Ich warte auf den Tag, an dem mich jemand ver­klagt, weil ich ihn kla­ge­freu­dig genannt habe.

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Der bekannte Ber­li­ner Medi­en­an­walt Chris­tian Schertz möchte nicht mit dem ver­stor­be­nen Münch­ner Rechts­an­walt Gün­ter Wer­ner Frei­herr von Gra­ven­reuth ver­gli­chen wer­den. Er meint, dass der Ver­gleich mit dem als Betrü­ger ver­ur­teil­ten und für seine umstrit­te­nen Abmah­nun­gen berüch­tig­ten Gra­ven­reuth abwe­gig ist — das finde ich auch. Und er meint, dass die­ser Ver­gleich des­halb unzu­läs­sig ist — das finde ich nicht.

Woher kommt der Gedanke, dass man Dinge, die einem nicht gefal­len, mit der Hilfe von Anwäl­ten und Gerich­ten aus der Welt schaf­fen las­sen kann? Wenn das nicht mit Mei­nungs­frei­heit gemeint ist: dass Leute frei fin­den und sagen kön­nen, an wen ich sie erin­nere, egal wie unge­recht mir das erschei­nen oder wie unvor­teil­haft das für mich sein mag — was denn dann?

Schertz, der sich gerne als Kämp­fer für das Gute sti­li­siert und als Rechts­be­ra­ter unter ande­rem die Frei­heit der ARD ver­tei­digt hat, einen plum­pen Anti-Scientology-Film aus­zu­strah­len, hat in eige­ner Sache eine beson­dere Vor­stel­lung von den Gren­zen der Mei­nungs­frei­heit. Er hat sei­nen Dau­er­feind, den Gerichts­re­por­ter Rolf Schä­like, wegen ver­schie­de­ner Kom­men­tare hier im Blog abmah­nen las­sen. Es geht dabei nicht nur um (mög­li­cher­weise fal­sche) Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen. Schä­like hatte u.a. kommentiert:

Beide Anwälte [Schertz und Gra­ven­reuth]- der eine post mor­tal, der andere heute noch — haben einen nach­voll­zieh­ba­ren Grund von der Rechts­spre­chung ent­täuscht zu sein.

Schertz‹ Anwalt for­derte des­halb eine Unter­las­sungs­er­klä­rung von Schälike:

In die­sem Bei­trag set­zen Sie unse­ren Man­dan­ten und sein recht­li­ches Vor­ge­hen mit den Metho­den und dem Vor­ge­hen des ver­stor­be­nen Rechts­an­walts von Gra­ven­reuth dar [sic]. Dies muss mein Man­dant nicht hinnehmen.

Schä­like hat mich auf­grund des recht­li­chen Vor­ge­hens von Schertz gegen ihn gebe­ten, alle seine Kom­men­tare unter den ent­spre­chen­den Ein­trä­gen zu löschen. Doch das ist nicht nur eine Pri­vat­fehde. Schertz meint es auch von ande­ren nicht hin­neh­men zu kön­nen oder zu müs­sen, mit Gra­ven­reuth ver­gli­chen zu werden.

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Ich hatte in den ver­gan­ge­nen Wochen mehr­fach wie­der Kon­takt zu dem Anwalt von Ste­phan May­er­ba­cher, einem Geschäfts­mann aus der Call-TV-Branche, der bereits mehr­fach juris­tisch gegen mich vor­ge­gan­gen ist. Dies­mal bekam ich keine Abmah­nun­gen, son­dern wurde »im Guten« auf Kom­men­tare in die­sem Blog hin­ge­wie­sen, die Herr May­er­ba­cher für unzu­läs­sig hält.

Unter ande­rem wurde ich auf­ge­for­dert, den von einem Kom­men­ta­tor geäu­ßer­ten Ver­dacht zu löschen, »Herr May­er­ba­cher durch­su­che Inter­net­fo­ren und –blogs nach abmahn­fä­hi­gen Bei­trä­gen«, denn das sei unwahr.

Man kann das für eine Form von Iro­nie hal­ten, wenn jemand sei­nen Anwalt damit beauf­tragt, den Betrei­ber eines Blogs dar­auf hin­zu­wei­sen, dass die Behaup­tung, er durch­su­che Blogs nach abmahn­fä­hi­gen Bei­trä­gen, abmahn­fä­hig ist. Es ist nur nicht so wit­zig, so lange man davon aus­ge­hen muss, dass das Ham­bur­ger Land­ge­richt dar­über nicht lachen kann, son­dern im Zwei­fel einen Beweis dafür will, dass Herr May­er­ba­cher tat­säch­lich Blogs und Foren durch­sucht und sie nicht viel­leicht durch­su­chen lässt oder, ganz ohne Suche, zufäl­lig immer wie­der auf diese abmahn­fä­hi­gen Bei­träge stößt. Weil ich tat­säch­lich nicht weiß, was Herr May­er­ba­cher so in sei­ner Frei­zeit macht (aktu­ell weiß ich nicht ein­mal, was er beruf­lich macht), habe ich den ent­spre­chen­den Kom­men­tar gelöscht.

Der Anwalt hatte mich auch gebe­ten, einen Kom­men­tar zu löschen, in dem jemand schreibt, dass May­er­ba­cher sei­nen Sitz im Ver­wal­tungs­rat des Schwei­zer Fern­seh­sen­ders Star TV »abge­ge­ben hat bzw. abge­ben durfte«. Die For­mu­lie­rung sug­ge­riere, May­er­ba­cher habe seine Ver­wal­tungs­rats­tä­tig­keit unfrei­wil­lig auf­ge­ge­ben, was unwahr sei. Das tut sie mei­ner Mei­nung nach nicht, wes­halb ich den Kom­men­tar nicht gelöscht habe. Wenn selbst eine sol­che For­mu­lie­rung nicht erlaubt wäre, eine bloße Umschrei­bung des »keine Ahnung, warum der gegan­gen ist, ob’s frei­wil­lig war?« schon unzu­läs­sig wäre, könn­ten wir’s wirk­lich gleich las­sen mit der Meinungsfreiheit.

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May­er­ba­chers Anwalt sieht in ein paar kryp­ti­schen Bei­trä­gen tief in den Kom­men­tar­spal­ten die­ses Blogs ein »Kes­sel­trei­ben« gegen sei­nen Man­dan­ten, das der sich nicht gefal­len las­sen müsse. Und er fügte den bemer­kens­wer­ten Satz hinzu: »Ich sehe auch nicht, worin der Wert für Ihren Blog lie­gen soll.«

Diese Leute — nicht nur die­ser Anwalt oder sein Man­dant, son­dern viele andere — haben das ele­men­tare Prin­zip der Mei­nungs­frei­heit nicht ver­stan­den. Sie haben nicht ver­stan­den, dass sie ein Wert an sich ist. Dass sie auch Bei­träge schützt, die nach irgend­wel­chen sub­jek­ti­ven oder objek­ti­ven Maß­stä­ben wert­los sind. Arti­kel 5, Absatz 1, Satz 1 des Grund­ge­set­zes lau­tet nicht: »Jeder hat das Recht, seine Mei­nung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu ver­brei­ten, solange es sich um ein wich­ti­ges Thema han­delt und ein Inter­esse der Öffent­lich­keit an die­ser Mei­nung besteht.«

Man kann die­sen Leu­ten das Miss­ver­ständ­nis nicht ein­mal ver­übeln, denn die Ham­bur­ger und Ber­li­ner Gerichte, vor die sie in einer lan­gen Kara­wane zie­hen, um ihre ver­meint­li­chen oder tat­säch­li­chen Ansprü­che durch­zu­set­zen, sind dem glei­chen Miss­ver­ständ­nis erle­gen. Seit eini­gen Wochen haben sie das sogar schwarz auf weiß, for­mu­liert vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Es erklärte den Ber­li­ner Rich­tern, dass das Per­sön­lich­keits­recht eines Menschen

sei­nem Trä­ger kei­nen Anspruch dar­auf ver­mit­telt, öffent­lich nur so dar­ge­stellt zu wer­den, wie es ihm selbst genehm ist (…).

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt fürchtete,

dass die Gerichte den Schutz­be­reich des Grund­rechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grund­le­gend ver­kannt haben. Zwar han­delt es sich bei dem — hier als gering erach­te­ten — öffent­li­chen Infor­ma­ti­ons­in­ter­esse um einen wesent­li­chen Abwä­gungs­fak­tor in Fäl­len einer Kol­li­sion der grund­recht­lich geschütz­ten Äuße­rungs­in­ter­es­sen einer­seits und der Per­sön­lich­keits­be­lange des von der Äuße­rung Betrof­fe­nen ande­rer­seits. Dies bedeu­tet aber nicht, dass die Mei­nungs­frei­heit nur unter dem Vor­be­halt des öffent­li­chen Inter­es­ses geschützt wäre und von dem Grund­rechts­trä­ger nur gleich­sam treu­hän­de­risch für das demo­kra­tisch ver­fasste Gemein­we­sen aus­ge­übt würde.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erklärte schließlich,

dass die Äuße­rung wah­rer Tat­sa­chen, zumal sol­cher aus dem Bereich der Sozi­al­sphäre, regel­mä­ßig hin­ge­nom­men wer­den muss.

Adres­sat die­ser Grundrechts-Nachhilfe waren for­mal die Ber­li­ner Gerichte, de facto aber auch Chris­tian Schertz, der ursprüng­lich geklagt und zunächst gewon­nen hatte. Auf der lan­gen Liste von Din­gen, die er glaubt, trotz Mei­nungs­frei­heit nicht hin­neh­men zu müs­sen, steht näm­lich auch das wahr­heits­ge­mäße Zitie­ren aus einer E-Mail, die er als Ant­wort auf eine bis­sige Pres­se­an­frage geschrie­ben hatte und in der er — wie es seine Art ist — gleich wie­der mit juris­ti­schen Kon­se­quen­zen drohte.

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Nun ist es eine schöne Sache, dass die obers­ten deut­schen Gerichte der sys­te­ma­ti­schen Ein­schrän­kung der Mei­nungs– und Pres­se­frei­heit durch die Ham­bur­ger und Ber­li­ner Pres­se­kam­mern zuneh­mend wider­spre­chen. Aber der Weg zu die­sen obers­ten Gerich­ten ist weit und teuer.

Ende ver­gan­ge­nen Jah­res hat Ste­phan May­er­ba­cher beim Ham­bur­ger Land­ge­richt eine einst­wei­lige Ver­fü­gung gegen mich erwirkt, die mir prak­tisch unter­sagt, eine Ver­bin­dung her­zu­stel­len zwi­schen ihm und Vor­wür­fen, die gegen bestimmte Fir­men erho­ben wer­den, für die er in ver­schie­de­nen For­men gear­bei­tet hat. Es bestand auf­grund eines Urteils des Bun­des­ge­richts­ho­fes zwar eine gewisse Wahr­schein­lich­keit, dass ich diese Aus­ein­an­der­set­zung in letz­ter Instanz gewin­nen könnte. Aber in der ers­ten und zwei­ten Instanz in Ham­burg waren meine Aus­sich­ten gleich null, so dass ich auf den lan­gen, teu­ren Rechts­streit (mit natür­lich unge­wis­sem Aus­gang) ver­zich­tet, den Blog­ein­trag gelöscht, die einst­wei­lige Ver­fü­gung akzep­tiert und die Anwalts– und Gerichts­kos­ten von deut­lich über 2000 Euro gezahlt habe.

Am ärger­lichs­ten daran ist, dass das jeden Kom­men­tar zu dem Thema in mei­nem Blog oder jede künf­tige Bericht­er­stat­tung von mir über May­er­ba­chers Geschäfte äußerst hei­kel macht. Nicht ohne Grund hängt sein Anwalt an die Mails, die er mir »im Guten« schickt, immer mal wie­der das PDF mit der einst­wei­li­gen Verfügung.

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Nun gibt es sicher­lich schwer­wie­gen­dere Fälle als die hier genann­ten, in denen irgend­wel­che mäch­ti­gen oder jeden­falls finanz­kräf­ti­gen Grup­pen oder Unter­neh­men ver­su­chen, Bericht­er­stat­tung über sich zu ver­hin­dern. Aber gerade die All­täg­lich­keit, die Abmah­nun­gen und einst­wei­lige Ver­fü­gun­gen gewor­den sind, finde ich beunruhigend.

Für erstaun­lich viele Men­schen, Grup­pen und Unter­neh­men scheint es ganz nor­ma­ler Bestand­teil des Reper­toires einer Aus­ein­an­der­set­zung zu sein, ande­ren ihre Äuße­run­gen zu ver­bie­ten. Das ist nicht nur ein juris­ti­sches Pro­blem, son­dern auch ein gesell­schaft­li­ches und kulturelles.

Ein Bei­spiel.

Vor kur­zem beklagte sich Alex­an­der Gör­lach in sei­nem kon­ser­va­ti­ven Online-Magazin »The Euro­pean«, dass der neue Chef­re­dak­teur Michael Nau­mann das kon­ser­va­tive Print-Magazin »Cicero« nach links rücken wolle. Gör­lach war frü­her selbst bei »Cicero« und schien sehr, sehr auf­ge­regt über das, was da bei sei­nem alten Blatt pas­sierte, das offen­bar — unbe­merkt von der Öffent­lich­keit — bis­lang eines der erfolg­reichs­ten und wich­tigs­ten Medien der Repu­blik war. Die »Cicero«-Mitarbeiter flüch­te­ten mas­sen­haft vor Nau­mann und sei­nen lin­ken Mei­nungs­dik­ta­ten, hyper­ven­ti­lierte Gör­lach: »Cicero ist erle­digt.« Außer­dem habe Nau­mann einen Dienst­wa­gen erwar­tet, aber kei­nen bekom­men, was sicher irgend­was bewei­sen sollte.

Nau­mann ant­wor­tete, dass das »alles Quatsch« sei, sponn, dass das ein »schlech­tes Licht auf den Online-Journalismus« werfe, und wider­sprach auch der Sache mit dem Dienst­wa­gen. Aber er beließ es nicht dabei. Er schickte über sei­nen Anwalt auch eine teure Abmah­nung. Der »Ber­li­ner Zei­tung« erklärte er: »Geht man gegen sol­che Arti­kel nicht juris­tisch vor, blei­ben sie ewig an einem hängen.«

Was für ein Irr­sinn. Der Arti­kel auf »The Euro­pean« ist zwar jetzt gelöscht. Aber die Zitate aus ihm in den Fach­me­dien wir­ken nun viel über­zeu­gen­der als in ihrem ursprüng­li­chen, von merk­wür­di­ger per­sön­li­cher Gekränkt­heit durch­weich­ten Gesamt­text. Glaubt Nau­mann wirk­lich, dass die Men­schen nun sei­ner Ver­sion der Dinge glau­ben, weil Gör­lach eine Unter­las­sungs­er­klä­rung unter­zeich­net hat? Hat Gör­lach das getan, weil er ein­ge­se­hen hat, dass Fak­ten falsch waren, oder doch nur, weil er eine noch kost­spie­li­gere Aus­ein­an­der­set­zung vor Gericht ver­mei­den wollte?

Nau­mann glaubt womög­lich, dass er den Anwalt ein­schal­ten musste, um zu bewei­sen, dass die Behaup­tun­gen wirk­lich falsch sind. Als wür­den Anwälte nicht gerade dann gerne ein­ge­schal­tet, wenn Behaup­tun­gen wahr sind.

Viel­leicht wollte er aber auch nur das gute Gefühl haben, jeman­dem gezeigt zu haben, wo der Ham­mer hängt. Das ist als psy­cho­lo­gi­sches Moment sicher nicht zu unter­schät­zen, diese Genug­tu­ung, dass jemand einem schwarz auf weiß gibt, etwas nicht mehr behaup­ten zu wol­len — und dafür sogar Geld zah­len muss.

Zu einer gericht­li­chen Ent­schei­dung kam es in die­sem Fall gar nicht mehr, weil Gör­lach die gefor­derte Unter­las­sungs­er­klä­rung abgab. Aber auch die hätte ver­mut­lich keine Klar­heit in der Sache gebracht. Natür­lich lässt sich so eine einst­wei­lige Ver­fü­gung gut ver­kau­fen. Und womög­lich gibt es sogar noch zwei, drei Ahnungs­lose, die glau­ben, einer sol­chen Ent­schei­dung läge eine Art Beweis­auf­nahme zugrunde, in der die Rich­ter gründ­lich prü­fen, womög­lich noch Zeu­gen anhö­ren und dann quasi ein fun­dier­tes, offi­zi­el­les Urteil dar­über abge­ben, wel­che Ver­sion der Wahr­heit die rich­tige ist. (So ist es nicht.)

Es ist trau­rig, das einem altern­den Publi­zis­ten wie Nau­mann erklä­ren zu müs­sen, aber es gibt etwas, das viel über­zeu­gen­der ist als die (Fehl-)Urteile komi­scher Rich­ter: Argumente.

Mir will nicht in den Kopf, warum aus­ge­rech­net Jour­na­lis­ten und Medien, die selbst beste Mög­lich­kei­ten haben, ihre Wider­sprü­che zur Dar­stel­lung ande­rer zu ver­öf­fent­li­chen, fal­sche Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen gerade zu rücken und unge­recht­fer­tigte Unter­stel­lun­gen zu ent­kräf­ten, glau­ben, sie müss­ten zu einem Gericht ren­nen. Selbst ein Hen­ryk M. Bro­der, der ein gewal­ti­ges Arse­nal sprach­li­cher Waf­fen und Knall­kör­per zur Ver­fü­gung hat und auf sein Recht pocht, davon ohne Rück­sicht auf Ver­luste Gebrauch zu machen, hat keine Hem­mun­gen, ande­ren mit Hilfe von Anwäl­ten und Rich­tern den Mund ver­bie­ten zu wollen.

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Ange­nom­men, jemand schreibt, »der Nig­ge­meier ist schlim­mer als Hit­ler«. Bestimmt müsste ich das nicht hin­neh­men. Aber warum sollte ich dage­gen vor­ge­hen? Spricht ange­sichts eines sol­chen Ver­gleichs nicht alles dafür, dar­auf zu ver­trauen, dass auch andere Leute ihn für abwe­gig hal­ten — und der Ver­gleich nicht mir scha­det, son­dern dem­je­ni­gen, der ihn macht?

Wenn es völ­lig abwe­gig ist, die Anwälte Schertz und Gra­ven­reuth mit­ein­an­der zu ver­glei­chen, muss Schertz nicht dage­gen vor­ge­hen. Dadurch, dass er es doch tut, demons­triert er para­do­xer­weise nicht nur seine Macht, son­dern auch feh­len­des Selbst­be­wusst­sein. Er könnte den Ver­gleich sonst ein­fach aus­hal­ten. Oder glaubt er ernst­haft, dass er, sobald er erfolg­reich jeden die­ser Ver­glei­che aus dem Inter­net geklagt hat, von nie­man­dem mehr für so ähn­lich wie Gra­ven­reuth gehal­ten wird? Dass sich Mei­nun­gen genauso ver­bie­ten las­sen wie Mei­nungs­äu­ße­run­gen? (Ganz abge­se­hen natür­lich von dem schö­nen Para­do­xon, dass er mit jeder die­ser Kla­gen dem Mann ähn­li­cher scheint, dem er nicht ähn­lich sein will.)

Was genau hat sich jemand wie der DFB-Chef Theo Zwan­zi­ger davon erhofft, Jens Wein­reich zu ver­kla­gen, weil der ihn in einem kon­kre­ten Zusam­men­hang als »Dem­ago­gen« bezeich­net hat? Glaubt er, dass seine Kri­ti­ker ihn nicht mehr für einen »Dem­ago­gen« hal­ten wür­den, wenn er ihnen ver­bie­tet, ihn öffent­lich so zu nennen?

Natür­lich scha­det es einer Debatte, wenn sie Gren­zen über­schrei­tet, wenn Belei­di­gun­gen oder Ver­leum­dun­gen über­hand neh­men. Aber im Moment sehe ich unser Dis­kus­si­ons­kul­tur nicht von den Aus­wüch­sen falsch ver­stan­de­ner Mei­nungs­frei­heit bedroht, son­dern von den Exzes­sen einer aus­ar­ten­den Abmah­n­un­kul­tur. Im Zwei­fel ist mir eine Welt lie­ber, in der zuviel her­um­kra­keelt wird, als eine, in der jeder damit rech­nen muss, dass ihn jedes fal­sche Wort (und viele wahre) viel Geld kostet.

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Natür­lich gibt es Fälle, in denen es legi­tim ist oder sogar not­wen­dig sein kann, Ver­öf­fent­li­chun­gen ver­bie­ten zu las­sen (und es haben nicht ein­mal alle die­ser Fälle mit der »Bild«-Zeitung zu tun). Aber müsste das in einer frei­heit­li­chen Gesell­schaft nicht das letzte Mit­tel sein? Eine dras­ti­sche Maß­nahme für beson­ders dras­ti­sche Fälle — anstatt ein Rou­ti­ne­werk­zeug in jeder Aus­ein­an­der­set­zung? Es ist völ­lig das Bewusst­sein dafür abhan­den gekom­men, was für ein ein­schnei­den­der Schritt das ist: jeman­dem zu ver­bie­ten, etwas zu sagen.

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Viel­leicht ist das bei Leu­ten wie Chris­tian Schertz auch eine beruf­li­che Defor­ma­tion. Der Anwalt käme gar nicht mehr auf den Gedan­ken, dass er einer fal­schen oder irre­füh­ren­den Aus­sage ein­fach wider­spre­chen und damit Men­schen über­zeu­gen könnte. Er lässt sie löschen. Sie muss ver­schwin­den, als hätte es sie nie gegeben.

Es geht die­sen Leu­ten nicht mehr darum, sich Gehör zu ver­schaf­fen. Es geht ihnen darum, die ande­ren zum Schwei­gen zu bringen.

Das ist eine nach­voll­zieh­bare Vor­ge­hens­weise bei dubio­sen Geschäf­te­ma­chern, deren Abzock­mo­delle von jeder öffent­li­chen Debatte über ihre Hin­ter­gründe und Funk­ti­ons­wei­sen bedroht sind. Für alle ande­ren müsste sie sich verbieten.

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Durch den Gang zum Anwalt und zum Gericht wird aus einer Aus­ein­an­der­set­zung um Wahr­heit zu einer, in der regel­mä­ßig nicht der­je­nige gewinnt, der Recht hat, son­dern der sich die Aus­ein­an­der­set­zung leis­ten kann. Der Mäch­tige gewinnt.

Mich hätte sehr inter­es­siert, wie Sprin­ger oder die »Welt« ihre Abmah­nung gegen BILD­blog neu­lich öffent­lich begrün­det hät­ten. Der Kampf um die Wahr­heit oder das Recht auf eine kor­rekte Dar­stel­lung kann es ja nicht sein, dafür hätte es ein Anruf oder eine E-Mail getan. Natür­lich war das eine reine Machtdemonstration.

Und so wun­der­bar es ist, dass unsere Leser uns in einem sol­chen Maß unter­stützt haben, dass uns auch vor wei­te­ren Macht­de­mons­tra­tio­nen erst ein­mal nicht bange sein muss, und so sehr ich mich freue, dass auch Ste­fan Aigner von regensburg-digital.de für sei­nen Kampf gegen das Bis­tum Regens­burg viele Tau­send Euro bekom­men hat — das kann es doch auf Dauer nicht sein, dass die Blog­ger und ihre Fans und Leser die­sen Wahn auch noch selbst finanzieren.

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Die­ser Text hat kei­nen Schluss. Das liegt daran, dass er in den nächs­ten Tagen wei­ter geht.