Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker“ (3)

Der prominente Berliner Prominenten-Anwalt Christian Schertz hat sich juristisch gegen die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ durchgesetzt. Vor dem Landgericht Frankfurt erwirkte er eine einstweilige Verfügung, die die FAZ zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung verpflichtete. Die Zeitung ging in Berufung, aber das Oberlandesgericht Frankfurt machte in einem „Hinweisbeschluss“ klar, dass es ihr nicht stattgeben würde.

Und so erschien am Montag auf der Medienseite folgender Text:

Gegendarstellung. In der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. März 2010 schreiben Sie auf Seite 35 in einem Artikel mit der Überschrift "Kein Cyberstalking Niederlage für Berliner Anwalt" über mich: "Das Landgericht hielt die Berufung von Schertz für verspätet und damit unzulässig." Hierzu stelle ich fest: Das Landgericht hielt die Berufung nicht für verspätet, sondern stellte ausdrücklich in der mündlichen Verhandlung fest, dass sie fristgerecht eingelegt wurde. Die Unzulässigkeit der Berufung beruht auf einem anderen Grund. Berlin, 18. März 2010 Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz

Die Zeitung nutzte allerdings die Gelegenheit, im Detail die Hintergründe für die Niederlage von Schertz zu erklären, über die sie damals berichtet hatte:

Anmerkung der Redaktion: Herr Dr. Schertz hat recht. Das Landgericht (Az. 86 S 6/10) stellte in den Urteilsgründen Folgendes fest: Die Berufung sei unzulässig, weil sie den Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung teils gleichen, teils weitergehenden Inhalts begehre. Damit verkenne der Anwalt "Sinn und Zweck des Rechtsmittels der Berufung". Zweitens sei der neue, in der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingegangen und ändere daher an der Unzulässigkeit der Berufung nichts. Schließlich sei die Berufung auch deshalb unzulässig, weil die dem Kläger durch das angefochtene Urteil entstandene Beschwer inzwischen mit dem Ablauf der Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung entfallen sei.

So gesehen, war der Sieg von Schertz über die FAZ ein Pyrrhus-Sieg, denn in der ausführlichen Fassung wirkt sein juristisches Vorgehen (bzw. das seiner Kollegin, die ihn in der Verhandlung vertrat) noch peinlicher. Andererseits ist das natürlich möglicherweise ein Grund für ihn, erneut gegen die FAZ vorzugehen. Dass auf ein abgeschlossenes Verfahren gleich mehrere neue folgen, wäre nicht untypisch für das Vorgehen von Schertz in eigener Sache.

Ausgangspunkt mehrerer Verfahren war der Versuch von Schertz, mithilfe des „Stalker-Paragraphen“ gegen den kritischen Gerichtsreporter Rolf Schälike vorzugehen und ihn so mundtot zu machen. Nachdem er damit (nach zwischenzeitlichen Erfolgen) gescheitert war, ging er wie geschildert gegen die Berichterstattung der „FAZ“ über die für ihn ungünstige Entscheidung vor. Ein Jahr zuvor war er auch erneut gegen Schälike vorgegangen, weil der den Termin einer entscheidenden Verhandlung sowie ihr Ergebnis auf seiner Internetseite öffentlich gemacht hatte:

Das ist nach Ansicht von Schertz bzw. seinem Anwalt unzulässig. Schälike rufe damit „natürlich zum Besuch der mündlichen Verhandlung öffentlich auf“ — obwohl die Angelegenheit nur die höchstpersönlichen Rechte von Schertz und nicht seine Arbeit als Medienanwalt betreffe. Außerdem könne das Publikum eh nicht verstehen, was mit den „kryptischen Kurzdarstellungen“ auf der Homepage gemeint sei, deshalb könne sich Schälike auch nicht auf ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit berufen.

Noch einmal zum Mitdenken: Schertz versucht erst (zwischenzeitlich sogar mit Erfolg), Schälike zu untersagen, sich ihm auf weniger als 50 Meter zu nähern — wodurch sich der Kritiker nicht mehr im Gerichtssaal hätte aufhalten dürfen, wenn Schertz anwesend war. Und als Schertz damit scheitert, versucht er, ihm schon den bloßen Hinweis auf die Verhandlung sowie ihr Ergebnis zu verbieten — unter anderem, weil der Inhalt der (öffentlichen) Verhandlung seine Privatsache sei.

In dem Verfahren geht es indirekt auch um meinen Blogeintrag zu dem Thema. Meine Einschätzung, dass Schertz Schälike zum „Stalker“ erklären lassen wollte, um einer kritischen Berichterstattung den Riegel vorzuschieben, sei „schlicht falsch“, erklärt Schertz‘ Anwalt in einem Schriftsatz. Es gehe darum, dass Schälike ihn bis in sein Privatleben verfolgt habe:

Der Kläger [Schertz] kann bestens damit leben, wenn über seine berufliche Tätigkeit kritisch berichtet wird. Dies geschieht auch deshäufigeren, ohne dass der Kläger juristische Schritte anstreben muss oder dies ggf. auch nicht kann, weil ein Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Wenn ich das richtig lese, bedeutet das, dass Schertz dann mit kritischen Berichten über seine Arbeit leben kann, wenn er es muss. Die Argumentation wird dann auf eine fast schon amüsante Art zirkulär:

Der Kläger [Schertz] käme doch im Traum nicht darauf, gegen einen Berichterstatter, der über ein oder mehrere gerichtliche Verfahren, die der Kläger (…) geführt hat, Schritte nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.

Mit anderen Worten: Schertz‘ Rückgriff auf den „Stalker-Paragraphen“ kann schon deshalb kein Missbrauch sein, weil das ja ein Missbrauch wäre.

Eigentlich hätte das Landgericht Berlin Anfang Juni über Schertz‘ Klage entscheiden sollen. Nachdem sich offenbar abzeichnete, dass er verlieren würde, stellte Schertz aber einen Befangenheitsantrag gegen die Richter — was man nach ungezählten Entscheidungen dieser Richter in seinem Sinne als Akt der Verzweiflung werten könnte.

In welchem Maße der Medienanwalt Schertz die Meinungsfreiheit ablehnt, wenn sie seinen Interessen zuwiderläuft, zeigt auch sein Versuch, eine andere Veröffentlichung von Schälike zu unterbinden. Im März hatte Schälike eine „Mitteilung“ auf seiner Seite veröffentlicht, in der er über mehrere juristische Niederlagen von Schertz unter der Überschrift berichtete:

Fünf Klatschen in einer Woche gegen den Berliner Querulator.

Wichtiger Sieg für die Meinungs- und Äußerungsfreiheit von Bloggern und Journalisten.

Schertz versuchte dagegen eine einstweilige Verfügung zu erwirken, diesmal zur Abwechslung beim Landgericht Köln. Es handele sich um Schmähkritik; Schälike gehe es nicht um „Berichterstattung“ über gerichtliche Verfahren, sondern „um die Herabwürdigung und Bloßstellung“ von Schertz. Belegt werden sollte das unter anderem mit Kommentaren von Schälike hier im Blog, die angeblich beweisen, dass Schälike „keine Gelegenheit auslässt“, Schertz „herabzuwürdigen“.

Zudem könne die Berichterstattung über die „angeblichen ‚Klatschen'“ leicht dazu führen, potenzielle Mandanten abzuschrecken:

Wer über einen Rechtsanwalt zielgerichtet behauptet, dass dieser in Reihe Verfahren verlieren würde und dann auch noch auf anderen Internetseiten davon abrät, diesen Rechtsanwalt zu mandatieren, der greift in massiver Weise das Anwalt-Mandanten-Verhältnis an, auf das [Schertz] zur Ausübung seiner Berufsfreiheit angewiesen ist.

Die Reaktion des Gerichtes auf den Antrag kann man nun guten Gewissens als Klatsche für Schertz bezeichnen. Es lehnte die geforderte einstweilige Verfügung ab. Erstens fehle die notwendige Dringlichkeit. Zweitens sei sein Persönlichkeitsrecht nicht verletzt worden. „Klatsche“ sei in diesem Zusammenhang eine zulässige Meinungsäußerung, und die angegriffenen Tatsachenbehauptungen seien nicht unzulässig. Das Gericht wörtlich:

Warum ein wahrheitsgemäßer Bericht über den Verlauf von Gerichtsverfahren abträglich für die Ehre bzw. das Ansehen des Antragsstellers sein kann, ist nicht ersichtlich.

Das Gericht berief sich dabei ausdrücklich auch auf eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das im Zusammenhang mit einer anderen Klage von Schertz die für ihn positiven Urteile der ersten Instanzen kassiert und betont hatte, dass das Persönlichkeitsrecht eines Menschen:

seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (…).

Schertz tut sich offenkundig äußerst schwer, das für sich zu akzeptieren.

Am morgigen Freitag nimmt er auf der Jahrestagung des „Netzwerkes Recherche“ an einer Diskussion über die Grenzen der „Boulevard-Recherche“ teil. Er wird sich sicher als Freund und Verteidiger der Pressefreiheit ausgeben.

Hinweis: Ich bin freier Mitarbeiter der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Dieser Eintrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder. Nachtrag, 9. Juli. Ich hatte in dem Absatz, der mit „Ausgangpunkt“ beginnt, die zeitliche Abfolge zunächst falsch dargestellt und jetzt korrigiert.

68 Replies to “Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker“ (3)”

  1. Gerade als Anwalt sollte dieser Mann doch wissen, dass eine Gegendarstellung einen selbst manchmal blöd aussehen lässt. Herr Schertz ist wohl sieges-süchtig.

    Ein schöner Text ist es aber geworden.
    Aber wie ich das Thema hier sehe, sollten Sie vielleicht in dieser Kommentarspalte schon Ihren Vorschlag testen, die Kommentare so ab 100 aufwärts heller werden zu lassen.

    hat Glück, dass er so früh dran ist: Jonas

  2. Bumerang-Gegendarstellungen sind wahrlich nicht selten. Heute etwa in der ZEIT (Seite 5): Ein (Ex-?)Politiker dementiert einen Ladendiebstahl, muß aber im selben Atemzug sagen, daß er eine Geldauflage zur Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld akzeptiert hat …

  3. oh, zweiter? (von vmtl 300-500, am Ende ;-))

    Sehr amüsant zu lesen, wenn’s nicht so schlimm waere…

  4. Ich glaube, es bedarf eines Herrn Schälike nicht, den RA Dr. Schertz „herabzuwürdigen“. Das besorgt der ganz gut selber – mit diesen traurig-lustigen Aktivitäten.

  5. Ich stell schon mal den Stuhl für Herrn Schälike auf die Bühne, er trifft sicher bald ein und unterhält uns wieder mit seiner lyrischen Kurzprosa. Ist mir direkt etwas zu hoch, so in etwa wie „Hurz“, aber ich will es mir mal nicht mit irgendwem verschertzen. Immerhin kommen in der Geschichte keine unglaublichen Demagogen vor, denn da hört ja der Spaß erst recht auf.

  6. Der Herr demontiert sich doh irgendwie selbst… Schade, dass man nix Besseres zu tun hat. Wunderbarer Bericht, gerade weil man die Geschichte sonst so in dieser Form und Aktualität in anderen Medien nicht findet!

  7. Vorsicht mit der Inbrunst des Artikelverfassens zu einem Thema; es droht der Objektivitätsverlust.
    Auf jeden Fall habe ich mit dieser langen Darstellung von einer unwichtigen Sache 10 Minuten meines Lebens verloren :-(

  8. Im Gegensatz zu den Herren und Damen Abmahnanwälten ist mir ein Anwalt, der sein ganzes berufliches Schaffen für Persönlichkeitsrechte und gegen die Knallköppe von Bild, Bunte und Explosiv richtet eigentlich sehr sympatisch. Wie gesagt, „eigentlich“.

  9. @ 7 Anselm
    Es droht der vollständige persönliche Objektivitätsverlust, insbesondere weil der Beitrag mit folgenden Worten endet (Zitat):

    „Dieser Eintrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder.“

  10. Das „lustige“ an der Sache:

    Der Normalbürger hat nach dem Lesen des Beitrags mind. 3x mit dem Kopf gegen die Tischplatte gehauen – aus purer Verzweiflung, weil man einfach nicht glauben mag, was man liest…

    Aaaber.

    Aus der inneren Logik vom autopoetischen Rechtssystem her (und aus der Lebenswirklichkeit einiger Anwälte) ist das alles total richtig und absolut nicht zu hinterfragen…

    leider.

  11. Großer Respekt, dass du trotz der drohenden Gefahr weiter am Ball bleibst und dich sogar traust, die Kommentare offen zu lassen!

  12. „Mit anderen Worten: Schertz’ Rückgriff auf den „Stalker-Paragraphen” kann schon deshalb kein Missbrauch sein, weil das ja ein Missbrauch wäre.“

    Konrad Beikircher nennt so was den „rheinischen Indikativ“: Der geht folgendermaßen: „Dät kahn ich jar nich jesäet hään, weil, dät däät ich niieh sän.“ (Alle Kölner und Bönner – und auch Ex-Berliner aus Siegburg, die in Köln leben – mögen mir verzeihn.)

  13. Lustig: Früher dachte ich immer, dieser Schertz ist ein Supertyp, weil er ja – wenn ich das richtig in Erinnerung habe – auch gerne mal gegen die BILD prozessiert hat. So wäre er mir auch in Erinnerung geblieben, wenn …

  14. @ 8 tov

    Persönlichkeitsrechte und gegen die Knallköppe von Bild, Bunte und Explosiv richtet eigentlich sehr sympatisch. Wie gesagt, „eigentlich”.

    Weshalb steht „eigentlich“ in Anführungsstrichen?

    Tatsache ist, dass Rechtsanwalt Schertz sehr selten die wirklich vom Rufmord betroffenen gegen Springer und anderen Boulevard vertritt. Das machen eher Rechtsanwalt Johannes Eisenberg und weniger bekannte Anwälte.

    Die Haupttätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Schertz besteht in der Vermarktung und Verwertung der Persönlichkeitsrechte und in der Vermarktung und Verwertung der Namen Prominenter. Damit ist er mitten drin und aktiv beteiligt im Geschäftsfeld des Boulevards auf Kosten nicht prominenter Bürger.

    Seine Auseinadersetzung mit dem Boulevard macht Dr. Schertz nur auf den ersten Blick sympathisch. Es bleiben Phrasen. Tatsächlich verheizt er nicht wenige Mandanten mit seiner Geschäftstätigkeit.

    Die Auseinadersetzungen, die Schertz mit dem Boulevard führt, gehen auf Kosten der Meinungsfreiheit. Mit seinen Übertreibungen und damit einhergehenden verlorenen Prozessen bereitet Dr. Schertz seinen auf dem Zensurmarkt tätigen Konkurrenten, dem Rechtsanwalt Prof. Prinz, Christian-Oliver Moser u.a. Schwierigkeiten bei der Durchsetzung derer wesentlich besseren und qualifizierter ausgewogenen Klagen.

  15. Fehlt noch die Ergänzung, dass RA Schertz öfter mal den Hausherrn vertreten hat. Mit, ich vermute mal, einer ähnlich aggressiven wie feinsinnigen Herangehensweise. Sich von seinem Anwalt öffentlich zu trennen, ist die eine Sache. Ihn hinterher durch den Kakao zu ziehen, grenzwertig. (Oder anders: Ich freue mich auf die Zeit, wenn SN nicht mehr für die FAZ schreibt…)

    Vielleicht gerät hier aus dem Blick, dass Richter entscheiden, was Bürger erfahren dürfen, und nicht die Rechtsanwälte. Das Zensur-Problem ist, außer bei der Frage, ob man diesen Job machen will, keines der Anwälte. Und der Gesetzgeber gibt ihnen durch das Kostenrecht zu große „Erschreckensmöglichkeiten“

  16. @16
    Vielleicht gerät hier aus dem Blick, dass Richter entscheiden, was Bürger erfahren dürfen, und nicht die Rechtsanwälte.

    Das stimmt so nicht. Die Richter dürfen nur das dem Bürger vermitteln, was ihnen die Anwälte vorlegen.

    Somit bestimmen die Anwälte, was dem Bürger vorgelegt wird.

    Die Richter erhalten Gehalt, welches nicht leistungsgebunden ist. Die meisten Zensurrichter sind überfordert und müssen härter als am Fließband arbeiten.

    Bei den Anwälten sieht es anders aus. Diese sind Geschäftsleute und deren Einkommen hängt vom Streitwert und der Menge der Verfahren ab. Außerdem arbeiten viele Anwälte mit hohen Stundensätzen, angefangen mit 200 €/h, was allerdings als niedrig gilt.

    Damit sind die Anwälte an vielen Verfahren interessiert und natürlich an guter PR, um neue Mandanten zu gewinnen.

    Dass die Verfahren für ihre Mandanten nicht selten katostrophal enden und wie die Anwälte vor Gericht agieren und um ihre Honorare feilschen, möchten die Anwälte natürlich nicht veröffentlicht wissen.

    Den Richtern ist es im Prinzip egal, was veröffentlicht wird. Diese schöpfen ihr Wissen aus der Fachliteratur, den Fachschulungen und auf anderen Wegen.

    Die Veröffentlichungn – auch in der Boulevardpresse – möchten die Zensuranwälte gesteuert wissen zu Gunsten ihrer Geschäfte.

    Das wahre Problem sind nicht die Richter, sondern die Anwälte.

  17. @ Rolf Schälike: Habe gerade auf Ihrer Seite vorbeigeschaut; wenn Sie (von Richtern entschieden) es schaffen sollten, dass anwaltliche Schriftsätze nicht urheberrechtlich geschützt sind (oder nicht in dem Maße, denn Anwälte werden ja als Organ der Rechtspflege und nicht als Künstler tätig), ist wieder ein Transparenztürchen mehr geöffnet..

    Was die „Bösen“ in dem Spiel betrifft, so will ich doch von den Richtern nicht ablassen. Der Meinungsbildungsfreiheit einen größeren Raum einzuräumen, wie es das Bundesverfassungsgericht kürzlich tat (s.o.), hätten auch die entscheidenden Richter seit zehn Jahren so sehen und urteilen können. In jedem System gibt es die persönliche Verantwortung des Entscheiders, Dinge zu tun oder zu lassen.

    Dass sich im Moment eine Tendenz in Sachen Schertz abzeichnen könnte, liegt vllt. daran, dass er andere Rechtskreise betritt und damit andere Richter trifft. Aber in den Kammern in HH, Köln und Berlin wird das Gewohnte ablaufen, auch ohne den einen oder anderen Anwalt.

  18. @17 nocheinjurist Fehlt noch die Ergänzung, dass RA Schertz öfter mal den Hausherrn vertreten hat. Mit, ich vermute mal, einer ähnlich aggressiven wie feinsinnigen Herangehensweise.

    Einen Niggemeir-Fall habe ich mit beobachtet und darüber berichtet. Anwalt war Helge Reich von der Kanzlei Schertz. Keine Spur von Aggressivität. Beim OLG kam es zum Vergleich. Niggemeier blieb wohl auf seinen Kosten sitzen und Verschwiegenheit dürfte vereinbart worden sein. Klägerin war seinerzeit callactive.

    Am gleichen Tag war auch Schertz selbst dran. Allerdings als Vertreter von Daimler AG und Dr. Zetsche gegen den Kritiker Jürgen Grässlin. Auch darüber habe ich berichtet. Hier war Schertz tatsächlich aggressiv. Verlor später beim BGH gegen Jürgen Grässlin.

    Was hat das alles mit dem Einsatz von Schertz gegen den Boulevard zu tun?

  19. @nocheinjurist: Ich ziehe Schertz hier nicht durch den Kakao, sondern berichte darüber, wie ein prominenter Anwalt, der sich auch durch öffentliche Auftritte als Experte für die Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit profiliert, diese Grenzen zieht, wenn es um ihn selbst geht. Das ist von öffentlichem Interesse, auch deshalb, weil Schertz‘ Vorgehen, wenn es Erfolg hätte, eine drastische Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit zur Folge hätte.

    (Wollen Sie wirklich eine solche Debatte unter einem Pseudonym führen? Ist das nicht ein bisschen arm?)

  20. @20 nocheinjurist Aber in den Kammern in HH, Köln und Berlin wird das Gewohnte ablaufen, auch ohne den einen oder anderen Anwalt.

    Sie haben insofern recht als beide – Richter und Anwälte – Juristen mit verteilten staatlichen Aufgaben und Vollmachten sind. Beide Gruppen sind an sich wenig an der Öffentlichkeit interessiert und würden gern geheim verhandeln. Beide Gruppen fühlen sich elitär und auserwählt, die Wahrheit zu kennen und darüber entscheiden zu dürfen. Sie sind intern zerstritten, einigen sich aber immer, wie der Rest der Bevölkerung zu handhaben ist.

    Die Vorlagen liefern allerdings die Anwälte. Die Richter können nur das bearbeiten, was die Anwälte liefern. Die Anwälte sitzen auch in anderen Gremieen, im Palament, bei den Konzernen, überall dort, wo die zenralen Entscheidugnen getroffen werden. Die Richter sind eine Art Aufsicht über diesen Anwalts-Apparat. Wie überall, ist auch bei ns der Apparat stärker als die Aufsicht.

    Die Richter Buske (HH), Mauck (Bln), Richterin Reske (Kln) haben nichts dagegen als Zensoren bezeichnet zu werden. Das gibt es sogar schriftlich. Anders Schertz und manch anderer Anwalt. Diese drei Richter/In entscheiden inzwischen auch anders als vor Jahren. Allerdings nicht dank Schertz – der Boulevard hat sich nicht verändert – sondern dank der Öffentlichkeit und der Verfasungswidrigkeit vieler früheren Entscheidugnen, die u.a. Schertz durchsetzte.

  21. Ach, Anwälte… Ich habe schon einige wenige sehr gute Richter entscheiden sehen, nur kann man die sich leider nicht aussuchen. Immerhin gibt es sie. Und es gibt auch einige wenige gute Anwälte, Leute mit tatsächlich einer Art Berufsethos. Schertz macht es mit seiner Verrennerei nicht nur sich schwer, sondern er macht Anti-PR für einen ganzen Berufsstand.

  22. Danke.
    Ich würde mir aber wünschen, dass der früher vorhandene Hinweis auf vergangene Geschäftsbeziehungen zwischen Dir und Schertz auch diesen Artikel ziert.
    Gerade wenn bzw. weil es sich um Meinungsäußerung handelt sollte dies dem Leser transparent gemacht werden.

  23. @markus 27: Was genau erwarten sie von einem Blog, wenn nicht eine Meinungsäußerung?

    Weiterhin, ihr Wunsch geht ins Leere, wenn schon in der Überschrift klar wird, dass es sich um den dritten Teil einer Reihe handelt – von Lesern darf schon auch erwartet werden, auf vorherige Artikel zu wechseln für weitere Informationen wie den von ihnen gewünschten Hinweis.

  24. Hier zunächst Mal das LG Frankfurt Urteil 2-034 O 176/10. Das OLG Urteiel habe ich noch nicht. Die Schwärzungen stammen von der Pressestelle des LG Frankfurt. Es lohnt sich, genauer hinzuschauern, um zu verstehen, was alles die Pressestelle des LG Frankfurt zensieren möchte.

    Ein Vergleich mit dem Urteil 86 S 6/10 lässt durchaus die Frage zu, ob die FAZ durch ihren Promianwalt Dr. Roger Mann ordentlich vertreten war, oder, ob dieser Anwalt es der Kanzlei Schertz Bergamm leicht gemacht hat zu obsiegen.

    Tatsache ist, dass der ordnungsgemäße Antrag, der zu inhaltlichen Auseindersetzung im Berufungsverfahren 86 S 6/10 geführt hätte, versprätet – weil eben nur in der Verhandlung – gestellt wurde. Hätte das Gericht bei der nicht verspäteten richtigen Antragstellung die Berufugn abgelehnt, weil die 6 Moantsfrist des EV abgelaufen war, hätte das LG trotzdem die Kosten Rolf Schälike auferlegen können, weil dem Inhalt nach die EV zu recht ergangen wäre. Deutshcland hätte eine Cyberstalking-Verfügung der von Schertz gewünschten Art. Dies konnte jedoch nicht erreicht werden, weil die Kanzlei Schertz Bergmann den dafür notwendigen Antrag eben verspätet eingereicht hat.

    Das versprätet in dem angegriffenen FAZ-Bericht hat damit eine Mehrdeutigkeit. Bei Mehrdeutigkeiten gilt die Stolpe-Entscheidung nicht. Das LG und das OLG Frankfurt haben eindeutig Fehlurteile gefällt. Die FAZ war anwaltlich einfach schlecht vertreten. Auch deren Anwalt Dr. Roger Mann tritt immer häufiger als Abmahnanlwalt auf. Seine Kanzlei Damm & Mann schon lange. Damit ist es für mich keine Überraschung, was in Frankfurt passierte.

    Das Problem sind die Anwälte.

  25. Bei Mehrdeutigkeiten gilt die Stolpe-Entscheidung nicht.

    muss heißen

    Bei Mehrdeutigkeiten gilt die Stolpe-Entscheidung für Gegendarstellungsansprüche nicht.

  26. @Rolf Schälike

    Ähm, ich will Ihnen ja nicht zu nahe treten, würde allerdings zu Vorsicht mahnen wollen, denn es könnte ja durchaus sein, dass jemand Böswilliges von der mangelden Sorgfalt beim Umgang mit Tippfehlern auch auf inhaltliche Flüchtigkeitsfehler schließt. Und gerade in so einem sensibel haargespaltetem Terrain könnte das unnötig Ärger machen.

    Ich krieg jedenfalls (nicht nur ob der Tippfehler) immer einen halben Herzinfarkt, wenn ich Ihre Kommentare lese…

  27. „… ein Pyrrhus-Sieg, denn in der ausführlichen Fassung wirkt sein juristisches Vorgehen (bzw. das seiner Kollegin, die ihn in der Verhandlung vertrat) noch peinlicher.“

    Mhh, ich weiß nicht, so als Laie würde ich doch eher einen Anwalt wählen (sollte ich einen konsultieren müssen, was der Himmel verhüten möge), der die Rechtsmittel in meinem Sinne zweckentfremdet, als einen, der Fristen versäumt.

  28. @31 Linus

    Was die Tippfehler betrifft, so haben Sie den Kern getroffen.

    Die vielen kleinen Klugscheißer, die ich in den verschiedensten Schulen, die ich besucht habe – es waren an die sieben – , erlebte, konnten wenig glänzen, außer mit Hinweisen auf Tipp- und Schreibfehler sowie ungenaue Ausdrucksweise und fühlten sich dabei als Helden. Eine einfache Verbesserung, Richtigstellung oder Präzisierung genügten denen nicht. Auch die meisten Lehrer legten weniger Wert auf Bildung als auf Ausbildung. Dazu gehörte das Zensieren und Parieren wie beim Militär. Sogar in den Mathearbeiten versuchten einige Lehrer den Tippfehlern eine größere Bedeutung beizumessen als den methematischen Lösungen.

    Heute sind es die Anwälte und die Richter, welche meinen, Tippfehler kann man beseitigen über einstweilige Verfügungen und Bestrafungen in vierstelliger Höhe.

    Damit macht man die Kreativen kaputt ohne angeblich zu begreifen, dass Tipp- Schreibfehler und Ungenauigkeiten bzw. fehlerhafte Formulierungen unvermeidbar sind. Das Auffinden solcher Fehler gehört zu den Geschäftsfeldern von rechtsmißbräuchlich tätigen Anwälten und Kanzleien.

    Ich bin jedem Mail, jedem Hinweis auf Tipp- und Schreibfehler sowie Hinweisen auf Ungenauigkeiten. af Fehler, Mißverständnisse und auf Präzisierungen dankbar. Leider erhalte ich davon zu wenig. Niemand tritt mir dabei zu Nahe.

  29. Hier ebefalls ein Kommentar, in welchem von versprätet gesprochen wird.

    Erst in der mündlichen Verhandlung stellte er seinen Antrag um, – übersah dabei aber zum einen, dass es hierfür schon zu spät war, nachdem dieser Antrag nicht innerhalb der bereits abgelaufenen Berufungsbegründungsfrist eingegangen ist und…

    Schlecht vorzustellen, dass Schertz diese Burda-Kanzlei angehen und zu einer Unterwerfng und Gegendarstellung zu zwingen in der Lage sein wird.

  30. Der Herr Schertz scheint in seiner juristischen Profession manchmal etwas zu weit zu gehen und vielleicht sollte er aus taktischen Gründen auch hin und wieder mal fünfe gerade sein lassen…

    Dennoch brauchen wir viel mehr mutige Leute wie ihn! Wir leben nun mal leider in einer Zeit, wo der professionelle Journalismus mehr als schlampig arbeitet und aus kommerziellen Gründen Bullshit verbreitet. Es spielt hierbei keine Rolle, ob aus auflagesteigernden Gründen eine reißerische Meldung „an der Wahrheit vorbei“ geschrieben, bewusst eine neue Skandalsau durch das Mediendorf getrieben oder schlicht eine personalreduzierte und überlastete Redaktion auf die journalistische Sorgfaltspflicht pfeift: Wenn aus kommerziellen oder anderen Gründen in den Medien Blödsinn verzapft wird, wenn dabei die Persönlichkeitsrechte von Menschen bewusst oder fahrlässig verletzt werden, braucht man – leider – ein gut funktionierendes Rechtssystem als Korrektiv.

    Das goße Problem sehe ich eher darin, daß vorschnell mit Begriffen wie „Zensur“ oder „Unterdrückung der Meinungsfreiheit“ operiert wird.
    Sicher, wer in den Medien (egal ob Fernsehen, Print oder Internet) Meldungen verbreitet, will hierbei natürlich die liberalsten Rahmenbedingungen vorfinden. Aber ist „Meinungsfreiheit“ ein Synonym für „absolute Narrenfreiheit in der Berichterstattung“? Ist die Wahrung von Persönlichkeitsrechten gegenüber Medien und Meinungsmachern ein Versuch der Zensur?

    Letztendlich ist es doch eigentlich so: Wer als Redakteur oder Blogger sauber recherchiert, sich an die Fakten hält, Vermutungen und Spekulationen nicht als Tatsachen verkauft, die unantastbare Würde der Beteiligten achtet und sich an das Presserecht hält, hat im Grunde nichts zu befürchten. Der dürfte auch nur selten mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert werden – und sonst eventuellen Einschüchterungsversuchen gelassen begegnen können.

  31. @35 M.Schreiber.

    Inhaltlich haben Sie absolut recht, was den professionellen Journalismus betrifft.

    Weshalb man Zensur nicht mit Zensur bezeichnen darf und weshalb Sie den Schluss ziehen, wenn man gegen die Zensur a la Schertz ist, dass man dann für die „absolute Narrenfreiheit in der Berichterstattung” ist, bleibt mir verschlossen.

    In diesem Blog wird am Beispiel „verspätet“ die Zensur a la Schertz diskutiert. Sein Antrag, genauer der Antrag seiner Anwältin Schmitt war nun tatsächlich verspätet. Das hat auch das Landgericht in der Sache 86 S 6/10 so gesehen, ohne in diesem Zusammenhang das Wort „verspätet“ direkt zu verwenden.

    Die Zensur a la Schertz beruht auf der Vermarktung und Verwertung von Persönlichkeitsrechten und der Vermaktung und Verwertung der Namen Prominenter als Marke. Das ist ein Geschäft. Dieses Geschäft hat sehr wenig bis gar nicht mit der Durchsetzung journalistischer Sorgfaltspflichten, Eindämmung reißerischer Meldungen „an der Wahrheit vorbei” geschrieben, bewusstem Treiben neuer Skandalsäue durch das Mediendorf zu tun.

    Das Gegenteil ist nicht selten der Fall. Schertz provoziert Skandalberichte.

  32. Wie wär’s mit einer Wette.

    Ich wette, dass Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz bei Gericht verlieren würde, falls er oder seine Anwältin Kerstin Schmitt oder seine Kanzlei Schertz Bergmann gegen meine rechtsmäßige Meinung, dass der Antrag seiner Anwältin Kerstin Schmitt, damit auch der Antrag von Dr. Chrsitian Schertz, verspätet eingereicht wurde, gerichtlich vorgehen würde. Wäre der Antrag nämlich rechtzeitig gestellt worden, d.h. innerhalb der Sechsmonatefrist nach der Urteilsverkündung, so hätte Dr. Christian Schertz die theoretische Chance gehabt, zumindest bei den Kosten zu obsiegen.

    Solch ein juristischer Sieg wäre dann eine zusätzliche Klatsche nicht nur gegen die Kanzlei Schertz Bergmann und deren Anwälte, sondern durchaus auch gegen den Rechtsanwalt Dr. Roger Mann. welche die FAZ vertrat und diese verlieren ließ.

    Wir hätten einen Beweis mehr: Das Problem sind eben die Anwälte, weniger die Richter.

  33. Lieber Herr Schälike,

    bei aller Sympathie, die ich Ihnen gegenüber empfinde: ist es nicht auf Dauer ermüdend, ständig solche Kleinkriege zu führen? Ist das alles die vielen Stunden Lebenszeit wert, die Sie da hineinstecken?

    Puuuh, wir nähern uns 37 Grad Außentemperatur. Da spürt man mal, wie heiß es in uns allen ist.

  34. Herr Schälike hat natürlich Recht, aber er sollte vielleicht doch etwas mehr auf seine Wortwahl achten. Sogar ich als Nichtjurist erkenne da manchmal angreifbare Behauptungen, jedenfalls hier in seinen vielen Beiträgen. Ich meine keine Tippfehler. Es geht wohl manchmal mit ihm durch, obwohl er doch weiß, dass Juristen Rosinenpicker sind.
    Auch die Beispiele aus seiner bösen Schulzeit sind nicht gerade hilfreich in der Sache; solche privaten Erlebnisse füttern eher seine „Gegner“, die jetzt vielleicht sogar psychologische Gutachter gegen ihn… aber ich will Dr. Schertz nicht auf komische Ideen bringen. Beileibe nicht; die hat er meiner Meinung (!) nach schon selbst.
    Möge Rolf Sch. noch lange das tun, was er tut. Aber vielleicht mit weniger Zwar mit heiligem Zorn aber mit etwas mehr Vorsicht beim Tippen seiner berechtigten Berichte und mutigen Meinungen.

  35. @über mir: ich bin dankbar, dass es solche störenfriede gibt. ohne diese kalkulierten gratwanderungen/vorstöße lassen sich ja keine grenzen im miteinander korrigieren.

  36. @38
    Lieber Theo,

    ich bin 71 Jahre alt. Schon bis zu meinem 14 Lebensjahr war ich so oft und so lange in den Sommerferien an der Ostsee, dass mir das Liegen am Strand, das Bauen von Sandburgen, die Wanderungen auf bzw. hinter den Dünen oder am Strand bis zum Lebensende gereicht haben. Zu den DDR Zeiten war ich jedes Jahr im Hochgebirge – Kaukasus, Pamir, Papmir-Alai, Altai – in exotischen Gegenden – Kamtschatka, Ussuri-Taiga, auf der Kolahalbinsel, bei 40°C im Schatten in den Steppen und Wüsten der Sowjetunion. Ich habe Tropenwälder im Kaukasus und das üpige Grün im Fergana-Tal genossen asugiebig genossen und einen nahem Konktakt zu den Menshcen gefunden usw., usf. Als Dolmetscher habe ich in allen real soziaistishcen Ländern die besten Hotels und Gegenden kennengelernt, das schönste Essen genossen, Üppigkeiten der hohen Herrschaften mit erlebt und dran teilgehabt.

    Auch nach 1985 hier im Westen waren die USA, Kuba, Marokko, Großbritanien, Frankreich und einige anderen schöne Länder und Urlaubsziele des deutschen Massentourismus das Ziel meiner Reisen und Bekanntschaften. Ich habe vier Kinder und alle sind glücklich und erfolgreich.

    Ich weiß wirklich, dass es was besseres zu tun gibt.

    Es ist kein Kleinkrieg. Schertz versucht es so darzustellen.

    Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass, würde ich meine Berichterstattung einstellen oder moderater berichten, dass es dann keine Angriffe mehr gebe.

    Wir leben in einer Markwirtschaft mit etablierten Geschäftsleuten. dazu gehören auch die mich angreifenden Anwaltskanzleien.

    Retten kann sich niemand vor solchen Kleinkriegen und den großen Kriegen, die uns alle umgeben.

    Für mich sind Buskeismus und die Angriffe gegen die Berichterstattung in erster Linie wissenchaftliche Experimente mit den Anwälten und Richtern als Versuchsobjekte. Es macht wirklich Spaß. Mehr Spaß als bei 37°C am Wasser zu liegen.

    In meiner kühlen Wohnung brauche ich nicht unter der jetzt herrschden Hitze zu leiden. Ab und zu gehe ich in den Garten und pflücke Johannes- und Stachelbeeren. Die vielen Rosen und die freudig spielenden Katzen bereiten mir große Freude.

    Heute trudelten 405,65 € auf meinem Konto von der Kanzlei Schertz Bergmann ein. Für mich ein netter Wochendendgruß aus Berlin.

  37. @ SN / 22: Bisher hatte das Pseudonym nicht gestört. Jetzt habe ich auf zwei bekannte Dinge hingewiesen (ehemalige Geschäftsbeziehung zu Schertz und die Frage, wie Sie es mit Geschäftspartnern halten, wenn Sie dann irgendwann ehemalig sein werden), und schon hängen Sie sich am Pseudonym fest. Das ist okay. Nein, arm finde ich das nicht. Aber, nein, ich will Ihnen keine Unterhaltung aufstalken.

  38. Herr Schertz hätte auch gegen die Überschrift des FAZ-Artikels vom 18.03.2010 Kein `Cyberstalking´ vorgehen können.

    Das Landgericht hatte im Verfahren 86 S 6/10 nichts dazu ausgesagt, ob meine Berichterstatung über Schertz Cyberstalking ist oder nicht.

    Die FAZ-Überschrift suggeriert, dass das Landgericht mit dem Urteil 86 S 6/10 entschieden hat, meine Berichterstattung sei kein Cyberstalking. Das war nicht der Fall. Die FAZ-Überschrift ist damit mehrdeutig und kann nach Stolpe verboten werden.

    Bestimmt lassen sich nocht mehr Fehler im FAZ-Artikel finden.

  39. @nocheinjurist: Und Ihnen fällt die Ironie nicht auf, von mir mehr Transparenz zu fordern, aber selbst unter einer lustig bemalten Sturmhaube an der Diskussion teilzunehmen?

  40. @38 Theo/ @41 Rolf Schaelike

    Ob dieser ‚Krieg‘ die viele Lebenszeit wert ist?

    Immerhin kann Rolf Schaelike fuer sich in Anspruch nehmen, dass er mit seiner Berichtserstattung die Rechtsentwicklung beachtlich foerdert. Es macht mich allerdings nachdenklich, warum es nicht mehr wie ihn gibt. Es gibt so viele Menschen, die sich sagen, dass man etwas tun muesste; aber wie viele werden denn schliesslich tatsaechlich aktiv und tun etwas?

    Menschen wie Schaelike muessten weniger ihrer Lebenszeit einsetzen, wenn die Arbeit auf vielen tausend Schultern verteilt werden koennte. Warum finden sich denn keine Voluntaere in den vielen Staedten mit Gerichten, die wie Schaelike regelmaessig zu den Verhandlungen gehen, mitschreiben, mitprotokollieren und die Mitschriften dann veroeffentlichen? Rolf Schaelike haette sicher nichts gegen Hilfe einzuwenden; und wuerde an Lebensqualitaet gewinnen (und auch unsere Rechtssprechung).

  41. Ein schönes Beispiel, wie man von einem früherem Anwalt der Kanzlei Schertz reingelegt wird, bietet sich hier.

    Markus Frick, der viel Leid verbreitende Börsenguru, verliert vor Gericht, es kommt zum Vergleich und einer Verschwiegenheitsvereinbarung, denn die anderen mehr als tausend Kläger sollen nicht wissen, zu welchen Bedingungen der Börsenguru bei Mauck vergleichsbereit war. Der Gerichtsreporter hält sich berechtigter Weise nicht an die Verschwiegenheitvereinbarung der Parteien, weil er es das nicht braucht, und weil die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Vegleichsvereinbarng hat. Das steht schwarz auf weiß im späteren Urteil so geschrieben.

    Richter Mauck erlässt auf Antrag seine einstweilige Fließband-Verfügung, von der er später sagt, diese hätte nicht erlassen werden brauchen. Die EV erging ohne Abmahnung. Ich gebe, um Ruhe zu haben, eine Unterwerfungsverpflichtungserklärung gegennüber dem pfiffigen Börsenguru Markus Frick ab. Im Endergebnis wird deswegen die EV bestätigt und Ordnungsgeld bzw. 5 Tage Knast verhängt. Ich hätte angeblich gegen meinen eigenen Vertrag, dessen Gültigkeit umstritten ist, und der nicht nötig war, verstoßen.

    So werden Untertanen durch den Staat erzeugt. Die Anwälte liefern das Menschenmaterial, welches noch nicht untertänig genug ist. Artikel 1 des Grundgesetzes – die Achtung der Würde des Menschen, in diesem Fall einseitig die des Börsenguru – dient als Begründung.

  42. @ SN: Danke für das Kompliment. Nein, nicht so, wie Ihnen offenbar. Ausgangspunkt war ja, ob man bei einem ehemaligen Geschäftspartner, dessen Herangehensweise an die Materie einem vllt. mal geholfen hat, jetzt dafür in diesem Maße kritisieren sollte. Dazu musste ich schreiben, dass er mal ihr Anwalt war. Damit habe ich mehr Transparenz gefordert? Finde ich nicht. Lesen Sie doch noch mal meinen Beitrag, bitte. Hatte eher etwas, das Sie mal schrieben, in Erinnerung gerufen.
    Ansonsten fällt mir schon auf, dass man unter Pseudonym nicht bedingungslose Transparenz fordern kann. Aber wo ich Transparenz nicht fordere, darf ich weiter unter Pseudy…?

  43. @theo (Nr. 38): Selbst wenn ich selber nicht einschlägig aktiv bin, bin ich über jeden einzelnen froh, der sich wie Rolf Schälike, Stefan Niggemeier oder Marc Döhler von den Grünen Gnomen (nach erneutem Domainverlust nun unter http://citv.nl wieder erreichbar) uneigennützig gegen grobe Fehlentwicklungen in Justiz, Presse oder öffentlicher Verwaltung engagiert. Wenn Rolf Schälike bis in die letzte Instanz prozessiert und schließlich Recht erhält, tut er damit viel mehr für die Pressefreiheit als viele Journalisten oder Politiker, die sie in Sonntagsreden zu verteidigen vorgeben. Er sorgt nämlich für Präzedenzurteile oberer Gerichte, die die abwegigen Auffassungen von Buske und Konsorten klar benennen, und erspart damit manch Anderem einen langwierigen und teuren Rechtsweg mit ungewissem Ausgang oder die vorbeugende „Schere im Kopf“. Und er macht manchem David Hoffnung im Kampf gegen die scheinbar übermächtigen Goliaths. Selbst wenn er in letzter Instanz verliert, gibt das einen gewisse Gewinn an Rechtssicherheit in vergleichbaren Fällen.

    Es hätte in den letzten 5000 Jahren nie humanitäre und politische Verbesserungen gegeben, wenn nicht immer wieder Leute ohne Rücksicht auf persönliche Nachteile im Interesse der guten Sache gekämpft hätten. Nur wenige Versuche brachten einen Durchbruch, aber diese wenigen, aber durchschlagenden Erfolge rechtfertigen nachträglich selbst die Bemühungen der großen Mehrheit derer, die dabei unglücklich gescheitert sind. Meinen großen Respekt haben solche Leute jedenfalls.

    Dass ich mit Schälikes manchmal surrealistisch anmutenden Prozess-Stenographien bisweilen überfordert war, steht auf einem anderen Blatt… ;-)

  44. Zu 22., 42., 45., 50.

    Natürlich darf man unter einem Pseudonym im Kommentarbereich eines Blogs im Rahmen einer vernünftigen Diskussion alles schreiben, fordern etc.

    Da ist wieder dieser Gedanke um „Augenhöhe“ der letztlich vollkommener Quatsch ist. Vgl. hierzu: http://netzwertig.com/2010/07/09/identitaet-im-netz-das-glaubwuerdigkeitsproblem-anonymer-kritik/

    hier vor allem den Kommentar von Scanlines.

    Klarnamen haben nichts mit der Qualität einer Diskussion zu tun. Leider wird derzeit immer öfter danach gerufen. Das führt in eine falsche Richtung.

  45. Stefan, danke für die weitere Berichterstattung! Jetzt sinds 71.

    Und @nocheinjurist (danke, die Welt wäre manchmal angenehmer ohne ebendiese…):

    Ich finde es wesentlich konsequenter und ehrlicher von Stefan, sich von einem Anwalt, der ja wohl für ihn durchaus Nützliches erreicht hat, aus moralischen Gründen zu trennen und dazu (also vorher einen Fehler gemacht zu haben) zu stehen, als es heimlich im Stillen zu machen oder gar weiterzumachen mit Schertz, um nicht das Gesicht zu verlieren, eine frühere Entscheidung als Irrtum eingestehen zu müssen. (Ups, der Satz ist zu lang). So arbeiten nämlich leider die meisten: Sie machen weiter, selbst wenn sie sehen, daß der Weg in die Irre führt.

  46. @ dl2mcd: Darf ich unter Pseudonym Konsequenz fordern? Okay, mach ich nicht. Für mich wär konsequent, dass der Hausherr solche Worte auch findet, wenn er mit „den Leuten“ zusammenarbeitet. Das schließt er aus (FAZ). Das ist okay, menschlich, verstehe ich, wirtschaftlich sinnvoll usw. Ich fordere auch kein anderes Verhalten und habe ja deshalb auch (nur) geschrieben, dass mich interessiert, was er über die FAZ schreibt, wenn er nicht mehr für den Verlag schreibt. Aber konsequent, in der Bedeutung des Wortes, ist für mich, seine Meinung dann zu äußern, wenn man sie hat.
    Unabhängig davon gehört dieses Blog zu meiner Lieblingslektüre, und so breitgetreten wollte ich meine Bemerkung auch nicht sehen.

    @ cervo: danke. Beim Thema Transparenz-Fordern unter Pseudonym verstehe ich den Hausherrn allerdings.

  47. @57: kann es sein, dass sie den Unterschied zwischen „für jemanden arbeiten“ und „jemanden für sich arbeiten lassen“ nicht so ganz bedacht oder verstanden haben?

  48. @ 58: Kann sein. Kann nicht sein. Gut, dass Sie den Überblick behalten. „Gegenseitige Verträge“ heißt wohl das Stichwort.

  49. @57/nocheinjurist:

    Kollege Niggemeier hat doch oft genug auch Fehler und schlechte Artikel in der FAZ kritisiert. Was genau wollen Sie ihm denn da vorwerfen?

  50. Ich kann trotzdem nicht erkennen, dass Stefan Niggemeier die FAZ über Gebühr schont. Insofern läuft diesen Raunen … nun ja … ins Leere.

  51. „Andererseits ist das natürlich möglicherweise ein Grund für ihn, erneut gegen die FAZ vorzugehen.“

    Der Prophet hatte recht, siehe hier: Folge 4

  52. Ich finde es toll, dass Sie -Herr Niggemeier- sich so für Herrn Schälicke und für ein wenig mehr Gerechtigkeit eingesetzt haben. Ich glaube, dass Sie ein toller Mensch sind.

  53. @nocheinjurist

    gähn.

    PS: Was haben deine kruden Geschichten eigentlich mit dem Thema und Herrn Schertz zu tun?

  54. Da ich das rechtliche Geplänkel von Herrn RA Sch. gegen Schälike nur am Rande verfolge (dies aber durchaus mit Interesse, sobald ich darauf stoße) bin ich mir nicht sicher, was ich von der Angelegenheit halten soll. Für mich drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass es Herrn RA Sch. sehr schmerzt, von einem juristischen Laien in die Schranken gewiesen zu werden.

    Ach, ach. Und die Welt könnte so schön und so einfach sein. Es könnte damit, was diese Streitigkeiten betrifft, sogar morgen bereits beginnen mit der schönen, einfachen Welt, nämlich damit, dass Herr RA Sch. den Begriff der Toleranz so weit für sich erschließt und zu einem zentralen Punkt seines Strebens macht, jedenfalls in eigenen Angelegenheiten, dass er künftig nicht auch nur das geringste Interesse verspürt, gegen Herrn Schälike einstweilige Verfügungen zu beantragen oder gegen ihn zu klagen.

    Wie gesagt, Herr RA Sch., und ich gehe davon aus, dass Sie das hier lesen: Das ist ein wunderbarer und guter Ratschlag.

    Wenn Sie klug sind, und zwar sogar in eigenen Interesse, dann halten Sie sich daran. Die Gründe, abgesehen von denen des menschlichen Anstands, werde ich Ihnen nicht erläutern müssen.

    freundlichst (und mit wunderbarem Ratschlag!)
    Katzenblogger

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