Wo Zahlen Karussell fahren: Der überanimierte „Geld-Check“ im Ersten

Am vergangenen Montag lief zum ersten Mal der „Geld-Check“ im Ersten, es ging ums Mieten und Kaufen von Immobilien, und Roberto Cappelluti, der das Thema laut ARD „bei den Menschen abholt“, begann seine Moderation so:

Cappelluti: „Das hier ist der Geld-Check. Heute geht es um Mieten oder Kaufen. Ein Thema, das uns alle angeht, denn wir alle wohnen. Natürlich wohnt nicht jeder in einem Haus auf dem Kopf …

Sprecherin: … aber immer mehr Menschen haben ihn im Kopf: Den Traum von den eigenen vier Wänden.

Ja. Puh.

Cappelluti hängt da scheinbar spinnenartig an der Decke, weil.

Nein, da kommt nichts mehr. Also, jedenfalls kein Sinn. Cappelluti hängt da spinnenartig an der Decke, weil das technisch und architektonisch möglich war. Und wenn man es mit Tricks so aussehen lassen kann, als hinge der Moderator spinnenartig an der Decke, ist das Grund genug für den „Geld-Check“ im Ersten, den Moderator spinnenartig an der Decke hängen zu lassen.

Im Grunde wissen Sie jetzt schon alles, was Sie über diese neue Ratgeber-Reihe im Ersten wissen müssen.

Ich erkläre mir die Entstehung der Sendung so, dass der Hessische Rundfunk, der sonst fast ausschließlich Hessen-Sendungen produziert, gesagt hat: Wenn wir da schon mal was im Ersten machen, soll das richtig nach was aussehen. Man ließ einen Vertreter kommen, der zeigte, was da möglich ist, und die ganze Trickkiste moderner und modischer digitaler Effekte vor den staunenden HR-Redakteuren auskippte. Die HR-Leute sagten: Einmal komplett, bitte!

Vielleicht hat der Vertretertyp dann noch eingewandt, dass so viele Gimmicks auf Kosten des Inhalts gehen könnten, was man beim HR aber nicht besonders beunruhigend fand.

Und so besteht die Übersicht über die Themen der Sendung daraus, dass Cappelluti auf irgendeinem Dorfweg steht und halbdurchsichtige fliegende Karten, die aus einem gleißenden Sinnloch in einem Pfeiler geschossen kommen, weiterschubst oder mit dem Zeigefinger hochschiebt.

Wenn es etwas zu erklären gibt, kracht neben Cappelluti ein virtueller Geld-Check-Container auf die Erde.

Darin befindet sich erst einmal nichts außer, tja. Einer Lüftung? Einem Insektenfänger? Einem beleuchteten Rettungsring? Einem Abfluss? Einem Ding jedenfalls, durch das Cappelluti mit einer sicher cool wirken sollenden Über-Kopf-Bewegung animierte Grafiken herausschnipsen kann.

Wenn er sich Mühe gibt und es ihm egal ist, wie albern er dabei aussieht, kann er da sogar mit dem Finger Datenpunkte rausbritzeln und passgenau in ein Diagramm schubsen.

Die Magie scheint aber gar nicht in der leuchten Ausguss-Verbindung in eine andere Dimension zu stecken, sondern in seinen Fingern. Aus dem Nichts lässt er Zahlen entstehen und spielt mit ihnen Ziehharmonika, bevor sie zerplatzen und nicht einmal einen virtuellen Fleck hinterlassen.

Draußen, in der Stadt, fahren derweil Buchstaben und Zahlen Karussell.

Und unten am Fluss machen marodierende Zahlenbanden erst den Uferweg und dann die Hochhäuser unsicher. Cappelluti hat aber keine Angst, sondern redet mit einer Expertin ungerührt weiter, was man jedoch nicht hört.

Es sind zumeist Animationen von atemberaubender Sinnlosigkeit. Sie visualisieren die Zahlen nicht, erklären keine Zusammenhänge, verdeutlichen keine Entwicklung. Sie sagen nicht: So sehr ist die Miete gestiegen, oder: So viel teurer ist es in München, sondern: Guckt mal, was wir Geiles mit der Technik machen können. Sie sind bloßes Digitalgerödel; Animation gewordener Tand.

Und bevor jemand fragt: Natürlich nutzt der „Geld-Check“ auch den inflationär benutzten Lieblingseffekt deutscher Doku-Macher der letzten fünf Jahre, die sich mitbewegende Bauchbinde.

Sie lassen nichts aus und wissen, was das Publikum erwartet: „Our House“ von Madness erklingt nach nicht einmal 90 Sekunden als Hintergrundmusik.

Nun täte man der Sendung unrecht, wenn man sie auf den Digital-Quatsch reduzierte. Sie ist auch voller Analog-Quatsch.

Je zwei große Schilder, Plexiglassäulen und Buzzer haben die Macher in die Fußgängerzonen und Einkaufszentren geschleppt und dann Passanten aufgefordert, durch einen Tastendruck anzugeben, ob sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind. Cappelluti lässt sich das von einigen Befragten persönlich ins Mikro erzählen. (Immerhin müssen hinterher nicht Susanne Fröhlich und Jörg Thadeusz raten, wer was gesagt hat.)

Die Sprecherin verrät das sensationelle Ergebnis der aufwändigen Buzzer-Stichprobe: „etwa fifty-fifty“. Und ergänzt: „Tatsächlich wohnen in Deutschland etwas mehr als die Hälfte zur Miete.“ Hammer.

Später „checkt“ die Sendung noch, ob Immobilien sexy machen, indem sie 50 Menschen im Einkaufszentrum wählen lässt, welches von zwei Models sie attraktiver finden. Weil Frauen sich (anders als Männer) mehrheitlich für den jeweils angeblichen Eigenheim-Besitzer entschieden, stellt der „Geld-Check“ fest:

Auch wenn es ein altes Klischee bestätigt: Frauen achten bei der Partnerwahl ganz klar auf den sozialen Status der Männer. Und das bedeutet für Männer: Immobilienbesitzer sind keine langweiligen Spießer. Im Gegenteil: Die eigenen vier Wände steigern die Attraktivität. Jetzt auch wissenschaftlich gecheckt!

(„Wissenschaftlich“ hier im Sinne von „nicht wissenschaftlich“.)

„Geld-Check“-Fazit zum Thema Hauskauf am Ende der 45 Minuten: „Nehmen Sie soviel Eigenkapital, wie es geht. Tilgen Sie so hoch wie möglich und nutzen Sie dafür die niedrigen Zinsen. Denken Sie an die zukunftssichere Lage Ihrer Immobilien.“

Tatsache.

Heute abend um 20:15 checkt der „Geld-Check“, wie günstig „online“ ist.

Rainald Becker verschläft „Berliner Runde“

Irgendwer hat gestern vergessen, rechtzeitig die Batterien von Rainald Becker auszuwechseln, und dann reichte sein Akku bei der „Berliner Runde“ nach der Bremer Bürgerschaftswahl gerade nur noch für eine schwungvolle Begrüßung.

Man schimpft ja gerne über Politiker und das, was sie gerade bei solchen Gelegenheiten an Phrasen von sich geben. Andererseits ist es schon eine beachtliche Leistung, im Angesicht eines langsam wegdämmernden Moderators wachzubleiben, geduldig abzuwarten, bis ihm ein Wort eingefallen ist, und auch noch in der Frage, die er formuliert, genug Sinn zu finden, um so etwas ähnliches wie eine Antwort darauf zu improvisieren.

Den politischen Geschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, verblüffte Rainald Becker mit der Frage, ob er sich angesichts der Tatsache, dass die Grünen in Bremen deutlich besser abschnitten als im Bund, nicht langsam Sorgen machen müsste, dass der Partei die Themen verloren gehen.

Für Matthias Höhn von der Linken reihte Becker mühsam folgende Wörter aneinander:

Herr Höhn. Die Linke im Bremen. Beachtliches Ergebnis. Aber … Was heißt das? Im Westen stabilisiert? Wenn man auf andere Länder guckt, sicherlich nicht.

Je weiter die Sendung fortschritt, desto ermatteter war Becker, bis er mit etwa derselben Leidenschaft und Wachheit, demselben Esprit und Interesse moderierte wie RTL-Superschluff Oliver Geißen. Aber sehen Sie selbst:

Ich will nicht ausschließen, dass das Problem bei mir liegt und nicht bei Rainald Becker. Vielleicht hab ich die „Berliner Runde“ zu lange schon nicht mehr gesehen und bin den Umgang mit solchen Sedativa nicht mehr gewohnt.

Andererseits hätte Becker auch genauso gut kurz in die Runde hätte fragen können: „Tja, Bremen. Auch egal, oder?“, und alle hätten mit den Achseln gezuckt, und nach dreißig Sekunden wären sie was trinken oder arbeiten gegangen und die ARD hätte stattdessen einen schönen Naturfilm gezeigt oder was von Loriot.

Becker, der im kommenden Jahr Chefredakteur der ARD wird, hatte sich zur Vorbereitung der Sendung mutmaßlich die Wörter „Nickeligkeiten“ und „Wahlbeteiligung“ auf einen Zettel geschrieben. Passende Fragen dazu wollte er womöglich spontan aus der Situation und dem Wahlergebnis improvisieren. Aber Becker hatte in Wahrheit keine Fragen an die Leute, die eh nur deshalb mit ihm in einem Studio saßen, weil das so üblich ist nach einer Wahl, sogar bei einer, die CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer bösartig aber treffend eine „Kommunalwahl“ nannte.

Gegen Ende dieser halben Stunde fragte Becker nicht sich, aber die Politiker, wie das kommt, dass so wenige Leute wählen gehen. CDU-Generalsekretär Peter Tauber antwortete, dass man sich immer wieder selbstkritisch hinterfragen müsse, „ob die Art, wie wir reden, wie wir auftreten, wie wir wirken, dazu führt, dass Menschen zuhören. Ob heute viele zugehört haben, wird man ja an der Einschaltquote sehen.“ Becker widersprach: „Einschaltquoten sind da ein ganz schlechter Gradmesser“, und musste lachen.

„Vote to Keep Britain Great“

Angelsächsische Journalisten, erklärt Roland Tichy, sähen sich anders als deutsche weniger als „Meinungslenker“ denn als „Nachrichten-Geber“. Nun, in der Praxis sah das in den letzten Tagen vor der heutigen Unterhauswahl auf den Titelseiten der britischen Tageszeitungen so aus:

Die gelegentlich immer noch als „seriös“ und „renommiert“ beschriebene „Times“ machte vor zwei Wochen mit einer Schlagzeile auf, wonach jede Familie, deren Mitglieder arbeiten, unter einer Labour-Regierung 1000 Pfund mehr Steuern zahlen müsse. Wenige Tage später musste sie das widerrufen: Die Rechnung beruhte auf der falschen Annahme, dass die Steuererhöhungen, die Labour plant, voll von solchen Familien getragen werden müssten. In Wahrheit treffen sie zum größten Teil nur die reichsten Familien oder nur Unternehmen. Die Korrektur ihrer Schlagzeile versteckte die „Times“ unauffällig im Inneren.

Der Chefredakteur des „Daily Telegraph“ schrieb heute eine Mail an seine Leser, in der er sie warnte, dass es sich um die wichtigste Unterhauswahl seit 1979 handele, und sie drängte, unbedingt die Konservative Partei zu wählen.

[Titelseiten via Tomorrowspaperstoday]

Die „Huffington Post“ zieht’s nach Kassel, Germany

Die nächste documenta ist ja erst im Jahr 2017, aber lassen Sie uns trotzdem kurz über Kassel sprechen. Vorigen Donnerstag, um 15:12 Uhr, vermeldete die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ dies:

Screenshot HNA.de

Im Text dazu ist zu lesen, dass die Stadt Kassel (Hessen) die „magische Marke von 200.000 Einwohnern“ erst mal nicht knacken werde. Frühestens 2028 könnte sich die Stadt diesem Wert annähern, allerdings gebe es auch positivere Prognosen. Aber nun steht das erst mal so da, groß: Kassel wächst eher langsam.

20 Minuten später, um 15:32 Uhr, verkündet die deutsche „Huffington Post“:

Screenshot huffingtonpost.de

Und zwar: ausnahmslos alle!

Weshalb das so ist, dafür hat sich der Autor elf Punkte ausgedacht. Wobei es in zehn Punkten vor allem darum geht, weshalb Städte wie Berlin, München oder Hamburg bald abgemeldet sein werden. Am Rande wird noch erwähnt, dass auch Erfurt, Marburg, Fulda und Göttingen „Juwelen“ seien, ganz besonders aber dieses Kassel. Und wer darüber „immer noch“ lache, „hat nichts verstanden“.

Die Gründe, die laut „Huffington Post“ für Kassel sprechen: Es gibt Berge und Wälder, die Mieten sind günstig, und die Uni boomt. Zudem habe Kassel kulturell „einiges zu bieten“, was man vor allem an der documenta sehe, die alle fünf Jahre stattfindet. Und, wichtiger Punkt: Man kommt gut weg aus Kassel; „beinahe jede größere deutsche Stadt“ erreiche man „in etwas mehr als drei Stunden per Bahn“. Für den Fall, dass es einem mal zu schön oder zu spannend wird in Kassel.

Bei der „HNA“ haben sie den Text auch gelesen. Und weil sie dort nicht alleine die Köpfe schütteln wollten, haben sie den Text einem Professor für Stadtentwicklung gezeigt, der in Kassel arbeitet. Der Professor hat viel einzuwenden gegen die These, Kassel entwickle sich zum neuen Epizentrum der Republik. Gleich eingangs sagt er im Interview: „Das ist Quatsch.“ Und er schließt mit dem Fazit:

Kassel wird weiter in bescheidenem Maße wachsen – aber aus sich selbst heraus und weniger, weil jemand gezielt nach Kassel sucht.

Tjoah.

Aber was macht man jetzt als Regionalzeitung aus einem netten Trend, der gar keiner ist? Man kann den Kasselanern ja nicht vollends die Hoffnung rauben, nachher setzen sie sich noch alle in einen Zug nach Berlin (Fahrtzeit: etwas weniger als drei Stunden), und dann wäre Kassel leer. Also darf es wenigstens in der Überschrift so aussehen, als spräche die Welt über Kassel und nicht nur der Münchner Ableger einer amerikanischen Online-Postille.

HNA Ausriss 28.4.2015

„US-Zeitung lobt Kassel“ – klingt doch gleich viel besser. Wer käme da auf die Idee, dass der Autor des Lobs aus Frankenberg (Eder) stammt, nur eine Autostunde entfernt von Kassel (Fahrtzeit mit dem Zug: rund zwei Stunden).

Frankenberg hat rund 18.000 Einwohner und ist, ausweislich einiger Fotos, ganz hübsch. Die Fotos legen allerdings auch den Verdacht nahe, dass „Alle wollen nach Kassel“ ein bekanntes Gefühl ist, wenn man da wohnt. Kassel ist womöglich ein Sehnsuchtsort, jedenfalls für Frankenberger.

Und dieses Frankenberg-Kassel-Gefühl ist jetzt versehentlich in der „Huffington Post“ zum nationalen Trend ausgerufen worden. Rund 7.000 Menschen gefällt das. Und der Autor wohnt (noch) in Berlin.

Nachtrag, 30. April 2015. Autor Sebastian Christ hat noch mal was geschrieben.

Ausgewandert, eingesperrt, abgetaucht: Für Kritiker ist in Aserbaidschan kein Platz mehr

Krautreporter

Der Eurovision Song Contest 2012 war eine Gelegenheit für Aserbaidschan, sich der Weltöffentlichkeit in strahlendem Licht zu präsentieren – aber auch für Kritiker, auf Missstände im Land hinzuweisen. Doch alle Hoffnungen auf positive Veränderungen durch die internationale Aufmerksamkeit wurden enttäuscht: Um die Menschenrechte steht es so schlecht wie noch nie.

Der Eurovision Song Contest 2012 war eine Gelegenheit für Aserbaidschan, sich der Weltöffentlichkeit in strahlendem Licht zu präsentieren – aber auch für Kritiker, auf Missstände im Land hinzuweisen. Doch alle Hoffnungen auf positive Veränderungen durch die internationale Aufmerksamkeit wurden enttäuscht: Um die Menschenrechte steht es so schlecht wie noch nie.

Wenn im Juni die ersten European Games in Baku stattfinden, eine europäische Ausgabe der Olympischen Spiele, stehen die Chancen gut, dass sie nicht wie der Eurovision Song Contest (ESC) 2012 von Protesten aserbaidschanischer Bürgerrechtler überschattet werden. Denn die sind inzwischen fast alle im Gefängnis oder untergetaucht. Von den Aktivisten, die ich vor drei Jahren beim Grand Prix in Baku getroffen habe, ist keiner mehr frei.

Ich war damals zweimal vor Ort, um für den „Spiegel“ und ein eigenes Videoblog zu berichten. Ich sah ein Land, dessen Regierung wild entschlossen war, die seltene Gelegenheit zu nutzen, sich der Welt in prächtigster Form zu präsentieren, als wohlhabende, moderne, weltoffene Nation. Den Kritikern, die fragten, ob man einem zweifelhaften Regime eine solche Bühne bieten sollte, hielt die Eurovision als Veranstalterin des Grand-Prix deshalb entgegen:

„Die Regierung von Aserbaidschan ist sich bewusst, dass der ESC in Baku dafür sorgen wird, dass das Land international genauer unter die Lupe genommen wird. Die Veranstaltung könnte daher einen Anlass für Verständnis und Fortschritt bieten.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel zog später indirekt eine positive Bilanz. Im Zusammenhang mit der Diskussion um einen Boykott der Olympischen Winterspiele in Sotchi nannte sie Aserbaidschan vor eineinhalb Jahren als positives Beispiel für die Veränderungen, die ein internationales Großereignis in einem heiklen Land bewirken kann. In Wahrheit steht der Fall Aserbaidschan für das Gegenteil. Die Hoffnung, dass die internationale Aufmerksamkeit nicht nur dem Regime nutzt, das sich der Weltöffentlichkeit im besten Licht präsentiert, sondern auch der Kritik eine Bühne bietet und positiven Wandel bewirken kann, hat sich vollständig als Illusion erwiesen. Die Situation ist sogar schlimmer geworden.

Aserbaidschan ist ein besonderes Land im entferntesten Zipfel von Europa, jenseits des Kaukasus, zwischen Russland und dem Iran. Es ist, trotz fast ausschließlich muslimischer Bevölkerung, ein säkularer Staat. Er orientiert sich nach Westen, verfügt dank Öl über Geld, ist ein begehrter Handelspartner und ein Stabilitätsanker in einer unruhigen Region.

Das mit der Stabilität liegt nicht zuletzt daran, dass Präsident Ilham Alijew alles ausgeschaltet hat, was seine Macht bedrohen könnte, lästige Dinge wie echte Opposition, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Bürgerrechte gibt es auf dem Papier.

“Ich war schon zweimal im Gefängnis, und ich mache jetzt mal eine kleine Pause“, sagt Emin Milli lakonisch. Der Dissident hat das Land verlassen. Von Berlin aus betreibt er seit zwei Jahren das Online- Angebot Meydan.tv, eine alternative Informationsquelle mit Nachrichten aus Aserbaidschan. Im Land selbst könnte er einen solchen Kanal nicht produzieren, sagt er. Meydan.tv wäre illegal, weil es beim Justizministerium registriert werden müsste und man die nötigen Zusagen nicht bekäme.

Der Chef der aserbaidschanischen Präsidialverwaltung hat den Meydan.tv-Machern vorgeworfen, sie wollten „gewaltsam die verfassungsmäßige Ordnung Aserbaidschans umstürzen“. Milli weiß nicht, ob er darüber lachen oder weinen soll, dass das Regime ihn als so großen Feind darstellt – angesichts der winzigen Zahl und der schlechten Ausstattung seiner Helfer im Land. „Ich denke nicht, dass ich das Regime zerstöre“, sagt er.

Was ist das überhaupt für ein System? Eine Diktatur? Ein autoritäres Regime? Milli findet den Begriff „neo-totalitärer Staat“ am treffendsten. Es sei keine reine Diktatur; man könne zum Beispiel gegen die Regierung demonstrieren – weit entfernt von allen Orten, wo man Aufmerksamkeit erregt, als ritualisierter, sinnloser Protest. Ein „ziemlich zivilisiertes, neo-totalitäres Regime“ sei das: Wer zum Beispiel heikle Recherchen über Korruption in der Regierung veröffentlichen will, dem kann es passieren, dass er erst Geld angeboten bekommt, um zu schweigen, und ihm dann erst mit Gefängnis gedroht wird.

Aserbaidschan will beachtet und geliebt werden und gibt viel Geld dafür aus, die Welt zu beeindrucken. Dafür entstehen dort die atemberaubendsten Gebäude. Lobbyisten und willige Politiker in aller Welt sorgen dafür, dass das autoritäre Regime in einem guten Licht dasteht.

Events wie der Eurovision Song Contest, die European Games (für deren Premiere sich außer Baku niemand beworben hatte) und die Olympischen Spiele (um die sich Baku hartnäckig bewirbt), sollen für Aufmerksamkeit und Prestige sorgen.

Sie sind aber natürlich auch eine Gelegenheit, auf die Missstände im Land hinzuweisen, auf politische Gefangene und die Willkür der Justiz. Im Umfeld des Eurovision Song Contest mühten sich die einheimischen Bürgerrechtler, unterstützt durch Organisationen wie Human Rights Watch, nach Kräften. Sie luden zu Pressekonferenzen, gaben Interviews, organisierten Demonstrationen und versuchten (letztlich vergeblich), unter dem Namen „Sing for Democracy“ ein Konzert auf die Beine zu stellen.

Es wirkte manchmal rührend bemüht, wie sie das Interesse der anwesenden Journalisten gewinnen wollten und sich lautstark in Hotel-Konferenzräumen mit Vertretern der Regierung stritten. Es war ganz offenkundig keine Massenbewegung.

Wenn Emin Milli zu internationalen Konferenzen zum Thema Pressefreiheit geht, hat er immer Probleme, Interesse für sein Land zu wecken: „Die Tragödie ist nicht groß genug. In Usbekistan gibt es über 10.000 politische Gefangene; in Aserbaidschan 100. Niemand stirbt auf der Straße. Seit 2005 gab es nur zwei Fälle, wo Oppositionelle ermordet wurden.“

Es wäre leicht, daraus zu schließen, dass die Situation in Aserbaidschan nicht so schlimm ist. Es ist andererseits Ausdruck davon, wie gut die Diktatur funktioniert. Das System der Angst ist so perfekt und die Herrschaft des Regimes wirkt so alternativlos, dass es gar keinen großen Widerstand mehr gibt, der niedergeschlagen werden müsste.

Es herrscht weicher Autoritarismus statt brutaler Unterdrückung. Dafür genügt es, gelegentlich ein Exempel zu statuieren, wie 2009 an Emin Milli. Er hatte mit einem Freund ein satirisches Video gedreht. Wenig später wurden beide von Fremden angepöbelt und daraufhin wegen Hooliganismus verhaftet und verurteilt. Ein Berater des früheren Präsidenten Heydar Alijew (dem Vater des heutigen Präsidenten) sagte der „New York Times“: „Das mag Ihnen absurd erscheinen, uns aber sehr vernünftig. Wenn zwei Blogger auf diese Weise bestraft werden, gibt es keinen dritten.“

Milli beschreibt, dass der Druck auf Kritiker oft auch über den Umweg von Freunden oder Familienangehörigen passiert. Nicht der Aktivist selbst gerät ins Visier der Behörden, sondern seine Verwandten bekommen Probleme zum Beispiel am Arbeitsplatz – und drängen ihn

dann, mit der unerwünschten Aktivität aufzuhören, um ihnen das Leben nicht so schwer zu machen, werfen ihm Egoismus und Verantwortungslosigkeit vor, weil er nicht an die Konsequenzen für seine Familie denkt. Manchmal muss der Staat selbst überhaupt nicht tätig werden, die Furcht davor reicht aus; die Gesellschaft organisiert den Druck auf die Abweichler alleine.

Das kleine Grüppchen von Aktivisten, die sich nicht einschüchtern ließen und den Eurovision Song Contest nutzten, um auf die demokratischen Defizite hinter der Glitzerfassade hinzuweisen, stellte eigentlich keine große Bedrohung für das System dar. Aber schon während der Veranstaltung sagten Experten voraus, dass sich das Regime hinterher, wenn die ausländischen Journalisten wieder abgereist sind, an diesen Leuten rächen würde.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch legte im Sommer 2013 einen Bericht vor, in dem sie feststellte:

„Seit einigen Jahren schon macht Aserbaidschan Rückschritte in Sachen Meinungs-, Versammlungs– und Vereinigungs-Freiheit, aber seit Mitte 2012 ist die Lage dramatisch schlechter geworden. Seitdem bemüht sich die Regierung gezielt, oppositionelle Aktivitäten einzudämmen, öffentliche Korruptionsvorwürfe und andere Kritik an der Regierung zu bestrafen und Nichtregierungsorganisationen stärker zu kontrollieren.“

Im vergangenen Jahr wurde es noch schlimmer. Ein prominenter Bürgerrechtler nach dem anderen wurde unter dubiosen Anschuldigungen verhaftet, wie Amnesty International dokumentiert:

  • Khadija Ismayilova, eine bekannte investigative Journalistin, die mit ihren Recherchen immer wieder dubiose Geschäfte der Präsidentenfamilie enthüllt hat.
  • Leila Junus, eine zähe, kleine Frau, die ich in Baku mehrmals getroffen habe und die seit vielen Jahren unermüdlich die Rechtsverstöße des Regimes anprangert und für einen Dialog mit dem verfeindeten Armenien wirbt. Sie ist nach Angaben ihrer Tochter sehr krank.
  • Auch ihr Mann Arif kam ins Gefängnis.
  • Intigam Alijew, Chef der Organisation „Legal Education Society“, die rechtliche Unterstützung für unterprivilegierte Gruppen organisiert.
  • Rasul Jafarow, der vor dem Eurovision Song Contest die Kampagne „Sing for Democracy“ ins Leben gerufen hat.
  • Der Menschenrechtler Emin Husejnow, der während des Eurovision Song Contest einer der sichtbarsten Wortführer der Bürgerrechtler war, musste damit rechnen, ebenfalls verhaftet zu werden, und tauchte im August 2014 unter. Das Schweizer Fernsehen enthüllte im Februar, dass er in die Schweizer Botschaft in Baku geflohen ist.

60 unabhängige Nichtregierungsorganisationen seien 2014 de facto geschlossen worden, sagt Emin Milli, ihre Bankkonten eingefroren. „Es gibt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Art von Selbstorganisation.“ So schlimm wie heute sei es noch nie gewesen.

Celia Davies, eine englische Helferin, die ich 2012 bei Emin Husejnows Institute for Reporters‘ Freedom and Safety IRFS in Baku getroffen habe, beschreibt, wie sich die Lage seitdem verändert hat:

„Als ich im Herbst 2012 wegging, waren wir eine Organisation von 30 Leuten, mit einer Gruppe von Journalisten, die Inhalte für einen Online- Kanal produzierte, örtliche Journalisten ausbildete und internationale Menschenrechts-Kampagnen organisiert. Jetzt sind zwei Leute übrig: ein Anwalt und ein Übersetzter, 24 beziehungsweise 23 Jahre alt. Sie arbeiten von zu Hause, weil das Büro versiegelt ist. Sie benutzen ihre eigenen Computer, weil die ganze Ausrüstung bei einer Polizeidurchsuchung beschlagnahmt wurde. Sie arbeiten unentgeltlich, weil das Bankkonto der Organisation eingefroren wurde.“

Ende vergangenen Jahres haben die aserbaidschanischen Behörden auch das Büro von Radio Liberty in Baku durchsucht und geschlossen und Mitarbeiter festgenommen.

Warum geht der aserbaidschanische Staat so rigoros gegen seine Kritiker vor – wenn die ihm nicht einmal wirklich gefährlich werden konnten? „Ich glaube, jede Maschine hat ihre eigene Logik“, sagt Emin Milli. „Es muss einfach jemand verhaftet werden, denn der Sicherheitsapparat muss Berichte schreiben, muss sich rechtfertigen, muss zeigen, dass er noch gebraucht wird.“

Vor allem aber müsse die Angst in der Gesellschaft erhalten bleiben. „Wenn Leute gegen das Regime arbeiten können und keine Konsequenzen erfahren, kann es ganz schnell gehen, dass solche Regime kaputtgehen“, sagt Milli. „Die Gewalt als Routine muss immer da sein.“

Er vergleicht den Umgang der Regierung mit den Bürgerrechtlern mit dem mit einer lästigen Mücke. „Du kannst sie tolerieren, denn sie ändert nichts an deinem Leben. Aber sie stört halt. Und dann willst du, dass sie weg ist. Das ist netter.“

Das rigorose Vorgehen gegen die Bürgerrechtler im Land zeigt aber auch, dass die Regierung nicht mehr glaubt, einen Anschein wahren zu müssen. Die Kampagne gegen die Opposition im vergangenen Jahr fiel in die Zeit, als Aserbaidschan den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates hatte. Der Europarat fühlt sich eigentlich ausdrücklich dem Einsatz für Menschenrechte, demokratische Grundsätze und rechtsstaatliche Prinzipien verpflichtet.

Für Aserbaidschan offenbar kein Anlass, zumindest so etwas guten Willen zu demonstrieren – im Gegenteil. Allerdings hat das Land das Gremium nach Ansicht von Kritikern ohnehin längst von innen ausgehöhlt, wie Emin Milli meint – und zwar dadurch, dass es die entscheidenden Leute im Europarat kaufte – durch Einladungen nach

Auch die internationale Aufmerksamkeit, die jetzt mit den European Games verbunden ist, scheint Aserbaidschan nicht zu fürchten. Womöglich würde es einen besseren Eindruck machen, wenn nicht fast die ganzen bekannten Kämpfer für Menschenrechte im Land verhaftet, verurteilt oder abgetaucht wären. Womöglich klängen dann auch die Appelle von Amnesty International, Human Rights Watch und ähnlichen Organisationen nicht ganz so dringlich. Aber womöglich ist es der Weltöffentlichkeit auch einfach: egal.

In den vergangenen zwei Wochen sind Rasul Jafarow und Intigam Alijew zu rund siebenjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Christoph Strässer, der Menschenrechts-Beauftragte der Bundesregierung, nennt die Urteile „unverhältnismäßig hart“. Die Prozesse seien nach Ansicht aller unabhängigen Beobachter von schweren Verfahrensfehlern gekennzeichnet gewesen.

„Es ist gut, wählen zu können“, sagte Anke Engelke während der Punkte-Bekanntgabe beim Grand Prix. „Und es ist gut, eine Wahl zu haben. Viel Glück auf Deiner Reise, Aserbaidschan! Europa beobachtet Dich!“

Auch das war natürlich eine Illusion.

Beruf: Youtuber

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung

Marti Fischer macht als „The Clavinover“ mit Talent und Erfolg Musik und Quatsch im Internet.

Es läuft für Marti Fischer. Er hat in der deutschen Version von „Spongebob Schwammkopf 3D“ Möwe #1 gesprochen. Er hat bei einer Vorführung des Films Santiago Ziesmer getroffen, die deutsche Stimme von Steve Buscemi und Spongebob Schwammkopf, und mit ihm ein Instagram-Foto gemacht. Er hat bei mehreren Fernsehshows mitgewirkt, als Stimmenimitator, Sidekick und Comedian. Er wird demnächst ein eigenes Album aufnehmen, mit einer richtigen Plattenfirma. Er kann davon leben, das zu machen, was er immer schon machen wollte: Musik und Quatsch.

Zu verdanken hat er das Youtube. Die Videoplattform von Google ist für eine unüberschaubare Zahl junger Menschen ein Ort geworden, wo sie sich darstellen und ausleben. Sie zeigen, was sie können, auch wenn das oft nicht mehr ist als genau das: sich in einer Form präsentieren, die andere dazu bringt, sich das anzusehen, so sinnlos das für Außenstehende auch wirken mag.

Aber einige der Selbstdarsteller haben ein Talent, das über das der Selbstdarstellung hinausgeht. Sie nutzen Youtube, um Geschichten zu erzählen, Musik zu machen, Filme zu produzieren, Akrobatik zu präsentieren.

Marti Fischer ist so einer. „Wie geht eigentlich Musik“ heißt seine beste Reihe. In jeder Folge erklärt er ein Genre, indem er es in seine Bestandteile zerlegt. Er tut das auf seine überdrehte Art, hampelnd und Grimassen ziehend – aber vor allem, indem er die Instrumente spielt. Eines nach dem anderen nimmt er auf, schichtet Ebene auf Ebene, bis am Ende ein selbstkomponierter, aber klassischer Soul-, Blues-, House- oder sogar Schlager-Titel entsteht, den er dann in einem liebevoll inszenierten Video zum Besten gibt. Man könnte das sofort als Schulfernsehen ausstrahlen (wenn es nicht die dafür mutmaßlich zulässigen Grenzwerte für Spaß beim Machen und Zuschauen sprengen würde). Schüler und Lehrer haben schon gefragt, ob sie seine Videos im Musikunterricht zeigen können.

„The Clavinover“ nennt sich Marti Fischer auf Youtube, nach dem ersten Keyboard, das er als Kind bekam. Seinen Durchbruch schaffte der heute 24-Jährige vor fünf Jahren, als er mit einem Video, in dem er die Stimmen von achtzehn Prominenten imitierte, den „Secret Talents Award“ gewann. Das verschaffte ihm nicht nur ein Preisgeld von 10 000 Euro, die er in eine Synchronsprecher-Ausbildung investierte, sondern auch so viel Aufmerksamkeit für seine Youtube-Aktivitäten, dass er auf das geplante Musik-Studium erst einmal verzichtete. „Ich habe damals gemerkt: Das könnte mir sehr viel mehr Spaß machen, als Lehrer zu werden, wie ich eigentlich vorhatte.“

Im Jahr zuvor hatte Fischer sich bei vier Universitäten beworben, alle Aufnahmeprüfungen bestanden, nur leider das Abitur nicht. Nun hatte er das Abitur, aber eben auch diesen Youtube-Preis, und so warf er seine Planung über den Haufen und bereut es nicht. „Sonst wär‘ ich nicht da, wo ich jetzt bin.“

Er machte dann vor allem Stimmenimitationen, die sich die Zuschauer wünschen konnten, und litt ein bisschen darunter, dass sein Kanal so „unstet“ wuchs, was auch daran lag, dass er so „unstet“ Videos postete. „Ich wollte mich von Y-Titty“ – einer der ersten erfolgreichen Youtube-Gruppen – „schon insoweit absetzen, dass ich auf Klasse statt Masse setze. Was ich nicht verstanden hatte: Dass man auf Youtube guten Content regelmäßig produzieren muss.“

Der nächste Schub kam 2013, als er eine eigene Version von „Chabos wissen, wer der Babo ist“ aufnahm, nachdem er den Hit von Haftbefehl dauernd hören musste. Den schwer verständlichen kurdischen Akzent ersetzte er durch die deutlichst denkbare Artikulation – und machte aus dem Rap eine Jazz-Version, gesungen mit den Stimmen von Max Raabe und Bürger Lars Dietrich. Dazu drehte er mit einem Freund ein Musikvideo in seiner Heimat Salzgitter. Fast fünf Millionen Mal ist das Video abgerufen worden.

Er brauchte aber etwas, um die neuen Fans und Abonnenten, die ihm dieser Hit bescherte, bei Laune zu halten; etwas, das er – bei allem Hang zur Prokrastination – einigermaßen regelmäßig produzieren konnte. In einem kleineren Zweitkanal hatte er schon damit begonnen, mit einer Loopmaschine zu spielen. Aus einzelnen Geräuschen, Effekten, Rhythmen und Melodien, die er einspielt und die endlos wiederholt und kombiniert werden, setzt er nach und nach Songs zusammen: „Ein Loop zwischendurch“. Und weil auf Youtube die Nähe zum Publikum besonders groß und wichtig ist, fragte er die inzwischen hunderttausend Fans auf seinem Hauptkanal, ob das etwas wäre, was ihnen auch gefallen würde.

Die Resonanz war gut, und so gibt es nun regelmäßig Loops zwischendurch, oft mit Gästen, die, während er mit Knöpfen und Instrumenten hantiert, Gesang beisteuern. Passend zur Pollensaison hat er gerade mit einem Kollegen namens Gniechel einen Allergikersong produziert, der im Wesentlichen aus geloopten Schniefern, Schnupfern und Hustern besteht.

Im wahren Leben ist Marti Fischer nicht ganz so hyperaktiv wie in seinen Videos, in denen er alles, was gelingt oder schiefgeht, mit Grimassen, Sprüchen oder Geräuschen kommentieren muss. Das ist nicht ganz unanstrengend und scheint die These zu bestätigen, dass eine ordentliche Aufmerksamkeitsdefizitstörung die beste Voraussetzung fürs Machen und Ansehen von Youtube-Videos ist. Sein Kopf ist voll von Otto-, Helge-Schneider- und Bulli-Reflexen und -Klamaukfetzen, „dieses ganze Püree hat sich irgendwann in mir manifestiert und wollte wieder heraus“, sagt er. „Ich glaube, ich höre mich selbst auch sehr gern sprechen, was für den Job sehr wichtig ist. So eine gewisse Selbstverliebtheit ist ganz praktisch.“

Er produziert alles in seinem schmalen, 15-Quadratmeter-WG-Zimmer in Berlin-Prenzlauer-Berg, neben dem ungemachten Bett, zwischen Gerümpel, Kleiderschrank und einem Regal, auf dem der „Secret Talent Award“ in Form eines Springteufels steht. Seine Mitbewohner sind auch Youtuber, die mit Knowhow, Technik und Kritik helfen.

Demnächst zieht er mit dem größten Teil seiner Technik in ein Büro. Er ist Teil einer Gruppe ambitionierter Web-Video-Macher, die sich „301 plus“ nennen und gemeinsame Arbeitsräume beziehen wollen. Fischer malt sich das aus als einen Traum von Professionalität und Kreativität: „Da werde ich jeden Tag drinsitzen und amtlich mein Ding durchziehen, stringent und kontinuierlich an meinen Youtube-Videos und den ganzen Projekten arbeiten.“ Von einer „gesunden Regelmäßigkeit“ träumt er. Und davon, irgendwann mit einigen der bekannten Leute, die er imitiert und parodiert hat, gemeinsam Videos und Musik zu machen. Das große Youtuber-Netzwerk Mediakraft wird er, wie so viele bekannte Kollegen, im Herbst verlassen.

„Youtube ist eine der besten Möglichkeiten, sich in einem audiovisuellen Medium auszudrücken, wie man es möchte, ohne dass einem einer sagt, was man zu tun und zu lassen hat“, sagt Fischer. „Und die beste Möglichkeit für den direkten Kontakt mit den Zuschauern.“

Online funktioniert diese Nähe besser als im analogen Leben. Als er im vergangenen Jahr bei den Videodays in Köln die verrückte Idee hatte, den Backstagebereich zu verlassen und einfach mal den Merchandising-Stand zu besuchen, musste er den Versuch trotz Begleitung eines eigenen Sicherheitsmannes abbrechen. Er wurde von zu vielen Fans belagert, die ein Selfie wollten oder ein Autogramm oder ihm ihr Handy hinhielten, damit er mit der Freundin sprach, die leider nicht kommen konnte.

Was Journalisten alles Wurst ist

Für den britischen Premierminister David Cameron läuft es gerade richtig gut. In einem Monat, Anfang Mai, sind in Großbritannien Unterhauswahlen, was ganz spannend wird, weil das unter Umständen auch Bedeutung hat für die EU. Und wie immer im Wahlkampf geht es deshalb um harte Themen, um Inhalte, ist ja klar.

Vor ein paar Tagen zum Beispiel machte die Nachricht die Runde, dass Cameron nicht richtig essen kann bzw. falsch isst, weil er bei einem Gartenfest an einem Tisch saß und – halten Sie sich fest: einen Hotdog mit Messer und Gabel verzehrte. Worüber die feinen Briten dann gegackert haben. Und woraus man natürlich auch als deutschsprachiger Journalist viele tolle Überschriften basteln kann.

Screenshot "Rheinische Post" 8.3.2015(„Rheinische Post“)

Screenshot "heute.at" 8.4.2015(„Heute.at“)

Screenshot "20 Minuten" 8.4.2015(„20 Minuten“)

Jawoll, „das Volk tobt“! Und seit es sich ausgetobt hat, hält sich „das Volk“ jetzt den Bauch vor Lachen, es kugelt sich, und Journalisten schenkelklopfen dazu den Takt dieses Hohn-und-Spott-Liedes, denn, und nun halten Sie sich bitte noch mal fest: Es ist ein weiteres unheimlich krasses Foto aufgetaucht.

Süß, die Kleine, nicht? Wie sie da liegt und schläft, weil der olle Cameron ja ein so langweiliger Mensch ist, bei dem alle sofort kollektiv ins Koma plumpsen, sobald sie seiner ansichtig werden. Und diese Politik! Und der Anzug! Und wenn der dann noch aus einem Kinderbuch vorliest – schnarch! So ungefähr klingt das gerade in vielen (vor allem britischen) Medien, die über Camerons Besuch in der Sacred Heart Primary School berichten. Aber auch deutsche Journalisten stürzen sich inzwischen auf die neue vermeintliche Wahlkampf-Panne des Premiers.

Screenshot "Die Welt" 10.4.2015(„Die Welt“)

Screenshot "Rheinische Post" 10.4.2015(„Rheinische Post“)

Screenshot "t-online.de" 10.4.2015(„t-online.de“)

Das ist schon toll, was da so alles über den Premier geschrieben steht, über den „abgehobenen Snob“, den „volksfremden Snob“, den einfach nur „Snob“, der „weltfremd und langweilig“ sei, was ja nun dieses Foto wieder mal belege. „Die unfreiwillige Botschaft“ des Bildes sei, schreibt die „Rheinische Post“ freiwillig: „Cameron langweilt seine Untertanen bis in den Tiefschlaf.“

Glücklicherweise existieren etliche Fotos von der Situation, und es gibt auch Videos, die zeigen, widewidewie sich Journalisten die Welt zurechtbiegen; wie sie ein schnödes Foto, einen einzigen Augenblick hochjazzen; wie erneut eine Geste mehr zählt, als jede inhaltliche Annäherung, auch wenn es dieses Mal kein Stinkefinger ist. Manche Journalisten lernen halt nicht dazu, da können noch unendlich viele gefälschte oder verfälschende Fotos oder Videos kursieren – immer dasselbe Spiel.

Tatsächlich war es ganz vergnügt in der Klasse. Die Kinder gibbelten, der Premier machte einen eher lockeren Eindruck. Cameron las aus einem Buch vor und animierte das Mädchen, mitzulesen, laut, vor allen anderen. Als sie ein Wort partout nicht herausbekam, schlief sie nicht augenblicklich aus Langeweile ein, sondern ließ eher aus Scham und kichernd ihren Kopf auf die Tischplatte sinken.

Während es bis hierhin eher still war im Klassenzimmer, schnatterten nun, im kurzen Kopf-Tisch-Moment, die Kameras der Journalisten so wild, wie sich die Fotos jetzt im Netz verbreiten. Und als ob es nicht schon kurios genug wäre, dass sich Journalisten heutzutage nicht kurz fragen, ob das Bild tatsächlich das zeigt, was man auf den ersten Blick denken könnte – einige haben sich das wohl gefragt und wissen, dass die Story nicht so ganz stimmt, schreiben es aber trotzdem auf.

Die „Welt“ titelt groß: „Der britische Premier dilettiert im Wahlkampf: Er langweilt die Jüngsten im Kindergarten und isst Hotdog mit Messer und Gabel.“ Im Text wird das dann wieder eingeschränkt, aber so eine Überschrift ist ja auch einfach zu gut. Bei t-online.de ist es in etwa das Gleiche. Und besonders bräsig, aber erwartbar, schafft die „Huffington Post“ die gleichzeitige Rolle vor- und rückwärts.

Screenshot "Huffington Post" 10.4.2015

Das steht da so, als Überschrift. Im Text, in dem auch das Video aus der Schule eingebaut ist, steht dann wenig bis gar nichts, außer eben, dass Cameron als „Snob“ gelte, der einen Hotdog mit Messer und Gabel esse, und dass nun auch der Auftritt in der Grundschule „nach hinten los“ ging. Im letzten Absatz dann:

Dass das Bild aus dem Zusammenhang gerissen und das Mädchen den Kopf eigentlich auf den Tisch hat fallen lassen, weil ihr eine Antwort auf eine Frage Camerons nicht eingefallen ist, interessiert die Öffentlichkeit nicht.

Naja, und die „Huffington Post“ offenbar auch nur so halb.

Wie der Vizechef von Spiegel-TV einen Halterner Schüler einschüchtert

Spiegel-TV bestreitet, in Haltern in der vergangenen Woche an den Türen von Betroffenen des Airbus-Absturzes geklingelt zu haben. Mika Baumeister, ein 18-jähriger Schüler des Joseph-König-Gymnasiums, das bei dem Absturz viele Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen verlor, hatte dem RTL-Magazin das – unter anderem – vorgeworfen.

An „keiner einzigen Tür“ habe man geklingelt, widerspricht David Walden, der als Spiegel-TV-Redakteur vor Ort war, auf Twitter. Baumeister beruft sich auf die Aussagen von Angehörigen. Es entwickelt sich daraufhin folgender Dialog zwischen ihm und Thomas Heise, dem stellvertretenden Chefredakteur von Spiegel-TV:

Der Vizechef von Spiegel-TV droht einem Teenager aus Haltern mit harschen Worten und juristischen Schritten und baut eine Drohkulisse auf: Wir, der große „Spiegel“, gegen dich, das lausige Schülerwürstchen.

Man sieht: Es ist völlig unvorstellbar, dass diese Redaktion nicht mit der gebotenen Sensibilität in Haltern vorgegangen ist.

Nachtrag, 15:00 Uhr. Thomas Heise entschuldigt sich:

„Auf rechtswidrige Zuwendungen hat niemand Anspruch, auch ein Verlag nicht.“

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort überweist traditionell einen Teil der Tantiemen aus Urheberrechtsansprüchen, die sie einnimmt, pauschal an die Verleger. Der Urheberrechtler Martin Vogel hat dagegen geklagt – vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München überwiegend mit Erfolg. Während sein Verfahren nun beim Bundesgerichtshof anhängig ist, verhandelt der Europäische Gerichtshof ein anderes Verfahren, in dem es ebenfalls um die Frage der Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen geht. Die VG Wort hat nun erstmals die Auszahlung an Verlage weitgehend gestoppt und fordert die „politischen Entscheidungsträger“ auf, die angeblich „unsichere Rechtslage“ zu beseitigen. Hier antwortet darauf nun Martin Vogel.

Ein Gastbeitrag von Martin Vogel

I.
Presseerklärung der VG Wort zur Ausschüttung 2015

Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort haben am 20. März 2015 eine Presseinformation ins Netz gestellt. Darin geben sie ihre einstimmig gefassten Beschlüsse über die Ausschüttung 2015 bekannt. Die VG Wort wird danach in diesem Jahr nicht mehr uneingeschränkt nach dem geltenden Verteilungsplan ausschütten. Dazu wird erklärt, die Rechtslage sei weiterhin unsicher. Der Bundesgerichtshof habe das Verfahren in der Sache Martin Vogel ./. VG Wort (Az. I ZR 198/13), das die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen zum Gegenstand hat, im Hinblick auf die bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Sache Reprobel ./. Hewlett Packard (Az. C-572/13) ausgesetzt. Bei den Autoren bleibt es zwar wie in den Vorjahren bei Zahlungen unter Rückforderungsvorbehalt, bei den Verlegern wird die Ausschüttung jedoch gestoppt. Über die Ausschüttung an Verlage soll erst nach dem Urteil des EuGH entschieden werden. Abweichend davon können Verlage jedoch Ausschüttungen nach den Regeln des Verteilungsplans erhalten, wenn sie sich zur Rückzahlung binnen 30 Tagen verpflichten, „falls die Entscheidungen des EuGH oder des BGH dies erforderlich machen und die VG WORT die Verlage zur Rückerstattung aufgefordert hat“.

Zu diesem Beschluss haben Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort eine 9-Punkte-Erklärung abgegeben, die nicht unwidersprochen bleiben kann. Denn die VG Wort verschleiert bewusst die Sach- und Rechtslage – gemeinsam mit den Berufsverbänden und den Gewerkschaften der Autoren, die im Verwaltungsrat die Hälfte der Mitglieder stellen.

II.
Die VG Wort verletzt ihre Treuhänderpflichten

Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft (VG) ist die treuhänderische Wahrnehmung von Rechten. Als Treuhänderin darf eine VG, wie das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1997 und wiederholt auch der Bundesgerichtshof unmissverständlich ausgeführt haben, nur an diejenigen ausschütten, die bei ihr Rechte zur Wahrnehmung gegenüber Nutzern eingebracht haben. Das ist im deutschen Recht selbstverständlich – und so bestimmt es nunmehr auch die Verwertungsgesellschaften-Richtlinie der Europäischen Union vom 26. Februar 2014.

Daran hält sich die VG Wort aber bei ihrer Verteilungspraxis nicht. Seit Jahren schüttet sie bis zur Hälfte der Erträge aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen (zu denen vor allem die Ansprüche auf die Gerätevergütung gehören) pauschal an Verleger aus, obwohl diese bei ihr keine gesetzlichen Vergütungsansprüche einbringen. Nach dem Geschäftsbericht 2013 betrug allein der Ertrag aus der Gerätevergütung ca. 50 Millionen Euro. Seit dem Jahr 2002 hat die VG Wort so an Verleger über 300 Millionen Euro ohne Rechtsgrundlage ausgeschüttet.

Das Aufkommen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen steht nach der Rechtslage allein den Urhebern zu. Dies gilt schon deshalb, weil nur sie der VG Wort solche Rechte übertragen.

Verleger bringen bei der VG Wort keine gesetzlichen Vergütungsansprüche ein. Das geht bereits aus den Verteilungsplänen der VG Wort selbst hervor. Von Urhebern wird selbstverständlich (und mit Recht) verlangt, durch Meldung für jedes einzelne Werk die wahrzunehmenden Rechte an die VG Wort zu übertragen. Jeder Autor, der seine Rechte von der VG Wort wahrnehmen lässt, kennt die lästige Prozedur dieser Einzelmeldungen. Verleger genießen dagegen eine Sonderbehandlung. Von ihnen werden keine Einzelmeldungen verlangt, in denen sie bezogen auf konkrete Werke Rechte an die VG Wort übertragen würden.

Verleger müssen nicht einmal der Form nach behaupten, dass sie Inhaber von gesetzlichen Vergütungsansprüchen für bestimmte Werke seien. Die VG Wort beteiligt die Verleger aus (schlechter) Tradition einfach so und ganz pauschal an den Wahrnehmungserlösen. An Verleger kann natürlich nicht nach eingebrachten Rechten verteilt werden. Bei der VG Wort kümmert sich aber auch niemand darum, dass kein Verlag bei ihr konkrete gesetzliche Vergütungsansprüche eingebracht hat. Es wird nach ganz anderen Gesichtspunkten verteilt – Gesichtspunkten, die mit der Einbringung von Rechten rein gar nichts zu tun haben, wie dem Eintrag verlegter Bücher im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VlB). Das ist offensichtlich rechtswidrig: Bei der Verteilung des Aufkommens aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen kommt es nicht darauf an, wer Bücher verlegt hat, sondern wer der VG Wort Rechte an verlegten Werken übertragen hat. Nur durch die Übertragung von Rechten und deren Wahrnehmung gegenüber Nutzern werden die Erträge überhaupt erst ermöglicht.

III.
Ausflüchte der VG Wort

Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort (einschließlich der Vertreter der Autoren in deren Verwaltungsrat) kennen natürlich diese Sach- und Rechtslage. Sie wissen, dass die VG Wort schon deshalb keine Erträge aus der Wahrnehmung gesetzlicher Vergütungsansprüche an Verleger ausschütten darf, weil Verleger keine gesetzlichen Vergütungsansprüche bei ihr einbringen. Deshalb greifen sie zu offensichtlichen Ausflüchten:

Gern beruft sich die VG Wort (wie in Nr. 5 der Erklärung) auf den „Solidargedanken zwischen Autoren und Verlagen“. Es kann offenbleiben, wie dies in den Ohren eines Autors klingen muss, dem bewusst wird, dass bis zur Hälfte der ihm zustehenden Erlöse ohne Rechtsgrund an seinen Verlag ausgeschüttet wird.

Die Berufung auf die Satzung scheint zunächst substantieller zu sein. Auf den Inhalt der Satzung kommt es allerdings schon deshalb nicht an, weil die VG Wort nicht nur über 10.000 Verlage, sondern auch über 570.000 Urheber vertritt, von denen nur ca. 450 bei ihr Mitglied sind. Mit allen anderen schließt die VG Wort nur Verträge über die treuhänderische Wahrnehmung ihrer Rechte ab. Weder die Urheber, die mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben, noch – erst recht – die Urheber, die ihre Rechte der VG Wort als Treuhänderin nur durch Einzelmeldungen ohne den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages anvertraut haben, dürfen durch die Satzung zugunsten Dritter (wie die Verleger) enteignet werden (für die Mitglieder gilt im Übrigen nichts anderes). Dies folgt als Selbstverständlichkeit aus dem Treuhandgrundsatz und ist im Übrigen schon längst höchstrichterlich ausgesprochen.

In der Satzung steht zudem gar nicht, was die Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat (unter Nr. 1) suggerieren will, nämlich dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Urheber von der VG Wort satzungsgemäß als „gemeinsame Rechte“ von Urhebern und Verlegern ausgeübt werden sollen. In der Satzung vom 24. Mai 2014 steht vielmehr, ganz im Einklang mit der Rechtslage:

§ 2 Abs. 1

Zweck des Vereins ist es, die ihm vertraglich anvertrauten urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Ansprüche und sonstigen Befugnisse seiner Mitglieder, Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten treuhänderisch wahrzunehmen.

§ 3 Wahrnehmungsberechtigte, Berufsgruppen und Mitglieder

1. Wer nachweislich [!] Inhaber von Urheberrechten und Nutzungsrechten an Sprachwerken ist, kann der VG WORT die Wahrnehmung der von ihr jeweils satzungsgemäß wahrzunehmenden Rechte anvertrauen. (…)

Die VG Wort beruft sich verständlicherweise nicht auf diese klaren Aussagen der Satzung, sondern nur auf deren Präambel. Dort heißt es:

Die dieser Gesellschaft zu übertragenden Rechte werden als gemeinsame Rechte der Berechtigten verwaltet und die Einnahmen nach einem festzulegenden Verfahren verteilt (Verteilungsplan).

Dieser Satz bestätigt nur, dass die VG Wort die ihr treuhänderisch übertragenen Rechte für diejenigen verwaltet, die diese Rechte eingebracht haben. Diese Rechte können in der Praxis einer Verwertungsgesellschaft auch nur „als gemeinsame Rechte der Berechtigten“ wahrgenommen werden, weil die Verwertungsgesellschaft mit Nutzern fast durchweg nur Pauschalverträge über die Nutzung ihres Werkrepertoires im Ganzen abschließt.

Es ist dreist, wie die Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort die Präambel der Satzung umdeuten will, um zu rechtfertigen, dass die VG Wort Wahrnehmungserlöse, die allein den Urhebern zustehen, weitgehend für die Verleger zweckentfremdet.

Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort haben guten Grund, sich in ihrer Erklärung nicht auch auf § 9 Ziff. 3 der Satzung zu berufen. Dieser lautet:

Den Verlagen steht ein ihrer verlegerischen Leistung entsprechender Anteil am Ertrag der VG WORT zu.

Diese Vorschrift wurde zu Beginn der Auseinandersetzung über die Verlegerbeteiligung in die Satzung eingefügt, um die Gemüter zu beruhigen. Aber sie hilft nicht weiter. Denn die Satzung hat sich nach Gesetz und Recht zu richten und nicht umgekehrt.

Wenn der Verleger der VG Wort keine Rechte übertragen hat, kann er auch nichts bekommen. Das wissen auch Vorstand und Verwaltungsrat, denen mehrere hochkarätige Urheberrechtsprofessoren angehören, nur zu gut. Das weiß nicht zuletzt auch die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften bei dem Deutschen Patent- und Markenamt. Aus diesem Grund hätte diese nicht nur die rechtswidrige Verteilungspraxis der VG Wort als solche, sondern auch § 9 Ziff. 3 der Satzung schon längst beanstanden müssen.

Ebenso unverblümt wie rechtswidrig besagt § 9 Ziff. 3 der Satzung, dass an Verleger ein „ihrer verlegerischen Leistung entsprechender Anteil am Ertrag“ ausgeschüttet werden solle, obwohl diese keine Rechte eingebracht haben. Verleger haben mit dem Treuhandverhältnis der VG Wort und der Autoren nichts zu tun. Worin besteht denn die Leistung, für die Verleger einen Anteil am Ertrag erhalten sollen, obwohl dieser nur aus der Wahrnehmung der Rechte erzielt worden ist, die allein die Urheber der VG Wort übertragen haben?

Richtig ist, dass ohne Verleger viele Werke nicht gedruckt würden. Verleger sind aber keine Wohltäter der Autoren. Für ihre Leistungen werden sie auf dem Buchmarkt bezahlt. Verleger sind auch nicht die einzigen, ohne deren Leistungen die Werke der Urheber nicht entstehen oder vertrieben werden könnten. Buchhändler und Bibliotheken können für Autoren ebenso unentbehrlich sein. Niemand ist aber bisher auf den Gedanken gekommen, dass Buchhändler und Bibliotheken deshalb an den Wahrnehmungserlösen der VG Wort zu beteiligen wären.

Die Rechtslage ist alles andere als unsicher

Die Rechtslage ist danach keineswegs unsicher, wie die Erklärung behauptet. Sie ist einfach und klar: Wer der VG Wort keine Rechte eingebracht hat, kann auch keinen Anteil an den Erlösen erhalten, die die VG Wort nur durch die Wahrnehmung konkreter Rechte gegenüber Nutzern erzielen konnte. Schon die Verteilungspläne belegen, dass die Verleger der VG Wort keine Rechte übertragen. Verleger haben mit der Wahrnehmung der gesetzlichen Vergütungsansprüche nichts zu tun. Sie stehen dabei als Dritte außerhalb des Treuhandverhältnisses der VG Wort mit den Urhebern. Mit dem gleichen Recht wie an Verleger könnte die VG Wort auch Buchhändler an den Ausschüttungen der Erträge aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen (wie der einträglichen Gerätevergütung) beteiligen.

Die Rechtslage ist auch aus anderen Gründen völlig klar: Verleger bringen, wie dargelegt, bei der VG Wort schon der Form nach keine gesetzlichen Vergütungsansprüche ein. Sie dürfen schon deshalb keinen Anteil an den Erlösen der VG Wort aus der Wahrnehmung solcher Rechte erhalten. Danach kommt es von vornherein nicht darauf an, ob Verleger überhaupt gesetzliche Vergütungsansprüche erwerben könnten, um sie bei der VG Wort einzubringen. Die Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat lenkt (Nr. 6) von dieser einfachen Sach- und Rechtslage ab, wenn dort behauptet wird, die Ausschüttungsentscheidung beruhe „ausschließlich auf der unsicheren Rechtslage, die ihre Ursache in nicht hinreichend klaren gesetzlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene“ habe.

Selbst wenn Verleger bei der VG Wort gesetzliche Vergütungsansprüche einbringen würden (was sie nicht tun), könnten sie dies nur als Treuhänder der Urheber. Denn der EuGH hat schon im Urteil „Luksan/van der Let“ vom 9. Februar 2012 (Az. C-277/10, dort Randnummern 96 ff., 106, 108) entschieden, dass Vergütungsansprüche des Urhebers auf einen „gerechten Ausgleich“ für vom Gesetz zugelassene Privatkopien seines Werkes (wie in Deutschland der gesetzliche Vergütungsanspruch auf die Gerätevergütung) unverzichtbar sind und der Urheber „unbedingt“ die Zahlung des „gerechten Ausgleichs“ erhalten muss.

Diese Rechtsprechung hat der EuGH durch sein Urteil „Austro-Mechana/Amazon“ vom 11. Juli 2013 (Az. C-521/11, dort Randnummern 46 ff.) bestätigt.

Im deutschen Urheberrechtsgesetz sieht § 63a UrhG vor, dass der Urheber auf gesetzliche Vergütungsansprüche nicht im Voraus verzichten kann. Er kann sie nur an eine Verwertungsgesellschaft abtreten oder zusammen mit der Einräumung des Verlagsrechts an einen Verleger, „wenn dieser sie durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lässt, die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt“.

Bei unvoreingenommenem Lesen der Vorschrift war schon nach dem deutschen Urheberrecht klar, dass ein Verleger gesetzliche Vergütungsansprüche nur als Treuhänder des Urhebers erwerben und bei der VG Wort einbringen kann. Die Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort (Nr. 7) will der Vorschrift dagegen entnehmen, dass ihre Neuregelung im Jahr 2008 „das ausschließliche Ziel verfolgte, die Beteiligung der Verlage an den Einnahmen der VG WORT sicherzustellen“. Nichts davon kann dem unmissverständlichen Wortlaut und Sinn des § 63a UrhG entnommen werden. Es ist deshalb nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (auch des Bundesverfassungsgerichts) unerheblich, ob der nicht vom Gesetzgeber, sondern von Beamten verfassten Begründung des Gesetzentwurfs etwas anderes entnommen werden könnte. Was Ministerialbeamte unter dem Druck einer Lobby in die Begründung eines Gesetzentwurfs hineingeschrieben haben, kann den Gesetzgeber nicht binden. Maßgeblich ist der objektive Sinn und Zweck des Gesetzes.

Entgegen der Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort (Nr. 7) gab es deshalb schon im deutschen Urheberrechtsgesetz niemals eine Regelung, auf deren „Verlässlichkeit“ VG Wort und Verlage bei der Frage der Verlegerbeteiligung hätten vertrauen dürfen. Hinzu kommt der Vorrang des Unionsrechts: Das deutsche Urheberrecht muss im Einklang mit dem Unionsrecht ausgelegt werden. Nach den Urteilen des EuGH „Luksan/van der Let“ und „Austro-Mechana/Amazon“ ist die „Auslegung“ des § 63a UrhG durch die VG Wort schlicht unvertretbar.

Appell der VG Wort an den „europäischen oder den nationalen Gesetzgeber“

Im Licht der Sach- und Rechtslage lohnt sich eine nähere Betrachtung von Nr. 8 und 9 der Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort. Diese lauten:

8. Selbstverständlich wird die VG WORT verbindliche Gerichtsentscheidungen beachten. Sollte sich jedoch aufgrund von Entscheidungen des EuGH oder des BGH herausstellen, dass eine Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen der VG Wort nach geltendem Recht nicht möglich ist, sind der europäische oder der nationale Gesetzgeber (erneut) gefordert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

9. Anderenfalls würde aus formalen Gründen und gegen den gemeinsamen Willen der Beteiligten ein funktionierendes System zerstört, welches in Deutschland, Europa und weltweit seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird. Das hätte für Autoren und Verlage unabsehbare, teilweise existentielle Nachteile zur Folge.

Das sind große Worte. Was bedeuten sie im Klartext?

  • Die zahlreichen Entscheidungen höchster Gerichte, des EuGH, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, aus denen sich die Rechtswidrigkeit der Verteilungspraxis der VG Wort schon jetzt zweifelsfrei ergibt, waren für diese Verwertungsgesellschaft noch „nicht verbindlich“. Es müssen noch weitere Gerichtsurteile ergehen, wie sie jetzt im Verfahren des EuGH Reprobel ./. Hewlett Packard (Az. C-572/13) und des BGH Martin Vogel ./. VG Wort (Az. I ZR 198/13) zu erwarten sind, damit sich die VG Wort endlich an die Rechtslage hält.
  • Die VG Wort ist Treuhänderin von über 570.000 Urhebern. Sie sieht die Gefahr, dass ihr weiterhin höchste Gerichte bescheinigen, dass sie Wahrnehmungserlöse, die den Urhebern zustehen, bis zur Hälfte zu Unrecht für Verleger abgezweigt hat. In dieser Notsituation hat diese Verwertungsgesellschaft nur einen Wunsch: Alle irgendwie zuständigen Gesetzgeber sollen eingreifen, damit sie, die Treuhänderin der Urheber, die Urheber auch weiterhin um wesentliche Teile der Erträge aus ihren Werken bringen kann. Woher wissen Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort, dass ein solcher Erhalt des bisherigen Systems dem „gemeinsamen Willen der Beteiligten“, also auch der Autoren, entsprechen würde?
  • Die Verteilungspraxis der VG Wort ist rechtswidrig, ein grober Verstoß gegen ihre Treuhänderpflichten. Wenn dies durch weitere Gerichtsurteile endlich auch für eine breitere Öffentlichkeit und vor allem für die benachteiligten Urheber offensichtlich wird, dann sind es nach Auffassung von Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort nur „formale Gründe“, aus denen sich die Untragbarkeit der bisherigen Praxis ergibt.
  • Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort meinen, „ein funktionierendes System“ werde zerstört, „welches in Deutschland, Europa [?] und weltweit [?] seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird“, wenn die Urheber das erhalten, was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht. Aus der Sicht der Verleger hat die systematische Enteignung der Autoren über viele Jahre hinweg erfolgreich funktioniert. Wie sieht dies aber aus der Sicht der Autoren aus?
  • Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort meinen, es würde „für Autoren und Verlage unabsehbare, teilweise existentielle Nachteile zur Folge“ haben, wenn die Autoren von der VG Wort die Ausschüttungen voll erhalten, die ihnen zustehen. Auf rechtswidrige Zuwendungen hat niemand Anspruch, auch ein Verlag nicht. Sicher ist jedenfalls, dass viele Autoren trotz des von der VG Wort beschworenen „Solidargedankens zwischen Autoren und Verlagen“ in kümmerlichsten Verhältnissen leben und die Beträge, die ihre Treuhänderin ihnen systematisch vorenthalten hat, dringend benötigt hätten.

Das bisherige System der VG Wort war für die Verlage sehr erfolgreich. Für die Urheber gilt das nicht. VG Wort und Verleger hatten deshalb „gute“ Gründe, die langjährige Verteilungspraxis soweit irgend möglich zu verschleiern.