Zwischenstand im Presse-Limbo zum Leistungschutzrecht

Das Wett­ren­nen um die ver­lo­genste, ein­sei­tigste, fal­scheste und irrste Bericht­er­stat­tung in der deut­schen Presse über das Leis­tungs­schutz­recht ist noch im vol­len Gang. Inso­fern wäre es vor­ei­lig, heute schon einen Gewin­ner küren zu wol­len, selbst wenn man sich kaum vor­stel­len kann, dass die bis­he­ri­gen Teil­neh­mer noch zu über­tref­fen sind.

Bis vor­hin zum Bei­spiel dachte ich, dass der »Mann­hei­mer Mor­gen« unmög­lich ein­zu­ho­len sein würde. Der hat einen Kom­men­tar von Rudi Wais ver­öf­fent­licht, der auch in »Augs­bur­ger All­ge­mei­ner«, »Main Post«, »Strau­bin­ger Tag­blatt« und »Lands­hu­ter Zei­tung« erschie­nen ist und mit den Wor­ten beginnt:

Die­sen Kom­men­tar gibt es nicht umsonst.

Das ist ein Satz, der auf den ers­ten Blick nicht sehr spek­ta­ku­lär wirkt, es sei denn, man liest den Kom­men­tar auf den Inter­net­sei­ten von »Mann­hei­mer Mor­gen«, »Augs­bur­ger All­ge­meine« oder »Main Post«. Dort gibt es ihn umsonst.

Die­sen Kom­men­tar gibt es nicht umsonst. Unsere Leser bezah­len am Kiosk oder im Abon­ne­ment für ihre Zei­tung — und unser Ver­lag bezahlt den Autor, der die­sen Kom­men­tar schreibt, das Papier, auf dem der nachts gedruckt wird, die Druck­ma­schi­nen und natür­lich auch Fah­rer und Zustel­ler, die die Zei­tun­gen dann in aller Frühe aus­lie­fern. Im Ide­al­fall haben am Ende alle fünf etwas von die­sem Kom­men­tar: Leser, Ver­lag, Jour­na­list, Fah­rer und Zustel­ler. Sie leben mit der Zei­tung oder von ihr. Nur Google will nicht bezahlen.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber für mich ver­lie­ren diese Sätze ein biss­chen ihre Über­zeu­gungs­kraft dadurch, dass sie alle auf dem ers­ten Satz auf­bauen, der so ein­deu­tig falsch ist.

Wie übri­gens auch der nächste:

Der ame­ri­ka­ni­sche Inter­netriese sam­melt Texte ohne Rück­sicht auf Urhe­ber– und Ver­lags­rechte in spe­zi­el­len Nachrichtenportalen.

Nein. Was Google macht — Texte indi­zie­ren und mir kur­zen Aus­ris­sen ver­lin­ken — ver­stößt nicht gegen das Urhe­ber­recht. Und wenn die Ver­lage es trotz­dem nicht zulas­sen wol­len, könn­ten sie es ein­fach ver­hin­dern, sogar ohne dar­auf ver­zich­ten zu müs­sen, über Google trotz­dem gefun­den zu wer­den. Die fal­sche Behaup­tung ist Teil der geziel­ten Des­in­for­ma­tion der Leser durch die Ver­lage, was inso­fern iro­nisch ist, weil der Kom­men­ta­tor ein paar Sätze wei­ter schreibt, dass »unkun­dige Besu­cher« von Google »gezielt des­in­for­miert« würden.

Der Kom­men­tar endet mit den Worten:

Guter Jour­na­lis­mus kos­tet Geld — und des­halb darf ihn auch Google nicht umsonst bekommen.

Bevor Sie jetzt ein schlech­tes Gewis­sen bekom­men, falls Sie auf den Link geklickt und den Text umsonst gele­sen haben: Keine Sorge. Es han­delt sich ja nach­weis­lich bei ihm nicht um »Guten Journalismus«.

Die­ser Kom­men­tar also, dachte ich, wäre schwer zu unter­bie­ten. Ande­rer­seits hat sich die »Säch­si­sche Zei­tung« wirk­lich alle Mühe gege­ben. Die schreibt heute:

Nun ruft uns Google auf, für die Frei­heit im Netz zu kämp­fen. Auf wes­sen Kos­ten der Kon­zern das tut, ist doch egal, solange er es für unsere Frei­heit tut. Dafür darf er auch belie­big viel Wis­sen über uns sam­meln und an ihm belie­bige Stel­len wei­ter­rei­chen. Oder belie­big geklaute Inhalte zum eige­nen Nut­zen ver­wer­ten. Ja, Google ist toll und für die Frei­heit. Wie gaga — oder eben google — muss man eigent­lich sein, um an ein sol­ches Mär­chen zu glauben?

Als Laie würde ich sagen, dass das jus­ti­zia­bel sein dürfte. Nein, nicht das lus­tige Wort­spiel am Ende, son­dern die Unter­stel­lung, dass Google Straf­ta­ten begeht und mit »belie­big geklau­ten Inhal­ten« han­delt. Aber mal ange­nom­men, der Such­ma­schi­nen­kon­zern würde dage­gen vor Gericht zie­hen, dann wär aber was los! Es wäre, jede Wette, für die deut­schen Print-Medien und ihre Lob­by­is­ten und Ver­bün­de­ten ein Angriff auf die Pres­se­frei­heit und der letzte feh­lende Beweis, dass Google schlim­mer ist als Hitlerkrebs.

Im übri­gen ist die »Säch­si­sche Zei­tung« in bes­ter Gesell­schaft: Auch der Zei­tungs­ver­le­ger­ver­band BDZV hat Google neu­lich mit einem Laden­dieb verglichen.

Aber reicht das, um das publi­zis­ti­sche Wett­ren­nen in den Kate­go­rien Unver­fro­ren­heit und Wahn­witz zu gewin­nen? Oder hat Ste­phan Rich­ter, Spre­cher der Chef­re­dak­teure des Schleswigholsteinischen-Zeitungsverlages, bes­sere Chan­cen? Er kom­men­tiert unter dem Titel »Frei­heit des Aus­schlach­tens« und stellt gleich im zwei­ten Satz fest, dass »jeder halb­wegs ver­nünf­tige Mensch« für ein Leis­tungs­schutz­recht sein müsse (das nicht zuletzt von füh­ren­den Urhe­ber­rechts­ex­per­ten, wir erin­nern uns, abge­lehnt wird).

Rich­ter punk­tet vor allem damit, dass er es auf kür­zes­tem Raum schafft, jedes ein­zelne Feld auf der netz­po­li­ti­schen Bullshit-Bingo-Karte anzukreuzen:

Der par­la­men­ta­ri­sche Gang des Leis­tungs­schutz­rech­tes wäre schnell been­det, lebte das Inter­net nicht von einer Schein­fas­sade, die die Netz­jün­ger im Schlepp­tau der Such­ma­schine Google glau­ben ret­ten zu müs­sen. Die wich­tigste Lüge: Im Inter­net herrscht Frei­heit, die durch das Gesetz bedroht wird. Doch wo — bit­te­schön — ist die Frei­heit im Netz? Allein der ille­gale Daten­klau, mit dem täg­lich Geschäfte gemacht wer­den, ver­letzt Per­sön­lich­keits­rechte und ist Bespit­ze­lung. Hinzu kommt die Mani­pu­la­tion — auch bei den Such­ma­schi­nen. Kei­ner kennt die Algo­rith­men, nach denen die Tref­fer bei Google ange­zeigt wer­den. Und schließ­lich ist da noch die Kostenlos-Mentalität, die es Inter­net­an­bie­tern erlaubt, mit dem puren Aus­schlach­ten von Inhal­ten ande­rer Geld zu ver­die­nen. Moder­nes Raub­rit­ter­tum nennt man dies.

Zu wür­di­gen ist auch die zuge­hö­rige Kari­ka­tur, die sich, um es posi­tiv zu for­mu­lie­ren, um eine inno­va­tive Umset­zung des The­mas bemüht und des­halb zeigt, wie Google einen Inter­net­be­nut­zer dazu zwingt, die harte Nuss Leis­tungs­schutz­recht zu kna­cken. Man kann es schlecht erklä­ren, viel­leicht schauen Sie ein­fach selbst.

Wei­tere Kandidaten-Vorschläge wer­den gern entgegengenommen.

Dann reden wir mal über »Zensur«

Die Prä­si­den­ten der deut­schen Ver­le­ger­ver­bände haben einen gemein­sa­men Brief an die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten geschickt. Sie bekla­gen sich darin über die angeb­lich »irre­füh­ren­den Aus­sa­gen und unbe­grün­de­ten Behaup­tun­gen«, mit denen der Such­ma­schi­nen­an­bie­ter Google Stim­mung gegen das Leis­tungs­schutz­recht macht. Sie schreiben:

Jeder sollte wis­sen, Google ist noch zu viel mehr im Stande – ohne sich wie die deut­sche Presse der Wahr­heit ver­pflich­tet zu fühlen.

Die zweite Hälfte die­ses Sat­zes ist erstaun­lich. Die erste aber auch. Was wol­len Hubert Burda und Hel­mut Hei­nen mit die­sem Geraune andeu­ten? Wovor sol­len wir Angst und Panik haben?

Der Text, der gleich­zei­tig beklagt, dass Google »per­fide mit Angst und Panik arbeite«, lässt das bezeich­nen­der­weise offen. Aber einen Hin­weis, was gemeint sein könnte, lie­fert heute das »Han­dels­blatt«. Es schreibt:

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte wegen der Online­kam­pa­gne von Google indi­rekt zum Boy­kott des Such­ma­schi­nen­be­trei­bers auf­ge­ru­fen: »Es gibt noch andere Such­an­bie­ter als Google«, sagte sie dem Handelsblatt.

Google hat offen­bar dar­auf auf seine Weise rea­giert. Auf­fäl­lig war, dass ges­tern über Stun­den die aktu­elle Debatte über das Leis­tungs­schutz­recht und den Boy­kott­auf­ruf gegen Google der Jus­tiz­mi­nis­te­rin über eine Google-Suche nicht zu fin­den war. Bei Yahoo hin­ge­gen gab es bei glei­chen Stich­wor­ten sofort Tref­fer zur aktu­el­len Debatte. Manch einer im Jus­tiz­mi­nis­te­rium sprach darum ges­tern von »Zensur«.

Darin steckt ein unge­heu­rer Vor­wurf: Google soll Nach­rich­ten, die dem Unter­neh­men nicht genehm sind, ver­schwin­den las­sen. Das wäre in höchs­tem Maße alar­mie­rend. Falls das »Han­dels­blatt« die­sen Ver­dacht bele­gen kön­nen sollte, wäre es erstaun­lich, ihn nur eher unauf­fäl­lig am Ende eines Tex­tes zu brin­gen, der die unschein­bare Über­schrift »RTL for­dert kla­res Bekennt­nis zum Urhe­ber­recht« trägt.

Ein Google-Sprecher wies die »Handelsblatt«-Behauptung auf meine Anfrage zurück: »Ein sol­cher Vor­wurf ist durch nichts begrün­det und absurd.«

Aber dann reden wir doch mal über »Zen­sur«. Oder genauer: über das Ver­schwin­den­las­sen miss­lie­bi­ger Informationen.

Am Diens­tag­nach­mit­tag hat der geschäfts­füh­rende Direk­tor des Max-Planck-Institutes für Imma­te­ri­al­gü­ter– und Wett­be­werbs­recht eine Pres­se­mit­tei­lung ver­schickt. Sein Insti­tut, die Deut­sche Ver­ei­ni­gung für gewerb­li­chen Rechts­schutz und Urhe­ber­recht (GRUR) sowie meh­rere wei­tere Wis­sen­schaft­ler üben in einer Stel­lung­nahme ver­nich­tende Kri­tik an dem Gesetz­ent­wurf, der heute Nacht in ers­ter Lesung im Bun­des­tag bera­ten wer­den soll.

Die füh­ren­den deut­schen Zei­tun­gen haben ihren Lesern die Exis­tenz die­ser Kri­tik nam­haf­ter Fach­leute an dem geplan­ten Gesetz bis heute verschwiegen.

Es ist unwahr­schein­lich, dass sie ihnen nicht bekannt ist. Die Nach­rich­ten­agen­tur dpa hat erst­mals ges­tern Vor­mit­tag in einer Mel­dung dar­über berich­tet (»Wis­sen­schaft­ler: Leis­tungs­schutz­recht ›nicht durch­dacht‹«). In min­des­tens vier wei­te­ren dpa-Meldungen ist die Stel­lung­nahme erwähnt.

Trotz­dem steht kein Wort davon in der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung«, in der »Süd­deut­schen Zei­tung«, in der »Welt«, im »Han­dels­blatt« — alles Blät­ter, deren Ver­lage für ein Leis­tungs­schutz­recht kämp­fen und deren Redak­teure ges­tern und heute teil­weise wuch­tigst Google für seine ver­meint­li­che Des­in­for­ma­tion kri­ti­siert haben.

Es scheint nicht nur eine Platz­frage gewe­sen zu sein. Auch auf den Online-Seiten der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung«, der »Süd­deut­schen Zei­tung« und der »Welt« ist nichts von der Kri­tik zu lesen. (Nach­trag: Aus­nahme sind die auto­ma­ti­schen Newsti­cker, die auto­ma­tisch alle dpa-Meldungen über­neh­men.) Immer­hin bil­det das »Han­dels­blatt« hier eine über­ra­schende posi­tive Aus­nahme; auch »Spie­gel Online« hat über die Kri­tik berich­tet.

Aber in den über­re­gio­na­len Zei­tun­gen ist es, als gäbe es diese Stel­lung­nahme gar nicht. Als wäre die miss­lie­bige Infor­ma­tion »zen­siert« worden.

Das ist kein Einzelfall.

Als vor gut zwei Jah­ren in einem außer­ge­wöhn­li­chen Schritt 24 Wirt­schafts­ver­bände unter Feder­füh­rung des Bun­des­ver­ban­des der Indus­trie (BDI) eine »gemein­same Erklä­rung« her­aus­ga­ben, in der sie ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger »voll­stän­dig« ablehn­ten, berich­te­ten dar­über weder die »Frank­fur­ter All­ge­meine Zei­tung« noch die »Süd­deut­sche Zei­tung« noch die »Welt«.

Die Leser der FAZ erfuh­ren von der Exis­tenz die­ser Kri­tik nur indi­rekt zwei Monate spä­ter. In einem Inter­view wies der Ver­le­ger­prä­si­dent Hubert Burda die Vor­würfe des BDI zurück — Vor­würfe, über die die FAZ nie berich­tet hatte.

So ist das: Was den gro­ßen renom­mier­ten deut­schen Zei­tun­gen bei ihrem Kampf für ein Leis­tungs­schutz­recht im Weg steht, fin­det in den gro­ßen renom­mier­ten deut­schen Zei­tun­gen im Zwei­fel nicht statt. Eine unab­hän­gige, von Eigen-Interessen unbe­ein­flusste Bericht­er­stat­tung kann man von ihnen nach­weis­lich nicht erwar­ten. Manch einer irgendwo könnte da schon von »Zen­sur« sprechen.

PS: Ich habe heute beim Zei­tungs­ver­le­ger­ver­band BDZV nach­ge­fragt, wie man denn die furcht­ein­flö­ßende Äuße­rung zu ver­ste­hen hat, dass Google »noch zu viel mehr im Stande« ist als die aktu­elle Kam­pa­gne. Die Antwort:

Google hat in Deutsch­land unbe­strit­ten eine markt­be­herr­schende Stel­lung. Das ver­setzt das Unter­neh­men in die Lage, diese Kam­pa­gne im eige­nen wirt­schaft­li­chen Inter­esse mas­sen­wirk­sam zu fah­ren. Zugleich zeigt Google damit das Instru­men­ta­rium vor, das nötig ist, jede wie auch immer gear­tete Kam­pa­gne mit höchs­ter Auf­merk­sam­keits­wir­kung durch den digi­ta­len Fla­schen­hals zu lan­cie­ren.
 
Man kann das, sehr geehr­ter Herr Nig­ge­meier, völ­lig in Ord­nung fin­den, man kann das, wie die Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­le­ger, auf­grund der Vor­macht­stel­lung der Such­ma­schine im Inter­net aber auch für ein­sei­tig und des­halb bedenk­lich hal­ten. Unser Ziel ist es, eine ernst­hafte Debatte anzu­sto­ßen und die von Google gesetz­ten Bedin­gun­gen nicht ein­fach nach dem Prin­zip »Friss Vogel oder stirb« zu akzeptieren.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (2)

Genau genom­men, hätte ich anstelle der »(2)« im Titel auch »(1)« schrei­ben kön­nen, denn die Lügen, die Chris­toph Keese, Außen­mi­nis­ter der Axel Sprin­ger AG, gerade wie­der ver­brei­tet, sind keine neuen Lügen, son­dern wie­der die alten.

Im Deutsch­land­funk dis­ku­tierte er heute mit dem Google-Sprecher Kay Oberbeck:

Ober­beck: Sie sel­ber kön­nen selbst bestim­men, ob Sie ent­we­der durch Google indi­ziert wer­den wol­len, ob Sie gefun­den wer­den wol­len oder nicht. Sie kön­nen sel­ber fest­le­gen, wel­che Teile von Sei­ten, wel­che Teile Ihres Ange­bo­tes über­haupt auf­find­bar gemacht wer­den sol­len oder gar nicht. Also inso­fern haben hier die Ver­lage schon jetzt sämt­li­che Hebel in der Hand, um sel­ber fest­zu­le­gen, was hier im Inter­net von ihren Ange­bo­ten sicht­bar ist oder was auch nicht. (…)

Keese: (…) Was Herr Ober­beck auch gerade sagt, dass man angeb­lich frei die Mög­lich­keit hätte ein­zu­stel­len, was man ver­öf­fent­licht sehen möchte: Genau das Gegen­teil ist der Fall, und da liegt sozu­sa­gen der Kern des Pro­blems. Google bie­tet einen ein­fa­chen Licht­schal­ter an, und die­sen Licht­schal­ter kann man auf »An« oder »Aus« set­zen. Wenn man ihn auf »An« setzt, ist man im Inter­net sicht­bar, erteilt damit nach Inter­pre­ta­tion von Google aber die Ein­wil­li­gung, dass alles kopiert wer­den darf, was man macht. Umge­kehrt kann man sagen, ich möchte den auf Null set­zen, aus­schal­ten, die­sen Licht­schal­ter; dann bin ich mit nichts, was ich mache, im Inter­net sicht­bar. Ich bin gar nicht mehr auf­find­bar, ich bin für nie­man­den mehr auf­find­bar, selbst für Google nicht. Es wäre schön, wenn es sol­che dif­fe­ren­zier­ten Mög­lich­kei­ten gäbe, wie Herr Ober­beck sie gerade schil­dert, aber die gibt es im Augen­blick nicht.

Ober­beck hat Recht, Keese hat Unrecht.

Der Schal­ter, den Google (und die ande­ren Such­ma­schi­nen) anbie­ten, kennt nicht nur die Posi­tio­nen »An« und »Aus«. Er kennt auch die Posi­tion »Nimm meine Inhalte in Dei­nen Such­in­dex auf, mach sie auf­find­bar, aber zeige kei­nen Text­aus­schnitt dar­aus an«. Durch diese Vor­gabe (»no snip­pet«) kön­nen Ver­lage, wenn sie das wol­len, Google ver­an­las­sen, keine kur­zen Anrisse der Arti­kel zu zei­gen, ohne dass sie unsicht­bar werden.

Und diese Vor­ga­ben las­sen sich für jeden Arti­kel ein­zeln einstellen.

(Ganz abge­se­hen davon, dass die Posi­tion »An« natür­lich nicht bedeu­tet, dass Google ganze Arti­kel kopie­ren und ver­öf­fent­li­chen darf. Es geht immer nur um kurze Ausschnitte.)

Keese weiß das natür­lich. Er ver­brei­tet diese Lüge schon län­ger und macht, wenn er damit kon­fron­tiert wird, ver­rückte Aus­flüchte. Den Punkt, den Keese selbst den »Kern des Pro­blems« nennt, stellt er immer wie­der falsch dar.

Chris­toph Keese, meine Damen und Her­ren, Wort­füh­rer der deut­schen Ver­lage im Kampf für ein Leis­tungs­schutz­recht, der Wahr­heit ver­pflich­tet.

Google-Anzeigen jetzt auch in Print

Der Such­ma­schi­nen­kon­zern Google unter­stützt mit sei­nem Kampf gegen ein Leis­tungs­schutz­recht die gro­ßen Zei­tungs­ver­lage finan­zi­ell. Er hat heute in der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung«, der »Süd­deut­schen Zei­tung«, in »Welt«, »taz«, »Zeit«, »Ber­li­ner Zei­tung«, »Tages­spie­gel« sowie in »Bild« fol­gende ganz­sei­tige Anzeige geschaltet:

Der Lis­ten­preis für eine sol­che Anzeige in der FAZ (Seite 5) beträgt 71.810,00 Euro und in der SZ (Seite 9) 75.200,00 Euro. Eine ganze »Bild«-Seite bun­des­weit zu buchen, kos­tet laut Anzei­gen­preis­liste 414.500,00 Euro.

Nach­trag, 13:45 Uhr. Nach Anga­ben von Google läuft die Kam­pa­gne auch in Online-Medien, und zwar:

  • Mobile: Spie­gel und Stern
  • Desk­top: Spie­gel, Stern, Focus, SZ, Han­dels­blatt, Zeit, WiWo, FTD, FAZ, Neon, Zeit­jung, CNN, Ber­li­ner Zeitung
  • Soziale Netz­werke und Por­tale: FB, Jappy, Loca­lis­ten, Xing, Lin­ke­dIn, T-Online, Web.de, free­net, GMX

Google ist nicht das Netz, und Verlage sind nicht der gute Journalismus

Die Kam­pa­gne von Google gegen das Leis­tungs­schutz­recht ist, um mal mit dem rein Fak­ti­schen zu begin­nen, natür­lich nicht »bei­spiel­los«, wie Kon­rad Lischka auf »Spie­gel Online« schreibt.

Der Suchmaschinen-Konzern hatte Anfang die­ses Jah­res — die Älte­ren wer­den sich erin­nern — einen schwar­zen Bal­ken über sein Logo gelegt und seine Nut­zer dazu auf­ge­for­dert, gegen zwei Gesetze zu kämp­fen. Der ame­ri­ka­ni­sche Kon­gress plante unter dem Vor­wand, gegen Urhe­ber­rechts­ver­stöße zu kämp­fen, gra­vie­rend ins Inter­net ein­zu­grei­fen. Google warnte die Nut­zer vor einer angeb­lich dro­hen­den »Zen­sur des Net­zes« — und sorgte sich natür­lich gleich­zei­tig ums eigene Geschäft.

Inso­fern ist es also nichts Neues, dass der Kon­zern seine Start­seite jetzt für eine Kam­pa­gne in eige­ner Sache nutzt. Und auch nicht, dass er beim Ver­such, die Nut­zer zu mobi­li­sie­ren, nicht diese eigene Sache in den Vor­der­grund stellt, son­dern die Inter­es­sen der Nut­zer und sogar die angeb­li­che Sorge um das Gemeinwohl.

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