»Die Zeit« muss Piraten-Dossier wegen Rufraub löschen

Die Poli­tik­wis­sen­schaft­le­rin Jea­nette Hof­mann hat vor dem Land­ge­richt Ham­burg eine einst­wei­lige Ver­fü­gung gegen die »Zeit« erwirkt. Die Wochen­zei­tung darf vor­erst nicht mehr behaup­ten, die Direk­to­rin des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Inter­net und Gesell­schaft halte das Urhe­ber­recht für »über­flüs­sig« und stelle sich »ein­deu­tig auf die Seite derer, die mit ille­ga­len Film­ko­pien Geld verdienen«.

Das große Raubkopien-Dossier aus der »Zeit« vom 7. Februar 2013, ist des­halb nicht mehr online und in den Archi­ven gelöscht.

Die »Zeit« hatte Hof­mann für eine per­fide Pointe in einer drei­sei­ti­gen Titel­ge­schichte »Der gestoh­lene Film« benutzt. Kers­tin Koh­len­berg, die stell­ver­tre­tende Lei­te­rin des 2011 gegrün­de­ten »Investigativ-Ressorts«, beschreibt darin am Bei­spiel von »Cloud Atlas«, wie ille­gale Kopien von Kino­fil­men ent­ste­hen und ver­brei­tet wer­den und das Geschäft der Pro­du­zen­ten bedrohen.

Es ist ein Arti­kel, der mit größ­tem Auf­wand zwei­fel­hafte Ergeb­nisse pro­du­ziert. Die »Zeit« ist zum Bei­spiel eigens nach Belize in Zen­tral­ame­rika gereist, um die dor­tige Flug­piste (»stau­big«), eine Straße (»löch­rig«) und das Innere einer Suite (»weiß geflies­ter Boden, schwere dunkle Holz­mö­bel, Bil­der von der Akro­po­lis«) beschrei­ben zu kön­nen. Hier ist die Firma regis­triert, die einen Ser­ver betreibt, auf dem viele ille­gale Film-Kopien lie­gen. Ergeb­nis der Vor-Ort-Recherche, Über­ra­schung: Hier sitzt gar keine Firma, son­dern nur jemand, der sei­nen Brief­kas­ten für dubiose Fir­men zur Ver­fü­gung stellt.

Über meh­rere Absätze beschreibt die »Zeit« mit größ­ter Detailfreude, wann und wie ein »Inter­net­pi­rat« in Mos­kau in einem Kino eine Vor­füh­rung von »Cloud Atlas« abfilmt, um dann den Satz hin­zu­zu­fü­gen: »So in etwa muss es gewe­sen sein.« Hin­ter­her rät die Auto­rin noch, wie der Mann, den sie nicht kennt, sich dann zuhause am Com­pu­ter gefühlt hat, wäh­rend er den Film bear­bei­tet: »Womög­lich ist er ein wenig auf­ge­regt, viel­leicht stolz.«

Alles in dem Arti­kel sug­ge­riert, dass hier keine Kos­ten und Mühen der Recher­che gescheut wur­den, um den Leser gut zu infor­mie­ren. In Wahr­heit ist der Text vol­ler Unge­nau­ig­kei­ten, Feh­ler und zwei­fel­haf­ten Behaup­tun­gen, die Tors­ten Dewi in sei­nem Blog aus­führ­lich auf­ge­lis­tet hat.

Vor allem ist die zen­trale Behaup­tung des Dos­siers nicht halt­bar: dass die ille­ga­len Kopien ver­hin­dert hät­ten, dass »Cloud Atlas« ein Erfolg wurde; dass der teure Film nur des­halb gefloppt sei. Schon in der Unter­zeile über dem Arti­kel heißt es entsprechend:

Der Pro­du­zent Ste­fan Arndt hat mit »Cloud Atlas« den teu­ers­ten deut­schen Film aller Zei­ten her­aus­ge­bracht. Er braucht Zuschauer, die Kino­kar­ten und DVDs kau­fen. Das Geschäft funk­tio­niert — bis Pira­ten ille­gale Kopien des Films ins Inter­net stel­len. Auf­zeich­nung eines Raubzugs

Das »Zeit«-Dossier opfert eine dif­fe­ren­zierte Dar­stel­lung der Tat­sa­chen der Absicht, die behaup­tete zer­stö­re­ri­sche Kraft der ille­ga­len Kopien zu demons­trie­ren. Das Werk der Pira­ten ist auch für den Pro­du­zen­ten Ste­fan Arndt, dem die »Zeit« voll­stän­dig auf den Leim geht, eine bequeme Erklä­rung für den Miss­er­folg sei­nes Filmes.

Am Schluss des Tex­tes kommt die »Zeit« auf Google:

Auf der Pira­ten­web­site moviez.to fin­det sich der Name eines wei­te­ren bekann­ten Unter­neh­mens. Es ist der des mäch­tigs­ten Inter­net­kon­zerns der Welt. Google.

Das Unter­neh­men schal­tet aller­dings keine Wer­bung bei den Pira­ten. Sein Name fin­det sich ledig­lich im ver­steck­ten soge­nann­ten Quell­text der Web­site. Zwei Toch­ter­un­ter­neh­men von Google sind dort als Wer­be­ver­mitt­ler auf­ge­führt. Der Inter­net­kon­zern hilft den Film­pi­ra­ten dabei, Unter­neh­men zu fin­den, die bei ihnen Wer­bung schal­ten. (…) Nach einer Unter­su­chung der Uni­ver­si­tät von South Caro­lina in den USA ver­dient welt­weit kaum ein ande­res Unter­neh­men so viel Geld mit der Ver­mitt­lung von Wer­bung auf Pira­ten­sei­ten wie Google.

Google wollte sich gegen­über der »Zeit« angeb­lich nicht äußern, aber das Blatt fand eine Art Stroh­mann: Jea­nette Hofmann.

Hof­manns Haupt­thema ist das Urhe­ber­recht. Es geht um eine der größ­ten Ver­än­de­run­gen in der Geschichte der Markt­wirt­schaft. Bis­her basierte die­ses Sys­tem dar­auf, dass ein Pro­dukt dem­je­ni­gen gehört, der es her­ge­stellt hat, egal, ob es sich um ein Auto han­delt, eine Glüh­birne oder einen Kino­film. Die Her­stel­ler die­ser Pro­dukte wur­den vom Gesetz geschützt, vom Eigen­tums­recht, vom Urhe­ber­recht. Wenn es gut lief, wur­den sie reich mit dem, was sie geschaf­fen hatten.

Jetzt wer­den auf ein­mal Leute mit Din­gen reich, die sie ille­gal kopiert haben.

Das ist es, womit sich die Poli­tik­wis­sen­schaft­le­rin Hof­mann beschäf­tigt. Sie hat dazu eine poin­tierte Mei­nung: Man brau­che gar kein Urhe­ber­recht. Sie sagt, es exis­tiere ja auch kein Urhe­ber­recht für Witze oder Koch­re­zepte. Den­noch bestehe auf der Welt kein Man­gel an Wit­zen und Koch­re­zep­ten, sie habe das selbst unter­sucht. Außer­dem gebe es eine Stu­die, wonach ohne­hin kaum ein Künst­ler von sei­ner Kunst leben könne. Trotz­dem werde wei­ter­hin Kunst pro– duziert. Warum muss man Künst­ler also schüt­zen? Warum ist es schlimm, ihre Pro­dukte zu kopieren?

Man kann es über­ra­schend fin­den, dass die Wis­sen­schaft­le­rin Hof­mann sich so ein­deu­tig auf die Seite derer stellt, die mit ille­ga­len Film­ko­pien Geld ver­die­nen. Aller­dings nur für einen Moment. Bis man fest­stellt, dass Hof­mann und die 26 wei­te­ren For­scher des im ver­gan­ge­nen März gegrün­de­ten Insti­tuts nicht von der Humboldt-Universität bezahlt wer­den, obwohl sie ihre Büros in deren juris­ti­scher Fakul­tät bezo­gen haben. Son­dern von einem gro­ßen inter­na­tio­na­len Unter­neh­men. Von Google. Der Kon­zern ist der­zeit der allei­nige Geld­ge­ber des Insti­tuts, 4,5 Mil­lio­nen Euro hat er inves­tiert, für die ers­ten drei Jahre. Man kann sagen, ein Teil des Gel­des, das Google mit den Raub­ko­pien erwirt­schaf­tet, fließt in wis­sen­schaft­li­che Stu­dien, die zu dem Ergeb­nis kom­men, dass Raub­ko­pien keine schlechte Sache sind.

Es ist eine kal­ku­lierte Ruf­schä­di­gung, die die »Zeit« hier vor­nimmt. Sie unter­stellt, dass Google Ein­fluss hat auf die For­schung des Humboldt-Institutes — obwohl die Kon­struk­tion der Finan­zie­rung des­sen Unab­hän­gig­keit sicher­stel­len soll. Sie unter­stellt, dass die renom­mierte Wis­sen­schaft­le­rin Hof­mann sich von Google hat kau­fen las­sen und bestellte wis­sen­schaft­li­che Ergeb­nisse lie­fert. Und sie redu­ziert die dif­fe­ren­zierte Hal­tung Hof­manns zum Urhe­ber­recht auf eine plumpe, fal­sche For­mel, damit sie als per­fekte Pointe für ein plump ein­sei­ti­ges Dos­sier taugt.

Das Land­ge­richt Ham­burg hat der »Zeit« einst­wei­lig unter­sagt, zu behaupten:

  • »(Jea­nette Hof­mann forscht zum Urhe­ber­recht.) Sie hält es für überflüssig.«
  • »(Jetzt wer­den auf ein­mal Leute mit Din­gen reich, die sie ille­gal kopiert haben. Das ist es, womit sich die Poli­tik­wis­sen­schaft­le­rin Hof­mann beschäf­tigt.) Sie hat dazu eine poin­tierte Mei­nung: Man brau­che gar kein Urheberrecht.«
  • »Man kann es über­ra­schend fin­den, dass die Wis­sen­schaft­le­rin Hof­mann sich so ein­deu­tig auf die Seite derer stellt, die mit ille­ga­len Film­ko­pien Geld verdienen.«

Außer­dem darf die »Zeit« nicht mehr den Ein­druck erwe­cken, Jea­nette Hof­mann habe an Stu­dien zu ille­ga­len Film­ko­pien mitgewirkt.

Die »Zeit« hat die Mög­lich­keit, Wider­spruch gegen den Beschluss einzulegen.

Nach­trag, 24. April. Fort­set­zung hier.

Verlage: Google-Snippets nach neuem Leistungsschutzrecht ohne Lizenz unzulässig

Nach Ansicht des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Zei­tungs­ver­le­ger (BDZV) sind die Such­er­geb­nisse, wie sie Google und Google News der­zeit anzei­gen, nach dem neuen Leis­tungs­schutz­recht ohne Geneh­mi­gung nicht mehr zuläs­sig. Der Ver­band wider­spricht damit dem in der öffent­li­chen Dis­kus­sion ent­stan­de­nen Ein­druck, die Such­ma­schine sei von dem Gesetz in der Form, wie es jetzt beschlos­sen wurde, gar nicht mehr betroffen.

Die Koali­tion hatte den Geset­zes­text in letz­ter Minute an ver­meint­lich ent­schei­den­der Stelle geän­dert. Wäh­rend es vor­her aus­drück­lich hieß, dass auch kleinste Text­be­stand­teile nicht ohne Geneh­mi­gung ange­zeigt wer­den dürf­ten, sol­len laut der heute im Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Vari­ante »ein­zelne Wör­ter oder kleinste Text­aus­schnitte« zuläs­sig sein. Eine genaue Text­länge wurde nicht ange­ge­ben. In der Öffent­lich­keit war aber der Ein­druck ent­stan­den, dass damit genau die Vorschau-Schnipsel (»Snip­pets«) gemeint waren, wie sie Google und andere Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren anzei­gen, die damit geneh­mi­gungs­frei blie­ben. Aus der »Lex Google« sei eine »Lex Gar­nichts« gewor­den, hieß es wört­lich in der FAZ und sinn­ge­mäß an vie­len Stellen.

Auf meine Nach­frage wider­spricht der BDZV die­ser Interpretation:

Der Wille des Gesetz­ge­bers, wie er auch heute in der Bun­des­tags­de­batte aus­ge­drückt wurde, ist unver­kenn­bar dar­auf gerich­tet, kleinste Text­aus­schnitte wie zum Bei­spiel Über­schrif­ten und ein­zelne Wör­ter, nicht vom Leis­tungs­schutz­recht erfas­sen zu las­sen; die län­gen­mä­ßig dar­über hin­aus gehen­den Aus­züge jedoch schon. Die Äuße­run­gen der Koali­ti­ons­ver­tre­ter in der Bun­des­tags­de­batte dazu waren heute unmiss­ver­ständ­lich. Die Google-Suchergebnisse gehen über die nicht erfass­ten Län­gen hinaus.

Meine Frage, ob der BDZV die Art und Länge, in der Google und Google News gegen­wär­tig Snip­pets mit Inhal­ten von Ver­lags­sei­ten anzei­gen, nach dem neuen Gesetz für zuläs­sig hält, beant­wor­tete der Ver­le­ger­ver­band expli­zit mit: »Nein.«

Für die Ver­le­ger ist das Leis­tungs­schutz­recht im Gegen­satz zur Ansicht vie­ler Kom­men­ta­to­ren und Exper­ten inso­fern also kei­nes­wegs kas­triert oder ent­kernt. Es ist wei­ter­hin eine Grund­lage, auf der sich zum Bei­spiel von Google Lizenz­ge­büh­ren für die Anzeige von Ergeb­nis­sen wie in der gegen­wär­ti­gen Form ver­lan­gen ließen.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (5)

Was sind das für Leute, die ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage ablehnen?

Als Rein­hard Mül­ler, ver­ant­wort­li­cher Redak­teur für »Zeit­ge­sche­hen«, das geplante Gesetz im Dezem­ber in der FAZ kom­men­tierte, fand er eine ein­fa­che For­mel: Es sind Leute, die sich ihr Geld »nicht selbst ver­die­nen« müs­sen oder vom Staat bezahlt wer­den. Pro­fes­so­ren zum Beispiel.

Ges­tern schrieb Mül­ler wie­der in der FAZ zum Thema, und dies­mal hat er eine andere Erklä­rung, warum es so viele öffent­li­che Kri­ti­ker an dem Gesetz gibt: Sie wer­den von Google bezahlt.

Es ist für all die vie­len gehei­men und die weni­gen beken­nen­den Google-Lohnschreiber offen­bar nur schwer zu ver­ste­hen, dass nicht nur der Such­ma­schi­nen­mo­no­po­list Inter­es­sen hat und sie ver­tritt, son­dern auch die­je­ni­gen, die sich vom ame­ri­ka­ni­schen Welt­kon­zern in ihren Rech­ten beschnit­ten sehen.

Ich habe Mül­ler gefragt, ob er mir sagen kann, wen er kon­kret mit den »vie­len gehei­men« und »weni­gen beken­nen­den Google-Lohnschreibern« meint. Seine Ant­wort lautet:

Es gibt die­je­ni­gen, die offen für das Unter­neh­men spre­chen. Und es gibt Ein­rich­tun­gen und (damit) Per­so­nen, die vom dem Kon­zern getra­gen wer­den, ohne dass das ohne wei­te­res erkenn­bar ist.

Wir haben offen­bar unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen von der Bedeu­tung des Wor­tes »konkret«.

Ande­rer­seits ist das natür­lich eine bequeme Art, sich mit Kri­tik (nicht) aus­ein­an­der­zu­set­zen: indem man die Kri­ti­ker durch sub­stanz­lo­ses Geraune pau­schal diskreditiert.

· · ·

»Handelsblatt«-Medienredakteur Hans-Peter Sie­ben­haar ist unglück­lich über die Ände­run­gen, die die Koali­tion in letz­ter Sekunde am Geset­zes­ent­wurf vor­ge­nom­men hat. Kurze Text­aus­schnitte sol­len nun nicht mehr lizenz­pflich­tig wer­den — ver­mut­lich sind die Anrisse wie sie Such­ma­schi­nen zei­gen, damit auch in Zukunft frei.

Immer­hin, etwas Posi­ti­ves sieht Sie­ben­haar auch in dem Rumpfgesetz:

Zum ers­ten Mal wird Ver­la­gen ein grund­sätz­li­ches Leis­tungs­recht zuge­stan­den. Das hat Vor­bild­cha­rak­ter für ganz Europa. Denn damit wird die Kos­ten­frei­heit für die Nut­zung von Pres­se­er­zeug­nis­sen im Inter­net beseitigt.

Ja, das steht da. Durch das Leis­tungs­schutz­recht, glaubt der Medi­en­re­dak­teur des »Han­dels­blat­tes« oder behaup­tet es wenigs­tens, wird die Kos­ten­frei­heit für die Nut­zung von Pres­se­er­zeug­nis­sen im Inter­net beseitigt.

Das ist atem­be­rau­bend falsch. An der »Kos­ten­frei­heit« der Inhalte, die die Ver­lage ins Netz stel­len, ändert sich durch das Gesetz nichts. Wenn sie sie kos­ten­los anbie­ten, darf man sie kos­ten­los nut­zen. Wenn nicht nicht.

Kom­plette Zei­tun­gen und Texte oder grö­ßere Teile dar­aus durf­ten auch bis­lang schon nicht kopiert wer­den — dank des Urheberrechtes.

· · ·

Ich weiß nicht, warum Hans-Peter Sie­ben­haar das nicht weiß. Womög­lich hat er zuviele deut­sche Ver­lags­me­dien gelesen.

Das Edi­to­rial von Jörg Quoos zum Bei­spiel, den neuen Chef­re­dak­teur des »Focus«. Der schrieb vor zwei Wochen:

Der Suchmaschinen-Riese Google hat allein im ver­gan­ge­nen Jahr acht Mil­li­ar­den Dol­lar Gewinn ein­ge­fah­ren. Ein Teil die­ser stol­zen Summe wurde mit Inhal­ten erwirt­schaf­tet, die Google nicht gehö­ren. Es sind Texte, die Ver­lage von ihren Redak­tio­nen und Auto­ren teuer erstel­len las­sen und die Google zum eige­nen Vor­teil kos­ten­los an seine Nut­zer verteilt.

Google ver­teilt fremde Texte kos­ten­los an seine Nut­zer? Ich hoffe, dass Quoos das nicht selbst glaubt, son­dern wenigs­tens nur bewusst falsch darstellt.

Das sind also die Leis­tun­gen, die durch ein Leis­tungs­schutz­recht geschützt wer­den sol­len. Und die Metho­den, mit denen es her­bei­ge­schrie­ben wer­den soll.

· · ·

Ich habe mich sel­ten so unwohl gefühlt, Mit­glied die­ser Bran­che zu sein.

Das habe ich vor drei Mona­ten schon mal geschrie­ben, und auch wenn seit­dem immer­hin spo­ra­disch Gegen­po­si­tio­nen zur Ver­lags­li­nie zum Bei­spiel auf den Sei­ten der FAZ auf­tau­chen durf­ten, hat sich an die­sem Gefühl nichts geändert.

Die deut­schen Zei­tun­gen haben ihre eige­nen Leser ver­ra­ten, als wür­den sie die nicht mehr brau­chen, wenn sie nur Google besie­gen könnten.

· · ·

Immer­hin, und das ist ein Trost, sind sie damit nicht ganz durch­ge­kom­men. Der Deut­sche Bun­des­tag wird mor­gen zwar ver­mut­lich ein Leis­tungschutz­recht für Pres­se­ver­lage ver­ab­schie­den. Das wird aber weit ent­fernt sein von dem, was die Anfüh­rer Mathias Döpf­ner und Chris­toph Keese sich und den Ver­la­gen ver­spro­chen hatten.

Die ursprüng­li­che Idee war näm­lich tat­säch­lich etwa das, was Sie­ben­haar heute beschreibt: Ein Sys­tem, das es den Ver­lage erlaubt, ihre Inhalte kos­ten­los anzu­bie­ten und trotz­dem von den Lesern dafür bezahlt zu wer­den. Jeder, der dienst­lich ihre (frei zugäng­li­chen) Internet-Medien nutzt, der »Welt Online« im Büro liest oder als Rechts­an­walt oder freier Jour­na­list auf »Spie­gel Online« recher­chiert, sollte dafür zah­len müssen.

»Der Copy­preis der Zukunft ist das Copy­right«, pro­kla­mierte Mathias Döpf­ner, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Axel Sprin­ger AG, im Früh­jahr 2009. Ein »Mil­li­ar­den­ge­schäft« erwar­tete sein Chef­lob­by­ist Chris­toph Keese im Juni 2010.

Es blieb — trotz mas­si­ver Lob­by­ar­beit und der redak­tio­nel­len Unter­stüt­zung in den eige­nen Blät­tern — ein Traum. Nach und nach wurde der Umfang des­sen, was das von der Koali­tion im Prin­zip beschlos­sene Leis­tungs­schutz­recht umfas­sen sollte, immer kleiner.

Zuletzt umfasste es nur noch Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren, die selbst kleinste Aus­schnitte aus den gefun­de­nen Inhal­ten nicht ohne Lizenz anzei­gen dür­fen soll­ten, nun sind plötz­lich die kleins­ten Aus­schnitte aus­drück­lich erlaubt, so dass es sein kann, dass das Gesetz den ursprüng­li­chen gro­ßen Adres­sa­ten gar nicht betrifft: Google.

Was bleibt, ist nun im Wesent­li­chen ein Recht, mit dem die Ver­lage leich­ter gegen das vor­ge­hen kön­nen, was sie »Raub­ko­pien« nen­nen wür­den — vor­aus­ge­setzt, die ent­spre­chen­den Anbie­ter sind über­haupt von der deut­schen Jus­tiz erreich­bar. Dage­gen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht ver­bun­den wäre mit einer offen­bar gewoll­ten Rechtsunsicherheit.

Gewin­nen wer­den die Ver­lage am Ende die­ses Kamp­fes unge­fähr nichts. Und sie ahnen noch nicht ein­mal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, ver­lo­ren haben.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (4)

Anfang des Monats for­mu­lierte Chris­toph Keese, der Chef­lob­by­ist der Axel-Springer-AG, in einem schrift­li­chen Inter­view einen bemer­kens­wer­ten Satz. »Die Spit­zen­ver­bände der Gesamt­wirt­schaft«, schrieb er, näh­men zum geplan­ten Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage »eine neu­trale bis auf­ge­schlos­sene Hal­tung an«.

Die Nach­frage eines Lesers in sei­nem Blog, ob er da kon­krete Namen nen­nen könnte, igno­rierte Keese. Er wird wis­sen, warum.

Im Sep­tem­ber 2010 ver­öf­fent­lich­ten 25 Wirt­schafts­ver­bände, dar­un­ter die Spit­zen­ver­bände des Hand­werks (ZDH), des Han­dels (HDE) und der Indus­trie (BDI) eine ver­nich­tende Stel­lung­nahme zu Kee­ses Geset­zes­plä­nen: »Ein ›Leis­tungs­schutz­recht‹ für Online-Presseverlage ist (…) in kei­ner Weise geeig­net, den digi­ta­len Her­aus­for­de­run­gen Rech­nung zu tra­gen.« Es werde von ihnen »voll­stän­dig abgelehnt«.

Der BDI musste sich dafür von pro­mi­nen­ten Ver­lags­ver­tre­tern als dumm beschimp­fen las­sen. Der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpf­ner sagte, es könne sich da »nur um Miss­ver­ständ­nisse han­deln, die wir schnellst­mög­lich klären«.

Von wegen. Im Som­mer ver­gan­ge­nen Jah­res wie­der­holte der BDI seine Kri­tik und for­derte die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin auf, auf das Gesetz zu ver­zich­ten. Die Zei­tun­gen des Ver­la­ges, für den Keese arbei­tet, haben ihren Lesern das sicher­heits­hal­ber verschwiegen.

Auch aktu­ell äußert sich der BDI extrem dis­tan­ziert zu dem Vor­ha­ben und ver­weist auf ein Gut­ach­ten, das er beim Düs­sel­dor­fer Insti­tut für Wett­be­werbs­öko­no­mie in Auf­trag gege­ben hat. Die Wis­sen­schaft­ler Ralf Dewen­ter und Jus­tus Hau­cap kom­men darin zu einem ver­nich­ten­den Urteil. Das Leis­tungs­schutz­recht sei »öko­no­misch weder erfor­der­lich, um die Pro­duk­tion von hoch­qua­li­ta­ti­ven Inhal­ten anzu­rei­zen, noch ist es geeig­net, den Qua­li­täts­jour­na­lis­mus zu befördern«:

Es behin­dert den Struk­tur­wan­del in der Pres­se­land­schaft und kon­ter­ka­riert die Ein­füh­rung markt­kon­for­mer Bezahl­mo­delle, von denen dann posi­tive Effekte für die Viel­falt und die Qua­li­tät der Ange­bote zu erwar­ten sind. Alles in allem ist das geplante Leis­tungs­schutz­recht nicht nur über­flüs­sig, son­dern schäd­lich für Inno­va­tion, Mei­nungs­viel­falt und Qualitätsjournalismus.

Man sollte anneh­men, dass das eine berich­tens­werte Wort­mel­dung ist: Hau­cap ist pro­mi­nen­tes Mit­glied der Mono­pol­kom­mis­sion, die die Bun­des­re­gie­rung in Fra­gen der Wett­be­werbs­po­li­tik berät; bis Mitte 2012 war er sogar ihr Vor­sit­zen­der. Doch nicht nur bei Sprin­ger, auch in der sons­ti­gen Ver­le­ger­presse fand das Gut­ach­ten kei­ner­lei Erwähnung.

Bis heute. Heute hat es Jus­tus Hau­cap mit sei­ner ableh­nen­den Posi­tion zum Leis­tungs­schutz­recht zum ers­ten Mal ins »Han­dels­blatt« geschafft.

Näm­lich so:

Justus Haucap Ein Professor auf Abwegen. Der Regierungsberater taucht in einer Google-Anzeige auf.

Er gei­ßelte die Ökostrom-Förderung mit ihren staat­lich fest­ge­setz­ten Prei­sen. Er brand­markte das Vor­ha­ben Ham­burgs, drei­stel­lige Mil­lio­nen­be­träge in die Ree­de­rei Hapag-Lloyd zu pum­pen, als Wett­be­werbs­ver­zer­rung. Er plä­dierte bei der Bahn für die Tren­nung der Spar­ten Infra­struk­tur und Trans­port, um Wett­be­werbs­de­fi­zite abzu­bauen. Jus­tus Hau­cap, Mit­glied der Mono­pol­kom­mis­sion, gerierte sich stets als Kämp­fer für den Markt­li­be­ra­lis­mus — und ver­ga­lop­pierte sich dabei selten.

Doch nun sorgt der 43-jährige Direk­tor des Insti­tuts für Wett­be­werbs­öko­no­mie als Unter­stüt­zer für Google für Auf­se­hen. »Das geplante Leis­tungs­schutz­recht ist nicht nur über­flüs­sig, son­dern schäd­lich für Inno­va­tion, Mei­nungs­viel­falt und Qua­li­täts­jour­na­lis­mus«, lässt sich Hau­cap in einer ganz­sei­ti­gen Anzeige von Google zitieren. (…)

Hau­cap sieht in dem Anzei­gen­auf­tritt kein Pro­blem. Das Zitat stamme aus einem Gut­ach­ten von ihm, Geld sei kei­nes geflos­sen. »Ich unter­stüt­zen [sic] nicht Google bei einer Kampagne.«

Den­noch herrschte ges­tern in Ber­lin Ver­wir­rung. Kri­ti­ker Hau­caps monier­ten, so ver­liere die Mono­pol­kom­mis­sion als bera­ten­des Gre­mium der Bun­des­re­gie­rung ihre Überparteilichkeit.

Bei wem ges­tern »in Ber­lin« Ver­wir­rung herrschte, lässt das »Han­dels­blatt« viel­sa­gend offen. Aber um anonyme »Kri­ti­ker Hau­caps« zu fin­den, die sein Enga­ge­ment kri­ti­sie­ren, musste die Auto­rin ver­mut­lich nicht ein­mal die Redak­tion ver­las­sen oder zum Tele­fon­hö­rer greifen.

Das pas­siert also, wenn ein von dem Blatt sonst geschätz­ter Fach­mann zu einem Urteil kommt, das der Ver­lags­li­nie wider­spricht: Man igno­riert ihn erst und dis­kre­di­tiert ihn dann, er sei auf »Abwege« gera­ten und habe sich »vergaloppiert«.

Welch bit­tere Iro­nie: Das »Han­dels­blatt« wirft Hau­cap vor, Google erlaubt zu haben, sein Zitat aus dem BDI-Gutachten zu ver­wen­den, dabei waren die Zei­tungs­an­zei­gen offen­kun­dig die ein­zige Chance, dass diese von den Ver­la­gen uner­wünschte Posi­tion über­haupt in den Zei­tun­gen erscheint.

Dreist und dumm: die neue Bildersuche von Google

Zuge­ge­ben: Ich hatte nicht damit gerech­net. Ich hatte nicht gedacht, dass die neue Bil­der­su­che von Google tat­säch­lich genau so funk­tio­nie­ren würde, wie es in der Ankün­di­gung und den ers­ten auf­ge­reg­ten Berich­ten klang. Ich hatte Google viel­leicht die Dreis­tig­keit zuge­traut, aber nicht die Dummheit.

Bis­lang führte ein Klick auf eines der klei­nen Vor­schau­bil­der in der Über­sicht immer auf die Seite, auf der das Ori­gi­nal zu sehen war. Jetzt führt er zu einer Anzeige des Bil­des inner­halb der Suche. Der Nut­zer muss also die Ergeb­nis­seite gar nicht mehr ver­las­sen, um sich die Bil­der in vol­ler Größe anzei­gen zu lassen.

Bis­her:

Neu:

Man kann mit der Tas­ta­tur ein­fach durch die gefun­de­nen Bil­der blät­tern, ohne Google ver­las­sen zu müs­sen. Das ist zwei­fel­los sehr prak­tisch. Google hat die Bil­der­su­che für die Nut­zer und für Google opti­miert. Die Inter­es­sen der Urhe­ber und Rech­te­in­ha­ber spiel­ten dabei erkenn­bar keine Rolle.

Wenn Google behaup­tet, dass die Ände­rung auch den Sei­ten­be­trei­bern zugute kommt, ist das offen­kun­di­ger Unsinn. Google ver­weist dar­auf, dass nun gleich vier Links vom Such­er­geb­nis zur Quell­seite füh­ren. In Tests habe sich zudem gezeigt, dass mehr Leute vom Ergeb­niss zur Quelle kli­cken. »Wir kön­nen erken­nen, dass durch das neue Design bei einer typi­schen Suche durch­schnitt­lich ein höhe­rer Click-Through-Wert erzielt wird als frü­her«, sagt Google-Sprecher Kay Ober­beck.

Was er dabei igno­riert: Bis­lang war es in vie­len Fäl­len gar nicht nötig, zur Quelle durch­zu­kli­cken, die Seite wurde ohne­hin ange­zeigt, mit all den Infor­ma­tio­nen oder Anzei­gen, die sie im Ori­gi­nal umge­ben. »Durch­kli­cken« bedeu­tet bei der alten Bil­der­su­che bloß, die Seite aus dem Rah­men zu befreien, neben dem rechts noch die Google-Informationen ange­zeigt wur­den. Bei der neuen Bil­der­su­che bedeu­tet »Durch­kli­cken«, die Ori­gi­nal­seite über­haupt zum ers­ten Mal zu sehen bekom­men. Diese bei­den Werte mit­ein­an­der zu ver­glei­chen, ist sinn­los und dient bloß der Propaganda.

Dass Foto­gra­fen nach ers­ten Aus­wer­tun­gen fest­stel­len, dass ihre Sei­ten von der neuen Bil­der­su­che wesent­lich weni­ger Besu­cher bekom­men, ist abso­lut plausibel.

Genau genom­men kopiert Google übri­gens die Bil­der nicht, es bin­det sie nur von der frem­den Seite ein. Auf die­selbe Weise liegt das fol­gende, mut­maß­lich urhe­ber­recht­lich geschützte Bild zum Bei­spiel nicht auf mei­nem Ser­ver, son­dern ist ein­fach nur von der Quelle eingebunden:

Das ist tech­nisch ein Klacks, aber aus guten Grün­den ver­pönt und ändert nach mei­nem Ver­ständ­nis auch nichts bei der Beur­tei­lung der Frage, ob das Vor­ge­hen von Google legal und legi­tim ist.

Der Bun­des­ge­richts­hof hat 2010 die alte Bil­der­su­che für recht­mä­ßig erklärt, musste dafür aber auch schon einige Ver­ren­kun­gen vor­neh­men. Die neue Form, die die voll­stän­dige Anzeige urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Werke ermög­licht, hat kei­nen ent­spre­chen­den Schutz verdient.

Vorige Woche wurde noch spe­ku­liert, dass die Bil­der­su­che in Deutsch­land auf­grund der Rechts­lage und der öffent­li­chen Debatte anders aus­se­hen könnte. Doch über Google.com ist sie längst auch aus Deutsch­land und auf deutsch in der urhe­ber­feind­li­chen Form zugänglich.

Mit der Dis­kus­sion um ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger hat der Streit um die Google-Bildersuche eigent­lich nichts zu tun, denn beim Leis­tungs­schutz­recht geht es ja gerade nicht um die Anzeige gan­zer Werke, son­dern klei­ner und kleins­ter Aus­schnitte dar­aus. Aber in einem wich­ti­gen Punkt gibt es natür­lich doch einen Zusam­men­hang: Google ver­hält sich hier in exakt der rück­sichts­lo­sen und dreis­ten Weise, die die Ver­le­ger und andere Kri­ti­ker dem Kon­zern sonst (nicht immer zu recht) vor­wer­fen. Und hier passt sogar die vom Ober­ver­lags­lob­by­is­ten Chris­toph Keese sonst gerne falsch ver­wen­dete Meta­pher vom Licht­schal­ter: Sei­ten kön­nen nur ent­schei­den, ob ihre Fotos in der Bil­der­su­che auch im Ori­gi­nal ange­zeigt wer­den — oder gar nicht.

Diese neue Bil­der­su­che zu einem Zeit­punkt zu star­ten, zu dem Google so unter kri­ti­scher Beob­ach­tung steht, zeugt von einem außer­or­dent­li­chen Maß an Dummheit.

Blättern: 1 2 3 4 ... 6