von der Netzgemeinde hervorgebracht werden.

  16. Sprachlich interessant in diesem Papier des VDZ ist das Wort „Votum“. Der Bundestag habe sich also für das Leistungsrecht ausgesprochen. Hätte der Bundestag aber darüber bereits abgestimmt, hätte der VDZ einfach sagen können, dass das Leistungsschutzrecht schlicht Gesetz sei. Aber diese starke Aussage können sie nicht treffen. Also versuchen sie zu suggerieren, als gäbe es bereits irgendeine Verbindlichkeit durch ein wie auch immer geartetes „Votum“ des Bundestages.

    Den Bundestag aber als Repräsentanz „weiter Teile der Gesellschaft“ zu nehmen, ist ein rhetorischer Schuss in den Ofen. Wen soll das überzeugen? Für gewöhnlich herrscht eine so starke Politikskepsis, dass niemand ernsthaft glaubt, die Abgeordneten repräsentierten wirklich die Meinungen im Lande.

    Daraus ziehe ich mal den Schluss, dass der VDZ weiß, dass das LSR keine gesellschaftliche Akzeptanz hat. Ansonsten würden sie sich nicht mit solch unglücklichen Konstruktionen behelfen müssen. Der VDZ spürt genau, dass seine eigene Position wackelig ist.

  17. @Blunt: Ob man die Argumente von Google oder vom VDZ überzeugend findet, ist ja nochmal eine andere Frage. Schön wäre aber doch, wenn sie wenigstens eine faktische Basis hätten.

  18. @Stefan Niggemeier: Letztlich agiert der Verband doch als Lobbyist. Als Lobbyist ist er Partei, demnach auch nicht objektiv. Fakten und Wahrheit sind nicht das Geschäft von Lobbyisten. Die schwachen Dekonstruktionsversuche zeigen bereits, dass man den VDZ nicht als Debattenteilnehmer ernst nehmen kann.

    Ich frage mich allerdings, an wen sich diese Kampagne richtet. Die „Öffentlichkeit“ wird kaum darauf reagieren. Aber üblicherweise sollen solche Kampagnen doch den Gesetzgebungsprozess mit beeinflussen. Man bearbeitet die Abgeordneten im persönlichen Gespräch. Ergänzend dazu schafft man in den Medien eine Stimmung, die die Abgeordneten überzeugt, mit ihrem Gesetz populäres zu tun oder wenigstens die eigene Unbeliebtheit zu vermeiden.

    Wer wird auf den Zug dieser Kampagne aufspringen und wer wäre neben Google und einigen Bloggern eigentlich der Kampagnengegner, der reagieren kann?

  19. Der Knaller schlechthin ist doch die Aussage, dass man im Falle einer Auslistung bei Google für das Internet/im Internet praktisch nicht mehr existieren würde.

    Das ist so, als ob meine Firma keine Kunden mehr bekommt, wenn ich nicht mehr in den Gelben Seiten stehe. Und trotzdem beharre ich darauf, dass die Gelben Seiten _mich_ bezahlen, weil sie schließlich Geld mit meinen Adressdaten verdienen, welche ich ihnen freiwillig kostenlos zur Verfügung stelle.

  20. Ich möchte wie Pete auch nochmal auf das hier eingehen:
    „Auf Google News gibt es keine Werbung“
    „Google bietet die journalistischen Inhalte nicht nur auf Google News an, sondern auch auf anderen Plattformen in dessen Konglomerat, auf denen mit Verlinkungen und hohen Nutzerzahlen sehr wohl Geld verdient wird – wie auf Google Plus. Zudem verdient Google über AdSense letztendlich indirekt, wenn die Nutzer auf die Artikel klicken, die auf Seiten führen, auf denen AdSense verwendet wird.“

    1. Da haben sie ja das beste Beispiel ausgewählt (Google Plus): Dort gibt es nämlich auch keine Werbung ;)

    2. In dem Moment, in dem Google mit AdSense verdient, verdient auch der jeweilige Seitenbetreiber. Ich sehen also nicht, warum das ein Gegenargument zu Googles Aussage ist, zumal es auch jedem Verlag frei steht, einen anderen Werbepartner als Google zu verwenden ;)

  21. Ich oute mich jetzt mal insofern als Fanboy, als dass ich pro Google stimme, auch wenn der VDZ Recht hätte.

    Dass Google in der Sache Recht hat und das einfach logisch nachzuvollziehen ist, ist hier sehr einfach festzustellen. Aber auch wenn Google hier auf der falschen Seite wäre, bin ich doch gewillt, eher diesem Unternehmen statt den Verlagen zu trauen. Einfach, weil die Verlage mit ihren Publikationen schon oft enttäuscht und gezielt Fehlinformationen verbreitet haben, Google bei mir (und vielen anderen) dagegen einen guten Stand hat.

  22. @Moon/#19:
    „Google News (Anmeldung nötig, keine Werbung)“

    Streiche „nötig“, setze „möglich“.

    @Michael Lohmann/#25:
    „Sprachlich interessant in diesem Papier des VDZ ist das Wort »Votum«. “

    Das mag man sprachlich interessant finden, wenn man möchte. Der Knackpunkt ist aber, dass es noch nichtmal auf offener Interpretation der möglichen Wortbedeutung basiert (sagen wir mal, Anzahl erkennbarer Positionsbekundungen anstatt tatsächlicher Abstimmung), sondern schlicht falsch ist. Nun mag man trefflich darüber spekulieren, auf welcher Motivation denn diese falsche Wortwahl basiert. Man kann ja nicht in die Köpfe der Leute blicken, vielleicht sind sie ja einfach so dumm dass sie die Wortbedeutungen oder auch die Funktionen des Bundestags nicht verstehen wenn sie so ein Papier verfassen. Ich persönlich sehe keinen Anlass dafür zu glauben, dass die so dumm sind, sondern halte es wie Stefan mit der für mich plausibleren Alternative und nenne es „Lüge“.

    Das ist ja eben das Unfassbare. Man wird von den für die Freiheit und die Demokratie so unerlässlichen Presseorganen belogen. Nicht nur manipulativ einseitig informiert, nein, wiederholt und gezielt belogen.

  23. @nona: Natürlich ist es eine Lüge. Aber mit solchen Versuchen, sich mittels „Votum“ um die Wahrheit herumzuschreiben, wird die Lüge erkennbar. DAS ist das Interessante. Die Löchrigkeit ist offensichtlich.

    Ich meine sogar, dass sie nicht so dumm sind, die Funktionsweise des Bundestages nicht zu kennen. Sonst hätten sie nicht „Votum“ gesagt, sondern hätten von“Gesetz“ oder „Beschluss“ oder von „parlamentarischer Mehrheit“ gesprochen. Aber sie sind auf „Votum“ ausgewichen. Das suggeriert fast schon so etwas wie „Beschluss“. Aber im Ernstfall kann der VDZ dann zurückweichen und behaupten, sie habe kein Gesetz gemeint. Da ist Sprachverdrehung am Werk, im Dienste der Verbandsinteressen.

    „Man wird von den für die Freiheit und die Demokratie so unerlässlichen Presseorganen belogen.“

    Bezogen auf das Handelsblatt kann ich dem zustimmen. Aber der VDZ ist eine Interessenvertretung und kein Medium. Als Interessenvertretung machen sie eben Politik. Das macht es nicht besser. Aber schlimmer ist es schon, wenn die Presse selbst absichtlich lügt oder an der Sprache solange herumdreht, bis die Wirklichkeit zu den Interessen der Verlage wieder passt. Die Zeitung sollte nicht lügen, wenn sie weiter leben will. Eine Zeitung, die lügt, braucht kein Mensch.

  24. Moooment mal. Google ist nicht der Tod des Journalismus. Das Blog hier habe ich über Suchmaschinen gefunden und ich guck da gerne mal rein. Wo ich nicht gerne reingucke: in die Beliebigkeitswüste umgeschriebener dpa-Meldungen, irgendwelche D-Promi Berichte oder 1:1 kopierte HerstellerPIs – und damit viele Onlineauftritte von Zeitungen. Mithin das, was oft noch als Qualitätsjournalismus angepriesen wird. Das findet man an jeder Ecke im Web auf zig Seiten oft besser, Fixkosten für _diese_ Inhaltshersteller: 1 WordPress, also ein Domainname, eine MySQL, ab 1,50 EUR/Monat.

    Verlage haben vielfach das Onlinegeschäft und Online Marketing deutlich verpennt. Was früher an Anzeigen für Stellen und Autos lief, heißt heute Stepstone oder mobile.de. Hätten die Verlage auch haben können. Haben sie nicht genutzt oder nicht gewollt.

    Wenn zudem Menschen heute direkt kaufen wollen, bevorzugen sie eben vielfach Preisvergleiche, Amazon, ebay oder Onlineshops. Auch ein Markt, den die Verleger komplett verschlafen haben und schwupps sind ebenfalls Anzeigen weg.

    Wer online eine vernünftige Qualität und interessante Inhalte oder Angebote liefert, hat Zugriffe. Wer Zugriffe hat, bekommt Werbeeinnahmen oder Provisionen. So einfach isses.

  25. Einiges bleibt schleierhaft, gerade im Punkt 5:

    “ Dank der zahlreichen Pro- und Contra- Meinungen im politischen Feld wird auf einen Konsens hingearbeitet, der sich hoffentlich im befürwortenden Votum des Bundestags für das Leistungsschutzrecht ausspricht. Wer, wenn nicht die Abgeordneten, ist am Schluss repräsentativer dafür? “

    Repräsentativer WOFÜR? Ich sehe da gar keinen Zusammenhang zwischen dem Thema Kritik und Konsens und der Repräsentativität. Es wird nicht klar, wofür die Abgeordneten repräsentativer sein sollen als andere.

    Der erste von mir zitierte Satz ist grammatikalisch wie inhaltlich ein Blindflug. Ein Konsens soll sich für ein Bundestagsvotum aussprechen? Wobei sie hier schreiben: Er spricht sich im Konsens aus. Das ist doch vollkommen vermurkstes Deutsch. Ich gebe zu, hier verstehe ich die Botschaft noch. Aber die repräsentativen Abgeordneten bleiben mir ein Rätsel.

    Erbitte Aufklärung, lieber VDZ! ;-)

  26. @Mißfeldt:

    Wo sehen Sie denn, dass Google „seine Macht auspielt“? Google hat IMHO bisher ebenso argumentativen Aufwand im Rahmen seiner Möglichkeiten getrieben, wie die LSR-Befürworter.

    Den Index mal eben kurz auszumisten, DAS wäre Ausspielen von Macht. Macht Google aber bisher nicht.

  27. Nun sehe ich gerade via Twitter, dass Stefan das, was ich hier gerade eben besprach, längst mit einem Nachtrag am frühen Abend erledigt hat.
    Sorry! Hatte nur auf das Ende des Kommentarthreads geschaut.

  28. Hihihi!!!!
    „Erbitte Aufklärung, lieber VDZ!“ !
    Das war heute der beste, den ich gelesen habe.

  29. @Mißfeldt

    Oben habe ich nur einiges ganz grob angerissen. Die Tragweite eines LSR für Verlage wäre so umfassend und tiefgreifend, daß selbst jene, die in der Materie stehen und diese auch durchdringen, die Folgen nur ahnen können.

    Es lohnt sich wirklich die Lektüre der Stellungnahme Thomas Stadlers als Sachverständiger des Bundestages, die selbst wiederum nur anreißt.

    Ein paar Aspekte noch, dann laß ich es im Interesse der Debatte hier wieder gut sein:

    Allerdings halte ich es für irrsinnig, zu glauben, mein Blog wäre, nur weil er eine Suchfunktion hat, eine Suchmaschine.

    Da stimme ich Ihnen zu. Jedoch hat Irrsinn die Pressekammer des Landgerichts HH noch nie an einem Urteil gehindert. (Das für dieses Gericht repräsentative Urteil in seiner ganzen Herrlichkeit, also im Volltext, finden Sie hier.)

    Wenn irgendein dussliger Richter das anders einschätzt (ich würde sicherlich kein Geld ausgeben, um mir das bestätigen zu lassen ;-) ), dann muss das eben mal ein anderer klarstellen.

    Irgendein Paragraphenreiter im Dienste der „Posemuckeler Rundschau Online“ mahnt Sie ab, anschließend müssen Sie Geld ausgeben, ob Sie nun wollen oder nicht, entweder sofort für die Abmahnung oder wenig später für den folgenden Rechtsstreit. Wenn Sie finanziell entsprechend ausgestattet sind oder das Geld anderweitig aufzutreiben vermögen (Ihre Rechtschutzversicherung greift nicht, schauen Sie dazu einfach ins mehrseitige Kleingedruckte), dann wird das schon wenige Jahre und Instanzen später der BGH wohl klarstellen. Möglicherweise.

    Das Gute ist ja, dass Google nie an die Verlage zahlen würde, denn das hätte eine weltweite Signalwirkung in einer Größenordnung, die sogar für Google und den Aktienkurs relevant wäre. Bei dem unsäglichen Gema-Konflikt sieht man ja, dass Google solche Dinge locker aussitzt, selbst wenn es Millionen von Usern behindert.

    Auch hier stimme ich zu, das ist sicher die wahrscheinlichste Variante. Aber man sollte es doch äußerst kritisch sehen, daß man zur Verteidigung seiner Grundrechte die Hoffnungen auf die Wirtschaftlichkeitserwägungen des Suchmaschinengiganten setzen muß. Dieser echte Machtzuwachs von Google, der auch eine unmittelbare Folge des LSR wäre, ist nun wirklich nichts, was man wollen kann.

    Und: Google könnte sich eben auch ganz anders entscheiden, sofort oder nach einer gewissen Karenz.

    Was dann? Google verklagen?

  30. Herr Niggemeier, befassen Sie sich doch bitte mal wieder mit anderen Themen als dem Leistungsschutzrecht und allem, was damit zusammenhängt. Was sagen Sie – als Niedersachse und als scharfer Beobachter – zu der Frage, ob es eine „Leihstimmenkampagne“ des Herrn McAllister gegeben habe, wie uns der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk – zB im Tagesthemen-Kommentar vom 20.01. – glauben machen möchte? Muss man sich als Zwangszahler unter dem Deckmantel eines „Kommentars“ auch noch belügen lassen?

  31. @Nobilitatis: Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt – nach einem langen, langen Siechtum ;-)

    Im Übrigen lässt die Sprachverwirrung des VDZ tief blicken: Ökonomisch geht es dem Verband wohl nicht sehr gut, denn sie können sich keinen qualifizierten Pressereferenten leisten, der ihnen solche Texte fehlerfrei erstellt.

    @VDZ

    Bitte mal korrigieren:
    „Ohne Kritik eine politische Debatte nicht möglich.“
    Da fehlt was ;-)

    So, genug der Häme…

  32. Guten Morgen,
    ich bin gerade über den Bildblog auf diese Seite gestoßen. Herr Niggemeier, vielen Dank für diese Darstellung selektiver Phantasie der Presselobby!
    Ich selbst habt 12 Jahre lang eine Nachrichtenseite über Georgien betrieben. Als August 2008 dort Krieg war, hat eine Zeitung einen Artikel von mir zu 100% kopiert und als den eigenen ausgegeben, natürlich ohne mich als Quelle zu nennen oder mich für meine Arbeit zu bezahlen. Der Verlag selber ist einer derer, die am lautesten für das Recht zum Schutz der Technologie des 15. Jahrhunderts brüllen.
    Seit 15 Jahren mache ich Webseiten. Die Verlage wissen sehr genau, dass man Suchmaschinen mit META-Tags und der robots.txt an der Listung von Inhalten hindern kann. Ich habe einige Gespräche mit Technikern gehabt, man weiß sehr genau, wie das geht.
    Nur wollen die Lobbyisten nicht, dass dies unsere dummen Politiker wissen, die von nichts eine Ahnung haben und in einer abgekapselten Welt sitzen.
    Und ich rede nicht nur über Georgien, wo diese Zeit nun endlich zu Ende gegangen scheint.

  33. Vielen Dank an Peter Viehrig.

    Das Schlimmste an dieser Debatte, und anderen der letzten Zeit, ist doch, dass sich der deutsche Qualitätsjournalismus völlig unglaubwürdig macht.
    Mein persönliches Verhalten hat es verändert.

  34. @Mißfeldt #15:
    „Google bräuchte doch einfach nur die Verlagsseiten rauszuwerfen.“
    wie wäre es denn umgekehrt – die verlage können doch wohl google rauswerfen … ich sage da nur robots.txt (muß aber sagen, daß ich da keine erfahrungen habe, ob google und co. sich daran halten).

  35. Für mich ist diese ganze Debatte sowas von an den Haaren herbeigezogen…. Da wird ein völlig bescheuertes Gesetz schön geredet welches nirgendwo ohne Lobbyarbeit mehr als ein peinlich berührtes Lächeln ernten würde.

    Ich wollte mir aufgrund meiner Tätigkeit in der Onlineredaktion meiner Seite „www.geekweekgerman.de“ und des gleichnamigen Youtube Kanals einen Presseausweis ausstellen lassen aber auf jeder Seite der großen Verbände wird nur das Leistungsschutzrecht verteidigt und zu so einem Verein will ich nicht dazugehören. ->Auch 2013 ohne Presseausweis….

  36. Könnte mal jemand mit twitter-Account Herrn Keese bescheid sagen, dass seine Kommentarfunktion (auf dem „Presseschauder“) entgegen seiner Ankündigung immer noch kaputt ist? Also ich zumindest werde beim Absenden auf „http://localhost/dev/presseschauder/wp-comments-post.php“ geschickt, was natürlich nicht geht, denn localhost bin ich selber… und ich würde gerne was zum gerade von ihm online gestellten Gutachten schreiben…

  37. Interessantes Gutachten heißt es doch

    Schutzgegenstand dieses Leistungsschutzrechts für Presseverleger ist demnach nicht die schöpferische Leistung, die vom Urheberrecht geschützt wird, sondern die technisch-organisatorisch-unternehmerische Leistung des Werkmittlers.

    Beim VDZ liest man

    Die Menschen, die gefährdet sind, solange kein Leistungsschutzrecht besteht, sind die Journalisten: es gibt keine klaren Regeln für die gewerbliche Nutzung der journalistischen Erzeugnisse im Internet.
    Journalisten sollen sogar an den möglichen Erlösen des neuen Rechts beteiligt werden. Somit würde das Leistungsschutzrecht zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze beitragen und die Verlage könnten die Rechte ihrer Journalisten besser sichern.

    Irgendwie löst sich die Argumentation des VDZ in einem Logikwölkchen auf.

  38. Also, das ist aber auch immer kompliziert mit diesen Demokratien und Parlamenten und Abstimmungen und Ausschüssen. Und dann noch diese vielenvielen Parteien und so. Und dann auch noch dieses böse Internet, wo alle immer sofort alles lesen und so und Fehler bemerken und so. Möchten Sie ein N kaufen?

  39. @entejens: die Verlage wollen ja gar nicht raus, sondern an den Tropf von Google.

    @Peter: Danke, ich habe die Stellungnahme von Stadler gelesen (eher überflogen). Im Grunde ist mir das zu komplex. Ich bin kein Jurist. Das ist vielleicht der Grund, warum es so eine verbissene Lager-Debatte gibt, die versucht, breite Sympatisanten-Massen zu generieren. Inhaltlich ist das doch für den Ottonormalverbraucher gar nicht zu verstehen.

    Übrigens: leider ist das, was ich oben befürchtet habe, schneller Realität geworden, als ich dachte. Google hat ein Redesign der Bildersuche angekündigt, dass in meinen Augen, nichts anderes als ein dreistes Klauen wäre. http://www.tagseoblog.de/google-bildersuche-klaut-urheberrechtlich-geschutzte-bilder
    Vor dem Hintergrund kann ich die Klagen der Verlage irgendwie eher nachvollziehen. Wenn es dabei doch bloß nicht immer nur um die Verlage, sondern mal besser wirklich um die Autoren ginge. Aber davor haben die Verlage vermutlich noch mehr Angst: dass immer mehr Autoren abspringen, weil das Netz lukrativer sein wird (hoffentlich, bald, irgendwann…)
    Gruß, Martin

  40. @Martin: mir ist schon klar, daß die aus fremden töpfen was haben wollen ;)
    nur werfen sie google vor, sich mit der leistung anderer zu bereichern. also ich würde das dann einfach unterbinden, also warum machen die verlage es nicht? weil es für sie zu teuer werden könnte, denn die eigenen zugriffszahlen würden wahrscheinlich so deutlich sinken, daß auch die eigenen werbeeinnahmen nach unten gehen (was wohl auch für google gilt, deshalb machen die das wohl auch nicht).
    irgendwie erinnert mich dieses konstrukt an http://www.heise.de/meldung/GEMA-Streit-Space-Night-auf-BR-alpha-wird-doch-fortgesetzt-1789928.html – immer mehr haben wollen und am ende leer dastehen.

  41. Hm, ich kann mich einfach nicht für Fleischhauer begeistern. Er hat schon zu viele ganz, ganz schlimme Sachen geschrieben. Und wenn ich den Eingangssatz lese : „Lange hat sich der Journalismus nicht mehr so blamiert wie bei der Niedersachsen-Wahl.“, dann komme ich sofort ins übelste Grübeln.

    Denn man kann natürlich einen Journalismus, der fehleranfälligen Meinungsumfragen zu viel Glauben schenkt, kritisieren. Und es ist in der Tat lächerlich, wenn man dann so tut, als habe man nichts gesagt. Aber das nun ausgerechnet das die größte Blamage des Journalismus seit Langem gewesen sein soll, da komm ich nicht so recht mit….

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