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Lügen fürs Leistungsschutzrecht (5)

Was sind das für Leute, die ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ablehnen?

Als Reinhard Müller, verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“, das geplante Gesetz im Dezember in der FAZ kommentierte, fand er eine einfache Formel: Es sind Leute, die sich ihr Geld „nicht selbst verdienen“ müssen oder vom Staat bezahlt werden. Professoren zum Beispiel.

Gestern schrieb Müller wieder in der FAZ zum Thema, und diesmal hat er eine andere Erklärung, warum es so viele öffentliche Kritiker an dem Gesetz gibt: Sie werden von Google bezahlt.

Es ist für all die vielen geheimen und die wenigen bekennenden Google-Lohnschreiber offenbar nur schwer zu verstehen, dass nicht nur der Suchmaschinenmonopolist Interessen hat und sie vertritt, sondern auch diejenigen, die sich vom amerikanischen Weltkonzern in ihren Rechten beschnitten sehen.

Ich habe Müller gefragt, ob er mir sagen kann, wen er konkret mit den „vielen geheimen“ und „wenigen bekennenden Google-Lohnschreibern“ meint. Seine Antwort lautet:

Es gibt diejenigen, die offen für das Unternehmen sprechen. Und es gibt Einrichtungen und (damit) Personen, die vom dem Konzern getragen werden, ohne dass das ohne weiteres erkennbar ist.

Wir haben offenbar unterschiedliche Vorstellungen von der Bedeutung des Wortes „konkret“.

Andererseits ist das natürlich eine bequeme Art, sich mit Kritik (nicht) auseinanderzusetzen: indem man die Kritiker durch substanzloses Geraune pauschal diskreditiert.

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„Handelsblatt“-Medienredakteur Hans-Peter Siebenhaar ist unglücklich über die Änderungen, die die Koalition in letzter Sekunde am Gesetzesentwurf vorgenommen hat. Kurze Textausschnitte sollen nun nicht mehr lizenzpflichtig werden — vermutlich sind die Anrisse wie sie Suchmaschinen zeigen, damit auch in Zukunft frei.

Immerhin, etwas Positives sieht Siebenhaar auch in dem Rumpfgesetz:

Zum ersten Mal wird Verlagen ein grundsätzliches Leistungsrecht zugestanden. Das hat Vorbildcharakter für ganz Europa. Denn damit wird die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet beseitigt.

Ja, das steht da. Durch das Leistungsschutzrecht, glaubt der Medienredakteur des „Handelsblattes“ oder behauptet es wenigstens, wird die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet beseitigt.

Das ist atemberaubend falsch. An der „Kostenfreiheit“ der Inhalte, die die Verlage ins Netz stellen, ändert sich durch das Gesetz nichts. Wenn sie sie kostenlos anbieten, darf man sie kostenlos nutzen. Wenn nicht nicht.

Komplette Zeitungen und Texte oder größere Teile daraus durften auch bislang schon nicht kopiert werden — dank des Urheberrechtes.

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Ich weiß nicht, warum Hans-Peter Siebenhaar das nicht weiß. Womöglich hat er zuviele deutsche Verlagsmedien gelesen.

Das Editorial von Jörg Quoos zum Beispiel, den neuen Chefredakteur des „Focus“. Der schrieb vor zwei Wochen:

Der Suchmaschinen-Riese Google hat allein im vergangenen Jahr acht Milliarden Dollar Gewinn eingefahren. Ein Teil dieser stolzen Summe wurde mit Inhalten erwirtschaftet, die Google nicht gehören. Es sind Texte, die Verlage von ihren Redaktionen und Autoren teuer erstellen lassen und die Google zum eigenen Vorteil kostenlos an seine Nutzer verteilt.

Google verteilt fremde Texte kostenlos an seine Nutzer? Ich hoffe, dass Quoos das nicht selbst glaubt, sondern wenigstens nur bewusst falsch darstellt.

Das sind also die Leistungen, die durch ein Leistungsschutzrecht geschützt werden sollen. Und die Methoden, mit denen es herbeigeschrieben werden soll.

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Ich habe mich selten so unwohl gefühlt, Mitglied dieser Branche zu sein.

Das habe ich vor drei Monaten schon mal geschrieben, und auch wenn seitdem immerhin sporadisch Gegenpositionen zur Verlagslinie zum Beispiel auf den Seiten der FAZ auftauchen durften, hat sich an diesem Gefühl nichts geändert.

Die deutschen Zeitungen haben ihre eigenen Leser verraten, als würden sie die nicht mehr brauchen, wenn sie nur Google besiegen könnten.

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Immerhin, und das ist ein Trost, sind sie damit nicht ganz durchgekommen. Der Deutsche Bundestag wird morgen zwar vermutlich ein Leistungschutzrecht für Presseverlage verabschieden. Das wird aber weit entfernt sein von dem, was die Anführer Mathias Döpfner und Christoph Keese sich und den Verlagen versprochen hatten.

Die ursprüngliche Idee war nämlich tatsächlich etwa das, was Siebenhaar heute beschreibt: Ein System, das es den Verlage erlaubt, ihre Inhalte kostenlos anzubieten und trotzdem von den Lesern dafür bezahlt zu werden. Jeder, der dienstlich ihre (frei zugänglichen) Internet-Medien nutzt, der „Welt Online“ im Büro liest oder als Rechtsanwalt oder freier Journalist auf „Spiegel Online“ recherchiert, sollte dafür zahlen müssen.

„Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright“, proklamierte Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG, im Frühjahr 2009. Ein „Milliardengeschäft“ erwartete sein Cheflobbyist Christoph Keese im Juni 2010.

Es blieb — trotz massiver Lobbyarbeit und der redaktionellen Unterstützung in den eigenen Blättern — ein Traum. Nach und nach wurde der Umfang dessen, was das von der Koalition im Prinzip beschlossene Leistungsschutzrecht umfassen sollte, immer kleiner.

Zuletzt umfasste es nur noch Suchmaschinen und Aggregatoren, die selbst kleinste Ausschnitte aus den gefundenen Inhalten nicht ohne Lizenz anzeigen dürfen sollten, nun sind plötzlich die kleinsten Ausschnitte ausdrücklich erlaubt, so dass es sein kann, dass das Gesetz den ursprünglichen großen Adressaten gar nicht betrifft: Google.

Was bleibt, ist nun im Wesentlichen ein Recht, mit dem die Verlage leichter gegen das vorgehen können, was sie „Raubkopien“ nennen würden — vorausgesetzt, die entsprechenden Anbieter sind überhaupt von der deutschen Justiz erreichbar. Dagegen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht verbunden wäre mit einer offenbar gewollten Rechtsunsicherheit.

Gewinnen werden die Verlage am Ende dieses Kampfes ungefähr nichts. Und sie ahnen noch nicht einmal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, verloren haben.

„Handelsblatt“ setzt Medienkompetenzoffensive fort

Toll, das „Handelsblatt“, diese „große, stolze Wirtschaftszeitung“, wie ihr Herausgeber Gabor Steingart sie nennt. Ich les das jetzt öfter, seit die so groß in die Medienberichterstattung eingestiegen sind. Heute eine brisante Titelgeschichte von Hans-Peter Siebenhaar über eine „Branche im Alarmzustand“:

Am besten ist die Grafik, die die dramatischen Veränderungen in der Mediennutzung illustrieren soll. Sicherheitshalber hat das „Handelsblatt“ allerdings die y-Achse manipuliert. Trägt man beide Kurven korrekt an derselben Achse auf, ergibt sich nicht das linke, sondern das rechte Bild:

Außerdem verschweigt das „Handelsblatt“, dass sich seine beiden Kurven auf unterschiedliche Altersgruppen beziehen: die Internetnutzung auf Erwachsene ab 14 Jahren, die Fernsehnutzung auf Zuschauer ab 3 Jahren. Beim Fernsehen sind also auch Kinder einberechnet, die Altersgruppe, die mit Abstand am wenigsten fernsieht. Rechnet man auch hier auf der Basis „Erwachsene ab 14 Jahren“, kommt man 2012 auf eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 242 Minuten — und sogar einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr (der sich womöglich aus Fußball-EM und Olympia erklären lässt).

Nur hätte sich diese Grafik vielleicht schlecht unter der Überschrift „Das große Umschalten“ und mit den Worten „Eine Branche im Alarmzustand“ auf dem „Handelsblatt“-Titel präsentieren lassen:

(Die Fernsehzahlen sind über die Jahre nicht ganz vergleichbar: Seit Mitte 2009 gehen vermehrt auch Nutzungen außer Haus und mit Zeitverzögerung in die Berechnung ein.)

Das „Handelsblatt“ gegen ARD und ZDF: Wenn Ahnungslose Kampagnen machen

Dies ist das Niveau, auf dem die Kampagne des „Handelsblatts“ gegen ARD und ZDF angekommen ist:

Ein Dossier bläst auf zehn Seiten annähernd alles, was der Medienredakteur Hans-Peter Siebenhaar in den vergangenen Tagen und Jahren schon über ARD und ZDF ins „Handelsblatt“ sowie in sein Buch „Die Nimmersatten“ geschrieben hatte, noch einmal neu auf und schafft damit das Kunststück, selbst das Sommerprogramm des Hessischen Fernsehens an Wiederholungen zu übertreffen.

Es recycelt erneut eine angebliche „Studie“ für den Autovermieter Sixt, wonach die Gebühreneinnahmen von ARD und ZDF durch die neue Haushaltsabgabe um 1,6 Milliarden Euro jährlich steigen. Sixt hatte im Oktober 2010 ein zufällig vorbeikommendes Milchmädchen gebeten, das zu errechnen. Seitdem wird die Zahl vom „Handelsblatt“ und anderen Gegnern von ARD und ZDF benutzt, eine Gebetsmühle anzutreiben. Dass seriöse Schätzungen dieser Zahl widersprechen und nachvollziehbar erläutern, warum sie sich nicht so leicht errechnen lässt wie es Sixt behauptet, erwähnt das „Handelsblatt“ ebenso wenig wie die Tatsache, dass ARD und ZDF diese Einnahmen, wenn sie wider Erwarten tatsächlich realisiert würden, nicht behalten dürften.

Zur umfassenden Desinformation packt das „Handelsblatt“ die Zahl nun sogar in eine Statistik mit offiziell wirkender Quellenangabe:

Die Dossier-Artikel selbst prägt die inzwischen bekannte Denkverweigerung. Das „Handelsblatt“ wirft es ARD und ZDF ebenso vor, bloß auf die Quoten zu schauen, wie Programme zu machen, die keine großen Quoten haben. Wenn die Öffentlich-Rechtlichen den Privaten Sportrechte wegkaufen, hält das „Handelsblatt“ das für verwerflich; wenn sie im Kampf um teure Filmrechte den Privaten das Feld weitgehend überlassen, hält das „Handelsblatt“ das auch für verwerflich.

Immerhin ist mir nach dem Lesen dieser zehn Seiten klar geworden, warum das „Handelsblatt“ sich so ausdauernd an den Öffentlich-Rechtlichen und ihrer neuen Finanzierung abarbeitet: nicht nur aus ideologischen Gründen, wegen des Konkurrenzverhältnisses, aus Neid, Populismus oder weil es nichts kostet (vor allem keine Recherche). Offenkundig gehören die Leute, die im „Handelsblatt“ übers Fernsehen schreiben, zu denen, die nie Fernsehen schauen und jetzt trotzdem zahlen müssen. Anders lässt sich die Flut von sachlichen Fehlern kaum erklären:

Die ARD, die den Vorabend bis dahin [gemeint ist der Start der RTL-Soap „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“] mit biederen Familienserien bestritten hatte, zog nach: mit dem Liebes-und Intrigenstadel „Verbotene Liebe“ rund um das Schloss der Familie von Anstetten. (…) Bald legte die ARD „Marienhof“ und „Rote Rosen“ nach.

„Verbotene Liebe“ ging erst 1995 auf Sendung, „Marienhof“ schon 1992.

An den Erfolg von Casting Shows wie „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL) oder „Popstars“ (Sat1), versuchte das ZDF mit dem Polit-Klamauk „Ich kann Kanzler“ oder dem „Musical Show Star“ anzuknüpfen.

„Popstars“ lief auf RTL 2 und ProSieben, aber nie auf Sat.1.

Die Wirklichkeit sieht dann so aus: Der Erfolgsregisseur Bora Dagetkan etwa hat für die ARD die Vorabendserie „Türkisch für Anfänger“ entworfen. Die sorgte zwar nicht für tolle Quoten, laut Kritikern aber für Überraschung, Esprit und Witz. Dinge, die bei
ARD und ZDF nicht gerade im Überfluss vorhanden sind. Eine Zukunft hatte die Serie dennoch nicht.

Der Mann heißt Bora Dağtekin, und „Türkisch für Anfänger“ brachte es, trotz durchwachsener Quoten, immerhin auf drei Staffeln mit insgesamt 52 Folgen.

Die US-Erfolgsserien „Mad Men“ und „West Wing“ wurden gleich in den Spartenkanal ZDF neo verbannt.

„West Wing“ läuft nicht auf ZDFneo.

Als sich die Diskussion über die Haushaltsabgabe immer stärker zuspitzte, entschloss sich das ZDF zu einem in der Sendergeschichte einmaligen Experiment. Die Anstalt machte sich erstmals selbst zum Thema.

Das ZDF hat eine lange Tradition, sich selbst im Programm zum Thema zu machen. Es tat das zum Beispiel in Sendungen wie „Gespräch mit dem Intendanten“ (1963-1976) und „Wir stellen uns“ (1984-1992). Übrigens hat auch die ARD schon den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Kritik daran in einer Talkshow am Hauptabend zum Thema gemacht: Im Januar 2006 diskutierten bei „Hart aber fair“ unter anderem Privatfernsehlobbyist Jürgen Doetz und Henryk M. Broder mit Senderverantwortlichen über Kommerzialisierung, Schleichwerbung, Volksmusikwahn.

Samstag, 20.15 Uhr, beste Sendezeit im deutschen Fernsehen. Die ARD zeigt „Das Winterfest der fliegenden Stars“. Am kommenden Samstag sieht es ähnlich aus: Die ARD zeigt, wieder am Samstag, 20.15 Uhr, die Sendung „Servus, Hansi Hinterseer“. Beim ZDF heißt es am16. Februar, natürlich auch ein Samstag, 20.15 Uhr: „Willkommen bei Carmen Nebel“. Drei Sendungen, ein Programm. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen zeigt zur Primetime am Wochenende Volksmusik.

„Willkommen bei Carmen Nebel“ ist keine Volksmusiksendung. In der letzten Sendung traten auf: Eros Ramazzotti, Il Divo, Rolando Villazón, Unheilig, Pur, Andreas Gabalier, Chris de Burgh, Patricia Kaas, Peter Cornelius, Nik P., Linda Hesse, Wolfgang Trepper, Leo Rojas, Sir Roger Moore.

In der Rangliste der beliebtesten Fernsehformate kommt Volkstümliches laut Allensbach mit elf Prozent erst auf Rang 18 — noch hinter Daily Soaps und Talentshows. Nur eins boomt in dem Genre: die TV-Präsenz am Samstagabend.

Die Zahl der volkstümlichen Sendungen am Samstagabend geht zurück.

Hin und wieder zeigen sich die Sender einsichtig. Der MDR etwa hat kürzlich den Wernesgrüner Musikantenstadl eingestellt.

Die Sendung hieß „Wernesgrüner Musikantenschenke„. Ihre Einstellung hat übrigens zu zahlreichen Protesten von Politikern, Musikern und Zuschauern geführt.

Als das ZDF vor einiger Zeit moderner werden wollte, kündigte Programmdirektor Thomas Bellut an, weniger Volksmusik und stattdessen mehr Schlager zeigen zu wollen. Verbessert hat das die Lage nur unwesentlich.

Das ZDF hat in den vergangenen zehn Jahren „Weihnachten mit Marianne & Michael“ abgesetzt, „Liebesgrüße mit Marianne & Michael“, den „Grand-Prix der Volksmusik“, „Lustige Musikanten on Tour“ und „Das ZDF-Wunschkonzert der Volksmusik“. Es würde mich überraschen, wenn das „Handelsblatt“ auch nur eine Volksmusik-Sendung im ZDF benennen könnte.

Der Kabarettist Volker Pispers wagte, im öffentlich-rechtlichen WDR auszusprechen, was viele denken: „Von meinen GEZ-Gebühren dürfen keine Volksmusik-Sendungen finanziert werden.“

Ja, das wagte er. Aber vielleicht hätte die Berufsbezeichnung „Kabarettist“ den eifrigen Strohhalmklammerern des „Handelsblattes“ eine Warnung sein sollen. Der Kontext des Satzes von Pispers lautet nämlich so:

Was die unsachgemäße Verwendung Ihrer Gebühren angeht, möchte ich Sie an dieser Stelle einmal beruhigen. Ich selber lege großen Wert darauf, dass meine Honorare ausschließlich aus den Gebühren derjenigen Hörerinnen und Hörer bezahlt werden, die meine Beiträge mögen. Schließlich bin ich selber Gebührenzahler und fände es unerträglich, wenn von meinen Gebühren Sendungen oder Moderatoren bezahlt würden, die ich über Gebühr schrecklich finde. So habe ich zum Beispiel verfügt, dass von meinen GEZ-Gebühren keine Volksmusiksendungen finanziert werden dürfen. Auch die Honorare der Herren Reinhold Beckmann, Wolf-Dieter Poschmann und Peter Hahne dürfen unter gar keinen Umständen aus Geldern bestritten werden, die ich zwangsweise überwiesen habe.

Das habe ich der GEZ unmissverständlich klar gemacht. Natürlich kann die GEZ Ihre kostbaren Gebühren, liebe Hörerinnen und Hörer, nur dann korrekt verwenden, wenn in der dortigen Gebührenverteilungsstelle ihre persönlichen Vorlieben bzw. Abneigungen auch bekannt sind. Da reicht übrigens ein formloses Schreiben. Es ist zwar für die GEZ ein Riesenaufwand, die eingehenden Gebühren auf die verschiedenen Töpfe, aus denen bestimmte Sendungen nicht finanziert werden dürfen, zu verteilen. Aber das machen die da gerne. Genauso wie mein Finanzamt ohne mit der Wimper zu zucken zur Kenntnis genommen hat, dass ich nicht möchte, dass von meinen Steuergeldern die Diäten von Abgeordneten der FDP bzw. Polizeieinsätze bei Castor-Transporten oder Fußballspielen des FC Bayern München bezahlt werden.

Es immer schwierig mit der Ironie. Aber kann man wirklich so dumm sein, diese Sätze als Forderung zu verstehen, keine Volksmusik mehr mit den Rundfunkgebühren zu finanzieren, und nicht als Kritik an genau der Art von Ignoranz, wie sie das „Handelsblatt“ demonstriert?

Aber ja. Man muss nur dumm genug sein wollen.

Rundfunkbeitrag bald fast so schlimm wie Hitler

Es gibt allem Anschein nach nichts, was dem „Handelsblatt“ zu falsch oder zu dumm ist, um es im Kampf gegen ARD und ZDF zu verwenden. Den vorläufigen (und schwer zu untertreffenden) Tiefpunkt markiert ein Gastbeitrag der früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Vera Lengsfeld, den die Zeitung gestern auf ihrer Internetseite veröffentlichte.

Ich fürchte, man muss das lesen, um eine Ahnung davon zu haben, auf welchem Niveau inzwischen die — an sich nicht nur legitime, sondern auch notwendige — Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt wird. (mehr …)

Die Nimmerklugen: Die „Handelsblatt“-Propaganda gegen ARD und ZDF

Es ist unmöglich, auch nur im Ansatz all die Desinformationen zu dokumentieren oder gar zu berichtigen, die die deutsche Presse in diesen Tagen über die neue Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreitet. Ich habe das gestern im BILDblog wenigstens mit einigen Details aus der „Bild“-Kampagne versucht, aber es kommen jeden Tag neue Unwahrheiten nach.

Heute liefert der Medienredakteur und Widerstandskämpfer Hans-Peter Siebenhaar im „Handelsblatt“ ein besonders krasses Beispiel dafür, wie umfassend man die Leser (und natürlich andere vermeintliche Fachjournalisten) in die Irre führen kann, wenn man altbekannte Tatsachen als neu präsentiert und falsch interpretiert.

Sein Artikel beginnt so:

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten dürfen die erwarteten Mehreinnahmen durch die neue Rundfunkgebühr in Höhe von 304 Millionen Euro behalten. Davon entfallen auf die ARD 197,3 Millionen Euro, auf das ZDF 60,1Millionen und auf das Deutschlandradio 46,7 Millionen Euro im Zeitraum 2013 bis 2016. Das teilte gestern die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in Mainz auf Anfrage des Handelsblatts mit.

Das ist fast schon preisverdächtig irreführend.

Verständnisfrage: Werden Mehreinnahmen in Höhe von 304 Millionen Euro erwartet? Oder dürfen die öffentlich-rechtlichen Anstalten von möglichen Mehreinnahmen in unbestimmter Höhe 304 Millionen Euro behalten?

Richtig wäre die zweite Interpretation, aber durch den bestimmten Artikel („die erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von“) lenkt Siebenhaar die Leser in die andere, die falsche Richtung.

All die Zahlen, die Siebenhaar da nennt und die die KEF angeblich gestern seiner Zeitung mitteilte, stehen im 18. Bericht, den diese Kommission im Dezember 2011 vorgelegt hat. Sie stehen dort gleich auf der ersten Text-Seite. Sie geben die Finanzierungslücke an, die nach den Schätzungen der KEF bei ARD, ZDF und Deutschlandradio in den nächsten vier Jahren entsteht.

Normalerweise hätte die Rundfunkgebühr um 18, 35 Cent erhöht werden müssen, um diese Lücke zu schließen. Weil aber außer Burkhardt Müller-Sönksen und der „Bild“-Zeitung niemand weiß, wieviel Geld durch das neue Verfahren wirklich eingenommen wird (und weil es politisch so gewollt war), wurde die Höhe des Beitrages nicht angehoben.

Es sollte erst abgewartet werden, wie sich die Einnahmen tatsächlich entwickeln. Liegen sie über den Schätzungen, würde daraus der Finanzbedarf gedeckt. Kommt noch mehr Geld zusammen, als den öffentlich-rechtlichen zusteht, würde das bei der zukünftigen Festsetzung der Gebühren berücksichtigt: Sie würden weniger stark steigen oder sogar sinken. Kommt weniger zusammen, müssten sie entsprechend stärker steigen.

Das ist alles seit Jahren bekannt. Das ist das Wesen des ganzen Systems. Das Geld, das ARD und ZDF bekommen, richtet sich nicht danach, was eingenommen wird, sondern danach, was ihnen aufgrund ihrer Kosten zugestanden wird. Die seit Tagen anhaltende mediale Fixierung auf die mögliche Höhe der Einnahmen durch das neue System funktioniert als Skandalisierung nur, weil sie diesen Grundsatz ignoriert.

Deshalb kann Siebenhaar falsche und längst bekannte Tatsachen zu einer vermeintlichen Nachricht zusammenrühren. Er schreibt weiter:

Mittlerweile ist auch eine Reduzierung der monatlichen Rundfunkgebühr, früher als GEZ-Gebühr bekannt, kein Tabuthema mehr. „Wenn es zu deutlichen Mehreinnahmen kommt, ist auch eine Senkung der Rundfunkgebühren denkbar“, sagte KEF-Geschäftsführer Horst Wegner dem Handelsblatt. „Eine Gebührensenkung ist frühestens zum 1. Januar 2015 denkbar.“ Wenn eine Milliarde Euro mehr reinkommt, müssten diese Mehreinnahmen an die Gebührenzahler durch eine Gebührensenkung weitergegeben werden, sagte gestern ein KEF-Experte, der ungenannt bleiben will.

Schön dass der ungenannte KEF-Experte einfach noch einmal dasselbe sagt wie der genannte KEF-Experte. Aber da auch der genannte KEF-Experte nur sagt, was immer schon feststand (und keineswegs ein „Tabuthema“ war, wie Siebenhaar fantasiert), ist es eh wurscht. Redundanz wird erst in der Wiederholung richtig schön.

Apropos. Siebenhaar schreibt heute:

Für Unternehmen können die neuen Beiträge nach Berechnungen des Handelsblatts und von Wirtschaftsverbänden um den Faktor 17 höher ausfallen als die alten Gebühren. Die Deutsche-Bahn-Tochter DB Netz etwa zahlte bislang 26.000 Euro Rundfunkgebühren im Jahr, künftig werden es 472.000 Euro sein. Den Drogeriemarkt-Filialisten DM kosteten ARD und ZDF bislang 94.000 Euro, mit dem Jahreswechsel werden daraus 266.000 Euro. Deutschlands Lebensmittelhändler Rewe erwartet eine Kostensteigerung um 500 Prozent.

Nach früheren Berechnungen des Autovermieters Sixt drohen Bürgern pro Jahr Zusatzkosten von 600 Millionen Euro und Firmen von 950 Millionen Euro.

Gestern hatte Siebenhaar zusammen mit „Handelsblatt“-Kollegen geschrieben:

Für Unternehmen können die neuen Beiträge nach Berechnungen des Handelsblatts und von Wirtschaftsverbänden um den Faktor 17 höher ausfallen als die alten Gebühren. Die Deutsche-Bahn-Tochter DB Netz etwa zahlte bislang 26.000 Euro Rundfunkgebühren im Jahr, künftig werden es 472.000 Euro sein. Den Drogeriemarkt-Filialisten dm kosteten ARD und ZDF bislang 94.000 Euro, mit dem Jahreswechsel werden daraus 266.000 Euro. (…) Deutschlands Lebensmittelhändler Rewe erwartet eine Kostensteigerung um 500 Prozent. Nach früheren Berechnungen des Autovermieters Sixt drohen Bürgern pro Jahr Zusatzkosten von 600 Millionen Euro und Firmen von 950 Millionen Euro.

Neinnein, das ist nicht derselbe Text. Gestern war „DM“ klein geschrieben.

Vielleicht veröffentlicht das „Handelsblatt“ jetzt aus Protest gegen die Finanzierung von ARD und ZDF diese Absätze einfach täglich neu, angereichert mit Informationen, die man sich ein bis vier Jahre nach ihrer Veröffentlichung nochmal von den jeweiligen Behörden bestätigen lässt und dann falsch interpretiert.

Wenn Leser dafür tatsächlich Geld ausgeben, hätte das „Handelsblatt“ ein Finanzierungssystem für seine Propagandamaschine erfunden, das fast so zukunftssicher ist wie das öffentlich-rechtliche Fernsehen.

Dann reden wir mal über „Zensur“

Die Präsidenten der deutschen Verlegerverbände haben einen gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten geschickt. Sie beklagen sich darin über die angeblich „irreführenden Aussagen und unbegründeten Behauptungen“, mit denen der Suchmaschinenanbieter Google Stimmung gegen das Leistungsschutzrecht macht. Sie schreiben:

Jeder sollte wissen, Google ist noch zu viel mehr im Stande – ohne sich wie die deutsche Presse der Wahrheit verpflichtet zu fühlen.

Die zweite Hälfte dieses Satzes ist erstaunlich. Die erste aber auch. Was wollen Hubert Burda und Helmut Heinen mit diesem Geraune andeuten? Wovor sollen wir Angst und Panik haben?

Der Text, der gleichzeitig beklagt, dass Google „perfide mit Angst und Panik arbeite“, lässt das bezeichnenderweise offen. Aber einen Hinweis, was gemeint sein könnte, liefert heute das „Handelsblatt“. Es schreibt:

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte wegen der Onlinekampagne von Google indirekt zum Boykott des Suchmaschinenbetreibers aufgerufen: „Es gibt noch andere Suchanbieter als Google“, sagte sie dem Handelsblatt.

Google hat offenbar darauf auf seine Weise reagiert. Auffällig war, dass gestern über Stunden die aktuelle Debatte über das Leistungsschutzrecht und den Boykottaufruf gegen Google der Justizministerin über eine Google-Suche nicht zu finden war. Bei Yahoo hingegen gab es bei gleichen Stichworten sofort Treffer zur aktuellen Debatte. Manch einer im Justizministerium sprach darum gestern von „Zensur“.

Darin steckt ein ungeheurer Vorwurf: Google soll Nachrichten, die dem Unternehmen nicht genehm sind, verschwinden lassen. Das wäre in höchstem Maße alarmierend. Falls das „Handelsblatt“ diesen Verdacht belegen können sollte, wäre es erstaunlich, ihn nur eher unauffällig am Ende eines Textes zu bringen, der die unscheinbare Überschrift „RTL fordert klares Bekenntnis zum Urheberrecht“ trägt.

Ein Google-Sprecher wies die „Handelsblatt“-Behauptung auf meine Anfrage zurück: „Ein solcher Vorwurf ist durch nichts begründet und absurd.“

Aber dann reden wir doch mal über „Zensur“. Oder genauer: über das Verschwindenlassen missliebiger Informationen.

Am Dienstagnachmittag hat der geschäftsführende Direktor des Max-Planck-Institutes für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht eine Pressemitteilung verschickt. Sein Institut, die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie mehrere weitere Wissenschaftler üben in einer Stellungnahme vernichtende Kritik an dem Gesetzentwurf, der heute Nacht in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll.

Die führenden deutschen Zeitungen haben ihren Lesern die Existenz dieser Kritik namhafter Fachleute an dem geplanten Gesetz bis heute verschwiegen.

Es ist unwahrscheinlich, dass sie ihnen nicht bekannt ist. Die Nachrichtenagentur dpa hat erstmals gestern Vormittag in einer Meldung darüber berichtet („Wissenschaftler: Leistungsschutzrecht ’nicht durchdacht'“). In mindestens vier weiteren dpa-Meldungen ist die Stellungnahme erwähnt.

Trotzdem steht kein Wort davon in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, in der „Süddeutschen Zeitung“, in der „Welt“, im „Handelsblatt“ — alles Blätter, deren Verlage für ein Leistungsschutzrecht kämpfen und deren Redakteure gestern und heute teilweise wuchtigst Google für seine vermeintliche Desinformation kritisiert haben.

Es scheint nicht nur eine Platzfrage gewesen zu sein. Auch auf den Online-Seiten der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, der „Süddeutschen Zeitung“ und der „Welt“ ist nichts von der Kritik zu lesen. (Nachtrag: Ausnahme sind die automatischen Newsticker, die automatisch alle dpa-Meldungen übernehmen.) Immerhin bildet das „Handelsblatt“ hier eine überraschende positive Ausnahme; auch „Spiegel Online“ hat über die Kritik berichtet.

Aber in den überregionalen Zeitungen ist es, als gäbe es diese Stellungnahme gar nicht. Als wäre die missliebige Information „zensiert“ worden.

Das ist kein Einzelfall.

Als vor gut zwei Jahren in einem außergewöhnlichen Schritt 24 Wirtschaftsverbände unter Federführung des Bundesverbandes der Industrie (BDI) eine „gemeinsame Erklärung“ herausgaben, in der sie ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger „vollständig“ ablehnten, berichteten darüber weder die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ noch die „Süddeutsche Zeitung“ noch die „Welt“.

Die Leser der FAZ erfuhren von der Existenz dieser Kritik nur indirekt zwei Monate später. In einem Interview wies der Verlegerpräsident Hubert Burda die Vorwürfe des BDI zurück — Vorwürfe, über die die FAZ nie berichtet hatte.

So ist das: Was den großen renommierten deutschen Zeitungen bei ihrem Kampf für ein Leistungsschutzrecht im Weg steht, findet in den großen renommierten deutschen Zeitungen im Zweifel nicht statt. Eine unabhängige, von Eigen-Interessen unbeeinflusste Berichterstattung kann man von ihnen nachweislich nicht erwarten. Manch einer irgendwo könnte da schon von „Zensur“ sprechen.

PS: Ich habe heute beim Zeitungsverlegerverband BDZV nachgefragt, wie man denn die furchteinflößende Äußerung zu verstehen hat, dass Google „noch zu viel mehr im Stande“ ist als die aktuelle Kampagne. Die Antwort:

Google hat in Deutschland unbestritten eine marktbeherrschende Stellung. Das versetzt das Unternehmen in die Lage, diese Kampagne im eigenen wirtschaftlichen Interesse massenwirksam zu fahren. Zugleich zeigt Google damit das Instrumentarium vor, das nötig ist, jede wie auch immer geartete Kampagne mit höchster Aufmerksamkeitswirkung durch den digitalen Flaschenhals zu lancieren.
 
Man kann das, sehr geehrter Herr Niggemeier, völlig in Ordnung finden, man kann das, wie die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, aufgrund der Vormachtstellung der Suchmaschine im Internet aber auch für einseitig und deshalb bedenklich halten. Unser Ziel ist es, eine ernsthafte Debatte anzustoßen und die von Google gesetzten Bedingungen nicht einfach nach dem Prinzip „Friss Vogel oder stirb“ zu akzeptieren.

Geht sterben (10)

Ich komme gerade von einer Diskussionsveranstaltung, auf der mehrere Chefredakteure öffentlich gerätselt haben, woran es liegt, dass immer weniger Menschen für Journalismus zahlen wollen. Und damit zu einem ganz anderen Thema.

Gestern Vormittag ist der Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein Leistungsschutzrecht für Verlage bekannt geworden. Auf sueddeutsche.de berichtete Heribert Prantl am späten Nachmittag:

Beim lange erwarteten Gesetzentwurf der Bundesjustizministeriums handelt es sich um einen sogenannten Referentenentwurf, er wurde soeben an die anderen Ministerien zur Stellungnahme verschickt, mit einer sehr kurzen Frist „im Interesse einer beschleunigten Bearbeitung bis 18. Juni“. Der Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Nun.

Der Entwurf stand am Vormittag, spätestens 10:26 Uhr, im Netz. Seitdem liegt er dem ganzen fucking Internet vor.

„Spiegel Online“, „Zeit Online“ und diverse räudige Blogs legen den Entwurf ihren Lesern per Link vor. Die „Süddeutsche Zeitung“ teilt ihren Lesern mit, dass ihr der Entwurf vorliegt.

Vermutlich ist der SZ-Leser mit dieser Information glücklich und stolz auf sein Blatt. Und falls wider Erwarten unter den Lesern von sueddeutsche.de der Ruf laut würde, auch das Original lesen zu können, könnte der Online-Chefredakteur vielleicht notfalls den Text ausdrucken, einscannen, vom Bildschirm abfotografieren und twittern, ähnlich wie neulich, „ausnahmsweise umsonst“.

Noch toller als die SZ treibt es das „Handelsblatt“, das in seiner Onlineausgabe für sich nicht nur mit den Worten zu werben glaubt:

„Mit der Einführung eines Leistungsschutzrechtes soll dem neu entstandenen Schutzbedürfnis der Presseverlage Rechnung getragen werden“, heißt im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der dem Handelsblatt (Freitagausgabe) vorliegt.

Sondern dem es nicht einmal zu doof war, vor die Meldung von 19:44 Uhr den Hinweis „EXKLUSIV“ zu bappen.

(„Exklusiv“ vermutlich in dem Sinne, dass es der einzige Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht ist, der dem „Handelsblatt“ vorliegt.)

Nachtrag: sueddeutsche.de hat dem Artikel gestern folgenden Satz und Link hinzugefügt:

Hinweis und Update: Der Referentenentwurf kann auf der Website der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ (Igel) nicht nur von der Süddeutschen Zeitung eingesehen werden.

Euren Kopf habt ihr längst verloren

Ich habe mich an den falschen Altersangaben der „Bild“-Zeitung abgearbeitet, 9live-Sendungen transkribiert, eine dreistellige Zahl von Hitlisten-Sendungen der Dritten Programme zusammengetragen und mehrteilige Dieter-Wedel-Filme ohne vorzuspulen angesehen. Aber die Lügen, der Irrwitz, die Dummheit und die Dreistigkeit, die ganze niederträchtige Propaganda des „Handelsblattes“ und anderer Medienpartner in der Kampagne gegen die Piratenpartei und die sogenannte Netzgemeinde: Ich fürchte, die Auseinandersetzung mit all dem übersteigt selbst meinen Masochismus.

Bitte lesen Sie deshalb:

Vom Umgang mit Enten

Gestern mittag veröffentlichte das „Handelsblatt“ eine Exklusivmeldung. Hans-Peter Siebenhaar, der langjährige Medienredakteur der Wirtschaftszeitung, berichtete:

Susanne Müller: Neue Chefin für den ZDF-Spartensender Neo

(…) Zum ersten Mal in der Geschichte des ZDF steht eine Frau an der Spitze eines Senders. Susanne Müller übernimmt die Geschäftsführung von ZDF Neo, dem Zweitkanal der Mainzer Sendeanstalt. Das bestätigten ZDF-Manager dem Handelsblatt auf der Film- und Fernsehmesse Mip-TV in Cannes. Damit schließt der neue ZDF-Intendant Thomas Bellut eine Lücke in der Führungsspitze. Er hatte vor kurzem den bisherigen ZDF Neo-Chef Norbert Himmler zum ZDF-Programmdirektor berufen.

Der Meldungskern wurde mit dem üblichen Phrasenstyropor ausgepolstert (ausgewiesene Programmexpertin … ZDF-Eigengewächs … exzellent verdrahtet … bestens vertraut).

Zwei Stunden später gab das ZDF eine Pressemitteilung heraus:

Dr. Simone Emmelius leitet ZDFneo (…)

Mainz (ots) – Dr. Simone Emmelius (53) leitet künftig den Digitalkanal ZDFneo und folgt damit Dr. Norbert Himmler, der am 1. April 2012 sein Amt als Programmdirektor des ZDF angetreten hat. Emmelius leitet seit 2009 die Redaktion ZDFneo und war in dieser Funktion bereits maßgeblich an Aufbau, Ausrichtung und Programmgestaltung von ZDFneo beteiligt.

Blöd gelaufen.

Der „Handelsblatt“-Chefredakteur Gabor Steingart will dringend, dass seine Redakteure exklusive Nachrichten produzieren. Er hat vor eineinhalb Jahren eine Art Prämiensystem eingeführt, das dem Mitarbeiter, dessen Meldungen im Jahr am häufigsten von Nachrichtenagenturen zitiert werden, 3000 Euro Bonus verspricht.

Die Möglichkeit, dass Fehler produziert werden, ist dabei offenbar nicht vorgesehen.

Nachdem sich die Susanne-Müller-Personalie als Ente entpuppt hat, wurde der Original-Artikel ohne Erklärung gelöscht. Die korrekte Meldung, sicherheitshalber übernommen von der Nachrichtenagentur dpa, enthält keinen Hinweis auf die widersprüchliche frühere Meldung. Das „Handelsblatt“ setzt offenbar auf Leser, die die falsche Meldung übersehen oder schon wieder vergessen haben oder denen egal ist, ob sie stimmt oder nicht.

Die stolze falsche Exklusivmeldung steht jetzt noch vergessen im Online-Auftritt des Schwesterblattes „Wirtschaftswoche“ herum, das Meldungen des „Handelsblattes“ vermutlich als Teil einer Qualitätsoffensive aufträgt.

Nach einer aktuellen Meinungsumfrage haben nur 58 Prozent der Deutschen Vertrauen in das „Handelsblatt“. Mein Vertrauen in solche Umfragen ist gering, aber diesen Wert könnte ich womöglich erklären.

Super-Symbolfoto (90)

Der olle iPod im Bild wäre ein Hinweis gewesen. Oder natürlich „Von hier an blind“ von Wir sind Helden im Neuerscheinungsregal.

Das Foto muss ziemlich genau sechs Jahre alt sein. Das gezeigte iTunes wäre dann nicht die soeben veröffentlichte Version 10.5, sondern Version 5.0, erschienen am 7. September 2005.

Es ist also nur relativ knapp kein Foto von einem Walkman vor der Kassettenwand im örtlichen Musikfachhandelsgeschäft geworden.

[eingesandt von Marcel R.]