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Blomige Worte über Volksverhetzung

Deutschland will Pleite-Griechen mit bis zu 5 Milliarden helfen! / Verkauft doch eure Inseln, ihr Pleite-Griechen! / Statt zu sparen, streiken die Pleite-Griechen lieber ihr Land kaputt! / Deutsches Steuergeld für die Pleite-Griechen? / Gestern haben die Pleite-Griechen offiziell Finanzhilfen von EU und Internationalem Währungsfonds (IWF) beantragt. / DIESE PLEITE-GRIECHEN! / BILD gibt den Pleite-Griechen die Drachmen zurück. / Reißen die Pleite-Griechen ganz Europa runter? / Pleite-Griechen: Heute General-Streik. / Ackermann ehrt Pleite-Griechen. / Pleite-Griechen, also doch! / Pleite-Griechen wollen ihre Politiker »fressen«. / Noch mehr Milliarden für die Pleite-Griechen. / Keine neuen Milliarden für Pleite-Griechen? / Schafft die Privilegien ab und hört auf zu randalieren, ihr Pleite-Griechen! / Warum war Rösler so nett zu den Pleite-Griechen? / Die Euro-Staaten wollen den Pleite-Griechen einen Teil ihrer Schulden erlassen. / Zahlreiche Politiker fordern nun den Euro-Austritt der Pleite-Griechen. / Wir bürgen für Hunderte Milliarden Euro, um die Pleite-Griechen zu retten. / Am Mittwochabend hatten Merkel und Sarkozy mit den Pleite-Griechen endlich Klartext geredet! / Heftige Schelte für die Pleite-Griechen! / So denken die Pleite-Griechen über BILD.

Das hier oben ist nur eine kleine Auswahl. 48 Artikel hat die »Bild«-Zeitung (Bundesausgabe) in den vergangenen knapp zwei Jahren veröffentlicht, in denen von »Pleite-Griechen« die Rede war; 30 waren es allein in den vergangenen sechs Monaten.

Nun gibt es bei den Komposita, die »Bild« so gerne schöpft und benutzt, häufiger semantische Trennschärfen, und nicht alle sind beabsichtigt. (Anfangs hatte »Bild« die rechtsradikalen Mörder aus Zwickau »Nazi-Killer« genannt, bis jemandem offenbar die Doppeldeutigkeit auffiel und »Killer-Nazis« das Standard-Synonym wurde.)

Theoretisch wäre es denkbar, dass »Bild« mit den »Pleite-Griechen« nur diejenigen Griechen meint, die für die gegenwärtige Krise des Landes verantwortlich sind (dass das Land genaugenommen nicht pleite ist, lassen wir mal als Spitzfindigkeit außen vor). Es wäre ebenso theoretisch auch möglich, dass »Bild« den Ausdruck ganz nüchtern-faktisch meint: die Mitglieder eines Staates, der vom Bankrott bedroht ist.

Doch beides ist nicht der Fall. »Bild« benutzt den Begriff ohne Zweifel als Schimpfwort. Und »Bild« bezeichnet explizit auch die normalen Bürger des Landes, nicht nur die Politiker, als »Pleite-Griechen«. Es gibt für und in »Bild« de facto keine Griechen mehr, nur noch Pleite-Griechen.

»Bild« arbeitet seit Monaten systematisch daran, dass niemand an griechische Menschen denken soll, ohne das Wort Pleite mitzudenken. Die Methode ist dieselbe, die Christa Wolfs Kassandra benutzt, wenn sie den verhassten Achill immer und immer und immer wieder als »Achill, das Vieh« bezeichnet. »Bild« macht systematisch nicht nur einen Staat, sondern alle seine Angehörigen verächtlich. Es ist eine Form von Volksverhetzung.

Am vergangenen Wochenende hat die »Bild«-Zeitung einen Negativ-Preis für ihre Griechenland-Berichterstattung bekommen. Die »Europa-Union Deutschland« überreichte ihr die »Europa-Diestel«, weil sie die europäischen Bürger gegeneinander aufbringe. Der Leiter des »Bild«-Hauptstadtbüros und stellvertretende Chefredakteur Nikolaus Blome nahm den Schmähpreis dummstolz entgegen.

»Bild« widmet seiner Erwiderung heute erstaunlich viel Platz im Blatt. Es ist ein erhellendes, erschütterndes Dokument.

Es beginnt damit, dass er die bloße Kritik an der »Bild«-Berichterstattung als etwas Anrüchiges darstellt und in die Nähe eines Zensurversuchs rückt:

Man kriegt die Distel für etwas, was man besser unterlassen hätte. Für eine Zeitung heißt das: Was sie besser nicht geschrieben hätte. Soll uns der Preis ex post nahelegen zu schweigen, uns also irgendwie »mundtot« machen?

Und dann nimmt Blome die Zuhörer mit auf eine Reise in die irre Welt, die ein leitender »Bild«-Redakteur für die Wirklichkeit hält.

Was hätten wir also nicht schreiben sollen:

Etwa den Kommentar: Tretet aus, Ihr Griechen! (im April 2010). Nun, die Forderung, sich bitte endlich zu entscheiden, haben sich die Bundeskanzlerin und der französische Präsident zwischenzeitlich ganz offiziell zu eigen gemacht.

So klingt es also, wenn »Bild« fordert, sich bitte endlich zu entscheiden:

Darum ist die einzige wirkliche Lösung der klare Schnitt: Griechenland muss den Euro verlassen.

Ich wär gern mal bei Blomes zuhause dabei, wenn er sagt: »Uschi, du musst dich jetzt aber mal entscheiden, was du kochen willst: Erbseneintopf.«

Dass »Bild« den preisgekrönten Nachwuchshetzer Paul Ronzheimer nach Athen schickt, um ihn dort als Deutschen mit Geldscheinen wedeln zu lassen (»BILD gibt den Pleite-Griechen ihre Drachmen zurück«), ist in Blomes Welt ein:

Versuch, mit dem medienüblichen Mittel der Straßenumfrage zu erhellen, ob die Griechen ihre alte Währung zurückwollen. Inzwischen vergehen in Griechenland keine sieben Tage, ohne dass eine solche Umfrage gemacht wird.

Blomes Paralleluniversum ist ein glückliches, denn es gibt in ihm keine Häme. Jede Verächtlichmachung ist bloß eine Zustandsbeschreibung, jede hämische Forderung bloß eine Zukunftsprognose. Er zitiert die »Bild«-Schlagzeile »Verkauft doch eure Inseln, ihr Pleite-Griechen« und stellt fest:

Auch hier verspreche ich Ihnen: Exakt so wird es kommen.

»Exakt so« im Sinne von:

… UND DIE AKROPOLIS GLEICH MIT!

(…)

Wenn wir den Griechen doch noch mit Milliarden Euro aushelfen müssen, sollten sie dafür auch etwas hergeben — z. B. ein paar ihrer wunderschönen Inseln. Motto: Ihr kriegt Kohle. Wir kriegen Korfu.

(Und da wundert sich »Bild«, dass griechische Demonstranten immer wieder auf die Idee kommen, das Deutschland von heute mit Symbolen aus einer noch nicht ganz vergessenen Zeit in Verbindung zu bringen, als Griechenland von Deutschen besetzt war.)

Blome halluziniert, dass »Bild« bloß anderen, seriösen Zeitungen in der Analyse voraus war. Und an der folgenden Stelle seiner Rede kann ich nur hoffen, dass er so hinter dem Rednerpult stand, dass niemand eine Erektion bemerkt hätte:

Kurzum: Ich gebe zu. Rechthaben macht Spaß. In diesem Maße recht zu haben, und zu behalten, macht fast ein bisschen Angst.

(Ein winziger Realitätscheck dazu beim geschätzten Pleite-Kollegen Pantelouris.)

Ich verdanke Blomes Text aber auch — ganz unironisch — eine brauchbare Kurzformel für die Art von populistischem Pragmatismus, die »Bild« heute von »Bild« etwa in den siebziger Jahren unterscheidet — einem ideologischen Kampfblatt in einer ideologischen Zeit. Blome sagt nämlich, »Bild« hätte »Haltung« bewiesen. »Haltung« ist ein schöner, großer Begriff. Wie lautet die »Haltung«, die die Position von »Bild« in dieser Sache bestimmt, Herr Blome?

Die lautet seit Anfang 2008: Rettet den Euro. Aber nicht so.

Das ist wunderbar und bringt die Postideologie von »Bild« auf den Punkt. Rettet den Euro, aber nicht so. Rettet die Umwelt, aber nicht so. Rettet den Haushalt, aber nicht so.

Und noch etwas Fundamentales über das Selbstverständnis von »Bild« verrät Blome, wenn er fragt:

Und glauben Sie im Ernst, BILD hätte die Griechenland-kritische Stimmung gemacht?

Dann drehen Sie es in Gedanken einmal um. Stellen Sie sich vor, BILD hätte von Anfang gesagt: »Ja, gebt Ihnen das Geld, ganz egal was sie angestellt haben, ganz gleich, ob es ökonomisch sinnvoll ist. Das ist europäische Solidarität, das schulden wir Europa.« Hätte das die Meinung der Deutschen mehrheitlich umgepolt? Ich glaube nicht.

Man möchte lieber mit jedem Vierjährigen in der Trotzphase diskutieren als mit diesem leitenden »Bild«-Redakteur, aber tatsächlich hält man das ja bei seinem Blatt für die Alternative. Am 3. November veröffentlichte das Blatt einen »Wahlzettel zum Volksentscheid« mit folgenden Antwortmöglichkeiten:

JA, schmeißt ihnen weiter die Kohle hinterher!

NEIN, keinen Cent mehr für die Pleite-Griechen, nehmt ihnen den Euro weg!

Sie trauen der Überzeugungskraft ihrer eigenen, nun ja, Argumente so wenig, dass sie nicht einmal fair Pro und Contra referieren können.

Das schlimmere Fundamentale steckt allerdings in Blomes als Verteidigung gemeinten Satz, dass »Bild« die »Griechenland-kritische Stimmung« ja nicht selbst gemacht hätte. Richtig: Das Ressentiment oder wenigstens der Reflex war sicher schon da. »Bild« hat es nur gehegt, gepflegt und verschärft, um davon zu profitieren. Je mehr »Bild« hetzte, um so größer wurde das Ressentiment, und je größer das Ressentiment, umso mehr wurde »Bild« scheinbar zur Stimme des Volkes.

Man denke sich die Argumentation, dass die Hetze nicht so schlimm sei, weil die kritische Stimmung im Volk doch eh schon vorhanden war, übertragen in die zwanziger und dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Die Juden-kritische Stimmung war schon da.

Blomes Vortrag endet mit den Worten:

Seien Sie froh, dass es uns gibt.

Nachtrag, 20:40 Uhr. Ganz ähnliche Gedanken in den Worten von Stefan Sichermann stehen nebenan im BILDblog.

 
— 28. November 2011, 19:22 — 142 Kommentare

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Über Abmahnungen

Ich warte auf den Tag, an dem mich jemand verklagt, weil ich ihn klagefreudig genannt habe.

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Der bekannte Berliner Medienanwalt Christian Schertz möchte nicht mit dem verstorbenen Münchner Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth verglichen werden. Er meint, dass der Vergleich mit dem als Betrüger verurteilten und für seine umstrittenen Abmahnungen berüchtigten Gravenreuth abwegig ist — das finde ich auch. Und er meint, dass dieser Vergleich deshalb unzulässig ist — das finde ich nicht.

Woher kommt der Gedanke, dass man Dinge, die einem nicht gefallen, mit der Hilfe von Anwälten und Gerichten aus der Welt schaffen lassen kann? Wenn das nicht mit Meinungsfreiheit gemeint ist: dass Leute frei finden und sagen können, an wen ich sie erinnere, egal wie ungerecht mir das erscheinen oder wie unvorteilhaft das für mich sein mag — was denn dann?

Schertz, der sich gerne als Kämpfer für das Gute stilisiert und als Rechtsberater unter anderem die Freiheit der ARD verteidigt hat, einen plumpen Anti-Scientology-Film auszustrahlen, hat in eigener Sache eine besondere Vorstellung von den Grenzen der Meinungsfreiheit. Er hat seinen Dauerfeind, den Gerichtsreporter Rolf Schälike, wegen verschiedener Kommentare hier im Blog abmahnen lassen. Es geht dabei nicht nur um (möglicherweise falsche) Tatsachenbehauptungen. Schälike hatte u.a. kommentiert:

Beide Anwälte [Schertz und Gravenreuth]- der eine post mortal, der andere heute noch — haben einen nachvollziehbaren Grund von der Rechtssprechung enttäuscht zu sein.

Schertz‹ Anwalt forderte deshalb eine Unterlassungserklärung von Schälike:

In diesem Beitrag setzen Sie unseren Mandanten und sein rechtliches Vorgehen mit den Methoden und dem Vorgehen des verstorbenen Rechtsanwalts von Gravenreuth dar [sic]. Dies muss mein Mandant nicht hinnehmen.

Schälike hat mich aufgrund des rechtlichen Vorgehens von Schertz gegen ihn gebeten, alle seine Kommentare unter den entsprechenden Einträgen zu löschen. Doch das ist nicht nur eine Privatfehde. Schertz meint es auch von anderen nicht hinnehmen zu können oder zu müssen, mit Gravenreuth verglichen zu werden.

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Ich hatte in den vergangenen Wochen mehrfach wieder Kontakt zu dem Anwalt von Stephan Mayerbacher, einem Geschäftsmann aus der Call-TV-Branche, der bereits mehrfach juristisch gegen mich vorgegangen ist. Diesmal bekam ich keine Abmahnungen, sondern wurde »im Guten« auf Kommentare in diesem Blog hingewiesen, die Herr Mayerbacher für unzulässig hält.

Unter anderem wurde ich aufgefordert, den von einem Kommentator geäußerten Verdacht zu löschen, »Herr Mayerbacher durchsuche Internetforen und –blogs nach abmahnfähigen Beiträgen«, denn das sei unwahr.

Man kann das für eine Form von Ironie halten, wenn jemand seinen Anwalt damit beauftragt, den Betreiber eines Blogs darauf hinzuweisen, dass die Behauptung, er durchsuche Blogs nach abmahnfähigen Beiträgen, abmahnfähig ist. Es ist nur nicht so witzig, so lange man davon ausgehen muss, dass das Hamburger Landgericht darüber nicht lachen kann, sondern im Zweifel einen Beweis dafür will, dass Herr Mayerbacher tatsächlich Blogs und Foren durchsucht und sie nicht vielleicht durchsuchen lässt oder, ganz ohne Suche, zufällig immer wieder auf diese abmahnfähigen Beiträge stößt. Weil ich tatsächlich nicht weiß, was Herr Mayerbacher so in seiner Freizeit macht (aktuell weiß ich nicht einmal, was er beruflich macht), habe ich den entsprechenden Kommentar gelöscht.

Der Anwalt hatte mich auch gebeten, einen Kommentar zu löschen, in dem jemand schreibt, dass Mayerbacher seinen Sitz im Verwaltungsrat des Schweizer Fernsehsenders Star TV »abgegeben hat bzw. abgeben durfte«. Die Formulierung suggeriere, Mayerbacher habe seine Verwaltungsratstätigkeit unfreiwillig aufgegeben, was unwahr sei. Das tut sie meiner Meinung nach nicht, weshalb ich den Kommentar nicht gelöscht habe. Wenn selbst eine solche Formulierung nicht erlaubt wäre, eine bloße Umschreibung des »keine Ahnung, warum der gegangen ist, ob’s freiwillig war?« schon unzulässig wäre, könnten wir’s wirklich gleich lassen mit der Meinungsfreiheit.

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Mayerbachers Anwalt sieht in ein paar kryptischen Beiträgen tief in den Kommentarspalten dieses Blogs ein »Kesseltreiben« gegen seinen Mandanten, das der sich nicht gefallen lassen müsse. Und er fügte den bemerkenswerten Satz hinzu: »Ich sehe auch nicht, worin der Wert für Ihren Blog liegen soll.«

Diese Leute — nicht nur dieser Anwalt oder sein Mandant, sondern viele andere — haben das elementare Prinzip der Meinungsfreiheit nicht verstanden. Sie haben nicht verstanden, dass sie ein Wert an sich ist. Dass sie auch Beiträge schützt, die nach irgendwelchen subjektiven oder objektiven Maßstäben wertlos sind. Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes lautet nicht: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, solange es sich um ein wichtiges Thema handelt und ein Interesse der Öffentlichkeit an dieser Meinung besteht.«

Man kann diesen Leuten das Missverständnis nicht einmal verübeln, denn die Hamburger und Berliner Gerichte, vor die sie in einer langen Karawane ziehen, um ihre vermeintlichen oder tatsächlichen Ansprüche durchzusetzen, sind dem gleichen Missverständnis erlegen. Seit einigen Wochen haben sie das sogar schwarz auf weiß, formuliert vom Bundesverfassungsgericht. Es erklärte den Berliner Richtern, dass das Persönlichkeitsrecht eines Menschen

seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (…).

Das Bundesverfassungsgericht fürchtete,

dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem — hier als gering erachteten — öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte schließlich,

dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.

Adressat dieser Grundrechts-Nachhilfe waren formal die Berliner Gerichte, de facto aber auch Christian Schertz, der ursprünglich geklagt und zunächst gewonnen hatte. Auf der langen Liste von Dingen, die er glaubt, trotz Meinungsfreiheit nicht hinnehmen zu müssen, steht nämlich auch das wahrheitsgemäße Zitieren aus einer E-Mail, die er als Antwort auf eine bissige Presseanfrage geschrieben hatte und in der er — wie es seine Art ist — gleich wieder mit juristischen Konsequenzen drohte.

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Nun ist es eine schöne Sache, dass die obersten deutschen Gerichte der systematischen Einschränkung der Meinungs– und Pressefreiheit durch die Hamburger und Berliner Pressekammern zunehmend widersprechen. Aber der Weg zu diesen obersten Gerichten ist weit und teuer.

Ende vergangenen Jahres hat Stephan Mayerbacher beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, die mir praktisch untersagt, eine Verbindung herzustellen zwischen ihm und Vorwürfen, die gegen bestimmte Firmen erhoben werden, für die er in verschiedenen Formen gearbeitet hat. Es bestand aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes zwar eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass ich diese Auseinandersetzung in letzter Instanz gewinnen könnte. Aber in der ersten und zweiten Instanz in Hamburg waren meine Aussichten gleich null, so dass ich auf den langen, teuren Rechtsstreit (mit natürlich ungewissem Ausgang) verzichtet, den Blogeintrag gelöscht, die einstweilige Verfügung akzeptiert und die Anwalts– und Gerichtskosten von deutlich über 2000 Euro gezahlt habe.

Am ärgerlichsten daran ist, dass das jeden Kommentar zu dem Thema in meinem Blog oder jede künftige Berichterstattung von mir über Mayerbachers Geschäfte äußerst heikel macht. Nicht ohne Grund hängt sein Anwalt an die Mails, die er mir »im Guten« schickt, immer mal wieder das PDF mit der einstweiligen Verfügung.

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Nun gibt es sicherlich schwerwiegendere Fälle als die hier genannten, in denen irgendwelche mächtigen oder jedenfalls finanzkräftigen Gruppen oder Unternehmen versuchen, Berichterstattung über sich zu verhindern. Aber gerade die Alltäglichkeit, die Abmahnungen und einstweilige Verfügungen geworden sind, finde ich beunruhigend.

Für erstaunlich viele Menschen, Gruppen und Unternehmen scheint es ganz normaler Bestandteil des Repertoires einer Auseinandersetzung zu sein, anderen ihre Äußerungen zu verbieten. Das ist nicht nur ein juristisches Problem, sondern auch ein gesellschaftliches und kulturelles.

Ein Beispiel.

Vor kurzem beklagte sich Alexander Görlach in seinem konservativen Online-Magazin »The European«, dass der neue Chefredakteur Michael Naumann das konservative Print-Magazin »Cicero« nach links rücken wolle. Görlach war früher selbst bei »Cicero« und schien sehr, sehr aufgeregt über das, was da bei seinem alten Blatt passierte, das offenbar — unbemerkt von der Öffentlichkeit — bislang eines der erfolgreichsten und wichtigsten Medien der Republik war. Die »Cicero«-Mitarbeiter flüchteten massenhaft vor Naumann und seinen linken Meinungsdiktaten, hyperventilierte Görlach: »Cicero ist erledigt.« Außerdem habe Naumann einen Dienstwagen erwartet, aber keinen bekommen, was sicher irgendwas beweisen sollte.

Naumann antwortete, dass das »alles Quatsch« sei, sponn, dass das ein »schlechtes Licht auf den Online-Journalismus« werfe, und widersprach auch der Sache mit dem Dienstwagen. Aber er beließ es nicht dabei. Er schickte über seinen Anwalt auch eine teure Abmahnung. Der »Berliner Zeitung« erklärte er: »Geht man gegen solche Artikel nicht juristisch vor, bleiben sie ewig an einem hängen.«

Was für ein Irrsinn. Der Artikel auf »The European« ist zwar jetzt gelöscht. Aber die Zitate aus ihm in den Fachmedien wirken nun viel überzeugender als in ihrem ursprünglichen, von merkwürdiger persönlicher Gekränktheit durchweichten Gesamttext. Glaubt Naumann wirklich, dass die Menschen nun seiner Version der Dinge glauben, weil Görlach eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat? Hat Görlach das getan, weil er eingesehen hat, dass Fakten falsch waren, oder doch nur, weil er eine noch kostspieligere Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden wollte?

Naumann glaubt womöglich, dass er den Anwalt einschalten musste, um zu beweisen, dass die Behauptungen wirklich falsch sind. Als würden Anwälte nicht gerade dann gerne eingeschaltet, wenn Behauptungen wahr sind.

Vielleicht wollte er aber auch nur das gute Gefühl haben, jemandem gezeigt zu haben, wo der Hammer hängt. Das ist als psychologisches Moment sicher nicht zu unterschätzen, diese Genugtuung, dass jemand einem schwarz auf weiß gibt, etwas nicht mehr behaupten zu wollen — und dafür sogar Geld zahlen muss.

Zu einer gerichtlichen Entscheidung kam es in diesem Fall gar nicht mehr, weil Görlach die geforderte Unterlassungserklärung abgab. Aber auch die hätte vermutlich keine Klarheit in der Sache gebracht. Natürlich lässt sich so eine einstweilige Verfügung gut verkaufen. Und womöglich gibt es sogar noch zwei, drei Ahnungslose, die glauben, einer solchen Entscheidung läge eine Art Beweisaufnahme zugrunde, in der die Richter gründlich prüfen, womöglich noch Zeugen anhören und dann quasi ein fundiertes, offizielles Urteil darüber abgeben, welche Version der Wahrheit die richtige ist. (So ist es nicht.)

Es ist traurig, das einem alternden Publizisten wie Naumann erklären zu müssen, aber es gibt etwas, das viel überzeugender ist als die (Fehl-)Urteile komischer Richter: Argumente.

Mir will nicht in den Kopf, warum ausgerechnet Journalisten und Medien, die selbst beste Möglichkeiten haben, ihre Widersprüche zur Darstellung anderer zu veröffentlichen, falsche Tatsachenbehauptungen gerade zu rücken und ungerechtfertigte Unterstellungen zu entkräften, glauben, sie müssten zu einem Gericht rennen. Selbst ein Henryk M. Broder, der ein gewaltiges Arsenal sprachlicher Waffen und Knallkörper zur Verfügung hat und auf sein Recht pocht, davon ohne Rücksicht auf Verluste Gebrauch zu machen, hat keine Hemmungen, anderen mit Hilfe von Anwälten und Richtern den Mund verbieten zu wollen.

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Angenommen, jemand schreibt, »der Niggemeier ist schlimmer als Hitler«. Bestimmt müsste ich das nicht hinnehmen. Aber warum sollte ich dagegen vorgehen? Spricht angesichts eines solchen Vergleichs nicht alles dafür, darauf zu vertrauen, dass auch andere Leute ihn für abwegig halten — und der Vergleich nicht mir schadet, sondern demjenigen, der ihn macht?

Wenn es völlig abwegig ist, die Anwälte Schertz und Gravenreuth miteinander zu vergleichen, muss Schertz nicht dagegen vorgehen. Dadurch, dass er es doch tut, demonstriert er paradoxerweise nicht nur seine Macht, sondern auch fehlendes Selbstbewusstsein. Er könnte den Vergleich sonst einfach aushalten. Oder glaubt er ernsthaft, dass er, sobald er erfolgreich jeden dieser Vergleiche aus dem Internet geklagt hat, von niemandem mehr für so ähnlich wie Gravenreuth gehalten wird? Dass sich Meinungen genauso verbieten lassen wie Meinungsäußerungen? (Ganz abgesehen natürlich von dem schönen Paradoxon, dass er mit jeder dieser Klagen dem Mann ähnlicher scheint, dem er nicht ähnlich sein will.)

Was genau hat sich jemand wie der DFB-Chef Theo Zwanziger davon erhofft, Jens Weinreich zu verklagen, weil der ihn in einem konkreten Zusammenhang als »Demagogen« bezeichnet hat? Glaubt er, dass seine Kritiker ihn nicht mehr für einen »Demagogen« halten würden, wenn er ihnen verbietet, ihn öffentlich so zu nennen?

Natürlich schadet es einer Debatte, wenn sie Grenzen überschreitet, wenn Beleidigungen oder Verleumdungen überhand nehmen. Aber im Moment sehe ich unser Diskussionskultur nicht von den Auswüchsen falsch verstandener Meinungsfreiheit bedroht, sondern von den Exzessen einer ausartenden Abmahnunkultur. Im Zweifel ist mir eine Welt lieber, in der zuviel herumkrakeelt wird, als eine, in der jeder damit rechnen muss, dass ihn jedes falsche Wort (und viele wahre) viel Geld kostet.

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Natürlich gibt es Fälle, in denen es legitim ist oder sogar notwendig sein kann, Veröffentlichungen verbieten zu lassen (und es haben nicht einmal alle dieser Fälle mit der »Bild«-Zeitung zu tun). Aber müsste das in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht das letzte Mittel sein? Eine drastische Maßnahme für besonders drastische Fälle — anstatt ein Routinewerkzeug in jeder Auseinandersetzung? Es ist völlig das Bewusstsein dafür abhanden gekommen, was für ein einschneidender Schritt das ist: jemandem zu verbieten, etwas zu sagen.

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Vielleicht ist das bei Leuten wie Christian Schertz auch eine berufliche Deformation. Der Anwalt käme gar nicht mehr auf den Gedanken, dass er einer falschen oder irreführenden Aussage einfach widersprechen und damit Menschen überzeugen könnte. Er lässt sie löschen. Sie muss verschwinden, als hätte es sie nie gegeben.

Es geht diesen Leuten nicht mehr darum, sich Gehör zu verschaffen. Es geht ihnen darum, die anderen zum Schweigen zu bringen.

Das ist eine nachvollziehbare Vorgehensweise bei dubiosen Geschäftemachern, deren Abzockmodelle von jeder öffentlichen Debatte über ihre Hintergründe und Funktionsweisen bedroht sind. Für alle anderen müsste sie sich verbieten.

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Durch den Gang zum Anwalt und zum Gericht wird aus einer Auseinandersetzung um Wahrheit zu einer, in der regelmäßig nicht derjenige gewinnt, der Recht hat, sondern der sich die Auseinandersetzung leisten kann. Der Mächtige gewinnt.

Mich hätte sehr interessiert, wie Springer oder die »Welt« ihre Abmahnung gegen BILDblog neulich öffentlich begründet hätten. Der Kampf um die Wahrheit oder das Recht auf eine korrekte Darstellung kann es ja nicht sein, dafür hätte es ein Anruf oder eine E-Mail getan. Natürlich war das eine reine Machtdemonstration.

Und so wunderbar es ist, dass unsere Leser uns in einem solchen Maß unterstützt haben, dass uns auch vor weiteren Machtdemonstrationen erst einmal nicht bange sein muss, und so sehr ich mich freue, dass auch Stefan Aigner von regensburg-digital.de für seinen Kampf gegen das Bistum Regensburg viele Tausend Euro bekommen hat — das kann es doch auf Dauer nicht sein, dass die Blogger und ihre Fans und Leser diesen Wahn auch noch selbst finanzieren.

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Dieser Text hat keinen Schluss. Das liegt daran, dass er in den nächsten Tagen weiter geht.

 
— 3. Mai 2010, 16:49 — 171 Kommentare

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Wenn der Abmahner zweimal klingelt

Claudia Pechstein vermutet, dass Jens Weinreich gedopt war, als er über sie schrieb, dass vieles dafür spricht, dass sie gedopt hat, aber das hier wird kein Text über Leute, die Dinge sportlich nehmen. Im Gegenteil.

Jens Weinreich (die Älteren werden sich noch an seine Auseinandersetzung mit DFB-Präsident Theo Zwanziger erinnern) ist einer von den Kollegen, nach denen auf irgendwelchen Podien über Qualität im Journalismus dauernd gerufen wird. Er ist einer der wenigen investigativen Sportjournalisten, kritisch und unabhängig, er recherchiert statt abzuschreiben, er verbeißt sich in Themen, auch wenn sie gerade keine Konjunktur haben. In seinem Blog zapft er das Wissen seiner Leser an und veröffentlicht Original-Dokumente, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann. Und wenn er etwas nicht weiß, schreibt er das ebenso auf, wie wenn er etwas falsch gemacht hat.

Er ist, mit anderen Worten, eine unfassbare journalistische Nervensäge, und es gibt sicher eine erhebliche Zahl von Leuten, die nur darauf warten, dass sie ihm an den Karren fahren können.

Am vergangenen Donnerstag berichtete er über die Blutdoping-Fernsehshow der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein und machte einen Fehler. Er schrieb zum Beispiel in der Online-Ausgabe der »Frankfurter Rundschau«:

Inhaltliche Schwer– und Reizpunkte setzten die beiden von der Verteidigung beauftragten und bezahlten Gutachter: Holger Kiesewetter aus Berlin und Rolf Kruse vom Referenz-Institut für Bio-Analytik in Bonn.

Weinreich selbst hatte in der Pressekonferenz nach der Bezahlung gefragt, aber die Antwort teilweise falsch verstanden. Kiesewetter bekam Geld für sein Gutachten, Kruse nicht.

Nun hätte es vermutlich ausgereicht, Weinreich eine kurze Mail mit der Bitte um Korrektur zu schreiben, und alles spricht dafür, dass er dieser Bitte auch dann sofort nachgekommen wäre. Aber Weinreich erhielt keine Bitte um Korrektur, sondern noch am selben Abend per Fax eine Abmahnung von Simon Bergmann, dem Anwalt von Claudia Pechstein. Er wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

So eine richtige Abmahnung hat gegenüber einer bloßen Aufforderung zur Richtigstellung einen schönen Nebeneffekt: Sie kostet den Abgemahnten Geld, sogar dann, wenn er der Forderung sofort nachkommt. Im konkreten Fall sind es Abmahngebühren in Höhe von 775,64 Euro inklusive Mehrwertsteuer für die Arbeitszeit des Anwalts.

Das kann man natürlich machen. Womöglich ist es im besten Interesse von Claudia Pechstein, wenn ihr Anwalt gleich mit großer Wucht gegen falsche Darstellungen ihrer Verteidigungsstrategie vorgeht, vielleicht war das auch ein Anliegen von Frau Pechstein selbst, die »Weinrich« für den »naivsten Sportjournalisten« hält, von dem sie »bislang je etwas lesen durfte«. Und natürlich muss ein Journalist für seine Fehler geradestehen — auch wenn er in diesem Fall einen unverhältnismäßig hohen Preis für ein offenkundiges Missverständnis zahlt.

So weit, so alltäglich.

Am nächsten Tag bekam Jens Weinreich eine weitere Abmahnung. Er sollte sich noch einmal verpflichten, den bereits einmal abgemahnten Satz nicht mehr zu wiederholen. Diesmal trat Simon Bergmann allerdings nicht als Anwalt, sondern als Klient auf. Absender des Schreibens war sein Sozius Christian Schertz.

Das ist ein lustiger Trick. Man behauptet, dass die falsche Aussage über Rolf Kruse und die »Verteidigung« von Pechstein nicht nur die Rechte von Pechstein verletze, sondern auch die ihres Anwalts. Und verdoppelt so die Zahl der Abmahnungen. Und die Höhe der geforderten Abmahngebühren: auf schlappe 1551,28 Euro.

Hier ist Simon Bergmann nicht mehr für Claudia Pechstein im Einsatz. Hier handeln er und Christian Schertz quasi auf eigene Rechnung. Und womöglich hatten sie davon noch eine offen. Denn Weinreich und Schertz kennen sich persönlich — von der Auseinandersetzung zwischen dem Journalisten und Theo Zwanziger. Schertz vertrat dabei den DFB und seinen Präsidenten und musste eine Reihe peinlicher juristischer Niederlagen hinnehmen.

Die Frage, ob Schertz im Recht ist und Bergmann einen Anspruch gegenüber Jens Weinreich jenseits der (längst erfolgten) Korrektur des Fehlers hat, überlasse ich gerne Juristen. Aber was die Motivation des Vorgehens angeht, spekuliere ich gerne: Es könnte ein persönlicher Akt der Revanche sein. Oder der Versuch, einen kritischen, lästigen Journalisten einzuschüchtern. Es geht nicht um Gerechtigkeit (und um die Wahrheit schon gar nicht); es geht um Schadensmaximierung. Wer es wagt, kritisch über Pechstein und ihre Fernsehshow zu berichten, wer sich traut, kritisch über Simon Bergmann und seine PR– und Verteidigungsstrategie zu berichten, wer hartnäckig nervt, soll gewarnt sein: Schon ein blöder Fehler kann richtig teuer werden.

Christian Schertz hat uns bei BILDblog und mich bei den juristischen Auseinandersetzungen um dieses Blog sehr unterstützt. Aber ich habe mich (auch weil es schon früher Anlass für Zweifel gab) entschieden, mich in Zukunft nicht mehr von der Kanzlei Schertz-Bergmann vertreten zu lassen.

 
— 12. August 2009, 22:58 — 132 Kommentare

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DFB zwingt Jens Weinreich in die Knie

Jens Weinreich und der Deutsche Fußball-Bund haben ihren Rechtsstreit beigelegt.

Der Sportjournalist Weinreich erklärt, dass er DFB-Präsident Theo Zwanziger nicht in die Nähe eines Volksverhetzers rücken wollte, als er ihn einen »unglaublichen Demagogen« nannte. Der DFB erklärt, dass er Weinreich nicht in seiner Arbeit behindern wollte, als er Lügen über ihn verbreitete (das mit den Lügen erklärt der DFB natürlich nicht).

Der DFB wird sein bislang erfolgloses Unterlassungsverfahren gegen Weinreich nicht weiter verfolgen. Und Weinreich wird nicht darauf beharren, dass der DFB die Gegendarstellung veröffentlichen muss, die er gerichtlich bereits durchgesetzt hatte.

Ich verstehe sehr gut, dass Jens sich auf diesen Vergleich eingelassen hat. Aber er bedeutet aus meiner Sicht, dass der DFB, der sowohl juristisch als auch publizistisch in dieser Auseinandersetzung bislang der klare Verlierer war, nun als Sieger vom Platz geht. Dass der Verband nicht einmal dazu gebracht werden konnte, eine Gegendarstellung gegen seine verleumderische Pressemitteilung über Weinreich abzudrucken, spricht Bände.

Die Zermürbungstaktik des DFB und seines Anwaltes (dessen Kanzlei in anderen Fällen auch mich vertritt) ist voll aufgegangen. In den vier Verfahren, die das ehemalige Call-TV-Unternehmen Callactive und ihr Geschäftsführer Stephan Mayerbacher gegen mich angestrengt haben (der mir neuerdings unaufgefordert Mails mit möglicherweise brisanten Dokumenten über angebliche Mauscheleien zwischen 9Live und der Bayerischen Landesmedienanstalt schickt), habe ich erlebt, wieviel Kraft, Zeit und Geld eine solche Auseinandersetzung kostet. Während ein Mann wie Theo Zwanziger einen ganzen Stab von Juristen und PR-Leuten kommandieren kann, um mit allen Mitteln seine Ehre und seinen Stolz zu verteidigen, ist für einen Freien Journalisten wie Jens Weinreich jede Verhandlung nicht nur mit Kosten, sondern auch mit Einnahmeverlusten und einer erheblichen psychischen Belastung verbunden.

Jens Weinreichs Bitte um Spenden hat eine verdiente und, wie ich finde, sensationelle Resonanz gefunden: Rund 860 verschiedene Menschen gaben insgesamt knapp 22.000 Euro. Das ist nicht nur, aber auch ein Beweis dafür, wieviel Solidarität im regelmäßig verfluchten Internet zu finden ist und ich bin ein bisschen stolz darauf, einen kleinen Beitrag dazu geleistet zu haben.

Aber letztlich ist es mit all dem Geld nicht getan. Es geht darum, immer wieder die Kraft aufzubringen, die Zumutungen und Drohungen der Gegenseite auszuhalten. Und es geht darum, für sich die Entscheidung zu treffen, ob man wirklich einen erheblichen Teil des eigenen Lebens mit einer so unproduktiven Auseinandersetzung verschwenden will, die man letztlich nicht gewinnen kann, egal wie sie formal ausgeht: Weil jeder Sieg so teuer mit eigener Energie erkauft ist, während die Gegenseite gelassen den Einsatz immer weiter erhöhen kann.

Wie gesagt: Ich verstehe die Entscheidung von Jens sehr gut, und vermutlich ist es sogar die richtige Entscheidung. Aber machen wir uns nichts vor: Der DFB hat durch den Vergleich klar gewonnen. Jedem Kritiker, der es wagen könnte, von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen und den DFB-Präsidenten in einer Form zu kritisieren, die ihm nicht passt, wird es eine Warnung sein.

Nachtrag. Auch lesenswert: Alexander Svenssons Interpretation des Vergleichs, die sich eigentlich nicht so sehr von meiner unterscheidet, aber einen deutlich positiveren Tenor hat.

 
— 27. März 2009, 22:29 — 103 Kommentare

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Zwanziger gegen Zwanziger

Wenig Stoff hier im Moment, tut mir leid, und die nächste Zeit wird es nicht besser. Ich fahre morgen ein paar Tage weg und muss dann auch wieder die Kommentarbürgersteige hochklappen.

Aber vorher muss ich noch über die Sache mit Jens Weinreich geschrieben haben. Das ist der sehr geschätzte Kollege, der es wagte, sich in einem Blog-Kommentar kritisch über den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes, Theo Zwanziger, zu äußern — was der mit juristischen Schritten und einer Diffamierungskampagne beantwortete (meine Blog-Beiträge zum Thema). Die Gerichte haben Jens Weinreich zwar in diversen Entscheidungen Recht gegeben. Trotzdem ist die Auseinandersetzung für ihn nicht nur extrem zeitraubend und anstrengend, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Ein fünfstelliger Betrag ist inzwischen zusammengekommen. Für einen freien Journalisten (mit Familie) ist das sehr viel Geld.

Nach langem Zögern hat er sich jetzt entschlossen, um Spenden zu bitten, und ich möchte mich dem gerne anschließen. Das hat nicht nur Jens verdient. Das haben auch Theo Zwanziger und seine Leute verdient.

Ich finde es empörend, wie Zwanziger es ausnutzt, dass er es sich leisten kann, die Auseinandersetzung in die Länge zu ziehen und das finanzielle Risiko immer größer werden zu lassen. Ich finde es eklig, wie Zwanziger noch damit kokettiert, dass er im Falle einer Niederlage Geld für einen guten Zweck spendet (aber natürlich nicht für Weinreich, den er bis dahin in den Ruin getrieben haben könnte). Ich finde es widerlich, dass der DFB sich immer noch weigert, seine Lügen zuzugeben, richtig zu stellen und sich dafür zu entschuldigen. Ich finde es skandalös, dass der DFB-Kommunikationsdirektor Harald Stenger noch im Amt ist, obwohl ihm inzwischen Gerichte bescheinigt haben, dass er Unwahrheiten über Weinreich verbreitet hat, und dass der DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach noch im Amt ist, der Stengers Lügen stolz an eine dreistellige Zahl wichtiger Menschen verschickt hat, mit der Aufforderung, sie zu verbreiten.

Wenn man verfolgt hat, wie ungeschickt, dumm und entlarvend der DFB agierte, und wie groß die Sympathiewelle war, die Jens Weinreich (nicht nur) im Internet trug, kann man leicht zu dem Schluss kommen, dass der David in diesem Spiel nur gewinnen und der Goliath nur verlieren kann. Aber der David kämpft gerade ums Überleben, und Goliath und seine Apparatschiks sitzen, mit ein paar blaue Flecken, bräsig und ohne Existenzangst auf ihren Positionen.

Daran werden wir nichts ändern können. Aber wir können verhindern, dass ihre Gegner sogar beim Rechthaben und Rechtbekommen noch auf der Strecke bleiben. Deshalb: Zwanziger gegen Zwanziger! (Über kleinere und größere Beiträge freut er sich aber bestimmt auch.)

 
— 24. Februar 2009, 23:17 — 24 Kommentare

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