Call-TV-Ermittlungen: Formel-1-Firma entfernt Chef aus Impressum

Bei der Sport-Media-Group ist die Zahl der Köpfe pro Vision kürzlich abrupt um 25 20 Prozent gesunken.

Vorher:

Hinterher:

Dazwischen.

Auch aus den Impressen der Seiten formel1.de und motorsport-total.com, die die Sport-Media-Group betreibt, ist der Name Stephan Mayerbacher verschwunden. Die Inhalte der Seite seiner Münchner Mayerbacher-Medienbeteiligungs-GmbH („Zukunftspartner für die Medienbranche“) wurden gelöscht.

Die Sport-Media-Group konnte oder wollte mir auf Anfrage bisher nicht sagen, ob Mayerbacher wegen der Vorwürfe — die seine früheren Tätigkeiten betreffen — formell von seinen Aufgaben als CEO entbunden wurde und sich das Unternehmen von ihm getrennt hat.

Nach dem Österreichischen „Standard“ (1, 2) berichtete gestern auch das Schweizer TV-Magazin „Kassensturz“ über die Haftbefehle, die die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs bei den früheren Anrufsendungen erlassen hat:

Drahtzieher dieses betrügerischen Systems sei, laut Vorwurf der Justiz, der Deutsche Stephan Mayerbacher gewesen. An ihn seien mehr als 2,9 Mio. Euro an Scheingewinnen zurückgeflossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Schaden, den die Anrufer in den Warteschlaufen erlitten haben, wird durch einen Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Wien auf mehr als 24 Mio. Euro geschätzt.

Nachtrag, 17:30 Uhr. Die Sport-Media-Group bestätigt, dass Stephan Mayerbacher aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. In einer Erklärung des Unternehmens heißt es:

Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Ermittlungsverfahren, das gegen Stephan Mayerbacher in Österreich anhängig ist. Sämtliche Vorwürfe datieren aus der Vergangenheit und deutlich vor seinem Engagement bei der smg. Sie stehen mit unserem Unternehmen in keinerlei Zusammenhang. Obwohl die Vorwürfe gegen Stephan Mayerbacher schwer wiegen, vermuten wir seine Unschuld. Die smg verdankt auch ihm den Erfolg der vergangenen zwei Jahre. Er hat viel mit der smg bewegt und sowohl die Agentur als auch die Portale nach vorn gebracht. Wir danken ihm für die geleistete Arbeit und sein Engagement. Stephan Mayerbacher hat sich dennoch dazu entschlossen in jeder Funktion aus dem Unternehmen auszuscheiden, um eine weitere erfolgreiche Zukunft der sport media group zu ermöglichen. Zudem wird er als Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheiden.

Neben Armin Gastl wurde Volker Glaser als neuer Geschäftsführer der sport media group GmbH benannt. (…)

Was im WDR-Duden unter „Transparenz“ steht

Das Wort „Transparenz“ stand 1915 erstmals im Duden. Jetzt, knapp 100 Jahre später, ist es zum Modewort geworden, auch in den Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ARD und ZDF versprechen seit einiger Zeit, transparenter zu arbeiten, laut Duden also: nachvollziehbarer bzw. durchschaubarer, auch weil das von außen so eingefordert wird. Und vereinzelt geschieht das nun auch: Die Sender öffnen sich langsam. Beim WDR allerdings haben sie einen eigenen Duden.

Titelgraphik "Die schönsten Bauernhöfe Deutschlands" (ARD)

Vor zwei Jahren produzierte der Sender drei Ranking-Shows, die im Ersten ausgestrahlt wurden. Der WDR kürte „Die schönsten Bauernhöfe/Städte/Schlösser Deutschlands“, präsentiert in je zwei Folgen mit insgesamt 30 Plätzen pro Ranking. Das Ergebnis beruht auf repräsentativen Umfragen, die vom Düsseldorfer Institut innofact erstellt wurden, im Auftrag des WDR.

Nachdem unlängst aufgeflogen ist, dass das ZDF und Sender der ARD, darunter auch der WDR, bei Ranking-Shows manipuliert haben, schrieb der Kollege Stefan Niggemeier hier darüber, dass er in Köln nachgefragt hat, ob er die Ergebnisse jener Studien einsehen könne. Statt: „Klar, warum nicht“, antwortete ihm der WDR, dass es sich bei allen drei Studien um „redaktionsinternes Material“ handle. Anders ausgedrückt: um Geheimakten, die der WDR bis heute nicht rausrücken will.

Das ist vor allem nach den Vorgängen beim ZDF interessant: Dort kam im Sommer tröpfchenweise heraus, dass Redakteure eine repräsentative Studie manipuliert hatten, um eine Sendung mit dem Titel „Deutschlands Beste!“ möglichst gefällig zu gestalten. Als ich damals das ZDF fragte, ob ich die Studie einsehen dürfe, verweigerte der Sender das – wenig später war klar, weshalb.

Wenn also nun der WDR Studien unter Verschluss hält, mit denen er gefällige Sendungen über Bauernhöfe oder Schlösser gestaltet hat – muss man da nicht, nach allem, misstrauisch werden? Die ARD-Sender haben immer betont, sie hätten lediglich bei Online-Umfragen manipuliert, nicht bei repräsentativen Studien. Aber gerade dann, wenn die Studien solide sind, stellt sich doch die Frage, welchen Grund es gibt, sie nicht komplett zu veröffentlichen? Zumal der WDR seit dem Ranking-Geschummel auch die Ergebnisse seiner Online-Umfragen publiziert, selbst wenn es nur klägliche neun Stimmen für die Nenkersdorfer Mühle gab.

Abstimmungsergebnis "Die beliebtesten Mühlen in NRW" (WDR)

Ich habe deshalb also auch noch mal beim WDR nachgefragt. Als Antwort bekam ich am 14. August 2014 dies:

Der WDR hat zu dem Thema „Ranking-Sendungen“ alle relevanten Informationen transparent gemacht und veröffentlicht (siehe auch http://www1.wdr.de/unternehmen/fernsehen174.html). Da es sich um redaktionsinternes Material handelt, können wir Ihnen leider nicht ermöglichen, die konkreten Ergebnisse einzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Übersetzt heißt das: Allein der WDR entscheidet hier, was relevant ist und publiziert wird, sonst niemand. Das ist jene so genannte Transparenz, die im WDR-Duden steht. Dabei gibt es durchaus noch relevante Fragen, die offen sind. Eine davon ist natürlich, ob auch die Rangfolgen der Studien nachträglich verändert wurden. Nach meinen Recherchen ist das offenbar nicht der Fall, was aber kaum abschließend zu klären ist, ohne die Studien eingesehen zu haben. Doch auch wenn die Rangfolgen korrekt sind: Es gibt weitere Fragen.

Wie wurden zum Beispiel aus den, wie es in der Sendung heißt, 500.000 Bauernhöfen in Deutschland die 30 „schönsten“ gewählt? Wer hat die Vorauswahl getroffen und nach welchen Kriterien? Wie viele Bauernhöfe, Schlösser, Städte wurden den Teilnehmern der Studien wie präsentiert? Mit Fotos? Oder kannten alle aus dem Stand das Gut Hesterberg in Neuruppin-Lichtenberg oder das Schloss St. Emmeram in Regensburg? Was wurden die Teilnehmer gefragt?

Diese Reihe ließe sich noch fortsetzen. Deshalb habe ich dem Sender noch mal geschrieben, am 25. August 2014; als Antwort erhielt ich am 3. September 2014:

Die Rangfolge der jeweiligen Sendung für Das Erste wurde repräsentativ von dem Meinungsforschungsinstitut Institut Innofact in Düsseldorf ermittelt; diese Reihenfolge wurde dem WDR von dem Institut übermittelt und von uns auch so abgebildet.

Schön. Aber bekannt und auch keine Antwort auf meine Fragen. Hab ich also abermals geschrieben, dieses Mal einen konkreten Fragenkatalog:

  • Weshalb veröffentlicht der WDR nicht das exakte Studiendesign zu den drei im Ersten gesendeten Rankings?
  • Wie viele Menschen haben an den Umfragen teilgenommen?
  • Wie viele Menschen haben für die jeweiligen Plätze abgestimmt?
  • Mit welcher Umfrage-Methode wurde jeweils die Rangfolge ermittelt? (Als Beispiel: Wie wurden aus, wie in der Sendung genannt: „500.000 Bauernhöfen“ in Deutschland die 30 besten ausgewählt? Wer traf wie die Vorauswahl? Wie wurde den Teilnehmern der Umfrage diese Vorauswahl präsentiert? Welche Fragen wurden Ihnen gestellt? Usw.)

Ich schrieb das am 11. September 2014; am 29. September 2014 kam dann das:

Der WDR hat die Abweichungen, die es bei den von ihm verantworteten Ranking-Sendungen gegeben hat, umfangreich, detailliert und transparent öffentlich gemacht. Bei den von Ihnen angesprochenen Sendungen hat es diese Abweichungen nicht gegeben. Daher sehen wir keinen Anlass, über das Gesagte hinaus detailliert darauf einzugehen.

Bums, aus! Die Studien, die Sendungen – all das dürfen die Zuschauer mit dem Rundfunkbeitrag finanzieren. Das Ergebnis wird ihnen dann präsentiert, ohne es genauer zu erklären. Muss reichen. Und natürlich könnte man sich damit nun zufrieden geben. Muss man aber nicht, wenn die Antworten auf simple Anfragen so abwiegelnd ausfallen. Deshalb schreibe ich jetzt mal an den WDR-Rundfunkrat, das Aufsichtsgremium des Senders; vielleicht kann man da ja erklären, was unter „Transparenz“ im WDR-Duden steht. Und weshalb es ein Problem ist, einfach diese Studien zu veröffentlichen, die Grundlage dreier Sendungen sind und mit deren Ergebnis heute beispielsweise Bauernhöfe werben.

Offenlegung: Ich bin fester freier Mitarbeiter der ARD.

Red Bull verleiht Flügel und Zeitunglesen macht klug

Die spinnen doch, die Amis! Jetzt muss das österreichische Unternehmen Red Bull 13 Millionen Dollar an US-Amerikaner auszahlen, die sich die vermeintliche Energie-Limo seit Jahren eintrichtern, aber vergeblich darauf warten, dass ihnen so depperte Flügel an den Schultern wachsen, wie es Red Bull in der Werbung verspricht. Wächst aber gar nix! Echt jetzt! Und nun steht also fast überall, dass der Getränkehersteller die Trinker entschädigen muss.

Illustration von web.de

Überschrift "Passauer Neue Presse"

Überschrift bild.de

Überschrift welt.de

Überschrift n24.de

Der Hammer, oder? Verleiht gar keine Flügel, die Plörre. Und die Klage passt so gut ins europäische Bild von diesen freakigen US-Amerikanern, die andauernd alle verklagen, weil irgendwas passiert, was man nun wirklich nicht ahnen konnte: Dass zum Beispiel der zur Legende gewordene Hamster explodiert, wenn man ihn bloß mal kurz zum Trocknen in die Mikrowelle gibt, was aber so nicht in der Gebrauchsanweisung stand, weder in der für die Mikro, noch für den Hamster.

Liest sich also gut, das mit Red Bull und den Flügeln, ist aber Unsinn. Den Slogan „Red Bull verleiht Flügel“ haben die Initiatoren der Sammelklage durchaus so metaphorisch verstanden, wie er gemeint ist: als Bild für die Leistungssteigerung, die Red Bull in der Werbung und mit Hilfe von Studien suggeriert. Den Klägern geht es also um die versprochene Wirkung, um den Effekt des Getränks.

Das Unternehmen verspreche, Red Bull steigere die Leistung, Konzentration und Reaktion, argumentieren die Kläger, dabei wirke es nicht viel mehr als eine Tasse Kaffee. Als Beleg halten sie ihrerseits eine Studie dagegen. Einer der Kläger behauptet außerdem, er trinke seit zwölf Jahren den Energy-Drink, seither habe sich aber nicht viel verbessert. Die Kläger vermissen also die in der Werbung versprochene Leistungssteigerung, nicht die Flügel.

13 Millionen Euro in einen Fonds zu zahlen, ist der Vergleich, den Red Bull bereits im Sommer einging, was aber jetzt erst zu uns rüber geschwappt ist. So kann man das auf US-amerikanischen Blogs und Websites nachlesen, auf die sich auch einige Nachrichtenseiten hierzulande beziehen. Doch meistens wird die Geschichte hier verknappt dargestellt; verknappt auf den leicht übergeschnappten US-Amerikaner, der ständig klagt – und dann auch noch Recht bekommt.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat den Klägern deshalb erst mal – in dieser Logik folgerichtig – jeden Humor aberkannt: „Humorlose Kläger in Amerika“ titelt sie in ihrem Wirtschaftsteil, um dann bierernst aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus zu kommen:

So etwas gibt es auch nur in den Vereinigten Staaten: Weil der österreichische Energydrink-Hersteller Red Bull für seine angeblich leistungssteigernde Brause mit dem Slogan „Red Bull verleiht Flügel“ wirbt, haben amerikanische Verbraucher diese Losung nun wörtlich genommen. Vor einem Bundesgericht in New York strengten sie eine Sammelklage gegen Red Bull an – weil ein normaler Mensch auch nach dem Genuss einer kompletten Dose des klebrigen Süßgetränks tatsächlich immer noch nicht fliegen könne.

Genau: Nach einer Dose! Nicht fliegen! Diese Amerikaner, Mann!

In der Wirtschaftsredaktion der „Welt“ ist man auch ganz fassungslos. „Deutschland amüsiert sich“, schreibt die Zeitung gleich im Vorspann ihres länglichen Online-Textes, weil bei twitter ein paar Leute jetzt Gags über Red Bull reißen, also: ganz Deutschland. Während die „Welt“ den Amerikanern weiter unten nicht den Humor abspricht, sondern gleich die Vernunft:

Kein vernünftiger Mensch würde nach dem Genuss einer Dose des Energydrinks auf einen Felsen klettern und in die Tiefe springen, blind darauf vertrauend, dass ihm schon Flügel wachsen werden. Weiter könnte man auch argumentieren, dass kein vernünftiger Mensch auf den Gedanken käme, wegen des Ausbleibens der Flügel vor Gericht zu ziehen.

Nö, stimmt. Und kein vernünftiger Mensch käme, wenn er sich ein bisschen eingelesen hätte, auf die Idee, dass es so war. Nur eben etliche Zeitschriften und Zeitungen wie die „Welt“, die noch ein bisschen höhnt über das amerikanische Rechtssystem, wo „immer wieder Großkonzerne mit zweifelhaften Klagen“ überzogen würden, „die wider den natürlichen Menschenverstand sind“.

Kein Wunder also, dass auch das „Manager Magazin“ staunt: „Es ist einer der Fälle, die eigentlich nur in den USA passieren können“, steht dort. Und im Vorspann: „Wer seit 2002 eine Dose Red Bull in den USA gekauft und sich gewundert hat, dass ihm keine Flügel wachsen, könne nun eine Entschädigung beantragen.“

Auch schön. Richtig ist: Wer nach 2002 in den USA eine Dose gekauft hat und die suggerierte Wirkung bei sich nicht feststellen konnte, kann das (hier) beantragen und bekommt dann vielleicht etwas aus dem Fonds. Auf den Vergleich hat sich Red Bull übrigens eingelassen, um nach eigenen Angaben einen potenziell langen und teuren Prozess zu vermeiden, wie das Unternehmen der Nachrichtenagentur APA sagte. Grundsätzlich widerspricht das Unternehmen aber: „Der Red Bull Marketingansatz war immer humorvoll, wahrheitsgemäß und korrekt.“

Mit Dank an Stanz.

Nachtrag 14.10.2014, 17:48 Uhr. Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht: Das „Manager Magazin“ hat seinen Artikel noch mal überarbeitet. Ursprünglich stand da in der Überschrift: „Red Bull kommen seine Flügel teuer zu stehen“. Und im Vorspann:

Red Bull verleiht Flügel – diesen Spruch hätte sich der Brausevermarkter in den USA vielleicht sparen sollen. Um eine Massenklage abzuwenden, stimmte Red Bull laut einem US-Blog einem Vergleich zu: Wer seit 2002 eine Dose Red Bull in den USA gekauft und sich gewundert hat, dass ihm keine Flügel wachsen, könne nun eine Entschädigung beantragen.

Da musste man natürlich noch mal ran. Die Überschrift: okay. Der erste Satz, joah: so halbrichtig. Der zweite stimmt – bis zum Doppelpunkt. Danach, die Sache mit den Flügeln: Unsinn. Und damit zur schlechten Nachricht. Das steht da jetzt in der Überschrift: „Red Bull verleiht doch keine Flügel“. Und im Vorspann:

So etwas funktioniert nur in den USA: Wer dort eine Dose Red Bull gekauft und sich gewundert hat, dass ihm keine Flügel wachsen, kann eine Entschädigung beantragen.

Naja, gut: In der Bildunterzeile steht ja auch immer noch:

Red Bull: Achtung Achtung – man kann nach dem Trinken gar nicht fliegen

Muss man nicht verstehen. Aber vielleicht kann es das „Manager Magazin“ erklären.

Nachtrag 18.10.2014. Sven Clausen, der stellvertretende Chefredakteur des „Manager Magazins“, hat mir gestern geantwortet. Er schreibt:

Wir halten unsere Formulierungen in Überschrift und Vorspann für zulässig und nicht irreführend. Wir bleiben damit im Formulierungskosmos von Red Bull, knüpfen damit also direkt an die ironische Figur des Werbespruchs an. Im Text steigen wir dann aus dieser rhetorischen Figur aus und schildern sauber und sachlich, wie der Stand der Dinge ist. Ironie ist im Nachrichten- und Analyse-Journalismus bekanntermaßen immer gefährlich, weil die Leser und User das tendenziell nicht erwarten. Im Fall von Red Bull ging das aber aus unserer Sicht, weil der Werbespruch – und damit seine ironische Aussage – so bekannt ist. Glücklicherweise hat uns die Reaktion unserer Leser bestätigt: Der Beitrag wurde gern (hohe Leserzahl) und gut (die für mm.de übliche, sehr geringe Bounce-Rate) gelesen. Beschwerden haben mich bislang nicht erreicht.

Betrugsverdacht bei Call-TV-Shows: Drei Verhaftungen

Jahrelang haben die Betreiber von dubiosen Anrufsendungen das Recht genutzt, um ihre Kritiker einzuschüchtern, mundtot zu machen und in den Ruin zu treiben. Vielleicht wendet sich jetzt endlich das Blatt. Der österreichische „Standard“ berichtet, dass drei Verdächtige verhaftet worden seien, zwei in Deutschland, einer in Österreich. Es geht um gewerbsmäßigen Betrug beziehungsweise die Beihilfe dazu.

Die Vorwürfe der Wiener Staatsanwaltschaft entsprechen demnach ziemlich genau dem, was Kritiker den Verantwortlichen detailliert vorgeworfen haben und wofür sie unter anderem von Leuten wie Stephan Mayerbacher, dem ehemaligen Chef der Firma Callactive, die Call-TV-Sendungen unter anderem für MTV produzierte, mit Prozessen überzogen wurden: Die Zuschauer, die kostenpflichtig anriefen, um die Rätsel auf dem Bildschirm zu lösen, hätten gar keine Chance gehabt, durchgestellt zu werden und die ausgelobten Gewinne zu kassieren. Stattdessen seien, so zitiert der „Standard“, „instruierte Fake-Anrufer organisiert und eingesetzt“ worden:

Eingefädelt haben soll das 2004 der nun verhaftete Deutsche S. M., der mit seiner Gesellschaft die erste Call-in-Show in Österreich produziert hat (für ATV). Er habe einem Mitarbeiter des TV-Studios Marx Media Vienna (MMV) erklärt, er brauche Leute, die sich „während der Sendung gegen Bezahlung zur Verfügung halten“, um, ins Studio geschaltet, vorab bekanntgegebene Antworten auf die Quizfragen zu geben.

Genau so sei es gelaufen, mit Leuten, die der MMV-Mitarbeiter organisiert habe. Sie mussten nach dem Gewinn „ihrer Freude … Ausdruck verleihen“, während „echte“ Anrufer nicht durchgestellt wurden.

Ziel der Dramaturgie“ sei es gewesen, die Anruferzahlen hochzuhalten. Die Gewinne wurden allerdings wieder eingesammelt – bis auf 500 Euro, die die Helfer behalten durften.

 
Kleine Auswahl aus dem Archiv:

[via Twipsy]

73 Dinge, die Sie noch nicht über Native Advertising bei der „Huffington Post“ wussten

Ah. Wer gratuliert der „Huffington Post“ zum Geburtstag? Die „Huffington Post“. Sie schaut nämlich „auf ein sehr erfolgreiches erstes Jahr zurück“.

Die „Huffington Post“ konnte nach eigenem Bekunden „große Erfolge“ bei der Vermarktung erzielen, insbesondere was „Native Advertising“ angeht. Das sei „von Anfang an viral angelegt“ worden, heißt es in einer Pressemitteilung:

Die konsequente Viralstrategie hat sich im ersten Jahr der Huffington Post nicht nur redaktionell ausgezahlt, sondern auch im Bereich der Vermarktung wurden so große Erfolge erzielt. Für die Umsetzung von Native-­Advertising­-Kampagnen wurde ein Partner Studio [sic] gegründet, das losgelöst von der Redaktion arbeitet, aber sich sehr stark an der redaktionellen DNA der Huffington Post orientiert. „Mit dieser Lösung sind wir Vorreiter auf dem deutschen Markt. Viral angelegte Kampagnen für Kunden wie Edeka, Ergo oder aktuell die „Toastertaler­-Brandpage“ von Alpenhain wurden über die Seite selbst, aber auch über die sozialen Netzwerke exzellent angenommen (…)“, sagt Ulf Heyden, Director Commercial bei TOMORROW FOCUS News+.

Ah, die exzellent angenommene, viral angelegte Kampagne von Edeka. Unter der Rubrik „FOOD by Edeka“ sind auf huffingtonpost.de Artikel erschienen wie „7 Dinge, die Sie noch nicht über Pommes wussten“, „10 Dinge, die Sie noch nicht über Nudeln wussten“ und „Hätten Sie gedacht, dass Kartoffeln DAS können?“ (u.a.: „richtig lange satt machen“).

Und so wurden die einzelnen Artikel in den sozialen Netzwerken angenommen:

















Jawohl: Gleich zwei* drei Artikel sind mehr als zehn Mal auf Facebook geteilt worden!

Der große Knaller mit 110 Gefällt-mir-Klicks war das Stück „Mit diesen 7 Fakten werden Sie zum Weißwurst-Experten“, aber das haben Sie ja eh alle gelesen, so viral wie das gegangen ist.

Im August hatte die „Huffington Post“ beziehungsweise ihr Vermarkter Tomorrow Focus schon einmal in einer Pressemitteilung von ihrer großen Native-Advertising-Kompetenz und dem „viralen Ansatz“ geschwärmt. Anlass war ein neues Modell von Toyota. „Ziel der Kampagne, die gemeinsam von Zenithmedia aus Düsseldorf, Toyota und TOMORROW FOCUS Media entwickelt wurde, ist es, die Leser mit immer neuen Beiträgen für den Aygo zu begeistern und diese über soziale Netzwerke wie Facebook weiter zu verbreiten,“ hieß es damals.

Und wie das gelungen ist!








Bis zu dreimal geteilt. Da kann man allen Beteiligten wirklich nur gratulieren.

Korrektur, 23:10 Uhr. Ich hatte zunächst noch drei Edeka-Artikel übersehen.

Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

Lassen wir uns die Sache mit dem Leistungsschutzrecht sicherheitshalber von den Leuten erklären, die sich damit auskennen müssen, weil sie es sich ausgedacht haben: die Presseverleger. Im Januar 2013 veröffentlichten die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, BDZV und VDZ, eine gemeinsame Broschüre mit 17 Fragen und Antworten zu dem von ihnen geforderten Leistungsschutzrecht.

Unter Punkt 7 heißt es darin:

Es ist wichtig, die Position der Verlage im Detail zu verstehen: Sie sind für freie Links, auch Überschriften können frei verwendet werden. Doch das Kopieren von Textauszügen oder ganzer Beiträge sollte nicht ohne vorheriges Nachfragen beim Verlag möglich sein. Es ist nur fair, dass etwa Aggregatoren eine Lizenz brauchen, um ihre auf fremden Inhalten basierenden Geschäftsmodelle zu realisieren. Das Leistungsschutzrecht trägt dazu bei, dieses Prinzip durchzusetzen: Wer nutzen will, muss vorher fragen.

Unter Punkt 10 steht:

Wenn […] Suchmaschinen und Aggregatoren wünschen, Auszüge aus Artikeln oder ganze Texte anzuzeigen, müssen sie den Verlag in Zukunft vorher fragen. […] Wenn zwei Partner nicht zueinanderfinden, entstehen Chancen für Konkurrenten.

Wer nutzen will, muss vorher fragen. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, darüber kann man streiten, aber die Logik war nachvollziehbar.

Genau genommen ist die Forderung einer Reihe von Verlage unter der Führung von Axel Springer, die sich in der VG Media zusammengeschlossen haben, aber natürlich eine andere: Wer nutzen will, muss zahlen.

Das wäre die Antwort, die ein Unternehmen wie Google bekäme, wenn es fragte. Google will aber nicht zahlen. Und hat deshalb — bei seiner Websuche — auch nicht gefragt. Die VG Media hat Google daraufhin verklagt.

So weit, so konsequent.

Aber konsequent ist auch die Reaktion von Google: Der Konzern hat heute bekannt gegeben, von kommender Woche an von den Suchergebnissen der VG-Media-Verlage nur noch das anzuzeigen, wofür keine Genehmigung notwendig ist: die Überschrift und der Link.

Der Schritt von Google ist womöglich rechtlich notwendig, ganz sicher aber geschickt. Das Unternehmen listet die Angebote der Leistungsschutz-Allianz nicht aus, was angesichts der marktbeherrschenden Stellung womöglich heikel wäre. Aber es zeigt nur das an, was unbestritten nicht gegen das Leistungsschutzrecht verstößt.

Die Verlage hätten so mit dem von ihnen heftig herbeilobbyierten Gesetz erreicht, dass ihre Seiten in den Suchergebnissen weniger attraktiv erscheinen und mutmaßlich weniger geklickt werden. Glückwünsche bitte direkt an Christoph Keese, Mr. Leistungsschutzrecht bei Axel Springer.

Das war aber natürlich nicht das Ziel, und so formuliert die VG Media eine wütende Pressemitteilung mit dem irren Titel: „Google erpresst Rechteinhaber“.

Die VG Media wirft Google vor, diejenigen Verleger zu „diskriminieren“, die von Google für die Anzeige ihrer Inhalte Geld wollen, und zwar dadurch, dass es deren Inhalte nur noch in der kostenlos erlaubten Form anzeigt. Die „Erpressung“ besteht aus VG-Media-Sicht darin, dass Google auf diese Weise „die Zustimmung der Verleger zu einer unentgeltlichen Nutzung der Inhalte erzwingen“ will.

Noch einmal zum Mitdenken: Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt.

Man kann den Irrsinn kaum noch angemessen kommentieren.

Zum Stichwort „Erpressung“ fiele mir jetzt eher eine Gruppe von Verlagen ein, die andere Unternehmen dazu zwingen will, ihre Inhalte (zu deren Vorteil) anzuzeigen und ihnen dafür auch noch Geld zu geben.

Der harmlosen Logik „Wer nutzen will, muss vorher fragen“ aus der PR-Broschüre der Verlage steht in Wirklichkeit die Forderung gegenüber: „Google muss nutzen und zahlen.“

Nun ist es aber so, dass das neue Leistungsschutzrecht gar keinen Vergütungsanspruch festlegt, sondern nur einen Unterlassungsanspruch. Es stellt fest, dass der Presseverleger „das ausschließliche Recht“ hat, „das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Er kann dieses Recht aber übertragen.

Das Unternehmen Google hat den VG-Media-Verlagen heute de facto erklärt, dass sie ihr Recht gern behalten können.

Wer nutzen will, muss vorher fragen. Wer nicht fragen will, nutzt nicht.

Was der Presserat empfiehlt, ist dem „Spiegel“ egal


(Unkenntlichmachung: BILDblog)

Mit seinem „Stoppt Putin jetzt“-Titelbild hat der „Spiegel“ gegen den Pressekodex verstoßen. Das hat der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserates am 9. September einstimmig festgestellt. Das Nachrichtenmagazin habe die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Opfer des Fluges MH17 verletzt und sie „zur Emotionalisierung für die im Titel enthaltene politische These instrumentalisiert“.

Der „Spiegel“ hält das für keine erwähnenswerte Tatsache.

Bis heute hat er nicht darüber berichtet, dass das Selbstkontroll-Gremium eine Missbilligung ausgesprochen hat. Er hat es offenkundig auch nicht vor.

Der Geschäftsführende Redakteur Rüdiger Ditz schreibt mir auf Anfrage, die „Abdruckpflicht“ gelte laut Beschwerdeordnung des Presserats „ausschließlich für Rügen. Bei der Missbilligung ist das nicht vorgesehen. Und auch bei anderen Blättern ist es zumindest sehr unüblich, Missbilligungen abzudrucken. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt.“

Nun, hier wäre einer, ganz aktuell sogar, aus dem „Nordbayerischen Kurier“.

Tatsächlich besteht laut Beschwerdeordnung keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichungen. Als „Ausdruck fairer Berichterstattung“ empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch die Veröffentlichung. Das steht sogar in der konkreten Entscheidung des Presserates, die der „Spiegel“ bekommen hat.

Ich vermute, dass sie dort mit dem Ausdruck „faire Berichterstattung“ nichts anfangen konnten.

Der „Spiegel“ hat eine eigene Rubrik, in der er über Reaktionen auf seine Berichterstattung berichtet. Sie heißt „Rückspiegel“, und wenn Margot Käßmann in der „Gala“ erzählt, wie es war, als sie dem „Spiegel“ ein Interview gegeben hat, steht es hier, und wenn der „Kölner Stadtanzeiger“ etwas zitiert, was der „Spiegel“ herausgefunden hat, steht es hier, und wenn das „Heute Journal“ den „Spiegel“ erwähnt, steht es hier.

Wenn der Presserat das Titelbild des „Spiegel“ kritisiert, weil er die Opfer eines Flugzeugabsturzes zur Emotionalisierung einer politischen These instrumentalisiert hat, steht es hier nicht und nicht bei „Spiegel Online“ und nicht zwischen den Steppenläufern, die durch das „Spiegelblog“ wehen.

Am 11. August zitierte der „Spiegel“ in seiner „Rückspiegel“-Rubrik allerdings ausführlich aus einem Artikel von „FAZ“-Redakteur Michael Hanfeld:

Die sind ja so cool, die Redakteure der Bild am Sonntag. Wie sie da in der Fernsehwerbung auftauchen … Ganz am Rande taucht, wenn ich mich nicht täusche, im jüngsten Spot kurz der stellvertretende Chefredakteur Nicolaus Fest auf. Der hatte, wie wir uns erinnern, einen Kommentar gegen den Islam geschrieben, dem man nicht zustimmen muss. Und wurde dafür anschließend … in den Boden gestampft. Die BamS-Chefin Marion Horn eierte herum. Der Bild-Chefredakteur Kai Diekmann konterte Fests Kommentar nicht nur, er nahm ihn auseinander und lud einen Gastkommentator ein, es dem Kollegen richtig zu zeigen. Sollte man das so machen, wenn sich im Internet, wie es heute andauernd passiert, der Shitstorm formiert und die Sache richtig dampft? … Wie man es besser macht und der Versuchung, sich dem Shitstorm zu ergeben, nicht erliegt, bewies diese Woche der SPIEGEL. Da gab es Unmut zuhauf über das Titelbild „Stoppt Putin jetzt!“. Kriegstreiberei sei das, tönte es massenhaft. Putins fünfte Kolonne im Netz ist bekanntlich rege. Das sei „eine absurde Behauptung“, hieß es dazu im SPIEGEL-Blog in eigener Sache. Damit verbunden war der Hinweis, die Titelgeschichte doch bitte mal ganz zu lesen. Man muss sich schon überlegen, ob es überhaupt nötig ist, seinen Standpunkt nochmals moderierend zu verteidigen.

Man kann den Abdruck dieser FAZ-Textstellen mit dem Plädoyer im letzten Satz im „Spiegel“ vermutlich programmatisch verstehen. Der „Spiegel“ verteidigt sich nicht. Das hat er überhaupt nicht nötig, denn er ist ja der „Spiegel“. Und wenn er nicht dazu verpflichtet ist, eine Missbilligung durch den Presserat zu veröffentlichen, veröffentlicht er sie natürlich nicht. Denn was wäre dadurch schon zu gewinnen? Also, außer Vertrauen?

Erstaunlicherweise hat sich der „Spiegel“ zwar nicht gegenüber seinen Lesern und der kritischen Öffentlichkeit, aber gegenüber dem Presserat richtig ins Zeug gelegt, um mit bemerkenswerten Spitzfindigkeiten den Vorwurf mehrerer Beschwerdeführer zu entkräften, der „Spiegel“ habe die Persönlichkeitsrechte der Opfer oder Gefühle der Angehörigen verletzt oder die Opfer instrumentalisiert. Der Presserat fasst die Argumentation des „Spiegel“-Justiziariates so zusammen:

Bis heute, circa einen Monat nach Veröffentlichung, habe sich noch kein Angehöriger an den SPIEGEL gewandt und eine Verletzung seiner Gefühle gerügt. Es habe auch kein Angehöriger moniert, dass die Opfer durch den SPIEGEL instrumentalisiert würden. Wieso auch? Selbstverständlich lasse der SPIEGEL nicht die verstorbenen Opfer fordern, dass Putin gestoppt werden müsse, sondern nehme die Opfer zum Anlass seiner Forderung, Putin zu stoppen.

Warum sollten Gefühle der Angehörigen durch eine nochmalige Veröffentlichung ehemals mit Einverständnis ihrer verstorbenen Angehörigen veröffentlichter Portraitfotos verletzt werden? Warum solle die Nennung der Namen der Opfer die Gefühle ihrer Angehörigen verletzen? Die Namensnennung sei ein Gedenken, wie sie im nordeuropäischen Kulturkreis als aufrichtige Trauer und Innehalten absolut üblich sei. Folge eine Verletzung der Gefühle der Angehörigen aus der Veröffentlichung von harmlosen Fotos (wie sie im sudeuropäischen Bereich gerade auf Friedhöfen üblich seien)?

Der Rechtsabteilung sei bewusst, dass der Presserat die Veröffentlichung von „Opfergalerien“ als Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Opfer ansehe. Gerade in diesem Fall könne man nur anregen, dass der Presserat seine Einschätzung gut be- und überdenke. Denn wer die vom SPIEGEL gerade nicht veröffentlichten Fotos sehe (der Beschwerdegegner hat dazu insbesondere Fotos von Leichen von MH17-Passagieren eingereicht) und sich ernsthaft mit der dem Titel des Heftes einhergehenden „Emotionalisierung“ auseinandersetze, der müsse sich fragen, ob ein noch weitergehender Verzicht auf „Emotionalisierung“ nicht das genaue Gegenteil dessen sei, was von Medien nach Ziffer 1 zu Recht verlangt werde. Hätten die Medien mit der Veröffentlichung von Portraitfotos und nicht nur Zahlen nicht eine besonders verantwortungsvolle Balance gefunden zwischen der leicht möglichen Emotionalisierung durch Veröffentlichung der Bilder der Unglücksstelle und einem emotionslosen Datenjournalismus?

Was die Portraitfotoveröffentlichung und die Abwägung zwischen Berichterstattungsinteresse und Persönlichkeitsschutz angehe, sei allein Ziffer 11.3 und nicht 8.1 und 8.2 einschlägig. Es gehe nicht um Kriminalberichterstattung, sondern um eine Berichterstattung über Krieg, Unglücksfälle und Katastrophen. Und auch sonst sei die Veröffentlichung der Identität von Opfern in Wort und Bild nicht per se unzulässig, sondern eine Frage der Abwägung. In diese einzustellen sei auf Seiten des Berichterstattungsinteresses, dass nicht die Namen der Opfer eines Allerweltsdeliktes, sondern der ersten nicht mehr zu den eigentlichen Kriegsparteien zählenden Kriegsopfer und zivilen Opfer eines Krieges in Rede stünden. Auf Seiten des Persönlichkeitsschutzes sei zu berücksichtigen, dass die Identität der Opfer schon von der Malaysia-Airlines publik gemacht worden sei, längst öffentlich bekannt gewesen seien. Der SPIEGEL habe sich ausschließlich ohne irgendein Zugangshindernis zugänglicher öffentlicher Quellen bedient. Von daher könne die Veröffentlichung der Namen und von Fotos aus der von den Opfern selbst gewählten Sozial- oder Öffentlichkeitssphäre nach herkömmlichen, Fragen der Emotionalisierung nicht berücksichtigenden Maßstäben, nicht ansatzweise als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte angesehen werden.

Der Presserat erwiderte:

Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Gestaltung des Titelblatts eine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodex. Die Mitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass die fünfzig mit Portraitfotos auf dem Titelblatt veröffentlichten Opfer des Unglücksfluges MH17 in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden. Denn zumindest für einen Teil der Opfer-Bilder lag offensichtlich keine Zustimmung zur Veröffentlichung im Sinne der Richtlinie 8.2** vor.

Aus einer vormaligen Veröffentlichung eines Bildes in einem sozialen Netzwerk kann nicht auf eine Genehmigung zur Verwendung des Bildmaterials in anderen Zusammenhängen geschlossen werden. Zudem ist für das Verständnis des Unglückshergangs das Wissen um die Identität der Opfer unerheblich. Zwar führt der Beschwerdegegner zu Recht aus, bei diesem Flugzeugabsturz handele es sich nicht um ein „Allerweltsdelikt“. Allein aus der Prominenz eines Unglücksfalls lässt sich jedoch kein berechtigtes öffentliches Interesse an der Identität der Opfer ableiten. Daher überlagert der Persönlichkeitsschutz der Opfer ein mögliches Interesse der Leser. Der Beschwerdeausschuss bleibt hier bei seiner, dem Beschwerdegegner ausweislich seiner Stellungnahme bereits bekannten, Spruchpraxis.

Einen Verstoß gegen den Opferschutz sieht der Ausschuss zudem darin, dass die auf dem Titelblatt abgebildeten Opfer zur Emotionalisierung für die im Titel enthaltene politische These „Stoppt Putin jetzt“ instrumentalisiert werden. Der Argumentation des Beschwerdegegners, bei der Abwägung zwischen Berichterstattungsinteresse und Persönlichkeitsschutz sei allein Richtlinie 11.3 und nicht 8.1 und 8.2 einschlägig, da es nicht um Kriminalitätsberichterstattung gehe, folgt der Beschwerdeausschuss nicht. Richtlinie 8.2 bezieht sich als Konkretisierung zu Ziffer 8 auf den Opferschutz im Allgemeinen und nicht auf die in Richtlinie 8.1 thematisierte Kriminalitätsberichterstattung und ist daher auch bei Kriegs- oder Katastrophenberichterstattung einschlägig.

[Offenlegung: Ich habe eineinhalb Jahre für den „Spiegel“ gearbeitet.]

Wobbler und Ballons: Die Achtziger-Kampagne der Lokalzeitungs-Verlage

Bei der „Rheinischen Post“ in Düsseldorf haben sie kürzlich zum Telefon gegriffen und in den Achtzigerjahren angerufen, um sich ein Logo für eine Werbekampagne zu bestellen. Die Achtzigerjahre haben gesagt: Cool, da haben wir hier noch was rumliegen, so eine flott hingezeichnete Zeitung, aufgeklappt, und oben, voll dufte, wächst eine stilisierte Stadt heraus. Drunter schreiben wir den Slogan, okay? Und das Ganze in Ortsschildgelb. – Das haben die Achtzigerjahre dann geliefert:

Kampagnen-Logo 'Meine Stadt - meine Zeitung'

Nun, 2014, wirbt die „Rheinische Post“ mit diesem Logo – für Lokalzeitungen, so gedruckte, auf Papier. Und mit ihr werben noch einige andere Verlage in Nordrhein-Westfalen, sieben insgesamt; außerdem sind die Grossisten eingespannt. Vorigen Samstag haben sie 9.000 Einzelhändlern in NRW Werbeträger geliefert: „Große Deckenhänger, Aufkleber, Regal-Wobbler und Luftballons mit dem gemeinsamen Aktionstitel“. Regal-Wobbler, das sind so Schilder, die man, nun ja: an Regale klemmen kann, und zusammen mit dem anderen Kram sollen sie „bei Kunden Aufmerksamkeit wecken und den Verkauf der lokalen Tageszeitungen steigern“.

Und davon träumen die Verleger nicht nur nachts.

Sie träumen davon, dass eine Familie in einen Laden kommt, dieses Logo sieht und die Eltern dann sagen: Och, stimmt, so eine Lokalzeitung. Lange nicht gelesen. Lange nichts von gehört. Kaufen wir noch mal. Und der Verkäufer reicht dem Kind einen Luftballon herunter. Das Kind freut sich dann auf die Zeit, irgendwann, in der es endlich Lokalzeitung lesen kann. Und anschließend gehen alle zu Hertie.

Statt mit relevanten Recherchen und guten Geschichten auf die Lokalzeitung aufmerksam zu machen, pusten die Verlage Luftballons auf. Wie früher. Man wolle die „Vorzüge der Lokalzeitung in Erinnerung rufen“, steht in der Pressemitteilung. Mit „Vorzügen“ sind wohl die Schlagworte „lokal“, „nah“ und „kompetent“ in der Unterzeile der Kampagne gemeint. Und das ist der Witz: Die Verleger in NRW wollen an etwas erinnern, das sie seit Jahren dem Vergessen preisgeben.

Einer der werbenden Verlage ist die Essener Funke-Gruppe. Sie gibt die WAZ heraus, die größte Regionalzeitung Deutschlands, einst mit etlichen Lokalredaktionen im Ruhrgebiet. Daneben gehört der Funke-Gruppe die „Neue Ruhr- bzw. Rhein-Zeitung“ (NRZ), die sich bis ins Rheinland erstreckt; die „Westfälische Rundschau“ (WR) im Revier und in Südwestfalen; und die „Westfalenpost“ (WP) im Sieger- und Sauerland, alle ebenfalls mit Lokalredaktionen. Doch seit Jahren ziehen sich diese Zeitungen zurück. Die WAZ etwa hatte unter anderem mal Lokalredaktionen in:

Castrop-Rauxel
Datteln
Dorsten
Haltern am See
Herten
Marl
Oer-Erkenschwick
Waltrop

Die sind jetzt alle weg. Die Lokalteile im Bezirk Vest wurden zunächst, ab 2006, noch in Recklinghausen gemacht, von einer Redaktion, die personell überschaubar ausgestattet war: dem „Regionalen Content-Desk“. So nannte die Funke-Gruppe das damals (noch als WAZ-Gruppe) und feierte es als zukunftsweisendes Modell für guten lokalen und regionalen Journalismus. Doch 2013 war die Zukunft dann schon wieder vorbei. Auch die Recklinghäuser Desk-Redaktion wurde geschlossen.

Eine andere Methode: Inhalte der Konkurrenz übernehmen und ins eigene Layout wurschteln. Das ist nicht nur in NRW zur Mode geworden. Doch die Funke-Gruppe hat bei der „Westfälischen Rundschau“ (WR) auf eindrückliche Weise demonstriert, wie das geht: Voriges Jahr entließ sie alle Redakteure der WR, stellte die Zeitung aber nicht ein. Den Mantel liefert nun die WAZ, die Lokalteile die (konservative) Schwesterzeitung „Westfalenpost“ oder die örtliche Konkurrenz. In Dortmund zum Beispiel füllen die „Ruhr Nachrichten“ den Lokalteil, was früher, unter den alten Verlegervätern, undenkbar gewesen wäre: Dass in der sozialdemokratischen WR mit roter Schmuckfarbe mal Texte aus den konservativ-blauen RN stehen.

Die WR hatte unter anderem mal Lokalredaktionen in:

Altena, Arnsberg, Bad Berleburg, Bergkamen, Betzdorf, Dortmund, Ennepe-Süd, Hagen, Halver, Holzwickede, Iserlohn, Kamen, Kierspe, Lüdenscheid, Lünen, Meinerzhagen, Olpe, Plettenberg, Siegen, Schwerte, Unna, Warstein, Werdohl, Wetter-Herdecke.

Auch alle weg. Und inzwischen ist fraglich, wie lange es die WR als Geisterzeitung ohne Redaktion überhaupt noch geben wird. Die Funke-Gruppe hat kürzlich einen Insolvenzverwalter beauftragt, die Zukunft der Zeitung auszubaldowern.

Wenn Lokalredaktionen schließen, hat das auch zur Folge, dass immer mehr Einzeitungskreise entstehen. Der Zeitungsforscher Horst Röper schreibt dazu:

Inzwischen haben rund 45 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung keine Auswahl mehr, wenn sie sich über das lokale Geschehen am Wohnort informieren wollen. Sie leben diesbezüglich in Monopolgebieten. Zwar werden vielerorts noch zwei unterschiedliche Titel angeboten, aber beide mit identischer Lokalberichterstattung.

Deshalb glaube ich ja auch, dass sich die Verleger bloß verschrieben haben. Und eigentlich das hier auf die Luftballons drucken wollten:

Alternativlogo 'eine Zeitung - eine Stadt'

Und es ist ja nicht nur die Funke-Gruppe, die ausdünnt in NRW:

Die Kölner Zeitungsverlage Heinen und DuMont Schauberg, auch an der Kampagne beteiligt, haben dieses Jahr Lokalredaktionen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ und der „Kölnischen Rundschau“ zusammen gelegt.

Der Dortmunder Verleger Lensing-Wolff (interessanterweise bei der Kampagne nicht mit von der Partie) hat kürzlich angekündigt, die Bochumer und Wittener Lokalredaktionen der „Ruhr Nachrichten“ zu schließen. 2006 hatte sich Lensing bereits aus Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck zurückgezogen.

Im Jahr 2006 verschwand auch die letzte Stadtteilzeitung in Nordrhein-Westfalen: die „Buersche Zeitung“ in Gelsenkirchen. Das Marler Medienhaus Bauer beerdigte sie kurz vor ihrem 125-jährigen Bestehen. Und der Verleger Dirk Ippen stellte die „Mendener Zeitung“ im Jahr 2010 zum 150. Geburtstag ein.

Okay, kurzer Einwand: Die Fakten sprechen natürlich eher gegen Lokalzeitungen. Tageszeitungen insgesamt verlieren bekanntlich seit Jahren an Auflage. 2004 wurden noch so um die 26 Millionen Exemplare gedruckt, deutschlandweit. Heute sind es um die 20 Millionen. Und auch die Werbeerlöse sind weiterhin mies.

Dass die Verlage umdenken, hat also durchaus rationale Gründe. Ob aber ein Rückzug aus dem Lokalen das probate, zukunftsweisende Mittel für Lokalzeitungen ist, kann man ja zumindest mal anzweifeln. Außer man ist Verleger, macht eine Kampagne und weiß auch den Rückzug noch als Angriff zu verklären, worin vor allem Funke-Geschäftsführer sehr geübt sind.

Die Funke-Gruppe hat in den vergangenen Jahren ihre Wurzeln im Lokalen derart rabiat gekappt, dass man sich im Ruhrgebiet vor der „WAZ-Axt“ fürchtet, die immer mal wieder zuschlägt: Hunderte Redakteurs-Stellen wurden abgebaut, Redaktionen geschlossen, zusammengelegt oder outgesourct. Die Leser erfahren davon wenig bis gar nichts, weil die Zeitungen selten über sich selbst berichten.

Und wenn, dann verkaufen die Verleger Kooperationen und Schließungen noch als Erhalt der Pressevielfalt. Oder sie hoffen, dass es lautlos über die Bühne geht. Der ehemalige Funke-Geschäftsführer Christian Nienhaus sagte 2013 einen tollen Satz, als er verkündete, die „Westfälische Rundschau“ werde ohne Redaktion erstellt. Er sagte: „Wir hoffen, dass die Abonnenten davon möglichst wenig merken.“

Diese Leser sollen nun aber eine inhaltslose Kampagne mit ollem Logo bemerken und daraufhin Lokalzeitungen kaufen. Das ist doch bemerkenswert.

Nachtrag, 3.10.2014. Ich war mal in Nordrhein-Westfalen vorige Woche und habe die Kampagne der Lokalzeitungsverleger vor Ort gesucht – und gefunden!

An einer Annahmestelle für Pakete in einem Zeitungsladen. Da lagen – so auf Oberschenkelhöhe, also gut sichtbar – die Postkarten aus, mit denen die Verlage für die Lokalzeitung werben. Auf der Karte soll man ankreuzen, wie oft man eine Tageszeitung kauft und wie wichtig einem die Ressorts und der Anzeigenteil sind. Am Ende der „Umfrage“ mit Gewinnspiel kann man noch ausfüllen, was einem „nicht so gut“ an der Lokalzeitung gefällt, aber da ist nur ganz wenig Platz.

Und jetzt die Quizfrage: Was kann man da wohl so gewinnen, wenn man mitmacht bei einer Lokalzeitungs-Kampagne, die auf Lokalzeitungen aufmerksam machen und für eben diese Lokalzeitungen in NRW begeistern will? Na?

Ein Abo für eine Lokalzeitung?

Och, öhm – nö.

Postkarte der Kampagne "Meine Stadt - meine Zeitung"

Leistungsschutz­recht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an

Wer die Internetsuche von web.de, GMX oder T-Online nutzt, bekommt keine Ergebnisse mehr von „Bild“, „Welt“, „Hannoversche Allgemeine“, „Berliner Zeitung“ und zahlreichen weiteren Online-Angeboten von Zeitungen angezeigt. Die drei Portale haben jene Verlage, die in der VG Media organisiert sind, um Ansprüche aus dem neuen Presse-Leistungsschutzrecht geltend zu machen, ausgelistet.


Betroffen sind unter anderem folgende Seiten:

  • haz.de
  • welt.de
  • bild.de
  • abendblatt.de
  • mopo.de
  • morgenpost.de
  • ksta.de
  • express.de
  • derwesten.de
  • rp-online.de
  • merkur-online.de
  • tz.de
  • waz-online.de
  • goettinger-tageblatt.de
  • op-marburg.de
  • ln-online.de
  • lvz-online.de
  • dnn-online.de
  • shz.de
  • augsburger-allgemeine.de
  • oz-online.de
  • bunte.de
  • berliner-zeitung.de

Inhalte anderer Verlage, die nicht Geld für die Anzeige kurzer Ausschnitte ihrer Inhalte in Suchmaschinen oder Aggregatoren verlangen, werden nach wie vor angezeigt. Nach Angaben des Unternehmens 1&1, zu dem GMX und web.de gehören, wurden alle digitalen verlegerischen Angebote, die die VG Media als Wahrnehmungsberechtigte ausweist, zum 1. August 2014 bis auf weiteres ausgelistet. Anfang Juli hatte die VG Media bekannt gegeben, unter anderem 1&1 auf „Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger“ verklagt zu haben.

1&1-Sprecher Jörg Fries-Lammert begründet die Auslistung auf Nachfrage so:

Die VG Media macht für die von ihr vertretenen Presseverleger Ansprüche nach dem sog. Leistungsschutzrecht geltend. Im Kern geht es unter anderem darum, ab welcher Textlänge und von wem Presseverleger eine Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen verlangen können. Wir sind überzeugt, dass diese Forderungen unbegründet sind. Lediglich vorsorglich haben wir uns entschlossen, hiervon betroffene Angebote auszulisten. Nutzereffekte waren bisher nicht feststellbar.

Der Schritt der Suchmaschinen ist konsequent: Schließlich untersagt das neue Leistungsschutzrecht, das die Verlage unter Führung des Axel-Springer-Verlages und seines Strategen Christoph Keese erkämpft haben, die ungenehmigte Anzeige von Ausschnitten ihrer Inhalte. Ob die sogenannten „Snippets“ in den Ergebnissen von Suchmaschinen davon betroffen sind, ist umstritten — die in der VG Media organisierten Verlage meinen Ja.

Insofern können sie sich also freuen, dass ihre Inhalte nicht mehr von GMX, web.de und T-Online genutzt werden und kein Nutzer dieser Angebote mehr zu ihren Seiten geführt wird.

Die Bedeutung dieser drei Angebote ist nicht groß; der Rückgang des Traffics dürfte für die betroffenen Seiten nur minimal sein. Andere Suchmaschinen wie Yahoo und Bing scheinen die Verlage der Leistungsschutzallianz bislang nicht ausgelistet zu haben.

Dadurch dass GMX, web.de und T-Online anders als Google nicht den Markt dominieren, haben die Verlage keine Handhabe, gegen die Auslistung vorzugehen. Im Fall von Google würden sie einen solchen Schritt als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung interpretieren und versuchen, dagegen juristisch vorzugehen. Die Suchmaschine von Google soll die Verlags-Inhalte, die sie nicht anzeigen darf, anzeigen müssen — und dafür zahlen.

GMX, web.de und T-Online weisen ihre Nutzer nicht darauf hin, dass ihnen bestimmte Seiten bei der Suche nicht mehr angezeigt werden. Es scheint bislang auch niemandem groß aufgefallen zu sein, was den Verlagen, die ihre wertvollen und nun durch ein eigenes Leistungsschutzrecht geschützten Inhalte für unverzichtbar für eine Suchmaschine halten, zu denken geben könnte.

Nachtrag, 15.45 Uhr. Jetzt habe ich auch eine Antwort der Telekom zur Auslistung der Verlagsseiten auf t-online.de bekommen:

Die VG Media und die Deutsche Telekom haben sich in der letzten Zeit über die Lizenzierung der Leistungsschutzrechte von denjenigen Presseverlegern ausgetauscht, die von der VG Media vertreten werden. Man konnte sich allerdings nicht einigen. Die Deutsche Telekom hat sich daher — bis auf Weiteres — entschlossen, ab Ende Juli 2014 die entsprechenden Suchergebnisse auf ihren Portalen so darstellen zu lassen, dass sie eindeutig nicht unter das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse der von der VG Media vertretenen Presseverlage fallen.